Checkliste für Flugbegleiter/Flugbegleiterinnen - Be

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Checkliste für Flugbegleiter/Flugbegleiterinnen - Be
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Checkliste für
Flugbegleiter/Flugbegleiterinnen
Folgende Unterlagen müssen 3 Wochen vor Schulungsbeginn bei folgender
Adresse eingegangen sein:
Lufthansa Global Business Services GmbH
HR Service Line
Postfach 630300
22313 Hamburg
1.
Ein unterschriebenes Exemplar des Schulungsvertrages
(Den Schulungsvertrag erhalten Sie 7-8 Wochen vor Schulungsbeginn)
2.
Die Mitgliedsbescheinigung Ihrer Krankenkasse
Sollten Sie noch nicht krankenversichert sein, bitten wir Sie, sich umgehend bei einer
Krankenkasse Ihrer Wahl zu versichern. Geben Sie Ihrer Krankenkasse das genaue
Datum des Schulungsbeginns bekannt. Sie sind ab Schulungsvertragsbeginn
krankenversicherungspflichtig. Eine Familienversicherung oder Privatversicherung ist
nicht anwendbar.
Bitte notieren Sie auf der Mitgliedsbescheinigung unbedingt ihre PK-Nummer.
3.
Unterschriebenes Formular „Daten zur Gehaltsabrechnung“
4.
Datenerfassungsblatt für neue Flugbegleiter
5.
Degussa Bank AG Checkliste
Bitte schicken Sie die Unterlagen nur komplett an die o.g. Adresse.
Sollten die Unterlagen nicht rechtzeitig und vollständig vorliegen, ist eine Teilnahme an
der gebuchten Schulung nicht möglich.
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Daten zur Gehaltsabrechnung
Name:
Vorname:
Geburtsdatum:
PK-Nr. :
(Die PK-Nr. können Sie Ihrem Schulungsvertrag entnehmen. Diesen erhalten Sie 7-8 Wochen vor Schulungsbeginn.)
Schulungsbeginn:
(Das Datum können Sie Ihrem Schulungsvertrag entnehmen)
Steuer-ID-Nummer:
Ist es dem Arbeitnehmer nicht möglich, seine Steueridentifikations-Nr. zu nennen, da ihm diese noch nicht zugeteilt
wurde, hat das zuständige Finanzamt ihm auf Antrag ersatzweise eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug nach
§ 39e Absatz 8 EStG auszustellen. Diese dient dann als Grundlage für den Lohnsteuerabzug. Mitarbeiter mit Wohnsitz
im Ausland benötigen eine Papierbescheinigung vom Finanzamt für Großunternehmen.
Steuerklasse:
Religionszugehörigkeit: ! römisch katholisch
! evangelisch
! keine/sonstige
Kinderfreibeträge:
Lufthansa ist mein
! Hauptarbeitgeber
! Nebenarbeitgeber
Name der Bank:
IBAN:
Die Bank muss ihren Sitz in Deutschland haben. Es darf sich nicht um ein Fremdkonto – z.B. Konto der Eltern handeln.
Sozialversicherungsnr.:
Sind Sie noch nicht im Besitz einer Sozialversicherungsnummer – weil Sie bisher in Deutschland nicht berufstätig waren
- wird diese von Ihrer Krankenversicherung für Sie beantragt.
Name und Ort
der Krankenkasse:
Hiermit bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben
Datum, Unterschrift
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Datenerfassungsblatt für neue Flugbegleiter
Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen
Tätigkeit:
PK-Nummer
FB
______
Einsatzort:
______
Schulungssbeginn: _ _ _ _ _ _
_
_
_
Angaben zur Person
Adresse: polizeilich gemeldeter Hauptwohnsitz
Familienname: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Straße
________________________
Land
__
Wohnort
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __ _
Telefon
_ _ _ _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ _ __ _ _ __ ____
Geburtsdatum: _ _ _ _ _ ______
Handy
_ _ _ _ _ _ _ _ / _ _ _ _ _ _ ____ _ _ _ ___ _
Geburtsname:
____________________
E-Mail
___________________________________
Geburtsort:
____________________
Geburtsland:
____________________
(gemäß Eintrag im Reisepass)
Vorname:
____________________
(gemäß Eintrag im Reisepass)
Geschlecht:
w!
Nationalität(en):
m!
___________________________(max 2)
Ausländische Bewerber (nicht EU/EWR Staaten) wenden sich für Fragen zum Aufenthaltstitel
und Einreiseformalitäten bitte an folgende E-Mail Adresse: [email protected]
Familienstand: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
verheiratet !
Postleitzahl_ _ _ _
seit dem: _ _ _ _ _ _____ nicht verheiratet !
geschieden !
verwitwet
Anzahl Kinder: _ ____
Diese Daten werden für den Dienstgebrauch elektronisch gespeichert
Datenerfassungsblatt
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Degussa Bank – Checkliste für Lufthanseaten
im Rahmen der Crew Card Ausgabe
Neue regulatorische Anforderungen (CRS / FATCA) mit dem Ziel, die
Steuerhinterziehung effektiv zu bekämpfen und einzudämmen, wirken sich unmittelbar
auf die Eröffnung von Bankkonten aus.
Der Common Reporting Standard (CRS) ist Teil des automatischen Austauschs von
Steuer-Informationen AEOI (Automatic Exchange Of Information) und wurde von der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit OECD (Organisation for Economics CoOperation an Development) entwickelt. Nachdem die USA mit ihrem
Informationsaustausch FATCA und der Erweiterung für zahlreiche Länder, dem Inter
Governmental Agreement (IGA), einen Vorstoß zum Datenaustausch zwischen den USA
und den abschließenden Ländern platziert hatten, kamen viele andere Länder auch auf
die Idee, diesen gegenseitigen Datenaustausch zu implementieren.
FATCA steht für „Foreign Account Tax Compliance Act“ und ist die Kurzbezeichnung für
einen Teil eines im Jahr 2010 in Kraft getretenen US-Gesetzes, mit dem das US-SteuerReporting von ausländischen Finanzinstitutionen deutlich verschärft wurde.
Finanzinstitute, wie die Degussa Bank, müssen ab dem 1. Januar 2016 bei Eröffnung von
Konten die steuerliche Ansässigkeit und die Identität feststellen (Legitimationsprüfung).
Die Degussa Bank benötigt daher entsprechende Informationen und Dokumente vorab.
Ohne die vorgeschriebenen Angaben und Nachweise dürfen keine Crew Cards erstellt
und die dazugehörigen Spesenkonten nicht eröffnet werden.
Dabei gilt für die Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit:
• Angabe aller steuerlichen Ansässigkeiten (Länder)
• Angabe der dazugehörigen Steuerlichen Identifikations-Nr./TIN
(Sofern vom steueransässigen Land vergeben )
Die Legitimationsprüfung erfolgt wie folgt:
Generell sind bei Neukunden für die Prüfung von Name und Meldeanschrift folgende
Legitimationsdokumente zugelassen:
• Personalausweis (mit Angabe der Meldeanschrift)*
• Reisepass (ohne Angabe der Meldeanschrift) + Einreichung einer
Meldebescheinigung
• Aufenthaltstitel = Ausweisersatzdokument (mit Angabe der Meldeanschrift)*
* stimmt die aktuelle Anschrift des Kunden jedoch nicht mit der Anschrift auf dem
Ausweis überein, ist ebenfalls eine aktuelle Meldebescheinigung vom Kunden
vorzulegen.
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Die auf dem Personalausweis, Aufenthaltstitel oder der Meldebescheinigung
angegebene Anschrift, muss zwingend mit der auf den Eröffnungsunterlagen
angegebenen Anschrift übereinstimmen.
Meldebescheinigungen dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Für Länder, welche keine Meldebescheinigungen ausstellen, ist die Vorlage folgender
Dokumente zum Nachweis der Meldeanschrift zugelassen:
• offizielles Schreiben der ansässigen Botschaft, welche uns die Meldeanschrift bestätigt
• offizielles Schreiben des ansässigen Konsulats, welches uns die Meldeanschrift
•
•
•
•
bestätigt
aktuelle Stromrechnung
aktuelle Gasrechnung
Aufenthaltstitel = Ausweisersatzdokument (mit Angabe der Meldeanschrift)
aktuelle Telefonrechnung
Ein Führerschein gilt generell nicht als Legitimationsdokument und kann daher auch
nicht als Ersatz für eine gültige Meldebescheinigung herangezogen werden.
Aufenthaltstitel:
Bei Kunden mit ausländischen Ausweisen (außerhalb der EU) und gleichzeitiger Angabe
einer deutschen Meldeanschrift, ist zusätzlich die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels
erforderlich.
Hinweis: der neue eAufenthaltstitel stellt ein Ausweisersatzdokument dar und reicht als
alleiniger Nachweis aus, sofern die angegebene Anschrift mit der Anschrift auf den
Eröffnungsunterlagen übereinstimmt (siehe oben).
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Degussa Bank AG Checkliste
Name:
PK-Nr. :
E-Mail:
Ausweisart*:
Steuerliche
Ansässigkeit***:
(z.B. Deutschland)
! Personalausweis
! Reisepass und Meldebescheinigung**
1.
2.
3.
TIN
(Steueridentifikationsnummer)
1.
2.
3.
*
jeweils Kopien beifügen, entweder Personalausweis oder Reisepass mit
Meldebescheinigung
**
nicht älter als 6 Monate
***
falls mehr als eine Ansässigkeit, bitte trotzdem alle angeben
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Unterlagen Präsenztraining
Folgende Unterlagen bringen Sie bitte zum ersten Tag des Präsenztrainings mit:
1.
Ihren Reisepass ohne Einreisebeschränkungen, der zu Schulungsbeginn noch
mindestens 12 Monate gültig ist. Außerdem eine Kopie Ihres Personalausweises
(beide Seiten) oder eine Kopie Ihres Reisepasses mit einer aktuellen
Meldebescheinigung.
2.
Ein zusätzliches digitales Passbild für den Antrag des US-Visums.
Bitte beachten Sie hierbei die Bestimmungen unter:
https://de.usembassy.gov/de/visa/foto-vorschriften/
3.
Strahlenschutz
Die Broschüre zum Thema „Strahlenschutz“ ist auf der Clix-Lernplattform (die
Zugangsdaten erhalten Sie einen Tag vor dem Online-Training per Mail) hinterlegt
und von Ihnen zur Kenntnis zu nehmen. Die damit im Zusammenhang
eingestellten Formulare „Erklärung über den Erhalt der
Strahlenschutzbroschüre“ und „Erklärung zur Exposition durch kosmische
Strahlung“ sind von Ihnen auszufüllen und zu unterschreiben. Sie werden
während des Präsenztrainings vom Lufthansa Personalmanagement
eingesammelt.
Wenn Sie seit dem 1. August 2003 zeitweise oder permanent bei einem
Luftfahrtunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt waren
(fliegerische Tätigkeit) und daher bereits im Besitz einer
Strahlenschutzregisterkennnummer sind, so ist diese von Ihnen bei Ihrem früheren
Arbeitgeber zu erfragen und entsprechend auf dem Formular „Erklärung zur
Exposition durch kosmische Strahlung“ einzutragen.
4.
Impfpass
Bitte bringen Sie Ihren Impfausweis mit, aus dem hervorgeht, dass Sie gegen
Gelbfieber geimpft wurden. Ohne gültige Gelbfieberimpfung können Sie nicht an der
Schulung teilnehmen.
5.
Die in der Clix-Lernplattform zum Ausdruck gekennzeichneten Unterlagen.
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Informationen zur medizinischen
Untersuchung Ihrer Flugtauglichkeit
Für den Einstieg als Flugbegleiter/In bei der Deutschen Lufthansa ist eine medizinische
Untersuchung (Medical) auf Flugtauglichkeit erforderlich.
Wir möchten Sie bitten, sich mit einem der unten angegebenen Medizinischen Dienste
der Deutschen Lufthansa AG zur Terminvereinbarung telefonisch in Verbindung zu
setzen.
Bitte beachten Sie dabei, den Medizinischen Dienst in Ihrer unmittelbaren
Nähe zu wählen.
Die Teilnahme an der Flugbegleiterschulung ist nur möglich, wenn die medizinische
Untersuchung auf Flugtauglichkeit abgeschlossen und positiv bescheinigt wurde.
Eine Impfung gegen Gelbfieber erhalten Sie im Rahmen Ihrer medizinischen
Erstuntersuchung auf Flugtauglichkeit durch den Medizinischen Dienst der Lufthansa.
Ihnen entstehen hierfür keine Kosten.
Zum Schulungsbeginn müssen Sie gegen Gelbfieber geimpft sein. Sollte dies nicht
der Fall sein, müssen wir Sie vom Schulungstermin stornieren. Ein Teilnahme an
der Schulung ist somit nicht möglich.
Beachten Sie, dass zwischen den Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln und der
Gelbfieberimpfung mindestens 4 Wochen liegen müssen.
Sollten Sie für Ihre Anreise einen unserer Flüge nutzen wollen, stellen wir Ihnen gerne
ein etix® (ein papierloses Flugticket) auf Standby-Basis zur Verfügung. Bitte schreiben
Sie uns hierzu eine Mail, nutzen Sie hierfür die Antwortfunktion einer unserer Mails und
verändern Sie hierbei bitte den Betreff nicht. Teilen Sie uns das Datum und den Ort Ihres
Medical-Termines mit. Das Ticket erhalten Sie dann rechtzeitig von uns per Mail.
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Frankfurt (FRA):
Deutsche Lufthansa AG
Medizinischer Dienst
Lufthansa Basis
60546 Frankfurt/Main
Tel.: 069-696-47601 oder 069-696-47611
Fax: 069-696-47612
Wegbeschreibung:
Melden Sie sich bitte am Tor 21 der Lufthansa Basis auf dem
Frankfurter Flughafen an. Den medizinischen Dienst finden Sie
im Gebäude 322 (rechts neben Tor 21) im Zimmer 0306.
Hamburg (HAM):
Deutsche Lufthansa AG
Medizinischer Dienst
Lufthansa Werft
Weg beim Jäger 193
22335 Hamburg
Tel.: 040-5070-2083 oder 2069
Wegbeschreibung:
Stadtbusverbindung: Linien 23, 39, 114, 292 bis
Lufthansa-Basis;
vom Flughafen-Terminal fahren Sie bitte mit dem Shuttle-Bus bis
zur Haltestelle „Lufthansa Basis Haupteingang“;
gehen Sie nach dem Aussteigen bitte in Fahrtrichtung zur Schranke
bzw. zur Besucheranmeldung. Den Medizinischen Dienst finden Sie
im Gebäude 126 am Werft-Haupteingang.
München (MUC):
Deutsche Lufthansa AG
Medizinischer Dienst
FOC-Gebäude Nr. 15306
85325 München-Flughafen
Tel.: 089-977-5200
Wegbeschreibung:
Der medizinische Dienst ist mit der Flughafen-S-Bahn
(S8, Haltestelle Besucherpark) oder per PKW über den
Flughafenzubringer (Ausfahrt „Zone West“) gut erreichbar,
anschließend folgen Sie bitte jeweils der Ausschilderung
Richtung „Südallee“ und/oder „FOC“.
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Stuttgart (STR):
Dr. Jens Künzel
Docs at Work
70629 Stuttgart – Flughafen
Tel.: 0711-93315872
Berlin (SXF):
Dr. Matthias Wirth
Fliegerarzt Schönefeld
Gebäude B 027
12521 Berlin – Flughafen Schönefeld
Tel.: 030-609138-30
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Impfinformation für FlugbegleiterErstbewerber/-innen
Bitte sorgen Sie dafür, vor Ihrem Schulungsbeginn als Flugbegleiter/-in Ihre schon
bestehenden Impfungen aufgefrischt und noch fehlende Impfungen ergänzt werden.
Hierzu gehört eine komplette Grundimmunisierung gegen Wundstarrkrampf (Tetanus),
Diphtherie und Kinderlähmung (Polio). Nach den aktuellen Impfempfehlungen sollte
eine anstehende Tetanus- und / oder Diphterie-Auffrischung einmalig mit einem
Kombinationsimpfstoff durchgeführt werden, der auch eine Pertussis- (Keuchhusten-)
Komponente enhält. Wir empfehlen darüber hinaus dringend eine Kombinationsimpfung
gegen „infektiöse Gelbsucht“ in der medizinischen Fachsprache als Hepatitis A und B
bezeichnet. Eine Impfung, die einen zuverlässigen Schutz vor Hepatitis A und B bietet,
liegt aber in Ihrem eigenen Interesse. Die Schutzdauer beträgt nach
Grundimmunisierung mindestens 20 Jahre. Nach einer Auffrischimpfung besteht bei
gesunden Erwachsenen wahrscheinlich ein lebenslanger Schutz. Alle Flugbegleiter/innen sollten über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern, Mumps, Röteln und
Windpocken (Varizellen) verfügen, soweit Sie diese Erkrankungen nicht als Kind oder
Jugendliche(r) durchgemacht haben.
Impfungen gegen Meningokokken-Meningitis und Typhus werden von Lufthansa
übernommen, wenn diese aus dienstlichen Gründen notwendig sind.
Zur Einstellungsuntersuchung beim Medizinischen Dienst der Lufthansa AG bringen
Sie bitte Ihre kompletten Impfunterlagen mit.
Sollte Ihnen Ihr Hausarzt anlässlich der Auffrischimpfungen einen neuen Impfpass
ausstellen, so achten Sie bitte darauf, dass dieser den internationalen, durch die WHO
festgelegten Bestimmungen entspricht:
•
•
•
gelber Ausweis
dreisprachig, in deutsch/englisch/französisch
WHO-Symbol auf der Vorderseite
Dr. S. Pump
Medizinischer Dienst
Frankfurt
Deutsche Lufthansa AG,
Dr. med. K. Meischner
Medizinischer Dienst
Frankfurt
Deutsche Lufthansa AG
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Allgemeine Informationen
Hinweis zum Erscheinungsbild
Bereits während des Präsenztrainings sind Sie Repräsentant der Lufthansa Passage.
Deshalb möchten wir Sie bitten in „business casual“ Kleidung zu erscheinen.
Bitte nehmen Sie davon Abstand mit
•
•
•
•
•
Sportkleidung
Shorts
Sichtbaren Piercings
Zahnschmuckstein
Tattoos im sichtbaren Bereich
zu erscheinen.
Wir möchten die Damen bitten, für die Vermaßung der Uniform in der 1. Schulungswoche einen Schuh mit einem ca. 5 cm hohen Absatz mitzubringen. Informationen zu
den Uniformschuhen erhalten Sie im Precourse.
Nebentätigkeit
Während des Präsenztrainings wird eine Nebentätigkeit bzw. -beschäftigung nicht
genehmigt.
Hinweis zur Anwesenheit
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Terminplanung, dass Ihre Anwesenheit an allen
Präsenztagen zwingend erforderlich ist. Eine Beurlaubung oder zeitweise Freistellung –
auch für Behördengänge, Prüfungen o. ä. – ist deshalb während des Präsenztrainings
nicht möglich.
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Informationen zur Beantragung eines
Wohnungs- bzw. Fahrtkostenzuschusses für
die Dauer der Flugbegleiterschulung
Teilnehmer an einer Flugbegleiterschulung in Frankfurt oder München haben die
Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen einen Wohnungs- bzw.
Fahrtkostenzuschuss zu beantragen.
Wohnungskostenzuschuss (gilt für FRA und MUC)
Wer für die Schulung zum Flugbegleiter von außerhalb nach Frankfurt oder München
(Umkreis von 50 km des jeweiligen Flughafens) gezogen ist, kann ab Schulungsbeginn
einen Zuschuss in Höhe von bis zu 400 €€ (brutto) pro Monat beantragen. Gleiches gilt
für die Unterbringung in einem Hotel, einer Wohngemeinschaft, einem Appartementhaus
oder ähnlichem.
Der Umzug bzw. die vorübergehende Unterbringung ist durch Meldebescheinigungen,
Mietverträge oder Hotelrechnungen zu belegen.
Der Zuschuss wird ab Schulungsbeginn, jedoch frühestens ab dem 01.08.2016, gewährt.
Die Zahlung endet am letzten Schulungstag.
Der Zuschuss ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Bei einem untermonatigem
Schulungsbeginn und –ende wird der Zuschuss anteilig gezahlt. Die Auszahlung erfolgt
zum 27. des Monats.
Sollten sich Änderungen in Bezug auf die Unterbringung ergeben, ist der
Schulungsteilnehmer dazu verpflichtet, Lufthansa umgehend darüber zu informieren.
Fahrtkostenzuschuss (gilt nur für MUC)
Teilnehmer an einer Flugbegleiterschulung in München können zusätzlich einen
Fahrtkostenzuschuss von maximal 100 €€ (brutto) pro Monat beantragen.
Der Zuschuss ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Bei einem untermonatigem
Schulungsbeginn und –ende wird der Zuschuss anteilig gezahlt. Die Auszahlung erfolgt
zum 27. des Monats.
Der maximale Auszahlungsbetrag der beiden Anträge zusammengefasst
(Wohnungskosten- und Fahrtkostenzuschuss) beträgt jedoch höchstens 400 €€ (brutto).
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Antrag
Bitte nutzen Sie zur Beantragung ausschließlich das beigefügte Formular. Reichen Sie
dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben, mit den entsprechenden Belegen, per
E-Mail beim Personalmanagement ein: [email protected].
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Antrag auf einen Wohnungskostenzuschuss für die Dauer der
Flugbegleiterschulung in Frankfurt oder München
Name:
Vorname:
PK-Nr. :
Schulungsbeginn:
Bisheriger Wohnsitz:
Straße
PLZ, Ort
Für die Dauer der Flugbegleiterschulung habe ich eine neue Unterbringung im
Umkreis von 50 km zum Flughafen Frankfurt bzw. München an folgender Anschrift:
Straße
PLZ, Ort
Die monatlichen Kosten für die Unterkunft betragen:
€€.
Hiermit beantrage ich einen entsprechenden Wohnungskostenzuschuss (max. 400 €€
brutto). Die Richtigkeit meiner Angaben zum Umzug belege ich für die alte Adresse mit
einer Meldebescheinigung oder der Kopie des Personalausweises und für die neue
Adresse mit einer entsprechenden Bescheinigung (Meldebescheinigung, Mietvertrag,
Hotelrechnung, etc…). Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich das
Informationsblatt zur Beantragung eines Wohnungskostenzuschusses für die Dauer der
Flugbegleiterschulung zur Kenntnis genommen habe und meine Angaben korrekt sind.
Datum, Unterschrift
Wird vom Personalmanagement ausgefüllt:
Der Antrag auf einen Wohnungskostenzuschuss in Höhe von
! genehmigt.
! abgelehnt. Begründung:
€€ wird
Datum, Unterschrift
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Antrag auf einen Fahrtkostenzuschuss für die Dauer der
Flugbegleiterschulung in München
Name:
Vorname:
PK-Nr. :
Schulungsbeginn:
Hiermit beantrage ich einen Fahrtkostenzuschuss in Höhe von
(max. 100 €€ brutto) für die Dauer der Flugbeleiterschulung in München.
€€
Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich das Informationsblatt zur Beantragung
eines Wohnungskostenzuschusses für die Dauer der Flugbegleiterschulung zur Kenntnis
genommen habe.
Datum, Unterschrift
Wird vom Personalmanagement ausgefüllt:
Der Antrag auf einen Fahrtkostenzuschuss in Höhe von
! genehmigt.
! abgelehnt. Begründung:
€€ wird
Datum, Unterschrift
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Documents pareils