Unfallratgeber: Für den Ernstfall vorbereitet
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Unfallratgeber: Für den Ernstfall vorbereitet
Unfallratgeber: Für den Ernstfall vorbereitet Mit Checkliste und Unfallprotokoll, sowie Wissenswertes zu den Themen Erste Hilfe und Fahrerflucht Vorwort Verkehrsunfälle passieren – jeden Tag. In Deutschland registriert die Polizei jährlich rund 2,5 Millionen Unfälle im Straßenverkehr. Die meisten davon sind nur Blechschäden und haben einen mehr oder weniger großen Sachschaden zur Folge. Allerdings ist durchschnittlich fast jeder sechste Verkehrsunfall mit Personenschaden. Das bedeutet, dass jedes Jahr beinahe 400.000 Menschen im Straßenverkehr verunglücken. Bei dem Großteil dieser Geschädigten handelt es sich um Leichtverletze, aber die Zahl schließt auch die mehr als 3.000 Verkehrsunfalltote ein. Diese Zahlen zeigen die Gefahren des öffentlichen Straßenverkehrs und die dramatischen Folgen. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, sind häufig alle Beteiligten mit der Situation überfordert und wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen. Zudem herrscht oft Unwissenheit darüber, welche Pflichten es zu erfüllen gilt und welche Rechte bestehen. Natürlich hoffen wir, dass Sie niemals auf die Hilfe dieses Ratgebers angewiesen sind und dennoch wollen wir Sie, für den Fall eines Verkehrsunfalls umfassend informieren. In diesem eBook finden Sie daher wichtige Ratschläge und Verhaltensregeln zum Thema Unfall im Straßenverkehr. Anhand der Checkliste können Unfall-beteiligte schnell erfahren, wie sie vor Ort richtig handeln und das Schritt für Schritt. Für die Dokumentation des Geschehens und den Austausch der Kontakt-daten enthält dieser Ratgeber Vordrucke für ein Unfallprotokoll mit Unfallskizze und ein Unfall-Lexikon, welches über Themen wie Fahrerflucht sowie unterlassene Hilfeleistung aufklärt. Damit Sie diese Informationen im Falle eines Verkehrsunfalls immer griffbereit haben, empfehlen wir, diesen Ratgeber auszudrucken und ins Handschuhfach zu legen. Wir wünschen Ihnen eine sichere und unfallfreie Fahrt! Seite | 2 Zur Verfügung gestellt von verkehrsunfall.org Inhaltsverzeichnis Verhalten beim Unfall .................................................................... 4 Die Checkliste ................................................................................ 6 Das Unfallprotokoll ........................................................................ 7 Angaben zum Unfallgegner .............................................................. 7 Angaben zum Unfallgeschehen ......................................................... 8 Die Unfallskizze .............................................................................. 9 Ihre Kontaktinformationen für den Unfallgegner ............................... 10 Erste Hilfe .................................................................................... 11 Fahrerflucht ................................................................................. 14 Welche Folgen hat das unerlaubte Entfernen vom Unfallort? .............. 14 So vermeiden Sie eine Anzeige wegen Fahrerflucht .......................... 15 Was tun als Opfer von Fahrerflucht? ............................................... 16 Das Unfall-Lexikon ....................................................................... 18 A bis K ........................................................................................ 18 M bis S ....................................................................................... 19 S bis W ....................................................................................... 20 Impressum .................................................................................. 21 Seite | 3 Zur Verfügung gestellt von verkehrsunfall.org Verhalten beim Unfall Wie verhalten Sie sich am Unfallort richtig? Egal ob als Unfallbeteiligter oder als Ersthelfer – an einer Unfallstelle ist es wichtig, ruhig und strukturiert zu agieren. Oberste Priorität hat immer die eigene Sicherheit und die, der sich im Fahrzeug befindlichen Personen. Erst wenn diese Sicherheit gewährleistet ist, kann anderen geholfen werden. Aus diesem Grund heißt es bei einem Unfall, sofort die Warnblinkanlage einschalten, vor dem Verlassen des Fahrzeugs die Warnweste anlegen und das Warndreieck aufstellen. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Sichtbarkeit von Personen und Kfz zu erhöhen und einen Folgeunfall zu vermeiden. Wichtig: Notruf wählen! Sind Personen verletzt, ist es unbedingt notwendig einen Notruf abzusetzen (Deutschland: 112, Schweiz: 118, Österreich: 122). Die Leitstelle informiert dann sowohl Notarzt als auch Polizei. Bis zum Eintreffen der Rettungskräfte sind die Personen vor Ort für eine bestmögliche Erstversorgung verantwortlich. Verweigern Unfallbeteiligte oder vorbeifahrende Personen die Erste Hilfe, gilt dies als unterlasse Hilfeleistung. Dabei handelt es sich um eine Straftat, die entweder eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe nach sich zieht. Sorgen wegen Fehlern bei der Ersten Hilfe sind in der Regel unbegründet. Die Folgen durch Untätigkeit und Ignoranz wiegen meist schwerer. Häufig ist es ausreichend, den Verletzten zu betreuen und zu überwachen. Große medizinische Fachkenntnisse erwartet niemand von Ersthelfern. Dokumentieren Sie die Unfallschäden Ist die Versorgung der Unfallopfer geregelt oder gab es keinen Personenschaden, empfiehlt es sich, die Unfallschäden zu dokumentieren. Zusätzlich zum Unfallbericht der Polizei, können auch eigene Bilder angefertigt werden. Diese Seite | 4 Zur Verfügung gestellt von verkehrsunfall.org Verhalten beim Unfall sollten alle am Zusammenstoß beteiligten Fahrzeuge zeigen. Damit eine Rekonstruktion des Unfallgeschehens später möglich ist, sind auch Aufnahmen der Umgebung und mögliche Bremsspuren hilfreich. Waren beim Zusammenstoß Zeugen zugegen, ist es wichtig, deren Kontaktdaten aufzunehmen. Ihre Aussagen können insbesondere bei einer strittigen Schuldfrage von Bedeutung sein. Aussagen gegenüber der Polizei Um eine schnelle Aufklärung beim Unfall zu ermöglichen, ist die Zusammenarbeit mit der Polizei in der Regel unerlässlich. Wer sich selbst belasten müsste, dem steht es frei, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und nur die Personalien anzugeben. Als Unfallbeteiligter empfiehlt es sich, spontane Schuldanerkenntnisse zu vermeiden und eine Aussage erst dann zu tätigen, wenn der Schock abgeklungen ist. Möglicherweise ist es auch ratsam, einen Anwalt zu beauftragen. Versicherung informieren Damit eine Versicherung für den möglichen Schaden aufkommt, ist eine Schadensmeldung notwendig. In der Regel fordern die Versicherer diese Meldung umgehend, was meist eine Frist von einer Woche bedeutet. Durch die rechtzeitige Meldung kann die Versicherung ggf. auch eigene Untersuchungen anstellen und Gutachter bestellen. Die wichtigsten Verhaltensregeln beim Unfall sind auf der nachfolgenden Checkliste Schritt für Schritt aufgeführt. Seite | 5 Zur Verfügung gestellt von verkehrsunfall.org Die Checkliste Verkehrsunfall – was nun? Sicherung der Unfallstelle Warnblinkanlage einschalten. Warnweste überziehen. Warndreieck aufstellen. Bei geringen Schäden: Fahrzeug aus dem Gefahrenbereich entfernen. Bei größeren Schäden: Fahrzeug nicht bewegen und mögliche Spuren nicht verändern. Am Unfallort bleiben und auf die Polizei warten. Versorgung von Verletzten Erste Hilfe leisten. Rettungskräfte informieren. Dokumentation des Unfalls Ausweis des Unfallgegners zeigen lassen. Unfallprotokoll ausfüllen. Fotos von Schäden und Spuren machen. Unfallbericht mit der Polizei ausfüllen. Schaden beim Versicherer melden Versicherung innerhalb einer Woche benachrichtigen. Seite | 6 Zur Verfügung gestellt von verkehrsunfall.org Das Unfallprotokoll Angaben zum Unfallgegner Name des Fahrers: Anschrift: Telefonnummer: ggf. Name des Halters: Anschrift: Telefonnummer: Fahrzeugtyp: Kennzeichen: Kfz-Versicherung: Nummer des Versicherungsscheins: Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners (soweit diese erkennbar sind): Unterschrift des Unfallgegners: Seite | 7 Zur Verfügung gestellt von verkehrsunfall.org Das Unfallprotokoll Angaben zum Unfallgeschehen Unfallort: Datum und Uhrzeit: Schilderung zum Unfallgeschehen: Punkt des Zusammenstoßes Zeichnen Sie durch einen Pfeil den Punkt des Zusammenstoßes bei den Fahrzeugen an. Eigenes Fahrzeug: Seite | 8 Fahrzeug des Unfallgegners: Zur Verfügung gestellt von verkehrsunfall.org Das Unfallprotokoll Die Unfallskizze Tipps für das Anfertigen einer Unfallskizze Seite | 9 Reduzierte Darstellung, nur relevantes abbilden Folgende Elemente sollten in der Skizze aufgeführt sein: o Straßenverlauf und die Anzahl der Fahrspuren o Vorhandene Straßenschilder o Position und Fahrrichtung der Fahrzeuge, Zuordnung mittels Legende durch Nummern oder Farben o Ggf. die Position von Fußgängern und Zeugen o Ggf. die Position von Hindernisse Zur Verfügung gestellt von verkehrsunfall.org Das Unfallprotokoll Ihre Kontaktinformationen für den Unfallgegner Name: Anschrift: Telefonnummer: Fahrzeugtyp: Kennzeichen: Kfz-Versicherung: Nummer des Versicherungsscheins: Unterschrift Seite | 10 Zur Verfügung gestellt von verkehrsunfall.org Erste Hilfe So helfen Sie bei einem Unfall richtig Jeder Autofahrer hat in seinem Leben mindestens einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert und dennoch sind viele verunsichert, wie sie richtig handeln. Zum einen liegt dies daran, dass der Kurs häufig schon viele Jahre zurückliegt, zum anderen besteht die Angst, einen fatalen Fehler zu begehen. Diese Sorgen sind allerdings unnötig und sollten nicht davon abhalten zu helfen, denn bei der Ersten Hilfe gilt: Untätigkeit ist der größte Fehler! Nachfolgend möchten wir die wichtigsten Fakten und Abläufe zur Ersten Hilfe beim Verkehrsunfall in Erinnerung rufen. Der Notruf Bei jedem Notfall heißt es grundsätzlich: Ruhe bewahren und sich einen Überblick über die Situation verschaffen. Bevor übereilt gehandelt wird, ist es wichtig, auch an die eigene Sicherheit zu denken und zum Beispiel eine Warnweste anzuziehen. Außerdem gilt es zusätzliche Schäden durch die Absicherung der Unfallstelle zu verhindern. Um eine professionelle Versorgung der Verletzten zu gewährleisten, muss unbedingt der Rettungsdienst per Notruf alarmiert werden. Die Notrufzentrale ist europaweit unter der Telefonnummer 112 erreichbar. Hinzu kommen die nationalen Notrufe für Deutschland (112), die Schweiz (118) und Österreich(122). Durch die W-Fragen gewinnen die Mitarbeiter während des Telefonats die wichtigsten Informationen. Die W-Fragen beim Notruf: Seite | 11 Wo ereignete sich der Unfall? Was ist passiert? Wie viele Personen sind verletzt? Welche Verletzungen sind erkennbar? Warten auf Rückfragen! Zur Verfügung gestellt von verkehrsunfall.org Erste Hilfe Befindet sich der Verletze in einer Gefahrenzone, ist die erste Maßnahme, diesen in Sicherheit zu bringen. Beim Bewegen von Unfallopfern gilt generell äußerste Vorsicht, um weitere Schäden zu vermeiden. Erst danach beginnt die Versorgung. Erstversorgung – Welche Maßnahme sind notwendig? Ziel der Ersten Hilfe ist es, die Zeit bis zum Eintreffen des Notarztes zu überbrücken und wenn möglich, eine Verschlechterung des allgemeinen Zustandes zu verhindern bzw. zu verlangsamen. Das nachfolgende Diagramm zeigt, welche Maßnahmen bei verschiedenen Situationen angebracht sind: Ist der Verletzte bei Bewusstsein? ja nein Situationsgerecht helfen Atmet der Verletzte? nein ja Herz-Druck-Massage & Beatmung Stabile Seitenlage Ist der Verletzte bei Bewusstsein, zählen zu den zentralen Aufgaben der Ersten Hilfe das Stoppen von Blutungen, die Herstellung der Schocklage und das Warmhalten. Aber auch die Betreuung und das Beruhigen vom Unfallopfer haben großen Einfluss auf die Gesamtsituation. Seite | 12 Zur Verfügung gestellt von verkehrsunfall.org Erste Hilfe Ist eine Person bewusstlos, reagiert diese trotz Atmung nicht auf Ansprache und Reize. In diesem Fall ist es notwendig, das Unfallopfer in die stabile Seitenlage zu bringen. Die stabile Seitenlage verhindert, das Verschließen der Atemwege und somit das Ersticken an Körperflüssigkeiten. Die stabile Seitenlage wird wie folgt hergestellt: Verletzten in Rückenlagen bringen Nahen Arm anwinkeln, Handfläche zeigt nach oben Fernen Arm über die Brust legen und die Hand unter die Wange legen Fernes Bein aufstellen Verletzten zu sich ziehen Kopf ausrichten, sodass der Hals überstreckt ist Mund öffnen und Atmung erneut prüfen Was tun bei Atemstillstand? Bei schweren Verletzungen können Wiederbelebungsmaßnahmen notwendig sein. Ist keine Atmung feststellbar, sind eine Herz-Druck-Massage und die Beatmung notwendig. Dafür platziert der Ersthelfer den Ballen einer Hand mittig auf den Brustkorb. Den anderen Handballen setzt er auf die erste Hand. Mit ausgestreckten Armen verlagert der Helfer sein Gewicht auf den Brustkorb des Verletzten. Der Brustkorb wird dabei 5 bis 6 cm eingedrückt. Diesen Vorgang sollte der Nothelfer in der Minute mindestens 100-mal wiederholen. Der Wechsel zwischen Massage und Beatmung sollte im Verhältnis 30-mal drücken / 2-mal beatmen stattfinden. Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses Um jederzeit Erste Hilfe leisten zu können, empfiehlt sich eine Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses. Die Automobilclubs raten, den Kurs alle zwei Jahre zu wiederholen. Seite | 13 Zur Verfügung gestellt von verkehrsunfall.org Fahrerflucht Welche Folgen hat das unerlaubte Entfernen vom Unfallort? Wer einen Unfall verursacht, muss dies umgehend melden – entweder direkt beim Geschädigten oder bei der Polizei. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dem Schaden nur um eine kleine Delle handelt oder ein größerer Schaden entstanden ist. Meldet der Unfallverursacher die Beschädigung nicht, macht er sich der Fahrerflucht schuldig. Fahrerflucht oder Unfallflucht bezeichnen im Volksmund die unter § 142 im Strafgesetzbuch (StGB) festgehaltene Straftat „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“. Für Unfallflucht sieht der Gesetzgeber vielfältige Strafen vor: Geldstrafen, Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder Haftstrafen. Dabei gilt der Grundsatz: Je höher der Schaden, desto härter fallen die Sanktionen aus. Versicherungsschutz entfällt bei Fahrerflucht Da es sich bei der Fahrerflucht um eine vorsätzliche Straftat handelt, kann auch der Verlust des Versicherungsschutzes für den Täter folgen. Kaskoversicherungen können sich zum Beispiel nach der Unfallflucht weigern, die entstandenen Schäden am Wagen des Täters zu zahlen. Zusätzlich dazu kann auch die Kfz-Haftpflichtversicherung die Übernahme der Kosten für die Reparaturen am Fahrzeug des Geschädigten ablehnen oder diese nachträglich vom Versicherten einfordern. Der Täter muss dann maximal 5.000 Euro zurückzahlen. Nicht nur auf die Kfz-Versicherung hat eine Unfallflucht Auswirkungen, auch die Rechtschutzversicherung ist betroffen. Denn diese muss die Kosten für einen Anwalt oder Gutachter in diesem Fall nicht übernehmen. Nicht zuletzt ist auch die Kündigung des Versicherungsschutzes nach der Abwicklung des Unfalls möglich. Seite | 14 Zur Verfügung gestellt von verkehrsunfall.org Fahrerflucht So vermeiden Sie eine Anzeige wegen Fahrerflucht Fahrerflucht entsteht schneller, als viele Autofahrer meinen. Dies liegt vor allem daran, dass viele Annahmen einfach falsch sind. Zum Beispiel reicht es nicht aus, den Namen und die Telefonnummer auf einen Zettel zu schreiben und diesen unter den Scheibenwischer zu klemmen. Um eine Anzeige wegen Fahrerflucht zu vermeiden, gilt es deshalb bei einem Verkehrsunfall die folgenden Punkte zu beachten: Kommt es während der Fahrt zu einem Unfall, muss sofort angehalten und ausgestiegen werden. Eine Weiterfahrt bis zum nächsten Parkplatz ist nicht erlaubt. Ist ein geparktes Fahrzeug am Unfall beteiligt und der Fahrzeughalter ist nicht vor Ort auffindbar, sollte der Unfallverursacher mindestens eine halbe Stunde am Unfallort auf den Geschädigten warten oder direkt die Polizei benachrichtigen. Taucht der Geschädigte nicht auf, muss der Schaden auf jeden Fall bei der Polizei gemeldet werden. Bei einem Bagatellschaden reicht es nicht aus, die Telefonnummer auf einem Zettel zu notieren und diesen an der Windschutzscheibe zu befestigen. Auch hier muss mindestens 30 Minuten gewartet und ggf. die Polizei benachrichtigt werden. Hier liegt keine Fahrerflucht vor Wenn der Täter den Unfallort verlässt, um den Schaden bei der nächsten Polizeistelle zu melden oder um Hilfe für Verletzte zu suchen bzw. zu leisten, gilt dies nicht als Unfallflucht. Gleiches gilt auch dann, wenn der Unfallfahrer eine Gefahrenquelle beseitigt. Seite | 15 Zur Verfügung gestellt von verkehrsunfall.org Fahrerflucht Was tun als Opfer von Fahrerflucht? Opfer von Fahrerflucht sollten die Polizei verständigen. Diese nehmen den Unfall und die Anzeige gegen Unbekannt auf. Die Beamten begutachten die Situation objektiv, sichern Glassplitter oder Lackabfärbungen und ermitteln durch die Spuren den möglichen Unfallhergang. Diese Untersuchung durch die Polizei ist vor allem dann entscheidend, wenn der Täter trotz Verfahren nicht ermittelt werden kann. Denn in der Regel greift die Kaskoversicherung bei einer Unfallflucht nur, wenn offizielle Ermittlungen durchgeführt wurden und der Unfallbericht einen Unfall bestätigt. Zusätzlich zu den polizeilichen Ermittlungen empfiehlt es sich, den Unfallort und die Schäden am eigenen Wagen zu dokumentieren. Durch die Verbreitung von Mobiltelefonen mit Kamera ist dies in der Regel problemlos möglich. Die Fotos sollten nicht nur die Schäden am eigenen Fahrzeug zeigen, sondern auch die vom Unfallgegner. Aufnahmen von der Umgebung können zudem dabei helfen, das Unfallgeschehen zu rekonstruieren. Zeugenaussagen können zur Aufklärung beitragen Entstand der Schaden bei einem Parkunfall und der Geschädigte war dabei nicht zugegen, können Zeugenaussagen Auskunft zum tatsächlichen Unfallgeschehen geben. Generell empfiehlt es sich, bei jedem Unfall die Personen im näheren Umkreis als Zeugen anzugeben. Zum einen können diese helfen den genauen Ablauf des Verkehrsunfalls zu rekonstruieren, zum anderen haben sie sich möglicherweise Details gemerkt, die bei der Identifizierung des Täters helfen können. Diese Details können eine Beschreibung des Fahrers oder des Autos sein, ebenso wie das Kennzeichen. Seite | 16 Zur Verfügung gestellt von verkehrsunfall.org Fahrerflucht Versicherungen bestehen meist auf Gutachten Eine Auskunft über die Beschädigung des Fahrzeugs liefert ein Schadengutachten. Dieses wird durch einen unabhängigen Gutachter ausgestellt, der den Wagen überprüft und beurteilt. Reicht dieses Gutachten nicht aus, um eine Fremdbeteiligung und somit die Fahrerflucht nachzuweisen, ist ein Unfallgutachten notwendig. Dieses klärt, wie es zum Unfall kam. Diese Gutachten sind vor allem für Versicherungen und Gerichte entscheidend, weil dadurch der Schaden bemessen wird. Mit der Koordination von Polizei, Gutachter und Versicherungen kann auch ein Anwalt beauftragt werden. Dieser macht die Ansprüche bei der Versicherung des Unfallgegners geltend und regelt mit dieser unter anderem Aspekte wie die Zahlung der Gutachterkosten und die Entschädigung bei Nutzungsausfall und Wertverlust. Fahrer unbekannt: Wer zahlt für den Schaden? Für Unfallschäden kommt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf. Kann dieser aber nach einer Fahrerflucht nicht ermittelt werden, müssen die Opfer häufig selbst die Kosten tragen. Eine Absicherung für Schäden durch unbekannte Dritte bietet meist nur eine Vollkaskoversicherung. Allerdings empfiehlt es sich vor Inanspruchnahme der Vollkasko zu prüfen, ob sich dies bei dem jeweiligen Schaden lohnt. Denn häufig hat eine Schadensmeldung eine Steigerung der Versicherungsprämie zur Folge, hinzu kommt auch noch die vereinbarte Selbstbeteiligung. Bei kleineren Schäden kann es sich lohnen, die Kosten für eine Reparatur selbst zu tragen. Seite | 17 Zur Verfügung gestellt von verkehrsunfall.org Das Unfall-Lexikon Von A wie Abschleppen bis K wie Kaskoversicherung Abschleppen Erste Hilfe Muss das Fahrzeug nach einem Unfall abgeschleppt oder geborgen werden, weil das Auto von alleine nicht mehr fahren kann, sind diese Kosten vom Unfallverursacher zu tragen. Dies gilt in der Regel aber nur bis zur nächsten Werkstatt. Beteiligte, aber auch Passanten sind bei einem Verkehrsunfall zur Ersten Hilfe verpflichtet. Ziel ist es, die verletzte Person so lange zu stabilisieren, bis der Notarzt eintrifft. Fahrerflucht Beweissicherung Unabhängig von einem Polizeieinsatz empfiehlt es sich, zusätzlich eigene Fotos von der Unfallstelle zu machen. Dabei sollten die Bilder Folgendes dokumentieren: Beschädigungen an allen beteiligten Fahrzeugen Relevante Spuren zum Unfall (z. B. Bremsspuren) Unfallort aus verschiedenen Perspektiven Ggf. Papiere des Unfallgegners Als Fahrer- oder Unfallflucht wird das unerlaubte Entfernen vom Unfallort bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine Straftat. Häufig ist das Ziel der Fahrerflucht, die Feststellung der Personalien zu unterbinden und dadurch Sanktionen zu entgehen. Haftpflichtversicherung Für Besitzer von Kfz ist eine KfzHaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Diese kommt für die Schäden auf, die der Fahrer gegenüber anderen verursacht. Sie deckt also die Kosten bei Personen- und Sachschäden ab. Bußgeld Für nicht vorschriftsgemäßes Verhalten bei einem Unfall kann ein Bußgeld verhängt werden. Möglich ist dies u. a. bei: Mangelnde Sicherung des Verkehrs oder der Kfz Beseitigung der Unfallspuren vor der polizeilichen Feststellung Seite | 18 Kaskoversicherung Die Kaskoversicherung deckt die Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Der Abschluss ist freiwillig. Je nach Umfang der Leistung wird zwischen Teil- und Vollkasko unterschieden. Die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug bei einem selbstverschuldeten Unfall übernimmt nur die Vollkasko. Zur Verfügung gestellt von verkehrsunfall.org Das Unfall-Lexikon Von M wie Mitschuld bis S wie Schmerzensgeld Mitschuld Polizei Haben beide Unfallbeteiligte den Unfall verschuldet, kann sich der Anspruch auf Schadensersatz des Opfers mindern. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Opfer nicht angeschnallt oder unachtsam war. Bei einem Unfall muss in folgenden Fällen unbedingt die Polizei benachrichtigt werden: Notruf Unter 112 ist der Euronotruf kostenlos erreichbar. Je nach Notfall benachrichtigt die Leitstelle Polizei, Notarzt oder Feuerwehr. Beim Notruf werden die folgenden W-Fragen gestellt: Wo ist es passiert? Was ist passiert? Wie viele Personen sind verletzt? Welche Art von Verletzung? Warten auf Rückfragen! Notrufnummern Deutschland: 112 Österreich: 122 Schweiz: 118 Notrufsäule Durch eine Notrufsäule kann auch ohne Handy oder in Funklöchern ein Notruf abgesetzt werden. Sie stehen vor allem an Autobahnen. Personenschaden Verletzte oder Tote Hoher Sachschaden Fahrerflucht Unklare Schuldfrage Fahrzeug ohne den Nachweis einer Versicherung Reparaturkosten Als Reparaturkosten gelten die Ausgaben, die notwendig sind, um die Unfallschäden am Fahrzeug zu beseitigen. Sachschaden Wird das Eigentum anderer beschädigt oder sogar völlig zerstört, wird juristisch von einem Sachschaden gesprochen. Sind Menschen verletzt, handelt es sich um einen Personenschaden. Schmerzensgeld Verletzte eines Verkehrsunfalls können Schmerzensgeld beanspruchen. Die Höhe der Summe richtet sich u. a. nach der Schwere der Verletzung, der Beeinträchtigung, dem Heilungsverlauf, dem Umfang der Behandlungen und den Dauerfolgen. Wurde die Gesundheit anderer geschädigt, kam es zu einer Verletzung oder zum Tod, liegt rechtlich ein Personenschaden vor. Sind nur Gegenstände beschädigt, handelt es sich um einen Sachschaden. Seite | 19 Zur Verfügung gestellt von verkehrsunfall.org Das Unfall-Lexikon Von S wie Schuldfrage bis W wie Warnweste Schuldfrage Unter Schock sollten Unfallbeteiligte keine Auskunft zur Schuldfrage geben oder gar ein pauschales Schuldanerkenntnis unterschreiben. Es besteht ein Aussageverweigerungsrecht. Verbandskasten In Deutschland ist es Pflicht, einen Verbandskasten im Auto mitzuführen. Dieser ermöglicht es, bei einem Unfall Erste Hilfe zu leisten. Achtung! Die Haltbarkeit des Verbandskastens ist begrenzt. Totalschaden Übersteigt der Kostenvoranschlag für die Reparatur den Wert des Fahrzeugs, also ist eine Reparatur unwirtschaftlich, wird dies als Totalschaden bezeichnet. Versicherung Für Autofahrer ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Eine Kaskoversicherung kann freiwillig abgeschlossen werden. Unfallarten Unfälle können aufgrund verschiedener Kriterien unterschieden werden: Schuld - selbst- und fremdverschuldet Fahrzeug - Auto, Motorrad, Traktor,… Art - Auffahrunfall, Parkschaden,… Warndreieck Das Warndreieck dient der Absicherung einer Unfallstelle und muss am Fahrbahnrand aufgestellt werden. Die Entfernung zum Fahrzeug ergibt sich aus der Geschwindigkeit vom Verkehr und den örtlichen Gegebenheiten: Innerorts 50 m Landstraßen 100 m Autobahnen 200 m Unfallskizze Durch eine Unfallskizze kann das Unfallgeschehen zusätzlich zum schriftlichen Bericht dargestellt werden. Dabei ist es wichtig, diese auf das Wesentliche zu reduzieren. Warnweste Seit Juli 2014 besteht in Deutschland eine Warnwestenpflicht für Autofahrer. Es empfiehlt sich, die Weste griffbereit im Handschuhfach oder im Seitenfach der Tür zu lagern. Unterlassene Hilfeleistung Wer bei einem Unfall oder einem Notfall keine Hilfe leistet, obwohl dies notwendig und zumutbar war, muss mit einer Strafe rechnen. Sowohl eine Geldstrafe als auch eine Haftstrafe ist dabei möglich. Seite | 20 Zur Verfügung gestellt von verkehrsunfall.org Impressum Herausgeber: Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. Sonnenallee 260/262 12057 Berlin Vertreten durch: Mathias Voigt Kontakt: E-Mail: [email protected] Web: www.verkehrsunfall.org Registereintrag: Eintragung im Vereinsregister: Registergericht: Berlin (Charlottenburg) Registernummer: VR 33079 B Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Mathias Voigt (Vorsitzender) © 2016 Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. 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