Ausschreibung zur „Oldtimer rund Bergen“ anlässlich 400 Jahre

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Ausschreibung zur „Oldtimer rund Bergen“ anlässlich 400 Jahre
Ausschreibung zur „Oldtimer rund Bergen“ anlässlich 400 Jahre Bergen auf
Rügen 1. und 2. Juni 2013
Veranstalter: Stadt Bergen auf Rügen
mit Unterstützung der Olditour Rügen c/o Auto-Bremer,
Fahrtleitung : Birgit Schröder, Bernd Bremer
.
Liebe Oldtimerfreunde,
die Stadt Bergen auf Rügen feiert 2013 ihren 400. Geburtstag.
Im Rahmen dieser Festlichkeiten wird am Samstag, den 1. Juni eine
touristische Ausfahrt mit Sonderprüfungen nach Streckenplan rund um
Bergen erfolgen. Start und Ziel ist der Bergener Marktplatz mit Musik
und Volksfestcharakter. Für diese Tour wird
der Pokal der
Bürgermeisterin auf der Abendveranstaltung mit Galadinner verliehen.
Am Sonntag, den 2. Juni führt die Tour ab Sellin über Alleestraßen zu
touristischen Sehenswürdigkeiten der Insel Rügen. Im Vordergrund steht
der Spaß und die Freude mit dem geliebten Blech gewürzt mit einigen
Aufgaben für Fahrer und Team.
Es kann sowohl nach Bordbuch, als auch nach Streckenbeschreibung /
Karte gefahren werden.
Ziel der Veranstaltung ist, gemeinsam unter Gleichgesinnten ein paar
schöne Tage auf der Insel Rügen zu verbringen, wobei die Touren über
Rügens Alleestraßen und touristische Nebenstrecken führen und wir
Ihnen einige der schönsten und interessantesten Sehenswürdigkeiten der
Insel zeigen möchten.
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Veranstaltungsvoraussetzungen:
Die Veranstaltung ist für alle Oldtimer-Freunde frei ausgeschrieben. Die Teilnehmer sind
dafür verantwortlich, dass ihre Fahrzeuge ordnungsgemäß haftpflichtversichert sind.
Teilnahmeberechtigt sind Automobile und Motorräder bis einschließlich Baujahr 1959.
Die Teilnehmerzahl ist auf 50 begrenzt. Gehen mehr als 50 Nennungen ein, behält sich
der Veranstalter vor, Nennungen auch vor Nennungsschluss abzulehnen.
Nennungen:
Nennungen erfolgen auf dem offiziellen Nennungsformular des Veranstalters.
Nennungen werden nur bei Erhalt des jeweiligen Nenngeldes per Scheck oder
Überweisung angenommen.
Für die Fahrzeugvorstellung am Start ist neben den Informationen auf der Nennung
wünschenswert, spezielle Details und Besonderheiten zum Fahrzeug, zur Geschichte
und vielleicht zum Fahrer zur Anmeldung hinzuzufügen.
Über passende historische Kleidung und Outfits würden wir und die Zuschauer sich sehr
freuen.
Nennungsschluss ist der 31. März 2013. Spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung
erfolgt eine schriftliche Nennungsbestätigung.
Nenn- und Organisationsbüro:
Birgit Schröder
c/o Auto-Bremer GmbH, Siggermow 16, 18528 Bergen
Tel. 03838 20056 43
Fax 03838 20056 9
email [email protected]
Handy 0173 9489415
Internet : www.olditour-ruegen.beepworld.de
Aktuelle Informationen und Änderungen zur Ausschreibung werden auf der homepage
veröffentlicht.
Nenngeld:
Das Nenngeld beträgt 90,00 € für den Fahrer und 75 € pro Beifahrer
Das Nenngeld ist mit Abgabe der Nennung mit einem Scheck zu entrichten oder auf das
noch zu benennende Konto bei der Rügener Sparkasse zu überweisen. Nenngeld ist
Reugeld und kann bei einer Nichtteilnahme oder bei Absage der Veranstaltung durch
höhere Gewalt nicht zurückgezahlt werden.
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Vorläufiger Zeitplan:
Freitag 31.Mai
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Eintreffen der Teilnehmer im Ostseebad Sellin
Organisationsbüro zur Anmeldung und Erhalt der Teilnehmermappe auf dem
Gelände der Pension Villa Frohsinn von 13.00 – 18.00 Uhr
ab 19.00 Uhr rustikaler Bier- und Grillabend auf dem Gelände der Villa Frohsinn
zum Ankommen, Kennenlernen und erste Benzingespräche
Samstag 1. Juni
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9.00 – 10.00 Uhr Eintreffen der Fahrzeuge auf dem Marktplatz Bergen
(18 km Fahrstrecke von Sellin) Uhr und Einparken nach Startnummern.
10.00 Uhr Eröffnung der Veranstaltung durch die Bürgermeisterin
10.15 Uhr Vorstellung der Fahrzeuge und Start mit Sonderprüfung auf dem Mark
zur ca. 4-stündigen Tour „Rund Bergen“
14.30 – 16.30 Uhr Eintreffen der Fahrzeuge am Ziel: Markt Bergen
16.30 – 17.30 Uhr Rückfahrt nach Sellin
19.00 Uhr Abendveranstaltung mit Galadinner und Siegerehrung auf der
Seebrücke Sellin.
Sonntag 2. Juni
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9.00 Uhr Eintreffen der Fahrzeuge zum Startplatz in Sellin
9.30 Uhr Start der zweiten Tour über die Insel
14.30 – 15.30 Uhr Rückkehr nach Sellin zum Ziel
16.00 Uhr Siegerehrung
Verpflegung:
Alkoholfreie Getränke, Bier und Bratwurst am Freitagabend,
Lunchpaket, Kaffee- und Kuchen für die Tour am Samstag, Galadinner zur
Abendveranstaltung, Mittagsimbiss und Snacks am Sonntag sind im Nenngeld enthalten.
Wertung:
Auf der Strecke befinden sich unbekannte Durchfahrtskontrollen,
Sonderprüfungen, die oldi-sportlicher und spaßig-, rügentypischer Art sein werden.
Diese sind an touristischen Haltepunkten, an denen Sie auch Zeit haben sich
umzuschauen. Das Auslassen von DK’s und SK’s wird mit Strafpunkten bewertet. Es
wird nach Bordbuch bzw. Kartenplan gefahren. Für Eintragungen in die Bordkarte ist der
Teilnehmer selbst verantwortlich.
Fahrvorschriften: Die Teilnehmer unterliegen den in Deutschland geltenden
Straßenverkehrsvorschriften und haben diese genau einzuhalten. Die Teilnehmer fahren
auf eigene Gefahr und sind für die Verkehrssicherheit ihrer Fahrzeuge selbst
verantwortlich. Die Straßenverkehrsordnung ist auf der gesamten Strecke der
Veranstaltung einzuhalten.
Preise:
Am Tag 1 wird um den Pokal der Bürgermeisterin gefahren.
Der 1. Preis der Gesamtwertung für Tag 1 und 2 ist ein Wochenende in der
Strandresidenz Aquamaris auf Rügen.
Es wird der Teilnehmer mit der weitesten Anreise und der Zuschauerliebling prämiert.
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Unterbringung:
Gerne beraten wir Sie bei Ihren Übernachtungswünschen und empfehlen Hotels und Pensionen
im Ostseebad Sellin. Kurz vorstellen möchten wir Ihnen unsere Pension.
www.villa-frohsinn-sellin.de
• Villa Frohsinn in Sellin Granitzer Strasse 20
Auf dem Gelände der Villa Frohsinn befindet sich während der Veranstaltung das Orgbüro
und es wird dort der rustikale Grillabend stattfinden. Buchungen können direkt über das
Orgbüro erfolgen. Eine Buchungsbestätigung geht ihnen dann zu.
Es gilt für die Villa Frohsinn ein pauschaler Übernachtungspreis von 32,- Euro pro Person
incl. Frühstück. Möchten Sie eher anreisen oder länger bleiben, machen wir Ihnen gern
ein individuelles Angebot. Donnerstag, der 30.5. ist Fronleichnam und somit ein guter
Brückentag.
Alternativ werden wir Partnerhotels zu ähnlichen Konditionen in Sellin gewinnen, die in der Nähe
sind.
Parken :
Die Villa Frohsinn hat zwei kostenfreie, umzäunte Parkplätze (für ca.20 Pkw´s) direkt am Haus.
Hier können die Oldtimer geschützt stehen. Zugfahrzeuge und Anhänger können in der Nähe
geparkt werden.
Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht:
Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer:
Verantwortlichkeit: Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Kfz.-Eigentümer und –Halter)
nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und
strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder von dem von ihnen benutzten Fahrzeug
verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart
wird.
Haftungsverzicht: Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Kfz.-Eigentümer und –Halter)
verzichten mit Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der „Oldtimerfahrt“ erlittenen
Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen
- den Veranstalter, die Stadt Bergen, deren Organisatoren und dessen Beauftragte und Helfer
- die Teilnehmer und deren Helfer sowie gegen eigene Helfer, jedoch nur soweit es sich um eine
Gleichmäßigkeits- bzw. Sonderprüfung handelt,
- Behörden, Firmen und irgendwelche andere Personen, die mit der Organisation der
Veranstaltung in Verbindung stehen, soweit der Schaden oder Unfall nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht.
Verantwortlichkeit des Veranstalters:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle von den Behörden angeordneten oder durch
höhere Gewalt aus Sicherheitsgründen erforderlich werdenden Änderungen der Ausschreibung
vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls es durch außergewöhnliche
Umstände erforderlich wird, ohne irgend einen Schadenersatz zu übernehmen. Diese
Vereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber
wirksam. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung nicht
Haftungsausschluss vereinbart ist.
Der Veranstalter schließt eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung ab. Mit der Abgabe der
jeweiligen Nennung unterwirft sich jeder, der an der „Oldtimerfahrt“ teilnimmt, ohne
Einschränkung der vorliegenden Ausschreibung und eventuell noch folgenden Ergänzungen oder
Änderungen der Ausschreibung. Er erkennt als alleinige Sportgerichtsbarkeit die im
internationalen Automobilsportgesetz festgelegten Bestimmungen an, denen er sich mit Abgabe
der jeweiligen Nennung unterwirft. Er verzichtet ausdrücklich auf die Anrufung von zivilen
Handels- und Strafgerichten.
Vielen Dank !
Birgit Schröder und Team
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