Jahresnote, schriftliche und mündliche Prüfung, Projektprüfung

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Jahresnote, schriftliche und mündliche Prüfung, Projektprüfung
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Eine Ausnahme bilden die Schüler, die in Klasse 8 und 9 am Zusatzunterricht
teilgenommen haben, zum Halbjahr von Klasse 9 einen entsprechend guten
Notendurchschnitt erreicht haben und sich für Klasse 10 der Werkrealschule angemeldet
haben. Diese Schüler müssen nur die Projektprüfung und die dezentrale mündliche
Prüfung in Englisch ablegen, können aber auch an den 3 anderen Prüfungen in Deutsch,
Mathematik und Englisch teilnehmen.
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal, frühestens nach einem Jahr,
wiederholen. Voraussetzung dafür ist die Wiederholung des 9. Schuljahres einer
Hauptschule. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, den Termin der
Schulfremdenprüfung im darauf folgenden Jahr wahrzunehmen.
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3.1 Nimmt ein Schüler ohne wichtigen Grund an einem der Prüfungsteile ganz oder
teilweise nicht teil, gilt dies als Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Über das
Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet der Schulleiter. Als wichtiger Grund
gilt insbesondere Krankheit. Es ist ein ärztliches oder amtsärztliches Zeugnis
vorzulegen.
Erklärung: Hat sich ein Schüler in Kenntnis einer gesundheitlichen Beeinträchtigung
oder eines anderen wichtigen Grundes, der das Ergebnis der Prüfung mindern
könnte, trotzdem der Prüfung unterzogen, so können diese Gründe nachträglich keine
Berücksichtung mehr finden, indem z.B. entsprechende Prüfungsteile für ungültig
erklärt werden.
3.2 Sofern insoweit ein wichtiger Grund vorliegt, gilt die Prüfung als nicht unternommen.
Der Schüler kann die nicht abgelegten Prüfungsteile an einem Nachtermin nachholen.
Nimmt der Schüler an dem Nachtermin ganz oder teilweise mit Genehmigung nicht
teil, gilt die Prüfung als nicht unternommen.
3.3 Begeht ein Schüler bei einem Prüfungsteil eine Täuschungshandlung oder einen
Täuschungsversuch, so kann dieser Teil mit der Note „ungenügend“ bewertet
werden. Bei schwerwiegenden Täuschungshandlungen oder entsprechenden
Prüfungsstörungen kann von der Prüfung ganz ausgeschlossen werden, dies gilt als
Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Die Entscheidung trifft der Schulleiter.
Erklärung: Bei nachgewiesenen leichten Täuschungsversuchen oder -handlungen
wird in der Regel dieser Teil der Prüfung mit „ungenügend“ bewertet werden.
3.4 Die Schüler sind vor Beginn der Abschlussprüfung auf diese Bestimmungen
hinzuweisen, wie z.B., dass kein Handy in den Prüfungsraum mitgenommen werden
darf.
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Alle schriftlichen Arbeiten sowie die mündlichen oder praktischen Leistungen des
Schülers innerhalb des 9. Schuljahres ergeben die Jahresleistung. Sie wird in der
Genauigkeit von Zehntelnoten ausgedrückt (z.B. 4,2 oder 2,6). Bei all den Fächern, die
nicht geprüft werden, wird durch Rundung aus der Jahresleistung die Jahresnote
ermittelt.
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Deutsch:
schriftliche Arbeit - Zeit: 135 Minuten - 1 Thema (Sachtext)
Hierbei werden Teilaufgaben in einer vorgegebenen Reihenfolge abgefragt
und dabei das Leseverständnis überprüft.
Mathematik: Grundaufgaben und Wahlpflichtaufgaben - Zeit: 135 Minuten
Im zweiten Teil können Schüler Aufgaben auswählen.
Englisch:
Die Prüfungsaufgabe besteht aus zwei Teilen:
1. Hör -und Sehverstehensaufgabe - Arbeitszeit: 30 Minuten
2. Leseverstehen- und Schreibaufgabe - Arbeitszeit: 60 Minuten
In Englisch wird jeder Schüler im Zeitraum zwischen Ende November und Dezember
2009 mündlich geprüft. Die Aufgaben und Termine sind nicht landeseinheitlich
vorgegeben, sondern werden von den Fachlehrern gestellt und festgelegt. Die Schüler
erfahren mindestens 1 Woche vorher ihren Prüfungstermin. Die dabei erreichte Note
zählt 50%, die schriftliche Prüfung im Juni ebenfalls 50%. Zusammen ergeben diese
beiden Prüfungsteile die Prüfungsnote im Fach Englisch.
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Die zusätzliche mündliche Prüfung ist auf Wunsch des Schülers.
Die Prüfung dauert je Schüler und Fach etwa 15 Minuten.
Die Aufgaben der mündlichen Prüfungen werden überwiegend aus dem Stoffgebiet der
Klasse 9 der Hauptschule entnommen.
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Die Projektprüfung ist eine weitere verbindliche Prüfung. Projekte sind
fächerübergreifend. Themen können aus allen maßgeblichen Fächern außer Deutsch,
Mathematik und Englisch gewählt werden. Das gewählte Thema, das während 16
Stunden in Gruppenarbeit bearbeitet wird, muss von der Schulleitung genehmigt werden.
Jeder Schüler der Gruppe erhält eine individuelle Note. Die Projektleistungsnote wird im
Abschlusszeugnis als eigener Bereich ausgewiesen. Für die einzelnen Fächer ist die
Jahresleistung die Endnote im Zeugnis. Die Projektleistung wird in einer
Verbalbeurteilung näher erläutert.
Die Projektprüfung ist nicht an den Prüfungszeitraum gebunden und wird im Frühjahr
2009 (März / April) stattfinden.
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Bei der Bewertung der Jahresleistungen sowie der einzelnen Prüfungsleistungen werden
Zehntelnoten erteilt. Eine 2. Stelle rechts vom Komma findet keine Berücksichtigung bei der
Berechnung der Note.
Die Leistung der schriftlichen und die Leistung der zusätzlichen mündlichen Prüfung zählen
gleich. Lässt sich ein Schüler in einem Fach, in dem er schriftlich geprüft wurde, zusätzlich
noch mündlich prüfen, so wird die Prüfungsleistung als Durchschnitt beider Prüfungsteile
berechnet.
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1. wenn der Durchschnitt der Gesamtleistungen der für die Versetzung maßgeblichen
Fächer und die Note der Projektprüfung besser als 4,5 ist,
2. wenn höchstens 1 Prüfungsfach bzw. die Projektprüfung mit „schlechter als
ausreichend“ bewertet wurde
3. wenn 2 Prüfungsfächer oder 1 Prüfungsfach und die Projektprüfung mit „schlechter
als ausreichend“ bewertet wurde ist die Prüfung bestanden, wenn ein Ausgleich
gegeben ist:
ungenügend mit sehr gut oder 2 x gut
mangelhaft mit gut oder 2 x befriedigend in einem Prüfungsfach
4. wenn nicht in mehr als 3 für die Versetzung maßgeblichen Fächern oder 2
maßgebliche Fächer und die Projektprüfung mit „schlechter als ausreichend“ bewertet
wurde. (1 „ungenügend“ zählt wie 2 „mangelhaft“)
5. Ist das Bestehen der Prüfung aufgrund der Gesamtleistung in Englisch nicht möglich,
kann Englisch abgewählt werden.
Beispiel:
Ein Schüler erhält folgendes „Anmeldezeugnis“ (Jahresleistungen):
Religionslehre/Ethik
Deutsch
WZG
Englisch
Mathematik
3,4
3,5
2,8
5,2
4,5
MNT
MSG
WAG (Technik oder HTW)
4,4
2,2
3,2
Der Schüler erzielt in seinen Pflicht-Prüfungsfächern und in der Projektprüfung folgende
Ergebnisse:
Deutsch
3,4 (schr.)
Englisch
5,0 (schriftlich 50%) und 4,0 (dezentral mündl. 50%) Mathematik
6,0 (schr.)*
Projektprüfung
3,5
Auf Wunsch des Schülers wird in Mathematik zusätzlich mündlich geprüft:
Prüfungsleistung:
6,0
4,8
10,8 / 2 = 5,4
Damit ergibt sich für das Abschlusszeugnis (Noten) folgende Berechnungsgrundlage:
Religion
Deutsch
WZG
Englisch
Mathematik
MNT
MSG
WAG
Projektprüfung
Jahresleistung
3,4
3,5
2,8
5,2
4,5
4,4
2,2
3,2
-
PrüfungsLeistung
3,4
4,5
(6,0+4,8) = 5,4
2
2,4
DurchSchnitt
3,4
3,4
2,8
4,8
4,9
Note
4,4
2,2
3,2
2,4
4
2
3
2
Prüfungsdurchschnitt:
3
3
3
5
5
30 : 9 = 3,3
Der Durchschnitt der Gesamtleistungen der für die Versetzung maßgeblichen Fächer und
der Projektprüfung beträgt in diesem Beispiel: 3,3; also wäre die Gesamtnote „befriedigend“.
Der Schüler hat in 2 Prüfungsfächern „mangelhaft“. Er hat trotzdem bestanden, da er die
Note mangelhaft in einem Prüfungsfach mit der Note gut in der Projektprüfung ausgleichen
kann.
In das Prüfungszeugnis sind der Durchschnitt der Gesamtleistungen und die Gesamtnote
aufzunehmen. Das Prüfungszeugnis wird in der Schlusssitzung des Prüfungsausschusses
festgestellt.
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a)
Erfüllt das Hauptschulzeugnis bestimmte Bedingungen, so kann an einer 2 -jährigen
Berufsfachschule die „Mittlere Reife“ erworben werden (9 Jahre Hauptschule + 2 Jahre
Berufsfachschule)
Grundvoraussetzungen: Durchschnitt aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch
mindestens 3,0, sowie im Fach Deutsch mindestens „befriedigend“ und in den Fächern
Englisch und Mathematik jeweils mindestens „ausreichend“.
b) Wird in den 3 Zeugnissen: Hauptschulabschluss mit Prüfung in Englisch,
Berufsschulabschluss und Zeugnis der Kammer (Berufsabschluss) ein Durchschnitt von
mindestens 2,5 erzielt, so wird dieses Gesamtergebnis als „Mittlerer Abschluss“
anerkannt (9+3; 9 Jahre Hauptschule + 3 Jahre Berufsausbildung) und öffnet die Wege in
andere Berufe und Schulen, z.B. Berechtigung zum Besuch des 1 -jährigen Berufkollegs
zum Erwerb der Fachhochschulreife.