begründung - Lilienthal
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Gemeinde Lilienthal BEGRÜNDUNG des Bebauungsplanes Nr. 114 „Baumschule Weingärtner“ Stand 09.05.2008 SGP Schmidt Grundstücks- und Projektentwicklung GmbH Nelly-Sachs-Str. 9, 28215 Bremen Telefon: 0421 – 376 022 –0 Telefax: 0421 – 376 022 –3 Gemeinde Lilienthal Begründung zum Bebauungsplanes Nr. 114 „Baumschule Weingärtner“ Inhaltsverzeichnis 1 Lage des Plangebietes, Bestand ...................................................................................... 3 2 Planungsanlass, Planerfordernis, Vorbemerkungen ....................................................... 4 2.1 Planungsanlass und Planerfordernis .......................................................................... 4 2.2 Unterlagen / Gutachten ............................................................................................. 5 2.3 Flächennutzungsplan.................................................................................................. 5 2.4 Rechtliche Grundlagen .............................................................................................. 5 3 Festsetzungen des Bebauungsplanes.............................................................................. 6 3.1 Art und Maß der baulichen Nutzung ......................................................................... 6 3.1.1 Art der Nutzung ..................................................................................................... 6 3.1.2 Maß der Nutzung .................................................................................................. 7 3.2 Bauweise, Baugrenzen................................................................................................ 7 3.3 Verkehr......................................................................................................................... 8 3.4 Spielplatz...................................................................................................................... 8 3.5 Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft ...................... 9 4 Auswirkungen der Planung............................................................................................... 9 4.1 Immissionen................................................................................................................. 9 4.2 Ortsbild ....................................................................................................................... 10 4.3 Entwässerung............................................................................................................. 10 4.4 Verkehr....................................................................................................................... 10 5 Eingriffsregelung nach BNatSchG .................................................................................. 11 6 Kosten ............................................................................................................................... 12 7 Städtebauliche Daten ..................................................................................................... 12 8 Konzept der Fa. Gebrüder Weingärtner......................................................................... 12 9 Verfahrensvermerke........................................................................................................ 14 10 Anlage1: Konzept Gebrüder Weingärtner GmbH...................................................... 15 Seite 2 von 19 Seiten SGP SCHMIDT GRUNDSTÜCKS- UND PROJEKTENTWICKLUNG GMBH Gemeinde Lilienthal Begründung zum Bebauungsplanes Nr. 114 „Baumschule Weingärtner“ 1 Lage des Plangebietes, Bestand Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 114 „Baumschule Weingärtner“ liegt im Ortsteil Seebergen. Der Planbereich wird durch die Seeberger Landstrasse, der L 154, und einem Wirtschaftsweg durchschnitten. Seite 3 von 19 Seiten SGP SCHMIDT GRUNDSTÜCKS- UND PROJEKTENTWICKLUNG GMBH Gemeinde Lilienthal Begründung zum Bebauungsplanes Nr. 114 „Baumschule Weingärtner“ Der Planbereich wird im Norden von der Straße „Am Mühlenberg“ tangiert (rückwärtige Grundstücksgrenzen der anliegenden Wohnbebauung), im Süden schließen sich die Straßen „Hexenberger Straße“ und „Alter Postweg“ an. Nördlich des Plangebietes befindet sich der Geltungsbereich der rechtsverbindlichen Innenbereichssatzung Nr. 6 „Am Mühlenberg“. Zwischen dem Mündungsbereich der vorgenannten Straßen zur „Seeberger Landstrasse“ (L 154) sowie beidseitig im Bereich „Alter Postweg“ hat sich über die Jahrzehnte eine Entwicklung aus der landwirtschaftlichen Nutzung heraus hin zu einer Folgenutzung mit mischgebietstypischem Charakter vollzogen. Für das Quartier ist der Schutzanspruch eines Mischgebietes festzusetzen. 2 2.1 Planungsanlass, Planerfordernis, Vorbemerkungen Planungsanlass und Planerfordernis Für die Belange der Wirtschaft in ihrer mittelständischen Struktur sollen Bauflächen ausgewiesen werden. Der Familienbetrieb Gebrüder Weingärtner GmbH befindet sich mittlerweile in der 3. Generation als Gartenbaubetrieb und Gartencenter in Lilienthal – Seebergen. Die gesamte Gartenbaubranche unterlag in den letzten Jahrzehnten einem Wandel, zur landwirtschaftlichen Produktion kamen zusätzlich Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsangebote hinzu. Aufgrund der baurechtlichen Situation, der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet landwirtschaftliche Fläche dar, ist der Betrieb Gebrüder Weingärtner GmbH in seiner Entwicklungsfähigkeit stark behindert. Er kann keine weiteren Investitionen auf seinen Flächen durchführen, die Fortführung des Betriebes ist gefährdet. Die Gemeinde Lilienthal hat deshalb die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Baumschule Weingärtner“ beschlossen. Die Planerfordernis wird mit der notwendigen bauleitplanerischen Entwicklung begründet. Bauflächen sollen für die lokale mittelständische Wirtschaft bereitgestellt werden. Als mittelständischer Wirtschaftbetrieb sind die Gebrüder Weingärtner GmbH damit überlebensfähig, bestehende Arbeitsplätze werden erhalten und gesichert, mit neuen Investitionen können weitere Arbeitsplätze geschaffen werden. Seite 4 von 19 Seiten SGP SCHMIDT GRUNDSTÜCKS- UND PROJEKTENTWICKLUNG GMBH Gemeinde Lilienthal Begründung zum Bebauungsplanes Nr. 114 „Baumschule Weingärtner“ 2.2 Unterlagen / Gutachten Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Baumschule Weingärtner“ wurden nachfolgende Unterlagen und Gutachten erarbeitet, die in den Planungsprozess eingeflossen sind bzw. noch einfließen: €• Umweltbericht einschließlich Biotoptypenkartierung, IDN Ingenieurdienst Nord, Oyten, 2007 €‚ Schalltechnisches Gutachten zur Bauleitplanung „Weingärtner“ an der Seeberger Landstraße im OT Seebergen in der Gemeinde Lilienthal, Bonk-MaireHoppmann GbR:, 18.05.2004 und 07.02.2008 €ƒ Verkehrsgutachten zur Errichtung eines Gartencenters in der Gemeinde Lilienthal Seebergen, BVS Rödel & Pachan, Büro für Verkehrs- und Stadtplanung, 47475 Kamp-Lintfort, 2008. 2.3 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Lilienthal 1981 stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Flächen für die Landwirtschaft“ dar. Aufgrund der planerischen Zielsetzung der Gemeinde Lilienthal ist der Flächennutzungsplan zu ändern. Entsprechend § 8 Abs. 3 BauGB wird die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes „Baumschule Weingärtner“ im Parallelverfahren zeitgleich mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Baumschule Weingärtner“ erarbeitet. 2.4 Rechtliche Grundlagen €„ Baugesetzbuch (BauGB) i. d. Neuf. Vo. 23.9.2004, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dez. 2006 €… Baunutzungsverordnung (BauNVO) i. d. F. v. 23.1.1990, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vom 22.4.1993 €† Planzeichenverordnung (PlanzV 90) i. d. F. v. 18.12.1990 €‡ Niedersächsische Bauordnung (NBauO) i. d. Neuf. v. 10.2.2003, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5.11.2004 €ˆ Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) i. d. F. v. 22.8.1996, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5.11.2004 €‰ 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lilienthal Seite 5 von 19 Seiten SGP SCHMIDT GRUNDSTÜCKS- UND PROJEKTENTWICKLUNG GMBH Gemeinde Lilienthal Begründung zum Bebauungsplanes Nr. 114 „Baumschule Weingärtner“ 3 Festsetzungen des Bebauungsplanes 3.1 3.1.1 Art und Maß der baulichen Nutzung Art der Nutzung Der Bebauungsplan setzt für den Geltungsbereich ein Mischgebiet als auch Gewerbeflächen fest. Die im Quartier 2 (Q2) vorhandene gewerbliche und wohnwirtschaftliche Nutzung wird als Mischgebiet ausgewiesen. Dieses entspricht im wesentlichen dem Charakter der Nutzung des umliegenden Bestandes und fügt sich in diese städtebauliche Ordnung ein. Im Festsetzungskatalog von § 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) wird bei Mischgebieten auch die allgemein zulässige Nutzung „Gartenbaubetriebe“ aufgeführt. Die Quartiere 1, 3 und 4 werden als Gewerbeflächen ausgewiesen. Hier soll Baurecht für Gewerbe bereit gestellt werden, eine Durchmischung mit Wohnnutzung ist nicht gewünscht. Zum Schutz der nördlich angrenzenden Wohnbebauung wird das Quartier 4 als „Eingeschränktes Gewerbegebiet (GEE)“ mit der Maßgabe ausgewiesen, dass dort nur Betriebe oder Bereiche eines Betriebes zulässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören. In allen Quartieren sind die Nutzungen Tankstelle und Vergnügungsstätte ausgeschlossen. Die ausgewiesenen Flächen sollen der ansässigen mittelständischen Wirtschaft zur Verfügung stehen, eine Belegung der Flächen mit den ausgeschlossenen Nutzungen ist nicht erwünscht. Eine Reglementierung erfolgt hinsichtlich der Einzelhandelsbetriebe sowie Schank- und Speisewirtschaften. Diese sind ausgeschlossen, wenn sie sich jeweils der Hauptnutzung (bezogen auf die Fläche) nicht im Verhältnis von 85 zu 15 unterordnen. Damit soll die Hauptnutzung der Grundstücke für Einzelhandel mit Gütern des täglichen Bedarfs und Gastronomie ausgeschlossen werden. Im Gegenzug soll die nachgeordnete Nutzung als Café oder Einzelhandel möglich sein. Im Handel vollzieht sich die Entwicklung zum Erlebniseinkauf, mit der vorgenannten Regelung kann beispielsweise ein Gartencenter seine Ausstellungs- und Verkaufsfläche mit Gastronomie und dem Verkauf fachfremder Produkte (wie z.B. italienische Weine oder Speiseöle etc.) aufwerten. Dieses soll möglich sein unter der Voraussetzung, dass sich die Nebennutzung Gastronomie und Einzelhandel im ausgewiesenen Verhältnis zur Hauptnutzung bewegt. Die typischen Begleitprodukte eines Gartencenters wie z.B. Blumentöpfe, Garten- und Wohnaccessoires, Gartenmöbel etc. gehören zum normalen Sortiment eines Gartencenters und sind von dieser Einschränkung nicht betroffen. Seite 6 von 19 Seiten SGP SCHMIDT GRUNDSTÜCKS- UND PROJEKTENTWICKLUNG GMBH Gemeinde Lilienthal Begründung zum Bebauungsplanes Nr. 114 „Baumschule Weingärtner“ 3.1.2 Maß der Nutzung Die Geschossigkeit wird mit einer eingeschossigen Bebauung festgesetzt. Die Höhenbegrenzung wird mit maximal 12 m reglementiert. Unterer Bezugspunkt ist die nächstgelegene Oberkante der befestigten öffentlichen Verkehrsfläche. Nachgeordnete Bauteile sind entsprechend der Definition von der Höhenbegrenzung ausgenommen. Das Maß der baulichen Nutzung wird überwiegend mit einer GRZ von 0,5 festgesetzt. Lediglich in den Quartieren 3 und 4 mit der gewerblichen Nutzung wird die Obergrenze für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung voll ausgeschöpft. Mit vorgenannten Ausweisungen ist eine wirtschaftliche Nutzung der Flächen, z.B. auch mit einem großflächigen Gartencenter, gegeben. § 19 Baunutzungsverordnung (BauNVO) trifft in Abs. 4 Aussagen über die Überschreitung der zulässigen Grundfläche. Für die Nutzung „Gartencenter“ kann in diesem Einzelfall von der Einhaltung der sich aus § 19 Abs. 4 ergebenen Grenzen abgesehen werden. 3.2 Bauweise, Baugrenzen Aufgrund der Größe der typischen Gewächshäuser von oftmals über 50 m wird eine abweichende Bebauung festgesetzt. Damit sind auch Gebäude über 50 m zulässig. Die festgesetzten Baugrenzen ermöglichen einen flexiblen und ausreichenden Entwicklungsspielraum auf den Grundstücken. Die Entfernung der Baugrenzen entlang der L 154 zum äußeren Rand der für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn (§ 24 Niedersächsisches Straßengesetz) wird mit 20 m ausgewiesen. Diese Bauverbotszone ist entsprechend des NStrG von allen baulichen Anlagen sowie von Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfanges freizuhalten. In einem Abstand bis 40 m vom befestigten Fahrbahnrand dürfen keine Werbeanlagen errichtet werden, die geeignet sind, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Landesstraße zu beeinträchtigen, § 24 NStrG gilt entsprechend. Im Quartier 3 wurde die südliche Baugrenze auf die Grenze des Geltungsbereiches gelegt. Sollte das Gewerbegebiet nach Süden arrondiert werden und ein neuer Bebauungsplan hierzu aufgestellt werden, braucht dieser Bebauungsplan Seite 7 von 19 Seiten SGP SCHMIDT GRUNDSTÜCKS- UND PROJEKTENTWICKLUNG GMBH Gemeinde Lilienthal Begründung zum Bebauungsplanes Nr. 114 „Baumschule Weingärtner“ hierzu nicht geändert werden. Eine flexible Nutzung der Grundstücke ist somit gewährleistet. 3.3 Verkehr Die Erschließung der neu ausgewiesenen Bauflächen erfolgt über die L 154 sowie einem Wirtschaftsweg. Diese Straßenteile werden nachrichtlich im Bebauungsplan übernommen. Damit eine optimale Anbindung der Quartiere Q3 und Q4 an die L 154 erfolgen kann, wurde im März/April 2008 bei dem Büro für Verkehrs- und Stadtplanung BVS Rödel & Pachan, ein Verkehrsgutachten erstellt. Es ist damit gewährleistet, dass mit der Anbindung des geplanten Gartencenters die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehres im Zuge der Landesstraße gegeben ist. Nach Angaben von Rödel & Pachan ist die L 154 für die Anlage eines Aufstellbereichs für Linksabbieger die Fahrbahn im Bereich der Gartencenterzufahrt von 6,80 m auf 8,56 m aufzuweiten. Die Verbreiterung ist durch eine Verziehungsstrecke von jeweils 49 m Länge nördlich und südlich der Zufahrt zu erreichen. Weiterhin sind Sichtdreiecke freizuhalten sowie der Rad- und Gehweg mittels Furtmakierung über die Zufahrt zu führen. Hierzu wurde die Straßenverkehrsfläche verbreitert und ein Sichtdreieck nachrichtlich aufgenommen. Im weiteren Verfahren der Umsetzung des Bebauungsplanes können alle weiteren Maßgaben des Gutachtens in Abstimmung mit den zuständigen Behörden umgesetzt werden. 3.4 Spielplatz Der Bebauungsplan weist überwiegend gewerbliche Bauflächen als auch eine gemischte Baufläche aus. Für das ausgewiesene Mischgebiet sind nach Maßgabe des Niedersächsischen Spielplatzgesetzes Spielplätze auszuweisen. Das Mischgebiet befindet sich zum größeren Teil im Besitz der Gebrüder Weingärtner GmbH. Nach § 5 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Spielplatzgesetz kann die Bauaufsichtsbehörde auf die Ausweisung eines Spielplatzes verzichten, wenn dem Spiel- und Bewegungsbedürfnis von Kleinkindern auf andere Weise gleichwertig entsprochen werden kann. Ein großer Teil des Mischgebietes ist als Grünfläche gestaltet. Durch diese Grünanlage wird dem Spiel- und Bewegungsbedürfnissen der Kinder auf andere Weise gleichwertig entsprochen. Spielgeräte für Kleinkinder sind vorhanden. Seite 8 von 19 Seiten SGP SCHMIDT GRUNDSTÜCKS- UND PROJEKTENTWICKLUNG GMBH Gemeinde Lilienthal Begründung zum Bebauungsplanes Nr. 114 „Baumschule Weingärtner“ 3.5 Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft Bedingt durch die Nutzung als Gartencenter wird in der Außengestaltung des Betriebes eine Vielzahl teils auch standortfremden Grüns präsentiert. Diese Grünanpflanzungen haben verkaufsfördernden Charakter, werden selber zum Verkauf angeboten oder unterliegen einem Pflanzwechsel und werden deshalb bauleitplanerisch nicht berücksichtigt. Anders verhält es sich mit den heimischen Großbäumen. Ortsbildprägende Großgehölze werden im Bebauungsplan ergänzt und als erhaltenswert festgesetzt, sie sind bei Abgang zu ersetzen. Durch die Planung werden keine wesentlichen Grünstrukturen beeinträchtigt, es werden keine naturschutzfachlich bedeutsamen und wertvollen Bereiche in Anspruch genommen. Die Quartiere 1, 3 und 4 werden an den Grenzen zur freien Landschaft überwiegend eingegrünt. Damit eine Erweiterung des Gewerbegebietes Quartier 3 in Richtung Süden zukünftig ohne Änderung dieses Bebauungsplanes erfolgen kann, wird gem. § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die 70 m lange Buchenhecke (Textliche Festsetzung 2.3) in diesem besonderen Fall bis zum Eintritt einer bauleitplanerischen Überplanung festgesetzt. 4 Auswirkungen der Planung Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes 114 „Baumschule Weingärtner“ wird die vorhandene Betriebsfläche der Gebrüder Weingärtner GmbH unter Einbeziehung der östlich der L 154 und westlich des Wirtschaftsweges gelegenen Teilflächen überplant. Alle Flächen sind erschlossen, die bauleitplanerische Zielsetzung stellt die einzige Entwicklungsmöglichkeit für den Gartenbaubetrieb dar. Es erfolgt eine flächen- und ressourcensparende städtebauliche Verdichtung an diesem Standort mit überwiegend benachbarter mischgebietstypischer Nutzung, der Siedlungszusammenhang wird arrondiert. 4.1 Immissionen Im Zuge der anstehenden Bauleitplanung wurden schalltechnische Gutachten erstellt, die Aussagen zu den zu erwartenden Geräusch-Immissionen der Gebrüder Weingärtner GmbH aus den vorhandenen und geplanten Nutzungen auf die Nachbarwohnbebauung „Am Mühlenberg“ und westlich der „Seeberger Landstraße“ macht. Bei der Berechnung der Geräuschbelastung wurde eine mögliche Geräusch Vorbelastung durch den südwestlich der Gärtnerei Weingärtner gelegenen Reiterhof sowie den nördlich gelegenen landwirtschaftlichen Betrieb berücksichtigt. Seite 9 von 19 Seiten SGP SCHMIDT GRUNDSTÜCKS- UND PROJEKTENTWICKLUNG GMBH Gemeinde Lilienthal Begründung zum Bebauungsplanes Nr. 114 „Baumschule Weingärtner“ Die Berechnungen aus dem Schalltechnischen Gutachten zeigen, dass die mit den geplanten Nutzungen der Gärtnerei zu erwartenden Beurteilungspegel tags an maßgebenden Aufpunkten in einer Größenordnung von 39 bis 47 dB(A) liegen. Eine Nachtnutzung wird durch die Gärtnerei ausgeschlossen. Damit werden die hier maßgebenden Immissionsrichtwerte um 8 bis 14 dB(A) unterschritten. Bei der Berechnung der Geräuschbelastung wurde die vorhandene schutzwürdige Wohnbebauung als auch eine mögliche Erweiterung der Wohnbauflächen im näheren Untersuchungsbereich berücksichtigt. Weiterhin wurde die Lage von Stellplätzen (Parkplatz eines Gartencenters) zu Wohnbauflächen untersucht und für unkritisch befunden. Die Berechnung ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die durch die geplante Erweiterung der Nutzungen der Gärtnerei Weingärtner verursachte Immissionsbelastung unter den Immissionsrichtwerten gem. Nr. 6.1 der TA Lärm liegt und keine Bedenken gegen die geplanten Nutzungen der Gärtnerei Weingärtner bestehen. 1 4.2 Ortsbild Durch die Realisierung der Planung kommt es zu keiner gravierenden Neustrukturierung dieses Bereiches. Von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes kann bei einer Gesamtbetrachtung nicht ausgegangen werden. 4.3 Entwässerung Das Plangebiet ist über die L 154 an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Lilienthal angeschlossen. Das anfallende Oberflächenwasser versickert auf den Grundstücksflächen bzw. wird oberflächig aus den flach geneigten Flächen direkt in die vorhandenen Vorfluter (Gräben) eingeleitet. 4.4 Verkehr Das Plangebiet ist bereits äußerlich erschlossen, die innere Erschließung der Bauflächen ist Sache des Grundstückseigentümers. zitiert aus den schalltechnischen Gutachten von Bonk-Maire-Hoppmann (2004/2008) sowie aus dem Umweltbericht von IDN (2008) 1 Seite 10 von 19 Seiten SGP SCHMIDT GRUNDSTÜCKS- UND PROJEKTENTWICKLUNG GMBH Gemeinde Lilienthal Begründung zum Bebauungsplanes Nr. 114 „Baumschule Weingärtner“ 5 Eingriffsregelung nach BNatSchG Im § 21 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) werden die Eingriffe in Natur und Landschaft im Verhältnis zum Baurecht geregelt. Sind Eingriffe durch Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bauleitplänen zu erwarten, ist nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu entscheiden. § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB sagt hierzu: „Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren“. Dieses bedeutet, dass nur die Eingriffe auszugleichen sind, die über das durch die bisherigen Festsetzungen mögliche Maß an zu erwartenden Eingriffen hinausgehen. Dieses betrifft überwiegend die bereits als Gartenbaubetrieb genutzte Fläche zwischen L 154 und Wirtschaftsweg. Die Belange der Eingriffsregelung nach BauGB und BNatSchG werden im anliegenden Umweltbericht ausführlich dargestellt. Nachrichtlich wird der Punkt 2.6 Kompensationsmaßnahmen des Umweltberichtes wie folgt übernommen: Durch die getroffenen Festsetzungen im Bebauungsplangebiet ergeben sich aufgrund der dargestellten Vorbelastungen im Gebiet mit den Versiegelungen und den geringen natürlichen Strukturen Änderungen der Wertigkeiten für das Schutzgut Boden. Es wird durch die Realisierung der Planung zu einer Beeinträchtigung der Werte und Funktionen des Schutzgut Bodens durch eine zusätzliche Versiegelung kommen. Hier werden Ersatzmaßnahmen in der Größe von 7.530 m² notwendig werden. Die benötigte Fläche steht zur Verfügung und befindet sich im Eigentum der Gebrüder Weingärtner GmbH und wird aktuell landwirtschaftlich als Vieh- oder Mähweide intensiv genutzt: €Š Gemarkung Seebergen, Flur 1, Flurstücksnummer 37/2, mit einer Größe von 1,48 ha. Eine Teilfläche von 7.530 qm wird den innerhalb des Plangebietes nicht kompensierbaren Eingriff in das Schutzgut Boden zugeordnet. Dazu wird die Teilfläche aus der aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung genommen und der Sukzession überlassen. Als Zielbiotop sollen sich standortheimische Gehölzflächen entwickeln. Eine weitere Bebauung sowie Errichtung von zerschneidenden Infrastrukturmaßnahmen soll hier unterbleiben. 2 2 zitiert aus dem Umweltbericht von IDN (2007) Seite 11 von 19 Seiten SGP SCHMIDT GRUNDSTÜCKS- UND PROJEKTENTWICKLUNG GMBH Gemeinde Lilienthal Begründung zum Bebauungsplanes Nr. 114 „Baumschule Weingärtner“ 6 Kosten Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Baumschule Weingärtner“ entstehen der Gemeinde Lilienthal keine Kosten. 7 Städtebauliche Daten Städtebauliche Daten des Bebauungsplanes Nr. 114 „Baumschule Weingärtner“ Tabelle 1: Flächenübersicht des B-Planes Nr. 1143 Bauflächen Gesamtfl. (m²) Davon bebaubare Grundfläche (m²) Quartier 2 - MI (GRZ 0,5) Quartier 1 – GE (GRZ 0,4) Quartier 3+4 – GE (GRZ 0,8) Straßenverkehrsfläche Summe 18.226,00 5.645,00 15.395,00 1.530,00 40.796,00 13.669,50 3.387,00 12.316,00 1.530,00 30.902,50 8 Nicht überbaubare Grundstücksfläche (m²) 4.556,50 2.258,00 3.079,00 9.893,50 Konzept der Fa. Gebrüder Weingärtner Im folgenden werden die wesentlichen Aussagen zum Konzept der Fa. Gebrüder Weingärtner GmbH nachrichtlich übernommen4. Die Kernkompetenz ist in Zukunft der Gartenmarkt mit drei Schwerpunkten: Einzelhandel mit Pflanzen, Dienstleistung mit Gartengestaltung, Planung und Pflege sowie die Produktion von Pflanzen. In allen drei Bereichen sind die Geb. Weingärtner GmbH an Grenzen gestoßen. Die Dienstleistung musste mittlerweile Flächen im Gewerbegebiet Moorhausen anmieten, die Pflanzenproduktion kann nicht erweitert werden, weil keine weiteren Flächen zur Verfügung stehen und der Einzelhandel hat zu wenig Parkplätze und veraltete Gebäude. 3 4 zitiert aus dem Umweltbericht von IDN (2008) zitiert aus dem Geschäftskonzept der Geb. Weingärtner GmbH (April 2008) Seite 12 von 19 Seiten SGP SCHMIDT GRUNDSTÜCKS- UND PROJEKTENTWICKLUNG GMBH Gemeinde Lilienthal Begründung zum Bebauungsplanes Nr. 114 „Baumschule Weingärtner“ Um sich in Zukunft auch den Anforderungen des Marktes stellen zu können, sollen die ausgewiesenen Flächen im Bebauungsplan wie folgt bewirtschaftet werden: Quartier 1: Produktion von Pflanzen, Errichtung einer Halle um Jungpflanzen vor der Witterung zu schützen und die Produktionsbetriebstoffe lagern zu können. Quartier 2: Der Dienstleistungsbereich soll in Zukunft hier arbeiten und in den bereits bestehenden Gebäuden weiter Pflanzen kultiviert werden. Ebenfalls werden auf dieser Fläche die Solitärgehölze weiter kultiviert, die von der Dienstleistung dann verarbeitet werden. Quartier 3 & 4: Hier soll ein moderner Gartenmarkt/Gartencenter entstehen, wo den Kunden das komplette Gartensortiment angeboten werden soll. Hier werden auch die Kundenparkplätze entstehen und die komplette Logistik des Einzelhandel abgewickelt werden. Die in den Quartieren 1 – 4 aufgezeigte Nutzung und Bewirtschaftung mag so für die nächsten 5 Jahre gelten, was dann kommt ist abhängig von der Konkurrenz und der allgemeinen Marktentwicklung. Insofern müssen diese Flächen multifunktional nutzbar sein, auch ohne weiterführende Einschränkungen im Bebauungsplan. Anderenfalls ist keine sinnvolle Investition in die Zukunft gegeben. Das gesamte Konzept mit Lageplan und einer perspektivischen Darstellung sind in der Anlage 1 dem Bebauungsplan beigefügt. Aufgestellt SGP Schmidt Grundstücks- und Projektentwicklung GmbH 28215 Bremen Bremen, 09.05.2008 Gez. Dipl. Ing. Architekt Dipl. Ing. Stadtplaner A. A. Schmidt Seite 13 von 19 Seiten SGP SCHMIDT GRUNDSTÜCKS- UND PROJEKTENTWICKLUNG GMBH Gemeinde Lilienthal Begründung zum Bebauungsplanes Nr. 114 „Baumschule Weingärtner“ 9 Verfahrensvermerke Die Begründung einschließlich Umweltbericht haben gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom ........... bis ........... zusammen mit der Planzeichnung öffentlich ausgelegen. Lilienthal den ........... Der Bürgermeister (in Vertretung)......................................... Seite 14 von 19 Seiten SGP SCHMIDT GRUNDSTÜCKS- UND PROJEKTENTWICKLUNG GMBH Gemeinde Lilienthal Begründung zum Bebauungsplanes Nr. 114 „Baumschule Weingärtner“ 10 Anlage1: Konzept Gebrüder Weingärtner GmbH Sehr geehrte Herren des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und Wirtschaft, am Montag, den 14 April 2008 wurde von Ihnen der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan unserer Baumschule in Seebergen beraten. Bei der Sitzung sind Ihrerseits einige Fragen aufgetaucht, die wir mit diesem Schreiben gerne beantworten möchten. Als erstes möchten wir Ihnen darstellen, wie wir die drei ausgewiesenen Quartiere in der Zukunft bewirtschaften möchten und wie sich die derzeitige Ausgangssituation unseres Unternehmens darstellt. Unsere Kernkompetenz ist und soll auch in Zukunft der Gartenmarkt sein, wo wir uns in den letzten Jahren auf drei Schwerpunkte konzentriert haben €‹ Einzelhandel mit Pflanzen, €Œ Dienstleistung mit Gartengestaltung, Planung und Pflege sowie die €• Produktion von Pflanzen. In allen drei Bereichen sind wir an unsere Grenzen gestoßen. Die Dienstleistung musste mittlerweile Flächen im Gewerbegebiet Moorhausen anmieten, die Pflanzenproduktion kann nicht erweitert werden, weil keine weiteren Flächen zur Verfügung stehen und der Einzelhandel hat zu wenig Parkplätze und veraltete Gebäude. Um uns in Zukunft auch den Anforderungen des Marktes stellen zu können, sollen die ausgewiesenen Flächen im Bebauungsplan wie folgt bewirtschaftet werden. Quartier 1: Auf dieser Fläche wird die Produktion von Pflanzen geplant. Ein Teil dieser Fläche wird als Gewerbegebiet ausgewiesen, um eine Halle errichten zu können. Eine solche Halle ist nötig, um Jungpflanzen vor der Witterung zu schützen und die Produktionsbetriebstoffe lagern zu können. Quartier 2: Auf dieser Fläche soll die Dienstleistung in Zukunft arbeiten und in den bereits bestehenden Gebäuden weiter Pflanzen kultiviert werden. Ebenfalls werden auf dieser Fläche die Solitärgehölze weiter kultiviert, die von der Dienstleistung dann verarbeitet werden. Quartier 3 & 4: Seite 15 von 19 Seiten SGP SCHMIDT GRUNDSTÜCKS- UND PROJEKTENTWICKLUNG GMBH Gemeinde Lilienthal Begründung zum Bebauungsplanes Nr. 114 „Baumschule Weingärtner“ Auf dieser Seite soll ein moderner Gartenmarkt/Gartencenter entstehen, wo wir unseren Kunden das komplette Gartensortiment anbieten können. Hier werden auch die Kundenparkplätze entstehen und die komplette Logistik des Einzelhandel abgewickelt. Sie haben bei der Sitzung zu bedenken gegeben, dass eine so große Investition die Wirtschaftskraft unseres Unternehmens gefährdet und eine Insolvenz in Betracht gezogen werden muss. Sicher können wir Ihnen nicht garantieren, dass wir in den nächsten Jahren und Jahrzehnten immer erfolgreich sein werden und eine Insolvenz ausgeschlossen ist. Wir können Ihnen aber versichern, dass wir konservativ wirtschaften und uns der Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern und ihren Familien bewusst sind. Ebenfalls planen wir nicht, dass komplette Projekt in einem Jahr umzusetzen. Es ist für uns eine Perspektive, um uns langfristig an dem Standort Seebergen weiterentwickeln zu können. Weiter stand das Gerücht im Raum, dass wir einen Gartencenter mit einer Verkaufsfläche von 40 000 Quadratmetern und 500 Kundenparkplätzen planen. Ein solches Objekt starten wir gerne, wenn uns jemand die Flächen und die Mittel zur Verfügung stellt. Der Ist-Zustand sieht aber lediglich eine überdachte Verkaufsfläche von 3 858 Quadratmetern vor. Die Kundenparkplätze können noch nicht genau ermittelt werden, weil ein Verkehrsgutachten von dem Straßenbauamt Verden noch geprüft wird. Wir planen aber mit 110 bis 120 Kundenparkplätzen. Einen großen Stellenwert hatte das Thema, ob die Firma Gebrüder Weingärtner wirtschaftlich bevorzugt wird. Wir können keinen wirtschaftlichen Vorteil erkennen, wir haben bisher über 40.000 Euro für Planung und Gutachten ausgegeben, ohne dass bisher nur ein Spatenstich erfolgt wäre. Für unser kleines Unternehmen ist das ein sehr hoher Betrag. Wir haben große Investition getätigt, ohne zu wissen, ob sich diese rentieren. Trotzdem sind wir uns sicher, dass wir auf dem richtigen Weg sind und auch langfristig mit diesem Projekt gegen branchenfremde Baumärkte, Discounter und Supermärkte bestehen können. Es nur noch eine Frage der Zeit, bis Gartencenter-Filialen auch im Norden der Republik entstehen werden. Große Gartencenter-Filialisten aus Süddeutschland und dem Rheinland, haben sich in der Region mittlerweile den Markt aufgeteilt und arbeiten sich jetzt in den Norden vor. Der größte von ihnen, Gartencenter Dehner mit 102 Filialen, hat bereits die ersten beiden Märkte in Hamburg eröffnet und der erste ist in Hannover entstanden. Auffällig ist die Strategie der Unternehmen, die sich gerne am Speckgürtel einer Großstadt ansiedeln. Der Bremer-Osten hat den besten Kaufindex in unsere Region und es ist uns bekannt, dass gerade der Gartencenter Dehner auf der Su- Seite 16 von 19 Seiten SGP SCHMIDT GRUNDSTÜCKS- UND PROJEKTENTWICKLUNG GMBH Gemeinde Lilienthal Begründung zum Bebauungsplanes Nr. 114 „Baumschule Weingärtner“ che nach Grundstücken im Bremer-Raum ist. Genau aus diesem Grund, ist es für uns wichtig, uns schnell an dem Markt mit diesem Objekt zu positionieren. Dehner plant mit seinen Geschäften bis zu einer Größenordnung von 10-15.000 qm Verkaufsfläche! Um gegen solch eine übermächtige Konkurrenz bestehen zu können, müssen wir uns langfristig flexibel aufstellen. Der Markt ändert sich immer schneller und wir müssen reagieren, auch hinsichtlich der Belegung unserer Flächen. Die in den Quartieren 1 – 4 aufgezeigte Nutzung und Bewirtschaftung mag so für die nächsten 5 Jahre gelten, was dann kommt ist abhängig von unserer Konkurrenz und der allgemeinen Marktentwicklung. Insofern müssen unsere Flächen multifunktional nutzbar sein, auch ohne weiterführende Einschränkungen im Bebauungsplan. Anderenfalls verbauen wir uns selbst unsere Zukunft. Für die Gemeinde stellt sich die Frage, was als Folgenutzung kommen würde wenn wir nicht mehr sind. Die Fa. SGP Schmidt Grundstücks- und Projektentwicklung GmbH, die für uns die Planung übernimmt, hat für uns hinsichtlich einer Investition an diesem Standort deutliche Worte gefunden. Handel, Dienstleistung und Gewerbe suchen Flächen in direkter Anbindung an die Zentren/Großstädte an größeren Ein- und Ausfallstraßen ab 20.000 Kfz pro Tag. Man teilte uns mit, dass eine Investition in der Größe, in der wir planen, an diesem Standort in Seebergen „ungewöhnlich“ sei und wir im schlechtesten Falle keine Nachnutzer finden würden. Lediglich kleinere lokale Handwerksbetriebe könnten Interesse zeigen (Maler, Elektriker etc.), auch aufgrund der Glashäuser, die eine gewöhnliche gewerbliche Nutzung ausschließen. Nur weil wir in 3. Generation an diesem Standort ansässig sind und uns einen festen Kundenstamm aufgebaut haben, können wir so eine Investition hier in Seebergen tätigen. Eine Frage war noch, warum ein Gewächshaus eine Höhe bis zu 12 Metern haben muss. Ein Glashaus hat gegenüber anderen Gebäuden ganz andere klimatische Verhältnisse. Scheint die Sonne bei einer Außentemperatur von 20 Grad, hat ein Gewächshaus von geringer Höhe ganz schnell eine Temperatur über 40 Grad. Diese Temperaturen sind für die Pflanzen schädlich. Auch ein Verkauf ist bei solchen Temperaturen nicht möglich. Durch höhere Bauten und eine Innenschattierung wird ein kunden- und pflanzenfreundliches Klima erreicht. Ich hoffe mit diesem Schreiben Ihre noch offenen Fragen ausreichend beantwortet zu haben und stehe Ihnen gerne jederzeit bei weiteren Fragen zur Verfügung. Einen Lageplan unserer Neubauplanung und eine Front-Perspektive finden Sie anbei. Seite 17 von 19 Seiten SGP SCHMIDT GRUNDSTÜCKS- UND PROJEKTENTWICKLUNG GMBH Gemeinde Lilienthal Begründung zum Bebauungsplanes Nr. 114 „Baumschule Weingärtner“ Gerne laden wir Sie ein, uns vor Ort kennen zu lernen und sich einen eigenen Eindruck zu verschaffen. Sprechen Sie mich (Rainer Weingärtner) gerne unter der Tel. 04298 – 3837 zwecks Terminvereinbarung an, wir freuen uns auf Sie. Mit freundlichem Gruß Rainer Weingärtner Anlage: Lageplan, Front-Perspektive Mit besten Grüßen aus Seebergen Rainer Weingärtner ______________________________ Gebrüder Weingärtner GmbH Seeberger Landstr. 60 28865 Lilienthal Fon: 04298 3837 Fax: 04298 30448 www.die-weingaertner.de Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz der Gesellschaft: Lilienthal Handelsregister: Walsrode, HRB 120728 St.Nr.: 3620108813 Ust-ID: DE 116.259.952 Geschäftsführer: Henning Weingärtner, Rainer Weingärtner Seite 18 von 19 Seiten SGP SCHMIDT GRUNDSTÜCKS- UND PROJEKTENTWICKLUNG GMBH Gemeinde Lilienthal Begründung zum Bebauungsplanes Nr. 114 „Baumschule Weingärtner“ Lageplan Front – Perspektive Seite 19 von 19 Seiten SGP SCHMIDT GRUNDSTÜCKS- UND PROJEKTENTWICKLUNG GMBH