Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines tedox
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Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines tedox
Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines tedox Raumausstattungsfachmarktes in SOEST Stufe 1: Auswirkungen in der Stadt Soest Auftraggeber: tedox KG, Bovenden-Harste Projektleitung: Birgitt Wachs, Niederlassungsleiterin Dr. Claus Hoffmann-Güth Köln, Juni 2012 Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH Ludwigsburg | Büros in Dresden, Hamburg, Köln, München Geschäftsführer: Dr. Manfred Bauer, Dr. Stefan Holl 50679 Köln, Siegburger Straße 215 Telefon: 0221 – 989438-0 Telefax: 0221 – 989438-19 eMail: [email protected], http://www.gma.biz Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Vorbemerkung Im April 2012 erhielt die GMA, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH Köln, von der Firma tedox KG, Bovenden-Harste, den Auftrag zur Erstellung einer Auswirkungsanalyse für die geplante Ansiedlung eines tedox Raumausstattungsfachmarktes in Soest, Rigaring. Im Rahmen der vorliegenden Auswirkungsanalyse wird zunächst die Zulässigkeit des Vorhabens in der Stadt Soest überprüft (Stufe 1). Eine Betrachtung möglicher Auswirkungen im Umland ist nicht Bestandteil dieser Analyse. Für die Durchführung der Untersuchung standen der GMA u. a. Daten und Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes, des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen, der Stadt Soest sowie GMA-interne Unterlagen zur Verfügung. Darüber hinaus erfolgte im Mai 2012 eine Erhebung des relevanten Einzelhandelsbestandes sowie eine intensive Standortbesichtigung durch Mitarbeiter der GMA. Der vorliegende Bericht stellt für die Überprüfung und Bewertung des Planvorhabens notwendige Grundlagen für die Abstimmung mit der Stadt Soest dar. Die GMA verpflichtet sich, die ihr im Rahmen der Erarbeitung der vorliegenden Untersuchung zugeleiteten Daten und Informationen ebenso vertraulich zu behandeln wie die Aussagen und Ergebnisse des Berichtes. Das vorliegende Dokument unterliegt dem Urheberrecht gemäß § 2 Abs. 2 sowie § 31 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Urheberrechte. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder (auch auszugsweise) Veröffentlichung ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der GMA bzw. des Auftraggebers unter Angabe der Quelle zulässig. GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH Köln, im Juni 2012 HGC - aw Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest INHALTSVERZEICHNIS Seite Vorbemerkung I. Aufgabenstellung und Grundlagen 1 1. Aufgabenstellung 1 2. Rechtliche und planerische Rahmenbedingungen 2 II. Planvorhaben und Standortbewertung 6 1. Definition des Vorhabens 6 2 Daten zur Projektplanung 6 3. Standortbeschreibung und -bewertung 9 3.1 Makrostandort Soest 9 3.2 Mikrostandort am Rigaring 14 4. Bewertung 16 III. Projektrelevante Angebots- und Nachfragesituation 18 1. Einzugsgebiet und Bevölkerung 18 2. Projektrelevante Kaufkraft im Einzugsgebiet 20 3. Projektrelevanter Einzelhandelsbestand in der Stadt Soest (Zone I) 21 4. Wesentliche Wettbewerbsplanungen 21 5. Bewertung 21 IV. Bewertung des Vorhabens 21 1. Methodischer Ansatz 21 2. Umsatzerwartung und Umsatzherkunft 21 3. Voraussichtliche Kaufkraftbewegungen und Umsatzumverteilungen 21 4. Bewertung der städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Auswirkungen 21 5. Vereinbarkeit mit den landesplanerischen Vorgaben 21 6. Vereinbarkeit mit dem Regionalplan Arnsberg 21 7. Vereinbarkeit mit dem Einzelhandelskonzept der Stadt Soest 21 8. Prüfung einer atypischen Fallgestaltung 21 Verzeichnisse 21 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest I. Aufgabenstellung und Grundlagen 1. Aufgabenstellung In der Stadt Soest ist im zentralen Versorgungsbereich „Nebenzentrum Soest-Ost“ am Rigaring die Ansiedlung eines tedox Raumausstattungsfachmarktes mit einer Verkaufsfläche von ca. 3.200 m² geplant. Der Standort liegt im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans mit Gewerbegebietsausweisung. Der geplante tedox-Markt soll neben nicht zentrenrelevanten Sortimenten (u. a. Teppichboden, Teppiche, Malerbedarf, Tapeten, Baumarktartikel, Möbel, Lampen) auch zentrenrelevante Sortimente (Gardinen, Heimtextilien, sonstige Randsortimente / Sonderposten aller Art) führen. Die genaue Flächenaufteilung für die Sortimente wurde vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und ist Grundlage dieser Untersuchung. Im Rahmen der zu erstellenden Auswirkungsanalyse ist das Vorhaben auf seine städtebauliche, versorgungsstrukturelle und raumordnerische Verträglichkeit zu prüfen. Hierzu ist eine Untersuchung auf Basis von BauGB und BauNVO in Verbindung mit den entsprechenden Regelungen der Raumordnung und Landesplanung in Nordhrein-Westfalen vorzulegen. Weiterhin ist die Vereinbarkeit mit dem Einzelhandelskonzept der Stadt Soest zu prüfen. Vereinbarungsgemäß wird die Prüfung zunächst auf die Stadt Soest beschränkt; eine Betrachtung der überörtlichen Wirkungen ist nicht Bestandteil der Untersuchung. Die Ergebnisse dieses Untersuchungsschrittes dienen als Grundlage für die Abstimmung mit der Stadt Soest, stellen jedoch keine Grundlage für ein Bebauungsplanänderungs- bzw. Genehmigungsverfahren dar. Hierfür wäre auch die Betrachtung der Auswirkungen im Umland nötig. Die Analyse beinhaltet folgende Untersuchungsschritte: Darlegung der Ausgangslage und des Rechtsrahmens Beschreibung und Bewertung des Makrostandortes Soest und des Mikrostandortes Rigaring Abgrenzung und Zonierung des projektrelevanten Einzugsgebietes und Ermittlung des Bevölkerungspotenzials Darstellung und Bewertung der Wettbewerbssituation innerhalb der Stadt Soest 1 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Berechnung der zu erwartenden Umsätze des Erweiterungsvorhabens Darstellung der zu erwartenden Umsatzumverteilungseffekte Bewertung der möglichen Auswirkungen des Vorhabens Bewertung des Vorhabens hinsichtlich der Aussagen des kommunalen Einzelhandelskonzeptes Soest Zusammenfassende Bewertung. 2. Rechtliche und planerische Rahmenbedingungen Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für die Planung und Genehmigung von Einzelhandelsstandorten stellen das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar. Nach § 11 Abs. 3 BauNVO i. V. m. der dazu ergangenen Rechtsprechung ist für Neuansiedlungen großflächiger1 Einzelhandelsbetriebe, die sich nach Art, Lage oder Umfang auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können, ab ca. 1.200 m² Geschossfläche bzw. ca. 800 m² Verkaufsfläche2 die Festsetzung eines Kern- oder entsprechenden Sondergebietes in der Regel erforderlich. Nach § 11 Abs. 3 S. 2 BauNVO sind insbesondere erfasst schädliche Umwelteinwirkungen, Auswirkungen auf die infrastrukturelle Ausstattung, auf den Verkehr, auf die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich, auf die zentralen Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden, auf das Orts- und Landschaftsbild und auf den Naturhaushalt. In Bezug auf die Beurteilung der genannten Auswirkungen sind v. a. die Gliederung und die Größe der Gemeinde und ihrer Ortsteile, die Sicherung der verbrauchernahen 1 Gemäß aktueller Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes beginnt die Großflächigkeit eines Einzelhandelsbetriebes bei 800 m² Verkaufsfläche (vgl. u. a. BVerwG 4 C 3.05 und 4 C 10.04 vom 24.11.2005). 2 Verkaufsfläche wird in dieser Analyse wie folgt definiert: „Verkaufsfläche ist die Fläche, auf der die Verkäufe abgewickelt werden und die vom Kunden zu diesem Zwecke betreten werden darf, einschließlich der Flächen für Warenpräsentation (auch Käse-, Fleisch- und Wursttheken), Kassenvorraum mit „Pack- und Entsorgungszone“ und Windfang. Ebenso zählen zur Verkaufsfläche auch Pfandräume (ohne Fläche hinter den Abgabegeräten), Treppen, Rolltreppen und Aufzüge im Verkaufsraum und Freiverkaufsflächen. Nicht dazu gehören reine Lagerfläche und Flächen, die der Vorbereitung / Portionierung der Waren dienen sowie Sozialräume, WC-Anlagen etc. (vgl. hierzu auch BVerwG 4C 10.04 und 4C 14.04 vom 24.11.2005). 2 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Versorgung der Bevölkerung und das Warenangebot des geplanten Betriebs zu berücksichtigen. Das Landesentwicklungsprogramm (LEPro) ist zum 31.12.2011 gänzlich außer Kraft getreten, so dass in NRW in einer Übergangsphase kein gesetzliches Regelwerk zum Umgang mit großflächigem Einzelhandel existierte. Ganz aktuell liegt ein Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel, Stand 17. April 2012, vor. Der Entwurf dieses Sachlichen Teilplans Großflächiger Einzelhandel legt sechs Ziele und drei Grundsätze zur Steuerung des Großflächigen Einzelhandels unter Kapitel 3 „Festlegungen und Erläuterungen zum großflächigen Einzelhandel“ dar. Da es sich bei dem Sachlichen Teilplan Großflächiger Einzelhandel um einen Entwurf handelt, sind die hier genannten Ziele der Raumordnung als in Aufstellung befindliche Ziele zu behandeln. „1 Ziel Standorte nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung dürfen nur in regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereichen dargestellt und festgesetzt werden. 2 Ziel Zentrenrelevante Kernsortimente: Standorte nur in zentralen Versorgungsbereichen Dabei dürfen Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung mit zentrenrelevantem Kernsortiment nur in zentralen Versorgungsbereichen dargestellt und festgesetzt werden. Ausnahmsweise dürfen Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment auch außerhalb zentraler Versorgungsbereiche dargestellt und festgesetzt werden, wenn nachweislich: - eine integrierte Lage in den zentralen Versorgungsbereichen nicht möglich ist und die Gewährleistung einer wohnortnahen Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs diese Bauleitplanung erfordert und zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich beeinträchtigt werden. 3 Ziel Zentrenrelevante Kernsortimente: Beeinträchtigungsverbot Durch die Darstellung und Festsetzung von Kerngebieten und Sondergebieten für Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung mit zentrenrelevantem Kernsortiment dürfen zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich beeinträchtigt werden. 4 Grundsatz Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche Bei der Darstellung und Festsetzung von Sondergebieten für Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung mit nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen soll der zu erwartende Gesamt- 3 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest umsatz der durch die jeweilige Festsetzung ermöglichten Einzelhandelsnutzungen die Kaufkraft der Einwohner der jeweiligen Gemeinde für die geplanten Sortimentsgruppen nicht überschreiten. 5 Ziel Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Standort, Beeinträchtigungsverbot, relativer Anteil zentrenrelevanter Randsortimente Sondergebiete für Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment dürfen auch außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen dargestellt und festgesetzt werden, wenn der Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente maximal 10 % der Verkaufsfläche beträgt. Dabei dürfen zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden durch den absoluten Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente nicht wesentlich beeinträchtigt werden. 6 Grundsatz Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche zentrenrelevanter Randsortimente Der Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente eines Sondergebietes für Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment soll 2.500 m² Verkaufsfläche nicht überschreiten. 7 Ziel Überplanung von vorhandenen Standorten Vorhandene Standorte von Vorhaben im Sinne von § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen dürfen als Sondergebiete gemäß § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung dargestellt und festgesetzt werden. Dabei sind die Verkaufsflächen in der Regel auf den genehmigten Bestand zu begrenzen. Ausnahmsweise kommen auch geringfügige Erweiterungen in Betracht, wenn diese für eine funktionsgerechte Weiternutzung des Bestandes notwendig sind und durch die Festlegung keine wesentliche Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche von Gemeinden erfolgt. 8 Ziel Einzelhandelsagglomerationen Die Gemeinden haben dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung und Erweiterung bestehender zentrenschädlicher Einzelhandelsagglomerationen außerhalb Allgemeiner Siedlungsbereiche entgegenzuwirken. Darüber hinaus haben sie dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung und Erweiterung bestehender zentrenschädlicher Einzelhandelsagglomerationen mit zentrenrelevanten Kernsortimenten außerhalb zentraler Versorgungsbereiche entgegenzuwirken. Sie haben sicherzustellen, dass eine wesentliche Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche von Gemeinden durch zentrenschädliche Einzelhandelsagglomerationen vermieden wird. 9 Grundsatz Regionale Einzelhandelskonzepte Regionale Einzelhandelskonzepte sind bei der Aufstellung und Änderung von Regionalplänen in die Abwägung einzustellen.“ Der Gebietsentwicklungsplan Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis, gibt in Kapitel 2.3 das Ziel 12 zum Großflächigen Einzelhandel folgendes vor: Abs. 1: Im Rahmen der Bauleitplanung ist die Entwicklung von Kerngebieten sowie Sondergebieten für den großflächigen Einzelhandel i. S. v. ³ 11 Abs. 3 BauNVO nur in den zentralen Versorgungsbereichen zulässig. 4 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Abs. 2: Abweichend von der Vorgabe des Abs. 1 können Sondergebiete für den großflächigen Einzelhandel i. S. v. § 11 Abs. 3 für Vorhaben mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten auch außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche ausgewiesen werden, wenn - der Standort innerhalb eines im Regionalplan dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereiches liegt und - der Umfang der zentren- und nahversorgungsrelevanten Randsortimente nicht mehr als maximal 10 % der Verkaufsfläche, jedoch nicht mehr als 2.500 m² beträgt. Grundsatz 10 aus demselben Kapitel legt darüber hinaus folgendes fest: Die Haupt- und Nebenzentren der Städte und Gemeinden, aber auch die „Ortsmitten“ in kleineren Gemeindeteilen, sollen in ihrer Funktion geschützt sowie in ihrer Unverwechselbarkeit erhalten und gestärkt werden. Den Einzelhandels- und Dienstleistungsangeboten in diesen Zentren und in den zentralen Versorgungsbereichen (in einem solchen liegt auch der Untersuchungsstandort) kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. 5 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest II. Planvorhaben und Standortbewertung 1. Definition des Vorhabens Bei der zu untersuchenden Nutzung handelt es sich um den Betriebstyp Raumausstattungsfachmarkt als spezialisierter Fachmarkt. Zur Einordnung des Projekts in die Betriebstypenstruktur des Einzelhandels wird nachfolgend der Betriebstyp definiert:1 „Fachmarkt: Der Fachmarkt ist ein meist großflächiger Einzelhandelsbetrieb, der ein breites und oft auch tiefes Sortiment aus einem Warenbereich (z. B. Bekleidungsfachmarkt, Schuhfachmarkt), einem Bedarfsbereich (z. B. Sportfachmarkt, Baufachmarkt) oder einem Zielgruppenbereich (z. B. Möbel- und Haushaltswarenfachmarkt für designorientierte Kunden) in übersichtlicher Warenpräsentation bei tendenziell niedrigem bis mittlerem Preisniveau anbietet. Der Standort ist i. d. R. autokundenorientiert entweder isoliert oder in gewachsenen und geplanten Zentren; bei einigen Sortimenten (z. B. Drogeriemarkt) werden überwiegend Innenstadtlagen gewählt. Je nach Sortiment sind mehr als in anderen Betriebsformen im Einzelhandel die Abnehmer auch gewerbliche Kunden (z. B. Handwerker beim Sanitär- und Fliesenfachmarkt und beim Installationsfachmarkt) oder Dienstleistungsbetriebe (z. B. Gaststätten beim Drogeriemarkt und beim Getränkefachmarkt). Die Verkaufsverfahren sind Selbstbedienung und Vorwahl, meist mit der Möglichkeit einer fachlichen und sortimentsspezifischen Kundenberatung. Serviceorientierte Fachmärkte bieten neben ihrem Warensortiment auch eine Vielfalt sortimentsbezogener und selbständig vermarktbarer Dienstleistungen (z. B. Reise-, Versicherungsleistungen), diskontierende Fachmärkte verzichten oft auf jedwede Beratung und Dienstleistung zu Gunsten niedriger Preise. Der Spezialfachmarkt führt Ausschnittsortimente (z. B. Fliesenfachmarkt, Holzfachmarkt) aus dem Programm eines Fachmarktes (z. B. Baumarkt)." 2 Daten zur Projektplanung Der geplante tedox Raumausstattungs- bzw. „Renovierungsfachmarkt“ (als Selbstbezeichnung) in Soest ist als Fachbetrieb mit einer Verkaufsfläche von ca. 3.200 m² vorgesehen. Der Standort zur Ansiedlung liegt im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans mit Gewerbegebietsausweisung (Bebauungsplan Nr. 139 B, 1. Änderung „Gemarkung Soest, Flur 19“). Das Grundstück ist allerdings dem zentralen Versorgungsbereich 1 Quelle: Katalog E. Definitionen zu Handel und Distribution, 5. Ausgabe; Institut für Handelsforschung an der Universität zu Köln, 2006. 6 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest „Nebenzentrum Soest-Ost“1 zugeordnet, so dass Einzelhandel – und auch zentrenrelevante Sortimente – grundsätzlich vorgesehen sind. Innerhalb dieses Gebietes ist der Planstandort an der Ecke Römerweg und Rigaring zwischen Küchenfachgeschäft Bruschke und Matratzen Outlet (Bestand) vorgesehen. Dem Markt vorgelagert sind insgesamt 102 neue Parkplätze geplant. Die Kundenzu- und abfahrt wird über den Rigaring erfolgen, die Anlieferung hingegen über den nördlich verlaufenden Römerweg. Der geplante tedox-Markt soll gemäß Sortimentsliste der tedox KG und Soester Sortimentsliste überwiegend nicht zentrenrelevante Sortimente führen: Bodenbeläge (Laminat, Teppiche, Teppichböden etc.), Malerbedarf (Tapeten, Farben / Lacke, Zubehör), Baumarktartikel, Möbel / Einrichtung, Lampen / Leuchten und Heimtextilien (Gardinen, Rollos, Bettwäsche etc.). Darüber hinaus werden an zentrenrelevanten Sortimenten Haushaltswaren angeboten. Im Bereich Randsortimente / Sonderposten aller Art führt tedox bei nicht zentrenrelevanten Sortimenten Autozubehör, Eisenwaren, Büroorganisation, Sanitärwesen sowie in sehr kleinen Mengen Campingartikel, Gartenbedarf, Zoobedarf und bei den zentrenrelevanten Randsortimenten Schreib- und Spielwaren sowie etwas Arbeitskleidung, Arbeitsschuhe; der Anteil nahversorgungsrelevanter Sortimente (Lebensmittel, Drogerie) fällt gegenüber den nicht zentrenrelevanten und zentrenrelevanten Randsortimenten deutlich geringer aus. Im weiteren Verlauf vorliegender Analyse werden bei der Prüfung der Auswirkungen nur die Sortimente berücksichtigt, welche mindestens 100 m² Verkaufsfläche aufweisen. Bei Verkaufsflächendimensionierungen unter 100 m² liegen mögliche Auswirkungen in einer geringen absoluten sowie gutachterlich nicht nachweisbaren Größenordnung. Daher werden die Sortimente Lebensmittel, Drogeriewaren, Parfümerieartikel und Schreibwaren, Spielwaren, Arbeitskleidung wie auch die nicht zentrenrelevanten Sortimente Autozubehör, Eisenwaren, Büroorganisation, Sanitärwaren, Campingartikel, Gartenbedarf, Zoobedarf nicht weiter betrachtet. Die Auswirkungsanalyse untersucht dementsprechend die projektrelevanten Sortimente Bodenbeläge, Baumarktartikel, Möbel, Einrichtung, Haushaltswaren, Geschenkartikel, Heimtextilien und Lampen, Leuchten. Die genaue Flächenaufteilung ist der folgenden Aufstellung zu entnehmen. 1 Stadt Soest, Bebauungsplan Nr. 139 B, 1. Änderung, 09.06.2008; Einzelhandelskonzept Soest 2010. 7 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Auf der künftigen Verkaufsfläche von ca. 3.200 m² ist somit eine starke Diversifizierung der Sortimentsstruktur vorgesehen, wobei der Schwerpunkt auf den nicht zentrenrelevanten Sortimenten liegt. Rund 27 % der Fläche (ca. 850 m²) entfallen gemäß Sortimentsliste von tedox und Soester Sortimentsliste auf zentrenrelevante Sortimente (vgl. Tabelle 1). Dabei sollen neben Gardinen (zzgl. Dekostoffe und Kissen) und v. a. auch Bettwäsche / Bettwaren und Haushaltswaren / Geschenkartikel angeboten werden. Tabelle 1: Projektdaten des Planvorhabens Daten Sortimente Baumarktartikel, Malerbedarf davon Baumarkt-, Heimwerkerartikel, Zubehör davon Tapeten, Farben, Lacke, Zubehör davon Gardinen-, Rollo-, Jalousienzubehör Möbel, Einrichtung (inkl. Matratzen etc.) Bodenbeläge Verkaufsfläche gesamt (in m²) davon zentrenrelevant davon nicht zentrenrelevant 650 650 300 300 300 300 50 50 500 50* 450 1.000 1.000 davon Teppiche 150 150 davon Laminat, Parkett, Musterflächen 150 150 davon Teppichboden, PVC, Zubehör 700 700 Heimtextilien davon Gardinen-, Dekostoffe, Fertiggardinen, Raffrollos davon Bettwäsche, Bettwaren, Tischdecken, Handtücher 450 450 250 250 200 200 Lampen, Leuchten, Leuchtmittel 100 Haushaltswaren, Geschenkartikel 250 250 sonstige Randsortimente** 250 100 30 30 Schreibwaren, Spielwaren, Arbeitsbekleidung, -schuhe Autozubehör, Eisenwaren, Büroorganisation, Sanitärwaren, Campingartikel, Gartenbedarf, Zoobedarf Lebensmittel, Drogerieartikel, Parfümerieartikel Summe gesamt 100 150 150 150 70 70 3.200 850 (27 %) 2.350 (73 %) * Vasen, Bilder, Bilderrahmen, Dekoration, Kerzen,Leuchter, Wanduhren, Kunststoffblumen ** werden im Weiteren nicht untersucht Quelle: GMA-Zusammenstellung auf Basis von Daten des Auftraggebers, Stand 05 / 2012 8 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Die Sollumsatzleistung1 des geplanten Marktes errechnet sich unter Ansatz der Flächenproduktivität; im Sinne eines realistischen „worst-case-Ansatzes“ wird eine Flächenproduktivität zugrunde gelegt, die etwa im Durchschnitt großflächiger Raumausstattungsfachmärkte liegt. Die (mittelfristig erzielbare) Sollumsatzleistung des geplanten Marktes wird mit knapp 4,5 Mio. € angesetzt, was einer Flächenleistung von etwas über 1.390 € / m² Verkaufsfläche entspricht. Hiervon entfallen auf nicht zentrenrelevante Sortimente2 ca. 2,8 Mio. € (ca. 62 %) zentrenrelevante Sortimente3 ca. 1,5 Mio. € (ca. 34 %) nahversorgungsrelevante Sortimente4 ca. 0,2 Mio. € (ca. 4 %) Der untersuchungsrelevante Umsatz ohne die Verkaufsanteile kleiner als jeweils 100 m², der für die Auswirkungsberechnungen anzusetzen ist, beträgt ca. 4,0 Mio. € und bezieht sich auf eine Verkaufsfläche von 2.950 m². Diese Werte sind Grundlage der nachfolgenden Berechnungen. 3. 3.1 Standortbeschreibung und -bewertung Makrostandort Soest Die dem gleichnamigen Kreis zugehörige Stadt im Regierungsbezirk Arnsberg liegt in der Soester Boerde etwa 50 km östlich von Dortmund und westlich von Paderborn und ist in der Landesplanung als Mittelzentrum ausgewiesen. Soest grenzt (im Uhrzeigersinn von Norden) an die Gemeinden Lippetal, Bad Sassendorf, Möhnesee, Emse, Werl und Wel1 Die Sollumsatzleistung ist die Umsatzgröße, die mittelfristig für den rentablen Betrieb des Raumausstattungsfachmarkes erforderlich ist. 2 Farben, Malerbedarf, Werkzeuge, Zubehör, Tapeten, Dekoleisten und Zubehör, Matratzen, Rahmen und Zubehör, Sonnenschutz, Markisen und Zubehör, Teppiche, Laminat, Parkett, Musterflächen, Teppichboden, PVC und Zubehör, Badmöbel / -ausstattung 3 Bilder, Bettwäsche, Bettwaren, Badtextilien, Gardinen, Dekostoffe und Kissen sowie nahversorgungsrelevante Sortimente 4 Lebensmittel, Drogerieartikel, Parfümartikel 9 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest ver. Die nächsten wichtigeren Städte sind Hamm im Nordwesten (ca. 37 km Entfernung), Beckum im Norden (ca. 28 km), Lippstadt im Nordosten (ca. 22 km), Arnsberg im Süden (ca. 25 km), Menden (Sauerland, ca. 35 km) im Südwesten und Unna (ca. 35 km) im Westen. Das Stadtgebiet von Soest wird durch die Autobahn A 44 (Dortmund – Paderborn / Kassel) durchquert, die weiter in östlicher Richtung an die A 33 (Verbindungsautobahn zur A 2) anknüpft. Im Westen bei Unna kreuzt die A 44 als Ost-Westverbindung die in Nord – Südrichtung verlaufende A 1. Bei Werl mündet die A 446 als Fortsetzung der A 46 ebenfalls in die A 44. Die Autobahnanschlussstelle Soest befindet sich im Süden der Kernstadt, die geradewegs über die B 229 erreicht werden kann. Der motorisierte Individualverkehr wird von dort über den Lübecker Ring / Rigaring in die entsprechenden Stadtgebiete weitergeleitet. Eine zweite Autobahnanschlussstelle, „Soest-Ost“, leitet direkt zur B 475 über, die in Richtung Norden östlich direkt an Soest vorbeiführt. Darüber hinaus ist die Stadt über die zeitweise fast parallel zur A 44 verlaufende Bundesstraße B 1 (Dortmund – Paderborn) angebunden, die durch weite Teile der Kernstadt von Soest führt. Insgesamt ist die verkehrliche Erreichbarkeit von Soest als sehr gut zu bewerten. Derzeit leben in Soest etwa 48.686 Einwohner1, die sich auf die Kernstadt (ca. 41.390 Einwohner) und insgesamt 18 Ortsteile (zusammen ca. 7.295 Einwohner) verteilen. Die Einwohnerzahl entspricht nahezu der aus dem Jahresende 2009, wobei in den letzten Jahren – leichte Schwankungen mit positiver sowie negativer Tendenz erkennbar waren. Der Einwohnerschwerpunkt liegt mit ca. 85 % der Wohnbevölkerung im Kernstadtbereich, dem auch der Projektstandort zuzuordnen ist. Die Ortsteile liegen räumlich z. T. stark von der Kernstadt abgesetzt und umschließen diese außer im Osten nahezu vollständig. Nicht alle Einzelortschaften der heutigen Stadt Soest – wie z. B. das nördlich gelegene Ellingsen – sind Ortsteile im administrativen Sinn. Die größten Ortsteile mit Einwohnerzahlen größer 1.000 Einwohner sind Ampen im westlichen Stadtgebiet, Deiringsen im Süden und Ostönnen weiter westlich Richtung Werl. Die kleinsten Ortsteile, Epsingsen, Paradiese, Ruploh und Röllingsen weisen Einwohnerzahlen unter 100 auf. Perspektivisch bis 2020 ist jedoch insbesondere im Umland von Soest (Hochsauerlandkreis) gemäß Prognose des 1 Quelle: Stadt Soest, Einwohner mit Hauptwohnsitz, Stand: 30.06.2011. 10 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eher von rückläufigen Bevölkerungszahlen (ca. - 8 %) auszugehen. In Soest ist aktuell auf folgende wesentliche Einzelhandelslagen hinzuweisen (vgl. Karte 1):1 Der zentrale Versorgungsbereich „Hauptzentrum Innenstadt Soest“ verläuft im Westen entlang der Fußgängerzone und im südlichen Anschluss entlang der Jakobiestraße sowie der Granstraße. Im Norden gehört ein Teil der BrüderWallburger-Wallstraße in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs zum Zentrum. Im Süden reicht die Innenstadt bis zur Ulricherstraße und umfasst den Bereich südlich der Abzweigung Granstraße / Jakobistraße. Außerdem ist der östliche Anschluss an das Rathaus / St. Patroklus bis zur Thomasstraße ebenfalls der Innenstadt zuzurechnen. Hier ist der Ausbau des Domplatzes zwischen Rathaus und Patroklidom und danach der nördliche Kirchplatz als städtebaulich historisches Ensemble vorgesehen.2 Die Innenstadt stellt das Hauptzentrum der Stadt Soest i. S. eines zentralen Versorgungsbereiches dar. Die innerstädtische Haupteinkaufslage umfasst im Wesentlichen die Fußgängerzone und das Einkaufszentrum „City-Center“ am Bahnhof. Die Magnetbetriebe sind außer im REWE-Center in der Altstadt und im „City-Center“ am Bahnhof vor allem in der Brüderstraße ansässig. Hierbei sind besonders zu erwähnen: Saturn, Drogerie Müller, H&M, C&A, KiK, Intersport Lobenstein, Vögele, Esprit, Gerry Weber, Thalia, Rossmann, Woolworth. In der lang gezogenen Fußgängerzone sind neben zahlreichen weiteren namhaften Filialisten auch inhabergeführte Geschäfte erwähnenswert. Der zentrale Versorgungsbereich „Nebenzentrum Soest-Ost“ am Rigaring liegt im Osten des Siedlungskörpers der Stadt Soest. Es grenzt im Süden und Westen an Wohngebiete und im Norden an den Osthofen-Friedhof und den Stadtpark. Angebunden wird das Zentrum durch die B 1 (als Rigaring eine der Haupterschließungsstraßen der Stadt Soest). Bei dem Nebenzentrum Soest-Ost, in dem auch der Planstandort für tedox liegt, handelt es sich um einen zentralen Versorgungsbereich mit Angeboten für großflächigen Einzelhandel, sowohl für die Versorgung 1 vgl. Einzelhandelskonzept Stadt Soest 2010; GMA-Standortbesichtigung 05 / 2012. 2 Einzelhandelskonzept Soest 2010. 11 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest mit Gütern des kurzfristigen als auch des mittel- und langfristigen Bedarfs. In diesem Nebenzentrum befinden sich die Betriebe Aldi, Lidl, Rewe Supermarkt Nüsken, ein toom Getränkemarkt und weitere kleinere Anbieter des kurzfristigen Bedarfs. Dazu kommen SB-Möbel Boss, Dänisches Bettenlager, Takko, Küchen Bruschke, Matratzen Outlet, Bettenwelt, Blumen Risse, Soester Bettenhaus Wapelhorst, Elektro Berlet sowie weitere kleinere Einzelhandelsnutzungen. Die Ihr Platz Filiale im Nebenzentrum Soest-Ost wurde geschlossen. Stattdessen wird sich ein dm Drogeriemarkt ansiedeln. Der zentrale Versorgungsbereich „Nahversorgungszentrum Niederbergheimer Straße“ mit einem Lebensmittelsupermarkt, Edeka Buschkühle, als Frequenzbringer liegt verkehrsgünstig an der Haupterschließungsstraße Niederbergheimer Straße. Diese ist städtebaulich integriert und zentral gelegen, umgeben von diversen weiteren kleiner dimensionierten nahversorgungsrelevanten Nutzungen. Der (gem. Zentrenkonzept) Soest geplante zentrale Versorgungsbereich für das „Nahversorgungszentrum Herzog-Adolf-Weg“ liegt im verdichteten Wohnquartier des Soester Südens. Das Nahversorgungszentrum gliedert sich in zwei Teilbereiche. Im Norden liegt Aldi, wo sich an Freitagen auch der Wochenmarkt befindet, im Süden dagegen ein Penny-Markt als Magnetbetrieb mit weiteren Nutzungen in seiner näheren Umgebung. Das Nahversorgungszentrum dient vornehmlich der Versorgung der Bevölkerung der südlichen Stadtteile. Außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche gibt es den Sondergebietsstandort „Soest-West“ an der Werler Landstraße im Westen der Stadt Soest im Gewerbegebiet West. Der Kernbereich dieses bestehenden Einzelhandelsstandortes ist durch mehrere Fachmärkte, insbesondere aber durch das SB-Warenhaus Kaufland geprägt. Nach der Übernahme des ehemaligen Famila-Marktes durch die Kauflandgruppe ist das Einkaufszentrum durch die direkte Verbindung des SBWarenhauses mit der Einkaufspassage optisch und funktional aufgewertet worden. In dem Einkaufszentrum befinden sich zudem zahlreiche ergänzende nahversorgungs- und auch zentrenrelevante Einzelhandelsanbieter in Fachmarktgröße, u. a. dm, Deichmann, Intersport, Takko, T€DI und ein Medimax Elektrofachmarkt. Auf dem Gelände haben sich in einem zweiten Baukörper ein Getränkemarkt, ein Tierfutterfachmarkt und ein Schuhfilialist angesiedelt. Ergänzt wird das Nahversorgungsangebot im Gewerbegebiet West durch einen Aldi Lebensmitteldiscounter. 12 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Karte 1: Einzelhandelsstruktur Soest lt. Einzelhandelskonzept Soest 2010 13 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Daneben existieren Baumärkte und Gartencenter in Soest: Baumarkt toom am Senator-Schwartz-Ring, Hagebaumarkt Torley (mit Baustoffhandel) und Baumarkt Hilchenbach an der Hammer Straße / Ecke Feldmühlenweg. Demgemäß sollen keine weiteren Bau- und Gartenmärkte und keine zusätzlichen Flächen über die festgelegten maximalen Flächengrößen hinaus entwickelt werden. Aufgrund der eher eingeschränkten Lage des Baumarktes Hilchenbach ist eine Verlagerung dieses Betriebes an einen anderen Standort unter Einhaltung der o. g. Verkaufsflächen jedoch möglich.1 Als weitere wichtige Anbeter sind u. a. Möbel Wiemer (Martin-Optik-Straße) und Hammer Heimtex im Schloitweg zu nennen, die sich in Solitärlagen bzw. am Rand des Sondergebietes Soest-West befinden. 3.2 Mikrostandort am Rigaring Das Grundstück für den zur Ansiedlung vorgesehenen tedox Raumausstattungsfachmarkt (vgl. Foto 1) befindet sich im Osten der Kernstadt von Soest, in einer Ecklage östlich des Rigarings (B 1 = Stadtdurchfahrt und östliche Ausfallstraße) und südlich am Römerweg. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich Blumen Risse (nördlich) jenseits des Römerwegs, Küchen Bruschke, Matratzen Outlet, Fliesen- und Ofenhaus Kückmann sowie ein toom Getränkemarkt schließen sich unmittelbar an. Am Standort des ehemaligen Gebäudes der Firma Heinert soll der tedox-Markt entstehen. Die zugeordneten geplanten 102 neuen Parkplätze werden auf der Fläche zwischen toom Getränkemarkt und Matratzen Outlet errichtet. Im B-Plan ist der Planstandort als Gewerbegebiet „Ge g1“ ohne Flächenfestsetzungen ausgewiesen. Im Einzelhandelskonzept der Stadt Soest ist er Bestandteil des zentralen Versorgungsbereiches „Nebenzentrum Soest-Ost“ für großflächigen nicht zentrenrelevanten Einzelhandel (in dem auch zentrenrelevante Sortimente grundsätzlich vorgesehen sind) und stellt aktuell – neben dem zentralen Versorgungsbereich Innenstadt – den wesentlichen Standort im Einzelhandelsstandortgefüge von Soest dar (vgl. Karte 2). 1 Einzelhandelskonzept Soest 2010, S. 42. 14 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Karte 2: Mikrostandort am Rigaring und Anbieterstruktur Legende: Einzelhandelsbestand: Größenklassen > 1.500 m² VK 800 m² bis < 1.500 m² VK 400 m² bis < 800 m² VK 100 m² bis < 400 m² VK P < 100 m² VK Branchen Nahrungs- und Genussmittel Gesundheit, Körperpflege Blumen, zool. Bedarf Bücher, PBS, Spielwaren Bekleidung, Schuhe, Sport Elektrowaren, Medien, Foto Hausrat, Einrichtung, Möbel Bau-, Garten- und Heimwerkerbedarf, Bodenbeläge Optik, Uhren, Schmuck Sonstiger Einzelhandel P Planstandort Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich Quelle: erstellt mit Regiograph Planung12; GMA-Bearbeitung 2012 15 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Foto 1: Untersuchungsobjekt Planstandort tedox Raumausstattungsfachmarkt Insgesamt weist das Gewerbegebiet am Rigaring im „Nebenzentrum Soest-Ost“ somit eine eher heterogene Nutzungsstruktur auf, bei der jedoch die Einzelhandelsnutzungen insbesondere von den Verkaufsflächenanteilen überwiegen. Die verkehrliche Anbindung des tedox Marktes mit Zu- und Abfahrt für den Kundenverkehr wird direkt über die Gewerbegebietserschließungsstraße Rigaring B1 erfolgen. Hierüber ist eine sehr gute Anbindung an die umliegenden Soester Gebiete und Ortsteile (B1 = Haupterschließungsstraße von Soest) sowie mit der weiteren Anbindung über die B475 an die Anschlussstelle „Soest Ost“ der A 44 eine gute verkehrliche Erschließung der umliegenden Gemeinden in westlicher und östlicher Richtung gewährleistet. In unmittelbarer Nähe des Planstandortes befindet sich Ecke Rigaring und Römerweg eine Bushaltestelle der RLG / VRL, angefahren von drei Regionalbuslinien (davon eine zwischen Hauptbahnhof und Rigaring) und einem sog. Stadtbus. Für Fußgänger und Radfahrer wird das Nebenzentrum über parallel zum Rigaring verlaufende Fuß- und Radwege erschlossen. 4. Bewertung Die Bewertung des Standortes erfolgt anhand von positiven und negativen Standortfaktoren: Positive Standortfaktoren: + etablierter Einzelhandelsstandort mit einem deutlich über das Stadtgebiet von Soest hinausgehenden Einzugsgebiet + Lage im zentralen Versorgungsbereich Nebenzentrum Soest-Ost 16 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest + Kundenzuführeffekte durch umliegende Einzelhandelsnutzungen (u. a. RigaCenter, SB-Möbel Boss etc.) + gute großräumige verkehrliche Erreichbarkeit für motorisierten Individualverkehr und gute ÖPNV-Anbindung Negative Standortfaktoren: - Lage in einer schrumpfenden Region (insbesondere demographischer Wandel im Hochsauerlandkreis) - gelegentliche Stauungen an den Kreuzungsbereichen Rigaring / Opmünder Weg und Rigaring / Ostenhellweg für den abfahrenden Individualverkehr - ausgeprägte Wettbewerbssituation am Mikrostandort, Verschärfung in den letzten Jahren durch Ansiedlungen Möbel Boss, Bettenwelt u. a. Insgesamt ist der Standort unter betrieblichen Aspekten für einen Raumausstattungsfachmarkt geeignet. Positiv hervorzuheben ist insbesondere, dass der tedox Markt an einem etablierten Einzelhandelsstandort geplant ist, wodurch Kundenzuführeffekte durch benachbarte Einzelhandelsbetriebe erzielt werden können. Einschränkend auf die Standorteignung kann sich die ausgeprägte Wettbewerbssituation im nahen Umfeld mit zahlreichen Fachmärkten auswirken. Unter städtebaulichen Aspekten ist festzuhalten, dass der Standort gemäß Einzelhandelskonzept der Stadt Soest zum Nebenzentrum Soest-Ost zählt, so dass auch die Ansiedlung zentrenrelevanter Sortimente vorgesehen ist. Gleichwohl steht die Gewerbegebietsausweisung lt. B-Plan dieser Zielvorgabe derzeit entgegen, da hier nur Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Kern- und Randsortimenten zulässig ist. 17 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest III. Projektrelevante Angebots- und Nachfragesituation 1. Einzugsgebiet und Bevölkerung Das erschließbare Bevölkerungs- und Kaufkraftpotenzial für einen Einzelhandelsstandort stellt einen wesentlichen Faktor für die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Einzelhandelsbetrieben dar. Als Einzugsgebiet wird in dieser Untersuchung derjenige Bereich definiert, innerhalb dessen die Verbraucher den Standort voraussichtlich regelmäßig aufsuchen. Bei der konkreten Abgrenzung des Einzugsgebietes wurden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt: Projektkonzeption / -größe und die daraus zu erwartende Anziehungskraft des Vorhabens in Verbindung mit der Zentralität der Stadt Soest relevante Wettbewerbssituation im Untersuchungsraum verkehrliche Erreichbarkeit des Standortes topografische Bedingungen siedlungsstrukturelle Gegebenheiten ausgewählte Zeit-Distanz-Werte Prognostiziertes Einzugsgebiet der Firma tedox zum Ansiedlungsvorhaben Vor diesem Hintergrund lässt sich folgendes Einzugsgebiet abgrenzen (vgl. Karte 3):1 Zone I Stadt Soest (Kernstadt und 18 Ortsteile) Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Lippetal, Möhnesee, Welver, Werl, Warstein (westliche Teile) Einzugsgebiet gesamt ca. 48.686 Einwohner Zone II 1 ca. 116.129 Einwohner ca. 164.815 Einwohner. Quelle Einwohnerzahlen: Stadt Soest und einbezogene weitere Städte und Gemeinden (Stand 30.06.2011). Gemäß Einzelhandelskonzept wird für das gesamtstädtische Einzugsgebiet von Soest eine Einwohnerzahl von ca. 190.000 zurunde gelegt (S. 14). 18 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Karte 3: Einzugsgebiet tedox Planstandort Soest Legende Zonen Zone I Zone II Quelle: erstellt mit Regiograph Planung12; GMABearbeitung 2012 19 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Das Kerneinzugsgebiet (Zone I) umfasst die Stadt Soest inkl. aller ihrer 18 Ortsteile. Aus diesem Raum ist aufgrund der Lage des tedox Marktes im Osten des Kernstadtbereichs bzw. im Nebenzentrum Soest-Ost als wesentlichem Einzelhandelsstandort außerhalb der Innenstadt die höchste Kundenorientierung zu erwarten. Aufgrund der räumlichen Nähe in Verbindung mit einer guten verkehrlichen Anbindung sind auch die umliegenden Ortsteile der Städte und Gemeinden Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Lippetal, Möhnesee, Warstein, Welver und Werl dem Einzugsgebiet zuzurechnen (Zone II). Dies gilt insbesondere auch, da es in der definierten Zone II des Einzugsgebietes keine direkten Systemwettbewerber (weitere tedox-Märkte, Hammer Heimtex etc.) gibt. Diese befinden sich alle außerhalb des Einzugsgebietes wie beispielsweise tedox in Unna und Hamm, Hammer Heimtex in Lippstadt u. a.). Darüber hinaus ist für den Standort in gewissem Umfang auch mit Kunden von außerhalb des abgegrenzten Einzugsgebietes auszugehen. Diese werden im Rahmen der nachfolgenden Berechnungen als sog. Streuumsätze berücksichtigt. Insgesamt ist dem tedox Markt ein überdurchschnittliches Einzugsgebiet zu attestieren, das sowohl auf unternehmensbezogene Rahmenbedingungen als auch auf die günstige verkehrliche Lage und die Agglomerationsvorteile durch benachbarte großflächige Fachmärkte zurückzuführen ist. 2. Projektrelevante Kaufkraft im Einzugsgebiet Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes sowie GMA-Berechnungen beträgt die ladeneinzelhandelsrelevante1 Kaufkraft einschließlich der Ausgaben im Lebensmittelhandwerk pro Kopf der Wohnbevölkerung aktuell ca. € 5.349 pro Jahr. Davon entfallen auf Nahrungs- und Genussmittel ca. € 1.810 und auf Nicht-Lebensmittel ca. € 3.539. Unter Berücksichtigung der regionalen Kaufkraftkoeffizienten2 sowie der Pro-Kopf-Kaufkraftwerte für die projektrelevanten Sortimente errechnet sich im abgegrenzten Einzugs1 Einzelhandel im engeren Sinne (ohne Brennstoffe, Kraftfahrzeuge etc.). 2 Die GfK Nürnberg errechnet auf Grundlage der Steuerstatistik die Kaufkraftkoeffizienten. Für die Stadt Soest beträgt der Kaufkraftkoeffizient 97,0 und liegt damit leicht unter dem Bundesdurchschnitt. Zum Vergleich: Arnsberg 102,0, Lippstadt 100,8, Hamm 94,0) 20 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest gebiet ein planobjektrelevantes Kaufkraftvolumen von insgesamt ca. 154 Mio. €. Dieses unterteilt sich wie folgt auf die projektrelevanten Sortimente (vgl. Tabelle 2): Tabelle 2: Projektrelevantes Kaufkraftpotenzial im Einzugsgebiet Branche Bodenbeläge Zone I Zone II gesamt Kaufkraft in Mio. € 2,4 5,7 8,1 Baumarktartikel, Malerbedarf 17,9 43,3 61,2 Möbel, Einrichtung 14,2 34,4 48,6 Haushaltswaren 4,8 11,7 16,5 Heimtextilien (inkl. Gardinen) 4,0 9,6 13,6 Beleuchtung 1,7 4,1 5,8 45,0 108,8 153,8 Projektrelevanter Einzelhandel insgesamt Quelle: GMA-Berechnungen 2012 (ca.-Werte, gerundet) 3. Projektrelevanter Einzelhandelsbestand in der Stadt Soest (Zone I) Im Folgenden wird die Angebotssituation in den projektrelevanten Branchen in der Stadt Soest1 dargestellt. Als Wettbewerber werden alle Ladengeschäfte eingestuft, in denen die prüfungsrelevanten Sortimente angeboten werden, welche das Untersuchungsobjekt führen wird. Auf Grund der Dimensionierung und der vorgesehenen Sortimentsstruktur ist bei der Analyse der Wettbewerbssituation in erster Linie auf die größeren Anbieter im Raumausstattungssektor sowie auf Fachabteilungen von Möbelanbietern und Baumärkten abzustellen. Darüber hinaus wurden auch die projektrelevanten Anbieter innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Soest berücksichtigt. In Soest2 waren zum Zeitpunkt der Erhebungen ca. 55.760 m² projektrelevante Verkaufsfläche mit einer geschätzten Gesamtumsatzleistung von ca. 77,7 Mio. € vorhanden (vgl. Tabelle 3). 1 inkl. der 18 zugehörigen Ortsteile (Zone I); auftragsgemäß wurde im Rahmen der 1. Untersuchungsstufe der Fokus auf die Stadt Soest gelegt; eine Erfassung der Wettbewerbsstrukturen im Umland ist im Rahmen einer vollständigen Auswirkungsanalyse für ein BPlan- / Genehmigungsverfahren durchzuführen. 2 Gegenwärtig wird im Hauptzentrum Sterkrade der Einrichtungsfachmarkt Depot errichtet. Die Eröffnung ist am 16.05.2012 geplant. 21 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Tabelle 3: Projektrelevanter Einzelhandelsbestand in Soest Branche VK in m²* Umsatz in Mio. €* 2.230 3,2 Baumarktartikel, Malerbedarf 10.980 15,4 Möbel, Einrichtung 32.870 42,4 Haushaltswaren 5.470 9,9 Heimtextilien (inkl. Gardinen) 2.785 4,6 Beleuchtung 1.425 2,2 55.760 77,7 Bodenbeläge Projektrelevanter Einzelhandel insgesamt davon: Soest Innenstadt 90 0,1 Baumarktartikel, Malerbedarf 185 0,5 Möbel, Einrichtung 670 0,9 1.395 2,9 Heimtextilien (inkl. Gardinen) 810 1,3 Beleuchtung 180 0,1 3.330 5,7 Bodenbeläge Haushaltswaren Projektrelevanter Einzelhandel insgesamt * Bereinigte Werte, d. h. Verkaufsflächen und Umsätze von Mehrbranchenunternehmen wurden den jeweiligen Branchen zugeordnet. Quelle: GMA-Erhebung 05/2012; GMA-Berechnungen (ca.-Werte, gerundet) In Soest besteht insgesamt bereits eine verhältnismäßig gute Angebotssituation in den genannten Bereichen, die nun nach ihren Lagen zu charakterisieren ist. Mehrere Wettbewerber befinden sich im Nebenzentrum Soest-Ost. Der am nächsten gelegene Anbieter ist der benachbarte Matratzen Outlet mit einer Verkaufsfläche von etwa 250 m². Auch im nahe gelegenen Möbelhaus Boss werden auf ca. 3.900 m² Verkaufsfläche mit Ausnahme von Baumarktartikeln alle projektrelevanten Waren verkauft. Darüber hinaus sind im Nebenzentrum Soest-Ost mehrere Anbieter mit Überschneidungen in Teilsortimenten zu nennen, wie das Dänische Bettenlager und die Tapetenwelt (Heimtextilien, Matratzen, Bettwaren), Soester Bettenhaus Wapelhorst (Matratzen, Bettwaren), z. T. Blumen Risse (Haushaltswaren, Einrichtung) und kleinere Anbieter wie Küchen Bruschke (Küchenmöbel, Zubehör) und das Fachgeschäft Liebelt Böden (Bodenbeläge). Etwas wei22 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest ter westlich des Nebenzentrums Soest Ost befindet sich am oberen Opmünder Weg die Fundgrube als Fachmarkt mit diskontierendem reinen Möbelsortiment. In Solitärlagen bzw. Streulagen der übrigen Kernstadt von Soest (außerhalb der Innenstadt) befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft des Sondergebietes Soest-West im Schloitweg ein Hammer Heimtexmarkt, der bis auf Küchenmöbel und Beleuchtung alle projektrelevanten Sortimente im Angebot hat und als der Hauptsystemwettbewerber für den geplanten tedox in Soest zu bewerten ist. Unweit davon liegt am Senator-SchwartzRing toom, der größte Baumarkt in Soest, der ebenso bis auf Küchenmöbel nahezu alle projektrelevanten Sortimente aufweist. Darüber hinaus ist mit Bautreff Hilchenbach ein weiterer Baumarkt zu erwähnen, der im Nordwesten des Kernstadtbereiches liegt und neben Baumarktartikeln auch Möbel / Einrichtung, Beleuchtung und etwas Haushaltswaren im Sortiment führt. An Solitärstandorten im südlichen Kernstadtgebiet sind zudem Möbel Wiemer, der größte Möbelanbieter in Soest (alle projektrelevanten Warengruppen bis auf Baumarktartikel), ein örtliches Traditionsunternehmen mit hoher regionaler Bedeutung als Möbelkomplettanbieter und der vergleichsweise nicht sehr groß dimensionierte Hagebaumarkt am Seidenstückerweg (alle projektrelevanten Warengruppen außer Teppiche, Bettwaren, Küchenmöbel) ansässig. Beide sind durch ein ansprechendes inneres und äußeres Erscheinungsbild charakterisiert. aber auch in der restlichen Kernstadt und in einigen Ortsteilen (Ostönnen, Paradiese) gibt es einige Fachgeschäfte als Spezialanbieter aus dem Möbelbereich. Im Hauptzentrum Innenstadt Soest liegt ein weiterer Sortimentsschwerpunkt für den Bereich Raumausstattung mit eindeutigem Fokus auf Haushaltswaren, GPK, Geschenkartikel, wo mehrere Fachgeschäfte auf diesen Sortimentsbereich ausgerichtet sind wie beispielsweise Nanu Nana und kleinere Fachgeschäfte wie WMF oder dies neben anderen Sortimentsschwerpunkten führen, wie z. B. Drogerie Müller, KiK, Woolworth etc. Im Sortimentsbereich Heimtextilien gibt es neben vielen der genannten größeren Anbieter, die dies als Teilsortiment führen, in der Innenstadt von Soest auch einige Fachanbieter, die Raumausstattung, Gardinen, Stoffe etc. führen. Auch im Bereich Möbel, Einrichtung, Kücheneinrichtungen sind in der Innenstadt mehrere Fachgeschäfte als Spezialanbieter ansässig. 23 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Im Sondergebiet Soest-West selbst, das insgesamt auf andere Kernsortimente fokussiert ist, führen nur T€DI und Kaufland Teile der angesprochenen Sortimente, allerdings nicht in großer Verkaufsflächendimensionierung. Die projektrelevanten Wettbewerber für tedox befinden sich alle außerhalb des definierten Sondergebietes, aber im näheren Umfeld. Im Ortsteil Ostönnen befindet sich zudem mit Küchen Leimbach ein großflächiger Küchenfachmarkt, der bei Kücheneinrichtung zusammen mit Möbel Wiemer die größte Verkaufsflächenausstattung in Soest aufweist. In der Zone II des definierten Einzugsgebietes, die von Wettbewerbsseite zunächst gemäß vereinbarter Aufgabenstellung nicht näher im Fokus der Betrachtung steht, ist insgesamt festzustellen, dass in den dort liegenden Städten und Gemeinden keine mit dem Planvorhaben vergleichbaren Anbieter zu finden sind. Die meisten insgesamt als wettbewerbsrelevant einzustufenden Anbieter befinden sich in Werl am westlichen Rand des Einzugsgebietes, wo u. a. Möbel Roller und drei größere Baumärkte ansässig sind. In Warstein befindet sich darüber hinaus ein weiterer Baumarkt und in Lippefeld zwei kleinere Anbieter aus dem Baumarktbereich. Außerhalb des Einzugsgebietes ist auf weitere Systemwettbewerber, insbesondere weitere Raumausstattungsfachmärkte in Lippstadt (u. a. Hammer Heimtex), Hamm (u. a. Hammer Heimtex und tedox, Römerstraße), Unna (u. a. tedox), Holzwickede (u.ä. teox) sowie zwei weitere Anbieter von tedox in Dortmund hinzuweisen. In Arnsberg ist zudem u. a. poco Domäne als weiterer Möbeldiscounter ansässig. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass in Soest bereits eine gute Angebotssituation im Raumausstattungssegment besteht, die allerdings in den einzelnen Sortimentsbereichen sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. Aufgrund der Lage in einem eher ländlich strukturierten Einzugsgebiet ist insgesamt eher von geringeren Kaufkraftabflüssen an andere Einkaufsstandorte auszugehen. Dies wird im Rahmen der Bewertung der Angebotssituation der einzelnen projektrelevanten Sortimente in Soest noch näher beleuchtet (vgl. Abschnitt 5 innerhalb dieses Kapitels). 24 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest 4. Wesentliche Wettbewerbsplanungen Im Einzelhandelskonzept Soest 2010 werden für die beiden Baumarktstandorte Hilchenbach am Hammer Weg und Hagebau Torley am Seidenstückerweg im B-Plan zugestandene Entwicklungspotenziale erwähnt, die noch nicht bzw. noch nicht voll ausgeschöpft sind. Der Hagebaumarkt verfügt noch über ein Potenzial von ca. 1.500 m² an zusätzlicher Verkaufsfläche. Bautreff Hilchenbach mit aktuell lediglich ca. 1.700 m² Baumarktverkaufsfläche hat noch weiteres Verkaufsflächenpotenzial mit einer maximalen Dimensionierung von ca. 6.000 m² Verkaufsfläche. Während für den Hagebaumarkt nur eine Flächenerweiterung am bestehenden Standort in Frage käme, ist gem. Einzelhandelskonzept bei Hilchenbach auch eine Verlagerung an einen anderen Standort in Soest denkbar.1 Es ist davon auszugehen, dass eine Realisierung dieser Erweiterungsplanungen die Wettbewerbssituation bei mehreren projektrelevanten Sortimenten intensivieren würde. Außerdem beabsichtigt ein regionaler Möbelanbieter, an der Arnsberger Straße / Lübecker Ring zwei großflächige Möbelhäuser mit ca. 30.000 bzw. 9.000 m² VK zu errichten. Nach Aussagen der Stadt liegen jedoch für alle genannten Vorhaben noch keine aktuellen Planungen vor. 5. Bewertung Ein möglicher Ansatz zur Beurteilung einer Stadt als Versorgungsstandort stellt die sog. Zentralitätskennziffer in den projektrelevanten Sortimenten dar. Bei der Zentralitätskennziffer wird die Kaufkraft in der Standortkommune mit dem Umsatz des Einzelhandels der Betriebe in der Kommune in Relation gebracht. Werte über 100 bedeuten, dass mehr durch den Einzelhandel umgesetzt wird als Kaufkraft im Untersuchungsgebiet vorhanden ist. Demnach fließt per Saldo Kaufkraft aus dem Umland zu. Folglich bedeuten Werte über 100 einen Bedeutungsüberschuss, während Werte unter 100 einen Kaufkraftabfluss signalisieren. 1 Einzelhandelskonzept Soest 2010, S. 42. 25 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Die Sortimente Bodenbeläge, Möbel, Einrichtung, Haushaltswaren, Beleuchtung und Heimtextilien weisen im Soester1 Stadtgebiet z. T. sehr hohe Zentralitätskennziffern auf (vgl. Tabelle 4). Der höchste Zentralitätswert liegt bei ca. 299 und wird im Möbelsegment erreicht. In den Sortimenten Beleuchtung und Haushaltswaren können Umsatz-KaufkraftRelationen von 128 bzw. 207 ermittelt werden, bei Bodenbelägen 131, d. h 1,3 – 3,0 mal mehr Umsatz als Kaufkraft in Soest, z. T erhebliche Kaufkraftzuflüsse aus dem Umland. Im Sortiment Heimtextilien liegt der Zentralitätswert bei 115. Im Sortimentsbereich Baumarktartikel, Malerbedarf wird eine unterdurchschnittliche Zentralität von rd. 86 erreicht, d. h. es kommt per Saldo zu Kaufkraftabflüssen aus Soest. Tabelle 4: Zentralitätskennziffern der projektrelevanten Sortimente in Soest Branche Zentralitätskennziffer Bodenbeläge 131 Baumarktartikel, Malerbedarf 86 Möbel, Einrichtung 299 Haushaltswaren 207 Heimtextilien 115 Beleuchtung 128 Quelle: GMA-Erhebung 05/2012, GMA-Berechnungen (ca.-Werte, gerundet) 1 inkl. der 18 zugehörigen Ortsteile (Zone I) 26 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest IV. Bewertung des Vorhabens 1. Methodischer Ansatz Die zu erwartenden wirtschaftlichen, städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Auswirkungen des Ansiedlungsobjektes werden im Folgenden vor dem Hintergrund der dargelegten Angebotsstrukturen ermittelt. Hierzu werden zwei Berechnungsschritte durchgeführt: Ein erster Ansatz, das Marktanteilkonzept, stellt die voraussichtliche Kaufkraftabschöpfung des Vorhabens (= Marktanteile) aus dem Einzugsgebiet dar und verdeutlicht, aus welchen Teilräumen dem Vorhaben die Kaufkraft der Endverbraucher zufließt. Mit einem zweiten Ansatz, dem Umsatzumverteilungsmodell, werden die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens auf bestehende Angebote im Einzugsgebiet sowie im Umfeld eingeschätzt. Damit wird aufgezeigt, wo – und in welchem Umfang – dem bestehenden Einzelhandel Umsätze verloren gehen. 2. Umsatzerwartung und Umsatzherkunft Das Marktanteilkonzept geht von einer Gegenüberstellung des relevanten Angebotes mit dem für das Einzugsgebiet ermittelten Nachfragevolumen (= Kaufkraft) aus. Als wesentliche Kriterien bei der Ermittlung der Marktanteile werden die Wettbewerbssituation im Einzugsgebiet sowie im übrigen Untersuchungsgebiet, ausgewählte Zeit-Distanz-Werte, die Art und Dimensionierung der vorgesehenen Einzelhandelsnutzung, die Lage und das Standortumfeld (u. a. andere Einzelhandelsnutzungen) berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund sind die in Tabelle 5 dargestellten Marktanteile und Umsatzleistungen, differenziert nach Branchen und Einzugsgebietszonen, zu erwarten. 27 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Tabelle 5: Marktanteile und Umsätze des Planvorhabens Daten Zone I Zone II Streuumsatz in Mio. € Gesamtumsatz in Mio. € 0,5 0,2 1,2 1–2 0,6 0,2 1,3 0,2 <1 0,2 0,1 0,5 6 0,3 2 0,2 0,1 0,6 Heimtextilien (inkl. Gardinen) 4 0,2 1 0,1 0,1 0,3 Beleuchtung 3 0,1 1 < 0,1 < 0,1 0,1 3–4 1,7 1–2 1,6 0,6 3,9 Warengruppe Marktanteil in % Umsatz in Mio. € Marktanteil in % Umsatz in Mio. € Bodenbeläge 20 0,5 9 Baumarktartikel, Malerbedarf 3 0,5 1–2 Haushaltswaren Möbel, Einrichtung Projektrelevante Sortimente gesamt GMA-Berechnungen 2012 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen) 28 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Anhand des Marktanteilkonzeptes errechnet sich für die Planvorhaben im Einzugsgebiet eine Umsatzleistung von ca. 3,3 Mio. €. Über alle Sortimente hinweg, können damit etwa 44 % des Gesamtumsatzes in Zone I (Soest) generiert werden, gut 40 % sind in Zone II zu erwirtschaften. Darüber hinaus ist mit so genannten Streuumsätzen1 (ca. 0,6 Mio. €) von außerhalb des Einzugsgebietes zu rechnen. Insgesamt beläuft sich damit die für die Planvorhaben zu erwartende Umsatzleistung in den projektrelevanten Sortimenten auf ca. 3,9 Mio. €. Der in Kapitel II. errechnete Sollumsatz wird damit nahezu in allen Sortimenten erreicht.2 3. Voraussichtliche Kaufkraftbewegungen und Umsatzumverteilungen Mit der Neuetablierung von Einzelhandelsobjekten werden i. d. R. Umsatzumverteilungsprozesse im bestehenden Einzelhandel ausgelöst. Das Umsatzumverteilungsmodell stellt einen methodischen Ansatz zur Einschätzung und Bewertung der ökonomischen und städtebaulichen Folgewirkungen des zu untersuchenden Planvorhabens dar. Zur Ermittlung der Umsatzumverteilung für den Einzelhandel werden die aus dem Marktanteilkonzept berechneten Umsätze nach Zonen gewichtet. In der Modellrechnung zur Ermittlung der Umsatzumverteilung wurden folgende Kriterien berücksichtigt: die aktuelle Ausstattung in der Standortkommune bzw. im Einzugsgebiet und die Sortimentsüberschneidungen mit dem Planvorhaben die Wettbewerbssituation im Umfeld inkl. der Überlagerung durch sonstige Einzelhandelsstandorte die Versorgungsbedeutung der Standortlagen im Umfeld die aktuellen Kaufkraftströme im Umfeld. 1 die Streuumsätze liegen je nach Sortiment zwischen 5 – 15%. 2 ohne Randsortimente < 100 m² Verkaufsfläche 29 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest In die Berechnung fließen damit die derzeitige Einzelhandelsausstattung konkurrierender Standorte (z. B. umliegende zentrale Versorgungsbereiche) als Attraktivitätsfaktor und die Distanz zum Planstandort als Widerstandsfaktor ein. Hierbei wird die Prämisse zugrunde gelegt, dass sich die Marktwirkungen des Vorhabens überwiegend auf vergleichbare Wettbewerber, d. h. sog. Systemwettbewerber, beziehen. Im vorliegenden Fall sind dies v. a. Raumausstattungsfachmärkte, Möbelanbieter, Einrichtungshäuser, Fachabteilungen in Bau- und Heimwerkermärkten sowie – in tendenziell geringerem Umfang – Fachgeschäfte für Heimtextilien und Raumausstattung. Außerdem wird angenommen, dass die Lagen, die aktuell eine wichtige Versorgungsbedeutung für die Bewohner des Einzugsgebietes einnehmen, tendenziell stärker von Umverteilungen betroffen sein werden, als Lagen mit aktuell geringerer Versorgungsbedeutung. Konkret werden in der nachfolgenden Modellrechnung folgende Kriterien geprüft: Der Umfang der durch das Planobjekt ausgelösten Umsatzumverteilungen gegenüber dem projektrelevanten Einzelhandel in Soest, differenziert nach Standortlagen innerhalb der abgegrenzten zentralen Versorgungsbereiche, im Sondergebietsstandort „Soest-West“ und an sonstigen Standorten. Der Umfang der durch das Planobjekt ausgelösten Umsatzumverteilungen gegenüber dem projektrelevanten Einzelhandel im erweiterten Einzugsgebiet (Zone II) wird nicht ausgewiesen, da dies zunächst nicht Bestandteil der Aufgabenstellung ist. Eine Vollerhebung des projektrelevanten Einzelhandels differenziert nach Standortlagen fand daher nicht statt. Gleichwohl sind diese Umsatzumverteilungen im Zusammenhang mit den Umverteilungen in Soest grob abzuschätzen und im Hintergrund zu berücksichtigen. Der Umfang der durch das Planobjekt ausgelösten Umsatzumverteilungen gegenüber dem projektrelevanten Einzelhandel außerhalb des abgegrenzten Einzugsgebiets wird ebenfalls nicht im Rahmen dieser Analyse ausgewiesen. Durch die Planvorhaben sind folgende Kaufkraftströme in den projektrelevanten Branchen in Soest zu erwarten: 30 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Tabelle 6: Umsatzumverteilung des Planvorhabens nach Branchen Sortiment Umsatzumverteilung in Soest Umsatz Planvorhaben gesamt in Mio. € Anteil an Gesamtumverteilung in % in Mio. € in % Bodenbeläge 0,7 62 1,2 100 Baumarktartikel, Malerbedarf 0,6 50 1,3 100 Möbel, Einrichtung 0,4 80 0,5 100 Haushaltswaren 0,5 74 0,6 100 Heimtextilien (inkl. Gardinen) 0,2 63 0,3 100 < 0,1 60 0,1 100 2,4 62 3,9 100 Beleuchtung Projektrelevante Sortimente gesamt GMA-Berechnungen 2012 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen) Es ist festzuhalten, dass in fast allen Sortimenten die höchsten Umverteilungswirkungen in der Stadt Soest selbst zu erwarten sind. Dies ist mit der wenig umfangreichen Einzelhandelsausstattung der benachbarten Kommunen im Einzugsgebiet zu begründen; die wesentlichen Wettbewerber der Planvorhaben sind v. a. in Soest selbst zu verorten. In Soest sind dagegen aufgrund des größeren Angebotes (vorwiegend überdurchschnittliche Zentralität und Verkaufsflächenausstattung) höhere Wirkungen zu erwarten. Für den Standort am Rigaring ist durch die Realisierung des Planvorhabens eine Attraktivitätssteigerung anzunehmen, gleichzeitig ist in einigen Branchen mit einer Erhöhung des Wettbewerbsdrucks zu rechnen. Die hieraus resultierenden Umsatzumverteilungen werden in den nachfolgenden Kapiteln differenziert nach Branchen und Lagen dargestellt. 4. Bewertung der städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Auswirkungen Bei der Bewertung der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen (= Umsatzumverteilungen) von Einzelhandelsvorhaben ist grundsätzlich zwischen Wettbewerbswirkungen und möglichen städtebaulichen oder versorgungsstrukturellen Beeinträchtigungen zu unterscheiden. Wettbewerbliche Wirkungen können zwar zu – ggf. befristeten – Beeinträchtigungen von Betrieben in der Leistungsfähigkeit führen; das interkommunale Abstimmungsgebot gemäß § 2 Abs. 2 BauGB schützt jedoch nicht den bestehenden Einzelhandel in den 31 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Nachbarkommunen vor Konkurrenz. Es geht hierbei vielmehr darum, zu bewerten, ob sich die Ansiedlung eines Einzelhandelsvorhabens negativ auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung in der Nachbarkommune auswirkt (vgl. hierzu die Urteile des OVG Münster vom 06.06.2005, 10 D 145/04.NE und 10 D 148/04.NE). Zur Ableitung möglicher städtebaulicher und versorgungsstruktureller Auswirkungen wird von der Rechtsprechung bzw. in der Verwaltungspraxis häufig ein Schwellenwert von 10 % Umsatzumverteilung angesetzt. In jüngster Zeit findet jedoch diesbezüglich ein Umdenken statt; so reicht das alleinige Abstellen auf die voraussichtlichen Umsatzumverteilungsquoten zur Bewertung möglicher Auswirkungen eines Einzelhandelsvorhabens auf einen zentralen Versorgungsbereich nicht aus. Vielmehr sind hier im Einzelfall auch andere Kriterien wie beispielsweise die konkrete städtebauliche Situation der möglicherweise betroffenen zentralen Versorgungsbereiche zu berücksichtigen (vgl. Urteile OVG Münster vom 11.12.2006, 7 A 964/05 und Bundesverwaltungsgericht vom 11.10.2007, 4 C 7.07). Aus gutachterlicher Sicht ist zu ergänzen, dass schon bei Umverteilungsquoten von unter 10 % städtebauliche Beeinträchtigungen eintreten können, wenn z. B die Schwächung wesentlicher Magnetbetriebe eines zentralen Versorgungsbereiches zu prognostizieren ist. Gleichzeitig müssen aber bei Umverteilungen von über 10 % nicht zwangsläufig negative städtebauliche Auswirkungen auftreten. Das Umschlagen wettbewerblicher in städtebauliche Effekte ist abhängig von der Leistungsfähigkeit der betroffenen Betriebe, deren Funktion innerhalb eines Zentrums (z. B. Magnetbetrieb) sowie der Stabilität der betroffenen Lage. In die Bewertung ist darüber hinaus die Bedeutung der jeweiligen Branche für das Zentrum (z. B. Leitbranche, ergänzendes Sortiment) einzustellen. Im Folgenden werden die durch die Planvorhaben hervorgerufenen Umsatzumverteilungen – welche sich durch die zusätzlich in Soest erwirtschafteten Einzelhandelsumsätze am Planstandort ergeben – hinsichtlich der möglichen städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Auswirkungen bewertet. Bei der branchen- und lagebezogenen Betrachtung erfolgte die Gewichtung der ermittelten Umverteilungswirkungen auf die einzelnen Lagen unter Berücksichtigung der räumlichen Distanz, der aktuellen Ausstattung, der Versorgungsbedeutung sowie der Sortimentsüberschneidungen mit den Planvorhaben. 32 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Tabelle 7: Umsatzumverteilung der Planvorhaben in Soest nach Lagekategorien Zone I gesamt Hauptzentrum Innenstadt Nebenzentrum Soest-Ost Sonstige Lagen* Umsatz in Mio. € Umverteilung insgesamt in Mio. € Umverteilung in % Umsatz in Mio. € Umverteilung in Mio. € Umverteilung in % Umsatz in Mio. € Umverteilung in Mio. € Umverteilung in % Umsatz in Mio. € Umverteilung in Mio. € Umverteilung in % Bodenbeläge 3,2 0,7 23 0,1 n.a. n.a. 0,3 0,1 25 – 26 2,8 0,7 23 – 24 Baumarktartikel, Malerbedarf 15,4 0,6 4–5 0,5 n.a. n.a. 0,0 0,0 0,0 14,9 0,6 4 Möbel, Einrichtung 42,4 0,4 <1 0,9 n.a. n.a. 7,7 0,1 – 0,2 2 33,8 0,2 <1 Haushaltswaren 9,9 0,5 4–5 2,9 0,2 6–7 1,8 0,1 6–7 5,3 0,2 3 Heimtextilien (inkl. Gardinen) 4,6 0,2 4 1,3 < 0,1 5 0,9 < 0,1 7 2,3 < 0,1 2–3 Beleuchtung 2,2 < 0,1 3 0,1 n.a. n.a. 0,2 n.a. n.a. 1,9 < 0,1 3 Projektrelevante Sortimente gesamt 77,7 2,4 3 5,7 0,3 5 10,9 0,4 3–4 61,1 1,7 2–3 Sortiment n.a. nicht ausweisbar, da Wert unterhalb der rechnerischen Nachweisgrenze * Sonstige Lagen: Nahversorgungszentren, Streulagen und dezentrale Lagen (z. B. Gewerbegebietsstandort Soest-West) GMA-Berechnung 2012 33 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest In Soest werden Umsatzumverteilungen in Höhe von ca. 2,4 Mio. € ausgelöst. Dies macht – bezogen auf den derzeitigen Umsatzbestand – eine Umverteilung über alle projektrelevanten Sortimente hinweg von ca. 3 % aus. Branchen- und lagebezogen sind nachfolgende Aspekte hervorzuheben (vgl. Tabelle 7): Gegenüber bestehenden Angebotsstrukturen innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt sind in den meisten Sortimenten geringe Umsatzumverteilungsquoten zu erwarten, die aufgrund der geringen Höhe nicht ausweisbar sind. In der Branche Haushaltswaren ist eine Umverteilung von ca. 0,2 Mio. € zu prognostizieren, die bezogen auf den derzeitigen Umsatzbestand eine Umverteilungsquote von ca. 6 – 7 % entspricht. Im Heimtextiliensortiment ist eine Umverteilung von rd. 5 % zu ermitteln. In gutachterlich nicht nachweisbarer Größenordnung sind die Umverteilungen in den Sortimenten Baumarktartikel, Möbel, Tapeten, Farben, Lacke, Teppiche, Bodenbeläge, Sonnenschutz (inkl. Rollos, Jalousien), Markisen, Zubehör, Beleuchtung zu prognostizieren. Aufgrund der Sortimentsüberschneidungen im Bereich Haushaltswaren und Heimtextilien ist in gewissem Maße von einer Verstärkung des Wettbewerbdrucks gegenüber bestehenden Innenstadtanbietern auszugehen. Betroffen sind hingegen insbesondere Geschäfte in der Bahnhofstraße und Brückenstraße wie NanuNana, Woolworth, KiK, Drogerie Müller u. a., die z. T. beide Sortimente führen oder reine Haushaltswarenanbieter wie WMF und einige weitere inhabergeführte Geschäfte. Da sich diese Umsatzrückgänge z. T. nur auf Teilsortimente der Anbieter beziehen, ist nicht von unmittelbaren Betriebsgefährdungen auszugehen. Eine nachhaltige Schwächung des Hauptzentrums sowie städtebauliche bzw. versorgungsstrukturelle Auswirkungen sind in dieser Größenordnung nicht zu erwarten. Gegenüber den Wettbewerbern im Nebenzentrum Soest Ost wird eine Umverteilung von ca. 0,4 Mio. € ausgelöst, was einer Umverteilungsquote von etwa 3 – 4 % entspricht. In den meisten Sortimentsbereichen werden Umsatzumverteilungen in sehr niedrigem Umfang anfallen. Bei Bodenbelägen ist eine Umsatzumverteilung von ca. 0,3 Mio. € zu prognostizieren, die zwar betragsmäßig niedrig ist, aber eine Umverteilungsquote von 25 – 26 % entspricht. Alle weiteren Umverteilungsquoten bewegen sich auf einem niedrigen bis mittleren Niveau. 34 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest An den Nahversorgungszentren Niederbergheimerstraße und Herzog-Adolf-Weg sind keine wesentlichen Wettbewerber der Planvorhaben ansässig. Die Umverteilungswirkungen liegen daher unterhalb der gutachterlich nachweisbaren Größenordnung. Gegenüber den Angebotsstrukturen in den sonstigen Lagen in der Kernstadt und den Ortsteilen von Soest (dezentrale Lagen und Streulagen, z. B. Sondergebietsstandort Soest-West) sind ebenfalls v. a. im Sortiment Bodenbeläge hohe Umverteilungsquoten zu erwarten (insgesamt ca. 0,7 Mio. €, ca. 23 – 24 %). Diese verteilen sich jedoch auf mehrere großflächige Anbieter Möbel Wiemer, Hammer und drei Baumärkte, die in Teilsortimenten über hohe Angebotsüberschneidungen mit den Planvorhaben verfügen. Diese befinden sich zumeist in Solitär- bzw. Streulagen. Die Umverteilungsquoten erreichen zwar anteilig beträchtliche Größenordnungen, sind jedoch aufgrund der nicht zentralen Lage als wettbewerbliche Effekte ohne städtebauliche Relevanz zu werten. In den übrigen Sortimenten Baumarktartikel, Haushaltswaren, Heimtextilien und Beleuchtung werden deutlich geringere Umverteilungsquoten zwischen 2 – 4 % erreicht. Bei Möbel, Einrichtung ist die Umverteilung unter 1 %. Damit sind in der Stadt Soest keine städtebaulichen bzw. versorgungsstrukturellen Auswirkungen in größerem Ausmaß zu erwarten. Der Vollständigkeit sei an dieser Stelle nochmals erwähnt, dass gemäß Aufgabenstellung dieses Untersuchungsschrittes zunächst die überörtlichen Umsatzauswirkungen im erweiterten Einzugsgebiet und außerhalb des Einzugsgebietes nicht geprüft werden. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die geplante Ansiedlung des tedox Marktes in Soest unter städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Gesichtspunkten insgesamt als verträglich einzustufen ist. Die zu erwartenden Umsatzumverteilungswirkungen konzentrieren sich wesentlich stärker auf nicht zentrenrelevante Sortimente, so dass unmittelbar keine städtebaulich schützenswerten Belange im Sinne des Baugesetzes betroffen sind. 35 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest 5. Vereinbarkeit mit den landesplanerischen Vorgaben Wie bereits in Kapitel I, 2 dargestellt, liegt ein aktueller Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel, vom 17. April 2012 vor. Die hier genannten Ziele der Raumordnung sind aufgrund des Entwurfscharakters als „in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung“ zu sehen. Im Hinblick auf die ermittelten Auswirkungen des Vorhabens tedox Raumausstattungsfachmarkt in Soest sind hierzu folgende Anmerkungen zu treffen: Das Vorhaben entspricht Ziel 1, da es in einem regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereich liegt. Das Vorhaben liegt in einem zentralen Versorgungsbereich, daher ist Ziel 2 nicht relevant. Das Beeinträchtigungsverbot in Ziel 3 wird in Bezug auf die Prüfung möglicher Wirkungen in der Stadt Soest nicht verletzt. Eine Bewertung überörtlicher Auswirkungen war auftragsgemäß nicht Bestandteil vorliegender Untersuchung. Grundsatz 4 ist nicht relevant, da das Vorhaben in einem zentralen Versorgungsbereich liegt. Auch Ziel 5 ist nicht relevant, da das Vorhaben in einem zentralen Versorgungsbereich liegt. Grundsatz 6 sagt aus, dass der Umfang zentrenrelevanter Randsortimente in Vorhaben mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten 2.500 m² Verkaufsfläche nicht überschreiten soll. Für das Vorhaben sind insgesamt ca. 850 m² VK zentrenrelevante Sortimente vorgesehen. Ziel 7, Überplanung von vorhandenen Standorten, ist hier nicht zu beachten, da es sich um eine Neuansiedlung handelt. Ziel 8 ist hier auch nicht weiter zu beachten, da der Planstandort innerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches liegt. 36 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest 6. Vereinbarkeit mit dem Regionalplan Arnsberg Im Regionalplan Arnsberg, Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis, wird in den Grundsätzen 10 und 12 folgendes festgelegt: Grundsatz 10: Die Haupt- und Nebenzentren der Städte und Gemeinden, aber auch die „Ortsmitten“ in kleineren Gemeindeteilen, sollen in ihrer Unverwechselbarkeit erhalten und gestärkt werden. Den Einzelhandels- und Dienstleistungsangeboten in diesen Zentren und in den zentralen Versorgungsbereichen kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Grundsatz 12: Eine wohnortnahe Versorgung mit Gütern des kurz- und mittelfristigen Bedarfs und mit entsprechenden Dienstleistungen soll in allen Kommunen dauerhaft gesichert werden. Eine ausreichende verbrauchernahe Versorgung soll auch bei langfristigen Bedarfsgütern durch entsprechende Angebote zumindest in den Mittelzentren sichergestellt werden. Grundsätzlich entspricht die Ansiedlung des tedox-Marktes in Soest diesen Grundsätzen. In den Erläuterungen zu diesen Punkten wird allerdings am Beispiel des Möbeleinzelhandels vor einem ruinösen Wettbewerb gewarnt durch immer dominantere Großanbieter zu Lasten der gewachsenen Zentren. Allerdings fällt der geplante tedox Markt durch seine Sortimentsvielfalt mit jeweils nicht sehr großen Verkaufsflächen in den einzelnen Sortimenten nicht in das Raster solcher Möbelmärkte. Somit wird die geplante Ansiedlung den zitierten Grundsätzen gerecht. 7. Vereinbarkeit mit dem Einzelhandelskonzept der Stadt Soest Die Stadt Soest hat im Dezember 2010 das kommunale Einzelhandelskonzept fertig gestellt und im Anschluss verabschiedet.1 Die Vorgaben des Einzelhandelskonzeptes sollen in der Steuerung und Ausrichtung der zukünftigen Einzelhandelsentwicklung im Rahmen künftiger Bauleitplanungen sowie in der Genehmigung von Ansiedlungsvorhaben Berücksichtigung finden. Das Ansiedlungsvorhaben ist im Hinblick auf die Vorgaben des Einzelhandelskonzeptes wie folgt zu bewerten: Das „Nebenzentrum Soest-Ost“ ist im Einzelhandelskonzept als zentraler Versorgungsbereich definiert, so dass auch zentrenrelevante Sortimente grundsätzlich 1 Vgl. Stadt Soest, Abteilung Stadtentwicklung: Einzelhandelskonzept Soest 2010, Soest, Dezember 2010. 37 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest vorgesehen sind. Die Ansiedlung des tedox-Marktes entspricht damit hinsichtlich des Standortes der Zielsetzung bzw. den Vorgaben des Einzelhandelskonzeptes. Im Einzelhandelskonzept wird bei den Zielen für die Einzelhandelsentwicklung in Soest die Beschränkung der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsnutzungen außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche formuliert. Darüber hinaus sollen neue Einzelhandelsgroßformen mit regionaler Ausstrahlung nur an städtebaulich und verkehrlich prädestinierten Standorten unter Wahrung der Interessen der Innenstadt Soest realisiert werden. Die Ansiedlung des tedox Marktes am geplanten Standort entspricht auch dieser Zielsetzung des Einzelhandelskonzeptes. Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtrelevanten Sortimenten sollen außerhalb der Innenstadt angesiedelt werden. Insgesamt entspricht die geplante Ansiedlung des tedox-Marktes sowohl hinsichtlich des Standortes als auch der Sortimentsstruktur den Vorgaben des kommunalen Einzelhandelskonzeptes der Stadt Soest aus dem Jahr 2010. 8. Prüfung einer atypischen Fallgestaltung Das Grundstück zur Errichtung des tedox Renovierungsfachmarktes liegt in einem festgesetzten GE-Gebiet (Ge g1) im rechtskräftigen Bebauungsplan 139. B. Gemäß Festsetzungen für das Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten (auch als Randsortimente) nicht zulässig. Das Grundstück ist allerdings dem zentralen Versorgungsbereich „Nebenzentrum Soest-Ost“ zugeordnet, so dass Einzelhandel – und auch zentrenrelevante Sortimente – grundsätzlich vorgesehen sind (und auch innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches ansässig sind). Vor diesem Hintergrund ist der Nachweis der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit in Gewerbegebieten zu führen. Konkret soll im Rahmen dieser Auswirkungsanalyse überprüft werden, ob bei dem Planobjekt eine atypische Fallgestaltung nach § 11 Abs. 3 BauNVO i. S. des Einzelhandelserlasses NRW vorliegt. Gemäß Einzelhandelserlass NRW liegt eine vom Antragsteller nachzuweisende atypische Fallgestaltung, die die rechtliche Vermutung des § 11 Abs. 3 BauNVO widerlegt, nur 38 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest vor, wenn aufgrund betrieblicher Besonderheiten oder der konkreten städtebaulichen Situation der beabsichtigte Betrieb nicht zu der Art der Betriebe gehört, die von der Vermutung erfasst werden sollten: „Betriebliche Besonderheiten, die von der typischen Fallgestaltung abweichen können, sind insbesondere gegeben bei Artikeln, die üblicherweise mit handwerklichen Dienstleistungen angeboten werden (z. B. Kfz-Handel mit Werkstatt), bei Artikeln, die in einer gewissen Beziehung zu gewerblichen Nutzungen stehen (z. B. Baustoffhandel, Büromöbelhandel). Abweichungen der konkreten städtebaulichen Situation von derjenigen, in der § 11 Abs. 3 BauNVO das Entstehen großflächiger Einzelhandelsbetriebe, wegen deren Auswirkungen verhindert wissen will, können bei einem großflächigen Nahversorgungsbetrieb bestehen (Nr. 2.8).“ Generell gilt für alle atypischen Fallgestaltungen Folgendes: Das Vorliegen einer atypischen Fallgestaltung hat der Antragsteller nachzuweisen. Die atypische Fallgestaltung kann nicht losgelöst von der Größenordnung des Vorhabens beurteilt werden. Aufgrund der Größe des Vorhabens können schädliche Umwelteinwirkungen, Auswirkungen auf die infrastrukturelle Ausstattung, auf den Verkehr, auf die Versorgung der Bevölkerung, auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche, auf das Orts- und Landschaftsbild und auf den Naturhaushalt vorliegen. Bei der Zulassung eines Vorhabens aufgrund der atypischen Fallgestaltung wird es i. d. R. erforderlich sein, die Sortimente in der Baugenehmigung festzuschreiben. Die zulässigen Sortimente sollten als Positivliste oder die unzulässigen Sortimente als Negativliste – ggf. flächenmäßig begrenzt – Bestandteil der Antragsunterlagen sein oder in der Baugenehmigung festgeschrieben werden. Eine bauleitplanerische Sondergebietsdarstellung zur detaillierten Steuerung des Einzelhandels kann auch bei atypischen Betrieben zweckmäßig sein, obwohl sie gem. § 11 Abs. 3 BauNVO keiner Sondergebietsdarstellung bedürften.“ (Quelle: Einzelhandelserlass NRW, Kapitel 2.7.2, Seite 18 f.) 39 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Für das Planvorhaben in Soest ist hinsichtlich der bestehenden Gewerbegebietsausweisung gemäß B-Plan folgende Einschätzung vorzunehmen: Im vorliegenden Fall liegt keine betriebliche und sortimentsstrukturelle Besonderheit vor, wenn in einem Betrieb nicht Artikel vertrieben werden, die in einer gewissen Beziehung zu gewerblichen Nutzungen stehen. Dies ist bei dem geplanten tedox Raumausstattungsfachmarkt nicht der Fall, da der Absatzschwerpunkt kaum bei Gewerbetreibenden (v. a. Handwerker) liegen wird. Es kann auch keine zusätzliche betriebliche Besonderheit dahingehend angeführt werden, dass die Betriebsfläche von ca. 3.200 m² konzeptbedingt z. B. aus den großen Lagerflächen, Ladenzonen oder Freifläche resultiert. Gemäß Planunterlagen ist die Betriebsfläche nahezu komplett als reine Verkaufsfläche zu beurteilen. Unter städtebaulichen Gesichtspunkten ist darauf hinzuweisen, dass infolge einer Realisierung des Planvorhabens keine negativen städtebaulichen oder versorgungsstrukturellen Auswirkungen gegenüber bestehenden Einzelhandelsstrukturen in Soest zu erwarten sind. Die Sortimente Bodenbeläge, Baumarktartikel, Lampen, Beleuchtung sowie Möbel sind den nicht zentrenrelevanten Sortimenten gemäß Soester Sortimentsliste zuzuordnen. Allerdings werden auf ca. 850 m² (= ca. 27 %) der Verkaufsfläche im Wesentlichen die Sortimente Heimtextilien / Haushaltswaren angeboten, die als zentrenrelevante Sortimente eingestuft sind, so dass in dieser Größenordnung nicht mehr von einer funktionalen Unterordnung dieser Sortimente auszugehen ist. Im Ergebnis ist festzustellen, dass es sich bei dem Planvorhaben der Ansiedlung des tedox Raumausstattungsfachmarktes am Rigaring in Soest aus gutachterlicher Sicht nicht um eine atypische Fallgestaltung i. S. des Einzelhandelserlasses des Landes NordrheinWestfalen handeln dürfte. Diese Einschätzung gilt vorbehaltlich einer rechtlichen Bewertung, welche durch einen Fachjuristen zu erfolgen hat, da die GMA keine Bewertung der planungsrechtlichen Umsetzbarkeit de Vorhabens im Gewerbegebiet vornimmt. Die Prüfung der GMA bezieht sich ausschließlich auf die betrieblichen und vertrieblichen Besonderheiten i. S. des Einzelhandelserlasses NRW sowie die diesbezügliche Vereinbarkeit mit dem Einzelhandelserlass. 40 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Auch die Aspekte Umwelteinwirkungen, infrastrukturelle Ausstattung, Verkehr, Orts- und Landschaftsbild und Naturhaushalt wären in diesem Zuge von einem entsprechenden Fachplaner zu bewerten. Abschließend muss dann in der Abwägung der einzelnen Teilbelange eine Endbewertung zur atypischen Fallgestaltung bzgl. des Planvorhabens erfolgen. 41 Auswirkungsanalyse Ansiedlung tedox, Soest Verzeichnisse Seite Fotoverzeichnis Foto 1: Untersuchungsobjekt Planstandort tedox Raumausstattungsfachmarkt 16 Kartenverzeichnis Karte 1: Einzelhandelsstruktur Soest lt. Einzelhandelskonzept Soest 2010 13 Karte 2: Mikrostandort am Rigaring und Anbieterstruktur 15 Karte 3: Einzugsgebiet des tedox-Marktes in Soest 19 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Projektdaten des Planvorhabens 8 Tabelle 2: Projektrelevantes Kaufkraftpotenzial im Einzugsgebiet 21 Tabelle 3: Projektrelevanter Einzelhandelsbestand in Soest 21 Tabelle 4: Zentralitätskennziffern der projektrelevanten Sortimente in Soest 21 Tabelle 5: Marktanteile und Umsätze des Planvorhabens 21 Tabelle 6: Umsatzumverteilung des Planvorhabens nach Branchen 21 Tabelle 7: Umsatzumverteilung der Planvorhaben in Soest nach Lagekategorien 21 42