Lactulose Albrecht®
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Lactulose Albrecht®
Lactulose Albrecht® 615 mg/ml schmackhafte Suspension zum Eingeben/zur Ver-abreichung als rektalen Einlauf für Zierkaninchen, Kleinnager, Frettchen Zusammensetzung: 1 ml Suspension enthält: Wirkstoff: Lactulose 615 mg Sonstige Bestandteile: Apfelpectin Anwendungsgebiete: Zur Therapie und Prophylaxe von Obstipationen. Zur Stabilisierung der Gram-positiven, physiologischen Darmflora während Antibiotikabehandlung. Gegenanzeigen und Nebenwirkungen: Keine bekannt Dosierungsanleitung und Art der Anwendung: Vor der Anwendung Flasche schütteln! Zum Eingeben. Auf eine saubere Entnahme achten. Zierkaninchen, Kleinnager und Frettchen: Zur Therapie von Dickdarmverstopfungen: 2 bis 3 ml/kg Körpergewicht 2 bis 3-mal täglich in den Mund eingeben. Zur Vorbeugung von Dickdarmverstopfungen sowie bei Hepatoenzephalopathie/ Hyperammonämie: 1 ml/kg Körpergewicht 2-mal täglich in den Mund eingeben oder mit Futter gemischt anbieten. Zur Begleitbehandlung einer antibiotischen Therapie: 1 ml/kg Körpergewicht 15 Minuten vor jeder oralen Antibiotika-gabe in den Mund eingeben oder mit etwas Futter gemischt anbieten. Zur Verabreichung als rektalen Einlauf durch die Tierärztin/den Tierarzt: Frettchen: Als Klistier: 3 Teile Lactulose Albrecht mit 7 Teilen körperwarmem Wasser mischen. Von diesem Gemisch 25 ml/kg Körpergewicht mit einer flexi-blen Sonde rektal eingeben. Hinweise für die richtige Anwendung: Dieses Arzneimittel enthält kristalline Laktulose und ist daher nahezu Laktose-frei. Wartezeit: Entfällt. Nicht bei Tieren anwenden, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen. Besondere Lagerungshinweise: Arzneimittel unzugänglich für Kinder auf-bewahren. Nach dem Öffnen innerhalb von 2 Monaten aufbrauchen. Das Arzneimittel nach Ablauf des auf Behältnis und äußerer Umhüllung angegebenen Verfallsdatums nicht mehr anwenden. Besondere Warnhinweise: Keine Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung nicht verwendeter Arzneimittel oder von Abfallmaterialien: Nicht aufgebrauchte Tierarzneimittel sind vorzugsweise bei Schadstoffsammelstellen abzugeben. Bei gemeinsamer Entsorgung mit dem Hausmüll ist sicherzustellen, dass kein missbräuchlicher Zugriff auf diese Abfälle erfolgen kann. Tierarzneimittel dürfen nicht mit dem Abwasser bzw. über die Kanalisation entsorgt werden. Datum der Fassung: 27.05.2010 Pharmazeutisches Unternehmen: Albrecht GmbH, Hauptstr. 6 – 8, D-88326 Aulendorf