Teilegutachten Sonderräder 8J x 18 H2

Transcription

Teilegutachten Sonderräder 8J x 18 H2
TEILEGUTACHTEN nach § 19 (3) StVZO
Gutachten Nr.:
10-7111-00-01
TG-Art: 13.1
Prüfgegenstand:
PKW-Sonderrad 8J x 18 H2 Typ PO 808
Fertiger / Zulieferer:
Rial Leichtmetallfelgen GmbH
Seite 1 von 3
Hersteller
Peugeot Deutschland GmbH
Armand-Peugeot-Str. 1
66119 Saarbrücken
QM-Zertifikat-Nr.
10004/P
Zertifizierstelle
Zertifizierungsstelle Kraftfahrt
in der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Prüfgegenstand
Pkw Sonderrad
Modell
Typ
Radgröße
Zentrierart
PORTO
PO 808
8J x 18 H2
Mittenzentrierung
Ausführung
Kennzeichnung Rad/Zentrierring
B5
PO 808 B5/Z17 Ø70-65,1
Lochzahl/
Lochkreis-/
Mittenloch-∅
5/108/65,1
Einpresstiefe
(mm)
47
Radlast
(kg)
715
Abrollumfang
(mm)
2100
Kennzeichnung
KBA-Nummer
Herstellerzeichen
Radtyp und Ausführung
Radgröße
Einpresstiefe
Gießereikennzeichen
Herkunftsmerkmal
Herstellungsdatum
45963
rial
PO 808 B5
8J x 18 H2
ET47
Germany
Monat und Jahr
Befestigungselemente
Fahrzeuge
alle
Befestigungsmittel
Schrauben M12x1,25
Bund
Kegelbund 60°
Anzugsmoment
90 Nm
Schaftlänge
36 mm
Prüfungen
Für das Rad vom Typ PO 808 liegt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrtbundesamtes
mit der Nr.: 45963 vor.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 vom August 2008, Anhang I wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeit- und Handlingsprüfungen durchgeführt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim
Akkreditierung: DAR KBA-P 00008-95
Königsbergerstraße 20 d
D-67245 Lambsheim
10-7111-00-01.doc
TEILEGUTACHTEN nach § 19 (3) StVZO
Gutachten Nr.:
10-7111-00-01
TG-Art: 13.1
Prüfgegenstand:
PKW-Sonderrad 8J x 18 H2 Typ PO 808
Fertiger / Zulieferer:
Rial Leichtmetallfelgen GmbH
Seite 2 von 3
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller
Peugeot
Spurverbreiterung
unter 2%
Handelsbezeichn.
Fzg.-Typ
ABE/EG-Nr.
KW-Bereich
Reifen/Rad
Reifenbezogene
Auflagen und Hinweise
Auflagen und
Hinweise
508, 508 SW
8*****
Limousine,
Kombilimousine,
e2*2007/46*0080*..
50-128
235/45 R18
-
A02, A04, A05, A06
A08, A09, A14, A16
A19, A30, A74
Auflagen und Hinweise zum Verwendungsbereich
A02
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A04
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
A05
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A06
Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (soweit serienmäßig nicht
unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5, 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5 und
8 Umdrehungen für Gewinde ½“ UNF.
A08
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A14
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb
der Felgenschulter angebracht werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim
Akkreditierung: DAR KBA-P 00008-95
Königsbergerstraße 20 d
D-67245 Lambsheim
10-7111-00-01.doc
TEILEGUTACHTEN nach § 19 (3) StVZO
Gutachten Nr.:
10-7111-00-01
TG-Art: 13.1
Prüfgegenstand:
PKW-Sonderrad 8J x 18 H2 Typ PO 808
Fertiger / Zulieferer:
Rial Leichtmetallfelgen GmbH
Seite 3 von 3
Auflagen und Hinweise zum Verwendungsbereich (Forts.)
A16
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb
der Felgenschulter angebracht werden.
A19
Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallventile mit Befestigung von außen,
die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig. Das
Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
A30
Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
A74
Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC) können auch die Serienventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montageanleitungen des Ventil-, Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten !
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Radtyps wurde im Dezember 2004 von dem Technologiezentrum Typprüfstelle
Lambsheim durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand im Oktober 2010 in Saarbrücken statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o. g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2004
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu § 19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim des TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH
akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter
der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95.
67245 Lambsheim, 29.10.2010
dk /sm
Dipl.-Ing. Decker
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim
Akkreditierung: DAR KBA-P 00008-95
Königsbergerstraße 20 d
D-67245 Lambsheim
10-7111-00-01.doc