Leistungen der Pflegeversicherung im häuslichen Bereich
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Leistungen der Pflegeversicherung im häuslichen Bereich
Hatter Pflegedienst Pflege zu Hause... Häusliche Kranken- und Altenpflege Schultredde 25 . 26209 Sandkrug Fon 04481 6694 . Fax 04481 934917 hatter.pflegedienst@ seniorenbetreuung-hatten.de www.seniorenbetreuung-hatten.de Leistungen der Pflegeversicherung im häuslichen Bereich Antragstellung Einen Antrag auf Einstufung in die Pflegeversicherung kann gestellt werden, wenn die täglichen Verrichtungen der Körperpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung nicht mehr eigenständig durchgeführt werden können. Der Antrag kann formlos bei der jeweiligen Krankenkasse, die gleichzeitig Pflegekasse ist, gestellt werden. Einstufung Pflegegeld Nach Antragstellung nimmt der Medizinische Dienst der Krankenkassen eine Begutachtung in der häuslichen Umgebung vor und empfiehlt der Pflegekasse die Einstufung in eine Pflegestufe. Das Pflegegeld steht der/dem Pflegebedürftigen in voller Höhe zu, wenn sie/er sich selbst um eine Pflegeperson bemüht, bzw. Angehörige die Pflege übernehmen. Pflegestufen Pflegegeld Sachleistung Pflegestufe I 235,00 € 450,00 € Pflegestufe II 440,00 € 1.100,00 € Pflegestufe III 700,00 € 1.550,00 € In den Pflegestufen I und II muss dann alle 6 Monate ein Beratungsgespräch durch einen Pflegedienst in Anspruch genommen werden. In der Pflegestufe III muss dieser Besuch alle 3 Monate durchgeführt werden. Die Kosten für diesen Pflegepflichteinsatz übernehmen die Pflegekassen. Höhere Leistungen für Demenzkranke Ab 2013 gibt es in der ambulanten Versorgung höhere Leistungen für Demenzkranke. In der Stufe 0 erhalten Demenzkranke neben den 100 bzw. 200 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. In den Pflegestufen 1 und 2 wird der bisherige Betrag aufgestockt. Menschen ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) erhalten monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe I erhalten ein um 70 Euro höheres Pflegegeld von 305 Euro oder um 215 Euro höhere Pflegesachleistungen bis zu 665 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe II erhalten ein um 85 Euro höheres Pflegegeld von 525 Euro oder um 150 Euro höhere Pflegesachleistungen von bis zu 1.250 Euro. Sachleistungen Die Sachleistungen eines Pflegedienstes können aus dem Leistungskatalog des Anbieters gewählt werden. Welche Leistungen wann und wie oft erbracht werden, legt der/die Pflegebedürftige gemeinsam mit dem Pflegedienst fest, wobei der Pflegedienst nur beratend tätig ist, die Entscheidung liegt allein bei der/dem Pflegebedürftigen. Sachleistungen rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse bis zum Höchstbetrag der jeweiligen Pflegestufe ab. Wenn mehr Leistungen in Anspruch genommen werden, stellt der Pflegedienst diese der/dem Pflegebedürftigen in Rechnung. Wir helfen weiter.. 1 Hatter Pflegedienst Pflege zu Hause... Häusliche Kranken- und Altenpflege Schultredde 25 . 26209 Sandkrug Fon 04481 6694 . Fax 04481 934917 hatter.pflegedienst@ seniorenbetreuung-hatten.de www.seniorenbetreuung-hatten.de Leistungen der Pflegeversicherung im häuslichen Bereich Kombinationsleistungen Pflegegeld und Sachleistungen können auch miteinander kombiniert werden. Wenn der Pflegedienst Sachleistungen über die Pflegekasse abrechnet, aber durch die Leistungswahl der/des Pflegebedürftigen nicht der volle Betrag ausgeschöpft wird, zahlt die Pflegekasse anteilig Pflegegeld aus. Bei Kombinations- oder Sachleistungen müssen keine Pflegepflichteinsätze durchgeführt werden, da der Pflegedienst regelmäßig im Haus ist. Beispiel Sie haben die Pflegestufe II und können das Pflegegeld in Höhe von € 440,00 oder Sachleistungen Ihres Pflegedienstes in Höhe von € 1.100,00 in Anspruch nehmen. Angenommen, Ihr Pflegedienst rechnet entsprechend der Vereinbarung mit Ihnen für die erbrachten Sachleistungen in einem Monat € 660,00 mit Ihrer Pflegekasse ab. Das entspricht 60% der Gesamtleistung (€ 1.100,00). Ihnen stehen also noch 40% des Pflegegeldes (€ 440,00) zu. In diesem Fall zahlt Ihre Pflegekasse Ihnen € 176,00 aus. Die prozentuale Verteilung hängt von den Sachleistungen ab, die Sie gewählt haben. Pflegeversicherungsleistungen Leistungen der Grundpflege (Stand: 09/2013) Komplexe Leistungen Beschreibung Punktwert Betrag LK 1 Erstbesuch Aaamnese, Beratung Information, Pflegevertragsabschluss 1.100 45,32 € LK 2 Folgebesuch Erhebung des geänderten Pflegebedarfs, Pflegevertragsänderung 600 24,72 € LK 3 An-/Auskleiden, Teilwäsche, Mund-/Zahnpflege 220 9,06 € LK 4 Große Pflege I An-/Auskleiden, Waschen bzw. Duschen, Mund-/Zahnpflege 360 14,83 € LK 5 Große Pflege II An-/Auskleiden, Vollbad, Mund-/Zahnpflege 450 18,54 € LK 6 Kämmen und Rasieren Herrichten der Tagesfrisur, Nass- oder Trockenrasur 70 2,88 € LK 7 Hilfe beim An-/ An-/Ausziehen von Ausziehen von Kom- Kompressionsstrümpfen/-hosen pressionsstrümpfen 65 2,68 € LK 8 Hilfe beim Verlassen Hilfe beim Aufsuchen/Verlassen des Bettes/ und Aufsuchen des des Rollstuhls, o. ä. Bettes in Verbindung mit der Körperpflege 50 2,06 € LK 9 Hilfe beim Aufsuchen Hilfe beim Aufsuchen/Verlassen des Bettes/ und Verlassen des des Rollstuhls, o. ä. Bettes 100 4,03 € Kleine Pflege Wir helfen weiter.. 2 Pflege zu Hause... Hatter Pflegedienst Häusliche Kranken- und Altenpflege Schultredde 25 . 26209 Sandkrug Fon 04481 6694 . Fax 04481 934917 hatter.pflegedienst@ seniorenbetreuung-hatten.de www.seniorenbetreuung-hatten.de Leistungen der Pflegeversicherung im häuslichen Bereich FS > Pflegeversicherungsleistungen Leistungen der Grundpflege (Stand: 09/2013) Komplexe Leistungen Beschreibung Punktwert Betrag LK 10 Spezielle Lagerung Spezielle Lagerungsmaßnahmen zur körperbei Immobilität in und/oder situationsgerechten Lagerung Verbindung mit der Körperpflege 100 4,12 € LK 11 Spezielle Lagerung bei Immobilität Spezielle Lagerungsmaßnahmen zur körperund/oder situationsgerechten Lagerung 200 8,24 € LK 12 Einfache Hilfe bei Darreichung von Zwischenmahlzeiten sowie der Nahrungsaufnahme ausreichende Flüssigkeitszufuhr 100 4,12 € LK 13 Umfangreiche Hilfe bei Darreichung von Hauptmahlzeiten sowie der Nahrungsaufnahme ausreichende Flüssigkeitszufuhr 300 12,36 € LK 14 Verabreichung von Sondenkost 100 4,12 € LK 15 Ergänzende Hilfe bei Hilfen/Unterstützung bei Ausscheidungen, Ausscheidungen in Inkontinenzversorgung Verbindung mit der Körperpflege 80 3,30 € LK 16 Umfangreiche Hilfe bei Ausscheidungen 200 8,24 € LK 17 Hilfestellung beim Hilfestellung beim Verlassen oder Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung Wiederaufsuchen der Wohnung 80 3,30 € LK 18 Begleitung bei Aktivitäten Begleitung bei Aktivitäten, bei den das persönliche Erscheinen erforderlich ist 600 24,72 € LK 19 Hauswirtschaftliche Versorgung je ange- fangene 10 Minuten Aufräumen und Reinigen der Wohnung, Wäschepflege, Vor- und Zubereitung von Mahlzeiten, Einkaufen 80 3,30 € Punktwert Betrag Nahrungszufuhr über Magensonde, Katheter, PEG Hilfen/Unterstützung bei Ausscheidungen, Inkontinenzversorgung, Teilwäsche Sonstige Leistungen Komplexe Leistungen Beschreibung LK 20a Pflegeeinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI Beratung bei Pflegegeldempfängern, Hilfestellung, Mitteilung an die Pflegekasse Pflegestufe I und II -- 21,00 € LK 20b Pflegeeinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI Beratung bei Pflegegeldempfängern, Hilfestellung, Mitteilung an die Pflegekasse Pflegestufe III -- 31,00 € Wir helfen weiter.. 3 Hatter Pflegedienst Pflege zu Hause... Häusliche Kranken- und Altenpflege Schultredde 25 . 26209 Sandkrug Fon 04481 6694 . Fax 04481 934917 hatter.pflegedienst@ seniorenbetreuung-hatten.de www.seniorenbetreuung-hatten.de Leistungen der Pflegeversicherung im häuslichen Bereich Wegepauschalen Komplexe Leistungen Beschreibung Grundpflege nach Zeit (Angabe für eine Stunde) Betreuung nach Zeit (Angabe für eine Stunde) LK 21a Punktwert Betrag Mindeseinsatzdauer 15 Minuten 900 37,08 € Mindeseinsatzdauer 15 Minuten 600 24,72 € 100 3,50 € 100 7,00 € Hausbesuchspauschale Werktags von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr LK 21b Hausbesuchspauschale Samstags, Sonntags und Feiertags, sowie Werktags von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr Die Wegepauschalen und der zugehörige Punktwert werden halbiert, wenn zeitgleich in einem Einsatz ärztlich verordnete Leistungen der Behandlungspflege gem. § 37 Abs. 2 SGB V zu Lasten der Krankenversicherung erbracht werden. net werden. Werden von externen Pflegediensten mehr als zwei Pflegebedürftige zeitlich zusammenhängend in einer solchen Einrichtung versorgt, so kann für jeden Pflegebedürftigen nur ein Wegegeld von 1,75 Euro abgerechnet werden. Werden mehrere Pflegebedürftige in einem gemeinsamen Haushalt in einem Einsatz verIst der Sitz eines Pflegedienstes einer Seniorenwohnansorgt/gepflegt, wird die entsprechende Wegepauschalage zugeordnet, so kann für jeden Pflegebedürftigen le für jeden Pflegebedürftigen hälftig berechnet. dort nur ein Wegegeld von 1,10 Euro je Einsatz berech- Wir helfen weiter.. 04481 6694 4