in Budapest!
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SZENT ISTVÁN UNIVERSITY Faculty of Veterinary Science, BUDAPEST (Earlier the University of Veterinary Science) Secretariat of International Study Programs coordinator [email protected] * fax: (+361) 4784-117 1078 Budapest, István u. 2 H-1400 Budapest, P.O.Box. 2., HUNGARY www.univet.hu [email protected] fax: (+361) 4784-224 phone: (+361) 4784-222 Budapest, im Juli 2008 Antragsstellung zur Aufenthaltsgenehmigung Liebe deutschen Studenten der Veterinärmedizinischen Fakultät – WILLKOMMEN in Budapest! Sie sind nach Ungarn zum Zweck des Studiums eingereist und haben deswegen eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Für detaillierte und aktualisierte Informationen wenden Sie sich bitte an die Einwanderungsbehörde (www.bm-bah.hu) oder an die deutsche Botschaft in Budapest. Obwohl wir bemüht waren Ihnen die wichtigsten Informationen zusammenzustellen muss betont werden, dass es IHRE Verantwortung ist den gesetzlichen Vorschriften des Landes nachzukommen! Die Universität übernimmt keinerlei Schadensersatz für den Fall, dass der Student relevante Bestimmungen ungeachtet läst. Dr. B. Gerics Univ.-Dozent www.univet.hu, 2. Juli 2008 Aufenthaltsgenehmigung für EU-Staatsangehörige EU-Staatsangehörige benötigen kein Visum zur Einreise nach Ungarn - auch nicht, wenn Sie zu Studienzwecken reisen. Sie brauchen auch Ihre ungarische Adresse vorerst nicht zu melden, haben jedoch innerhalb von 70 Tagen nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Für eine kostenfreie medizinische Versorgung in Ungarn haben Sie die Europäische Krankenversicherungskarte – EKVK (European Health Insurance Card - EHIC) vorzuweisen. Diese Karte ersetzt seit einiger Zeit das frühere „E-111“-Formular und wird in Ihrem Heimatland ausgestellt. Es berechtigt Sie zur unentgeltlichen Inanspruchnahme von medizinischen Dienstleistungen, die auch für ungarische Staatsbürger kostenfrei sind. Eventuell anstehende Kosten für Medikamente und weiterführende Untersuchungen / Behandlungen werden womöglich von Ihrer Krankenkasse bzw. Versicherung nachträglich beglichen – bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Partner! Dokumente zur Antragsstellung für die Aufenthaltsgenehmigung Folgende Unterlagen werden bei der Antragsstellung für eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt: • • • • • • • • • Antragsformular, erhältlich von der Fremdenpolizei (http://www.bmbah.hu/ujpdf/nemet/62.pdf) handgeschriebene Aussage über den Zeitpunkt und Ort der Grenzüberschreitung (z.B. internationaler Flughafen Budapest) Kopie UND Original von Ihrem Reisepass oder Personalausweis (Es muss wenigstens 6 Monate länger gültig sein, als die beantragte Aufenthaltsgenehmigung.) Wert- oder Stempelmarken (okmánybélyeg) im Wert von HUF 1.000 (erhältlich an jeder Post; bitte keine Briefmarken!) Immatrikulations-Nachweis der Universität, nicht das Zulassungs-schreiben Wohnungs-Mietvertrag Wenn Sie der Eigentümer der Wohnung sind: Grundbucheintragung (tulajdoni lap) der Wohnung (Original, max. 3 Monate alt, földhivatal) Nachweis über die gültige Krankenversicherung (Europäische Krankenversicherungskarte – EKVK, evtl. zeitliche Beschränkung beachten!) Nachweis über finanzielle Mittel, die Ihren Aufenthalt decken: (online) Bankauszug, Geldwechsel, Nachweis von Stipendien usw. www.univet.hu, 2. Juli 2008 Aufenthaltsgenehmigung Parteienverkehr der Einwanderungsbehörde / Fremdenpolizei, XI. ker., Budafoki út 60 Montag 8.30 – 13.00 Uhr Dienstag 13.00 – 18.00 Uhr Mittwoch 8.30 – 12.00 Uhr, lediglich für Studenten! Donnerstag 8.30 – 13.00 Uhr Freitag 8.30 – 12.00 Uhr Bitte Kundenservice (Ügyfélszolgálat) Nr. 1, 3 oder 5 ohne Voranmeldung benutzen, oder über www.bm-bah.hu Termin zum Kundenservice Nr 2. vereinbaren. www.bm-bah.hu Tel: +36 oder +06 1 463 9238 Fax: +36 oder +06 1 463 9270 Wie kommen Sie dort hin? Bus #3 (nicht Express, sondern „normal”) vom Móricz Zsigmond körtér – 5. Haltestelle an der Hengermalom utca. Zum Móricz Zs. körtér gelangen Sie mit dem (Express) Bus #7 oder 173, oder Stassenbahn #6 vom Blaha Lujza tér über die Petőfi-Brücke www.univet.hu, 2. Juli 2008