Teilegutachten Sonderräder 8J x 18 H2
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Teilegutachten Sonderräder 8J x 18 H2
TEILEGUTACHTEN nach § 19 (3) StVZO Gutachten Nr.: 10-7111-00-01 TG-Art: 13.1 Prüfgegenstand: PKW-Sonderrad 8J x 18 H2 Typ PO 808 Fertiger / Zulieferer: Rial Leichtmetallfelgen GmbH Seite 1 von 3 Hersteller Peugeot Deutschland GmbH Armand-Peugeot-Str. 1 66119 Saarbrücken QM-Zertifikat-Nr. 10004/P Zertifizierstelle Zertifizierungsstelle Kraftfahrt in der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Prüfgegenstand Pkw Sonderrad Modell Typ Radgröße Zentrierart PORTO PO 808 8J x 18 H2 Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/Zentrierring B5 PO 808 B5/Z17 Ø70-65,1 Lochzahl/ Lochkreis-/ Mittenloch-∅ 5/108/65,1 Einpresstiefe (mm) 47 Radlast (kg) 715 Abrollumfang (mm) 2100 Kennzeichnung KBA-Nummer Herstellerzeichen Radtyp und Ausführung Radgröße Einpresstiefe Gießereikennzeichen Herkunftsmerkmal Herstellungsdatum 45963 rial PO 808 B5 8J x 18 H2 ET47 Germany Monat und Jahr Befestigungselemente Fahrzeuge alle Befestigungsmittel Schrauben M12x1,25 Bund Kegelbund 60° Anzugsmoment 90 Nm Schaftlänge 36 mm Prüfungen Für das Rad vom Typ PO 808 liegt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrtbundesamtes mit der Nr.: 45963 vor. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 vom August 2008, Anhang I wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeit- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim Akkreditierung: DAR KBA-P 00008-95 Königsbergerstraße 20 d D-67245 Lambsheim 10-7111-00-01.doc TEILEGUTACHTEN nach § 19 (3) StVZO Gutachten Nr.: 10-7111-00-01 TG-Art: 13.1 Prüfgegenstand: PKW-Sonderrad 8J x 18 H2 Typ PO 808 Fertiger / Zulieferer: Rial Leichtmetallfelgen GmbH Seite 2 von 3 Verwendungsbereich Fahrzeughersteller Peugeot Spurverbreiterung unter 2% Handelsbezeichn. Fzg.-Typ ABE/EG-Nr. KW-Bereich Reifen/Rad Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise 508, 508 SW 8***** Limousine, Kombilimousine, e2*2007/46*0080*.. 50-128 235/45 R18 - A02, A04, A05, A06 A08, A09, A14, A16 A19, A30, A74 Auflagen und Hinweise zum Verwendungsbereich A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (soweit serienmäßig nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5, 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5 und 8 Umdrehungen für Gewinde ½“ UNF. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim Akkreditierung: DAR KBA-P 00008-95 Königsbergerstraße 20 d D-67245 Lambsheim 10-7111-00-01.doc TEILEGUTACHTEN nach § 19 (3) StVZO Gutachten Nr.: 10-7111-00-01 TG-Art: 13.1 Prüfgegenstand: PKW-Sonderrad 8J x 18 H2 Typ PO 808 Fertiger / Zulieferer: Rial Leichtmetallfelgen GmbH Seite 3 von 3 Auflagen und Hinweise zum Verwendungsbereich (Forts.) A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A74 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC) können auch die Serienventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montageanleitungen des Ventil-, Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten ! Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Radtyps wurde im Dezember 2004 von dem Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand im Oktober 2010 in Saarbrücken statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o. g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2004 Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu § 19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim des TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95. 67245 Lambsheim, 29.10.2010 dk /sm Dipl.-Ing. Decker Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim Akkreditierung: DAR KBA-P 00008-95 Königsbergerstraße 20 d D-67245 Lambsheim 10-7111-00-01.doc