Gesundheitsgefährdung durch gefährliche Stoffe im Abfall
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Gesundheitsgefährdung durch gefährliche Stoffe im Abfall
LAGetSi Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Referat III E „Besondere“ Vorsicht bei Asbest und KMF* Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau Dipl.-Ing. Markus Klug Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 1 1 LAGetSi Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Referat III E „Besondere“ Vorsicht bei Asbest und KMF Copyright Hinweise Die im Rahmen dieser Präsentation verwendeten Folien grafischen Darstellungen und sonstigen Unterlagen geben unsere aktuelle Einschätzung auf der Basis der derzeit geltenden Regeln und ihrer Auslegung wieder. Die Präsentation ist unter vortragsdidaktischen Aspekten erstellt und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie ist damit weder geeignet, eine Beurteilung im konkreten Einzelfall abzuleiten, noch kann sie als Basis für vertragliche Vereinbarungen herangezogen werden. 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Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 2 LAGetSi Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Referat III E Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF • • • • • • • • • • Einleitung Blickwinkel Definitionen Aufnahmewege Gefahren / Eigenschaften Wirkung Asbest, KMF Rechtlich/technische Betrachtung und und und • Schluss Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 3 LAGetSi Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Referat III E Fundstellen (Beispiele) Dämmung Dächer Trennwände Installationswände Fassaden Rohrleitungen Bodenbeläge Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 4 LAGetSi Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Referat III E Fundstellen (nachher) Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 5 LAGetSi Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin 10 µm Referat III E MKW PCB HSM HCH DDT PCP Fasern Asbest KMF Staub Klug 06-2012 PAK Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 6 LAGetSi Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Referat III E Gesundheitsgefährdung Gefährdung Gefährdung bezeichnet die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an deren Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit. Gefährdung Klug 06-2012 ≠ Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF Risiko 7 LAGetSi Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Referat III E Asbest 2005 1995: 1.150 Tote Klug 06-2012 2010 2015 2020 2025 2008: 1.468 Tote Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 8 LAGetSi Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Referat III E Exposition Exposition gegenüber Gefahrstoffen Inhalative Exposition ist das Vorhandensein eines gefährlichen Stoffes in der Luft im Atembereich des Beschäftigten. Sie wird beschrieben durch die Angabe von Konzentration und zugehörigem zeitlichen Bezug (Dauer der Exposition). Eine dermale Exposition liegt vor, wenn Hautkontakt gegenüber Gefahrstoffen besteht. Sie wird beschrieben durch die Menge und Konzentration des Stoffes auf der Haut, Lage und Ausdehnung der benetzten Fläche, sowie Dauer und Häufigkeit des Hautkontaktes. Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 9 LAGetSi Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Referat III E Aufnahmewege Aufnahme durch die Atmungswege (Orale Aufnahme) Aufnahme über die Haut Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 10 LAGetSi Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Referat III E TRGS 519 / 2.6 Asbesthaltige Gefahrstoffe (1) Asbesthaltige Gefahrstoffe sind asbesthaltige Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, bei deren Verwendung asbesthaltiger Faserstaub entsteht oder freigesetzt werden kann. (2) Asbesthaltige Zubereitungen sind Gemische, denen Asbest gezielt zugesetzt wurde, z. B. Spritzasbest. (3) Asbesthaltige Erzeugnisse wurden aus Asbest, asbesthaltigen Stoffen oder asbesthaltigen Zubereitungen hergestellt (z. B. asbesthaltige Bremsbeläge, Asbestzementplatten) oder enthalten asbesthaltige Teile (z. B. Speicherheizgeräte, Maschinen mit asbesthaltigen Dichtungen). Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 11 LAGetSi Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Fasern Referat III E Asbest Charakterisierung Unter Asbest versteht man eine Gruppe anorganischer, natürlich vorkommender, kristalliner Silikate, die in Form von Fasern bzw. Faserbündeln auftreten. Die Fasern können bei mechanischer Beanspruchung längs in immer dünnere Fasern aufspleissen, welche in den krebserregenden Stäuben beim Umgang mit Asbest oder asbesthaltigen Materialien auftreten. Verwendung Vorkommen in Gebäuden Spritzasbest, Mörtel, Putze, Stopfmassen, Leichtbauplatten, Pappen, Schnüre, Schaumstoffe, Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen, Trennwände, Lüftungskanäle, Fensterbänke, Bodenbeläge, Kleber, Kitte, Beschichtungsstoffe, usw. Aufnahmewege Einatmen Wirkungen akut Vergleichbar mit der Wirkung nicht toxischer Stäube (Irritation), spätere Entstehung von Asbestkörperchen chronisch Entstehung von Asbestkörperchen (besonders bei Amphibolasbestarten), Asbestose, zelluläre Veränderungen an den Lungenhautflächen (hyaline und verkalkte Pleuraplaques), Lungenkrebs „Gefahr“ Klug 06-2012 Karzinogenität, Kategorie 1A; H350 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 1; H372 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 12 LAGetSi Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Fasern Verwendung Vorkommen in Gebäuden Klug 06-2012 Referat III E Asbest Spritzasbest, Mörtel, Putze, Stopfmassen, Leichtbauplatten, Pappen, Schnüre, Schaumstoffe,… Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen, Trennwände, Lüftungskanäle, Fensterbänke, Bodenbeläge, Kleber, Kitte, Beschichtungsstoffe, usw. Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 13 LAGetSi Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Referat III E TRGS 521 / 2.3 Alte Mineralwollen (1) Im Sinne dieser TRGS sind alte Mineralwollen biopersistente künstliche Mineralfasern nach Anhang IV Nr. 22* der GefStoffV. Nach der TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe“ sind die aus alter Mineralwolle freigesetzten Faserstäube als krebserzeugend zu bewerten. (2) Für alte Mineralwollen gilt seit Juni 2000 das Herstellungs- und Verwendungsverbot nach Anhang IV Nr. 22* GefStoffV. Bei Mineralwolle die vor 1996 eingebaute wurde, ist davon auszugehen, dass es sich um alte Mineralwolle im Sinne dieser TRGS handelt. *GefStoffV Anhang II Nummer 5 Biopersistente Fasern (1) Folgende mineralfaserhaltige Gefahrstoffe dürfen weder für die Wärme- und Schalldämmung im Hochbau, einschließlich technischer Isolierungen, noch für Lüftungsanlagen hergestellt oder verwendet werden: 1. künstliche Mineralfasern (künstlich hergestellte ungerichtete glasige [Silikat-]Fasern mit einem Massengehalt von in der Summe über 18 Prozent der Oxide von Na, K, Ca, Mg und Ba), 2. Zubereitungen und Erzeugnisse, die künstliche Mineralfasern mit einem Massengehalt von insgesamt mehr als 0,1 Prozent enthalten. Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 14 LAGetSi Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Fasern Referat III E KMF / alte Mineralwolle TRGS 521 Charakterisierung KMF bestehen aus verschieden dicken Glas- oder Steinwollefasern (künstlichen Mineralfasern), die mit Kunstharz gebunden und denen sehr geringe Mengen an Mineralölen zur Staubbindung zugegeben sind. Alte Fasermaterialien gehören wegen ihrer stofflichen Zusammensetzung in die Kategorie K2 der kanzerogenen Stoffe einzustufen sind. Beim Umgang mit KMF können lungengängige Fasern entstehen bzw. frei werden. Verwendung Dämm-, Isoliermaterialien Aufnahmewege Einatmen Wirkungen akut Reizung von Haut und Augen chronisch Bronchitis, Lungenschaden, Fasern bzw. faserhaltige Stäube der Kategorie 2 kann Krebs erzeugen! Karzinogenität, Kategorie 2; H351 „Achtung“ Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 15 LAGetSi Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Referat III E Wechselwirkungen Wechselwirkung ist die gegenseitige Beeinflussung zwischen einem Arbeitsmittel und anderen Arbeitsmitteln, zwischen einem Arbeitsmittel und Arbeitsstoffen oder zwischen einem Arbeitsmittel und der Arbeitsumgebung. Wechselwirkung ist auch die gegenseitige Beeinflussung der Wirkung von zwei oder mehreren Gefahrstoffen. Die Wirkung kann dadurch verstärkt werden. Bei Gefährdungen durch Wechselwirkungen kann es sich um zusätzliche oder um die Veränderung bereits vorhandener Gefährdungen handeln. Die Wechselwirkung zwischen biologischen Arbeitsstoffen wird von dieser Definition nicht erfasst. Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 16 LAGetSi Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Referat III E TRGS Vergleich Asbest Mineralfasern Verwendungsbeschränkungen Sachkunde Geringe Exposition < 10.000 F/m³ Geringer Umfang > 100.000 F/m³ Umfangreiche Arbeiten < 100.000 F/m³ Abbruchsarbeiten Sanierungsarbeiten (nur schwach gebunden) Instandhaltungsarbeiten Klug 06-2012 Verwendungsbeschränkungen Keine Sachkunde Expositionskategorien ≠ < 50.000 F/m³ > 50.000 - 250.000 F/m³ > 250.000 F/m³ Abbrucharbeiten Sanierungsarbeiten Instandhaltungsarbeiten Demontage Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 17 LAGetSi Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Referat III E TRGS Vergleich TRGS 519 Asbest TRGS 521 Mineralfasern Abbrucharbeiten umfassen das Abbrechen von baulichen Anlagen oder Teilen davon, das Abwracken von Fahrzeugen einschließlich Schiffen, das Demontieren von Anlagen oder Geräten usw. einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten. Klug 06-2012 ≈ Abbrucharbeiten umfassen das Abbrechen von baulichen Anlagen, das Abwracken von Fahrzeugen einschließlich Schiffen, das Demontieren von Anlagen oder Geräten usw. einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten. Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 18 LAGetSi Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Referat III E TRGS Vergleich TRGS 519 Asbest TRGS 521 Mineralfasern (1) Sanierungsarbeiten umfassen die Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahren, die durch schwach gebundene asbesthaltige Gefahrstoffe entstanden sind, einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten Sanierungsarbeiten umfassen das Entfernen* von MineralwolleDämmstoffen und erforderlichenfalls das Ersetzen einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten. ≠ *(Abbruch) Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 19 LAGetSi Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Referat III E TRGS Vergleich TRGS 519 Asbest TRGS 521 Mineralfasern Instandhaltungsarbeiten umfassen alle Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes (Wartung), zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes (Inspektion) und zur Wiederherstellung des SollZustandes (Instandsetzung). = Instandhaltungsarbeiten umfassen alle Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes (Wartung), zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes (Inspektion) und zur Wiederherstellung des SollZustandes (Instandsetzung). Unter Instandhaltungsarbeiten fallen die erforderlichen Nebenarbeiten und auch vorläufige bauliche Maßnahmen im Sinne der Asbest-Richtlinie (siehe Nummer 17), wie z. B. Beschichten, Ausbessern von Beschädigungen, Schließen von Fugen sowie Maßnahmen nach Nummer 16 dieser. Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 20 LAGetSi Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Referat III E Sollzustand Sollzustand ist der durch die Gefährdungsbeurteilung oder die sicherheitstechnische Bewertung festgelegte sichere Zustand für die weitere Benutzung oder den weiteren Betrieb. Anfang Herstellung Verwendung Gebrauch Alterung Ermüdung Ende Entsorgung Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 21 LAGetSi Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Referat III E „Lebenszyklus“ Herstellung …festgelegter sicherer Zustand… Verwendung Gebrauch bestimmungsgemäße Verwendung, Instandsetzung möglich, … Alterung Ermüdung Verlust der Gebrauchseigenschaften „Entsorgung“ abbrechen, entfernen, beseitigen,…, transportieren, verpacken,… Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 22 LAGetSi Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Referat III E „Lebenszyklus“ Beispiele: Verlust der ursprünglichen Werkstoffeigenschaften (beispielhaft) Abblättern einer Beschichtung Tragfähigkeit, Oberflächengüte Brechen bei geringster Beanspruchung Zug- und Druckfestigkeit Reißen bei „normaler“ Windlast Zug- und Druckfestigkeit Ermüdung durch chemisch / physikalische Beanspruchung im Regelbetrieb (bestimmungsgemäßer Betrieb) Zug- und Druckfestigkeit, Korrosionsbeständigkeit, Tragfähigkeit, Oberflächengüte Aufwölbungen und dauerhafte Druckstellen an Fußbodenmaterialien Weichmacherverlust, Elastizität, Tragfähigkeit, Oberflächengüte Reißen und Versprödung bei Normalbeanspruchung Zug- und Druckfestigkeit Lösen vom Untergrund (Wände, Fußböden) Tragfähigkeit, Oberflächengüte Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 23 LAGetSi Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Referat III E Wer darf Tätigkeiten ausführen ? Asbest Mineralfasern Grundvoraussetzung Sachkunde* Grundvoraussetzung Fachkunde ≠ * schließt Fachkunde ein Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 24 LAGetSi Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Referat III E TRGS Vergleich Asbest Mineralfasern Sachkundig Fachkundig (13) Sachkundig ist, wer seine bestehende Fachkunde durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang erweitert hat. In Abhängigkeit vom Aufgabengebiet kann es zum Erwerb der Sachkunde auch erforderlich sein, den Lehrgang mit einer erfolgreichen Prüfung abzuschließen. Sachkundig ist ferner, wer über eine von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannte oder in dieser Verordnung als gleichwertig bestimmte Qualifikation verfügt. (12) Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe befähigt ist. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit sowie die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen. ≠ nur Fachbetriebe… Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 25 LAGetSi Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Referat III E …und… • • • • Klug 06-2012 Organisations-/Auswahlverantwortung des Auftraggebers Hinweis auf 319 StGB Baugefährdung BaustellV … Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 26 LAGetSi Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Referat III E Danke für Ihre Aufmerksamkeit ! [email protected] Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 27