Gesamtschule Bergedorf

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Gesamtschule Bergedorf
GESAMTSCHULE BERGEDORF
Stadtteilschule
Sehr geehrte Herr Rabe,
als Elternrat der Stadtteilschule Bergedorf möchten wir uns in einem Brief mit
einem uns sehr wichtigen Anliegen an Sie wenden.
Grundsätzlich begrüßen wir die Anstrengungen zur Umsetzung des § 12 im
Hamburger Schulgesetz, den gemeinsamen Unterricht für Kinder mit und ohne
Behinderung.
Mit großer Beunruhigung reagieren wir aber auf die bisherigen
Einzelmaßnahmen. So sollen an die Stelle der Integrationsklassen nach den
bisherigen Plänen der Schulbehörde alle Klassen als Regelklassen mit integrativer
Beschulung geführt werden. In den Integrationsklassen mit vier behinderten
Kindern werden derzeit neben den Fachlehrkräften zusätzliche 13 Stunden durch
eine Sonderpädagogin/ einen Sonderpädagogen und 19 Stunden durch eine
Sozialpädagogin in der Doppelbesetzung abgedeckt. In den Regelklassen mit
integrativer Beschulung, in denen an unserer Schule jeweils vier Schüler mit
Förderbedarf lernen, sind lediglich zehn Stunden durch einen Sonderpädagogen
doppelt besetzt. Sozialpädagogische Arbeit ist in dem System nicht mehr
vorgesehen.
In unserer Schule lernen seit diesem Schuljahr in unserem 5. Jahrgang Kinder
im integrativen Bereich in beiden Systemen. Für das kommende Schuljahr hat
sich die Anzahl der § 12 Kinder weiter erhöht, so dass neben einer
Integrationsklassen vier weitere integrativ arbeitende Klassen geplant sind.
Die Erfahrung der letzten Monate hat gezeigt, dass die Ressourcen der
Regelklassen mit integrativer Beschulung, in denen bei uns Schüler/Innen mit
Förderbedarf in den Bereichen geistige Entwicklung und Lernen sowie
Förderbedarf im emotional-sozialen Bereich lernen, bei weitem nicht ausreichen,
dem vielfältigen Unterstützungsbedarf der Schüler/Innen zu begegnen. Die
personellen und räumlichen Ressourcen stellen sich als unzureichend dar.
Während wir in den Integrationsklassen sehr gute Erfahrungen mit der Arbeit in
den multiprofessionellen Teams (Fachlehrer/ Sozial- und Sonderpädagoge)
machen und der Rückblick der letzten 30 Jahre zeigt, wie notwendig diese
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Ausstattung für das Gelingen des gemeinsamen Lernens ist, stellen wir fest, wie
problematisch derzeit die Lernsituation für einzelne Kinder mit Förderbedarf in
unseren Regelklassen mit integrativer Beschulung ist und wie problematisch sich
in einigen Fällen die Situation für die Klasse insgesamt entwickelt. Sowohl die
präventive Arbeit als auch die Arbeit mit den §12–Kindern ist personell
unzureichend ausgestattet.
Wir machen folgende Erfahrungen:
• Es erfordert sehr viel Zeit und eine hohe Fachkompetenz, Schüler/Innen
mit Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich in die Klassengemeinschaft
zu integrieren. Dies kann ein Fachlehrer/ eine Fachlehrerin in einer Klasse
mit 25 Schüler/Innen alleine nicht leisten. Die massiven
Verhaltensauffälligkeiten und die psychischen Probleme machen eine
intensive systemische sonder- und sozialpädagogische Unterstützung
dringend notwendig. Andernfalls befürchten wir die Ablehnung des
Konzeptes der integrativen Beschulung.
•
Der Bereich des sozialen Lernens ist extrem unterversorgt und durch die
fehlende systemische Unterstützung (keine Sozialpädagogin mehr im
Klassenteam) droht die Isolation der Kinder mit Förderbedarf.
•
Es kommt vermehrt zu Störungen, die nicht aufgefangen werden können
und die somit die Qualität des Unterrichts deutlich beeinträchtigen.
•
Es ist dringend notwendig, dass jede Klasse einen Gruppenraum erhält, in
den sich Kinder mit sozial-emotionalen Auffälligkeiten zurückziehen
können und in dem individualisiert in ruhiger Atmosphäre gelernt werden
kann.
•
Die Schulbegleitung von Kindern, die eine 1:1-Betreuung benötigen, kann
nicht in jedem Fall von Zivildienstleistenden oder gering qualifizierten
Honorarkräften erbracht werden, da die fachliche Qualifikation und die
Kontinuität der Betreuung fehlen.
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Wir fordern
• den Fortbestand der Integrationsklassen mit den bisherigen
Ressourcen, damit die Qualität der sonderpädagogischen
Förderung erhalten wird und auch weiterhin das Lernen von
Kindern mit Förderbedarf an unserer Schule gelingen kann.
•
die Aufstockung der personellen Ressourcen in den Klassen mit
integrativer Beschulung die nicht an das einzelne Kind gebunden
ist, sondern systemisch zugewiesen wird. Der Bedarf muss sich an
der Ausstattung der derzeitigen Integrationsklassen orientieren.
Das bedeutet, dass Sozialpädagogen und Sonderpädagogen als
Doppelbesetzung in den Klassen eingesetzt werden.
•
einen Gruppenraum für jede Klassen, in der Schüler/Innen mit
Förderbedarf unterrichtet werden
•
fachlich qualifiziertes Personal mit festen Verträgen (keine
Zivildienstleistenden, keine Honorarkräfte), das als
Schulbegleitung für Kinder eingesetzt wird, die eine besondere 1:1
Betreuung benötigen.
Die genannten Punkte stellen für uns die Gelingensbedingungen dar, unter denen
inklusives Lernen erst erfolgreich stattfinden kann. Andernfalls befürchten wir
einen großen Qualitätsverlust des Unterrichts, der zu Lasten aller Schüler/Innen
gehen wird. Derzeit genießt das integrative Lernen an der Stadtteilschule
Bergedorf einen sehr guten Ruf. Sowohl Eltern behinderter Kinder als auch nicht
behinderter Kinder schätzen das System der Integrationsklassen Wir gehen
davon aus, dass unter den geplanten Bedingungen die Akzeptanz und die
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Bereitschaft, gemeinsam zu lernen, deutlich abnehmen werden und sich der
Trend durchsetzen könnte, wieder mehr Kinder an Sonderschulen zu beschulen,
weil sie an den Regelschulen keine adäquate Unterstützung erfahren bzw.
leistungsstarke Kinder nicht an den Stadtteilschulen anzumelden, weil sie nicht
genügend Anregungen erhalten.
Diese Bedenken werden durch die Verteilung der Anmeldungen auf die beiden
Schulformen unterstützt. Während sich auf den Gymnasien Hamburgs 10
Schüler/innen mit §12 Förderbedarf auf eine Gesamtschülerzahl von 6855
verteilen und diese dann auf insgesamt 6 Gymnasien, sind es an den
Stadtteilschulen 436 Schüler/innen mit §12 Förderung von insgesamt 5934
Anmeldungen. Einige Stadtteilschulen verzeichnen zwischen 20 und 30
Anmeldungen von §12 Schülern.
Es besteht aus unserer Sicht dringender Handlungsbedarf auf Seiten der
Schulbehörde, damit der Gedanke starke Stadtteilschulen zu schaffen
tatsächlich Realisierungschancen hat.
Der Elternrat der Gesamtschule Bergedorf –StadtteilschuleLadenbeker Weg 13
21033 Hamburg
[email protected]
i.A. des Elternrates
Gaby Geisler
Hamburg den 28.03.2011

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