VEREINBARUNG UND - PMA
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VEREINBARUNG UND - PMA
CLINIQUE SAINT-VINCENT - SERVICE DE PMA Convention relative à la congélation de sperme B0203F12_DE Version : 2.4 Date d’application Page 1 / 3 10/03/2015 VEREINBARUNG UND EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG FÜR DIE KRYOKONSERVIERUNG VON SPERMA Das vorliegende Dokument erstellt eine Vereinbarung für die Kryokonservierung von Sperma zwischen Einerseits dem Fertilitätszentrum des CHC-Clinique Saint Vincent, hier vertreten durch Doktor (Stempel) / Biologe Und andererseits dem Autor des elterlichen Projekts, seinen Eltern oder seinem Vormund, Name: .......................................................... Vorname: .......................................................... Geburtsdatum: ....../....../....... Wohnhaft in ....................................................................................... ............................................................................................................ Ich erkläre, das Fertilitätszentrum des CHC-Clinique Saint Vincent aus folgendem Grund1 um die Aufbewahrung von Sperma durch Tiefgefrieren ersucht zu haben 1: o In-vitro-Fertilisation oder intrauterine Insemination o Vasektomie o ………………………………………………………………. (bitte angeben) Doktor ............................................. hat mir die verschiedenen Vorteile, aber auch die Risiken / Nachteile erklärt, die mit der Kryokonservierung von Sperma verbunden sind. Ich wurde darüber informiert, dass die Kryokonservierung des Spermas die Beweglichkeit der Samenzellen immer beeinflusst. Im Allgemeinen geht man davon aus, dass nur die Hälfte der Samenzellen, die vor dem Tiefgefrieren leben, nach dem Auftauen überlebt haben werden. Dieser Anteil kann noch geringer sein, wenn die Qualität der ursprünglichen Probe gering ist. Aus diesem Grund kann die Spermabank des CHC nicht für die Qualität des Spermas beim Auftauen verantwortlich gemacht werden. Während der Termine beim Team des Fertilitätszentrums habe ich alle zusätzlichen Informationen erhalten, die ich wünschte, und ich habe diese verstanden. CLINIQUE SAINT-VINCENT - SERVICE DE PMA Convention relative à la congélation de sperme B0203F12_DE Version : 2.4 Date d’application Page 2 / 3 10/03/2015 Ich bin über den Preis der Miete für die Aufbewahrung informiert, der 100 € pro Jahr beträgt, ungeachtet der Anzahl der Spenden während des Jahres. Diese Miete wird jährlich indexiert. Bei nicht erfolgter Zahlung wird ein Verfahren eingeleitet. Dauer der Kryokonservierung: Ich wurde darüber informiert, dass die Frist der Kryokonservierung auf einen Zeitraum von 10 Jahren beschränkt ist, beginnend am Tag der Kryokonservierung. Ich möchte2 o diese Frist nicht verkürzen; o diese Frist auf einen Zeitraum von ......Jahren/Monaten verkürzen. Diese Frist kann aufgrund besonderer Umstände mehrmals um einen Zeitraum von 1 Jahr oder mehr verlängert werden. Dieser Antrag bzw. diese Anträge müssen mittels eines schriftlichen Dokuments, unterzeichnet durch die Person, die die Kryokonservierung wünscht, ihre Eltern oder ihren Vormund, an das Fertilitätszentrum gerichtet werden, das innerhalb einer vertretbaren Frist, festgelegt auf 2 Monate, darauf antworten muss. Wenn die Verlängerung akzeptiert wird, bleibt die Jahresmiete von 100 € aufrecht. Wenn die Verlängerung abgelehnt wird, haben der Autor des elterlichen Projekts, seine Eltern oder sein Vormund 2 Monate lang Zeit, auf ihre Kosten den Transfer der Spermapailletten in eine andere Bank zu veranlassen, andernfalls werden diese zerstört. Los der Spermapailletten nach der Kryokonservierung: Nach Ablauf der Frist der Kryokonservierung wird das Sperma zerstört. Hiermit erteile ich dem Fertilitätszentrum ausdrücklich die Erlaubnis, das Sperma bei Ablauf der mich betreffenden Fristen zu zerstören. Trotz des Ersuchens um Kryokonservierung wird die Frist der Kryokonservierung bei Eintritt eines Ereignisses wie Tod des Autors des elterlichen Projekts oder dessen dauernde Entscheidungsunfähigkeit auf 6 Monate verkürzt. Mit dem vorliegenden Dokument informiert das Fertilitätszentrum den Autor des elterlichen Projekts, dass es jede Insemination post mortem mit dem kryokonservierten Sperma ausschließt, wobei es sich auf die durch das Gesetz vorgesehene Gewissensklausel beruft. Wenn der Patient eine Insemination post mortem befürwortet, muss dem vorliegenden Dokument ein Brief beigelegt werden, um diese Bestimmung zu spezifizieren, wodurch im Falle des Todes des Patienten der CLINIQUE SAINT-VINCENT - SERVICE DE PMA Convention relative à la congélation de sperme B0203F12_DE Version : 2.4 Date d’application Page 3 / 3 10/03/2015 Transfer des Spermas in ein anderes Zentrum erlaubt wird, das die Behandlung post mortem akzeptiert. Vorbehaltlich des Ablaufs der Aufbewahrungsfrist der überzähligen Gameten können die vorliegenden Anweisungen jederzeit mittels eines schriftlichen Dokuments, das durch alle Parteien der vorliegenden Vereinbarung unterzeichnet ist, verändert werden. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die medizinischen und administrativen Daten den Gynäkologen des Fertilitätszentrums von Rocourt, die an der Behandlung teilnehmen, zur Verfügung gestellt werden, und ich erlaube die Weitergabe der erhaltenen Angaben an externe Instanzen zur nationalen und internationalen Registrierung sowie zur Überwachung der Qualität der Aktivität der medizinisch assistierten Reproduktion. Diese Weitergabe erfolgt in verschlüsselter Form, damit die Identität der betroffenen Personen für das Organ, das die Angaben erhält und analysiert, unbekannt bleibt. Ich verpflichte mich, dem Fertilitätszentrum von Rocourt jede Änderung des Wohnsitzes unverzüglich mitzuteilen. Lüttich, den .......................................... Unterschrift, nach dem Vermerk „Gelesen und genehmigt“, Betroffener, der die Kryokonservierung wünscht, seine Eltern oder sein Vormund Der Arzt