Protokoll vom 15.Februar 2012

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Protokoll vom 15.Februar 2012
Aus dem Gemeinderat
Sitzung vom 15. Februar 2012
(Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus
Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung des Protokolls durch die Urkundspersonen).
TOP 2 – Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft
TOP 2.1
Zunächst meldet sich Pfarrer Straatmann zu Wort. Er wünsche sich ein neues
Vertrauensverhältnis zwischen der Kirchengemeinde und der Verwaltung bzw. dem
Gemeinderat, verbunden mit der Überwindung der Differenzen aus vergangenen Tagen.
Er hebt heraus, dass die Kirchengemeinde mit der Kinderbetreuung eine Aufgabe der
Kommune übernehme. Um ein bedarfsgerechtes Angebot vorhalten zu können, seien
seiner Meinung nach die entsprechenden Investitionskosten von der Gemeinde zu
übernehmen. Hierbei gehe es keinesfalls darum, etwaige Kosten auf die Gemeinde
abzuwälzen.
BM Rühl erwidert, dass die Gemeinde stets nach dem bestehenden Kindergartenvertrag
und der hierin enthaltenen Zuschussregelung bezüglich der erforderlichen
Investitionskosten gehandelt hat. Dementsprechend wird und wurde ein Großteil der
Investitionen (75 %) durch die Gemeinde finanziert. Unabhängig hiervon besteht seitens
der Gemeinde jedoch auch die gesetzliche Verpflichtung zu einem wirtschaftlichen und
sparsamen Handeln. In diesem Sinne gilt es auch zwischen dem Gewollten und dem
Erforderlichen zu differenzieren. Zudem werden die Betriebskosten des Kindergartens
seit vielen Jahren von der Gemeinde über das erforderliche Maß hinaus, welches sich
ebenfalls aus dem Kindergartenvertrag ergibt, bezuschusst.
Des Weiteren weist BM Rühl darauf hin, dass die Kinderbetreuung eine originäre
Aufgabe des Landkreises ist, welche von den Gemeinden ca. im Jahr 1996 auf
Grundlage eines freiwilligen Vertrages übernommen wurden.
TOP 2.2
Sodann bittet Frau Häusermann (Elternvertreterin im Paul-Gerhardt-Kindergarten) um
das Wort. Sie plädiert dafür, die bestehenden Kindergartenplätze zu erhalten,
insbesondere was die Ganztagesbetreuungsplätze anbelangt. Diesbezüglich müsse ihrer
Meinung nach eine dauerhafte Planungssicherheit für die Eltern geschaffen werden.
Hierzu erläutert BM Rühl, dass der Gemeinderat in der Vergangenheit bereits die
erforderliche Weichenstellung für ein dauerhaftes und erfolgreiches Bestehen des
Kindergartens auf den Weg gebracht hat. Die Konstante in den vergangenen Jahren war
die Gemeinde, die speziell im Paul-Gerhardt-Kindergarten über ihre Verpflichtung hinaus
Ihren finanziellen Beitrag zum Erhalt des Kindergartens geleistet hat. Eine Gegenleistung
bzw. Anerkennung hierfür ist die Kirchengemeinde hingegen bislang schuldig geblieben.
TOP 2.3
Des Weiteren bescheinigt Frau Riedel, seit dem 01.02.2012 Geschäftsführerin der
Evang. Kindergärten in Nußloch, dass der Gemeinderat in der Vergangenheit eine tolle
Grundlage für das Weiterbestehen des Paul-Gerhardt-Kindergartens geschaffen hat. Sie
weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für ein dauerhaftes Bestehen des
Kindergartens die Einrichtung eines Schlafraumes unerlässlich ist, da die sich aus der
Betriebserlaubnis ergebenden Anforderungen zu erfüllen sind.
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TOP 2.4
Abschließend meldet sich Frau Auler-Rasmus, die Leiterin des Paul-GerhardtKindergartens, zu Wort. Sie sei ebenfalls sehr dankbar für das bisher Geleistete und
wünscht sich für die Zukunft eine Weiterführung der hinter dem Projekt stehenden Idee.
Ihr und ihrem Team sei eine langfristige Planungsmöglichkeit verbunden mit einem
beständigen Betreuungsangebot für die Kinder wichtig. Daher erhoffe sie sich für die
künftigen Entscheidungen eine ebenso positive Unterstützung vonseiten des
Gemeinderates, wie bisher.
BM Rühl wiederholt in diesem Zusammenhang, dass die Gemeinde in der
Vergangenheit die konstante Kraft war, wenn es um das Weiterbestehen des
Kindergartens gegangen ist.
TOP 3 – Kenntnisgabe der Niederschriften über die Gemeinderatssitzung
(Nr. 1/2012) vom 18.01.2012
Dem Gemeinderat werden die Niederschriften (öffentlich und nichtöffentlich) der
Gemeinderatssitzung Nr. 1 vom 18.01.2012 bekannt gegeben. Einwendungen
werden nicht erhoben. Die Niederschriften werden ohne Aussprache einstimmig
genehmigt.
TOP 4 – Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.01.2012
zu TOP 14 – Personalangelegenheiten
- Information zur Besetzung der Technikerstelle im Bauamt
Der Gemeinderat beschließt, die seit dem Ausscheiden von Frau Wildfeuer im Frühjahr
2011 vakante Technikerstelle im Bauamt mit Herrn Christoph Höfer zu besetzen.
zu TOP 15 – Personalangelegenheiten
- Information über die Bewerberlage für die Ausbildungsstelle zur/zum
Verwaltungsfachangestellten
Der Gemeinderat stimmt der Zurverfügungstellung von zwei Ausbildungsstellen im
Ausbildungsberuf der/des Verwaltungsfachangestellten zu.
TOP 5 – Jahresbericht der Bücherei
BM Rühl erläutert eingangs, dass Frau Choulhod, gemeinsam mit Frau Baust
Leiterin der Bücherei, im Rahmen der heutigen Gemeinderatssitzung den Jahresbericht
für das vergangene Jahr vorstellen wird. Ihr und Frau Baust dankt er für die geleistete
Arbeit. Zudem hebt er in diesen Zusammenhang im besonderen Maße die Bedeutung
des Fördervereins „Freunde der Gemeindebücherei Nußloch e. V.“ für die
Leistungsfähigkeit der Bücherei und deren Angebotsvielfalt hervor.
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In der Folge stellt Frau Choulhod den Jahresbericht der Bücherei vor. Zur besseren
Veranschaulichung werden die aussagekräftigsten Daten im Rahmen einer PowerPointPräsentation vorgestellt. Die Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt
und wird Bestandteil dieser (Anlage 1). Der Medienbestand beinhaltete am Jahresende
21.810 Einheiten, wobei im vergangenen Jahr 1.667 neue Medien angeschafft wurden,
davon über die Hälfte vom Förderverein finanziert. Als Abgang wurden 1.343 Medien
verbucht. Hieraus errechnet sich eine Erneuerungsquote von 7,6 %. Die Gesamtausleihe
hat mit 42.419 Medien wieder das Niveau des vorletzten Jahres erreicht. Der leichte
Rückgang von 2010 konnte aufgeholt werden. Die durchschnittliche Ausleihe pro
Öffnungstag betrug 242 Medien (2010: 231). Umsatzmäßig bietet sich das gewohnte
Bild: Der stärkste Umsatz wurde bei den DVD‘s erzielt, dann folgen die CD‘s. Bei den
Büchern lag die Kinderliteratur mit 16.600 Ausleihen wieder vorne, gefolgt von Belletristik
und Sachbüchern. Die Bücherei war an
175 Tagen geöffnet, wobei 19.325 Besucher (2010: 19.260) gezählt wurden. Dies
entspricht einem Besucherandrang von 110 Personen pro Öffnungstag (2010: 105). Im
Laufe des vergangenen Jahres haben sich 215 Personen neu angemeldet. Die Zahl der
aktiven Leser beträgt 1.128. Sowohl Neuanmeldungen als auch aktive Leser haben
damit gegenüber 2010 merklich zugelegt. Es ist zudem ein gesteigertes Interesse der
jungen Generation an dem Angebot der Bücherei zu vermerken. Durch die intensivierte
Kontaktpflege mit den Schulen am Ort hat sich die Zusammenarbeit erfreulich positiv
entwickelt. Im Jahr 2011 wurde die Bücherei von insgesamt 14 Schulklassen und
Kindergartengruppen während der normalen Öffnungszeiten besucht. Besonders
erfreulich ist die Verdoppelung der Klassenführungen im Vergleich zum Vorjahr. Auch
die Nachfrage nach Medienkisten für den Unterricht und die Besuche von
Kindergartengruppen und Klassen außerhalb der normalen Öffnungszeiten sind stark
gestiegen. Außerdem haben zwei Klassen die Bücherei dazu genutzt, ihre im Unterricht
erarbeiteten Projekte auszustellen, was auf große positive Resonanz gestoßen ist.
Bisher nutzen 14 Leser aus Nußloch die Metropolcard. Diese ist ein Bibliothekausweis,
der zur Ausleihe in 21 Bibliotheken der
Metropolregion berechtigt, darunter die Stadtbüchereien Heidelberg und Mannheim.
Auch die in ehrenamtlicher Arbeit erstellte Homepage der Bücherei erfreut sich großer
Beliebtheit. Immer mehr Leser machen inzwischen davon Gebrauch, außerhalb der
Öffnungszeiten zu recherchieren, ihr Konto abzufragen, Bücher zu verlängern und
vorzumerken. Jeweils einmal im Monat ist Frau Kappus-Rensch vom Förderverein
unterwegs, hauptsächlich um Leser im Nußlocher Pflegeheim und im betreuten Wohnen
mit Lesestoff zu versorgen. Dieser Service kann aber auch von jedem Nußlocher Bürger
in Anspruch genommen werden, dem es nicht möglich ist, selbst in die Bücherei zu
kommen.
Insbesondere hebt Frau Choulhod im Rahmen ihrer Ausführungen die fruchtbare
Zusammenarbeit mit dem Förderverein hervor. Der im März 2007 gegründete
Förderverein „Freunde der Gemeindebücherei Nußloch e. V.“ stellt Mitgliedsbeiträge und
Spenden bereit, die direkt der Gemeindebücherei zufließen. Im Jahr 2011 hat der Verein
über 6.000,- € in neue Medien investiert. Seit der Gründung sind es
inzwischen knapp 28.000,- €. Einen wichtigen Beitrag zur Leseförderung leisten die
ehrenamtlichen Vorleserinnen und Vorleser sowie Lesepaten des Fördervereins. 2011
fanden 33 Vorlesestunden mit ca. 600 Teilnehmern statt. Zusätzlich wurde im
vergangenen Jahr das Projekt „Lesepaten“ ins Leben gerufen. Dabei betreuen
ehrenamtliche Lesepatinnen jeweils ein Grundschulkind über einen längeren Zeitraum,
um mit ihm das Lesen zu üben. Die Bücherei arbeitet nach wie vor intensiv mit dem
Volksbildungswerk, der VHS und der Kinderkunstschule zusammen. Ein wichtiger
Kooperationspartner neben den Schulen sind auch die Kindergärten am Ort.
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Die Bücherei hat im vergangenen Jahr der Bevölkerung 71 Veranstaltungen angeboten,
darunter 18 für Erwachsene und 53 für Kinder und Jugendliche. Hierbei waren insgesamt
ca. 2.300 Besucher zu verzeichnen. Die zahlenmäßig erfolgreichsten Programme waren
der Kabarett-Abend mit Arnim Töpel, die zwei Konzerte mit „Cool Breeze“ mit jeweils 120
sowie der Hebel-Abend mit Dieter Degreif mit 70 Besuchern. Auch für 2012 sind
interessante Veranstaltungen geplant, im Frühjahr u. a. neben einer Autorenlesung in
Zusammenarbeit mit der VHS, ein Buchvorstellungsabend, bei dem Mitglieder des
Fördervereins Lieblingsbücher vorstellen, eine Jubiläumsveranstaltung zum 5-jährigen
Bestehen des Vereins und ein Abend mit Dieter Degreif.
GR Dr. Neuweiler dankt Frau Choulhod für die detaillierte Darstellung. Seiner Meinung
nach dokumentieren die Besucher- und Ausleihzahlen die Wichtigkeit dieser öffentlichen
Einrichtung für die Allgemeinheit. Besonders erfreut zeigt er sich über die
Zusammenarbeit der Bücherei mit den beiden Schulen und das augenscheinlich hohe
Interesse der jungen Generation am Angebot der Bücherei.
Abschließend bedankt sich BM Rühl ebenfalls, auch im Namen der übrigen
Fraktionen des Gemeinderates, für den ausführlichen Jahresbericht. Zudem bringt er
seine Hoffnung bezüglich der Fortsetzung der guten Entwicklung der Bücherei in den
vergangenen Jahren zum Ausdruck.
TOP 6 – Abwassergebührensatzung
- Änderung aufgrund der Neukalkulation von Schmutzwasser und Oberflächenentwässerung
BM Rühl erläutert, dass die Fa. Allevo Kommunalberatung GmbH aus Obersulm mit
Auftrag vom 25.10.2010 zur Neukalkulation der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren veranlasst durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes BadenWürttemberg (VGH) vom 11.03.2010 und der Anpassung der Abwassersatzung der
Gemeinde Nußloch beauftragt wurde. Die für die Kalkulation von Schmutzwasser- und
Niederschlagswassergebühren notwendige Aufteilung der Kosten ist erfolgt. Die
Trennung der Abwassergebühren erfordert eine komplizierte Berechnung und Trennung
der Kosten je nach Anlageart, Anlagebetreiber und Dienstleistungserbringer. Eine
schlichte Kalkulation, wie dies bisher möglich war, ist nicht mehr durchführbar - eine
weitere Folge der aktuellen Rechtsprechung. In der Gesamtbetrachtung halte er die
Trennung von Schmutz- und Niederschlagswasser für gerechtfertigt, so BM Rühl.
Jedoch sei zu hinterfragen, ob der zur Erhebung der Daten notwendige Aufwand
(Befliegung, die Auswertung der Fragebögen usw.) und die damit verbundenen Kosten
für die Gemeinde und damit letztendlich auch für den Gebührenzahler in einem
angemessenen Verhältnis zu den sich durch die geänderte Rechtsprechung ergebenden
Auswirkungen auf die Gebührenhöhe stehen. So sei damit zu rechnen, dass sich im
Normalfall für den Gebührenzahler durch die künftige Unterscheidung zwischen
Schmutz- und Niederschlagswasser keine gravierenden finanziellen Mehrbelastungen
ergeben werden. Eine pauschalisierte Aussage hierzu könne jedoch nicht getroffen
werden. Insbesondere Grundstückseigentümer, deren Grundstück eine verhältnismäßig
große versiegelte Fläche aufweist, wird die Änderung treffen.
Mehr als die geänderte Rechtsprechung werden die notwendigen Investitionen in die
Infrastruktur Einfluss auf die Gebührenhöhe nehmen. BM Rühl macht in diesem
Zusammenhang darauf aufmerksam, dass der Abwasserverband „Untere Hardt“ in
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seiner Jahresrechnung 2010 eine Umlage von 795.488,70 € für die Gemeinde
Nußloch errechnet hat. Für das Jahr 2011 wurden die Vorauszahlungen auf 773.800,- €
erhöht. Für 2012 prognostiziert der Verband eine Umlage von ca. 820.000,- €. Diese
Steigerungen sind durch die aufgrund gesetzlicher Vorgaben und neuer
Aufgabenstellung notwendigen Investitionen in die abwassertechnische Infrastruktur
begründet. So sind das Regenüberlaufbecken in der Dieselstraße und das neue
Hebewerk in Leimen mit zusammen rund 15 Mio. € Investitionssumme mittels Umlage
auf die angeschlossenen Kommunen zu verteilen. Nußloch trägt hierbei ca. 18 % der
Kosten und Investitionen per Umlage. Da im Bereich der Wasserversorgung von der
Kommune kostendeckend zu kalkulieren ist, sind die anteilig zu zahlenden 3 Mio. €
letztendlich vom Gebührenzahler zu finanzieren.
Die von der Fa. Allevo Kommunalberatung GmbH kalkulierten Gebühren betragen für
Schmutzwasser 1,61 €/cbm für 2011 und 2012 und Niederschlagswasser 0,35 €/qm
abflusswirksame Fläche für 2011 und 0,39 €/qm abflusswirksame Fläche in 2012. Die
Abwassersatzung der Gemeinde Nußloch in der Fassung vom 10.11.1999, zuletzt
geändert am 16.12.2009, soll durch die völlig neue Rechtslage im kompletten Wortlaut
neu beschlossen werden, da eine Änderungssatzung aufwändiger wäre als der
Neubeschluss. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat den Beschluss der neuen
Satzung – die im neuen Wortlaut mit entsprechenden Anmerkungen versehen als Anlage
den Sitzungsunterlagen beigefügt ist – um eine entsprechende Rechtssicherheit für die
Verwaltung und Bürgerschaft zu gewährleisten, so BM Rühl. Die von der Fa. Allevo
Kommunalberatung GmbH kalkulierten Gebührensätze sind nach Überprüfung und
Absprache der Verwaltung mit dem dort zuständigen Mitarbeiter schlüssig und
rechtssicher ermittelt. Im Übrigen wurden sie ebenfalls nach den Vorgaben und
Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt kalkuliert. Die Verwaltung empfiehlt daher
auch die Gebührensätze für die Jahre 2011 und 2012 wie vorgeschlagen zu
beschließen. BM Rühl macht darauf aufmerksam, dass die ausführliche
Gebührenkalkulation ebenfalls den Sitzungsunterlagen als Anlage beigefügt ist. Die
Gebührenbescheide sollen mit dem Zahlungsziel 30.03.2012 Ende Februar an die
Gebührenpflichtigen verschickt werden.
Nach Ansicht von GR Kettemann wäre es gut gewesen, dem Gebührenzahler die
Neukalkulation der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren anhand eines
anonymen Falls beispielhaft zu erläutern. Dies hätte seiner Meinung nach zu einem
gesteigerten Verständnis in der Bürgerschaft für die Überarbeitung der Abwassersatzung
sowie die veränderte Berechnung der Gebühren geführt.
BM Rühl entgegnet, dass sich die Auswirkungen der geänderten Rechtsprechung nicht
bezogen auf einen Einzelfall darstellen lassen. Vielmehr wäre hierbei eine größere
Anzahl von Vergleichswerten notwendig. Er weist in diesem Zusammenhang nochmals
darauf hin, dass sich bei einer normal versiegelten Baufläche wenig an der letztendlichen
Höhe der Abwassergebühr ändern dürfte.
GRätin Terboven dankt der Kämmerei für die geleistete Arbeit. Sie habe in den
letzten Wochen den Eindruck gewonnen, dass die Thematik in der Bürgerschaft intensiv
diskutiert wurde. Die künftige Unterscheidung zwischen Schmutz- und
Niederschlagswasser sei ihrer Meinung nach sinnvoll und erhöhe den
Gerechtigkeitsgrad der Gebührenerhebung.
BM Rühl erläutert in diesem Zusammenhang, dass die Gemeinde Nußloch, ebenso wie
alle anderen Gemeinden in Baden-Württemberg, durch das Urteil des VGH dazu
verpflichtet war, eine Anpassung der Abwassersatzung vorzunehmen. Diese war
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verbunden mit einem immensen Verwaltungsaufwand, der, wie bereits geschildert, eben
auch Einfluss auf die Gebührenhöhe hat.
Auch GR Falkner vergegenwärtigt nochmals den enormen Verwaltungsaufwand,
welchen das VGH-Urteil zur Folge hatte. Der hierdurch angestrebte höhere
Gerechtigkeitsgrad sei für ihn fraglich. Hiervon abgesehen äußert er seine Hoffnung auf
eine Langfristigkeit der getroffenen Entscheidung.
GRätin Veits signalisiert die Zustimmung ihrer Fraktion. Sie möchte in Erfahrung
bringen, ob die Niederschlagswassergebühr von 0,39 €/qm ermittelter Fläche für den
Versiegelungsfaktor 1 anzuwenden ist.
Kämmereiamtsleiter Maier bejaht dies.
GRätin Wenz ruft in Erinnerung, dass der jetzigen Anpassung der Abwassergebührensatzung lange Diskussionen vorausgegangen sind. Sie persönlich habe das
VGH-Urteil zunächst für einen Schildbürgerstreich gehalten. Mit der Änderung der
Abwassergebührensatzung habe man versucht, den Anforderungen der geänderten
Rechtsprechung gerecht zu werden. Unabhängig hiervon geht sie im Rahmen ihrer
Ausführungen des Weiteren darauf ein, dass im Bereich der Wasserversorgung die
Gebühren kostendeckend zu erheben sind.
Sodann fasst der Gemeinderat folgende einstimmige
Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat beschließt die Abwassersatzung in der Fassung vom
15.02.2012 im vorliegenden Wortlaut.
2. Der Gemeinderat beschließt
- die Schmutzwassergebühr für die Jahre 2011 und 2012 auf je 1,61 €/cbm
Schmutzwasser und
- die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2011 auf 0,35/qm ermittelter
Fläche und für das Jahr 2012 auf 0,39 €/qm ermittelter Fläche
festzusetzen.
TOP 7 – Haushalt 2012
- Einbringung des Verwaltungsentwurfes für den Gemeindehaushalt und den
Wasserversorgungsbetrieb
Nachfolgend die Haushaltsrede von BM Rühl im Wortlaut:
„Meine sehr geehrten Damen und Herren des Gemeinderates,
verehrte Gäste,
einmal im Jahr richtet sich der Blick der Öffentlichkeit ganz besonders auf das Gremium,
das in unserer Gemeinde – wie in allen Kommunen des Landes – wichtige Weichenstellungen zu treffen hat und Entscheidungen fällt, die für jeden Bürger und jede Bürgerin
unserer Gemeinde von großer Bedeutung sind. Dies geschieht durch die Einbringung,
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Beratung und Verabschiedung des Haushaltsplanes. In diesem Jahr sind wir mit der
Einbringung des Haushaltes nach § 79 der GemO BW verspätet, da der Haushalt mit
Beginn des Haushaltsjahres und damit Kalenderjahres in Kraft getreten sein sollte.
Geschuldet ist diese Verspätung im Wesentlichen der Umstellung des EDV-Programmes
für das Finanzwesen und personeller Engpässe.
„Die Kommunen atmen vorsichtig auf“, „Den Gemeinden geht es allmählich wieder
besser“ so lauten die Schlagzeilen in den letzten Wochen, was die kommunale
Finanzlage angeht. Erfreulicherweise boomt die Wirtschaft in Baden-Württemberg und
kann bereits im zweiten Jahr nicht nur ein überdurchschnittliches Wachstum sondern
auch ein höheres Wirtschaftswachstum als in allen anderen Bundesländern erreichen.
Erfreulich ist auch die niedrige Arbeitslosenquote. Eine wichtige Säule im Aufstieg aus
dem Tal sind und bleiben die Kommunen, die ein Maximum an Investitionen mit einem
Minimum an Bürokratie tätigen. Die vergangenen Krisenjahre haben wir durch eine
Konjunkturbelebung über die Umsetzung des Konjunkturprogrammes des Bundes
überstanden. Für uns in Nußloch erfreulich ist, dass auch die Gewerbesteuereinnahmen
in den vergangenen Jahren stets eine verlässliche Größe waren.
Freude haben auch die aktuell angekündigten Zuwendungen für die Kleinkindbetreuung
bereitet - 650.000,- € Mehreinnahmen für die Gemeinde im Rahmen des Kommunalen
Finanzausgleiches, also eine Erhöhung um 500.000,- €. Die Landesregierung und die
Kommunalen Landesverbände - unter Einsatz unseres Gemeindetages als unser
kommunaler Verband - haben akzeptiert, dass Kommunen für Aufgaben die neu
übertragen werden, entsprechende Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden müssen.
Dies stellt einen Ausfluss aus der Konnexität dar, welcher wichtig ist, um die
Betriebsausgaben finanzieren zu können. Ein zügiger bedarfsgerechter Ausbau in
unserer Gemeinde ist bereits erfolgt - Ausbau von Betreuungsplätzen als ein wichtiger
und richtiger Schritt zur Familienfreundlichkeit, um Beruf und Familie unter einen Hut zu
bringen.
Bei der Einbringung des Vorjahreshaushaltes bin ich umfassend auf die Entwicklung der
kommunalen Finanzen ab dem Jahre 2006 eingegangen. Dies vor allem auch mit den
aus dem Finanzausgleich systembedingten Aufs und Abs. Ebenso beleuchtet wurden die
Finanz- und Wirtschaftskrise sowie die negativen Prognosen für die Jahre 2010 und
2011. Ergänzen könnte man diese Punkte noch vielfach, u.a. mit dem Thema der
Finanzkrise in der Eurozone. Doch dies will ich heute Abend bei der Einbringung des
Haushalts für das Jahr 2012 nicht aufgreifen.
Vielmehr wichtig ist es mir die Entwicklung unserer Gemeinde ab dem Jahre 2002
aufzuzeigen. Für diesen Zeitraum gab es nur ein Leitmotiv, das lautete: Schuldenabbau.
Dieses Leitmotiv sollte jedoch auch erreicht werden ohne grundlegende Einschnitte in
unseren Infrastrukturstandard. Ein Balanceakt der nur mit äußerster Anstrengung
gemeistert werden konnte und gemeistert werden kann. Der heute eingebrachte
Haushaltsentwurf wird eindrucksvoll dokumentieren, dass wir dieses Zwischenziel der
Entschuldung für eine zukünftige Handlungsfähigkeit erreicht haben. Hierzu möchte ich
zunächst in Erinnerung rufen, dass ein wesentlicher Beitrag zum Erreichen dieses Zieles
der des Personalabbaus dargestellt hat. Es ist nicht einfach mit einem Drittel weniger an
Personal die gleichen bzw. gesteigerten Aufgaben zu bewältigen. Dies war für die
Mitarbeiter, die Amtsleiter und den Bürgermeister eine nicht immer einfache Tagesarbeit.
Schon Galileo Galilei, der von 1564 – 1642 gelebt hat, wusste folgendes: „Alle
Wahrheiten sind leicht verständlich von dem Zeitpunkt an, wo sie aufgedeckt werden.
Die Frage ist, ob sie aufgedeckt werden.“ Er erkannte aber auch, dass es oftmals
schwieriger ist mit dieser Erkenntnis zukünftig umzugehen. Ich will mir daher von Herzen
wünschen und hoffe, dass unsere Verantwortlichen aus der Zeit vor 2002 ihre Lehren
und Erfahrungen erzielt haben. Daraus ableitend sollten in Zukunft vor Neuinvestitionen
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die entsprechenden finanziellen Rahmenbedingungen durch zuvor angesparte
Finanzmittel geschaffen werden.
Nun konkret zu dem vorliegenden Haushaltsentwurf, in den die Anträge der Fraktionen
noch nicht eingearbeitet sind. Diese Fraktionsanträge waren in der Regel auch monetär
nicht gewichtet. Die Anträge lauten wie folgt: Für die
- CDU: Einrichtung eines Grabfeldes für „Sternenkinder“/Überplanung des Areals
Hildastraße/Werderstraße in Verbindung mit der Schulraumplanung
- FDP/Bürger für Nußloch: Sanierung der Dusche Olympiahalle/ Außensanierung der
Festhalle/Dachsanierung Bauhof/Fuhrpark Ausstattung Bauhof
- FWV: Urnenstelen im Friedhof/Klappstühle für Friedhofskapelle/Bereitstellung eines
Raumes für einen „Tafelladen“/3.000,- € Aus- und Fortbildung
Personalrat/Waldbestattungen als alternative Bestattungsform
- SPD: Mietkauf und Kauf von gemeindeeigenen Baugrundstücken für junge
Familien/Spielplatzkonzept/Verkehrskonzept.
- B90/Die Grünen: keine Anträge.
Maßgebend für eine Haushaltsplanung ist das Ergebnis des Vorjahres. Im Vorjahr
wurden 3 wesentliche Punkte nicht in Angriff genommen. Dies waren die Sanierung des
Oderweges mit 660.000,- €, die Sportbodenerneuerung in der Olympiahalle mit
110.000,- € und die Verbesserung des Fahrzeugbestandes im Bauhof mit 79.000,- €,
insgesamt 849.000,- €. Zum Ende 2011 wird die Gemeinde einen Schuldenstand von
10,108 Mio. €, die Kommunale Wohnungs- und Grundstücks GmbH von 1,561 Mio. €
haben, zusammen 11,669 Mio. €. Der Stand der allgemeinen Rücklage beträgt zu
diesem Zeitpunkt 7,692 Mio. €. Die echten Schulden belaufen sich damit auf
3,977 Mio. €. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt
beträgt aller Voraussicht nach 3,041 Mio. €.
Der Haushalt 2012 sieht bei einem Haushaltsvolumen von 28.150.450,- €
(Verwaltungshaushalt 21.561.000,- €) eine Zuführung vom Verwaltungs- an den
Vermögenshaushalt von rund 2,013 Mio. € sowie eine Zuführung zur Rücklage in Höhe
von 3,34 Mio. € vor. Durch ordentliche und eine geplante Sondertilgung wird der
Schuldenstand der Gemeinde von 10,108 Mio. € auf 8,744 Mio. € gesenkt. Dies durch
die ordentliche Tilgung in Höhe von 493.300,- € und die vorgeschlagene Sondertilgung in
Höhe von 870.400,- €, zusammen 1.363.700,- €.
Weitergehende Tilgungen scheitern aus kaufmännischer Sicht an
Vorfälligkeitsentschädigungen. Der Schuldenstand der Eigenbetriebs Wasserversorgung
beträgt rund 4 Mio. €. Der Anteil der Gemeinde Nußloch an den Schulden des
Abwasserzweckverbandes liegt bei ca. 3,35 Mio. €.
Der Rücklage werden die genannten 3,341 Mio. € auf einen Stand von 11,033 Mio. €
zugeführt. Die Rücklagenhöhe ist dann um 0,79 Mio. € höher als der Schuldenstand von
Gemeinde mit KWG. Ein Ergebnis, das ich so vor 10 Jahren nicht ansatzweise erwartet
habe und aus diesem Grund umso erfreuter darüber bin, dass wir in einer großartigen
Gemeinschaftsleistung dieses Zwischenziel erreicht haben.
Wesentlich für den Haushalt 2012 sind auch die geplanten Verkaufserlöse in Höhe von
3,8 Mio. €. Hiervon sind bereits 3,26 Mio. € gesichert bzw. rund 3 Mio. € schon bei der
Gemeindekasse eingegangen. Setzt man dieses Ziel auch noch ins Verhältnis zu den
erfolgten Grundstücksreservierungen können wir sehr zuversichtlich sein, dass die
geplante Einnahmenhöhe von 3,8 Mio. € voraussichtlich sogar übertroffen werden wird.“
In der Folge veranschaulicht BM Rühl die Entwicklung der Finanzsituation der
Gemeinde Nußloch in den vergangenen Jahren anhand einiger Schaubilder. Die
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Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt und wird Bestandteil dieser
(Anlage 2).
Im Bereich des Einzelplans 9 stehen im Vergleich zum Vorjahr per Saldo 1,96 Mio. €
mehr zur Verfügung. Dies ist insbesondere den kalkulierten Mehreinnahmen bei der
Gewerbesteuer von 250.000,- €, dem Gemeindeanteil der Einkommenssteuer von
462.500,- €, den Schlüsselzuweisungen vom Land von 466.100,- € sowie der Minderausgaben im Bereich der Kreisumlage von 320.100,- € und der Finanzausgleichsumlage
von 194.750,- € geschuldet. In diesem Zusammenhang verweist BM Rühl auf den
Zweijahresversatz des Finanzausgleichsystems. Die Gemeinde Nußloch profitiert derzeit
von den durchwachsenen Vorjahren - insbesondere dem Jahre 2010. Gleichzeitig
bedeutet dies jedoch auch, dass bereits heute absehbar ist, dass die Einnahmen über
den Finanzausgleich in den kommenden Jahren rückläufig sein werden. Bei der
Betrachtung der Entwicklung der Realsteuern ist die Abhängigkeit der
Gewerbesteuereinnahmen von den konjunkturellen Gegebenheiten sehr deutlich. Die
Einnahmen im Bereich der Grundsteuer B hingegen nehmen seit dem Jahr 2000 stetig
zu. Zudem wird im Rahmen der Ausführungen auch die Entwicklung der Vollzeitstellen
und der hierdurch hervorgerufenen Personalkosten aufgezeigt. Hierbei wird ersichtlich,
dass die Einsparungen am Personalkörper maßgeblich bei der Konsolidierung des
Haushaltes beigetragen haben. Gemäß den Prognosen werden die allgemeinen
Rücklagen zum Ende des Jahres 2012 die Höhe der Schulden (Kernhaushalt + KWG)
erstmals wieder übersteigen. Trotz aller Konsolidierungsbestrebungen belaufen sich die
Nettoinvestitionen der Gemeinde Nußloch im Zeitraum von 2002 bis 2012 auf fast 19
Mio. €. Das Gesamtvolumen des Haushaltsplanentwurfes für das Haushaltsjahr 2012
beläuft sich auf insgesamt 28.150.460,- € (davon 21.561.000,- € im Verwaltungshaushalt
und 6.589.450,- € im Vermögenshaushalt).
Der Gemeinderat nimmt den Verwaltungsentwurf für den Gemeindehaushalt und
den Wasserversorgungsbetrieb zur Kenntnis und verweist ihn in die
Beratung.
TOP 8 – Unterbringung von Fundtieren
- Erhöhung des Beitrages für das Tierheim Sinsheim
Die Gemeinde Nußloch ist seit dem 01.07.2004 wieder beim Tierheim Sinsheim
angeschlossen. Dort werden die Fundtiere untergebracht. Dem Tierheim sind neben
Nußloch die Gemeinden bzw. Städte Sinsheim, Epfenbach, Eschelbronn, Gaiberg,
Helmstadt-Bargen, Mühlhausen, Neckarbischofsheim, Neidenstein, Rauenberg,
Reichartshausen, Waibstadt, Zuzenhausen und Angelbachtal angeschlossen. Nach der
Vereinbarung mit dem Tierheim Sinsheim bezahlt die Gemeinde Nußloch einen Beitrag
von 0,26 €/Einwohner, in den zurückliegenden Jahren rund 2.800,- € /Jahr. Mit
Schreiben vom 16.01.2012 hat das Tierheim Sinsheim um Zustimmung zur Erhöhung
des Beitrages auf 0,50 €/Einwohner gebeten. Die Beiträge des Tierheimes Sinsheim sind
seit dem Jahr 1994 unverändert. BM Rühl macht darauf aufmerksam, dass es sich bei
der Unterbringung von Fundtieren um eine Pflichtaufgabe der Gemeinde handelt. Die
Gemeinde Nußloch hat die Erfüllung dieser Verpflichtung auf das Tierheim durch den
besagten Vertrag übertragen. In das Tierheim „Tom Tatze“ in Walldorf wurden in der
Vergangenheit wesentlich mehr Tiere aus Nußloch verbracht, insbesondere durch
Nußloch Bürger selbst. Hierbei handelte es sich hauptsächlich um streunende Katzen.
Da Walldorf Tiere aus Nußloch nicht mehr annimmt und die Strecke nach Sinsheim weit
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ist, hat sich die „private Verbringung“ nicht nur reduziert, sondern ist ganz eingestellt. BM
Rühl macht zudem darauf aufmerksam, dass der Beitragserhöhung bereits durch fast
alle angeschlossenen Städte und Gemeinden zugestimmt wurde. Die Anpassung soll
rückwirkend zum 01.01.2012 erfolgen.
GRätin Veits stimmt im Namen ihrer Fraktion der Erhöhung des Beitrages auf
0,50 €/Einwohner zu. Sie regt an, die Bevölkerung durch einen Artikel in der RathausRundschau nochmals darüber zu informieren, dass Fundtiere dem Rathaus gemeldet
werden können.
GRätin Wenz erläutert, dass es aus ihrer Sicht angebracht sein könnte, sich einem
anderen Tierheim anzuschließen. Sie weist darauf hin, dass die Fundtiere immer durch
Mitarbeiter der Gemeinde Nußloch nach Sinsheim gebracht werden. Dies verursache
Kosten, die vermieden werden könnten, wenn ein Tierheim in der Nähe beauftragt
werden würde. Aufgrund der sich ergebenden Kosten-Nutzen-Konstellation könne
hierbei auch ein höherer Beitrag akzeptiert werden.
BM Rühl erwidert, dass es im Jahr 2004 hierzu ausgiebige Beratungen im Gemeinderat
gegeben hat. Der Gemeinderat habe sich aufgrund der Kostenstruktur bewusst für das
Tierheim Sinsheim ausgesprochen. In diesem Zusammenhang weist er auch darauf hin,
dass die umliegenden Tierheime allesamt höhere Beiträge verlangen, z.B. Walldorf mit
1,10 €/Einwohner und Heidelberg mit 1,00 €/Einwohner.
Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung des Zuschusses an das Tierheim Sinsheim
auf 0,50 €/Einwohner ab dem 01.01.2012 zu.
TOP 9 – Annahme von Spenden nach den Richtlinien vom 17.05.2006
BM Rühl erläutert, dass 2 Geldspenden in Höhe von 600,- € vorliegen.
Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen
Beschluss:
Die aufgeführten 2 Spenden werden angenommen.
TOP 10 – Asylbewerberunterbringung 2012
- Information über die zu erwartende Anschlussunterbringung ausländischer
Flüchtlinge
Das Landratsamt hat am 17.01.2012 mitgeteilt, dass für den Rhein-Neckar-Kreis mit ca.
150 obdachlosen Asylbewerbern gerechnet werden muss, die als ausländische
Flüchtlinge nach Abschluss ihres Asylantragsverfahrens in den Gemeinden
unterzubringen sind. Die Gemeinde Nußloch muss mit der Zuteilung von bis zu 5 Asylbewerbern rechnen. Hierfür steht die Containeranlage an der Bruchsaler Straße zur
Verfügung. Notwendig könnten dazu einige Kleinreparaturen werden. Insgesamt können
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als Obdachlose maximal 10 Personen in den Containern untergebracht werden. Aktuell
sind dort 6 Personen eingewiesen, davon 3 Asylbewerber (je ein Iraker, Türke und
Pakistaner) und 3 Einweisungsfälle (Obdachlosenunterbringung). Tatsächlich halten
sich dauerhaft 4 Personen dort auf.
BM Rühl berichtet zudem, dass sich ein eingewiesener Obdachloser im Laufe des
Jahres 2011 über die hygienischen Zustände in der Containeranlage beim
Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises beschwert hat. Am 28.07.2011 fand
daraufhin eine Begehung mit einer Ärztin des Gesundheitsamtes, dem Gesundheitsaufseher und Herrn Krug statt. Als Ergebnis erteilte das Gesundheitsamt am 04.08.2011
verschiedene Weisungen für den Sanitärbereich der Container. Zudem wurde ein
Hygieneplan erstellt und den Bewohnern ausgehändigt. Reinigungsmittel wurden den
Bewohnern zur Verfügung gestellt. Es gelte zeitnah darüber zu beraten, ob und wie die
Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden oder ob für die Unterbringung der
Obdachlosen eine andere Lösung gefunden werden kann, so BM Rühl.
TOP 11 – Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates
TOP 11.1 – Dach Waldhütte
GR Kettemann möchte in Erfahrung bringen, ob die Leckage im Dach der Waldhütte
zwischenzeitlich behoben werden konnte. Er macht darauf aufmerksam, dass der
FV Nußloch jährlich am 01. Mai hier ein Fest abhält.
Bauamtsleiter El-Ahmad berichtet, dass die Dachundichtigkeit mittlerweile vom Bauhof
beseitigt wurde.
BM Rühl weist darauf hin, dass das jährliche Fest des FV Nußloch im Brunnenfeld
stattfindet.
TOP 11.2 – Jugendtreff in der Olympiahalle
GRätin Veits schildert, dass sie bereits von einigen Jugendlichen gefragt wurde, wann
der Jugendtreff in seine neuen Räumlichkeiten ziehen wird. Dies möchte sie in Erfahrung
bringen.
BM Rühl erläutert, dass der Kaufpreis von der Fa. Conceptaplan am 08.02.2012 auf
dem Konto der Gemeinde eingegangen ist. Die Schlüsselübergabe ist nun für den
29.02.2012 geplant. Bis zur Fertigstellung der neuen Räumlichkeiten wird der
Jugendtreff ab der kommenden Woche übergangsweise im Vereinsraum der
Olympiahalle untergebracht. Die Arbeiten in den zukünftigen Räumlichkeiten sind bereits
angelaufen und sollen innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein. BM Rühl sichert zu,
den Gemeinderat zeitnah zu informieren, sobald der konkrete Endtermin absehbar ist.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 11.3 – Parksituation im Bereich der Festhalle
GR Falkner bemängelt die Parksituation im Bereich der Festhalle. Er schildert, dass
seinen Beobachtungen zufolge hier oft Dauerparker stehen. Er regt aus diesem Grund
eine stärkere Kontrolle durch den Gemeindevollzugsdienst in diesem Bereich an.
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BM Rühl erwidert, dass das Problem der Verwaltung bereits mehrfach in der diesjährigen „Winterfeiersaison“ angesprochen wurde (u.a. Traktoranhänger, Wohnmobil).
Der Gemeindevollzugsdienst wird im Nachgang zu dieser Sitzung nochmals auf die
Problematik hingewiesen.
TOP 12 – Verschiedenes
TOP 12.1 – Kreistagssitzung am 16.10.2012 in Nußloch
BM Rühl informiert darüber, dass durch das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
nachgefragt wurde, ob die Kreistagssitzung am Dienstag, dem 16.10.2012 in Nußloch
stattfinden könne. Dies habe er zugesagt. Die Sitzung soll in der Festhalle oder
Olympiahalle stattfinden. Die Entscheidung hierüber wird nach einer Vorortbesichtigung
der Verantwortlichen der Geschäftsstelle des Kreistages getroffen. Zu klären sei
insbesondere eine ausreichende Stellplatzzahl in fußläufig erreichbarer Entfernung zum
Tagungsort. Die Organisation übernehmen das Rathaus und die Kreisverwaltung
zusammen. Abschließend BM Rühl weist darauf hin, dass seit Bestehen der Kreistages
erst zwei Kreistagssitzungen in Nußloch stattgefunden haben (1980 und 1990).
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