Checkliste für Behördengänge und Anträge
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Checkliste für Behördengänge und Anträge
Checklisten, Formulare & Persönliches Das Wilnsdorfer Elternbegleitbuch Checkliste für Behördengänge und Anträge Was? Wann? Wo? Womit? Beginn Mutterschutzfrist / Mutterschaftsgeld beantragen 7 Wochen vor der Geburt Krankenkasse Bescheinigung der Gynäkologin/ des Gynäkologen Elternzeit beantragen spätestens 7 Wochen vor geplantem Beginn der Elternzeit Arbeitgeber der Antragsstellerin/ des Antragsstellers Der Antrag muss schriftlich sein und die Angabe über die Dauer der Elternzeit beinhalten Vaterschaft anerkennen vor oder nach der Geburt möglich (Zustimmung der Mutter nötig) örtlich zuständiges Standesamt oder Jugendamt »»Ausweise beider Elternteile »»Geburtsurkunde oder Abstam- innerhalb einer Woche nach der Geburt Standesamt des Geburtsortes Geburtsurkunde mungsurkunden beider Elternteile »»Geburtsurkunde des Kindes Hinweis: Oft kann das Kind direkt im Krankenhaus angemeldet werden. Dann müssen Sie nur noch zum Abholen der Geburtsurkunde zum Standesamt. »»Geburtsbescheinigung der Klinik »»Personalausweis oder Reisepass desjenigen, der die Geburt anmeldet »»Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienstammbuch »»Schriftliche Erklärung über die Bestimmung der/des Vornamen/s und des Familiennamens, wenn Sie keinen gemeinsamen Ehenamen führen Wenn Sie nicht verheiratet sind, benötigen Sie zusätzlich: »»Geburtsurkunde der Mutter »»Vaterschaftsanerkennung, falls bereits vorhanden Fortzahlung des Mutterschaftsgeldes beantragen unmittelbar nach der Geburt Krankenkasse Bescheinigung des Standesamtes Krankenversicherung des Kindes anmelden unmittelbar nach der Geburt bei der Krankenkasse, bei der der berufstätige bzw. meistverdienende Elternteil versichert ist Zunächst können Sie die Krankenkasse telefonisch informieren. Als Nachweis benötigt die Krankenkasse die Geburtsurkunde. Für Ihr Kind erhalten Sie eine eigene Versicherungskarte. Checklisten, Formulare & Persönliches Das Wilnsdorfer Elternbegleitbuch Checkliste für Behördengänge und Anträge Was? Wann? Wo? Womit? Kind anmelden so früh wie möglich nach der Geburt Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes »»Personalausweis oder Pass eines Lohnsteuerkarte ändern Sorgeberechtigten »»Lohnsteuerkarte (bei Änderung der Steuerklasse auch Lohnsteuerkarte des Ehegatten) »»Geburtsurkunde des Kindes im Original »»evtl. Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung Evtl. Kinderreisepass beantragen Soll ein Kinderpass beantragt werden, wird außerdem ein Lichtbild des Kindes gemäß Anforderungen der neuen Bundesdruckerei benötigt. Bei nur einem Erziehungsberechtigten wird zusätzlich ein Sorgerechtsnachweis benötigt. Elterngeld beantragen innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt des Kindes Hinweis: Elterngeld wird nur drei Monate rückwirkend gezahlt. Kindergeld beantragen spätestens bis zum vierten Lebensjahr des Kindes Elterngeldstelle »»Von beiden Elternteilen unter- Hinweis: Zuständig ist der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt, in der Sie leben. Ausnahme: Ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht. Familienkasse der örtlichen zuständigen Agentur für Arbeit »»Antrag auf Kindergeld »»Geburtsurkunde bzw. Geburtsbe- schriebener Antrag auf Elterngeld Ausnahme: Beschäftigte des öffentlichen Dienstes beantragen das Kindergeld bei der Personalstelle des Dienstherrn. »»Geburtsbescheinigung des Kindes mit Verwendungszweck „Elterngeld“ oder „soziale Zwecke“ im Original »»Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeldzahlung »»Bescheinigung des Arbeitsgebers über Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld nach der Entbindung »»Einkommenserklärung und Lohnund Gehaltsbescheinigungen für die letzten 12 Monate vor der Geburt scheinigung des Kindes im Original Checklisten, Formulare & Persönliches Das Wilnsdorfer Elternbegleitbuch Unsere Beratungs- und Therapiepartner auf einen Blick Ärzte / Kinderklinik »»Praxis Dr. Michael Prinz Arzt für Kinder- und Jugendmedizin Bahnhofstr. 5 57290 Neunkirchen Telefon: 02735/78 13 34 »»Kinder- und Jugendpsychiaterin Psychotherapeutin Praxis Dr. Andrea Schwalb Hoorwaldstr. 51 57299 Holzhausen Telefon: 02736/44 95 67 »»DRK Kinderklinik Siegen Wellersbergstr. 60 57072 Siegen Telefon: 0271/23 45 0 »»Ärztliche Beratungsstelle In der Kinderklinik »»Kinderärztlicher Notdienst der Klinik Besetzt:Mittwochnachmittags, an Wochenenden und Feiertagen Telefon: 0271/23 45 67 8 »»SPZ-Diagnostik–Frühförderstelle Sozialpädiatrisches Zentrum Wellersbergstr. 60 57072 Siegen Telefon: 0271/23 45 34 2 Beratungsstellen »»Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche des Kreises Siegen-Wittgenstein Bismarckstr. 45 57078 Siegen »»Regionaler Sozialdienst für Familien- und Jugendhilfe des Kreises Siegen-Wittgenstein (RSD) Hagenerstr. 20 57234 Wilnsdorf Telefon: 02739/89 31 0 »»Gesundheitsamt des Kreises Siegen-Wittgenstein Kohlbettstraße 17 57072 Siegen Telefon: 0271/333-2800 »»Deutscher Caritasverband Sozialdienst katholischer Frauen Häutebachweg 5 57072 Siegen Telefon: 0271/23 60 20 »»Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwanderfamilien (RAA) Hüttenstr. 14 57072 Siegen »»Kreis Siegen Wittgenstein Fachservice Jugend und Familie Koblenzer Straße 73 57072 Siegen Telefon: 0271/333-0 »»Familienkasse der Agentur für Arbeit Emilienstraße 45 57072 Siegen Telefon: 0271/230-10 Therapeuten »»Ergotherapie–Praxis Meike Bertenrath Rathausstr. 18 57234 Wilnsdorf Telefon: 02739/40 38 63 »»Logopädie–Praxis Gabriele Schipp Marktplatz 4 57234 Wilnsdorf Telefon: 02739/47 93 50 »»Praxis Regine Schöfer Bahnhofsstr. 5 57290 Neunkirchen Telefon: 02735/65 63 97 »»Diät- und Ernährungsberatung Praxis Bärbel Altland-Neuser Hoheroth 9 57234 Wilnsdorf Telefon: 02739/47 96 32 Checklisten, Formulare & Persönliches Das Wilnsdorfer Elternbegleitbuch Ansprechpartner Ihrer Gemeindeverwaltung »»Standesamt/ Bürgerbüro der Gemeinde Wilnsdorf Marktplatz 1 57234 Wilnsdorf Telefon: 02739/802-111 oder 02739/802-120 »»Sozialamt der Gemeinde Wilnsdorf Wohngeld Marktplatz 1 57234 Wilnsdorf Telefon: 02739/802-131 »»Jugendpflege der Gemeinde Wilnsdorf Rathausstraße 9 57234 Wilnsdorf Telefon: 02739/802-207 »»Bauamt der Gemeinde Wilnsdorf Marktplatz 1 57234 Wilnsdorf Telefon: 02739/802-170 Notfall-Rufnummern Notarzt/Feuerwehr 112 Polizei 110 Polizei Wilnsdorf 02739/479090 Giftnotruf Bonn 0228/1924 - 0 Kinderklinik Siegen 0271/2345 - 0 Kinderärztlicher Notfalldienst in der Kinderklinik 0271/2345 - 678 Elterntelefon 0800/111 0550 Kinder- und Jugendtelefon 0800/111 0333 Nummer gegen Kummer des Deutschen Kinderschutzbundes (anonym und kostenlos) täglich von 15.00 - 19.00 Uhr Deutscher Kinderschutzbund, Siegen 0271/3300506 Montag - Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche 0271/333 - 2740 des Kreises Siegen-Wittgenstein Regionale Schulberatungsstelle 0271/333 - 2730 des Kreises Siegen-Wittgenstein Regionaler Sozialdienst (RSD) 02739/89310 für Familien- und Jugendhilfe des Kreises Siegen-Wittgenstein