Aufgabenbereiche Personalwesen
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Aufgabenbereiche Personalwesen
Stellenbeschreibungen aus dem Blickwinkel der AVR neu Dr. Kathrin Raitza / Michael Unger 8. Fachtagung 08.-10. Juni 2009 in Bonn 0. Inhaltsübersicht 1. Wozu brauchen wir überhaupt Stellenbeschreibungen? 2. Inhalte von Stellenbeschreibungen 3. Stellenbeschreibungen in Zeiten AVR neu 4. Einführung neuer Stellenbeschreibungen in den Stephanus-Werkstätten Folie 2 /15 1. Wozu brauchen wir Stellenbeschreibungen? ¾ Definitionen: „Eine Stellenbeschreibung (Arbeitsplatzbeschreibung, job description, position guide) ist eine personenneutrale schriftliche Beschreibung einer Arbeitsstelle hinsichtlich ihrer Arbeitsziele, Aufgaben, Kompetenzen und Beziehungen zu anderen Stellen.“ (aus: www.wikipedia.de) ¾ Vorbehalte: – hoher Zeit- und Organisationsaufwand – Fixierung auf beschriebene Aufgaben führt zu fehlender Flexibilität – Kosten für Einführung, Pflege und Überarbeitung – Gefahr der Bürokratisierung und Überorganisation Folie 3 /15 1. Wozu brauchen wir Stellenbeschreibungen? ¾ Ziele: – Beschreibung der konkreten Aufgaben des Stelleninhabers – Definition der funktionalen und betrieblichen Stellung des Mitarbeiters in der betrieblichen Organisation • Unter-/Überstellung • Stellvertretung – Klarstellung und Abgrenzung von Kompetenzen und Verantwortungsbereichen • Kernkompetenzen • besondere Befugnisse z.B. Budgetverantwortung • Unterschriftsvollmachten Folie 4 /15 1. Wozu brauchen wir Stellenbeschreibungen? ¾ Anwendung für: – Stellenausschreibung – gesamtes Personalauswahlverfahren • Auswertung der Unterlagen • Vorstellungsgespräch – Arbeitsvertragsgestaltung, einschließlich Eingruppierung – Personalplanung und Personaleinsatz – Organisation und Optimierung der Arbeitsabläufe – Maßnahmen der Personalenwicklung • Mitarbeitermotivation • Zielvereinbarung • Festlegung von Weiterbildungen Folie 5 /15 2. Inhalte von Stellenbeschreibungen ¾ Stellenbeschreibungen sind Grundlage des gesamten Personalmanagements und bilden in ihrer Gesamtheit sowohl die Aufbau- als auch die Ablauforganisation ab! ¾ Stellenbeschreibungen sollten daher nicht nur die übertragenen Aufgaben abbilden, sondern darüber hinaus: – die Aufbauorganisation – Kommunikationsstrukturen – Grad- und Abgrenzung der Verantwortlichkeiten Folie 6 /15 2. Inhalte von Stellenbeschreibungen ¾ Daraus leiten sich folgende notwendige Punkte ab: – Name des Stelleninhabers – Stellenbezeichnung – organisatorische Stellung – Grundsätzliche Ziele – Aufgaben und Kompetenzen • Allgemeine Einordnung der Aufgaben (s. AVR neu!) • Einzelaufgaben geordnet nach Grad der Verantwortung • Besondere Befugnisse • Klausel zur Übernahme anderer Aufgaben – Erforderliche Qualifikation (s. AVR neu!) – Geltungsvereinbarungen, Unterschriften Folie 7 /15 3. Stellenbeschreibungen in Zeiten AVR neu ¾ Eingruppierung basiert auf den konkreten übertragenen Aufgaben, die der Stelle das Gepräge geben. Diese müssen daher eindeutig vereinbart werden. ¾ Durch die Stellenbeschreibung muss klar erkennbar sein, wie sich die beschriebenen Aufgaben einordnen lassen, z.B. handelt es sich dabei um – einfachste, sehr einfache, einfache Tätigkeiten – Tätigkeiten unter fachliche Anleitung – komplexe Aufgaben – eigenständige Wahrnehmung von Aufgaben – Leitungsaufgaben in Bereichen oder (Gesamt-)Leitung Folie 8 /15 3. Stellenbeschreibungen in Zeiten AVR neu ¾ ¾ Um die übertragenen Aufgaben zu erfüllen, sind bestimmte Kenntnisse, Fertigkeiten, Ausbildungen erforderlich, z.B. – keine Kenntnisse aus Berufs- oder Schulausbildung – fachliche Einarbeitung, ohne Ausbildung – erweiterte fachliche Einarbeitung über längeren Zeitraum – kürzere i. d. R. einjährige Ausbildungen – mindestens zweieinhalbjährige Berufsausbildung – mindestens dreijährige Fachschulausbildung – Fachhochschulausbildung – Wissenschaftliches Hochschulstudium Stellenbeschreibung enthält daher auf dieser Basis Notwendige fachliche Mindestanforderungen Folie 9 /15 4. Einführung neuer Stellenbeschreibungen in der Praxis ¾ Ausgangspunkt / Vorarbeiten – ab 1.1.2008: reformierte AVR des DW Berlin-BrandenburgSchlesische-Oberlausitz in Kraft auf der Grundlage des Beschlusses der AK vom 26.09.07 – innerhalb von 3 Monaten Umsetzung des neuen Eingruppierungssystems für ca. 3500 Einzeleingruppierungen ! Ö pragmatisches Herangehen notwendig – Stellenbeschreibungen nicht durchgehend vorhanden Kriterien für das neue Eingruppierungssystem spielten keine Rolle, dadurch Gefahr für Ableitung nicht zutreffender Eingruppierungen – durch Zeitdruck zunächst Erarbeitung von Kriterienkatalogen geordnet nach den sozialen Felder unserer Arbeit Folie 10 /15 4. Einführung neuer Stellenbeschreibungen in der Praxis ¾ Kriterienkataloge – erarbeitet von Werkstattleitern, verantwortlichen Mitarbeitern, Vertretern der Personalabteilung – funktionsorientiertes Raster für einzelne Stellenart in Tabellenform – Übernahme von zutreffenden fachlichen Anforderungen und Aufgaben aus der Anlage zur Eingruppierung – zusätzlich: Konkretisierungen für unsere Einrichtungen (unter Beachtung Bedarfsrichtlinien für Personalausstattungen in Werkstätten) – Grundlage für grundsätzliche Abstimmung mit Gesamtmitarbeitervertretung zu den Eingruppierungen der Stellenarten – Beispiel Kriterienkatalog für die Werkstätten Folie 11 /15 4. Einführung neuer Stellenbeschreibungen in der Praxis ¾ auf dieser Grundlage dann durch Arbeitsgruppe (Werkstattleiter) unter Beratung der Personalabteilung Erarbeitung aller Stellenbeschreibungen dabei ständige Rückkopplung mit allen Leitungsgremien der einzelnen Werkstätten im Verbund ¾ Zeitraum der Erarbeitung: ca. 6 Monate ¾ Ergebnis: Stellenbeschreibungen für – Werkstattleiter, Betriebsstättenleiter, Bereichsleiter, Gruppenleiter (BBB, FBB, AB), MA im Gruppendienst, Sozialer Dienst, Arbeitsvorbereiter, Kraftfahrer, MA HauswirtschaftHaustechnik, Mitarbeiter Verwaltung Folie 12 /15 4. Einführung neuer Stellenbeschreibungen in der Praxis ¾ Grundprinzipien – einheitliche, übersichtliche Form – so kurz wie möglich, so umfangreich wie nötig – Vereinbarung zu generellen Aufgaben und Verantwortungsbereichen, keine Nennung aller Detailaufgaben – eindeutiger Bezug zur AVR neu durch Formulierungen insbesondere bei • Aufgaben und Kompetenzen • Fachliche Mindestanforderungen Folie 13 /15 4. Einführung neuer Stellenbeschreibungen in der Praxis ¾ Grundprinzipien – Raum für Ausübung des Direktionsrechtes durch Klausel: Der Stelleninhaber ist verpflichtet, neben den oben aufgeführten Aufgaben auf Weisung des Vorgesetzten Einzelaufträge auszuführen, die dem Wesen nach zu seiner Tätigkeit gehören oder sich aus betrieblichen Notwendigkeiten ergeben. – Kein Bestandteil des Dienstvertrages: Arbeitgeber überträgt auf Grundlage des Direktionsrechts Aufgaben Mitarbeiter nimmt zur Kenntnis Ö Änderungen jederzeit möglich Folie 14 /15 4. Einführung neuer Stellenbeschreibungen in der Praxis ¾ Beispiel für interne Struktur einer Werkstatt: – Werkstatt Ulmenhof ¾ Beispiele Stellenbeschreibungen: – Gruppenleiter im Arbeitsbereich Entgeltgruppe 7 – Mitarbeiter im Gruppendienst AB Entgeltgruppe 5 Folie 15 /15 Danke für Ihr Interesse! Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Diskussionsbeiträge … ???