04-2011 KHS Wohnungsbau PK17_03

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04-2011 KHS Wohnungsbau PK17_03
PRESSEINFORMATION
04 / 2011
17. März 2011
Schneider: CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf 2 Mrd. € erhöhen
und Städtebauförderung bei mind. 550 Mio. € verstetigen
Der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider, forderte anlässlich der Pressekonferenz seines Verbandes heute in München, zwei
wichtige Programme des Bundes, nämlich die Städtebauförderung und das CO2Gebäudesanierungsprogramm trotz aller Sparzwänge beim Bundeshaushalt 2012
entsprechend auszustatten.
Schneider wörtlich: „Wir sprechen uns im Rahmen der beginnenden Haushaltsberatungen nachdrücklich dafür aus, im Bundeshaushalt 2012 eine Erhöhung der
Städtebaumittel auf mindestens 550 Mio. Euro, also der Höhe des Verpflichtungsermächtigungsrahmens des Bundes 2010, vorzusehen. Jeder in der Städtebauförderung aus Bundesmitteln eingesetzte Euro mobilisiert ca. 17 Euro weiterer öffentlicher und privater Investitionen, so dass sich das Programm selbst trägt und sich
faktisch durch rückfließende Umsatzsteuer mehr als refinanziert.“
Für den Bereich der energetischen Gebäudesanierung forderte Schneider, die KfWProgramme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ wieder auf mindestens zwei
Milliarden Euro aufzustocken und auf dieser Höhe zu verstetigen, um die angestrebten Ziele des Energiekonzepts zu erreichen.
Diese Forderung hat die Bundesvereinigung Bauwirtschaft in dieser Woche in einem breiten Bündnis aus 22 Verbänden, darunter der Deutsche Mieterbund, der
WWF, der Nabu wie auch die Verbände des deutschen Bau- und Ausbauhandwerks,
Bundesregierung und Bundestag vorgelegt.
In den vergangenen Jahren wurde die Fördersumme von 2,25 Milliarden Euro im
Jahr 2009 kontinuierlich auf 1,35 Milliarden Euro in 2010 bzw. 0,9 Milliarden Euro
in diesem Jahr gesenkt, und das, obwohl ca. 25 Millionen Wohnungen in Deutschland weiterhin sanierungsbedürftig sind. „Entsprechend stagniert die Sanierungsrate, die gesteckten Ziele rücken in weite Ferne.“ So Schneider.
Der Bundeshaushalt sieht aktuell nur 436 Mio. Euro vor. „Vor dem Hintergrund des
Moratoriums der Bundesregierung, die Verlängerung der Restlaufzeiten deutscher
Atomkraftwerke für drei Monate auszusetzen, muss sichergestellt werden, dass die
schon in diesem Jahr aus dem Energie- und Klimafonds der AKW-Betreiber erwarteten 500 Mio. Euro nun aus dem Bundeshaushalt kommen, ansonsten gerät die
energetische Gebäudesanierung vollends ins Stocken.“ So die Forderung Schneiders.
Schneider verwies einmal mehr auf die Hebelwirkung des Programms: „Ein Euro
Förderung löst neun Euro private Investitionen aus. Diese gehen zu etwa 90 Prozent in die lokale Wertschöpfung und in den deutschen Mittelstand. Knapp
300.000 Arbeitsplätze werden so geschaffen bzw. gesichert. So entstehen durch
jeden Euro Fördermittel allein 1,50 Euro an zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen, und zwar im gleichen Haushaltsjahr. Hinzu kommen Einnahmen aus der EinDie Bundesvereinigung Bauwirtschaft vertritt die gemeinsamen Gewerke übergreifenden Interessen der
Betriebe des deutschen Bau- und Ausbauhandwerks. Sie spricht für rund 300.000 Betriebe mit ca. 2,7
Millionen Beschäftigten und 300.000 Lehrlingen. Ihre Mitgliedsbetriebe erbringen fast 80 % der Leistungen der gesamten bauausführenden Wirtschaft in Deutschland.
Bundesvereinigung
Bauwirtschaft
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Tel.: 030 203 14-409
Fax: 030 203 14-420
eMail: [email protected]
www.bv-bauwirtschaft.de
Verantwortlich für Presseund Öffentlichkeitsarbeit:
Dr. Ilona K. Klein
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kommen- und Körperschaftssteuer. Somit finanziert sich das Programm nicht nur
selbst, sondern es erhöht die Einnahmen des Staates.“
Neben die Förderung der energetischen Gebäudesanierung müssen – so die Forderung der deutschen Bauwirtschaft - weitere, insbesondere steuerliche Anreize treten, um das Sanierungstempo wesentlich zu beschleunigen und um tatsächlich
einen CO2-neutralen Gebäudebestand in Zukunft zu haben.
Schneider zählt darunter die Verdopplung der linearen Absetzung für Abnutzung
(AfA) von bisher 2 auf 4 Prozent sowie die Einführung einer erhöhten AfA in Höhe
von 8 % in den ersten 8 Jahren bei energetischem und altersgerechtem Baumaßnahmen im Neubau und Bestand. Er fordert darüber hinaus die Einführung einer
Abschreibung für selbstgenutztes Wohneigentum analog § 82a EStDV. Die energetische Modernisierung von Gebäuden und Wohnungen, die für eigene Wohnzwecke
genutzt werden, könnte dann durch eine steuerliche Abschreibung in Höhe von
10 % für das Jahr der Erstellung und für die darauf folgenden 9 Jahre gefördert werden.
Beide Programme, Städtebauförderung wie energetische Gebäudesanierung, dienen der Realisierung von Vorhaben, die der heimische Mittelstand der Bau- und
Ausbauwirtschaft mit seinen rund 2,7 Mio. Beschäftigten umsetzt.