Erstbelehrung - Gesundheitspass - Rote Karte
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Erstbelehrung - Gesundheitspass - Rote Karte
Gesundheitspass für die Praktika Erstbelehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (ehem. Rote Karte, Gesundheits-Pass) In manchen Praktikumsbetrieben, insbesondere der Gastronomie, dem medizinischen Sektor und allen, bei denen mit offenen Lebensmitteln gearbeitet wird, ist eine Erstbelehrung zur Hygiene und Krankheitsvermeidung bei der Arbeit erforderlich. Zumeist wird diese Bescheinigung an einem gemeinsamen Termin über die Schule erworben, für alle, die an diesem nicht teilnehmen können besteht die Möglichkeit, sich selbstständig beim Gesundheitsamt einen Termin zu besorgen. Wo? Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf Gesundheitsamt - LebensmittelpersonalBeratungsstelle Hohenzollerndamm 174-177 10713 Berlin Tel.: (030) 9029 - 16299 Fax: (030) 9029 - 16295 Verkehrsverbindungen U-Bahn U Fehrbelliner Platz: U3, U7 Bus U Fehrbelliner Platz: 101, 104, 115 Bus Mansfelder Str./Barstr.: 101, 104, 115 Wann? Öffnungszeiten: Montag 08:30 – 13:00 Uhr Dienstag 12:00 – 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 – 13:00 Uhr Donnerstag 11:00 – 15:00 Uhr Terminvereinbarung: http://www.berlin.de/ba-charlottenburgwilmersdorf/verwaltung/aemter/gesundheitsamt/lebensmittel personal-beratung/ Wie? - mit Schülerausweis - Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten (den Vordruck gibt es auf der Homepage des Amtes, es geht aber auch handschriftlich) - Kopie des Praktikumsvertrages oder aber formloses Schreiben, dass man ein Praktikum macht mit Stempel der Schule