Gesamtschule Bergedorf
Transcription
Gesamtschule Bergedorf
GESAMTSCHULE BERGEDORF Stadtteilschule Sehr geehrte Herr Rabe, als Elternrat der Stadtteilschule Bergedorf möchten wir uns in einem Brief mit einem uns sehr wichtigen Anliegen an Sie wenden. Grundsätzlich begrüßen wir die Anstrengungen zur Umsetzung des § 12 im Hamburger Schulgesetz, den gemeinsamen Unterricht für Kinder mit und ohne Behinderung. Mit großer Beunruhigung reagieren wir aber auf die bisherigen Einzelmaßnahmen. So sollen an die Stelle der Integrationsklassen nach den bisherigen Plänen der Schulbehörde alle Klassen als Regelklassen mit integrativer Beschulung geführt werden. In den Integrationsklassen mit vier behinderten Kindern werden derzeit neben den Fachlehrkräften zusätzliche 13 Stunden durch eine Sonderpädagogin/ einen Sonderpädagogen und 19 Stunden durch eine Sozialpädagogin in der Doppelbesetzung abgedeckt. In den Regelklassen mit integrativer Beschulung, in denen an unserer Schule jeweils vier Schüler mit Förderbedarf lernen, sind lediglich zehn Stunden durch einen Sonderpädagogen doppelt besetzt. Sozialpädagogische Arbeit ist in dem System nicht mehr vorgesehen. In unserer Schule lernen seit diesem Schuljahr in unserem 5. Jahrgang Kinder im integrativen Bereich in beiden Systemen. Für das kommende Schuljahr hat sich die Anzahl der § 12 Kinder weiter erhöht, so dass neben einer Integrationsklassen vier weitere integrativ arbeitende Klassen geplant sind. Die Erfahrung der letzten Monate hat gezeigt, dass die Ressourcen der Regelklassen mit integrativer Beschulung, in denen bei uns Schüler/Innen mit Förderbedarf in den Bereichen geistige Entwicklung und Lernen sowie Förderbedarf im emotional-sozialen Bereich lernen, bei weitem nicht ausreichen, dem vielfältigen Unterstützungsbedarf der Schüler/Innen zu begegnen. Die personellen und räumlichen Ressourcen stellen sich als unzureichend dar. Während wir in den Integrationsklassen sehr gute Erfahrungen mit der Arbeit in den multiprofessionellen Teams (Fachlehrer/ Sozial- und Sonderpädagoge) machen und der Rückblick der letzten 30 Jahre zeigt, wie notwendig diese GESAMTSCHULE BERGEDORF Stadtteilschule Ausstattung für das Gelingen des gemeinsamen Lernens ist, stellen wir fest, wie problematisch derzeit die Lernsituation für einzelne Kinder mit Förderbedarf in unseren Regelklassen mit integrativer Beschulung ist und wie problematisch sich in einigen Fällen die Situation für die Klasse insgesamt entwickelt. Sowohl die präventive Arbeit als auch die Arbeit mit den §12–Kindern ist personell unzureichend ausgestattet. Wir machen folgende Erfahrungen: • Es erfordert sehr viel Zeit und eine hohe Fachkompetenz, Schüler/Innen mit Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich in die Klassengemeinschaft zu integrieren. Dies kann ein Fachlehrer/ eine Fachlehrerin in einer Klasse mit 25 Schüler/Innen alleine nicht leisten. Die massiven Verhaltensauffälligkeiten und die psychischen Probleme machen eine intensive systemische sonder- und sozialpädagogische Unterstützung dringend notwendig. Andernfalls befürchten wir die Ablehnung des Konzeptes der integrativen Beschulung. • Der Bereich des sozialen Lernens ist extrem unterversorgt und durch die fehlende systemische Unterstützung (keine Sozialpädagogin mehr im Klassenteam) droht die Isolation der Kinder mit Förderbedarf. • Es kommt vermehrt zu Störungen, die nicht aufgefangen werden können und die somit die Qualität des Unterrichts deutlich beeinträchtigen. • Es ist dringend notwendig, dass jede Klasse einen Gruppenraum erhält, in den sich Kinder mit sozial-emotionalen Auffälligkeiten zurückziehen können und in dem individualisiert in ruhiger Atmosphäre gelernt werden kann. • Die Schulbegleitung von Kindern, die eine 1:1-Betreuung benötigen, kann nicht in jedem Fall von Zivildienstleistenden oder gering qualifizierten Honorarkräften erbracht werden, da die fachliche Qualifikation und die Kontinuität der Betreuung fehlen. GESAMTSCHULE BERGEDORF Stadtteilschule Wir fordern • den Fortbestand der Integrationsklassen mit den bisherigen Ressourcen, damit die Qualität der sonderpädagogischen Förderung erhalten wird und auch weiterhin das Lernen von Kindern mit Förderbedarf an unserer Schule gelingen kann. • die Aufstockung der personellen Ressourcen in den Klassen mit integrativer Beschulung die nicht an das einzelne Kind gebunden ist, sondern systemisch zugewiesen wird. Der Bedarf muss sich an der Ausstattung der derzeitigen Integrationsklassen orientieren. Das bedeutet, dass Sozialpädagogen und Sonderpädagogen als Doppelbesetzung in den Klassen eingesetzt werden. • einen Gruppenraum für jede Klassen, in der Schüler/Innen mit Förderbedarf unterrichtet werden • fachlich qualifiziertes Personal mit festen Verträgen (keine Zivildienstleistenden, keine Honorarkräfte), das als Schulbegleitung für Kinder eingesetzt wird, die eine besondere 1:1 Betreuung benötigen. Die genannten Punkte stellen für uns die Gelingensbedingungen dar, unter denen inklusives Lernen erst erfolgreich stattfinden kann. Andernfalls befürchten wir einen großen Qualitätsverlust des Unterrichts, der zu Lasten aller Schüler/Innen gehen wird. Derzeit genießt das integrative Lernen an der Stadtteilschule Bergedorf einen sehr guten Ruf. Sowohl Eltern behinderter Kinder als auch nicht behinderter Kinder schätzen das System der Integrationsklassen Wir gehen davon aus, dass unter den geplanten Bedingungen die Akzeptanz und die GESAMTSCHULE BERGEDORF Stadtteilschule Bereitschaft, gemeinsam zu lernen, deutlich abnehmen werden und sich der Trend durchsetzen könnte, wieder mehr Kinder an Sonderschulen zu beschulen, weil sie an den Regelschulen keine adäquate Unterstützung erfahren bzw. leistungsstarke Kinder nicht an den Stadtteilschulen anzumelden, weil sie nicht genügend Anregungen erhalten. Diese Bedenken werden durch die Verteilung der Anmeldungen auf die beiden Schulformen unterstützt. Während sich auf den Gymnasien Hamburgs 10 Schüler/innen mit §12 Förderbedarf auf eine Gesamtschülerzahl von 6855 verteilen und diese dann auf insgesamt 6 Gymnasien, sind es an den Stadtteilschulen 436 Schüler/innen mit §12 Förderung von insgesamt 5934 Anmeldungen. Einige Stadtteilschulen verzeichnen zwischen 20 und 30 Anmeldungen von §12 Schülern. Es besteht aus unserer Sicht dringender Handlungsbedarf auf Seiten der Schulbehörde, damit der Gedanke starke Stadtteilschulen zu schaffen tatsächlich Realisierungschancen hat. Der Elternrat der Gesamtschule Bergedorf –StadtteilschuleLadenbeker Weg 13 21033 Hamburg [email protected] i.A. des Elternrates Gaby Geisler Hamburg den 28.03.2011