PI_L3012_BW Schwarzbach_Landgraben
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PI_L3012_BW Schwarzbach_Landgraben
Amt für Straßen- und Verkehrswesen Darmstadt Darmstadt, 29. September 2011 Presseinformation L 3012: Mindertragfähige Bauwerke über Schwarzbach und Landgraben müssen erneuert werden. Sperrung der L 3012 zwischen Trebur und Geinsheim ab Januar 2012 - Die Bauwerke über den Landgraben und den Schwarzbach im Zuge der L 3012 bei Trebur sind mindertragfähig und müssen schnellstmöglich erneuert werden, dies berichtet das Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) Darmstadt. Geplant ist die Erneuerung im Januar nächsten Jahres zu beginnen. Diese ist dringend notwendig um die Befahrbarkeit der Landesstraße für den allgemeinen Fahrzeugverkehr dauerhaft zu ermöglichen. Die Bauarbeiten müssen unter Vollsperrung erfolgen und werden voraussichtlich 9 Monate andauern. Die Baukosten belaufen sich auf 1,3 Mio. €. - Das ASV Darmstadt ist sich des Umstands bewusst, dass Vollsperrungen von Straßen für die Bevölkerung und insbesondere für die Gewerbetreibenden häufig eine besondere Belastung darstellen. Deshalb werden Vollsperrungen nur dann durchgeführt, wenn dies entsprechend begründet ist. Bereits im Vorfeld wurde untersucht, ob ein Teilabriss der Brücken über den Landgraben und den Schwarzbach möglich ist, um den Verkehr halbseitig durch die Baustelle zu führen. Das Ergebnis war, dass die Statik der bestehenden Bauwerke dies nicht zulässt. Es wurde anschließend geprüft, ob eine provisorische Umfahrung für die Bauzeit gebaut werden könnte. Dies ist aber aus wirtschaftlichen, wasserund naturschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Die Bauwerke Schwarzbach und Landgraben im Zuge der L 3012 bei Trebur befinden sich sowohl im Hochwasser- als auch im Vogelschutzgebiet (VSG). Das Umfahrungsbauwerk über den Landgraben könnte nur auf den Dammkronen des bestehenden Deiches aufgelagert werden. Damit würde die lichte Weite des Umfahrungsbauwerks ca. 65 m betragen. Für das Bauwerk über den Schwarzbach gibt es aufgrund der Nähe zur Ortslage von Trebur keine Möglichkeit eine Umfahrung zu errichten. Bei einer Umleitung über 64295 Darmstadt. Groß-Gerauer Weg 4 Amtsleitung: Hr. Schmitt Pressestelle: Fr. Gehrmann Telefon: 06151/3306-0 Durchwahl: -3000 Durchwahl: - 3210 www.hsvv.hessen.de [email protected] [email protected] Amt für Straßen- und Verkehrswesen Darmstadt Wirtschaftswege müssten diese verbreitert und eine vorhandene Brücke ertüchtigt werden. Durch die Umfahrungen würden sich die Kosten von 1,3 Mio. € auf 3,5 Mio. € erhöhen. Hinzu kämen Planungskosten. Durch den Bau einer Umfahrung und der entsprechenden Straßenanpassungen im Bereich des voraussichtlich Landgrabens erheblich würde das VSG beeinträchtigt, "Hessische betroffene Altneckarschlingen" Vogelarten sind u.a. Gartenrotschwanz, Pirol und Teichrohrsänger. Diese Beeinträchtigungen sind gem. § 33 Bundesnaturschutzgesetz zu vermeiden. Die lärm- und erschütterungsintensiven Arbeiten müssen zudem entsprechend bis Mitte Februar, außerhalb der Brutzeiten, durchgeführt werden. Somit lässt sich nach einer Gesamtabwägung aller wirtschaftlichen, wasser- und naturschutzrechtlichen Belange die Maßnahme nur unter Vollsperrung durchführen. 2/2