Unfallratgeber: Für den Ernstfall vorbereitet

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Unfallratgeber: Für den Ernstfall vorbereitet
Unfallratgeber: Für den Ernstfall vorbereitet
Mit Checkliste und Unfallprotokoll,
sowie Wissenswertes zu den Themen Erste Hilfe und Fahrerflucht
Vorwort
Verkehrsunfälle passieren – jeden Tag. In Deutschland registriert die Polizei
jährlich rund 2,5 Millionen Unfälle im Straßenverkehr. Die meisten davon sind
nur Blechschäden und haben einen mehr oder weniger großen Sachschaden zur
Folge.
Allerdings ist durchschnittlich fast jeder sechste Verkehrsunfall mit Personenschaden. Das bedeutet, dass jedes Jahr beinahe 400.000 Menschen im Straßenverkehr verunglücken. Bei dem Großteil dieser Geschädigten handelt es sich um
Leichtverletze, aber die Zahl schließt auch die mehr als 3.000 Verkehrsunfalltote
ein. Diese Zahlen zeigen die Gefahren des öffentlichen Straßenverkehrs und die
dramatischen Folgen.
Kommt es zu einem Verkehrsunfall, sind häufig alle Beteiligten mit der Situation
überfordert und wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen. Zudem herrscht oft
Unwissenheit darüber, welche Pflichten es zu erfüllen gilt und welche Rechte
bestehen.
Natürlich hoffen wir, dass Sie niemals auf die Hilfe dieses Ratgebers angewiesen
sind und dennoch wollen wir Sie, für den Fall eines Verkehrsunfalls umfassend
informieren. In diesem eBook finden Sie daher wichtige Ratschläge und
Verhaltensregeln zum Thema Unfall im Straßenverkehr. Anhand der Checkliste
können Unfall-beteiligte schnell erfahren, wie sie vor Ort richtig handeln und das
Schritt für Schritt. Für die Dokumentation des Geschehens und den Austausch
der Kontakt-daten enthält dieser Ratgeber Vordrucke für ein Unfallprotokoll mit
Unfallskizze und ein Unfall-Lexikon, welches über Themen wie Fahrerflucht sowie
unterlassene Hilfeleistung aufklärt.
Damit Sie diese Informationen im Falle eines Verkehrsunfalls immer griffbereit
haben, empfehlen wir, diesen Ratgeber auszudrucken und ins Handschuhfach zu
legen.
Wir wünschen Ihnen eine sichere und unfallfreie Fahrt!
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Inhaltsverzeichnis
Verhalten beim Unfall .................................................................... 4
Die Checkliste ................................................................................ 6
Das Unfallprotokoll ........................................................................ 7
Angaben zum Unfallgegner .............................................................. 7
Angaben zum Unfallgeschehen ......................................................... 8
Die Unfallskizze .............................................................................. 9
Ihre Kontaktinformationen für den Unfallgegner ............................... 10
Erste Hilfe .................................................................................... 11
Fahrerflucht ................................................................................. 14
Welche Folgen hat das unerlaubte Entfernen vom Unfallort? .............. 14
So vermeiden Sie eine Anzeige wegen Fahrerflucht .......................... 15
Was tun als Opfer von Fahrerflucht? ............................................... 16
Das Unfall-Lexikon ....................................................................... 18
A bis K ........................................................................................ 18
M bis S ....................................................................................... 19
S bis W ....................................................................................... 20
Impressum .................................................................................. 21
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Verhalten beim Unfall
Wie verhalten Sie sich am Unfallort richtig?
Egal ob als Unfallbeteiligter oder als Ersthelfer – an einer Unfallstelle ist es
wichtig, ruhig und strukturiert zu agieren. Oberste Priorität hat immer die eigene
Sicherheit und die, der sich im Fahrzeug befindlichen Personen. Erst wenn diese
Sicherheit gewährleistet ist, kann anderen geholfen werden.
Aus diesem Grund heißt es bei einem Unfall, sofort die Warnblinkanlage
einschalten, vor dem Verlassen des Fahrzeugs die Warnweste anlegen und das
Warndreieck aufstellen. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Sichtbarkeit von
Personen und Kfz zu erhöhen und einen Folgeunfall zu vermeiden.
Wichtig: Notruf wählen!
Sind Personen verletzt, ist es unbedingt notwendig einen Notruf abzusetzen
(Deutschland: 112, Schweiz: 118, Österreich: 122). Die Leitstelle informiert dann
sowohl Notarzt als auch Polizei. Bis zum Eintreffen der Rettungskräfte sind die
Personen vor Ort für eine bestmögliche Erstversorgung verantwortlich.
Verweigern Unfallbeteiligte oder vorbeifahrende Personen die Erste Hilfe, gilt dies
als unterlasse Hilfeleistung. Dabei handelt es sich um eine Straftat, die entweder
eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe nach sich zieht.
Sorgen wegen Fehlern bei der Ersten Hilfe sind in der Regel unbegründet. Die
Folgen durch Untätigkeit und Ignoranz wiegen meist schwerer. Häufig ist es
ausreichend, den Verletzten zu betreuen und zu überwachen. Große medizinische
Fachkenntnisse erwartet niemand von Ersthelfern.
Dokumentieren Sie die Unfallschäden
Ist die Versorgung der Unfallopfer geregelt oder gab es keinen Personenschaden,
empfiehlt es sich, die Unfallschäden zu dokumentieren. Zusätzlich zum
Unfallbericht der Polizei, können auch eigene Bilder angefertigt werden. Diese
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Verhalten beim Unfall
sollten alle am Zusammenstoß beteiligten Fahrzeuge zeigen. Damit eine
Rekonstruktion des Unfallgeschehens später möglich ist, sind auch Aufnahmen
der Umgebung und mögliche Bremsspuren hilfreich.
Waren beim Zusammenstoß Zeugen zugegen, ist es wichtig, deren Kontaktdaten
aufzunehmen. Ihre Aussagen können insbesondere bei einer strittigen
Schuldfrage von Bedeutung sein.
Aussagen gegenüber der Polizei
Um eine schnelle Aufklärung beim Unfall zu ermöglichen, ist die Zusammenarbeit
mit der Polizei in der Regel unerlässlich. Wer sich selbst belasten müsste, dem
steht es frei, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und
nur die Personalien anzugeben.
Als Unfallbeteiligter empfiehlt es sich, spontane Schuldanerkenntnisse zu
vermeiden und eine Aussage erst dann zu tätigen, wenn der Schock abgeklungen
ist. Möglicherweise ist es auch ratsam, einen Anwalt zu beauftragen.
Versicherung informieren
Damit eine Versicherung für den möglichen Schaden aufkommt, ist eine
Schadensmeldung notwendig. In der Regel fordern die Versicherer diese Meldung
umgehend, was meist eine Frist von einer Woche bedeutet. Durch die
rechtzeitige Meldung kann die Versicherung ggf. auch eigene Untersuchungen
anstellen und Gutachter bestellen.
Die wichtigsten Verhaltensregeln beim Unfall sind auf der nachfolgenden
Checkliste Schritt für Schritt aufgeführt.
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Die Checkliste
Verkehrsunfall – was nun?
Sicherung der Unfallstelle
Warnblinkanlage einschalten.
Warnweste überziehen.
Warndreieck aufstellen.
Bei geringen Schäden: Fahrzeug aus dem Gefahrenbereich entfernen.
Bei größeren Schäden: Fahrzeug nicht bewegen und mögliche Spuren nicht
verändern.
Am Unfallort bleiben und auf die Polizei warten.
Versorgung von Verletzten
Erste Hilfe leisten.
Rettungskräfte informieren.
Dokumentation des Unfalls
Ausweis des Unfallgegners zeigen lassen.
Unfallprotokoll ausfüllen.
Fotos von Schäden und Spuren machen.
Unfallbericht mit der Polizei ausfüllen.
Schaden beim Versicherer melden
Versicherung innerhalb einer Woche benachrichtigen.
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Das Unfallprotokoll
Angaben zum Unfallgegner
Name des Fahrers:
Anschrift:
Telefonnummer:
ggf. Name des Halters:
Anschrift:
Telefonnummer:
Fahrzeugtyp:
Kennzeichen:
Kfz-Versicherung:
Nummer des Versicherungsscheins:
Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners (soweit diese erkennbar sind):
Unterschrift des Unfallgegners:
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Das Unfallprotokoll
Angaben zum Unfallgeschehen
Unfallort:
Datum und Uhrzeit:
Schilderung zum Unfallgeschehen:
Punkt des Zusammenstoßes
Zeichnen Sie durch einen Pfeil den Punkt des Zusammenstoßes bei den
Fahrzeugen an.
Eigenes Fahrzeug:
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Fahrzeug des Unfallgegners:
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Das Unfallprotokoll
Die Unfallskizze
Tipps für das Anfertigen einer Unfallskizze


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Reduzierte Darstellung, nur relevantes abbilden
Folgende Elemente sollten in der Skizze aufgeführt sein:
o Straßenverlauf und die Anzahl der Fahrspuren
o Vorhandene Straßenschilder
o Position und Fahrrichtung der Fahrzeuge, Zuordnung mittels
Legende durch Nummern oder Farben
o Ggf. die Position von Fußgängern und Zeugen
o Ggf. die Position von Hindernisse
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Das Unfallprotokoll
Ihre Kontaktinformationen für den Unfallgegner
Name:
Anschrift:
Telefonnummer:
Fahrzeugtyp:
Kennzeichen:
Kfz-Versicherung:
Nummer des Versicherungsscheins:
Unterschrift
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Erste Hilfe
So helfen Sie bei einem Unfall richtig
Jeder Autofahrer hat in seinem Leben mindestens einen Erste-Hilfe-Kurs
absolviert und dennoch sind viele verunsichert, wie sie richtig handeln. Zum
einen liegt dies daran, dass der Kurs häufig schon viele Jahre zurückliegt, zum
anderen besteht die Angst, einen fatalen Fehler zu begehen. Diese Sorgen sind
allerdings unnötig und sollten nicht davon abhalten zu helfen, denn bei der
Ersten Hilfe gilt: Untätigkeit ist der größte Fehler!
Nachfolgend möchten wir die wichtigsten Fakten und Abläufe zur Ersten Hilfe
beim Verkehrsunfall in Erinnerung rufen.
Der Notruf
Bei jedem Notfall heißt es grundsätzlich: Ruhe bewahren und sich einen
Überblick über die Situation verschaffen. Bevor übereilt gehandelt wird, ist es
wichtig, auch an die eigene Sicherheit zu denken und zum Beispiel eine
Warnweste anzuziehen. Außerdem gilt es zusätzliche Schäden durch die
Absicherung der Unfallstelle zu verhindern.
Um eine professionelle Versorgung der Verletzten zu gewährleisten, muss
unbedingt der Rettungsdienst per Notruf alarmiert werden. Die Notrufzentrale ist
europaweit unter der Telefonnummer 112 erreichbar. Hinzu kommen die
nationalen Notrufe für Deutschland (112), die Schweiz (118) und
Österreich(122). Durch die W-Fragen gewinnen die Mitarbeiter während des
Telefonats die wichtigsten Informationen.
Die W-Fragen beim Notruf:





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Wo ereignete sich der Unfall?
Was ist passiert?
Wie viele Personen sind verletzt?
Welche Verletzungen sind erkennbar?
Warten auf Rückfragen!
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Erste Hilfe
Befindet sich der Verletze in einer Gefahrenzone, ist die erste Maßnahme, diesen
in Sicherheit zu bringen. Beim Bewegen von Unfallopfern gilt generell äußerste
Vorsicht, um weitere Schäden zu vermeiden. Erst danach beginnt die
Versorgung.
Erstversorgung – Welche Maßnahme sind notwendig?
Ziel der Ersten Hilfe ist es, die Zeit bis zum Eintreffen des Notarztes zu
überbrücken und wenn möglich, eine Verschlechterung des allgemeinen
Zustandes zu verhindern bzw. zu verlangsamen. Das nachfolgende Diagramm
zeigt, welche Maßnahmen bei verschiedenen Situationen angebracht sind:
Ist der Verletzte bei Bewusstsein?
ja
nein
Situationsgerecht helfen
Atmet der Verletzte?
nein
ja
Herz-Druck-Massage
&
Beatmung
Stabile Seitenlage
Ist der Verletzte bei Bewusstsein, zählen zu den zentralen Aufgaben der Ersten
Hilfe das Stoppen von Blutungen, die Herstellung der Schocklage und das
Warmhalten. Aber auch die Betreuung und das Beruhigen vom Unfallopfer haben
großen Einfluss auf die Gesamtsituation.
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Erste Hilfe
Ist eine Person bewusstlos, reagiert diese trotz Atmung nicht auf Ansprache und
Reize. In diesem Fall ist es notwendig, das Unfallopfer in die stabile Seitenlage zu
bringen. Die stabile Seitenlage verhindert, das Verschließen der Atemwege und
somit das Ersticken an Körperflüssigkeiten.
Die stabile Seitenlage wird wie folgt hergestellt:







Verletzten in Rückenlagen bringen
Nahen Arm anwinkeln, Handfläche zeigt nach oben
Fernen Arm über die Brust legen und die Hand unter
die Wange legen
Fernes Bein aufstellen
Verletzten zu sich ziehen
Kopf ausrichten, sodass der Hals überstreckt ist
Mund öffnen und Atmung erneut prüfen
Was tun bei Atemstillstand?
Bei schweren Verletzungen können Wiederbelebungsmaßnahmen notwendig sein.
Ist keine Atmung feststellbar, sind eine Herz-Druck-Massage und die Beatmung
notwendig.
Dafür platziert der Ersthelfer den Ballen einer Hand mittig auf den Brustkorb.
Den anderen Handballen setzt er auf die erste Hand. Mit ausgestreckten Armen
verlagert der Helfer sein Gewicht auf den Brustkorb des Verletzten. Der
Brustkorb wird dabei 5 bis 6 cm eingedrückt. Diesen Vorgang sollte der Nothelfer
in der Minute mindestens 100-mal wiederholen. Der Wechsel zwischen Massage
und Beatmung sollte im Verhältnis 30-mal drücken / 2-mal beatmen stattfinden.
Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses
Um jederzeit Erste Hilfe leisten zu können, empfiehlt sich eine Auffrischung des
Erste-Hilfe-Kurses. Die Automobilclubs raten, den Kurs alle zwei Jahre zu
wiederholen.
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Fahrerflucht
Welche Folgen hat das unerlaubte Entfernen vom Unfallort?
Wer einen Unfall verursacht, muss dies umgehend melden – entweder direkt
beim Geschädigten oder bei der Polizei. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei
dem Schaden nur um eine kleine Delle handelt oder ein größerer Schaden
entstanden ist. Meldet der Unfallverursacher die Beschädigung nicht, macht er
sich der Fahrerflucht schuldig.
Fahrerflucht oder Unfallflucht bezeichnen im Volksmund die unter § 142 im
Strafgesetzbuch (StGB) festgehaltene Straftat „Unerlaubtes Entfernen vom
Unfallort“. Für Unfallflucht sieht der Gesetzgeber vielfältige Strafen vor:
Geldstrafen, Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder Haftstrafen. Dabei gilt der
Grundsatz: Je höher der Schaden, desto härter fallen die Sanktionen aus.
Versicherungsschutz entfällt bei Fahrerflucht
Da es sich bei der Fahrerflucht um eine vorsätzliche Straftat handelt, kann auch
der Verlust des Versicherungsschutzes für den Täter folgen. Kaskoversicherungen
können sich zum Beispiel nach der Unfallflucht weigern, die entstandenen
Schäden am Wagen des Täters zu zahlen.
Zusätzlich dazu kann auch die Kfz-Haftpflichtversicherung die Übernahme der
Kosten für die Reparaturen am Fahrzeug des Geschädigten ablehnen oder diese
nachträglich vom Versicherten einfordern. Der Täter muss dann maximal 5.000
Euro zurückzahlen.
Nicht nur auf die Kfz-Versicherung hat eine Unfallflucht Auswirkungen, auch die
Rechtschutzversicherung ist betroffen. Denn diese muss die Kosten für einen
Anwalt oder Gutachter in diesem Fall nicht übernehmen.
Nicht zuletzt ist auch die Kündigung des Versicherungsschutzes nach der
Abwicklung des Unfalls möglich.
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Fahrerflucht
So vermeiden Sie eine Anzeige wegen Fahrerflucht
Fahrerflucht entsteht schneller, als viele Autofahrer meinen. Dies liegt vor allem
daran, dass viele Annahmen einfach falsch sind. Zum Beispiel reicht es nicht aus,
den Namen und die Telefonnummer auf einen Zettel zu schreiben und diesen
unter den Scheibenwischer zu klemmen. Um eine Anzeige wegen Fahrerflucht zu
vermeiden, gilt es deshalb bei einem Verkehrsunfall die folgenden Punkte zu
beachten:

Kommt es während der Fahrt zu einem Unfall, muss sofort angehalten und
ausgestiegen werden. Eine Weiterfahrt bis zum nächsten Parkplatz ist
nicht erlaubt.

Ist ein geparktes Fahrzeug am Unfall beteiligt und der Fahrzeughalter ist
nicht vor Ort auffindbar, sollte der Unfallverursacher mindestens eine
halbe Stunde am Unfallort auf den Geschädigten warten oder direkt die
Polizei benachrichtigen. Taucht der Geschädigte nicht auf, muss der
Schaden auf jeden Fall bei der Polizei gemeldet werden.

Bei einem Bagatellschaden reicht es nicht aus, die Telefonnummer auf
einem Zettel zu notieren und diesen an der Windschutzscheibe zu
befestigen. Auch hier muss mindestens 30 Minuten gewartet und ggf. die
Polizei benachrichtigt werden.
Hier liegt keine Fahrerflucht vor
Wenn der Täter den Unfallort verlässt, um den Schaden bei der nächsten
Polizeistelle zu melden oder um Hilfe für Verletzte zu suchen bzw. zu leisten, gilt
dies nicht als Unfallflucht. Gleiches gilt auch dann, wenn der Unfallfahrer eine
Gefahrenquelle beseitigt.
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Fahrerflucht
Was tun als Opfer von Fahrerflucht?
Opfer von Fahrerflucht sollten die Polizei verständigen. Diese nehmen den Unfall
und die Anzeige gegen Unbekannt auf. Die Beamten begutachten die Situation
objektiv, sichern Glassplitter oder Lackabfärbungen und ermitteln durch die
Spuren den möglichen Unfallhergang. Diese Untersuchung durch die Polizei ist
vor allem dann entscheidend, wenn der Täter trotz Verfahren nicht ermittelt
werden kann. Denn in der Regel greift die Kaskoversicherung bei einer
Unfallflucht nur, wenn offizielle Ermittlungen durchgeführt wurden und der
Unfallbericht einen Unfall bestätigt.
Zusätzlich zu den polizeilichen Ermittlungen empfiehlt es sich, den Unfallort und
die Schäden am eigenen Wagen zu dokumentieren. Durch die Verbreitung von
Mobiltelefonen mit Kamera ist dies in der Regel problemlos möglich.
Die Fotos sollten nicht nur die Schäden am eigenen Fahrzeug zeigen, sondern
auch die vom Unfallgegner. Aufnahmen von der Umgebung können zudem dabei
helfen, das Unfallgeschehen zu rekonstruieren.
Zeugenaussagen können zur Aufklärung beitragen
Entstand der Schaden bei einem Parkunfall und der Geschädigte war dabei nicht
zugegen, können Zeugenaussagen Auskunft zum tatsächlichen Unfallgeschehen
geben. Generell empfiehlt es sich, bei jedem Unfall die Personen im näheren
Umkreis als Zeugen anzugeben. Zum einen können diese helfen den genauen
Ablauf des Verkehrsunfalls zu rekonstruieren, zum anderen haben sie sich
möglicherweise Details gemerkt, die bei der Identifizierung des Täters helfen
können. Diese Details können eine Beschreibung des Fahrers oder des Autos
sein, ebenso wie das Kennzeichen.
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Fahrerflucht
Versicherungen bestehen meist auf Gutachten
Eine Auskunft über die Beschädigung des Fahrzeugs liefert ein Schadengutachten. Dieses wird durch einen unabhängigen Gutachter ausgestellt, der den
Wagen überprüft und beurteilt. Reicht dieses Gutachten nicht aus, um eine
Fremdbeteiligung und somit die Fahrerflucht nachzuweisen, ist ein Unfallgutachten notwendig. Dieses klärt, wie es zum Unfall kam. Diese Gutachten sind
vor allem für Versicherungen und Gerichte entscheidend, weil dadurch der
Schaden bemessen wird.
Mit der Koordination von Polizei, Gutachter und Versicherungen kann auch ein
Anwalt beauftragt werden. Dieser macht die Ansprüche bei der Versicherung des
Unfallgegners geltend und regelt mit dieser unter anderem Aspekte wie die
Zahlung der Gutachterkosten und die Entschädigung bei Nutzungsausfall und
Wertverlust.
Fahrer unbekannt: Wer zahlt für den Schaden?
Für Unfallschäden kommt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des
Unfallverursachers auf. Kann dieser aber nach einer Fahrerflucht nicht ermittelt
werden, müssen die Opfer häufig selbst die Kosten tragen. Eine Absicherung für
Schäden durch unbekannte Dritte bietet meist nur eine Vollkaskoversicherung.
Allerdings empfiehlt es sich vor Inanspruchnahme der Vollkasko zu prüfen, ob
sich dies bei dem jeweiligen Schaden lohnt. Denn häufig hat eine Schadensmeldung eine Steigerung der Versicherungsprämie zur Folge, hinzu kommt auch
noch die vereinbarte Selbstbeteiligung. Bei kleineren Schäden kann es sich
lohnen, die Kosten für eine Reparatur selbst zu tragen.
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Das Unfall-Lexikon
Von A wie Abschleppen bis K wie Kaskoversicherung
Abschleppen
Erste Hilfe
Muss das Fahrzeug nach einem Unfall
abgeschleppt oder geborgen werden,
weil das Auto von alleine nicht mehr
fahren kann, sind diese Kosten vom
Unfallverursacher zu tragen. Dies gilt in
der Regel aber nur bis zur nächsten
Werkstatt.
Beteiligte, aber auch Passanten sind bei
einem Verkehrsunfall zur Ersten Hilfe
verpflichtet. Ziel ist es, die verletzte
Person so lange zu stabilisieren, bis der
Notarzt eintrifft.
Fahrerflucht
Beweissicherung
Unabhängig von einem Polizeieinsatz
empfiehlt es sich, zusätzlich eigene Fotos
von der Unfallstelle zu machen. Dabei
sollten die Bilder Folgendes
dokumentieren:




Beschädigungen an allen
beteiligten Fahrzeugen
Relevante Spuren zum Unfall
(z. B. Bremsspuren)
Unfallort aus verschiedenen
Perspektiven
Ggf. Papiere des Unfallgegners
Als Fahrer- oder Unfallflucht wird das
unerlaubte Entfernen vom Unfallort
bezeichnet. Dabei handelt es sich um
eine Straftat. Häufig ist das Ziel der
Fahrerflucht, die Feststellung der
Personalien zu unterbinden und dadurch
Sanktionen zu entgehen.
Haftpflichtversicherung
Für Besitzer von Kfz ist eine KfzHaftpflichtversicherung gesetzlich
vorgeschrieben. Diese kommt für die
Schäden auf, die der Fahrer gegenüber
anderen verursacht. Sie deckt also die
Kosten bei Personen- und Sachschäden
ab.
Bußgeld
Für nicht vorschriftsgemäßes Verhalten
bei einem Unfall kann ein Bußgeld
verhängt werden. Möglich ist dies u. a.
bei:


Mangelnde Sicherung des
Verkehrs oder der Kfz
Beseitigung der Unfallspuren vor
der polizeilichen Feststellung
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Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung deckt die Schäden
am eigenen Fahrzeug ab. Der Abschluss
ist freiwillig. Je nach Umfang der Leistung
wird zwischen Teil- und Vollkasko
unterschieden. Die Kosten für Schäden
am eigenen Fahrzeug bei einem
selbstverschuldeten Unfall übernimmt nur
die Vollkasko.
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Das Unfall-Lexikon
Von M wie Mitschuld bis S wie Schmerzensgeld
Mitschuld
Polizei
Haben beide Unfallbeteiligte den Unfall
verschuldet, kann sich der Anspruch auf
Schadensersatz des Opfers mindern. Dies
ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das
Opfer nicht angeschnallt oder unachtsam
war.
Bei einem Unfall muss in folgenden Fällen
unbedingt die Polizei benachrichtigt
werden:
Notruf
Unter 112 ist der Euronotruf kostenlos
erreichbar. Je nach Notfall benachrichtigt
die Leitstelle Polizei, Notarzt oder
Feuerwehr. Beim Notruf werden die
folgenden W-Fragen gestellt:





Wo ist es passiert?
Was ist passiert?
Wie viele Personen sind verletzt?
Welche Art von Verletzung?
Warten auf Rückfragen!
Notrufnummern



Deutschland: 112
Österreich: 122
Schweiz: 118
Notrufsäule
Durch eine Notrufsäule kann auch ohne
Handy oder in Funklöchern ein Notruf
abgesetzt werden. Sie stehen vor allem
an Autobahnen.
Personenschaden





Verletzte oder Tote
Hoher Sachschaden
Fahrerflucht
Unklare Schuldfrage
Fahrzeug ohne den Nachweis einer
Versicherung
Reparaturkosten
Als Reparaturkosten gelten die Ausgaben,
die notwendig sind, um die Unfallschäden
am Fahrzeug zu beseitigen.
Sachschaden
Wird das Eigentum anderer beschädigt
oder sogar völlig zerstört, wird juristisch
von einem Sachschaden gesprochen.
Sind Menschen verletzt, handelt es sich
um einen Personenschaden.
Schmerzensgeld
Verletzte eines Verkehrsunfalls können
Schmerzensgeld beanspruchen. Die Höhe
der Summe richtet sich u. a. nach der
Schwere der Verletzung, der Beeinträchtigung, dem Heilungsverlauf, dem
Umfang der Behandlungen und den
Dauerfolgen.
Wurde die Gesundheit anderer
geschädigt, kam es zu einer Verletzung
oder zum Tod, liegt rechtlich ein
Personenschaden vor. Sind nur
Gegenstände beschädigt, handelt es sich
um einen Sachschaden.
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Das Unfall-Lexikon
Von S wie Schuldfrage bis W wie Warnweste
Schuldfrage
Unter Schock sollten Unfallbeteiligte
keine Auskunft zur Schuldfrage geben
oder gar ein pauschales Schuldanerkenntnis unterschreiben. Es besteht
ein Aussageverweigerungsrecht.
Verbandskasten
In Deutschland ist es Pflicht, einen
Verbandskasten im Auto mitzuführen.
Dieser ermöglicht es, bei einem Unfall
Erste Hilfe zu leisten. Achtung! Die
Haltbarkeit des Verbandskastens ist
begrenzt.
Totalschaden
Übersteigt der Kostenvoranschlag für die
Reparatur den Wert des Fahrzeugs, also
ist eine Reparatur unwirtschaftlich, wird
dies als Totalschaden bezeichnet.
Versicherung
Für Autofahrer ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Kaskoversicherung kann freiwillig
abgeschlossen werden.
Unfallarten
Unfälle können aufgrund verschiedener
Kriterien unterschieden werden:



Schuld
- selbst- und fremdverschuldet
Fahrzeug
- Auto, Motorrad, Traktor,…
Art
- Auffahrunfall, Parkschaden,…
Warndreieck
Das Warndreieck dient der Absicherung
einer Unfallstelle und muss am
Fahrbahnrand aufgestellt werden. Die
Entfernung zum Fahrzeug ergibt sich aus
der Geschwindigkeit vom Verkehr und
den örtlichen Gegebenheiten:



Innerorts
50 m
Landstraßen 100 m
Autobahnen 200 m
Unfallskizze
Durch eine Unfallskizze kann das Unfallgeschehen zusätzlich zum schriftlichen
Bericht dargestellt werden. Dabei ist es
wichtig, diese auf das Wesentliche zu
reduzieren.
Warnweste
Seit Juli 2014 besteht in Deutschland
eine Warnwestenpflicht für Autofahrer. Es
empfiehlt sich, die Weste griffbereit im
Handschuhfach oder im Seitenfach der
Tür zu lagern.
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei einem Unfall oder einem Notfall
keine Hilfe leistet, obwohl dies notwendig
und zumutbar war, muss mit einer Strafe
rechnen. Sowohl eine Geldstrafe als auch
eine Haftstrafe ist dabei möglich.
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Impressum
Herausgeber:
Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.
Sonnenallee 260/262
12057 Berlin
Vertreten durch:
Mathias Voigt
Kontakt:
E-Mail: [email protected]
Web: www.verkehrsunfall.org
Registereintrag:
Eintragung im Vereinsregister:
Registergericht: Berlin (Charlottenburg)
Registernummer: VR 33079 B
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der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger
Informationen verursacht wurden, sind grundsätzliche ausgeschlossen, sofern seitens des
Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
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Wir wünschen Ihnen eine gute und
unfallfreie Fahrt!
Herausgegeben vom Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.
www.verkehrsunfall.org
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