Protokoll vom 15.Februar 2012
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Protokoll vom 15.Februar 2012
Aus dem Gemeinderat Sitzung vom 15. Februar 2012 (Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung des Protokolls durch die Urkundspersonen). TOP 2 – Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft TOP 2.1 Zunächst meldet sich Pfarrer Straatmann zu Wort. Er wünsche sich ein neues Vertrauensverhältnis zwischen der Kirchengemeinde und der Verwaltung bzw. dem Gemeinderat, verbunden mit der Überwindung der Differenzen aus vergangenen Tagen. Er hebt heraus, dass die Kirchengemeinde mit der Kinderbetreuung eine Aufgabe der Kommune übernehme. Um ein bedarfsgerechtes Angebot vorhalten zu können, seien seiner Meinung nach die entsprechenden Investitionskosten von der Gemeinde zu übernehmen. Hierbei gehe es keinesfalls darum, etwaige Kosten auf die Gemeinde abzuwälzen. BM Rühl erwidert, dass die Gemeinde stets nach dem bestehenden Kindergartenvertrag und der hierin enthaltenen Zuschussregelung bezüglich der erforderlichen Investitionskosten gehandelt hat. Dementsprechend wird und wurde ein Großteil der Investitionen (75 %) durch die Gemeinde finanziert. Unabhängig hiervon besteht seitens der Gemeinde jedoch auch die gesetzliche Verpflichtung zu einem wirtschaftlichen und sparsamen Handeln. In diesem Sinne gilt es auch zwischen dem Gewollten und dem Erforderlichen zu differenzieren. Zudem werden die Betriebskosten des Kindergartens seit vielen Jahren von der Gemeinde über das erforderliche Maß hinaus, welches sich ebenfalls aus dem Kindergartenvertrag ergibt, bezuschusst. Des Weiteren weist BM Rühl darauf hin, dass die Kinderbetreuung eine originäre Aufgabe des Landkreises ist, welche von den Gemeinden ca. im Jahr 1996 auf Grundlage eines freiwilligen Vertrages übernommen wurden. TOP 2.2 Sodann bittet Frau Häusermann (Elternvertreterin im Paul-Gerhardt-Kindergarten) um das Wort. Sie plädiert dafür, die bestehenden Kindergartenplätze zu erhalten, insbesondere was die Ganztagesbetreuungsplätze anbelangt. Diesbezüglich müsse ihrer Meinung nach eine dauerhafte Planungssicherheit für die Eltern geschaffen werden. Hierzu erläutert BM Rühl, dass der Gemeinderat in der Vergangenheit bereits die erforderliche Weichenstellung für ein dauerhaftes und erfolgreiches Bestehen des Kindergartens auf den Weg gebracht hat. Die Konstante in den vergangenen Jahren war die Gemeinde, die speziell im Paul-Gerhardt-Kindergarten über ihre Verpflichtung hinaus Ihren finanziellen Beitrag zum Erhalt des Kindergartens geleistet hat. Eine Gegenleistung bzw. Anerkennung hierfür ist die Kirchengemeinde hingegen bislang schuldig geblieben. TOP 2.3 Des Weiteren bescheinigt Frau Riedel, seit dem 01.02.2012 Geschäftsführerin der Evang. Kindergärten in Nußloch, dass der Gemeinderat in der Vergangenheit eine tolle Grundlage für das Weiterbestehen des Paul-Gerhardt-Kindergartens geschaffen hat. Sie weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für ein dauerhaftes Bestehen des Kindergartens die Einrichtung eines Schlafraumes unerlässlich ist, da die sich aus der Betriebserlaubnis ergebenden Anforderungen zu erfüllen sind. 1 TOP 2.4 Abschließend meldet sich Frau Auler-Rasmus, die Leiterin des Paul-GerhardtKindergartens, zu Wort. Sie sei ebenfalls sehr dankbar für das bisher Geleistete und wünscht sich für die Zukunft eine Weiterführung der hinter dem Projekt stehenden Idee. Ihr und ihrem Team sei eine langfristige Planungsmöglichkeit verbunden mit einem beständigen Betreuungsangebot für die Kinder wichtig. Daher erhoffe sie sich für die künftigen Entscheidungen eine ebenso positive Unterstützung vonseiten des Gemeinderates, wie bisher. BM Rühl wiederholt in diesem Zusammenhang, dass die Gemeinde in der Vergangenheit die konstante Kraft war, wenn es um das Weiterbestehen des Kindergartens gegangen ist. TOP 3 – Kenntnisgabe der Niederschriften über die Gemeinderatssitzung (Nr. 1/2012) vom 18.01.2012 Dem Gemeinderat werden die Niederschriften (öffentlich und nichtöffentlich) der Gemeinderatssitzung Nr. 1 vom 18.01.2012 bekannt gegeben. Einwendungen werden nicht erhoben. Die Niederschriften werden ohne Aussprache einstimmig genehmigt. TOP 4 – Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.01.2012 zu TOP 14 – Personalangelegenheiten - Information zur Besetzung der Technikerstelle im Bauamt Der Gemeinderat beschließt, die seit dem Ausscheiden von Frau Wildfeuer im Frühjahr 2011 vakante Technikerstelle im Bauamt mit Herrn Christoph Höfer zu besetzen. zu TOP 15 – Personalangelegenheiten - Information über die Bewerberlage für die Ausbildungsstelle zur/zum Verwaltungsfachangestellten Der Gemeinderat stimmt der Zurverfügungstellung von zwei Ausbildungsstellen im Ausbildungsberuf der/des Verwaltungsfachangestellten zu. TOP 5 – Jahresbericht der Bücherei BM Rühl erläutert eingangs, dass Frau Choulhod, gemeinsam mit Frau Baust Leiterin der Bücherei, im Rahmen der heutigen Gemeinderatssitzung den Jahresbericht für das vergangene Jahr vorstellen wird. Ihr und Frau Baust dankt er für die geleistete Arbeit. Zudem hebt er in diesen Zusammenhang im besonderen Maße die Bedeutung des Fördervereins „Freunde der Gemeindebücherei Nußloch e. V.“ für die Leistungsfähigkeit der Bücherei und deren Angebotsvielfalt hervor. 2 In der Folge stellt Frau Choulhod den Jahresbericht der Bücherei vor. Zur besseren Veranschaulichung werden die aussagekräftigsten Daten im Rahmen einer PowerPointPräsentation vorgestellt. Die Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt und wird Bestandteil dieser (Anlage 1). Der Medienbestand beinhaltete am Jahresende 21.810 Einheiten, wobei im vergangenen Jahr 1.667 neue Medien angeschafft wurden, davon über die Hälfte vom Förderverein finanziert. Als Abgang wurden 1.343 Medien verbucht. Hieraus errechnet sich eine Erneuerungsquote von 7,6 %. Die Gesamtausleihe hat mit 42.419 Medien wieder das Niveau des vorletzten Jahres erreicht. Der leichte Rückgang von 2010 konnte aufgeholt werden. Die durchschnittliche Ausleihe pro Öffnungstag betrug 242 Medien (2010: 231). Umsatzmäßig bietet sich das gewohnte Bild: Der stärkste Umsatz wurde bei den DVD‘s erzielt, dann folgen die CD‘s. Bei den Büchern lag die Kinderliteratur mit 16.600 Ausleihen wieder vorne, gefolgt von Belletristik und Sachbüchern. Die Bücherei war an 175 Tagen geöffnet, wobei 19.325 Besucher (2010: 19.260) gezählt wurden. Dies entspricht einem Besucherandrang von 110 Personen pro Öffnungstag (2010: 105). Im Laufe des vergangenen Jahres haben sich 215 Personen neu angemeldet. Die Zahl der aktiven Leser beträgt 1.128. Sowohl Neuanmeldungen als auch aktive Leser haben damit gegenüber 2010 merklich zugelegt. Es ist zudem ein gesteigertes Interesse der jungen Generation an dem Angebot der Bücherei zu vermerken. Durch die intensivierte Kontaktpflege mit den Schulen am Ort hat sich die Zusammenarbeit erfreulich positiv entwickelt. Im Jahr 2011 wurde die Bücherei von insgesamt 14 Schulklassen und Kindergartengruppen während der normalen Öffnungszeiten besucht. Besonders erfreulich ist die Verdoppelung der Klassenführungen im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Nachfrage nach Medienkisten für den Unterricht und die Besuche von Kindergartengruppen und Klassen außerhalb der normalen Öffnungszeiten sind stark gestiegen. Außerdem haben zwei Klassen die Bücherei dazu genutzt, ihre im Unterricht erarbeiteten Projekte auszustellen, was auf große positive Resonanz gestoßen ist. Bisher nutzen 14 Leser aus Nußloch die Metropolcard. Diese ist ein Bibliothekausweis, der zur Ausleihe in 21 Bibliotheken der Metropolregion berechtigt, darunter die Stadtbüchereien Heidelberg und Mannheim. Auch die in ehrenamtlicher Arbeit erstellte Homepage der Bücherei erfreut sich großer Beliebtheit. Immer mehr Leser machen inzwischen davon Gebrauch, außerhalb der Öffnungszeiten zu recherchieren, ihr Konto abzufragen, Bücher zu verlängern und vorzumerken. Jeweils einmal im Monat ist Frau Kappus-Rensch vom Förderverein unterwegs, hauptsächlich um Leser im Nußlocher Pflegeheim und im betreuten Wohnen mit Lesestoff zu versorgen. Dieser Service kann aber auch von jedem Nußlocher Bürger in Anspruch genommen werden, dem es nicht möglich ist, selbst in die Bücherei zu kommen. Insbesondere hebt Frau Choulhod im Rahmen ihrer Ausführungen die fruchtbare Zusammenarbeit mit dem Förderverein hervor. Der im März 2007 gegründete Förderverein „Freunde der Gemeindebücherei Nußloch e. V.“ stellt Mitgliedsbeiträge und Spenden bereit, die direkt der Gemeindebücherei zufließen. Im Jahr 2011 hat der Verein über 6.000,- € in neue Medien investiert. Seit der Gründung sind es inzwischen knapp 28.000,- €. Einen wichtigen Beitrag zur Leseförderung leisten die ehrenamtlichen Vorleserinnen und Vorleser sowie Lesepaten des Fördervereins. 2011 fanden 33 Vorlesestunden mit ca. 600 Teilnehmern statt. Zusätzlich wurde im vergangenen Jahr das Projekt „Lesepaten“ ins Leben gerufen. Dabei betreuen ehrenamtliche Lesepatinnen jeweils ein Grundschulkind über einen längeren Zeitraum, um mit ihm das Lesen zu üben. Die Bücherei arbeitet nach wie vor intensiv mit dem Volksbildungswerk, der VHS und der Kinderkunstschule zusammen. Ein wichtiger Kooperationspartner neben den Schulen sind auch die Kindergärten am Ort. 3 Die Bücherei hat im vergangenen Jahr der Bevölkerung 71 Veranstaltungen angeboten, darunter 18 für Erwachsene und 53 für Kinder und Jugendliche. Hierbei waren insgesamt ca. 2.300 Besucher zu verzeichnen. Die zahlenmäßig erfolgreichsten Programme waren der Kabarett-Abend mit Arnim Töpel, die zwei Konzerte mit „Cool Breeze“ mit jeweils 120 sowie der Hebel-Abend mit Dieter Degreif mit 70 Besuchern. Auch für 2012 sind interessante Veranstaltungen geplant, im Frühjahr u. a. neben einer Autorenlesung in Zusammenarbeit mit der VHS, ein Buchvorstellungsabend, bei dem Mitglieder des Fördervereins Lieblingsbücher vorstellen, eine Jubiläumsveranstaltung zum 5-jährigen Bestehen des Vereins und ein Abend mit Dieter Degreif. GR Dr. Neuweiler dankt Frau Choulhod für die detaillierte Darstellung. Seiner Meinung nach dokumentieren die Besucher- und Ausleihzahlen die Wichtigkeit dieser öffentlichen Einrichtung für die Allgemeinheit. Besonders erfreut zeigt er sich über die Zusammenarbeit der Bücherei mit den beiden Schulen und das augenscheinlich hohe Interesse der jungen Generation am Angebot der Bücherei. Abschließend bedankt sich BM Rühl ebenfalls, auch im Namen der übrigen Fraktionen des Gemeinderates, für den ausführlichen Jahresbericht. Zudem bringt er seine Hoffnung bezüglich der Fortsetzung der guten Entwicklung der Bücherei in den vergangenen Jahren zum Ausdruck. TOP 6 – Abwassergebührensatzung - Änderung aufgrund der Neukalkulation von Schmutzwasser und Oberflächenentwässerung BM Rühl erläutert, dass die Fa. Allevo Kommunalberatung GmbH aus Obersulm mit Auftrag vom 25.10.2010 zur Neukalkulation der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren veranlasst durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes BadenWürttemberg (VGH) vom 11.03.2010 und der Anpassung der Abwassersatzung der Gemeinde Nußloch beauftragt wurde. Die für die Kalkulation von Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren notwendige Aufteilung der Kosten ist erfolgt. Die Trennung der Abwassergebühren erfordert eine komplizierte Berechnung und Trennung der Kosten je nach Anlageart, Anlagebetreiber und Dienstleistungserbringer. Eine schlichte Kalkulation, wie dies bisher möglich war, ist nicht mehr durchführbar - eine weitere Folge der aktuellen Rechtsprechung. In der Gesamtbetrachtung halte er die Trennung von Schmutz- und Niederschlagswasser für gerechtfertigt, so BM Rühl. Jedoch sei zu hinterfragen, ob der zur Erhebung der Daten notwendige Aufwand (Befliegung, die Auswertung der Fragebögen usw.) und die damit verbundenen Kosten für die Gemeinde und damit letztendlich auch für den Gebührenzahler in einem angemessenen Verhältnis zu den sich durch die geänderte Rechtsprechung ergebenden Auswirkungen auf die Gebührenhöhe stehen. So sei damit zu rechnen, dass sich im Normalfall für den Gebührenzahler durch die künftige Unterscheidung zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser keine gravierenden finanziellen Mehrbelastungen ergeben werden. Eine pauschalisierte Aussage hierzu könne jedoch nicht getroffen werden. Insbesondere Grundstückseigentümer, deren Grundstück eine verhältnismäßig große versiegelte Fläche aufweist, wird die Änderung treffen. Mehr als die geänderte Rechtsprechung werden die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur Einfluss auf die Gebührenhöhe nehmen. BM Rühl macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass der Abwasserverband „Untere Hardt“ in 4 seiner Jahresrechnung 2010 eine Umlage von 795.488,70 € für die Gemeinde Nußloch errechnet hat. Für das Jahr 2011 wurden die Vorauszahlungen auf 773.800,- € erhöht. Für 2012 prognostiziert der Verband eine Umlage von ca. 820.000,- €. Diese Steigerungen sind durch die aufgrund gesetzlicher Vorgaben und neuer Aufgabenstellung notwendigen Investitionen in die abwassertechnische Infrastruktur begründet. So sind das Regenüberlaufbecken in der Dieselstraße und das neue Hebewerk in Leimen mit zusammen rund 15 Mio. € Investitionssumme mittels Umlage auf die angeschlossenen Kommunen zu verteilen. Nußloch trägt hierbei ca. 18 % der Kosten und Investitionen per Umlage. Da im Bereich der Wasserversorgung von der Kommune kostendeckend zu kalkulieren ist, sind die anteilig zu zahlenden 3 Mio. € letztendlich vom Gebührenzahler zu finanzieren. Die von der Fa. Allevo Kommunalberatung GmbH kalkulierten Gebühren betragen für Schmutzwasser 1,61 €/cbm für 2011 und 2012 und Niederschlagswasser 0,35 €/qm abflusswirksame Fläche für 2011 und 0,39 €/qm abflusswirksame Fläche in 2012. Die Abwassersatzung der Gemeinde Nußloch in der Fassung vom 10.11.1999, zuletzt geändert am 16.12.2009, soll durch die völlig neue Rechtslage im kompletten Wortlaut neu beschlossen werden, da eine Änderungssatzung aufwändiger wäre als der Neubeschluss. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat den Beschluss der neuen Satzung – die im neuen Wortlaut mit entsprechenden Anmerkungen versehen als Anlage den Sitzungsunterlagen beigefügt ist – um eine entsprechende Rechtssicherheit für die Verwaltung und Bürgerschaft zu gewährleisten, so BM Rühl. Die von der Fa. Allevo Kommunalberatung GmbH kalkulierten Gebührensätze sind nach Überprüfung und Absprache der Verwaltung mit dem dort zuständigen Mitarbeiter schlüssig und rechtssicher ermittelt. Im Übrigen wurden sie ebenfalls nach den Vorgaben und Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt kalkuliert. Die Verwaltung empfiehlt daher auch die Gebührensätze für die Jahre 2011 und 2012 wie vorgeschlagen zu beschließen. BM Rühl macht darauf aufmerksam, dass die ausführliche Gebührenkalkulation ebenfalls den Sitzungsunterlagen als Anlage beigefügt ist. Die Gebührenbescheide sollen mit dem Zahlungsziel 30.03.2012 Ende Februar an die Gebührenpflichtigen verschickt werden. Nach Ansicht von GR Kettemann wäre es gut gewesen, dem Gebührenzahler die Neukalkulation der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren anhand eines anonymen Falls beispielhaft zu erläutern. Dies hätte seiner Meinung nach zu einem gesteigerten Verständnis in der Bürgerschaft für die Überarbeitung der Abwassersatzung sowie die veränderte Berechnung der Gebühren geführt. BM Rühl entgegnet, dass sich die Auswirkungen der geänderten Rechtsprechung nicht bezogen auf einen Einzelfall darstellen lassen. Vielmehr wäre hierbei eine größere Anzahl von Vergleichswerten notwendig. Er weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass sich bei einer normal versiegelten Baufläche wenig an der letztendlichen Höhe der Abwassergebühr ändern dürfte. GRätin Terboven dankt der Kämmerei für die geleistete Arbeit. Sie habe in den letzten Wochen den Eindruck gewonnen, dass die Thematik in der Bürgerschaft intensiv diskutiert wurde. Die künftige Unterscheidung zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser sei ihrer Meinung nach sinnvoll und erhöhe den Gerechtigkeitsgrad der Gebührenerhebung. BM Rühl erläutert in diesem Zusammenhang, dass die Gemeinde Nußloch, ebenso wie alle anderen Gemeinden in Baden-Württemberg, durch das Urteil des VGH dazu verpflichtet war, eine Anpassung der Abwassersatzung vorzunehmen. Diese war 5 verbunden mit einem immensen Verwaltungsaufwand, der, wie bereits geschildert, eben auch Einfluss auf die Gebührenhöhe hat. Auch GR Falkner vergegenwärtigt nochmals den enormen Verwaltungsaufwand, welchen das VGH-Urteil zur Folge hatte. Der hierdurch angestrebte höhere Gerechtigkeitsgrad sei für ihn fraglich. Hiervon abgesehen äußert er seine Hoffnung auf eine Langfristigkeit der getroffenen Entscheidung. GRätin Veits signalisiert die Zustimmung ihrer Fraktion. Sie möchte in Erfahrung bringen, ob die Niederschlagswassergebühr von 0,39 €/qm ermittelter Fläche für den Versiegelungsfaktor 1 anzuwenden ist. Kämmereiamtsleiter Maier bejaht dies. GRätin Wenz ruft in Erinnerung, dass der jetzigen Anpassung der Abwassergebührensatzung lange Diskussionen vorausgegangen sind. Sie persönlich habe das VGH-Urteil zunächst für einen Schildbürgerstreich gehalten. Mit der Änderung der Abwassergebührensatzung habe man versucht, den Anforderungen der geänderten Rechtsprechung gerecht zu werden. Unabhängig hiervon geht sie im Rahmen ihrer Ausführungen des Weiteren darauf ein, dass im Bereich der Wasserversorgung die Gebühren kostendeckend zu erheben sind. Sodann fasst der Gemeinderat folgende einstimmige Beschlüsse: 1. Der Gemeinderat beschließt die Abwassersatzung in der Fassung vom 15.02.2012 im vorliegenden Wortlaut. 2. Der Gemeinderat beschließt - die Schmutzwassergebühr für die Jahre 2011 und 2012 auf je 1,61 €/cbm Schmutzwasser und - die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2011 auf 0,35/qm ermittelter Fläche und für das Jahr 2012 auf 0,39 €/qm ermittelter Fläche festzusetzen. TOP 7 – Haushalt 2012 - Einbringung des Verwaltungsentwurfes für den Gemeindehaushalt und den Wasserversorgungsbetrieb Nachfolgend die Haushaltsrede von BM Rühl im Wortlaut: „Meine sehr geehrten Damen und Herren des Gemeinderates, verehrte Gäste, einmal im Jahr richtet sich der Blick der Öffentlichkeit ganz besonders auf das Gremium, das in unserer Gemeinde – wie in allen Kommunen des Landes – wichtige Weichenstellungen zu treffen hat und Entscheidungen fällt, die für jeden Bürger und jede Bürgerin unserer Gemeinde von großer Bedeutung sind. Dies geschieht durch die Einbringung, 6 Beratung und Verabschiedung des Haushaltsplanes. In diesem Jahr sind wir mit der Einbringung des Haushaltes nach § 79 der GemO BW verspätet, da der Haushalt mit Beginn des Haushaltsjahres und damit Kalenderjahres in Kraft getreten sein sollte. Geschuldet ist diese Verspätung im Wesentlichen der Umstellung des EDV-Programmes für das Finanzwesen und personeller Engpässe. „Die Kommunen atmen vorsichtig auf“, „Den Gemeinden geht es allmählich wieder besser“ so lauten die Schlagzeilen in den letzten Wochen, was die kommunale Finanzlage angeht. Erfreulicherweise boomt die Wirtschaft in Baden-Württemberg und kann bereits im zweiten Jahr nicht nur ein überdurchschnittliches Wachstum sondern auch ein höheres Wirtschaftswachstum als in allen anderen Bundesländern erreichen. Erfreulich ist auch die niedrige Arbeitslosenquote. Eine wichtige Säule im Aufstieg aus dem Tal sind und bleiben die Kommunen, die ein Maximum an Investitionen mit einem Minimum an Bürokratie tätigen. Die vergangenen Krisenjahre haben wir durch eine Konjunkturbelebung über die Umsetzung des Konjunkturprogrammes des Bundes überstanden. Für uns in Nußloch erfreulich ist, dass auch die Gewerbesteuereinnahmen in den vergangenen Jahren stets eine verlässliche Größe waren. Freude haben auch die aktuell angekündigten Zuwendungen für die Kleinkindbetreuung bereitet - 650.000,- € Mehreinnahmen für die Gemeinde im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleiches, also eine Erhöhung um 500.000,- €. Die Landesregierung und die Kommunalen Landesverbände - unter Einsatz unseres Gemeindetages als unser kommunaler Verband - haben akzeptiert, dass Kommunen für Aufgaben die neu übertragen werden, entsprechende Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Dies stellt einen Ausfluss aus der Konnexität dar, welcher wichtig ist, um die Betriebsausgaben finanzieren zu können. Ein zügiger bedarfsgerechter Ausbau in unserer Gemeinde ist bereits erfolgt - Ausbau von Betreuungsplätzen als ein wichtiger und richtiger Schritt zur Familienfreundlichkeit, um Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. Bei der Einbringung des Vorjahreshaushaltes bin ich umfassend auf die Entwicklung der kommunalen Finanzen ab dem Jahre 2006 eingegangen. Dies vor allem auch mit den aus dem Finanzausgleich systembedingten Aufs und Abs. Ebenso beleuchtet wurden die Finanz- und Wirtschaftskrise sowie die negativen Prognosen für die Jahre 2010 und 2011. Ergänzen könnte man diese Punkte noch vielfach, u.a. mit dem Thema der Finanzkrise in der Eurozone. Doch dies will ich heute Abend bei der Einbringung des Haushalts für das Jahr 2012 nicht aufgreifen. Vielmehr wichtig ist es mir die Entwicklung unserer Gemeinde ab dem Jahre 2002 aufzuzeigen. Für diesen Zeitraum gab es nur ein Leitmotiv, das lautete: Schuldenabbau. Dieses Leitmotiv sollte jedoch auch erreicht werden ohne grundlegende Einschnitte in unseren Infrastrukturstandard. Ein Balanceakt der nur mit äußerster Anstrengung gemeistert werden konnte und gemeistert werden kann. Der heute eingebrachte Haushaltsentwurf wird eindrucksvoll dokumentieren, dass wir dieses Zwischenziel der Entschuldung für eine zukünftige Handlungsfähigkeit erreicht haben. Hierzu möchte ich zunächst in Erinnerung rufen, dass ein wesentlicher Beitrag zum Erreichen dieses Zieles der des Personalabbaus dargestellt hat. Es ist nicht einfach mit einem Drittel weniger an Personal die gleichen bzw. gesteigerten Aufgaben zu bewältigen. Dies war für die Mitarbeiter, die Amtsleiter und den Bürgermeister eine nicht immer einfache Tagesarbeit. Schon Galileo Galilei, der von 1564 – 1642 gelebt hat, wusste folgendes: „Alle Wahrheiten sind leicht verständlich von dem Zeitpunkt an, wo sie aufgedeckt werden. Die Frage ist, ob sie aufgedeckt werden.“ Er erkannte aber auch, dass es oftmals schwieriger ist mit dieser Erkenntnis zukünftig umzugehen. Ich will mir daher von Herzen wünschen und hoffe, dass unsere Verantwortlichen aus der Zeit vor 2002 ihre Lehren und Erfahrungen erzielt haben. Daraus ableitend sollten in Zukunft vor Neuinvestitionen 7 die entsprechenden finanziellen Rahmenbedingungen durch zuvor angesparte Finanzmittel geschaffen werden. Nun konkret zu dem vorliegenden Haushaltsentwurf, in den die Anträge der Fraktionen noch nicht eingearbeitet sind. Diese Fraktionsanträge waren in der Regel auch monetär nicht gewichtet. Die Anträge lauten wie folgt: Für die - CDU: Einrichtung eines Grabfeldes für „Sternenkinder“/Überplanung des Areals Hildastraße/Werderstraße in Verbindung mit der Schulraumplanung - FDP/Bürger für Nußloch: Sanierung der Dusche Olympiahalle/ Außensanierung der Festhalle/Dachsanierung Bauhof/Fuhrpark Ausstattung Bauhof - FWV: Urnenstelen im Friedhof/Klappstühle für Friedhofskapelle/Bereitstellung eines Raumes für einen „Tafelladen“/3.000,- € Aus- und Fortbildung Personalrat/Waldbestattungen als alternative Bestattungsform - SPD: Mietkauf und Kauf von gemeindeeigenen Baugrundstücken für junge Familien/Spielplatzkonzept/Verkehrskonzept. - B90/Die Grünen: keine Anträge. Maßgebend für eine Haushaltsplanung ist das Ergebnis des Vorjahres. Im Vorjahr wurden 3 wesentliche Punkte nicht in Angriff genommen. Dies waren die Sanierung des Oderweges mit 660.000,- €, die Sportbodenerneuerung in der Olympiahalle mit 110.000,- € und die Verbesserung des Fahrzeugbestandes im Bauhof mit 79.000,- €, insgesamt 849.000,- €. Zum Ende 2011 wird die Gemeinde einen Schuldenstand von 10,108 Mio. €, die Kommunale Wohnungs- und Grundstücks GmbH von 1,561 Mio. € haben, zusammen 11,669 Mio. €. Der Stand der allgemeinen Rücklage beträgt zu diesem Zeitpunkt 7,692 Mio. €. Die echten Schulden belaufen sich damit auf 3,977 Mio. €. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beträgt aller Voraussicht nach 3,041 Mio. €. Der Haushalt 2012 sieht bei einem Haushaltsvolumen von 28.150.450,- € (Verwaltungshaushalt 21.561.000,- €) eine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt von rund 2,013 Mio. € sowie eine Zuführung zur Rücklage in Höhe von 3,34 Mio. € vor. Durch ordentliche und eine geplante Sondertilgung wird der Schuldenstand der Gemeinde von 10,108 Mio. € auf 8,744 Mio. € gesenkt. Dies durch die ordentliche Tilgung in Höhe von 493.300,- € und die vorgeschlagene Sondertilgung in Höhe von 870.400,- €, zusammen 1.363.700,- €. Weitergehende Tilgungen scheitern aus kaufmännischer Sicht an Vorfälligkeitsentschädigungen. Der Schuldenstand der Eigenbetriebs Wasserversorgung beträgt rund 4 Mio. €. Der Anteil der Gemeinde Nußloch an den Schulden des Abwasserzweckverbandes liegt bei ca. 3,35 Mio. €. Der Rücklage werden die genannten 3,341 Mio. € auf einen Stand von 11,033 Mio. € zugeführt. Die Rücklagenhöhe ist dann um 0,79 Mio. € höher als der Schuldenstand von Gemeinde mit KWG. Ein Ergebnis, das ich so vor 10 Jahren nicht ansatzweise erwartet habe und aus diesem Grund umso erfreuter darüber bin, dass wir in einer großartigen Gemeinschaftsleistung dieses Zwischenziel erreicht haben. Wesentlich für den Haushalt 2012 sind auch die geplanten Verkaufserlöse in Höhe von 3,8 Mio. €. Hiervon sind bereits 3,26 Mio. € gesichert bzw. rund 3 Mio. € schon bei der Gemeindekasse eingegangen. Setzt man dieses Ziel auch noch ins Verhältnis zu den erfolgten Grundstücksreservierungen können wir sehr zuversichtlich sein, dass die geplante Einnahmenhöhe von 3,8 Mio. € voraussichtlich sogar übertroffen werden wird.“ In der Folge veranschaulicht BM Rühl die Entwicklung der Finanzsituation der Gemeinde Nußloch in den vergangenen Jahren anhand einiger Schaubilder. Die 8 Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt und wird Bestandteil dieser (Anlage 2). Im Bereich des Einzelplans 9 stehen im Vergleich zum Vorjahr per Saldo 1,96 Mio. € mehr zur Verfügung. Dies ist insbesondere den kalkulierten Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer von 250.000,- €, dem Gemeindeanteil der Einkommenssteuer von 462.500,- €, den Schlüsselzuweisungen vom Land von 466.100,- € sowie der Minderausgaben im Bereich der Kreisumlage von 320.100,- € und der Finanzausgleichsumlage von 194.750,- € geschuldet. In diesem Zusammenhang verweist BM Rühl auf den Zweijahresversatz des Finanzausgleichsystems. Die Gemeinde Nußloch profitiert derzeit von den durchwachsenen Vorjahren - insbesondere dem Jahre 2010. Gleichzeitig bedeutet dies jedoch auch, dass bereits heute absehbar ist, dass die Einnahmen über den Finanzausgleich in den kommenden Jahren rückläufig sein werden. Bei der Betrachtung der Entwicklung der Realsteuern ist die Abhängigkeit der Gewerbesteuereinnahmen von den konjunkturellen Gegebenheiten sehr deutlich. Die Einnahmen im Bereich der Grundsteuer B hingegen nehmen seit dem Jahr 2000 stetig zu. Zudem wird im Rahmen der Ausführungen auch die Entwicklung der Vollzeitstellen und der hierdurch hervorgerufenen Personalkosten aufgezeigt. Hierbei wird ersichtlich, dass die Einsparungen am Personalkörper maßgeblich bei der Konsolidierung des Haushaltes beigetragen haben. Gemäß den Prognosen werden die allgemeinen Rücklagen zum Ende des Jahres 2012 die Höhe der Schulden (Kernhaushalt + KWG) erstmals wieder übersteigen. Trotz aller Konsolidierungsbestrebungen belaufen sich die Nettoinvestitionen der Gemeinde Nußloch im Zeitraum von 2002 bis 2012 auf fast 19 Mio. €. Das Gesamtvolumen des Haushaltsplanentwurfes für das Haushaltsjahr 2012 beläuft sich auf insgesamt 28.150.460,- € (davon 21.561.000,- € im Verwaltungshaushalt und 6.589.450,- € im Vermögenshaushalt). Der Gemeinderat nimmt den Verwaltungsentwurf für den Gemeindehaushalt und den Wasserversorgungsbetrieb zur Kenntnis und verweist ihn in die Beratung. TOP 8 – Unterbringung von Fundtieren - Erhöhung des Beitrages für das Tierheim Sinsheim Die Gemeinde Nußloch ist seit dem 01.07.2004 wieder beim Tierheim Sinsheim angeschlossen. Dort werden die Fundtiere untergebracht. Dem Tierheim sind neben Nußloch die Gemeinden bzw. Städte Sinsheim, Epfenbach, Eschelbronn, Gaiberg, Helmstadt-Bargen, Mühlhausen, Neckarbischofsheim, Neidenstein, Rauenberg, Reichartshausen, Waibstadt, Zuzenhausen und Angelbachtal angeschlossen. Nach der Vereinbarung mit dem Tierheim Sinsheim bezahlt die Gemeinde Nußloch einen Beitrag von 0,26 €/Einwohner, in den zurückliegenden Jahren rund 2.800,- € /Jahr. Mit Schreiben vom 16.01.2012 hat das Tierheim Sinsheim um Zustimmung zur Erhöhung des Beitrages auf 0,50 €/Einwohner gebeten. Die Beiträge des Tierheimes Sinsheim sind seit dem Jahr 1994 unverändert. BM Rühl macht darauf aufmerksam, dass es sich bei der Unterbringung von Fundtieren um eine Pflichtaufgabe der Gemeinde handelt. Die Gemeinde Nußloch hat die Erfüllung dieser Verpflichtung auf das Tierheim durch den besagten Vertrag übertragen. In das Tierheim „Tom Tatze“ in Walldorf wurden in der Vergangenheit wesentlich mehr Tiere aus Nußloch verbracht, insbesondere durch Nußloch Bürger selbst. Hierbei handelte es sich hauptsächlich um streunende Katzen. Da Walldorf Tiere aus Nußloch nicht mehr annimmt und die Strecke nach Sinsheim weit 9 ist, hat sich die „private Verbringung“ nicht nur reduziert, sondern ist ganz eingestellt. BM Rühl macht zudem darauf aufmerksam, dass der Beitragserhöhung bereits durch fast alle angeschlossenen Städte und Gemeinden zugestimmt wurde. Die Anpassung soll rückwirkend zum 01.01.2012 erfolgen. GRätin Veits stimmt im Namen ihrer Fraktion der Erhöhung des Beitrages auf 0,50 €/Einwohner zu. Sie regt an, die Bevölkerung durch einen Artikel in der RathausRundschau nochmals darüber zu informieren, dass Fundtiere dem Rathaus gemeldet werden können. GRätin Wenz erläutert, dass es aus ihrer Sicht angebracht sein könnte, sich einem anderen Tierheim anzuschließen. Sie weist darauf hin, dass die Fundtiere immer durch Mitarbeiter der Gemeinde Nußloch nach Sinsheim gebracht werden. Dies verursache Kosten, die vermieden werden könnten, wenn ein Tierheim in der Nähe beauftragt werden würde. Aufgrund der sich ergebenden Kosten-Nutzen-Konstellation könne hierbei auch ein höherer Beitrag akzeptiert werden. BM Rühl erwidert, dass es im Jahr 2004 hierzu ausgiebige Beratungen im Gemeinderat gegeben hat. Der Gemeinderat habe sich aufgrund der Kostenstruktur bewusst für das Tierheim Sinsheim ausgesprochen. In diesem Zusammenhang weist er auch darauf hin, dass die umliegenden Tierheime allesamt höhere Beiträge verlangen, z.B. Walldorf mit 1,10 €/Einwohner und Heidelberg mit 1,00 €/Einwohner. Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung des Zuschusses an das Tierheim Sinsheim auf 0,50 €/Einwohner ab dem 01.01.2012 zu. TOP 9 – Annahme von Spenden nach den Richtlinien vom 17.05.2006 BM Rühl erläutert, dass 2 Geldspenden in Höhe von 600,- € vorliegen. Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss: Die aufgeführten 2 Spenden werden angenommen. TOP 10 – Asylbewerberunterbringung 2012 - Information über die zu erwartende Anschlussunterbringung ausländischer Flüchtlinge Das Landratsamt hat am 17.01.2012 mitgeteilt, dass für den Rhein-Neckar-Kreis mit ca. 150 obdachlosen Asylbewerbern gerechnet werden muss, die als ausländische Flüchtlinge nach Abschluss ihres Asylantragsverfahrens in den Gemeinden unterzubringen sind. Die Gemeinde Nußloch muss mit der Zuteilung von bis zu 5 Asylbewerbern rechnen. Hierfür steht die Containeranlage an der Bruchsaler Straße zur Verfügung. Notwendig könnten dazu einige Kleinreparaturen werden. Insgesamt können 10 als Obdachlose maximal 10 Personen in den Containern untergebracht werden. Aktuell sind dort 6 Personen eingewiesen, davon 3 Asylbewerber (je ein Iraker, Türke und Pakistaner) und 3 Einweisungsfälle (Obdachlosenunterbringung). Tatsächlich halten sich dauerhaft 4 Personen dort auf. BM Rühl berichtet zudem, dass sich ein eingewiesener Obdachloser im Laufe des Jahres 2011 über die hygienischen Zustände in der Containeranlage beim Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises beschwert hat. Am 28.07.2011 fand daraufhin eine Begehung mit einer Ärztin des Gesundheitsamtes, dem Gesundheitsaufseher und Herrn Krug statt. Als Ergebnis erteilte das Gesundheitsamt am 04.08.2011 verschiedene Weisungen für den Sanitärbereich der Container. Zudem wurde ein Hygieneplan erstellt und den Bewohnern ausgehändigt. Reinigungsmittel wurden den Bewohnern zur Verfügung gestellt. Es gelte zeitnah darüber zu beraten, ob und wie die Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden oder ob für die Unterbringung der Obdachlosen eine andere Lösung gefunden werden kann, so BM Rühl. TOP 11 – Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates TOP 11.1 – Dach Waldhütte GR Kettemann möchte in Erfahrung bringen, ob die Leckage im Dach der Waldhütte zwischenzeitlich behoben werden konnte. Er macht darauf aufmerksam, dass der FV Nußloch jährlich am 01. Mai hier ein Fest abhält. Bauamtsleiter El-Ahmad berichtet, dass die Dachundichtigkeit mittlerweile vom Bauhof beseitigt wurde. BM Rühl weist darauf hin, dass das jährliche Fest des FV Nußloch im Brunnenfeld stattfindet. TOP 11.2 – Jugendtreff in der Olympiahalle GRätin Veits schildert, dass sie bereits von einigen Jugendlichen gefragt wurde, wann der Jugendtreff in seine neuen Räumlichkeiten ziehen wird. Dies möchte sie in Erfahrung bringen. BM Rühl erläutert, dass der Kaufpreis von der Fa. Conceptaplan am 08.02.2012 auf dem Konto der Gemeinde eingegangen ist. Die Schlüsselübergabe ist nun für den 29.02.2012 geplant. Bis zur Fertigstellung der neuen Räumlichkeiten wird der Jugendtreff ab der kommenden Woche übergangsweise im Vereinsraum der Olympiahalle untergebracht. Die Arbeiten in den zukünftigen Räumlichkeiten sind bereits angelaufen und sollen innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein. BM Rühl sichert zu, den Gemeinderat zeitnah zu informieren, sobald der konkrete Endtermin absehbar ist. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis. TOP 11.3 – Parksituation im Bereich der Festhalle GR Falkner bemängelt die Parksituation im Bereich der Festhalle. Er schildert, dass seinen Beobachtungen zufolge hier oft Dauerparker stehen. Er regt aus diesem Grund eine stärkere Kontrolle durch den Gemeindevollzugsdienst in diesem Bereich an. 11 BM Rühl erwidert, dass das Problem der Verwaltung bereits mehrfach in der diesjährigen „Winterfeiersaison“ angesprochen wurde (u.a. Traktoranhänger, Wohnmobil). Der Gemeindevollzugsdienst wird im Nachgang zu dieser Sitzung nochmals auf die Problematik hingewiesen. TOP 12 – Verschiedenes TOP 12.1 – Kreistagssitzung am 16.10.2012 in Nußloch BM Rühl informiert darüber, dass durch das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis nachgefragt wurde, ob die Kreistagssitzung am Dienstag, dem 16.10.2012 in Nußloch stattfinden könne. Dies habe er zugesagt. Die Sitzung soll in der Festhalle oder Olympiahalle stattfinden. Die Entscheidung hierüber wird nach einer Vorortbesichtigung der Verantwortlichen der Geschäftsstelle des Kreistages getroffen. Zu klären sei insbesondere eine ausreichende Stellplatzzahl in fußläufig erreichbarer Entfernung zum Tagungsort. Die Organisation übernehmen das Rathaus und die Kreisverwaltung zusammen. Abschließend BM Rühl weist darauf hin, dass seit Bestehen der Kreistages erst zwei Kreistagssitzungen in Nußloch stattgefunden haben (1980 und 1990). 12