Große Leistungsnachweise (Schulaufgaben) in Klasse 5

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Große Leistungsnachweise (Schulaufgaben) in Klasse 5
Große Leistungsnachweise (Schulaufgaben) in Klasse 5-10
Fach
Deutsch
Englisch
Latein(2. FS)
Französisch(2. FS)
Klasse
5,6,7,8,9
10
5,6,7
8,9,10
6,7,8
9,10
6,7,8,9
10
Anzahl
4
3
4
3
4
3
4
3
Fach
Mathematik
2015/16
Physik
Klasse
5,6,7,8,9
10
8,9,10
Anzahl
4
3
2
Sozialkunde(WSG_S)
8,9,10
2
Französisch(3. FS)
Französisch(spätbeg.)
8,9,10
10
4
4
Ersatzformen für große Leistungsnachweise
Deutsch: 6. Klasse: Der extern gestellte Test und ein intern gestellter Test* ersetzen die erste Schulaufgabe.
8. Klasse: 4 Schulaufgaben; der externe Test wird als Stegreifaufgabe gewertet.
Englisch: 6. Klasse: Der extern gestellte Test und ein intern gestellter Test* ersetzen die erste Schulaufgabe.
7. Klasse: Die erste Schulaufgabe wird durch eine mündliche Schulaufgabe im Zeitraum zwischen
Oktober und November ersetzt.
10. Klasse: Der extern gestellte Test und ein weiterer extern gestellter Test im 2. Halbjahr ersetzen
die erste Schulaufgabe.
Französisch: 9. Klasse (2.FS und 3.FS): Die erste Schulaufgabe wird durch eine mündliche Schulaufgabe im
Zeitraum zwischen Oktober und November ersetzt.
* Der interne Test ist in allen Klassen der betreffenden Jahrgangsstufe einheitlich und zum gleichen Termin.
Kleine Leistungsnachweise
Grundsätzlich: Klassen 5-8: Stegreifaufg., mündl. Noten; Klassen 9-10: Kurzarbeiten, Stegreifaufg., mündl. Noten
In den einstündigen Fächern: mindestens eine Stegreifaufgabe und mindestens ein echt mündlicher
Leistungsnachweis pro Halbjahr. (Kunst: praktische Leistungsnachweise)
In den zweistündigen Fächern mit großen Leistungsnachweisen: mindestens eine Stegreifaufgabe und
mindestens ein echt mündlicher Leistungsnachweis pro Halbjahr
In den zwei- und dreistündigen Fächern ohne große Leistungsnachweise in den Klassen 5 mit 9: pro
Halbjahr mindestens 1 Stegreifaufgabe und 2 weitere kleine Leistungsnachweise, davon mindestens ein echt
mündlicher. (Ausnahme Kunst: praktische Leistungsnachweise)
In den zwei- und dreistündigen Fächern ohne große Leistungsnachweise in der 10. Klasse:
Im 1.HJ.: 1 Kurzarbeit und mindestens 2 weitere kleine Leistungsnachweise, davon mindestens ein echt
mündlicher. (Doppelte Wertung der Kurzarbeit)
Im 2.HJ.: 1 Stegreifaufgabe und mindestens 2 weitere kleine Leistungsnachweise, davon mindestens ein echt
mündlicher. (Ausnahme Kunst: praktische Leistungsnachweise)
Das erste und zweite HJ. kann vertauscht werden, dann soll die Kurzarbeit vor Mai sein.
Stoff der KA in der 10. Kl. max. 10 Wochenstunden
In den mehr als zweistündigen Fächern mit großen Leistungsnachweisen: mindestens 3 kleine
Leistungsnachweise im Halbjahr, davon mindestens 2 rein mündliche Noten pro Halbjahr in mod.
Fremdsprachen, sonst mindestens eine echt mündliche Note.
Q11, Q12: Stegreifaufgaben können gefordert werden. Der Kurs wird zu Beginn des Schuljahres von der
Kursleitung darüber informiert, ob Stegreifaufgaben geschrieben werden oder nicht.
An Tagen mit großen Leistungsnachweisen werden keine Kurzarbeiten und keine Stegreifaufgaben geschrieben.
Pro Tag wird nur 1 Kurzarbeit geschrieben; an Tagen mit Kurzarbeit sind Stegreifaufgaben möglich.
Prüfungsfreie Zeiten: (Klasse 5-10)
Keine schriftlichen Leistungsnachweise in der ersten Schulwoche (= 5 Werktage) nach den Sommerferien; am
Tag einer großen schulischen Veranstaltung und am Folgetag. Während und am unmittelbaren Folgetag der
Abwesenheit eines Teils der Klasse (z.B. Schüleraustausch) finden keine großen Leistungsnachweise und keine
Kurzarbeiten statt.
Hausaufgabenkonzept
1) Hausaufgaben müssen von durchschnittlichen Schülern in angemessener Zeit erledigt werden können.
2) Der/die Klassenleiter/in koordiniert die Hausaufgaben.
Sonntage, Feiertage und Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten.
3) Die Gesamtdauer der Hausaufgaben, die von Montag bis Samstag zu erledigen sind, darf 10 Stunden
(5. – 7. Klasse) bis 12 Stunden (8. Klasse) nicht übersteigen; dabei sind die Übungsaufsätze und
Schulaufgabenvorbereitungen zu berücksichtigen.
4) An Tagen mit Nachmittagsunterricht sollen auf den nächsten Tag nur Hausaufgaben mit einem
begrenzten Zeitaufwand gegeben werden.
5) In Nichtkernfächern werden Hausaufgaben grundsätzlich nur bis zu einer Dauer von etwa 15 Minuten
auf die nächste Stunde gegeben; es darf zu keiner Kollision mit 2) kommen.
6) Zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres bespricht die Klassenleiterin/der Klassenleiter mit den
Fachlehrern die Modalitäten für die Hausaufgaben. Sie/er informiert die Eltern auf dem
Klassenelternabend darüber.
7) Die Klassensprecherinnen weisen die Fachlehrer/innen auf besondere Belastungsspitzen bei den
Hausaufgaben hin, damit eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.