Erstbelehrung - Gesundheitspass - Rote Karte

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Erstbelehrung - Gesundheitspass - Rote Karte
Gesundheitspass für die Praktika
Erstbelehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (ehem. Rote Karte, Gesundheits-Pass)
In manchen Praktikumsbetrieben, insbesondere der Gastronomie, dem medizinischen Sektor
und allen, bei denen mit offenen Lebensmitteln gearbeitet wird, ist eine Erstbelehrung zur
Hygiene und Krankheitsvermeidung bei der Arbeit erforderlich. Zumeist wird diese
Bescheinigung an einem gemeinsamen Termin über die Schule erworben, für alle, die an
diesem nicht teilnehmen können besteht die Möglichkeit, sich selbstständig beim
Gesundheitsamt einen Termin zu besorgen.
Wo?
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Gesundheitsamt - LebensmittelpersonalBeratungsstelle
Hohenzollerndamm 174-177
10713 Berlin
Tel.: (030) 9029 - 16299
Fax: (030) 9029 - 16295
Verkehrsverbindungen
U-Bahn U Fehrbelliner Platz: U3, U7
Bus U Fehrbelliner Platz: 101, 104, 115
Bus Mansfelder Str./Barstr.: 101, 104, 115
Wann?
Öffnungszeiten:
Montag
08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 12:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 08:30 – 13:00 Uhr
Donnerstag 11:00 – 15:00 Uhr
Terminvereinbarung:
http://www.berlin.de/ba-charlottenburgwilmersdorf/verwaltung/aemter/gesundheitsamt/lebensmittel
personal-beratung/
Wie?
-
mit Schülerausweis
- Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten
(den Vordruck gibt es auf der Homepage des Amtes, es geht aber auch handschriftlich)
- Kopie des Praktikumsvertrages oder aber formloses Schreiben, dass man ein Praktikum
macht mit Stempel der Schule