Amt Güstrow Land

Transcription

Amt Güstrow Land
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Mühl Rosin
Zehna
Klein
Upahl
ReimersLohmen
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Jahrgang 20
Amtskurier
Güstrow-Land
Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Güstrow-Land
mit den Gemeinden Glasewitz, Groß Schwiesow, Gülzow-Prüzen,
Gutow, Klein Upahl, Kuhs, Lohmen, Lüssow, Mistorf, Mühl Rosin, Plaaz,
Reimershagen, Sarmstorf, Zehna
Mittwoch, den 06. Juni 2012
Nummer 06
1. Platz Jugendfeuerwehr Karcheez
1. Platz FFw Lüssow-Karow
Fotos: Bianka Rohmann
19. Amtsausscheid der Freiwilligen Feuerwehren
des Amtes Güstrow-Land am 12. Mai 2012 in Klein Upahl
(Artikel dazu finden Sie auf Seite 10+)
Güstrow-Land
Anschrift und Öffnungszeiten
des Amtes Güstrow-Land
Amt Güstrow-Land
Haselstraße 4, 18273 Güstrow (Distelberg)
Postalische Anschrift:
Postfach 1463, 18264 Güstrow
E-Mail-Adresse:
[email protected]
Telefon: 03843 69330
Fax: 03843 693332
Öffnungszeiten
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
– 2 –
Nr. 06/2012
vorliegt, legt der Wahlausschuss den Wahlvorschlag der Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung dieser Wählbarkeitsvoraussetzung
vor. Die Rechtsaufsichtsbehörde kann im Rahmen ihrer Prüfung
Auskünfte über den Bewerber von der Verfassungsschutzbehörde
des Landes M-V einholen. Die Rechtsaufsichtsbehörde unterrichtet den Wahlausschuss über das Ergebnis ihrer Prüfung. Der
Wahlausschuss hat dann über die Zulassung zu entscheiden. Bei
Erfordernis tagt der Wahlausschuss am Mittwoch, d. 04.07.2012,
16:00 Uhr, im Konferenzraum des Amtsgebäudes, Haselstraße 4,
18273 Güstrow.
09:00 - 12:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr und
14:00 - 16:00 Uhr
geschlossen
09:00 - 12:00 Uhr und
14:00 - 18:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr
Sprechzeit des Amtsvorstehers:
1. und 3. Donnerstag
des Monats
15:00 - 17:00 Uhr
Amt Güstrow-Land - Der Gemeindewahlleiter -
Güstrow, d. 22.05.2012
Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung
des Wahlausschusses
Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet am
Montag, d. 18. Juni 2012, 16:00 Uhr
im Konferenzraum des Amtsgebäudes, Haselstraße 4, 18273 Güstrow statt.
Tagesordnung:
Zweite Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung
des Amtes Güstrow-Land
Auf der Grundlage der §§ 5 und 129 der Kommunalverfassung für
das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13.07.2011
(GVOBI. M-V S. 777) wird nach Beschluss des Amtsausschusses
des Amtes Güstrow-Land vom 28.03.2012 und nach Anzeige bei
der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Satzung erlassen:
Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung des Amtes Güstrow-Land vom 30.09.2009,
zuletzt geändert am 30.01.2012 wird wie folgt geändert:
1. § 3 Abs. 2 „Ausschüsse“ erhält folgende Fassung:
(2) Der Haupt- und Finanzausschuss besteht aus 5 Mitgliedern
des Amtsausschusses, darunter der Amtsvorsteher und seine
beiden Stellvertreter.
Der Wirtschaftsförderungs-, Tourismus-, Kultur- und Umweltausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss bestehen aus
jeweils 5 Mitgliedern.
Neben einer Mehrheit von Mitgliedern des Amtsausschusses
können auch bis zu zwei weitere sachkundige Einwohner des
Amtes in die Ausschüsse nach Abs. 1b und c berufen werden.
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Güstrow, d. 03.05.2012
- Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des
Bürgermeisters in der Gemeinde Gutow am 26.08.2012 und
Beschlussfassung über ihre Zulassung oder Zurückweisung
Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei.
Gemäß § 20 Abs. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes
(LKWG M-V) werden insbesondere die Vertrauenspersonen der
Wahlvorschläge bzw. die Personen, die sich zur Bürgermeisterwahl stellen, zu dieser Sitzung eingeladen.
Hinweis:
Bewerber für die Wahl des Bürgermeisters müssen die Gewähr
dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und die Verfassung des
Landes M-V einzutreten. Liegen tatsächliche Anhaltspunkte vor,
die Anlass zu Zweifeln geben, ob die genannte Voraussetzung
Hiermit ist die am 28.03.2012 beschlossene Zweite Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung des Amtes Güstrow-Land, ausgefertigt am 03.05.2012, bekannt gemacht. Die Satzung wurde der
Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt, diese hat eine Verletzung von
Rechtsvorschriften nicht geltend gemacht.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom
13.07.2011 (GVOBl. M-V S.777) geltend gemacht werden. Diese
Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.
Nr. 06/2012
– 3 –
Güstrow-Land
Die Entwürfe des Teilbauungsplanes Nr.10/1„Energiepark Lohmen“ Sondergebiet Biogasanlage der Gemeinde Lohmen, der
Begründung und des Umweltberichtes sind im Amt Güstrow-Land,
Amt Güstrow-Land
Haselstraße 4, 18276 Güstrow in der Zeit vom
Der Amtsvorsteher
18273 Güstrow Güstrow, den 23.05.2012 14.06.2012 - 16.07.2012
montags und
freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr,
Bekanntmachung der Auslegung
dienstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und
von Planfeststellungsbeschluss und Plan für
14:00 bis 16:00 Uhr
den Ersatzneubau der Brücke AS Glasewitz
donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
über die Bundesautobahn A 19 im Zuge der
einzusehen.
L14 - km 83.540 in der Gemeinde Glasewitz
Während der Auslegefrist können Bedenken und Anregungen
Der Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Straßenbau schriftlich oder zur Niederschrift bei der Auslegestelle vorgeund Verkehr M-V, Planfeststellungsbehörde vom 24. April 2012, bracht werden.
Az.: 0115-553-12-8-2 zum oben näher bezeichneten Vorhaben
liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 18. Juni 2012 bis
einschließlich 02. Juli 2012 (2 Wochen) im Amt Güstrow-Land,
Berichtigung
im Bauamt, Haselstraße 4 in 18273 Güstrow, während folgender
der
Bekanntmachung
im Amtskurier vom 02.05.2012
Dienststunden:
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht aus.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Trägern öffentlicher Belange und den Naturschutzvereinen, die sich am Verfahren beteiligt
haben, sowie den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen
erhoben haben, zugestellt.
Mit dem Ende der Auslegung gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz M-V).
Öffentliche Bekanntmachung
der Gemeinde Lohmen
Bekannt gemacht wird der Beschluss der Gemeindevertretung
Lohmen vom 31.05.2012 über die Auslegung des Teilbebauungsplanes Nr.10/1 „Energiepark Lohmen“ Sondergebiet Biogasanlage
der Gemeinde Lohmen
1. Die Entwürfe des Teilbebauungsplanes Nr. 10/1 „Energiepark
Lohmen“ Sondergebiet Biogasanlage der Gemeinde Lohmen,
der Begründung und des Umweltberichtes werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Die Entwürfe des Planes, der Begründung und des Umweltberichtes sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen
und die Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu
unterrichten.
Bekanntmachung der Gemeinde Lüssow
Information über den Beschluss
zur Neuordnung der Straßennamen
bzw. Straßenneunummerierung
in der Gemeinde Lüssow Ortsteile Strenz und
Karow zum 30.06.2012
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüssow hat am 04.04.2012 den
Beschluss zur Straßenumbenennung und Neuvergabe von Hausnummern in den Ortsteilen Strenz und Karow zum 30.06.2012 beschlossen.
Hierzu werden mittelfristig alle Haushalte über die alte und neue Anschrift informiert. Ich bitte Sie, bei der Feststellung von Unrichtigkeiten
bzw. weiterer Untervermietungen unverzüglich um eine Rückinformation unter 03843 693315 Herr Teichmann oder 693319 Frau Herrmann.
Mit dem Anschreiben wird Ihnen auch eine Darstellung der ab dem
01.07.2012 gültigen Straßenbezeichnungen in Ihrem Ort übergeben.
Es wurden nachfolgende Straßennamen in Zusammenarbeit mit den
Bürgerinnen und Bürgern gefunden und beschlossen.
Alle Einwohner sind hiermit aufgefordert ab dem 01.07.2012 im
Meldeamt binnen eines Monats die Personalausweise mit den
neuen Anschriften ändern zu lassen. Hier kann auch eine Person
für die Familie handeln. Des Weiteren sind auch die Hausnummerierungen unverzüglich neu zu gestalten. Hierbei sei darauf
verwiesen, dass für eine Übergangszeit ca. ein halbes Jahr die alte
Hausnummer noch sichtbar bleiben sollte. Für die Verbesserung
der Erreichbarkeit ist immer die Angabe des Ortsteiles in der
Anschrift erforderlich. Sie erleichtert Ihnen und allen Beteiligten
die schnelle Zustellung bzw. erforderliche Hilfe in Notsituationen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Teichmann
Ordnungsamt
Güstrow-Land
– 4 –
Nr. 06/2012
Aus der Niederschrift der Sitzung
der Gemeindevertretung Mistorf
vom 07.05.2012
Aus der Niederschrift der Sitzung
der Gemeindevertretung Reimershagen
vom 03.05.2012
Drucksachen-
Beschluss
nummer
___________________________________________________
Drucksachen-
Beschluss
nummer
___________________________________________________
Öffentlicher Teil
01/12
Der Wahl des Kameraden Lothar Schult als
Gemeindewehrführer wird zugestimmt. Er
wird für die Dauer von 6 Jahren zum Ehrenbeamten ernannt.
02/12
Der Wahl des Kameraden Markus Mohns
als stellv. Gemeindewehrführer wird zugestimmt. Er wird für die Dauer von 6 Jahren
zum Ehrenbeamten ernannt.
03/12
Der Mitgliedschaft der Gemeinde im Förderverein Naturpark Nossentiner/Schwinzer
Heide e. V. wird zugestimmt.
04/12
Die zweite Änderung der Geschäftsordnung
der Gemeindevertretung Reimershagen wird
beschlossen.
05/12
Die 1. Änderung der Entgeltordnung für die
Nutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen der Gemeinde Reimershagen wird
beschlossen.
06/12
Ein Beschluss über die Ausweisung von
möglichen Windenergiegebieten in der Gemeinde Reimershagen wird vertagt.
07/12
Der Beschluss über die Beantragung des
vorzeitigen Baubeginns im Zusammenhang
mit der Förderung der Breitbandversorgung
in der Gemeinde Reimershagen wird gefasst.
Öffentlicher Teil
01/12
02/12
Der Beschluss zur Straßenumbenennung
und Neuvergabe der Hausnummern in den
Ortsteilen Mistorf, Goldewin, Siemitz und
Käselow zum 30.09.2012 wird vertagt.
Der Zweiten Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde
Mistorf wird zugestimmt.
Nicht öffentlicher Teil
03/12
Der Mitbenutzung einer Teilfläche des Flurstücks 10, Flur 3 Goldewin, wird zugestimmt.
Öffentliche Bekanntmachung
der Gemeinde Mühl Rosin
Einziehung des öffentlichen Weges nach § 9
des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV)
vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42).
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühl Rosin hat am
08.12.2011 die Einziehung eines Teilstücks aus dem Flurstück
142 der Flur 3 mit einer Gesamtgröße von 26610 qm (auf dem
Katasterauszug mit 1 bezeichnet), das Flurstück 79 der Flur 2 mit
einer Größe von 16010 qm vollständig (auf dem Katasterauszug
mit 2 bezeichnet) und das Flurstück 4 der Flur 5 mit einer Größe von
10189 qm vollständig (auf dem Katasterauszug mit 3 bezeichnet)
nach § 9 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes MecklenburgVorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42)
in der gegenwärtig gültigen Fassung beschlossen. Alle Flächen
sind als Verkehrsflächen ausgewiesen.
Die Einziehung soll erfolgen, da der Weg mit dem erfolgten Ausbau des Fernradweges Berlin-Kopenhagen keine Verkehrsbedeutung mehr hat.
Die Einziehung ist bei der Straßenaufsichtsbehörde zu beantragen,
vorab sind die Pläne 4 Wochen öffentlich bekannt zu machen und
öffentlich auszulegen.
Die Verfahrensakte ist für alle Bürgerinnen und Bürger in der Zeit
vom 18.06.2012 bis 20.07.2012 im Amt Güstrow-Land, Haselstraße 4 in 18273 Güstrow Zimmer 002
zu folgenden Zeiten zur Einsichtnahme ausgelegt.
Montags 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstags 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstags 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitags 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Einwendungen gegen die Einziehung sind spätestens innerhalb
von zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich
oder zu Protokoll beim Amtsvorsteher des Amtes Güstrow-Land,
Haselstraße 4 in 18273 Güstrow einzulegen.
1. Änderung der Entgeltordnung
für die Nutzung des Friedhofes und seiner
Einrichtungen der Gemeinde Reimershagen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Reimershagen beschließt
in ihrer Sitzung am 03.05.2012 folgende Änderung der Entgeltordnung:
Artikel 1
Die Entgeltordnung für die Nutzung des Friedhofes und seiner
Einrichtungen der Gemeinde Reimershagen vom 09.03.2004 wird
wie folgt geändert:
1. § 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) Urnengrabstätte
125,00 €
Urnengemeinschaftsanlage 600,00 €
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Die Änderung der Entgeltordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Reimershagen, 04.05.2012
Nr. 06/2012
Amtsgericht Güstrow
Ausfertigung
821 K3/08
Terminsbestimmung vom 05.03.2012
– 5 –
Güstrow-Land
Konto der Landeszentralkasse Schwerin bei der BBk Fil. Rostock
Konto.-Nr.: 13001553, BLZ: 13000000
Verwendungszweck: 21/2130/134.31, 34310001, 821 K 3/08,
SiL, Name des Einzahlers
>Im Internet: www.immobilienpool.de & www.versteigerungspool.de<
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Dienstag, dem 17.07.2012, 9:00 Uhr,
im Amtsgericht Güstrow - Franz-Parr-Platz 2a, l. Obergeschoss,
Sitzungssaal 114 - folgender im Grundbuch von Mühlengeez Blatt
29 eingetragener Grundbesitz versteigert werden:
lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses, Gemarkung Mühlengeez,
Flur 3,
- Flurstück 2/20, Gebäude- und Freifläche, Handel und Wirtschaft, Straße, Platz, MAZ-Gelände, zu 6.291 qm,
- Flurstück 2/22, Gebäude- und Freifläche, Handel und Wirtschaft, MAZ-Gelände, zu 15.311 qm,
- Flurstück 2/23, Gebäude- und Freifläche, MAZ-Gelände, zu
3.354 qm,
- Flurstück 2/34, Gebäude- und Freifläche, Handel und Wirtschaft, MAZ-Gelände, zu 808 qm
Laut Gutachten wurde das Grundstück 1992/1993 mit einer eingeschossigen und dreischiffigen, nicht unterkellerten Verkaufshalle
(Grundfläche ca. 6.750 qm) ursprünglich als Baumarkt, bebaut.
Die Gewerbeeinheit der Großmarkthalle ist vermietet und auch
gewerblich genutzt. Der bauliche Zustand ist befriedigend, aber
nicht mangelfrei. Stellplatzanlagen sind vorhanden.
Nähere Angaben können dem zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle ausliegenden Sachverständigengutachten entnommen werden.
Der Versteigerungsvermerk ist am 14.07.2009 in das Grundbuch
eingetragen worden.
Verkehrswert gem. § 74 a Abs. 5 ZVG:
EUR 607.000.00.
In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen
des § 74a oder § 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr
anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein
Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung
zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das
Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei
der Verteilung des Versteigerungserlöses erst nach dem Anspruch
der Gläubiger und den übrigen Rechten befriedigt (§ 110 ZVG).
Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und
Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.
Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle abgeben.
Wer berechtigt ist, die Versteigerung des genannten Grundbesitzes
oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs zu verhindern,
wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung
des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.
Versäumt er dies, tritt für ihn der Versteigerungserlös an die Stelle
des versteigerten Grundbesitzes oder seines Zubehörs.
Ansprechpartner des Gläubigers:
Herr Thomas Klausch, Telefon: 030 88914-725, AZ: HRE II 502
Bieter haben unter Umständen eine Sicherheit von 10 % des Verkehrswertes zu leisten, wobei Barzahlung ausgeschlossen ist.
U. a. kann sie durch Überweisung an die Gerichtskasse erfolgen,
und zwar spätestens 7 Tage vor dem Termin wie folgt:
Schütt
Rechtspflegerin
Staatliches Amt
für Landwirtschaft und Umwelt
Mittleres Mecklenburg
-Flurneuordnungsbehörde-
Az.: 30a/5433.2-113-72-2340
Freiwilliger
Landtausch: Gemeinde:
Landkreis:
„Rum Kogel-Reimershagen“
Reimershagen
Rostock
Öffentliche Bekanntmachung
Beschluss über die Einleitung
eines freiwilligen Landtauschverfahrens
Nach den Vorschriften des 8. Abschnittes des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren Änderungen in Verbindung mit den Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I
S. 546) mit späteren Änderungen ergeht folgender Beschluss:
Auf Antrag wird das freiwillige Landtauschverfahren „Rum
Kogel-Reimershagen“, Gemeinde Reimershagen, Landkreis
Rostock, angeordnet.
1. Verfahrensgebiet:
Dem freiwilligen Landtausch unterliegen nachfolgende Flurstücke:
Gemeinde:
Reimershagen
Reimershagen
Gemarkung:
Rum Kogel
Reimershagen
Flur:
1
1
Flurstück/e:
128, 165
91
Das Tauschgebiet umfasst 18,7876 ha und ist auf der mit dieser
Bekanntmachung verbundenen Gebietskarte durch Umrandung
und Schraffierung gekennzeichnet (Anlage 1).
Die genaue Abgrenzung nach Flurstücken kann beim Staatlichen
Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg,
Dienststelle Bützow in einem Zeitraum von zwei Wochen nach
der öffentlichen Bekanntmachung zu den Sprechzeiten des Amtes
oder zu vereinbarten Terminen eingesehen werden.
2. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte:
Inhaber von Rechten, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich
sind, die aber zur Beteiligung am freiwilligen Landtauschverfahren berechtigen, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von
3 Monaten - gerechnet vom ersten Tage der Bekanntmachung
dieser Aufforderung - beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft
und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Bützow anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen innerhalb einer zu
setzenden weiteren Frist nachzuweisen.
Güstrow-Land
– 6 –
Nr. 06/2012
Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Fristen
Managementplanung für das FFH-Gebiet
angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Staatliche Amt für
„Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen
Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle
Seen“ (DE 2338-304)
Bützow die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten
lassen.
Für das FFH-Gebiet „Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen
Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die WirSeen“ wird derzeit ein Managementplan erarbeitet, um den günkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso
stigen Erhaltungszustand der im Gebiet vorkommenden natürgegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die
lichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten zu
Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf
bewahren oder wiederherzustellen. In diesem Managementplan
gesetzt worden ist.
wird der bereits vorliegende Managementplan für den Teilbereich
3. Gründe:
Unterlauf integriert.
Der freiwillige Landtausch dient der Verbesserung der Agrarstruk- Als Auftakt der Managementplanung findet am
tur. Die Tauschpartner haben die Durchführung eines freiwilligen
Dienstag, 12.06.2011, um 16:00 Uhr,
Landtausches beantragt und glaubhaft gemacht, dass er sich verin der Krugscheune Dobbertin
wirklichen lässt. Der freiwillige Landtausch war daher nach § 54
Kleestener Weg 10, 19399 Dobbertin,
LwAnpG in Verbindung mit § 103c FlurbG anzuordnen.
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Rechtsbehelfsbelehrung
eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.
Gegen diesen Anordnungsbeschluss ist als Rechtsbehelf der WiDas Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmeckderspruch gegeben.
lenburg lädt alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere interesDer Widerspruch ist innerhalb einer Frist von einem Monat, die
sierte Anwohner und im Gebiet tätige Flächennutzer zu dieser
mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung beginnt, beim
Auftaktveranstaltung ein.
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres MeAuf der Veranstaltung werden die Regelungen zur Managementcklenburg, Erich-Schlesinger-Str. 35, 18059 Rostock schriftlich
planung und der Ablauf des Planungsprozesses dargelegt, sowie
oder zur Niederschrift in der Dienststelle Bützow, Schloßplatz 6,
das mit der Planerstellung beauftragte Planungsbüro vorgestellt.
18246 Bützow einzulegen.
Ziel der Managementplanung ist die Umsetzung der naturschutzBützow, den 25.04.2012
fachlichen Erfordernisse, die sich aus den Verpflichtungen europäischer Richtlinien ergeben.
Die Planung wird aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes und aus dem
Haushalt des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern gefördert.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg lädt alle am Gebiet interessierten Anwohner und die hier
tätigen Flächennutzer zu dieser Auftaktveranstaltung ein.
Staatliches Amt
für Landwirtschaft und Umwelt
Mittleres Mecklenburg
-FlurneuordnungsbehördeAz: 30a/5433.3-2-53-0080
Bodenordnungsverfahren: „Hoppenrade“
Gemeinde:
Hoppenrade, Mühl Rosin
Landkreis:
Rostock
Öffentliche Bekanntmachung
Ladung zum Anhörungstermin
In dem Bodenordnungsverfahren „Hoppenrade“ habe ich gemäß
§ 59 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom
16.03.1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen für das
Gebiet des Bodenordnungsplanes „Hoppenrade“ folgenden Termin festgesetzt, zu dem hiermit alle Beteiligten geladen werden:
• Anhörungstermin zur Entgegennahme von eventuellen
Widersprüchen gegen die Entscheidungen im Bodenordnungsverfahren,
hier: Bodenordnungsplan einschließlich seiner Nachträge
Dieser Termin finden am
Mittwoch, den 27.06.2012 um 16:00 Uhr
im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres
Mecklenburg
Schloßplatz 6, 18246 Bützow, Versammlungsraum
statt.
Nr. 06/2012
– 7 –
Güstrow-Land
Beteiligte sind:
Die An- bzw. Abmeldung kann schriftlich, per E-Mail oder zu den
a) als Teilnehmer die Eigentümer und Erbbauberechtigten der Sprechzeiten beim Steueramt vorgenommen werden.
zum Bodenordnungsgebiet gehörenden Grundstücke,
Steuerbefreiungen (z. B. Blindenhunde, Diensthunde usw.) und
b) als Nebenbeteiligte u. a. Inhaber von Rechten an den zum Steuerermäßigungen (z. B. Hunde, die zur Bewachung von GeBodenordnungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von bäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als
Rechten an solchen und von persönlichen Rechten, die zum 300 m entfernt liegen; die zur Ausübung der Jagd gehalten werden
Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder usw.) sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich; sie müssen
die Nutzung solcher Grundstücke beschränken.
schriftlich beantragt werden.
Jedem Teilnehmer wurden die o. g. Entscheidungen im Bodenordnungsverfahren als Auszug zugesandt, bekannt gegeben und erläutert sowie die neuen Flurstücksgrenzen gegebenenfalls angezeigt.
Ich weise darauf hin, dass Widersprüche gegen die bekannt gegebenen Entscheidungen von den Beteiligten zur Vermeidung des
Ausschlusses in diesem Anhörungstermin vorzubringen sind
(§ 59 Abs. 2 FlurbG).
Beteiligte, die an der Wahrnehmung der Termine verhindert sind,
können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Vollmachtsvordrucke können bei der Flurneuordnungsbehörde angefordert werden.
Bützow, den 08.05.2012
In nachfolgenden Fällen ist es notwendig, den Hund abzumelden:
• Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde
• Hund ist verstorben (tierärztliche Bescheinigung beifügen)
• Hund wurde verkauft oder verschenkt (Name und Anschrift
des Erwerbers angeben)
• Hund wurde ins Tierheim gegeben (Kopie des Aufnahmevertrages beifügen)
Die Abmeldung des Hundes muss innerhalb von zwei Wochen
nach Eintritt eines der vorgenannten Ereignisse erfolgen.
Bei der Abmeldung ist die Hundesteuermarke beim Steueramt
abzugeben. Erfolgt die Abmeldung schriftlich oder per E-Mail
sind die vorgenannte Bescheinigungen und die Steuermarke beizufügen bzw. nachzureichen.
Die Hundesteuersatzungen der amtsangehörigen Gemeinden sowie das An- bzw. Abmeldeformular finden Sie auf der Internetseite
des Amtes Güstrow-Land (www.amt-guestrow-land.de).
Zuwiderhandlungen gegen die Anzeigepflicht können mit einer
Geldbuße geahndet werden.
BVVG
Werner-von-Siemens-Str. 4
19061 Schwerin
Kaufangebot
Die BVVG bietet folgende Ausschreibungsobjekte unter der
Adresse http:// www.bvvg.de zum Kauf an:
Acker- und Grünland in Mierendorf Flur 1, Flurstücke 37, 38
Ausschreibungsende: 07.06.2012, 10:00 Uhr
Ansprechpartner bei der BVVG:
Frau Sabine Weinmar
Tel.: 0385 6434-255
Fax: 0385 6434-260
Anonyme bzw.
teilanonyme Beisetzungen möglich
Das Bau- und Liegenschaftsamt informiert darüber, dass auf
dem Gemeindefriedhof Reimershagen ab sofort die Möglichkeit
besteht anonyme bzw. teilanonyme Beisetzungen auf einer
Urnengemeinschaftsanlage durchzuführen.
ACHTUNG - ACHTUNG - ACHTUNG
Freie Wohnungen
in 18276 Reimershagen
In Reimershagen können ab sofort Zwei- und Drei-Zimmer-Wohnungen bezogen werden.
Wohnungsgröße: ca. 57 qm
Nettokaltmiete: 204,00 €
Nebenkosten: 144,00 €
An- und Abmelden von Hunden
Gemäß den Hundesteuersatzungen der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Güstrow-Land ist jeder Hundehalter verpflichtet
einen über vier Monate alten Hund innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Beginn des Haltens im jeweiligen Gemeindegebiet anzuzeigen. Bei Anmeldung des Hundes wird einmalig eine
Hundesteuermarke vergeben.
Ist der Hund noch nicht vier Monate alt, empfiehlt es sich, diesen
trotzdem schon anzumelden und die Hundesteuermarke in Empfang zu nehmen. Die Steuerschuld entsteht erst wenn der Hund
den vierten Lebensmonat vollendet hat.
Wohnungsgröße: Nettokaltmiete: Nebenkosten: Für weitere Informationen wenden
Sie sich bitte an die
V+V Immobilien
GmbH Güstrow,
Frau Liefke und
Frau Faltin unter
der Telefonnummer 03843 696622.
ca. 45 qm
162,00 €
115,00 €
Güstrow-Land
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Grundschule Lüssow
Nr. 06/2012
Nr. 06/2012
– 9 –
Güstrow-Land
Fußballfieber in der Grundschule Lüssow
In jeder Hofpause wird in Lüssow Fußball gespielt. Da war die
Freude groß, als zum Fußballturnier aufgerufen wurde.
Ein kleiner Vorgeschmack auf die EM!
Güstrow-Land
– 10 –
Nr. 06/2012
Eröffnungsappell und der Begrüßung durch den Amtswehrführer
Kamerad Ulf Heller und dem Bürgermeister der Gemeinde Klein
Upahl, Herrn Tessenow.
Um 08:30 Uhr begann der Amtsausscheid als Leistungsüberprü„Bäume sind Freunde“ und „Wassersafari“
fung für alle Feuerwehren im Stationsbetrieb in und um den Ort
unter diesen Themen werden ab 11. Juli 2012
Klein Upahl. Es waren insgesamt neun Stationen für die Einsatzdie kleinen Künstler der Kindertagesstätte „Inselseeschwalben“
kräfte und 8 Jugendstationen vorbereitet.
aus Gutow ihre Arbeiten im Amt Güstrow-Land präsentieren
Einsatzkräfte - Station
Jugendstation
„Bäume sind Freunde“
1. Taktik 1. Helme stapeln
2. Holz schneiden
Bäume eignen sich hervorragend, um großen und kleinen Kindern 2. Wasserentnahme ganz allgemein ein Gefühl für die Natur und die Lebewesen, die aus Hydrant
3. Wassertransport
sie bewohnen, zu vermitteln. Haben Sie, liebe Eltern, auch schon 3. Allgemeine Fragen
4. Löschangriff nass
einmal festgestellt, dass Bäume ganz besondere Wesen sind? Uns 4. Sicherheit und Ordnung
kommt es so vor, als könnten sie aufmuntern, trösten, beruhigen. 5. Fahrsicherheit
5. Allg. Fragen
Als könnten sie, vielleicht weil sie selbst einmal riesig werden, un- 6. Baum auf Straße
6. Stiche und Bunde
seren Blickwinkel vergrößern, unsere Perspektive geraderücken. 7. Absicherung 7. Zelt auf Zeit aufbauen
Einsatzstelle
Folgende Themen werden wir mit den Kindern erarbeiten!
8. Stiche und Bunde
8. Ball in Körbe werfen
- Lebens-Baum: die Welt ist ein Baum!
9. Spaßstation
- Warum die Welt mit Bäumen schöner ist?
Gefragt waren an den einzelnen Stationen feuerwehrtechnische
- Wichtiger Rohstoff Holz!
- Wir lernen die alten, dicken, hohen Bäume und deren Bedeu- Fähigkeiten und Fertigkeiten der Feuerwehrkameraden (Teamwork, Anwendung von Führungsvorgängen und Genauigkeit im
tung kennen! (Eiche, Buche)
- Spielen: „Wo die Baumgeister flüstern“
Umgang mit den Fahrzeugen der FFw).
ein singender Menschenbaum
Auch eine Spaßübung war zu absolvieren. Es erfordert eine sehr
- Die Verwandlung: Baum in den vier Jahreszeiten
hohe Geschicklichkeit, viele „Tennisbälle“ zu transportieren.
Basteln: Stockschlangen, Bäume aus Naturmaterial, Bäume Um 13:30 Uhr konnte mit der Siegerehrung der Amtsausscheid
malen, Blätterfiguren, Baum im Blumentopf, Lieder, Ge- beendet werden. Durch den Amtswehrführer, Kamerad Heller und
schichten und Gedichte werden erlernt
den stellv. Amtsvorsteher, Herrn Tessenow, wurden die Urkunden
und Pokale an die drei Erstplazierten übergeben.
Projekt Wassersafari
Bei den Einsatzkräften sicherte sich die FFw Lüssow-Karow den
Wasser übt eine starke Faszination auf Kinder aus.
ersten Platz und den Wanderpokal des Amtes Güstrow-Land.
Am Bach oder Fluss finden sie schnell eine Beschäftigung. Sie grei- Bei den Jugendmannschaften erkämpfte die Mannschaft Karcheez
fen ins Wasser, fühlen die Temperatur, tauchen ihre Füße hinein, den Sieg. Um den 2. Platz wurden bei einem Stechen noch einmal
bauen Dämme, lassen Steine klingen oder werfen sie ins Wasser. alle Kräfte mobilisiert. Die Jfw Gutow und die Jfw Gülzow lagen auf
Dass es darüber hinaus viele interessante, kleine Bewohner zu Platz 2. Beim Torschießen siegte die Jfw Gülzow mit 3: 2 (bei
entdecken gibt, die z. B. etwas über die Gewässer verraten, erleben 5 Schüssen). Mit der Teilnahme von 9 Mannschaften bei den
die Kinder bei der Wassersafari.
Einsatzkräften sowie 4 Jugendfeuerwehrmannschaften aus dem
Amtsbereich haben unsere 13 Feuerwehren eine hohe EinsatzbeZiele sind:
reitschaft gezeigt.
1. Mit Spiel und Spaß ein Gewässer erkunden
2. Fließgewässer als schützenswerte Lebensräume kennen lernen An dieser Stelle möchten wir uns bei den vielen freiwilligen Helfern und Kameraden für ihre Arbeit und Mithilfe bedanken, ohne
3. Für einen achtsamen Umgang mit der Natur sensibilisieren
4. Einfluss des eigenen Verhaltens auf ökologische Zusammen- die der Amtsausscheid in dieser Form sicherlich nicht möglich
gewesen wäre. Besonders danken wir den Frauen der Kameraden
hänge verstehen
5. Vertiefung durch Bilderbücher, Lieder, Mal- Bastel- und For- der FFw Klein Upahl und den Frauen der FFw Lüssow an der
Gulaschkanone, die an diesem Tag die Feuerwehrangehörigen
marbeiten
mit einem deftigen Eintopf versorgten.
Herzlichen Dank richten wir an die Ostseesparkasse Rostock,
weil durch die finanzielle Spende dieser Firma der Wanderpokal
des Amtes Güstrow-Land gefüllt werden konnte und durch eine
Sachspende das Frühstück gesichert worden war.
Darüber hinaus gilt unser Dank auch den Kameraden, die ihren
aktiven Dienst beendet haben, jedoch unterstützend immer wieder
19. Amtsausscheid der Feuerwehren
für die Feuerwehren tätig werden.
des Amtes Güstrow-Land in Klein Upahl
Am 12.05.2012 fand in Klein Upahl der diesjährige Amtsausscheid
der Feuerwehren des Amtes Güstrow-Land statt. In diesem Jahr
wurde der Amtsausscheid für die Einsatzkräfte als Fahrzeugmarsch
und für die Jugendfeuerwehren als Übungsvergleich mit mehreren Stationen von den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr
Klein Upahl mit den Angehörigen und vielen fleißigen Helfern
vorbereitet.
Der Amtsausscheid begann um 07:50 Uhr mit dem Eintreffen
und der Anmeldung der Wettkampfmannschaften am Sportplatz
in Klein Upahl. Um 08:00 Uhr begann der Wettkampf mit einem
Ergebnisse/Platzierung der Mannschaften
beim Amtsausscheid am 12.05.2012
Einsatzkräfte
Jugendwehren
___________________________________________________
1. Lüssow-Karow
1. Karcheez
2. Gülzow 2. Gülzow
3. Karcheez
3. Gutow
4. Plaaz 4. Groß Schwiesow
5. Lohmen/Reimershagen
6. Groß Schwiesow/
Mistorf-Goldewin
Nr. 06/2012
7. Klein Upahl
8. Sarmstorf
9. Zehna
Bianka Rohmann
– 11 –
Güstrow-Land
Rolf Gräff begann erst im Ruhestand mit der Malerei. Er besuchte
mehrere Kurse an der Volkshochschule zur Thematik Aquarellmalerei und Bildgestaltung beim Kunsterzieher Herrn Hoff.
Besonderes Interesse bei Ausstellungseröffnung am 16.04.2012
wurde am Bild „Was nun?“ gezeigt, welches 2011 in Acryl entstand.
Die Ausstellung kann noch bis Ende Juni besichtigt werden.
Ab Juli werden kleine Künstler der Kita „Inselseeschwalben“ aus
Gutow ihre Werke in einer Ausstellung zeigen.
Natur- und Umwelttag in Lohmen
Spaßübung
Löschangriff nass Jugendfeuerwehr
Bilderausstellung im Amt Güstrow-Land
Im Amt Güstrow-Land können zurzeit Bilder des Freizeitmalers
Rolf Gräff aus Güstrow besichtigt werden. Die Werke in Acryl-,
Aquarell- und Pastellkreidemalerei sind in den letzten beiden
Jahren entstanden.
Am 04. und 05. Mai 2012 trafen sich 25 Kinder und Jugendliche
aus den Jugendklubs Lohmen, Zehna, Klein Upahl und Bützow
zu einem Natur- und Umwelttag im Jugendklub in Lohmen. Gemeinsam mit den Jugendlichen haben die Jugendsozialarbeiter
Jörg Quandt (Amt Güstrow-Land) und Rene Meinhardt (Bützow)
diesen Tag geplant und durchgeführt.
Freitagabend ab 17:00 Uhr wurde gemeinsam gegrillt und nebenbei
beraten, wann und wie wir ein Hochbeet für die Kinder vom Hort
Waldgeister bauen wollen. Um 21:30 Uhr hielt der Umweltaktivist
Hans Höger einen 1,5 stündigen Vortrag zur Atomenergieproblematik und ihre Auswirkungen auf die Natur und den Menschen.
Die Jugendlichen folgten aufmerksam den Ausführungen und
hatten zahlreiche Fragen an den Referenten. Bei Lagerfeuerromantik ließen wir den schönen Freitagabend in den frühen Morgenstunden des Samstag ausklingen. Nach dem Frühstück um 09:00
Uhr begannen wir dann mit dem Bau eines Hochbeetes. Auch
hierbei waren die Jugendlichen sehr engagiert, die einen sägten,
schraubten oder bohrten und andere schafften mit der Schubkarre
Muttererde heran.
Nach 5 Stunden intensiven Bauens war unser Hochbeet dann fertig
gestellt. Am Ende des Samstags waren alle müde und erschöpft,
aber auch stolz, weil sie gemeinsam was gelernt und geschaffen
haben.
Die Jugendlichen aus dem Amtsbereich Güstrow-Land haben
Freundschaften mit Bützower Jugendlichen geschlossen und
wurden nach Bützow in den Jugendklub eingeladen. Fazit der
Veranstaltung: Viel gelernt, viel geschafft und viel Spaß gehabt
und Wiederholungen an anderen Orten nicht ausgeschlossen.
Jörg Quandt
Jugendsozialarbeiter
Amt Güstrow-Land
Güstrow-Land
– 12 –
Nr. 06/2012
Wir gratulieren den Jubilaren des Monats Juni 2012
Zum 65. Geburtstag
Frau Rose-Marie Schmidt,Gülzow
Herrn Helmut Wagner, Parum
Herrn Jürgen Gehret, Bülower Burg
Herrn Werner Helm, Gutow
Herrn Hans-Jürgen Dethloff, Badendiek
Herrn Horst-Dieter Knust, Groß Upahl
Herrn Dr. Siegfrid Rapke, Gülzow
Zum 70. Geburtstag
Frau Ursula Kliesch, Lohmen
Frau Hannelore Jeschke, Gutow
Herrn Peter Klee, Karow
Herrn Heinz Thode, Bölkow
Frau Emmi Schaffer, Reimershagen
Frau Hildegard Opelt, Bülow
Herrn Siegfried Finke, Gutow
Zum 75. Geburtstag
Herrn Friedhelm Schubmehl, Bülower Burg
Herrn Jürgen Ohde, Siemitz
Herrn Erwin Pägelow, Klein Upahl
Frau Irene Warncke, Glasewitz
Herrn Heinz Lestin, Glasewitz
Herrn Erich Balfanz, Gülzow
Herrn Hans Christens, Gülzow
Herrn Helmut Schröder, Lohmen
Herrn Kurt Woizeschke, Karow
Herrn Heinz Stegemann, Boldebuck
Frau Käte Eichel, Mistorf
Frau Anneliese Luhm, Reimershagen
Herrn Herbert Reyning, Mühl Rosin
Zum 80. Geburtstag
Frau Lonny Kristahn, Mierendorf
Zum 81. Geburtstag
Herrn Wolfgang Wodak, Spoitgendorf
Herrn Jakob Müller, Bülower Burg
Frau Anni Rieck, Bölkow
Frau Waltraud Marquardt, Kirch Kogel
Herrn Artur Rosenow, Sarmstorf
Frau Marie Wendorf, Spoitgendorf
Zum 82. Geburtstag
Herrn Hans-Georg Drews, Oldenstorf
Zum 83. Geburtstag
Frau Hildegard Hoenig, Wendorf
Herrn Gerhard Raschke, Siemitz
Zum 84. Geburtstag
Herrn Hans Thiel, Prüzen
Herrn Jürgen Saß, Sarmstorf
Frau Gerdi Ortmann, Klein Upahl
Frau Hannelore Rürup, Lohmen
Frau Hildegard Nagrapske, Klein Upahl
Zum 85. Geburtstag
Frau Ella Keiser, Neuhof
Frau Arnoldine Martensen, Badendiek
Frau Margarete Stoll, Spoitgendorf
Frau Christel Baumann, Zehna
Frau Gisela Kraus, Groß Tessin
Frau Waltraut Wöller, Lohmen
Zum 86. Geburtstag
Frau Gertrud Semrau, Zehlendorf
Herrn Richard Blohm, Zapkendorf
Frau Ilse Laukgall, Mierendorf
Zum 87. Geburtstag
Frau Wilma Meyer, Badendiek
Frau Sieglinde Wiebe, Lohmen
Zum 88. Geburtstag
Herrn Hans-Otto Alwart, Lohmen
Frau Anna Bischoff, Kuhs
Frau Irene Warnke, Lohmen
Zum 89. Geburtstag
Frau Klara Mevius, Mühl Rosin
Zum 91. Geburtstag
Frau Ursula Reich, Lohmen
Zum 96. Geburtstag
Frau Käthe Kuhrt, Lohmen
Zum 98. Geburtstag
Frau Erika Fritsch, Lohmen
Liebe Jubilare des Monats Juli und der folgenden Monate des Jahres 2012, das Amt Güstrow-Land möchte auch Ihnen zu
Ihrem Geburtstag herzliche Glückwünsche durch das Mitteilungsblatt aussprechen.
Sollten Sie das jedoch nicht wünschen, bitten wir Sie um eine kurze mündliche oder schriftliche Mitteilung an das Amt
Güstrow-Land, Einwohnermeldeamt, Haselstr. 4, 18273 Güstrow, zwei Monate vor Ausgabe an die Redaktion.
Nr. 06/2012
– 13 –
Güstrow-Land
Gemeinde Lohmen
Kulturnachrichten Juni 2012
Wo ist wann was los?
Gemeinde Glasewitz
jeden Dienstag
Treff der Sportgruppe Glasewitz
„Fit für jedes Alter“ unter der Leitung von Edmund
Jungerberg
jeden Mittwoch
19:00 Uhr Tischtennis im Saal
jeden Donnerstag
18:30 Uhr Fitnessprogramm für jedermann im Gemeindesaal
unter der Leitung von Ilona Helle
Information
Der Gemeindesaal kann für Veranstaltungen aller Art gemietet werden. Der Raum bietet Platz für 60 Personen und verfügt über eine
große Küche. Entsprechend Geschirr und Einrichtung sind vorhanden.
Wenn Sie Interesse an der Anmietung unseres Gemeindesaals haben, wenden Sie sich bitte ab sofort an Frau Pilz, Tel. 038455 20591
15:45 Uhr Gemeinde Gülzow-Prüzen
13.06.12 14:30 Uhr 20.06.12 Kaffeenachmittag im Garten vom
„Haus Zuflucht“ in Groß Upahl
Frauentreff in der FFw Karcheez
OG der VS Gülzow
Tagesausflüge, Besuch Störtebeker und eine Radtour mit unserer Linde
Jeden Dienstag
im Sport- und Freizeitzentrum Gülzow, Seestr. 12
17:15 Uhr Kinder- und Jugendsport
18:45 Uhr ab 9 Jahre
Jeden Mittwoch im Sport- und Freizeitzentrum Gülzow, Seestr. 12
8:30 Uhr 9:30 Uhr
Seniorensport
17:15 Uhr - Kindersport für alle Kleinen
18:30 Uhr von 4 bis 8 Jahren
19:00 Uhr - Fitness für jedermann
20:00 Uhr von Aerobic bis Prävention
Jeden Sonntag
13:00 Uhr - Tennis
16:00 Uhr mit Voranmeldung beim Vereinsvorsitzenden Herrn
Dr. Andreas Höflich, Tel. 0152 28615886
Alle Veranstaltungen werden über den Gülzower Sportverein
organisiert.
Gemeinde Gutow
Termin wird Bundeswettkampf der Jugendfeuerwehren
bekannt des Verbandes
gegeben
09.06.12
9:00 Uhr
16.06.12
21.06.12
23.06.12
Vorschau:
06.07.12
19:00 Uhr
Arbeitseinsatz am Inselsee
Boots- und Angelverein Gutow
Grillfest am Inselsee
n. Absprache Boots- und Angelverein Gutow
Tagesfahrt Darß/Fischland/Saaler Bodden
Seniorengruppe Bülow/Bülower Burg/Gutow
Teilnahme Kreisausscheid der Feuerwehren
FFw Gutow
Ausbildung aktive Gruppe FFw Gutow
Montag
14:00 -
16:00 Uhr 19:00 Uhr „Teestunde“ Begegnungsstätte „Alter
Dorfkrug“ Lohmen, Tel. 038458 20040
„Kunsttreff“, Seidenmalerei/Linolschnitt,
Tel.038458 20040
Dienstag
10:00 18:00 Uhr „Töpferstube“
Sonnabend
10:00 16:00 Uhr „Töpferstube“
Mo., Di., Sa. u. nach Vereinbarung Lesestube, über Tourist-Information 038458 20040
Di., Sa. 10:00 - 16:00 Uhr Sommergalerie, sonst auf telefonische
Anfrage
Veranstaltungen in der Gemeinde Lohmen
Informationen unter Tel. 038458 20040,
www.lohmen.de
09.06.,
13:00 Uhr - Treffpunkt Familie: Markt für Kindersachen
17:00 Uhr und Spielzeug im Hort/Jugenclub
25.06. - 07.07.
Internationale Studenten zu Gast in Lohmen (l.
Durchgang Ökocamp)
30.06.,
14:00 Uhr Dorffest in Oldenstorf
Gemeinde Lüssow
jeden Dienstag
18:30 20:30 Uhr Line-Dance, Klub Strenz
jeden Montag
ab
12:00 Uhr Abgabe von Lebensmitteln durch die Güstrower
Tafel, Gemeindezentrum Lüssow
jeden Mittwoch
Seniorennachmittag, OG der VS Lüssow
jeden 2. Mittwoch
mit den Arbeitslosen in Lüssow,
Ansprechpartner Frau Inge Briese, OG der VS Lüssow
jeden Mittwoch
09:00 12:00 Uhr Ospa-Mobil, Gemeindebüro Lüssow
Ausflug - Kabarett
30.06.12 Dorffest in Lüssow
Gemeinde Mistorf
Kaffee- und Spielnachmittag ab 14:00 Uhr in Goldewin
18.06.2012
Tischtennis, Skat & Dart ab 19:00 Uhr in Goldewin
15.06.2012
29.06.2012
Gemeinde Mühl Rosin
Jeden Montag
18:30 Uhr - Line-Dance
20:00 Uhr Sporthalle Mühl Rosin
Jeden Dienstag
18:00 Uhr - Mal- und Zeichenkurs
20:00 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Bölkow
Ansprechpartner: Herr Tauscher
03843 842437
Güstrow-Land
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Nr. 06/2012
Nordic-
Nach Absprache
Walking
Ansprechpartner: Frau Völker
03843 8556610
Jeden Mittwoch
12:45 Uhr Wandern Schulhof
Ansprechpartner: Frau Krebs
Ev.-luth.
0174 4295315
Kirchgemeinde Lüssow-Parum
Jeden Donnerstag
10:20 Uhr - Bauch-Beine-Po-Gymnastik
Gottesdiensttermine Juni 2012
11:20 Uhr Sporthalle Mühl Rosin
09.06.12 17:00 Uhr Oettelin
Ansprechpartner: Frau Krebs
10.06.12 10:00 Uhr Parum mit Abendmahl
0174 4295315
17.06.12 10:00 Uhr Lüssow, Kichgemeindefest
Sonstiges:
06.06.2012 Abschlussfahrt der Vorschulkinder nach Neu Sammit 24.06.12 10:00 Uhr Parum
30.06.12 17:00 Uhr Mistorf
10.06.2012
9:00 Uhr
Verbandsliga U 14 gemischt gegen TV BW Warne- 01.07.12 10:00 Uhr Lüssow
07.07.12 17:00 Uhr Oettelin
münde
08.07.12 10:00 Uhr Parum mit Abendmahl
16.6.2012
16:00 Uhr Platt inn Gorden bei Familie Böckmann
15.07.12 10:00 Uhr Lüssow mit Abendmahl
17.6.2012
9:00 Uhr
Verbandsliga U 16 w gegen Schweriner TC 1908 und Kirchgemeindefest
Verbandsliga U 16 männl. gegen TC Kühlungsborn Sehr herzliche Einladung für die Kirchgemeinde Parum-Lüssow,
(und wer sonst noch so Lust dazu hat), zum Kirchgemeindefest
19.6.2012
am So., d. 17.6., ab 10 Uhr.
18:30
Schuljahresabschlussfest Schulhof/Sporthalle
Es soll festlich und kurzweilig zugehen, für alle Generationen.
20.6.2012 LAC „Springen in die Ferien“
Bitte bringen Sie zum Mittag oder Kaffee etwas Nettes mit!
21.6.2012 Zuckertütenfest
21.6.2012
Am 29.5. kommen wieder Kinder aus Shodino (Weißrußland).
19:00 Uhr Chronikgruppe Bowlingbar Mühl Rosin
Wir bitten Sie um Spenden für diese wichtige Aufgabe an Kindern,
Gemeinde Reimershagen
montags: Kinder- und Jugendtreff
15:00 Uhr
montags:
Frauen- und Seniorentreff in Reimershagen Nr. 30 montags ab
14:00 Uhr - nur besondere Veranstaltungen werden extra angekündigt, unsere „normalen“ sind den interessierten Frauen bekannt.
die hier oft erstmals gesunde Luft, gesundes Wasser, gesundes
Essen und fröhliche Erholung kennenlernen. Außerdem fahnden
wir noch dringend nach Gastfamilien für die drei Wochenenden.
Bitte melden: 03843 684385.
Der Kirchgemeindeausflug am So., d. 26.9., ist in seinem Ziel
noch geheim. Anmelden sollten Sie sich bitte bis 15.9. erfahrungsgemäß ist das immer ein sehr schöner Tag.
Am Sa., d. 1.9., endet mit einer Exkursion nach Berlin ins Neue Jüdische Museum unsere Veranstaltungsreihe: „Judentum begegnen“.
Wer dafür Interesse hat, melde sich bitte bis 20.6.12, Tel. 03843
684385. Wir müssen die Führungen für Erwachsene und Kinder rechtzeitig bestellen. Nach Berlin fahren wir kostengünstig mit dem Zug.
Noch eine letzte Gelegenheit, sich für die Mecklenburg-Wallfahrt zu entscheiden
Vom 20.6., (nachmittags) bis 24.6., (mittags), sind wir von
Röbel nach Mirow zur Fußwallfahrt unterwegs. Täglich ca.
25 km. Unterkunft in Pfarrhäusern. Die vier Tagzeitgebete
prägen den Tag. Anmeldung bis 10.6. unter: 03843 684385.
Ev.-luth. Kirchgemeinde
Hohen Sprenz-Kritzkow
Die Kirchgemeinde Hohen Sprenz-Kritzkow ist ab 1. Juni vorübergehend ohne eigenen Pastor. Als Kuratorin sorgt Anne-Barbara
Kretschmann aus Laage zusammen mit dem Kirchgemeinderat für
die Geschicke der Gemeinde.
(Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Informationen des
vor Ostern verteilten Gemeindebriefes ab Pfingsten aufgehoben
sind. Welche Projekte neben Apfelfest - 22. Sept. - und Hubertusfest - 3. Nov. in Hohen Sprenz überhaupt und ggf. mit geändertem
Termin auf dem Plan bleiben, erfahren Sie rechtzeitig!)
Sofern nicht anders angekündigt, wird Pastorin Kretschmann aus
Laage mit Ihnen die Gottesdienste feiern. So ist der Planungsstand:
10. Juni
14 Uhr Kritzkow (dann jeweils am zweiten Sonntag im
Monat zur gleichen Zeit)
Nr. 06/2012
– 15 –
Güstrow-Land
17. Juni
• URNEN-REIHENGRÄBER können vergeben werden.
08:30 Uhr Sarmstorf (dann jeweils am dritten Sonntag im Monat
Wahlgrabstätte 240,- € (Urnen-) Reihengrab 180 € + jeweils
zur gleichen Zeit). Zu diesem Sarmstorfer GD besucht
300,- € bei Urnenreihengräbern 250,- € FUG,
Propst Schünemann (so heißt der jetzige Landessuper- 4. Anonyme Bestattungen ohne eine Erinnerung des Namens intendent dann in der Nordkirche) unsere Gemeinde.
ob als Urnenbegräbnis oder auf der Streuwiese - bleiben auf
Bitte beachten Sie die Aushänge an den Kirchen, den bald erunseren Friedhöfen ausgeschlossen. Wir haben großes Verscheinenden neuen Gemeindebrief und den Onlinekalender für
ständnis für die eingeschränkten Möglichkeiten langfristiger
den Amtsbereich Laage.
umfangreicher Grabpflege. Aber wir halten aufgrund des christlichen Menschenbildes und aus Respekt vor den Verstorbenen
Veröffentlichung einer Friedhofsinformation
an der Namensnennung fest.
Die Kirchgemeinde Hohen Sprenz-Kritzkow ist als Träger der
Friedhöfe an den vier Kirchorten außerordentlich daran interesTermine der Christophorusgemeinde Laage
siert, dass Sie als Bürger unserer Dörfer Ihre verstorbenen Angeim Gemeindebereich Recknitz
hörigen auch bei uns bestatten lassen.
Dazu sind seit der Aktualisierung der Friedhofsordnung 2008 auch (im Gemeindebereich Laage, Polchow, Recknitz)
verschiedene Bestattungsformen vorgesehen. Um diese besser Monatsspruch für den Juni:
bekannt zu machen, folgen hier nochmals Erläuterungen dazu.
Durch Gottes Gnade bin ich, was ich bin. (1. Korinther 15,10)
1. Um eine Zersplitterung der Begräbnisformen zu vermeiden,
orientierten wir damals auf Konzentration der Alternativ-For- Gottesdienste und Andachten:
men auf jeweils einen Friedhof: Die vorhandene Urnengemein- Wir laden herzlich zu unseren Gottesdiensten ein!
schaftsanlage in HOHEN SPRENZ sollte ebenso weiter genutzt An jedem 2. Sonntag im Monat wird zeitgleich mit dem Gotwerden wie das dortige Urnenwahlgrab-Feld. Rasengräber tesdienst auch ein Kindergottesdienst angeboten.
sollten in KRITZKOW Platz finden. Für WEITENDORF und Samstag, 9. Juni 2012
SARMSTORF sollte es zunächst wegen der allgemein geringen 19:30 Uhr Taizé-Andacht Laage (Sakristei)
Sonntag, 10. Juni 2012
Anzahl von Bestattungen bei der bisherigen Praxis bleiben.
2. Ausgehend von konkreten Anfragen und dem allgemeinen 10:00 Uhr Laage mit Kindergottesdienst
Trend zu (verstärkt sogar anonymen) Bestattungen auf Stadt- Sonntag, 17. Juni 2012
friedhöfen ist diese Trennung nicht aufrecht zu erhalten. In 10:00 Uhr Laage
Zukunft sollen alle unten erläuterten Begräbnisformen auf Sonntag, 24. Juni 2012
jedem Friedhof genutzt werden können. Bitte wenden Sie sich 17:00 Uhr Polchow der etwas andere Gottesdienst (Johannisfest)
an die Friedhofsverwalter oder Kirchenälteste, den Bestatter Veranstaltungen/Konzerte:
Ihres Vertrauens oder den zuständigen Pastor.
Pop-Oratorium: Die 10 Gebote
3. Begriffserklärungen:
Es ist soweit: nach langer Zeit der Vorbereitung ist das Pop-Ora • Ein RASENGRAB ist eine (i. d. R. fortlaufende, für Mehr- torium „Die Zehn Gebote“ reif für die Aufführung.
fachbegräbnisse nicht vorgesehene) Erd-/Sarg-Bestattung
10. Juni 2012
ohne nachfolgende Anlage einer Grabstätte und ohne Ver17:00 Uhr Zirkus Fantasia in Rostock
längerungsmöglichkeit. Es wird eine einheitliche Namens17. Juni 2012
tafel in den Rasen eingelassen bzw. ein einheitlicher Stein
16:00 Uhr Stadtkirche in Laage
aufgestellt. Die Friedhofsunterhaltungsgebühr (FUG) wird
einmalig für die gesamte 30-jährige Laufzeit bei Beisetzung Bläserkreis Mecklenburg-Vorpommern
fällig und zusammen mit dem Nutzungsentgelt erhoben. Die Freitag, 08. Juni - 19:30 Uhr - Stadtkirche Laage
Pflege liegt beim Friedhofsträger. Eine Grabvase oder eine Im Jahre 2000 gründete Martin Huß (Landesposaunenwart) den
Schale als persönlicher Schmuck wird akzeptiert. Weiterer „Mecklenburger Bläserkreis“.
Zu den Gründungsmitgliedern gehörten einige ehemalige MitspieSchmuck ist nicht zulässig. 600,- € inkl. Pflege und FUG
• eine URNENGEMEINSCHAFTSANLAGE beinhaltet ler des „Bläserkreis Pritzier“, der 1974 - 1988 von seinen Vorfortlaufend belegte Urnenplätze ohne angelegte Grabstätte, gängern Helmut Tamm und Hans-Joachim Staudtmeister geleitet
ohne Verlängerungsmöglichkeit. Eine Grabvase oder eine wurde. Im MBK musizieren 15 - 20 engagierte ChorleiterInnen
Schale werden als Schmuck akzeptiert, weiterer Schmuck und Mitglieder von Posaunenchören. Diese Zahl ermöglichte die
ist nicht zulässig. Einheitliche Namenstafeln werden in den Aufführung 8 - 10-stimmiger Werke.
Rasen eingelegt, die gesamten Gebühren für die 25-jährige 2006 kamen mit dem Zusammenschluss der Posaunenwerke beider
Laufzeit sind bei Bestattung fällig; die Pflege übernimmt Landeskirchen Bläserinnen und Bläser aus Vorpommern dazu.
Seitdem tritt die Bläsergruppe unter dem Namen „Bläserkreis
der Friedhofsträger. 450,- € inkl. Pflege und FUG
• URNENWAHLGRÄBER (1 x 1 m) sind für 2 Urnenplät- Mecklenburg-Vorpommern“ auf. Das Repertoire reicht von der
ze gedacht, können verlängert und individuell gestaltet Renaissance bis in die Gegenwart. Verschiedene Genres wie Swwerden. Die Friedhofsunterhaltungsgebühr wird jährlich ing, Pop oder südamerikanische Rhythmen gehören dazu.
erhoben. Laufzeit: 25 Jahre ab der jeweils letzten Beiset- Gemeindekreise
zung. 180,- € + insges. 250,- € FUG
KinderKirche - jetzt wieder jeden Donnerstag!
Die klassischen WAHLGRABSTÄTTEN - auch mit Mög- Immer donnerstags, 14:00 Uhr - Gemeindehaus Laage
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6. Juni, 15:00 Uhr Laage (Gemeindehaus)
20. Juni, 15:00 Uhr Laage (Gemeindehaus)
Am 20. Juni findet um 15:00 Uhr das jährliche Sommerfest aller
Frauen- und Seniorenkreise in Laage statt.
5. Juni, 14:30 Uhr Polchow (Gemeindehaus)
Nr. 06/2012
Kirchenmusik (Probentermine):
Ökumenischer Kirchenchor:
dienstags um 19:30 Uhr
Gitarrenunterricht: mittwochs um 14:00, 15:00
und 16:00 Uhr
Männerchor freitags um 19:30 Uhr (14-täglich)
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Röbeler Straße 9, 17209 Sietow
Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen.Diesbezügliche
Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
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An den Steinenden 10,04916 Herzberg/Elster
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und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung
des Urhebers.
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Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich
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oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Beitrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden
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