Leistungen der Pflegeversicherung im häuslichen Bereich

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Leistungen der Pflegeversicherung im häuslichen Bereich
Hatter Pflegedienst
Pflege zu Hause...
Häusliche Kranken- und Altenpflege
Schultredde 25 . 26209 Sandkrug
Fon 04481 6694 . Fax 04481 934917
hatter.pflegedienst@
seniorenbetreuung-hatten.de
www.seniorenbetreuung-hatten.de
Leistungen der Pflegeversicherung im häuslichen Bereich
Antragstellung
Einen Antrag auf Einstufung in die Pflegeversicherung
kann gestellt werden, wenn die täglichen Verrichtungen der Körperpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung nicht mehr eigenständig durchgeführt werden
können.
Der Antrag kann formlos bei der jeweiligen Krankenkasse, die gleichzeitig Pflegekasse ist, gestellt werden.
Einstufung
Pflegegeld
Nach Antragstellung nimmt der Medizinische Dienst
der Krankenkassen eine Begutachtung in der häuslichen Umgebung vor und empfiehlt der Pflegekasse
die Einstufung in eine Pflegestufe.
Das Pflegegeld steht der/dem Pflegebedürftigen in voller
Höhe zu, wenn sie/er sich selbst um eine Pflegeperson
bemüht, bzw. Angehörige die Pflege übernehmen.
Pflegestufen
Pflegegeld
Sachleistung
Pflegestufe I
235,00 €
450,00 €
Pflegestufe II
440,00 €
1.100,00 €
Pflegestufe III
700,00 €
1.550,00 €
In den Pflegestufen I und II muss dann alle 6 Monate
ein Beratungsgespräch durch einen Pflegedienst in Anspruch genommen werden. In der Pflegestufe III muss
dieser Besuch alle 3 Monate durchgeführt werden. Die
Kosten für diesen Pflegepflichteinsatz übernehmen die
Pflegekassen.
Höhere Leistungen für Demenzkranke
Ab 2013 gibt es in der ambulanten Versorgung höhere
Leistungen für Demenzkranke.
In der Stufe 0 erhalten Demenzkranke neben den
100 bzw. 200 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen
erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. In den
Pflegestufen 1 und 2 wird der bisherige Betrag aufgestockt. Menschen ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0)
erhalten monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder
Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe I erhalten ein um 70 Euro höheres
Pflegegeld von 305 Euro oder um 215 Euro höhere Pflegesachleistungen bis zu 665 Euro. Pflegebedürftige in
Pflegestufe II erhalten ein um 85 Euro höheres Pflegegeld von 525 Euro oder um 150 Euro höhere Pflegesachleistungen von bis zu 1.250 Euro.
Sachleistungen
Die Sachleistungen eines Pflegedienstes können aus dem Leistungskatalog des Anbieters gewählt werden. Welche
Leistungen wann und wie oft erbracht werden, legt der/die Pflegebedürftige gemeinsam mit dem Pflegedienst
fest, wobei der Pflegedienst nur beratend tätig ist, die Entscheidung liegt allein bei der/dem Pflegebedürftigen.
Sachleistungen rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse bis zum Höchstbetrag der jeweiligen Pflegestufe
ab. Wenn mehr Leistungen in Anspruch genommen werden, stellt der Pflegedienst diese der/dem Pflegebedürftigen
in Rechnung.
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Hatter Pflegedienst
Pflege zu Hause...
Häusliche Kranken- und Altenpflege
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Leistungen der Pflegeversicherung im häuslichen Bereich
Kombinationsleistungen
Pflegegeld und Sachleistungen können auch miteinander kombiniert werden. Wenn der Pflegedienst Sachleistungen über die Pflegekasse abrechnet, aber durch die
Leistungswahl der/des Pflegebedürftigen nicht der volle
Betrag ausgeschöpft wird, zahlt die Pflegekasse anteilig
Pflegegeld aus. Bei Kombinations- oder Sachleistungen
müssen keine Pflegepflichteinsätze durchgeführt werden, da der Pflegedienst regelmäßig im Haus ist.
Beispiel
Sie haben die Pflegestufe II und können das Pflegegeld in Höhe von € 440,00 oder Sachleistungen Ihres
Pflegedienstes in Höhe von € 1.100,00 in Anspruch
nehmen.
Angenommen, Ihr Pflegedienst rechnet entsprechend der Vereinbarung mit Ihnen für die erbrachten
Sachleistungen in einem Monat € 660,00 mit Ihrer
Pflegekasse ab. Das entspricht 60% der Gesamtleistung (€ 1.100,00).
Ihnen stehen also noch 40% des Pflegegeldes
(€ 440,00) zu. In diesem Fall zahlt Ihre Pflegekasse Ihnen € 176,00 aus. Die prozentuale Verteilung hängt von den Sachleistungen ab, die Sie gewählt haben.
Pflegeversicherungsleistungen Leistungen der Grundpflege (Stand: 09/2013)
Komplexe Leistungen
Beschreibung
Punktwert
Betrag
LK 1
Erstbesuch
Aaamnese, Beratung Information,
Pflegevertragsabschluss
1.100
45,32 €
LK 2
Folgebesuch
Erhebung des geänderten Pflegebedarfs,
Pflegevertragsänderung 600
24,72 €
LK 3
An-/Auskleiden, Teilwäsche, Mund-/Zahnpflege
220
9,06 €
LK 4
Große Pflege I
An-/Auskleiden, Waschen bzw. Duschen,
Mund-/Zahnpflege
360
14,83 €
LK 5
Große Pflege II
An-/Auskleiden, Vollbad, Mund-/Zahnpflege
450
18,54 €
LK 6
Kämmen und
Rasieren Herrichten der Tagesfrisur, Nass- oder
Trockenrasur
70
2,88 €
LK 7
Hilfe beim An-/
An-/Ausziehen von Ausziehen von Kom-
Kompressionsstrümpfen/-hosen
pressionsstrümpfen
65
2,68 €
LK 8
Hilfe beim Verlassen Hilfe beim Aufsuchen/Verlassen des Bettes/
und Aufsuchen des des Rollstuhls, o. ä.
Bettes in Verbindung
mit der Körperpflege
50
2,06 €
LK 9
Hilfe beim Aufsuchen Hilfe beim Aufsuchen/Verlassen des Bettes/
und Verlassen des des Rollstuhls, o. ä.
Bettes
100
4,03 €
Kleine Pflege
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FS > Pflegeversicherungsleistungen Leistungen der Grundpflege (Stand: 09/2013)
Komplexe Leistungen
Beschreibung
Punktwert
Betrag
LK 10
Spezielle Lagerung Spezielle Lagerungsmaßnahmen zur körperbei Immobilität in und/oder situationsgerechten Lagerung
Verbindung mit der
Körperpflege
100
4,12 €
LK 11
Spezielle Lagerung bei Immobilität
Spezielle Lagerungsmaßnahmen zur körperund/oder situationsgerechten Lagerung
200
8,24 €
LK 12
Einfache Hilfe bei Darreichung von Zwischenmahlzeiten sowie
der Nahrungsaufnahme ausreichende Flüssigkeitszufuhr
100
4,12 €
LK 13
Umfangreiche Hilfe bei Darreichung von Hauptmahlzeiten sowie
der Nahrungsaufnahme ausreichende Flüssigkeitszufuhr
300
12,36 €
LK 14
Verabreichung von Sondenkost
100
4,12 €
LK 15
Ergänzende Hilfe bei Hilfen/Unterstützung bei Ausscheidungen,
Ausscheidungen in Inkontinenzversorgung
Verbindung mit der
Körperpflege
80
3,30 €
LK 16
Umfangreiche Hilfe bei Ausscheidungen
200
8,24 €
LK 17
Hilfestellung beim Hilfestellung beim Verlassen oder
Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
Wiederaufsuchen
der Wohnung
80
3,30 €
LK 18
Begleitung bei Aktivitäten
Begleitung bei Aktivitäten, bei den das
persönliche Erscheinen erforderlich ist
600
24,72 €
LK 19
Hauswirtschaftliche Versorgung je ange-
fangene 10 Minuten
Aufräumen und Reinigen der Wohnung,
Wäschepflege, Vor- und Zubereitung von
Mahlzeiten, Einkaufen
80
3,30 €
Punktwert
Betrag
Nahrungszufuhr über Magensonde,
Katheter, PEG
Hilfen/Unterstützung bei Ausscheidungen,
Inkontinenzversorgung, Teilwäsche
Sonstige Leistungen
Komplexe Leistungen
Beschreibung
LK 20a
Pflegeeinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Beratung bei Pflegegeldempfängern,
Hilfestellung, Mitteilung an die Pflegekasse
Pflegestufe I und II
--
21,00 €
LK 20b
Pflegeeinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Beratung bei Pflegegeldempfängern,
Hilfestellung, Mitteilung an die Pflegekasse
Pflegestufe III
--
31,00 €
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Wegepauschalen
Komplexe Leistungen
Beschreibung
Grundpflege nach Zeit
(Angabe für eine Stunde)
Betreuung nach Zeit
(Angabe für eine Stunde)
LK 21a
Punktwert
Betrag
Mindeseinsatzdauer 15 Minuten
900
37,08 €
Mindeseinsatzdauer 15 Minuten
600
24,72 €
100
3,50 €
100
7,00 €
Hausbesuchspauschale Werktags von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr
LK 21b
Hausbesuchspauschale Samstags, Sonntags und Feiertags,
sowie Werktags von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr
Die Wegepauschalen und der zugehörige Punktwert
werden halbiert, wenn zeitgleich in einem Einsatz
ärztlich verordnete Leistungen der Behandlungspflege
gem. § 37 Abs. 2 SGB V zu Lasten der Krankenversicherung erbracht werden.
net werden. Werden von externen Pflegediensten mehr
als zwei Pflegebedürftige zeitlich zusammenhängend
in einer solchen Einrichtung versorgt, so kann für jeden
Pflegebedürftigen nur ein Wegegeld von 1,75 Euro abgerechnet werden. Werden mehrere Pflegebedürftige
in einem gemeinsamen Haushalt in einem Einsatz verIst der Sitz eines Pflegedienstes einer Seniorenwohnansorgt/gepflegt, wird die entsprechende Wegepauschalage zugeordnet, so kann für jeden Pflegebedürftigen
le für jeden Pflegebedürftigen hälftig berechnet.
dort nur ein Wegegeld von 1,10 Euro je Einsatz berech-
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