Checkliste für Behördengänge und Anträge

Transcription

Checkliste für Behördengänge und Anträge
Checklisten, Formulare & Persönliches
Das Wilnsdorfer
Elternbegleitbuch
Checkliste für Behördengänge
und Anträge
Was?
Wann?
Wo?
Womit?
Beginn Mutterschutzfrist / Mutterschaftsgeld beantragen
7 Wochen vor der
Geburt
Krankenkasse
Bescheinigung der Gynäkologin/ des
Gynäkologen
Elternzeit beantragen
spätestens 7 Wochen
vor geplantem Beginn der Elternzeit
Arbeitgeber der
Antragsstellerin/ des
Antragsstellers
Der Antrag muss schriftlich sein und
die Angabe über die Dauer der Elternzeit beinhalten
Vaterschaft
anerkennen
vor oder nach der
Geburt möglich (Zustimmung der Mutter
nötig)
örtlich zuständiges
Standesamt oder Jugendamt
»»Ausweise beider Elternteile
»»Geburtsurkunde oder Abstam-
innerhalb einer Woche nach der Geburt
Standesamt des Geburtsortes
Geburtsurkunde
mungsurkunden beider Elternteile
»»Geburtsurkunde des Kindes
Hinweis:
Oft kann das Kind
direkt im Krankenhaus
angemeldet werden.
Dann müssen Sie nur
noch zum Abholen der
Geburtsurkunde zum
Standesamt.
»»Geburtsbescheinigung der Klinik
»»Personalausweis oder Reisepass
desjenigen, der die Geburt anmeldet
»»Heiratsurkunde oder beglaubigte
Abschrift aus dem Familienstammbuch
»»Schriftliche Erklärung über die
Bestimmung der/des Vornamen/s
und des Familiennamens, wenn Sie
keinen gemeinsamen Ehenamen
führen
Wenn Sie nicht verheiratet sind, benötigen Sie zusätzlich:
»»Geburtsurkunde der Mutter
»»Vaterschaftsanerkennung, falls
bereits vorhanden
Fortzahlung des
Mutterschaftsgeldes
beantragen
unmittelbar nach der
Geburt
Krankenkasse
Bescheinigung des Standesamtes
Krankenversicherung
des Kindes anmelden
unmittelbar nach der
Geburt
bei der Krankenkasse,
bei der der berufstätige
bzw. meistverdienende
Elternteil versichert ist
Zunächst können Sie die Krankenkasse
telefonisch informieren.
Als Nachweis benötigt die Krankenkasse die Geburtsurkunde. Für Ihr Kind
erhalten Sie eine eigene Versicherungskarte.
Checklisten, Formulare & Persönliches
Das Wilnsdorfer
Elternbegleitbuch
Checkliste für Behördengänge
und Anträge
Was?
Wann?
Wo?
Womit?
Kind anmelden
so früh wie möglich
nach der Geburt
Einwohnermeldeamt
Ihres Wohnortes
»»Personalausweis oder Pass eines
Lohnsteuerkarte
ändern
Sorgeberechtigten
»»Lohnsteuerkarte (bei Änderung
der Steuerklasse auch Lohnsteuerkarte des Ehegatten)
»»Geburtsurkunde des Kindes im
Original
»»evtl. Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung
Evtl. Kinderreisepass
beantragen
Soll ein Kinderpass beantragt werden,
wird außerdem ein Lichtbild des Kindes
gemäß Anforderungen der neuen Bundesdruckerei benötigt. Bei nur einem
Erziehungsberechtigten wird zusätzlich
ein Sorgerechtsnachweis benötigt.
Elterngeld
beantragen
innerhalb der ersten
drei Monate nach
der Geburt des
Kindes
Hinweis: Elterngeld
wird nur drei Monate
rückwirkend gezahlt.
Kindergeld
beantragen
spätestens bis zum
vierten Lebensjahr
des Kindes
Elterngeldstelle
»»Von beiden Elternteilen unter-
Hinweis: Zuständig
ist der Kreis bzw. die
kreisfreie Stadt, in der
Sie leben.
Ausnahme: Ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht.
Familienkasse der
örtlichen zuständigen
Agentur für Arbeit
»»Antrag auf Kindergeld
»»Geburtsurkunde bzw. Geburtsbe-
schriebener Antrag auf Elterngeld
Ausnahme: Beschäftigte des öffentlichen
Dienstes beantragen
das Kindergeld bei
der Personalstelle des
Dienstherrn.
»»Geburtsbescheinigung des Kindes
mit Verwendungszweck „Elterngeld“ oder „soziale Zwecke“ im
Original
»»Bescheinigung der Krankenkasse
über Mutterschaftsgeldzahlung
»»Bescheinigung des Arbeitsgebers
über Zahlung eines Zuschusses
zum Mutterschaftsgeld nach der
Entbindung
»»Einkommenserklärung und Lohnund Gehaltsbescheinigungen für
die letzten 12 Monate vor der
Geburt
scheinigung des Kindes im Original
Checklisten, Formulare & Persönliches
Das Wilnsdorfer
Elternbegleitbuch
Unsere Beratungs- und Therapiepartner
auf einen Blick
Ärzte / Kinderklinik
»»Praxis Dr. Michael Prinz
Arzt für Kinder- und Jugendmedizin Bahnhofstr. 5
57290 Neunkirchen
Telefon: 02735/78 13 34
»»Kinder- und Jugendpsychiaterin
Psychotherapeutin
Praxis Dr. Andrea Schwalb
Hoorwaldstr. 51
57299 Holzhausen
Telefon: 02736/44 95 67
»»DRK Kinderklinik Siegen
Wellersbergstr. 60
57072 Siegen
Telefon: 0271/23 45 0
»»Ärztliche Beratungsstelle
In der Kinderklinik
»»Kinderärztlicher Notdienst der Klinik
Besetzt:Mittwochnachmittags, an Wochenenden
und Feiertagen
Telefon: 0271/23 45 67 8
»»SPZ-Diagnostik–Frühförderstelle
Sozialpädiatrisches Zentrum
Wellersbergstr. 60
57072 Siegen
Telefon: 0271/23 45 34 2
Beratungsstellen
»»Beratungsstelle für Eltern, Kinder und
Jugendliche des Kreises Siegen-Wittgenstein
Bismarckstr. 45
57078 Siegen
»»Regionaler Sozialdienst für Familien- und Jugendhilfe des Kreises Siegen-Wittgenstein (RSD)
Hagenerstr. 20
57234 Wilnsdorf
Telefon: 02739/89 31 0
»»Gesundheitsamt
des Kreises Siegen-Wittgenstein
Kohlbettstraße 17
57072 Siegen
Telefon: 0271/333-2800
»»Deutscher Caritasverband
Sozialdienst katholischer Frauen
Häutebachweg 5
57072 Siegen
Telefon: 0271/23 60 20
»»Regionale Arbeitsstelle zur
Förderung von Kindern und
Jugendlichen aus Zuwanderfamilien (RAA)
Hüttenstr. 14
57072 Siegen
»»Kreis Siegen Wittgenstein
Fachservice Jugend und Familie
Koblenzer Straße 73
57072 Siegen
Telefon: 0271/333-0
»»Familienkasse der Agentur für Arbeit
Emilienstraße 45
57072 Siegen
Telefon: 0271/230-10
Therapeuten
»»Ergotherapie–Praxis Meike Bertenrath
Rathausstr. 18
57234 Wilnsdorf
Telefon: 02739/40 38 63
»»Logopädie–Praxis Gabriele Schipp
Marktplatz 4
57234 Wilnsdorf
Telefon: 02739/47 93 50
»»Praxis Regine Schöfer
Bahnhofsstr. 5
57290 Neunkirchen
Telefon: 02735/65 63 97
»»Diät- und Ernährungsberatung
Praxis Bärbel Altland-Neuser
Hoheroth 9
57234 Wilnsdorf
Telefon: 02739/47 96 32
Checklisten, Formulare & Persönliches
Das Wilnsdorfer
Elternbegleitbuch
Ansprechpartner Ihrer Gemeindeverwaltung
»»Standesamt/ Bürgerbüro der Gemeinde Wilnsdorf
Marktplatz 1
57234 Wilnsdorf
Telefon: 02739/802-111 oder 02739/802-120
»»Sozialamt der Gemeinde Wilnsdorf
Wohngeld
Marktplatz 1
57234 Wilnsdorf
Telefon: 02739/802-131
»»Jugendpflege der Gemeinde Wilnsdorf
Rathausstraße 9
57234 Wilnsdorf
Telefon: 02739/802-207
»»Bauamt der Gemeinde Wilnsdorf
Marktplatz 1
57234 Wilnsdorf
Telefon: 02739/802-170
Notfall-Rufnummern
Notarzt/Feuerwehr
112
Polizei
110
Polizei Wilnsdorf
02739/479090
Giftnotruf Bonn
0228/1924 - 0
Kinderklinik Siegen
0271/2345 - 0
Kinderärztlicher Notfalldienst
in der Kinderklinik
0271/2345 - 678
Elterntelefon
0800/111 0550
Kinder- und Jugendtelefon
0800/111 0333
Nummer gegen Kummer des Deutschen Kinderschutzbundes
(anonym und kostenlos) täglich von 15.00 - 19.00 Uhr
Deutscher Kinderschutzbund,
Siegen
0271/3300506
Montag - Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr
Beratungsstelle für Eltern,
Kinder und Jugendliche 0271/333 - 2740
des Kreises Siegen-Wittgenstein
Regionale Schulberatungsstelle
0271/333 - 2730
des Kreises Siegen-Wittgenstein
Regionaler Sozialdienst (RSD)
02739/89310
für Familien- und Jugendhilfe des Kreises Siegen-Wittgenstein

Documents pareils