Gesundheitsgefährdung durch gefährliche Stoffe im Abfall

Transcription

Gesundheitsgefährdung durch gefährliche Stoffe im Abfall
LAGetSi
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Referat III E
„Besondere“ Vorsicht bei Asbest und KMF*
Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau
Dipl.-Ing. Markus Klug
Klug 06-2012
Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF
1
1
LAGetSi
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Referat III E
„Besondere“ Vorsicht bei Asbest und KMF
Copyright Hinweise
Die im Rahmen dieser Präsentation verwendeten Folien grafischen Darstellungen und sonstigen
Unterlagen geben unsere aktuelle Einschätzung auf der Basis der derzeit geltenden Regeln und ihrer
Auslegung wieder.
Die Präsentation ist unter vortragsdidaktischen Aspekten erstellt und erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit. Sie ist damit weder geeignet, eine Beurteilung im konkreten Einzelfall abzuleiten, noch kann
sie als Basis für vertragliche Vereinbarungen herangezogen werden.
Durch die Überlassung der Präsentation wird eine Haftung unserer Behörde gegenüber dem Teilnehmer der
Präsentation oder dritten Personen in keiner Weise begründet. Die Inhalte dieser Präsentation sind das
geistige und wirtschaftliche Eigentum unserer Behörde und unterliegen unserem Copyright. Das bedeutet,
dass sie vom Empfänger nur für eigene Zwecke bzw. wie vereinbart zweckgebunden verwendet werden
dürfen.
Jede weitere Verwendung, insbesondere die Weitergabe an dritte Personen im Original, als Kopie, in
Auszügen oder auf elektronischem Weg, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des
Eigentümers.
Klug 06-2012
Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF
2
LAGetSi
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Referat III E
Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Einleitung Blickwinkel
Definitionen
Aufnahmewege
Gefahren / Eigenschaften
Wirkung
Asbest, KMF
Rechtlich/technische Betrachtung
und
und
und
• Schluss
Klug 06-2012
Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF
3
LAGetSi
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Referat III E
Fundstellen (Beispiele)
Dämmung
Dächer
Trennwände
Installationswände
Fassaden
Rohrleitungen
Bodenbeläge
Klug 06-2012
Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF
4
LAGetSi
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Referat III E
Fundstellen (nachher)
Klug 06-2012
Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF
5
LAGetSi
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
10
µm
Referat III E
MKW
PCB
HSM
HCH
DDT
PCP
Fasern
Asbest
KMF
Staub
Klug 06-2012
PAK
Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF
6
LAGetSi
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Referat III E
Gesundheitsgefährdung
Gefährdung
Gefährdung bezeichnet die Möglichkeit eines Schadens oder einer
gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen
an deren Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit.
Gefährdung
Klug 06-2012
≠
Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF
Risiko
7
LAGetSi
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Referat III E
Asbest
2005
1995: 1.150 Tote
Klug 06-2012
2010
2015
2020
2025
2008: 1.468 Tote
Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF
8
LAGetSi
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Referat III E
Exposition
Exposition gegenüber Gefahrstoffen
Inhalative Exposition ist das Vorhandensein eines gefährlichen
Stoffes in der Luft im Atembereich des Beschäftigten.
Sie wird beschrieben durch die Angabe von Konzentration und
zugehörigem zeitlichen Bezug (Dauer der Exposition).
Eine dermale Exposition liegt vor, wenn Hautkontakt gegenüber
Gefahrstoffen besteht.
Sie wird beschrieben durch die Menge und Konzentration des
Stoffes auf der Haut, Lage und Ausdehnung der benetzten Fläche,
sowie Dauer und Häufigkeit des Hautkontaktes.
Klug 06-2012
Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF
9
LAGetSi
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Referat III E
Aufnahmewege
Aufnahme durch die Atmungswege
(Orale Aufnahme)
Aufnahme über die Haut
Klug 06-2012
Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF
10
LAGetSi
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Referat III E
TRGS 519 / 2.6 Asbesthaltige Gefahrstoffe
(1) Asbesthaltige Gefahrstoffe sind asbesthaltige Stoffe, Zubereitungen und
Erzeugnisse, bei deren Verwendung asbesthaltiger Faserstaub entsteht
oder freigesetzt werden kann.
(2) Asbesthaltige Zubereitungen sind Gemische, denen Asbest gezielt
zugesetzt wurde, z. B. Spritzasbest.
(3) Asbesthaltige Erzeugnisse wurden aus Asbest, asbesthaltigen Stoffen
oder asbesthaltigen Zubereitungen hergestellt (z. B. asbesthaltige
Bremsbeläge, Asbestzementplatten) oder enthalten asbesthaltige Teile
(z. B. Speicherheizgeräte, Maschinen mit asbesthaltigen Dichtungen).
Klug 06-2012
Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF
11
LAGetSi
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Fasern
Referat III E
Asbest
Charakterisierung
Unter Asbest versteht man eine Gruppe anorganischer, natürlich
vorkommender, kristalliner Silikate, die in Form von Fasern bzw.
Faserbündeln auftreten. Die Fasern können bei mechanischer
Beanspruchung längs in immer dünnere Fasern aufspleissen, welche in den
krebserregenden Stäuben beim Umgang mit Asbest oder asbesthaltigen
Materialien auftreten.
Verwendung
Vorkommen in
Gebäuden
Spritzasbest, Mörtel, Putze, Stopfmassen, Leichtbauplatten, Pappen,
Schnüre, Schaumstoffe,
Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen, Trennwände, Lüftungskanäle,
Fensterbänke, Bodenbeläge, Kleber, Kitte, Beschichtungsstoffe, usw.
Aufnahmewege
Einatmen
Wirkungen
akut
Vergleichbar mit der Wirkung nicht toxischer Stäube
(Irritation), spätere Entstehung von Asbestkörperchen
chronisch
Entstehung von Asbestkörperchen (besonders bei
Amphibolasbestarten), Asbestose, zelluläre Veränderungen an den Lungenhautflächen (hyaline und
verkalkte Pleuraplaques), Lungenkrebs
„Gefahr“
Klug 06-2012
Karzinogenität, Kategorie 1A; H350
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition),
Kategorie 1; H372
Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF
12
LAGetSi
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Fasern
Verwendung
Vorkommen in
Gebäuden
Klug 06-2012
Referat III E
Asbest
Spritzasbest, Mörtel, Putze, Stopfmassen,
Leichtbauplatten, Pappen,
Schnüre, Schaumstoffe,…
Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen,
Trennwände, Lüftungskanäle, Fensterbänke,
Bodenbeläge, Kleber, Kitte, Beschichtungsstoffe,
usw.
Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF
13
LAGetSi
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Referat III E
TRGS 521 / 2.3 Alte Mineralwollen
(1) Im Sinne dieser TRGS sind alte Mineralwollen biopersistente künstliche
Mineralfasern nach Anhang IV Nr. 22* der GefStoffV.
Nach der TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder
oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe“ sind die aus alter Mineralwolle
freigesetzten Faserstäube als krebserzeugend zu bewerten.
(2) Für alte Mineralwollen gilt seit Juni 2000 das Herstellungs- und
Verwendungsverbot nach Anhang IV Nr. 22* GefStoffV.
Bei Mineralwolle die vor 1996 eingebaute wurde, ist davon auszugehen,
dass es sich um alte Mineralwolle im Sinne dieser TRGS handelt.
*GefStoffV Anhang II Nummer 5 Biopersistente Fasern
(1) Folgende mineralfaserhaltige Gefahrstoffe dürfen weder für die Wärme- und Schalldämmung
im Hochbau, einschließlich technischer Isolierungen, noch für Lüftungsanlagen hergestellt oder
verwendet werden:
1. künstliche Mineralfasern (künstlich hergestellte ungerichtete glasige [Silikat-]Fasern mit
einem Massengehalt von in der Summe über 18 Prozent der Oxide von Na, K, Ca, Mg und Ba),
2. Zubereitungen und Erzeugnisse, die künstliche Mineralfasern mit einem Massengehalt von
insgesamt mehr als 0,1 Prozent enthalten.
Klug 06-2012
Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF
14
LAGetSi
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Fasern
Referat III E
KMF / alte Mineralwolle TRGS 521
Charakterisierung
KMF bestehen aus verschieden dicken Glas- oder Steinwollefasern
(künstlichen Mineralfasern), die mit Kunstharz gebunden und denen sehr
geringe Mengen an Mineralölen zur Staubbindung zugegeben sind.
Alte Fasermaterialien gehören wegen ihrer stofflichen Zusammensetzung
in die Kategorie K2 der kanzerogenen Stoffe einzustufen sind. Beim
Umgang mit KMF können lungengängige Fasern entstehen bzw. frei
werden.
Verwendung
Dämm-, Isoliermaterialien
Aufnahmewege
Einatmen
Wirkungen
akut
Reizung von Haut und Augen
chronisch
Bronchitis, Lungenschaden,
Fasern bzw. faserhaltige Stäube der Kategorie 2 kann
Krebs erzeugen!
Karzinogenität, Kategorie 2; H351
„Achtung“
Klug 06-2012
Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF
15
LAGetSi
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Referat III E
Wechselwirkungen
Wechselwirkung ist die gegenseitige Beeinflussung zwischen einem
Arbeitsmittel und anderen Arbeitsmitteln, zwischen einem
Arbeitsmittel und Arbeitsstoffen oder zwischen einem Arbeitsmittel
und der Arbeitsumgebung.
Wechselwirkung ist auch die gegenseitige Beeinflussung der
Wirkung von zwei oder mehreren Gefahrstoffen.
Die Wirkung kann dadurch verstärkt werden.
Bei Gefährdungen durch Wechselwirkungen kann es sich um
zusätzliche oder um die Veränderung bereits vorhandener
Gefährdungen handeln.
Die Wechselwirkung zwischen biologischen Arbeitsstoffen wird von
dieser Definition nicht erfasst.
Klug 06-2012
Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF
16
LAGetSi
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Referat III E
TRGS Vergleich
Asbest
Mineralfasern
Verwendungsbeschränkungen
Sachkunde
Geringe Exposition < 10.000 F/m³
Geringer Umfang > 100.000 F/m³
Umfangreiche Arbeiten
< 100.000 F/m³
Abbruchsarbeiten
Sanierungsarbeiten
(nur schwach gebunden)
Instandhaltungsarbeiten
Klug 06-2012
Verwendungsbeschränkungen
Keine Sachkunde
Expositionskategorien
≠
< 50.000 F/m³
> 50.000 - 250.000 F/m³
> 250.000 F/m³
Abbrucharbeiten
Sanierungsarbeiten
Instandhaltungsarbeiten
Demontage
Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF
17
LAGetSi
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Referat III E
TRGS Vergleich
TRGS 519 Asbest
TRGS 521 Mineralfasern
Abbrucharbeiten umfassen das
Abbrechen von baulichen
Anlagen oder Teilen davon,
das Abwracken von Fahrzeugen
einschließlich Schiffen, das
Demontieren von Anlagen
oder Geräten usw. einschließlich
der erforderlichen Nebenarbeiten.
Klug 06-2012
≈
Abbrucharbeiten umfassen das
Abbrechen von baulichen
Anlagen, das Abwracken von
Fahrzeugen einschließlich
Schiffen, das Demontieren von
Anlagen oder Geräten usw.
einschließlich der erforderlichen
Nebenarbeiten.
Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF
18
LAGetSi
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Referat III E
TRGS Vergleich
TRGS 519 Asbest
TRGS 521 Mineralfasern
(1) Sanierungsarbeiten
umfassen die Vorbereitung und
Durchführung von Maßnahmen
zur Beseitigung von Gefahren,
die durch schwach gebundene
asbesthaltige Gefahrstoffe
entstanden sind, einschließlich
der erforderlichen Nebenarbeiten
Sanierungsarbeiten umfassen
das Entfernen* von MineralwolleDämmstoffen und
erforderlichenfalls das Ersetzen
einschließlich der erforderlichen
Nebenarbeiten.
≠
*(Abbruch)
Klug 06-2012
Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF
19
LAGetSi
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Referat III E
TRGS Vergleich
TRGS 519 Asbest
TRGS 521 Mineralfasern
Instandhaltungsarbeiten
umfassen alle Maßnahmen zur
Bewahrung des Soll-Zustandes
(Wartung), zur Feststellung und
Beurteilung des Ist-Zustandes
(Inspektion) und zur
Wiederherstellung des SollZustandes (Instandsetzung).
=
Instandhaltungsarbeiten
umfassen alle Maßnahmen zur
Bewahrung des Soll-Zustandes
(Wartung), zur Feststellung und
Beurteilung des Ist-Zustandes
(Inspektion) und zur
Wiederherstellung des SollZustandes (Instandsetzung).
Unter Instandhaltungsarbeiten fallen die
erforderlichen Nebenarbeiten und auch
vorläufige bauliche Maßnahmen im Sinne
der Asbest-Richtlinie (siehe Nummer 17),
wie z. B. Beschichten, Ausbessern von
Beschädigungen, Schließen von Fugen
sowie Maßnahmen nach Nummer 16
dieser.
Klug 06-2012
Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF
20
LAGetSi
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Referat III E
Sollzustand
Sollzustand ist der durch die Gefährdungsbeurteilung oder die
sicherheitstechnische Bewertung festgelegte sichere Zustand
für die weitere Benutzung oder den weiteren Betrieb.
Anfang
Herstellung
Verwendung
Gebrauch
Alterung
Ermüdung
Ende
Entsorgung
Klug 06-2012
Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF
21
LAGetSi
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Referat III E
„Lebenszyklus“
Herstellung
…festgelegter sicherer Zustand…
Verwendung
Gebrauch
bestimmungsgemäße Verwendung,
Instandsetzung möglich, …
Alterung
Ermüdung
Verlust der Gebrauchseigenschaften
„Entsorgung“
abbrechen, entfernen, beseitigen,…,
transportieren, verpacken,…
Klug 06-2012
Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF
22
LAGetSi
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Referat III E
„Lebenszyklus“
Beispiele:
Verlust der ursprünglichen
Werkstoffeigenschaften (beispielhaft)
Abblättern einer Beschichtung
Tragfähigkeit, Oberflächengüte
Brechen bei geringster Beanspruchung
Zug- und Druckfestigkeit
Reißen bei „normaler“ Windlast
Zug- und Druckfestigkeit
Ermüdung durch chemisch /
physikalische Beanspruchung im
Regelbetrieb
(bestimmungsgemäßer Betrieb)
Zug- und Druckfestigkeit,
Korrosionsbeständigkeit, Tragfähigkeit,
Oberflächengüte
Aufwölbungen und dauerhafte
Druckstellen an Fußbodenmaterialien
Weichmacherverlust, Elastizität, Tragfähigkeit,
Oberflächengüte
Reißen und Versprödung bei
Normalbeanspruchung
Zug- und Druckfestigkeit
Lösen vom Untergrund
(Wände, Fußböden)
Tragfähigkeit, Oberflächengüte
Klug 06-2012
Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF
23
LAGetSi
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Referat III E
Wer darf Tätigkeiten ausführen ?
Asbest
Mineralfasern
Grundvoraussetzung
Sachkunde*
Grundvoraussetzung
Fachkunde
≠
* schließt Fachkunde ein
Klug 06-2012
Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF
24
LAGetSi
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Referat III E
TRGS Vergleich
Asbest
Mineralfasern
Sachkundig
Fachkundig
(13) Sachkundig ist, wer seine
bestehende Fachkunde durch
Teilnahme an einem behördlich
anerkannten Sachkundelehrgang
erweitert hat. In Abhängigkeit vom
Aufgabengebiet kann es zum Erwerb
der Sachkunde auch erforderlich sein,
den Lehrgang mit einer erfolgreichen
Prüfung abzuschließen. Sachkundig
ist ferner, wer über eine von der
zuständigen Behörde als gleichwertig
anerkannte oder in dieser Verordnung
als gleichwertig bestimmte
Qualifikation verfügt.
(12) Fachkundig ist, wer zur
Ausübung einer in dieser Verordnung
bestimmten Aufgabe befähigt ist. Die
Anforderungen an die Fachkunde sind
abhängig von der jeweiligen Art der
Aufgabe. Zu den Anforderungen
zählen eine entsprechende
Berufsausbildung, Berufserfahrung
oder eine zeitnah ausgeübte
entsprechende berufliche Tätigkeit
sowie die Teilnahme an spezifischen
Fortbildungsmaßnahmen.
≠
nur Fachbetriebe…
Klug 06-2012
Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF
25
LAGetSi
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Referat III E
…und…
•
•
•
•
Klug 06-2012
Organisations-/Auswahlverantwortung des Auftraggebers
Hinweis auf 319 StGB Baugefährdung
BaustellV
…
Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF
26
LAGetSi
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Referat III E
Danke für Ihre
Aufmerksamkeit !
[email protected]
Klug 06-2012
Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF
27

Documents pareils