Jahresnote, schriftliche und mündliche Prüfung, Projektprüfung
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Jahresnote, schriftliche und mündliche Prüfung, Projektprüfung
$QGHU$EVFKOXVVSUIXQJQHKPHQDOOH6FKOHUGHU.ODVVHQGHU+DXSWVFKXOHWHLO Eine Ausnahme bilden die Schüler, die in Klasse 8 und 9 am Zusatzunterricht teilgenommen haben, zum Halbjahr von Klasse 9 einen entsprechend guten Notendurchschnitt erreicht haben und sich für Klasse 10 der Werkrealschule angemeldet haben. Diese Schüler müssen nur die Projektprüfung und die dezentrale mündliche Prüfung in Englisch ablegen, können aber auch an den 3 anderen Prüfungen in Deutsch, Mathematik und Englisch teilnehmen. Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal, frühestens nach einem Jahr, wiederholen. Voraussetzung dafür ist die Wiederholung des 9. Schuljahres einer Hauptschule. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, den Termin der Schulfremdenprüfung im darauf folgenden Jahr wahrzunehmen. 5FNWULWWE]Z1LFKWWHLOQDKPH7lXVFKXQJVYHUVXFKHXQG 3.1 Nimmt ein Schüler ohne wichtigen Grund an einem der Prüfungsteile ganz oder teilweise nicht teil, gilt dies als Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet der Schulleiter. Als wichtiger Grund gilt insbesondere Krankheit. Es ist ein ärztliches oder amtsärztliches Zeugnis vorzulegen. Erklärung: Hat sich ein Schüler in Kenntnis einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder eines anderen wichtigen Grundes, der das Ergebnis der Prüfung mindern könnte, trotzdem der Prüfung unterzogen, so können diese Gründe nachträglich keine Berücksichtung mehr finden, indem z.B. entsprechende Prüfungsteile für ungültig erklärt werden. 3.2 Sofern insoweit ein wichtiger Grund vorliegt, gilt die Prüfung als nicht unternommen. Der Schüler kann die nicht abgelegten Prüfungsteile an einem Nachtermin nachholen. Nimmt der Schüler an dem Nachtermin ganz oder teilweise mit Genehmigung nicht teil, gilt die Prüfung als nicht unternommen. 3.3 Begeht ein Schüler bei einem Prüfungsteil eine Täuschungshandlung oder einen Täuschungsversuch, so kann dieser Teil mit der Note „ungenügend“ bewertet werden. Bei schwerwiegenden Täuschungshandlungen oder entsprechenden Prüfungsstörungen kann von der Prüfung ganz ausgeschlossen werden, dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Die Entscheidung trifft der Schulleiter. Erklärung: Bei nachgewiesenen leichten Täuschungsversuchen oder -handlungen wird in der Regel dieser Teil der Prüfung mit „ungenügend“ bewertet werden. 3.4 Die Schüler sind vor Beginn der Abschlussprüfung auf diese Bestimmungen hinzuweisen, wie z.B., dass kein Handy in den Prüfungsraum mitgenommen werden darf. -DKUHVQRWHVFKULIWOLFKHXQGPQGOLFKH3UIXQJ3URMHNWSUIXQJ 'LH-DKUHVQRWH Alle schriftlichen Arbeiten sowie die mündlichen oder praktischen Leistungen des Schülers innerhalb des 9. Schuljahres ergeben die Jahresleistung. Sie wird in der Genauigkeit von Zehntelnoten ausgedrückt (z.B. 4,2 oder 2,6). Bei all den Fächern, die nicht geprüft werden, wird durch Rundung aus der Jahresleistung die Jahresnote ermittelt. 'LHVFKULIWOLFKH3UIXQJ$OOH$XIJDEHQZHUGHQODQGHVHLQKHLWOLFKJHVWHOOW Deutsch: schriftliche Arbeit - Zeit: 135 Minuten - 1 Thema (Sachtext) Hierbei werden Teilaufgaben in einer vorgegebenen Reihenfolge abgefragt und dabei das Leseverständnis überprüft. Mathematik: Grundaufgaben und Wahlpflichtaufgaben - Zeit: 135 Minuten Im zweiten Teil können Schüler Aufgaben auswählen. Englisch: Die Prüfungsaufgabe besteht aus zwei Teilen: 1. Hör -und Sehverstehensaufgabe - Arbeitszeit: 30 Minuten 2. Leseverstehen- und Schreibaufgabe - Arbeitszeit: 60 Minuten In Englisch wird jeder Schüler im Zeitraum zwischen Ende November und Dezember 2009 mündlich geprüft. Die Aufgaben und Termine sind nicht landeseinheitlich vorgegeben, sondern werden von den Fachlehrern gestellt und festgelegt. Die Schüler erfahren mindestens 1 Woche vorher ihren Prüfungstermin. Die dabei erreichte Note zählt 50%, die schriftliche Prüfung im Juni ebenfalls 50%. Zusammen ergeben diese beiden Prüfungsteile die Prüfungsnote im Fach Englisch. 'LH]XVlW]OLFKHPQGOLFKH3UIXQJLQ(QJOLVFK0DWKHPDWLNXQG'HXWVFK Die zusätzliche mündliche Prüfung ist auf Wunsch des Schülers. Die Prüfung dauert je Schüler und Fach etwa 15 Minuten. Die Aufgaben der mündlichen Prüfungen werden überwiegend aus dem Stoffgebiet der Klasse 9 der Hauptschule entnommen. 'LHWKHPHQRULHQWLHUWH3URMHNWSUIXQJ Die Projektprüfung ist eine weitere verbindliche Prüfung. Projekte sind fächerübergreifend. Themen können aus allen maßgeblichen Fächern außer Deutsch, Mathematik und Englisch gewählt werden. Das gewählte Thema, das während 16 Stunden in Gruppenarbeit bearbeitet wird, muss von der Schulleitung genehmigt werden. Jeder Schüler der Gruppe erhält eine individuelle Note. Die Projektleistungsnote wird im Abschlusszeugnis als eigener Bereich ausgewiesen. Für die einzelnen Fächer ist die Jahresleistung die Endnote im Zeugnis. Die Projektleistung wird in einer Verbalbeurteilung näher erläutert. Die Projektprüfung ist nicht an den Prüfungszeitraum gebunden und wird im Frühjahr 2009 (März / April) stattfinden. 1RWHQJHEXQJXQG(UJHEQLVGHU3UIXQJ Bei der Bewertung der Jahresleistungen sowie der einzelnen Prüfungsleistungen werden Zehntelnoten erteilt. Eine 2. Stelle rechts vom Komma findet keine Berücksichtigung bei der Berechnung der Note. Die Leistung der schriftlichen und die Leistung der zusätzlichen mündlichen Prüfung zählen gleich. Lässt sich ein Schüler in einem Fach, in dem er schriftlich geprüft wurde, zusätzlich noch mündlich prüfen, so wird die Prüfungsleistung als Durchschnitt beider Prüfungsteile berechnet. 'LH3UIXQJLVWEHVWDQGHQ 1. wenn der Durchschnitt der Gesamtleistungen der für die Versetzung maßgeblichen Fächer und die Note der Projektprüfung besser als 4,5 ist, 2. wenn höchstens 1 Prüfungsfach bzw. die Projektprüfung mit „schlechter als ausreichend“ bewertet wurde 3. wenn 2 Prüfungsfächer oder 1 Prüfungsfach und die Projektprüfung mit „schlechter als ausreichend“ bewertet wurde ist die Prüfung bestanden, wenn ein Ausgleich gegeben ist: ungenügend mit sehr gut oder 2 x gut mangelhaft mit gut oder 2 x befriedigend in einem Prüfungsfach 4. wenn nicht in mehr als 3 für die Versetzung maßgeblichen Fächern oder 2 maßgebliche Fächer und die Projektprüfung mit „schlechter als ausreichend“ bewertet wurde. (1 „ungenügend“ zählt wie 2 „mangelhaft“) 5. Ist das Bestehen der Prüfung aufgrund der Gesamtleistung in Englisch nicht möglich, kann Englisch abgewählt werden. Beispiel: Ein Schüler erhält folgendes „Anmeldezeugnis“ (Jahresleistungen): Religionslehre/Ethik Deutsch WZG Englisch Mathematik 3,4 3,5 2,8 5,2 4,5 MNT MSG WAG (Technik oder HTW) 4,4 2,2 3,2 Der Schüler erzielt in seinen Pflicht-Prüfungsfächern und in der Projektprüfung folgende Ergebnisse: Deutsch 3,4 (schr.) Englisch 5,0 (schriftlich 50%) und 4,0 (dezentral mündl. 50%) Mathematik 6,0 (schr.)* Projektprüfung 3,5 Auf Wunsch des Schülers wird in Mathematik zusätzlich mündlich geprüft: Prüfungsleistung: 6,0 4,8 10,8 / 2 = 5,4 Damit ergibt sich für das Abschlusszeugnis (Noten) folgende Berechnungsgrundlage: Religion Deutsch WZG Englisch Mathematik MNT MSG WAG Projektprüfung Jahresleistung 3,4 3,5 2,8 5,2 4,5 4,4 2,2 3,2 - PrüfungsLeistung 3,4 4,5 (6,0+4,8) = 5,4 2 2,4 DurchSchnitt 3,4 3,4 2,8 4,8 4,9 Note 4,4 2,2 3,2 2,4 4 2 3 2 Prüfungsdurchschnitt: 3 3 3 5 5 30 : 9 = 3,3 Der Durchschnitt der Gesamtleistungen der für die Versetzung maßgeblichen Fächer und der Projektprüfung beträgt in diesem Beispiel: 3,3; also wäre die Gesamtnote „befriedigend“. Der Schüler hat in 2 Prüfungsfächern „mangelhaft“. Er hat trotzdem bestanden, da er die Note mangelhaft in einem Prüfungsfach mit der Note gut in der Projektprüfung ausgleichen kann. In das Prüfungszeugnis sind der Durchschnitt der Gesamtleistungen und die Gesamtnote aufzunehmen. Das Prüfungszeugnis wird in der Schlusssitzung des Prüfungsausschusses festgestellt. :HLWHUELOGXQJ1DFKTXDOLILNDWLRQ a) Erfüllt das Hauptschulzeugnis bestimmte Bedingungen, so kann an einer 2 -jährigen Berufsfachschule die „Mittlere Reife“ erworben werden (9 Jahre Hauptschule + 2 Jahre Berufsfachschule) Grundvoraussetzungen: Durchschnitt aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch mindestens 3,0, sowie im Fach Deutsch mindestens „befriedigend“ und in den Fächern Englisch und Mathematik jeweils mindestens „ausreichend“. b) Wird in den 3 Zeugnissen: Hauptschulabschluss mit Prüfung in Englisch, Berufsschulabschluss und Zeugnis der Kammer (Berufsabschluss) ein Durchschnitt von mindestens 2,5 erzielt, so wird dieses Gesamtergebnis als „Mittlerer Abschluss“ anerkannt (9+3; 9 Jahre Hauptschule + 3 Jahre Berufsausbildung) und öffnet die Wege in andere Berufe und Schulen, z.B. Berechtigung zum Besuch des 1 -jährigen Berufkollegs zum Erwerb der Fachhochschulreife.