Expertenmodus Execution Only

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Expertenmodus Execution Only
Execution Only Erklärung für das QUI BONO Depot
Für das reine Ausführungsgeschäft (Execution Only) gibt der Kunde / geben die Kunden
1. Depotinhaber
2. Depotinhaber
Vorname Name:
Vorname Name:
Straße/Haus-Nr.:
Straße/Haus-Nr.:
PLZ:
PLZ:
Ort:
Geb.-Datum:
Ort:
Geb.-Datum:
folgende Erklärung ab. Diese gilt bis auf Widerruf, bzw. bis zur Kündigung der Entgeltvereinbarung mit der Global Secur Reiser GmbH & Co. KG.
1.
Ich verfüge/Wir verfügen über ausreichende, langjährige Erfahrungen und ausgeprägte Kenntnisse bei Geschäften mit Investmentfonds und kann/
können sämtliche Risiken dieser Anlageform ausreichend einschätzen. Zudem lassen meine/unsere Vermögensverhältnisse Investitionen in
Investmentsfonds, die mein/unser Kapital langfristig binden, problemlos zu.
2.
Ich erkläre/wir erklären, das ich/wir den Vermittler Global Secur Reiser GmbH & Co. KG ausschließlich als Abwickler ohne jegliche
Beratungsfunktion nutze/n. Der Abwickler schuldet mir/uns daher keine Anlageberatung. Eine individuelle Beratung wird von mir/uns ausdrücklich
nicht gewünscht und erfolgt/e auch nicht. Ich/Wir wünsche/n lediglich die reine Ausführung meiner/unserer geplanten und zukünftigen Transaktionen
im QUI BONO Depot.
Hierfür informiere/n ich/wir mich/uns umfassend selbst über die im Depot enthaltenen Investmentfonds.
Dafür nutze ich das Serviceangebot des Vermittlers. Der Vermittler stellt mir/uns auf seiner Homepage im Rahmen der Serviceentgeltvereinbarung,
über die im QUI BONO Depot enthaltenen Investmentfonds, die jeweils aktuellen wesentlichen Anlegerinformationen (KIID), Verkaufsprospekte und
Rechenschaftsberichte zum Download zur Verfügung und informiert mich/uns unter anderem über geplante Käufe bzw. Transaktionen. Diese
Informationen habe/n ich/wir gelesen und verstanden. Ich/wir entscheide/n jedoch selbstständig welche Käufe und Transaktionen ich/wir ausführen.
3.
Mir/Uns ist bewusst, dass bei reinen Ausführungsgeschäften keine Geeignetheitsprüfung und auch keine Angemessenheitsprüfung der von mir/uns
geplanten bzw. zukünftigen Käufe bzw.Transaktionen durch den Vermittler erfolgen. Ich/wir verzichte/n hiermit ausdrücklich darauf, dass durch den
Vermittler eine entsprechende Beurteilung stattfindet.
4.
Außerdem ist mir/uns bewusst, dass der Vermittler bei reinen Ausführungsgeschäften meine/unsere Transaktionen nicht überwacht oder überprüft
und außerdem keinerlei Gewähr für den Inhalt von Verkaufsprospekten, Rechenschaftsberichten und sonstigen von der jeweiligen
Investmentgesellschaft veröffentlichten Informationen übernimmt. Mir/Uns ist zudem bekannt, dass sich mein/unser Kapitaleinsatz bei Kursverlusten
an den Kapitalmärkten bis hin zu einem Totalverlust verringern kann. Mir/Uns ist ferner bewusst, dass eine positive Wertentwicklung in der
Vergangenheit keine Garantie für die zukünftige Wertentwickung ist.
5.
Abschließend ist mir/uns ebenfalls bekannt, dass der Vermittler neben dem vereinbarten Serviceentgelt für die Vermittlungsleistung eine Vergütung
erhält, die aus den Vertriebskosten der jeweiligen Produktgeber gezahlt werden. Diese habe/n ich/wir den KIIDs, der Serviceentgeltvereinbarung und
der Homepage entnommen. Ich/Wir erkläre/n mich uns ausdrücklich damit einverstanden, dass dem Vermittler diese Vergütungen, die auf der
Homepage und in der Servicevereinbarung offengelegt sind, unwiderruflich zustehen und er diese vereinnahmt. Ein Herausgabeanspruch besteht
insoweit nicht, als dass der Vermittler die Vertriebsvergütung nach den Vorschriften des WpHG annehmen darf.
Ort/Datum
Unterschrift Kunde 1
Unterschrift Kunde 2
(bei Minderjährigen gesetzlicher Vertreter 1)
(bei Minderjährigen gesetzlicher Vertreter 2)
Bearbeitungsbebühr
Ich/wir überweisen die einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 149 € auf ihre Bankverbindung:
Global Secur Reiser GmbH & Co. KG, IBAN: DE95612901200395322006, BIC: GENODES1NUE.
Bitte buchen Sie die einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von
149 € (inkl. 19% MwSt.) von meiner Bankverbindung ab:
IBAN: DE
Kontonummer:
Bankleitzahl:
Kreditinstitut:
BIC:
Vollständigkeitserklärung
Ich habe zusammen mit der Execution Only/Expertenmodus Erklärung folgende Unterlagen/Informationen erhalten:
Statusinformation über die Global Secur Reiser GmbH & Co. KG/Reiser GmbH
Vertragsbedingungen für das Qui-Bono-Depot
Risikohinweise zum Depot
Ort/Datum
Unterschrift Kunde 1
Unterschrift Kunde 2
(bei Minderjährigen gesetzlicher Vertreter 1)
(bei Minderjährigen gesetzlicher Vertreter 2)
Statusinformation
Name des Unternehmens:
Geschäftsführer:
vertr. d.d. Geschäftsführer:
Anschrift:
Telefon / Telefax:
E-Mail-Adresse:
Global Secur Reiser GmbH & Co. KG
Reiser GmbH
Frank Reiser
Bismarckstraße 10, 74240 Wendlingen
07024-55507 / 07024-55508
[email protected]
Die Global Secur Reiser GmbH & Co. KG ist als Finanzierungsvermittler im Sinne des §34c Abs. 1 Nr. 2 GewO, als als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 der
GewO und als Finanzanlagenvermittler und Anlageberater nach § 34f Abs. 1 Nr. 1 und 2 tätig.
Gewerbeerlaubnis:
Als Finanzierungsvermittler nach § 34c Abs. 1 Nr. 2 GewO. Erteilt am 25.07.2008 durch das Landratsamt Esslingen, Pulverwiesen 11, 73728 Esslingen, Tel.:
0711/3902-0, FAX: 0711/3902-1030, Email: [email protected].
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO. Registrierungsnummer: D-01K3-HP6IQ-33 eingetragen im www.vermittlerregister.info
Als Finanzanlagenvermittler/ und -berater nach § 34f Abs. 1 Nr. 1 und 2 GewO. Registrierungsnummer: D-F-175-GDSL-74 eingetragen im
www.vermittlerregister.info
Die Erlaubnis besteht in allen Fällen für die geschäftsführende Komplementärin Reiser GmbH. Zuständige Behörde: Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.
V., Breite Str. 10178 Berlin, Tel. 0180-6005850 (gebührenpflichtig) oder Industrie- und Handelskammer Stuttgart, Jägerstr. 30, 70174 Stuttgart, Tel.: 0711/2005-0
Fax: 0711/2005-354, http://www.stuttgart.ihk.de.Die Angaben zu unserer Gewerbeerlaubnis und unserer Registereintragung können Sie dort nach Erteilung
überprüfen, wenn unseren Namen oder unsere Registernummer nennen.
Wir arbeiten mit einer Vielzahl von renommierten Versicherungsunternehmen, Emittenten und Anbietern von Investmentfonds zusammen. Wir nutzen für die
Vermittlung auch Pools und sog. Fondsplattformen. Wir können Versicherungen von über 60 Versicherungsunternehmen und über 6.000 Fonds von über 200
verschiedenen Investmentgesellschaften vermitteln. Exemplarisch führen wir hier einige Versicherungs-, Investmentgesellschaften, entsprechende Pool auf und
Emittenten, deren Produkte wir vermitteln auf:
Versicherungen
Allianz
Alte Leipziger
Continentale
Europa
Hannoversche
Deurag
KS Auxilia
VHV
Volkswohlbund
Sparkassenversicherung
Ammerländer
NV-Online
Landeskrankenhilfe
Universa
LV 1871
Württembergische
Basler
Haftpflichtkasse Darmstadt
Rhion
Generali
Investmentgesellschaften
LRI Invest S.A.
SEB Asset Management S.A.
Amundi Luxembourg S.A.
Allianz Global Investors Lux. S.A.
Aberdeen Global Services S.A.
Raiffeisen Capital Management AG
Alceda Fund Management S.A.
Ethenea Independent Investors S.A.
First State Investments (UK) Ltd.
BNY Mellon Service KAG mbH
Standard Life Investments Global SICAV
Veritas Investment GmbH
LGT Capital Management AG
Threadneedle Management Luxembourg S.A.
Flossbach von Storch SICAV
M&G Securities Limited
BlackRock (Luxembourg) S.A.
Oppenheim Asset Management Service S.A.R.L.
Carmignac Gestion S.A.
Axxion S.A.
Bantleon Invest S.A.
Pools
ASC Service Center GmbH
Fondsfinanz Maklerserice GmbH
Fondsnet GmbH
BCA AG
Konzept- und Marketing GmbH
Bit Treuhand AG
Dr. Ludz
Emittenten
Hahn AG
ILG Fonds GmbH
HTB KG
Die komplette Liste aller unserer Produktpartner können Sie jederzeit nach Voranmeldung in unseren Büroräumen einsehen.
Weitere Informationen und Beschwerdestellen finden Sie im Impressum und den rechtlichen Hinweisen auf unseren Homepages.
http://www.global-secur.de und http://www.qui-bono.eu.
Risikohinweise zum QUI BONO Depot
Wir haben aus den wesentlichen Anlegerinformationen und den Verkaufsprospekten die wesentlichen Risiken aller im Depot enthaltenen Fonds
extrahiert und die der folgenden Übersicht zusammengestellt.
Währungsrisiko
Risiko des Totalverlustes
Wird ein Fremdwährungsgeschäft getätigt, so hängt der Ertrag bzw. die Wertentwicklung
dieses Geschäftes stark von der Entwicklung des Wechselkurses der Fremdwährung zum Euro
ab. Die Änderung des Wechselkurses kann den Ertrag und den Wert des Investments daher
vergrößern oder vermindern. Bei Finanzprodukten, die in einer anderen Währung als Euro
notieren, kommt zum allgemeinen Kursrisiko immer (zumindest) auch das Währungsriko hinzu.
Damit vergrößert sich das Risiko der Veranlagung insgesamt. Ein Währungsrisiko besteht in
der Regel bei allen Emittenten, die wirtschaftlich auf Märkten mit Fremdwährung agieren, auch,
wenn der Kurs des Finanzproduktes nicht in der Frerndwährung notiert.
Unter dem Risiko des Totalverlustes versteht man das Risiko, dass ein Investment vollständig wertlos
werden kann, z.B Aufgrund seiner Konstruktion als befristetes Recht. Bei Veranlagungsprodukten mit
einem bestimmten Kurs ist das Risiko des Totalverlustes ein Unterfall des allgemeinen Kursrisikos
(Kurswert null bzw. Einstellung des Handels). Das Risiko des Totalverlustes bei Einzelinvestments ist
dementsprechend höher. Das Totalverlustrisiko umfasst auch den Verlust der aufgewendeten
Transaktionskosten.
Transferrisiko
Der Kauf von Wertpapieren auf Kredit stellt generell ein erhöhtes Risiko dar. Der aufgenommene
Kredit muss, unabhängig vorn Erfolg des Investments, zurückgeführt werden. Die Kreditkosten
schmälern außerdem den Ertrag und damit die Gewinnchancen ganz erheblich, Insbesondere für
Privatanleger ist von fremdfinanzierten Veranlagungen dringend abzuraten.
Bei Geschäften mit Auslandsbezug (z.B. ausländischer Schuldner) besteht - abhängig vom
jeweiligen Land - das zusätzliche Risiko, dass etwa durch politische oder devisenrechtliche
Maßnahmen eine Realisierung des Investments verhindert oder erschwert wird. Weiters
können
Schwierigkelten
bei
der
Abwicklung
einer
Order
entstehen.
Bel
Fremdwährungsgeschäften können derartige Maßnahmen auch dazu führen, dass die
Fremdwahrung nicht mehr frei konvertierbar ist.
Länderrisiko
Das Länderrisiko Ist unter anderem das Bonitätsrisiko eines Staates. Droht dem betreffenden
Staat ein politisches oder wirtschaftliches Risiko, so kann dies negative Auswirkungen auf alle
in diesem Staat ansässigen Wirtschaftstreibenden (insb. Emittenten) haben. Bei
Staatsobligationen in fremder Währung tritt dern Währungsrisiko noch zusätzlich das l.
änderrislko hinzu. Das Länderrisiko schlägt aber auch auf andere Finanzprodukte (z.B. Aktien)
durch. Einem besonderen Länderrisiko unterliegen etwa Investments von Gesellschaften, die
in Märkten mit höheren rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Risiken (insb.
Südosteuropa, Russland, Südamerika, Afrika, Indien, China, etc.) investieren. Auch das
Länderrisiko kann einen Totalverlust des Kapitals nach sich ziehen, Das Länderrisiko kann
auch rechtliche Risken nach sich ziehen, indem der ausländische Anleger weniger Rechte als
ein inländischer Anleger bei einem vergleichbaren inländischen Investment genießt.
Liquiditätsrisiko
Die Möglichkeit, ein Investment jederzeit zu marktgerechten Preisen zu verkaufen bzw.
glattzustellen, wird allgemein Handelbarkeit (= Liquidität) genannt. Von einem liquiden Markt
kann z.B.dann gesprochen werden, wenn ein Anleger seine Wertpapiere verkaufen kann,
ohne dass schon ein durchschnittlich großer Verkaufsantrag (gemessen arn marktüblichen
Urnsatzvolumen) zu spürbaren Kursschwankungen führt und nicht bzw. nur auf dem deutlich
niedrigeren Niveau abgewickelt werden kann. Bei sog. "marktengen Titeln" und geringer
Börsenkapitalisierung können bereits mit vergleichsweise geringerem Transaktionsvolumen
starke Kursschwankungen ausgelöst werden. Die Investition in derartige Titel ist daher
besonders riskant.
Bonitätsrisiko
Unter Bonitätsrislko versteht man die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit des Partners
(Emittenten), d.h. eine rnögliche Unfähigkeit zur termingerechten oder endgültigen Erfüllung
seiner Verpflichtungen, wie etwa Dividendenzahlung, Zinszahlung. Tilgung, etc. Alternative
Begriffe für das Bonitätsrisiko sind das Schuldner- oder Emittentenrisiko, Das Bonitätsrisiko ist
aber auch bei Garantiestellem von Bedeutung. Das Bonitätsrisiko des Emittenten schlägt sich
auf den Wert eines Finanzproduktes nieder. Zahlungsunfähigkeit des Emittenten führt
regelrmäßig zu einern Totalverlust.
Besondere Risiken beim Kauf von Wertpapieren auf Kredit
Steuerliche Risiken
Die Auswirkungen des Erwerbs eines Investments auf die persönliche Steuersituation des Anlegers
muss der Anleger jeweils mit seinem Steuerberater abklären. Der Vertriebspartnter ist nicht befugt,
Auskünfte über die steuerrechtliche Behandlung eines Investments zu erteilen - ausgenommen
solche, die sich bereits in den Prospekten finden. Die steuerliche Behandlung eines Investrnents kann
sich nachträglich derart ändern, dass anfangs bestehende Steuervorteile später wegfallen.
Rechtliche Risiken
Darunter wird insbesondere das Risiko verstanden, einen Anspruch tatsächlich durchsetzen zu
können. Besondere rechtliche Risiken bestehen generell bei ausländischen Emittenten, weil die
Rechtsdurchsetzung gegen den Emittenten regelmäßig nur am Sitz des Emittenten nach dem Recht
des Sitzstaates möglich ist.
Unternehmerrisiko
Darunter werden vor allem jene operativen Risiken verstanden, welchen der Emittent/die
Investmentgesellschaft unterliegt. Durch Beteiligung an einem Unternehmen wird der Anleger zum
Mituntemehmer und trägt daher alle unternehmerischen Risiken. Diese Risiken sind vielschichtig.
Das Unternehmerrisiko ist die Summe.
Klumpenrisiko
Darunter versteht man jenes Risiko, das entsteht, wenn keine oder nur eine geringe Diversiflzierung/
Streuung des Portfolios erfolgt. Von einem Investment in nur wenige Titel bei gleichzeitig hohem
relativen Investitionsvolumen - gemessen an den finanziellen Verhältnissen des Kunden ist
abzuraten.
Garantierisiko
Ob eine Kapitalgarantie besteht ist ausschließlich den Prospekten zu entnehmen. Die
Garantiebedingungen legt der Emittent fest. Entweder gelangt zum Ablauf der ursprünglich
vereinbarten Vertragsdauer das investierte Kapital, samt bis zu einem Prozentsatz garantierter
Verzinsung, oder aber ein bestimmter Prozentsatz des investierten Kapitals zur Auszahlung. Das
investierte Kaptial entspricht der eingezahlten Einlage, abzüglich der während der Vertragslaufzeit
anfallenden Gebühren und Kosten. Die Kapitalgarantie besteht regelmäßig nicht bei vorzeitigem
Verkauf der Wertpapiere Garantiegeber ist entweder direkt der jeweilige Emittent oder ein dritter
GarantiesteIler. Selbst bei einer Garantie besteht das Risiko der Insolvenz des Garantiegebers.
Konjunkturrisiko
Zinsrisiko
Das Zinsrisiko ergibt sich aus möglichen zukünftigen Veränderungen des Marktzinsniveaus.
Das Marktzinsniveau wirkt sich, direkt oder indirekt, praktisch immer auf den Kurs bzw. Ertrag
von Finanzprodukten aus.
Unter dem Konjunkturrisiko wird die Gefahr von Kursverrlusten verstanden, die dadurch entstehen,
dass der Kunde oder die Anlagegesellschaft die Konjunkturentwicklung nicht oder nicht zutreffend
berücksichtigt und deshalb zum falschen Zeitpunkt eine Wertpapieranlage tätigt oder Wertpapiere in
einer ungünstigen Konjunkturphase hält.
Kursrisiko
Inflationsrisiko
Unter Kursrisiko versteht man die möglichen Wertschwankungen einzelner Investments mit
einem laufend errechneten/gebildeten Wert (Kurs). Kurse können steigen, fallen oder
stagnieren. Das Kursrisiko kann bei Verpflichtungsgeschäften (z.B. Devisentermingeschäften,
Futures, Schreiben von Optionen) auch eine Besicherung (Margin) notwendig machen bzw.
deren Betrag erhöhen, d.h. weitere Liquidität binden. Das Kursrisiko ist grundsätzlich bei
allen Finanzprodukten gegeben. Generell gilt, dass Kurssteigerungen in der Vergangenheit
kein Indiz für die zukünftige Entwicklung des Kurses sind. Die zukünftige Entwicklung ist nicht
vorhersehbar. Ein Kursrisiko besteht selbst bei gleichbleibenden oder verbesserten
Fundamentaldaten des Emittenten, weil ln die Kursbildung auch irrationale Faktoren und
Erwartungen der Marktteilnehmer einfließen, die nicht vorhersehbar sind.
Das Inflationsrisiko beschreibt die Gefahr, dass der Kunde oder die Anlagegesellschaft infolge einer
Geldentwertung einen Vermögensschaden erleidet. Dem Risiko unterliegt zum einen der Realwert
des vorhandenen Verrnögens, zum anderen der reale Ertrag, der mit dern Verrnögen erwirtschaftet
werden soll. Das lnflationsrisiko besteht daher auch bei Investitionen auf dem Kapitalmarkt.
Missbrauchsrisiko
Unter Missbrauchsrisiko wird insbesondere das Risiko von strafgesetzwidrigen Handlungen
von Mitarbeitern des Emittenten oder der Abwickler einer Order verstanden.
Missbrauchshandlungen können unmittelbar (z.B. bei Veruntreuung von Geldern der
GeseIlschaft) oder mittelbar (im Falle der Haftung des Unternehmens für Delikte der
Mitarbeiter) zu Schäden der Gesellschaft führen, die schlimmstenfalls die Insolvenz des
Emittenten und damit den Totalverlust des lnvestments nach sich ziehen können. Das
Missbrauchsrtsiko kornmt bei praktisch jedem Investment zum Tragen.
Informationsrisiko
Das Inforrnationsrisrko beschreibt die Möglichkeit von Fehlentscheidungen infolge fehlender,
unvollständiger oder falscher Informationen. Falsche Informationen können entweder durch den
Zugriff auf unzuverlässige Informationsquellen, durch falsche Interpretation bei der Auswertung
ursprünglich richtiger Informationen oder aufgrund von Übermittlungsfehlern entstehen. Ebenso
kann ein Informationsrisiko durch zu viele oder zu wenige Informationen oder auch durch zeitlich
nicht aktuelle Angaben entstehen. Nicht nur der Kunde, sondern auch die Anlagegesellschaft
unterliegen zahlreicher Informationsrisiken.
Derivaterisiko/Hebelwirkung
Anlagen in Derivaten sind mit dem Risiko erheblicher Verluste und/oder erhöhter Volatilität
unter widrigen Marktbedingungen behaftet. Unter solchen Marktbedingungen kann es
schwierig werden, bestimmte Arten dieser Derivate zu kaufen oder zu verkaufen.
Warnhinweis: Grundsätzlich besteht bei jeder Finanzanlage, also auch bei Finanzprodukten, die dem Risikotyp "geringes Risiko" entsprechen, das Risiko
des Totalverlusts. Keine Kapitalanlage ist völlig sicher.
Ich habe die Risikohinweise gelesen und verstanden und bin mir über die Risiken aus dem Erwerb von offenen Investmentfonds im Rahmen des
QUI BONO Depots im klaren.
Ort/Datum
Unterschrift Kunde 1
Unterschrift Kunde 2
(bei Minderjährigen gesetzlicher Vertreter 1)
(bei Minderjährigen gesetzlicher Vertreter 2)
Vertragsbedingungen für das Qui-Bono-Depot
Präambel
Die Firma Global Secur Reiser GmbH & Co. KG (im folgenden "Global Secur" genannt) hat ein Musterportfolio zusammengestellt, das je nach Marktlage
Anteilscheine von in der Regel sechs bis zehn Kapitalanlagegesellschaften, Investmentaktiengesellschaften und ausländischen Investmentgesellschaften, die im
Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen (nachfolgend einzeln und zusammen die „Investmentanteile“), enthält. Ziel des
Musterportfolios ist es, die Anlagerisiken durch breite Streuung zu reduzieren und dabei in Abhängigkeit von der jeweiligen Lage des Kapitalmarkts Erträge zu
erzielen.
1. Unsere Leistungen
1.1 Die Global Secur vermittelt Ihnen die Eröffnung eines Wertpapierdepots bei einem unserer Partnerkreditinstitute, DAB Bank AG, München, oder FIL Fondsbank
GmbH, Kronberg. Auf Ihren Wunsch erwerben Sie durch die Vermittlung der Global Secur Investmentanteile entsprechend der Zusammensetzung des QUI BONO
Musterportfolios. Nach einer Geeignetheits- oder Angemessenheitsprüfung durch die Reiser GmbH oder einer Execution Only Verzichtserklärung erhalten Sie via
Email und/oder über unsere Internetseite alle Informationen zu den Eigenschaften und Risiken der in unserem Musterportfolio befindlichen Investmentanteile, die für
Ihre Anlageentscheidung bedeutsam sind. Den Link erhalten Sie zusammen mit den Kontoeröffnungsunterlagen.
Um die Performance des QUI BONO Musterdepots zu optimieren beobachtet die Global Secur die Kapitalmärkte und ändert bei Bedarf die Gewichtung einzelner
Fonds und/oder die Zusammensetzung des Depots. Wenn die Global Secur das Musterportfolio ändert, informiert Sie die Global Secur oder die depotführende Stelle
mittels eines Kundenrundschreibens, Emails oder Telefaxes zeitnah. Die Entscheidung darüber, ob Sie diesem Vorschlag folgen, treffen Sie selbst.
1.2 Die in Ziffer 1.1 genannten Leistungen bietet die Global Secur nur gemeinsam an. Die Vermittlung von Investmentanteilen ist durch die von Global Secur
vermittelte Eröffnung eines Wertpapierdepots bei einem der Partnerkreditinstitute bedingt. Die Unterrichtung über Änderungen des Musterportfolios setzt voraus,
dass Sie zuvor Investmentanteile entsprechend der Zusammensetzung des QUI BONO Musterportfolios erworben haben. Die Änderungsanzeigen sind Bestandteil
unserer Vergütungs- und Serviceentgeltvereinbarung der Global Secur.
1.3 Eine Geeignetheits- oder Angemessenheitsprüfung erfolgt durch die Komplementärin: Reiser GmbH. Die Depotvermittlung erfolgt durch die Global Secur. Eine
Beratung und/oder Vermittlung bezieht sich stets auf das gesamte Musterportfolio in seiner jeweiligen Zusammensetzung. Die Reiser GmbH und die Global Secur
erbringen keine Beratung und Vermittlung in Bezug auf einzelne, im Musterportfolio enthaltene, Investmentanteile oder nicht darin enthaltene Anlagegegenstände
gleich welcher Art. Die Reiser GmbH prüft im Rahmen der Anlageberatung und -vermittlung ausschließlich die Geeignetheit, bzw. Angemessenheit im Bezug auf
das QUI-BONO Depot. Es erfolgt ausdrücklich keine Prüfung des bereits vorhandenen Bestand Ihrer Kapitalanlagen auf Geeignetheit oder Angemessenheit.
1.4 Weder die Reiser GmbH noch die Global Secur erbringen eine Vermögensverwaltung. Die Global Secur wird von einer erteilten Depotvollmacht nur auf Ihre
Anweisung hin Gebrauch machen. Durch die Gestaltung unseres Musterportfolios und die Mitteilung von Änderungen desselben erteilen weder die Reiser GmbH
noch die Global Secur eine Anlageempfehlungen. Die Informationen dienen lediglich Ihrer Information. Ihre Anlageentscheidung treffen Sie eigenständig.
2. Mitwirkungsobliegenheiten
Wir bieten Ihnen drei Wege zum Depot: Anlageberatung, Anlagevermittlung und Execution Only. Der Grad Ihrer Mitwirkung ist abhängig davon, für welche
Zugangsform Sie sich entscheiden.
2.1 Anlageberatung
Die Geeignetheitsprüfung im rahmen der Anlageberatung erfolgt durch die Komplementärin: Reiser GmbH. Die Empfehlung von Investmentanteilen setzt voraus,
dass die Reiser GmbH die Geeignetheit des Qui Bono Depots feststellen kann (Anlageberatung, § 16 Abs. 1 S. 3 FinVermV). Die Geeignetheit beurteilt sich danach,
ob die im QUI-BONO Depot enthaltenen Investmentanteile Ihren Anlagezielen entsprechen, die hieraus erwachsenden Anlagerisiken mit Rücksicht auf Ihre
Anlageziele und Ihren Anlagehorizont für Sie finanziell tragbar sind und Sie die Anlagerisiken mit Ihren Kenntnissen und Erfahrungen verstehen können. Um der
Reiser GmbH die Prüfung der Geeignetheit zu ermöglichen, müssen Sie die Fragen im Formular Datenerfassung/Anlageberatung wahrheitsgemäß beantworten.
Kommt die Reiser GmbH bei der Auswertung Ihrer Antworten zu dem Ergebnis, dass der Erwerb von Investmentanteilen entsprechend dem QUI BONO
Musterportfolio für Sie nicht geeignet ist, darf Ihnen die Reiser GmbH keine Anlageempfehlung erteilen.
2.2 Anlagevermittlung
Die Vermittlung von Investmentanteilen setzt voraus, dass die Reiser GmbH die Angemessenheit des Qui Bono Depots feststellen kann (Anlageberatung, § 16 Abs.
2 FinVermV). Die Angemessenheit beurteilt sich danach, ob Sie die aus dem QUI BONO Depot erwachsenden Anlagerisiken mit Ihren Kenntnissen und
Erfahrungen verstehen können. Um der Reiser GmbH die Prüfung der Angemessenheit zu ermöglichen, müssen Sie die Fragen im Formular Datenerfassung/
Anlagevermittlung wahrheitsgemäß beantworten. Kommt die Reiser GmbH bei der Auswertung Ihrer Antworten zu dem Ergebnis, dass der Erwerb von
Investmentanteilen entsprechend dem QUI BONO Musterportfolio für Sie nicht angemessen ist, wird Sie die Reiser GmbH darüber informieren.
2.3 Execution Only
Sie haben das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Deshalb können Sie die Antworten auf die Fragen in den Datenerfassungsbögen der Reiser GmbH
einzeln oder insgesamt verweigern. Sie können die Global Secur in diesem Fall auf eigenen Wunsch mit der Vermittlung von Investmentanteilen entsprechend des
QUI BONO Musterdepots beauftragen (Anlagevermittlung, § 16 Abs. 5 FinVermV). Die Reiser GmbH kann dann jedoch weder die Geeignetheit noch die
Angemessenheit für eine Geldanlage im QUI BONO Musterdepot prüfen. Die fehlende Prüfung von Geeignetheit und/oder Angemessenheit steht der Vermittlung
durch die Global Secur nicht entgegen, wenn Sie diese dennoch wünschen und anerkennen, dass der Erwerb auf eigene Gefahr erfolgt. Die Reiser GmbH und die
Global Secur werden Sie hierauf ausdrücklich hinweisen. Wünschen Sie dennoch eine Vermittlung, erfolgt diese auf eigene Gefahr.
2.4 Die Reiser GmbH macht Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass mit der Geldanlage entsprechend dem QUI BONO Musterportfolio zwar Ertragschancen,
aber auch das Risiko des Kapitalverlusts verbunden sind. Es liegt daher in Ihrem eigenen Interesse, eine Geeignetheits- oder Angemessenheitsprüfung in Anspruch
zu nehmen und dazu die Fragen in unserem Beratungsdokument wahrheitsgemäß zu beantworten.
3. Ausführung von Aufträgen
3.1 Die Betreuung des QUI BONO Musterdepots erfolgt ausschließlich durch Global Secur. Global Secur wird Ihre Aufträge zum Erwerb oder zur Veräußerung von
Investmentanteilen entsprechend dem QUI BONO Musterportfolio oder Umstellungswünsche entsprechend unseren Serviceinformationen unverzüglich nach ihrem
Eingang an das Partnerkreditinstitut, dass Ihr Wertpapierdepot führt, zur Ausführung weiterleiten.
3.2 Die Preise von Investmentanteilsscheinen unterliegen Schwankungen. Die Anteilspreise werden von der depotführenden Bank unter Mitwirkung der
Kapitalanlagegesellschaft in der Regel einmal börsentäglich ermittelt. Sie müssen aber damit rechnen, dass ein Kauf- oder Verkaufsauftrag nicht zu dem am Tag
oder dem Folgetag seiner Erteilung geltenden Anteilspreis ausgeführt werden kann.
3.3 In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass Investmentanteilsscheine aufgrund der Marktbedingungen nicht verfügbar sind oder dass die
Kapitalanlagegesellschaft ihre Rücknahme ausgesetzt hat. In solchen Fällen kann Global Secur keine Gewähr für die Ausführung Ihrer Aufträge übernehmen.
4. Haftung
4.1 Global Secur stellt das Musterdepot sorgfältig nach den anerkannten Grundsätzen der Finanzwissenschaft zusammen. Da auch Global Secur die zukünftige
Entwicklung nicht vorhersagen kann, übernimmt Global Secur keine Garantie für eine günstige Entwicklung desselben.
4.2 Die Reiser GmbH und/oder Global Secur haften nicht für die Empfehlung ungeeigneter und für die Vermittlung unangemessener Finanzanlagen, wenn die
Empfehlung und/oder Vermittlung auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben zu Ihren Anlagezielen, Ihrem Anlagehorizont, Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen
und/oder Ihren Kenntnissen und Erfahrungen mit Finanzanlagen beruht und der Reiser GmbH und/oder Global Secur die Unrichtigkeit weder bekannt, noch aufgrund
grober Fahrlässigkeit unbekannt, war.
4.3 In allen Fällen haften die Reiser GmbH und/oder Global Secur jedoch für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verschulden. Dies gilt sowohl für das eigene
Verschulden der Reiser GmbH und/oder der Global Secur als auch für dasjenige unserer Erfüllungsgehilfen. Für einfach fahrlässiges Verschulden, gleich ob für
eigenes oder das unserer Erfüllungsgehilfen, haften die Gesellschaften nur bei Verletzung von Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich sind
(Kardinalpflichten), und bei Verletzung von Leben, Leib und Gesundheit. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist unsere Haftung der Höhe
nach auf den Schaden begrenzt, der nach der Art des betroffenen Geschäfts typisch und vorhersehbar ist.
5. Vergütung und Nebenkosten
5.1 Prüfungs-/Vermittlungsentgelt
Die Prüfung anhand unserer Fragebögen, ob das QUI-BONO Depot für Sie geeignet ist oder Sie die Risiken angemessen beurteilen wird durch unsere
geschäftsführende Komplementärgesellschaft, die Reiser GmbH, durchgeführt. Für diese Prüfung berechnet die Reiser GmbH eine einmalige, von der
Anlagehöhe unabhängige Bearbeitungsgebühr.
5.1.1 Für die Geeignetheitsprüfung im Rahmen Anlageberatung berechnet die Reiser GmbH eine Gebühr in Höhe von 399 € inkl. der jeweils gültigen MwSt..
5.1.2 Für die Angemessenheitsprüfung im Rahmen Anlagevermittlung berechnet die Reiser GmbH eine Gebühr in Höhe von 249 € inkl. der jeweiligen MwSt..
5.1.3 Für die reine Vermittlung des QUI-Bono Depots berechnet die Global Secur Reiser GmbH & Co. KG eine einmalige Gebühr in Höhe von 149 €.
Diese Gebühr ist mit der Durchführung der jeweiligen Prüfung und vor der Kontoeröffnung fällig.
Im Gegenzug vermittelt Ihnen die Global Secur bei der von Ihnen ausgewählten Depotbank ein Depot mit einen Depotrabatt - aktuell in Höhe von 100% des
jeweiligen Agios der für das Depot ausgewählten Investmentfonds (derzeit durchschnittlich ca. 4,47%).
5.2 Serviceentgelt
Im Rahmen unseres Musterdepots erbringt die Global Secur Servicedienstleistungen wie die Erstellung eines monatliches Factsheet des Musterdepots,
Informationen über die Änderung des Portfolios, jährliches Rebalancing etc.. Für diese Servicedienste, berechnet die Global Secur eine jährliche Servicegebühr, die
jeweils ¼ jährlich anteilig dem Anlagevermögen durch die jeweiligen Partnerinstitute entnommen und Global Secur von diesen gutgeschrieben wird.
Dabei können Sie zwischen zwei verschiedenen Vergütungsmodellen wählen:
5.2.1 eine erfolgsunabhängige Servicegebühr i.H.v. 0,25% (1% p.a.) des durchschnittlichen Anlagevermögens pro ¼ Jahr zzgl. der jeweils geltenden MwSt.
oder
5.2.2 eine erfolgsunabhängige Servicegebühr in Höhe von 0,125% (0,5% p.a.) des durchschnittlichen Anlagevermögens pro ¼ Jahr zuzüglich einer
erfolgsabhängigen Servicegebühr in Höhe von 10% des Betrags, um den das Depotvermögen zum Abrechnungsstichtag den letzten Höchststand des
Depotvermögens übersteigt (sog. High-Water-Mark); Abrechnungsstichtag ist jeweils der letzte Bankarbeitstag eines Kalenderquartals jeweils zzgl. der
jeweils geltenden MwSt..
5.3 Kosten der Investmenthäuser, des Bankverkehrs und Nebenkosten
5.3.1 Die Kosten der Investmentgesellschaften, bzw. der jeweiligen Investmentfonds, ergeben sich aus den Verkaufsprospekten der Fonds, die Sie nach
Kontoeröffnung jederzeit aktuell auf unserer Homepage, oder bei den jeweiligen Investmentgesellschaften, zusammen mit den wesentlichen
Anlegerinformationen und den Halbjahres- und Jahresberichten abrufen können. Diese Kosten sind üblicherweise bereits in den ausgewiesenen
Nettoinventarwerten berücksichtigt. Einen Teil dieser Gebühren erhält Global Secur für Ihre Betreuung. Der Gebührenanteil schwankt und ist abhängig
von der Depotzusammensetzung und der jeweils ausgewählten Depotstelle. Aktuell erhält Global Secur zwischen 0,098% und und 0,125% des
Anlagevolumens vierteljährlich. Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Global Secur diese Provisionen und Entgelte, die die
Partnerkreditinstitute bezahlen, zustehen und die Global Secur diese vereinnahmt.
5.3.2 Die Kosten die durch die Partnerkreditinstitute entstehen richten sich nach deren jeweiligen Vertragsbedingungen, die Sie auf unserer Internetseite, oder
den Internetseiten der jeweiligen Partnerinstitute abrufen können. Die jährliche Kontoführungs-, bzw. fixe Transktiongebühr beträgt je nach Institut und
Modell zwischen 40€ und 49€ (zzgl. geltender MwSt.) p.a., die variable Transaktionskostenvergütung beträgt 0,15% p.a. (jeweils zzgl. MwSt.) und wird
zusammen mit den jeweiligen Servicegebühren dem Fondsguthaben belastet. Beim Handel mit ETF können zusätzlich Bankgebühren in Höhe von 0,15%
des Transaktionsvolumens anfallen. Im Gegenzug erfolgen alle Neuanlagen, Umschichtungen und ein jährliches Rebalancing zum Nettoinventarwert (also
ohne Ausgabeaufschlag).
5.4 Bitte beachten Sie, dass wir eventuelle zukünftige Provisionskürzungen oder Restriktionen durch die Fondsgesellschaften ebenso in unseren Konditionen weitergeben müssen und werden. Insbesondere auch gesetzliche Änderungen (beispielsweise ein Provisionsabgabe- oder einnahmenverbot) können zu Konditionsanpassungen führen, die wir an Sie weitergeben müssen.
5.5 weitere Nebenkosten können für Bank-/Überweisungsgebühren, Porto etc. Ihres Kreditinstitutes, durch eine Beauftragung eines Steuerberaters Ihrerseits oder
Dritte durch Sie beauftragte Dienstleister anfallen.
5.6 Ferner können jährlich steuerpflichtige Kursgewinne entstehen.
6. Kündigungsrecht
Die Verträge können von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit schriftlich gekündigt werden. Der Serviceentgeltvertrag endet ferner durch
schriftlichen Widerspruch bei der depotführenden Stelle. Damit enden sämtliche Dienstleistungen und Rabattierungen für das vermittelte Depot.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Soweit durch diesen Vertrag keine ausdrücklichen Vereinbarungen getroffen werden, richtet sich unsere Geschäftsbeziehung nach den Gesetzen und
Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland.
7.2 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
7.3 Soweit eine in diesen Bedingungen enthaltene Bestimmung unwirksam ist oder wird, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. An die Stelle
der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Regelung, die dem Zweck des Vertrags unter Berücksichtigung unserer beiderseitigen berechtigten
Interessen am nächsten kommt.
Ort, Datum
Unterschrift Kunde 1
Unterschrift Kunde 2

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