in Budapest!

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in Budapest!
SZENT ISTVÁN UNIVERSITY
Faculty of Veterinary Science, BUDAPEST
(Earlier the University of Veterinary Science)
Secretariat of International Study Programs
coordinator
[email protected] * fax: (+361) 4784-117
1078 Budapest, István u. 2
H-1400 Budapest, P.O.Box. 2., HUNGARY
www.univet.hu
[email protected]
fax: (+361) 4784-224
phone: (+361) 4784-222
Budapest, im Juli 2008
Antragsstellung zur
Aufenthaltsgenehmigung
Liebe deutschen Studenten der Veterinärmedizinischen Fakultät –
WILLKOMMEN in Budapest!
Sie sind nach Ungarn zum Zweck des Studiums eingereist und haben deswegen eine
Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Für detaillierte und aktualisierte Informationen wenden
Sie sich bitte an die Einwanderungsbehörde (www.bm-bah.hu) oder an die deutsche Botschaft in
Budapest.
Obwohl wir bemüht waren Ihnen die wichtigsten Informationen zusammenzustellen muss betont
werden, dass es IHRE Verantwortung ist den gesetzlichen Vorschriften des Landes
nachzukommen! Die Universität übernimmt keinerlei Schadensersatz für den Fall, dass der
Student relevante Bestimmungen ungeachtet läst.
Dr. B. Gerics
Univ.-Dozent
www.univet.hu, 2. Juli 2008
Aufenthaltsgenehmigung für EU-Staatsangehörige
EU-Staatsangehörige benötigen kein Visum zur Einreise nach Ungarn - auch nicht, wenn Sie
zu Studienzwecken reisen. Sie brauchen auch Ihre ungarische Adresse vorerst nicht zu melden,
haben jedoch innerhalb von 70 Tagen nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung zu
beantragen.
Für eine kostenfreie medizinische Versorgung in Ungarn haben Sie die Europäische
Krankenversicherungskarte – EKVK (European Health Insurance Card - EHIC) vorzuweisen.
Diese Karte ersetzt seit einiger Zeit das frühere „E-111“-Formular und wird in Ihrem
Heimatland ausgestellt. Es berechtigt Sie zur unentgeltlichen Inanspruchnahme von
medizinischen Dienstleistungen, die auch für ungarische Staatsbürger kostenfrei sind. Eventuell
anstehende Kosten für Medikamente und weiterführende Untersuchungen / Behandlungen
werden womöglich von Ihrer Krankenkasse bzw. Versicherung nachträglich beglichen – bitte
erkundigen Sie sich bei Ihrem Partner!
Dokumente zur Antragsstellung für die Aufenthaltsgenehmigung
Folgende Unterlagen werden bei der Antragsstellung für eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt:
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Antragsformular, erhältlich von der Fremdenpolizei (http://www.bmbah.hu/ujpdf/nemet/62.pdf)
handgeschriebene Aussage über den Zeitpunkt und Ort der Grenzüberschreitung (z.B.
internationaler Flughafen Budapest)
Kopie UND Original von Ihrem Reisepass oder Personalausweis (Es muss wenigstens 6
Monate länger gültig sein, als die beantragte Aufenthaltsgenehmigung.)
Wert- oder Stempelmarken (okmánybélyeg) im Wert von HUF 1.000 (erhältlich an jeder
Post; bitte keine Briefmarken!)
Immatrikulations-Nachweis der Universität, nicht das Zulassungs-schreiben
Wohnungs-Mietvertrag
Wenn Sie der Eigentümer der Wohnung sind: Grundbucheintragung (tulajdoni lap) der
Wohnung (Original, max. 3 Monate alt, földhivatal)
Nachweis über die gültige Krankenversicherung (Europäische Krankenversicherungskarte
– EKVK, evtl. zeitliche Beschränkung beachten!)
Nachweis über finanzielle Mittel, die Ihren Aufenthalt decken: (online) Bankauszug,
Geldwechsel, Nachweis von Stipendien usw.
www.univet.hu, 2. Juli 2008
Aufenthaltsgenehmigung
Parteienverkehr der Einwanderungsbehörde / Fremdenpolizei, XI. ker., Budafoki út 60
Montag
8.30 – 13.00 Uhr
Dienstag
13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch
8.30 – 12.00 Uhr, lediglich für Studenten!
Donnerstag 8.30 – 13.00 Uhr
Freitag
8.30 – 12.00 Uhr
Bitte Kundenservice (Ügyfélszolgálat) Nr. 1, 3 oder 5 ohne Voranmeldung benutzen, oder über
www.bm-bah.hu Termin zum Kundenservice Nr 2. vereinbaren.
www.bm-bah.hu
Tel: +36 oder +06 1 463 9238
Fax: +36 oder +06 1 463 9270
Wie kommen Sie dort hin?
Bus #3 (nicht Express, sondern „normal”) vom Móricz Zsigmond körtér – 5. Haltestelle an der
Hengermalom utca.
Zum Móricz Zs. körtér gelangen Sie mit dem (Express) Bus #7 oder 173, oder Stassenbahn #6
vom Blaha Lujza tér über die Petőfi-Brücke
www.univet.hu, 2. Juli 2008

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