Betriebsfeiern und Betriebsausflüge - ETL

Transcription

Betriebsfeiern und Betriebsausflüge - ETL
Betriebsfeiern und
Betriebsausflüge
Steuer-tipp von ETL
Die gute Nachricht:
Bisherige Freigrenze von 110 Euro ist
nun ein Freibetrag
Betriebsveranstaltungen bis jeweils 110 Euro steuer- und so-
Fakt ist:
Alle anfallenden Kosten
sind einzubeziehen
zialversicherungsfrei durchgeführt werden. Neu ist jedoch,
Im Jahr 2013 sorgte der BFH für Aufsehen, weil er in die
dass die bisherige Freigrenze ab 2015 vom Gesetzgeber
110-Euro-Grenze nur die von den Teilnehmern unmittelbar
in einen echten Freibetrag umgewandelt wurde. Überstei-
konsumierbaren Leistungen, wie Speisen, Getränke und Mu-
gen die gewährten Vorteile die genannten Grenzen, führt
sikdarbietungen einbezog, die übrigen Kosten, wie Anreise,
dies nicht mehr dazu, dass die Feier insgesamt steuer- und
Eventplanung, Raumanmietung etc. hingegen nicht. Der
sozialversicherungspflichtig wird. Betroffen ist nur der über-
BFH ging ferner davon aus, dass die Teilnahme von Fami-
steigende Teil. Dieser kann vom Arbeitgeber auch weiterhin
lienangehörigen an Betriebsfeiern die Leistungsbereitschaft
pauschal mit 25 % Pauschsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag
der Arbeitnehmer fördert und damit ebenfalls nicht als geld-
von 5,5 % und ggf. Kirchensteuer besteuert werden.
werter Vorteil des Arbeitnehmers anzusetzen sei.
Die Freibeträge sind im Übrigen auf die jeweilige Veranstal-
Der Gesetzgeber hat der Sichtweise des BFH jedoch ab 1.
tung begrenzt und können nicht auf andere Veranstaltungen
Januar 2015 einen Riegel vorgeschoben. Denn durch die
übertragen werden. Insoweit sollte man vermeiden, die bei-
jüngste Gesetzesänderung wurde nun festgeschrieben,
den Freibeträge für kleine Veranstaltungen zu verbrauchen,
was bisher lediglich als Verwaltungsauffassung gelebt wur-
wenn später im Kalenderjahr noch ein kostspieliges Som-
de: Sämtliche Kosten, die bei einer Betriebsveranstaltung
merfest und eine Weihnachtsfeier geplant sind.
anfallen, sind in die Ermittlung des geldwerten Vorteils
Die Regelungen zu Betriebsveranstaltungen und –ausflügen
wurden zum Jahreswechsel 2014/2015 erstmals umfassend
gesetzlich geregelt. Auch künftig können jährlich bis zu zwei
einzubeziehen.
24
Beispiel 2: Apotheker B lädt seine Mitarbeiter
Beispiel 1: Apotheker A lädt seine Mitarbei-
zu einem Sommerfest ein. Geplant ist, dass der Apotheker
ter im Sommer 2015 zu einem Betriebsausflug nach Bremen
Kindern auf einen kleinen Bauernhof am Rande der Stadt
ein, um einer der ältesten Apotheken Deutschlands einen
gefahren werden. Insgesamt werden 20 Teilnehmer erwar-
Besuch abzustatten. Die Reise wird von einem Reiseveran-
tet. (Zur Vereinfachung werden auch Kinder als vollwertige
stalter koordiniert und mit 80 Euro zzgl. 19 % Umsatzsteuer
Teilnehmer gewertet, da das Fest besonders auf die Belange
pro Person abgerechnet.
der Kinder ausgerichtet wurde.)
Lösung: Apotheker A kann die auf seine Mitarbeiter entfallenden Kosten voll als Betriebsausgaben geltend machen. Die Teilnahme am Betriebsausflug führt bei
den Arbeitnehmern nicht zu einem geldwerten Vorteil, da
der Freibetrag von 110 Euro je Teilnehmer nicht überschritten wird (geldwerter Vorteil von 95,20 Euro - 80 Euro zzgl.
Umsatzsteuer 15,20 Euro). Aus der ordnungsgemäß ausgestellten Rechnung des Reiseveranstalters kann Apotheker
A den Vorsteuerabzug geltend machen. Er hat umsatzsteuerlich keine unentgeltliche Wertabgabe anzusetzen, da die
Vorteilsgewährung im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt.
und seine sechs Arbeitnehmer mit ihren Ehepartnern und
Mit der Organisation des Festes wird eine externe Eventagentur beauftragt. Von der Agentur werden für die Planung
350 Euro brutto berechnet. Alle Teilnehmer werden mit
einem kleinen Reisebus zum Bauernhof gefahren und am
nächsten Morgen wieder zurück. Der Bus kostet 250 Euro.
Der Hof wird für einen Tag für 300 Euro brutto angemietet
und von der Agentur kindgerecht hergerichtet. Die Herrichtung kostet noch einmal 600 Euro brutto. Ein DJ soll für 450
Euro brutto für die passende Musik sorgen. Für Speis und
Trank sorgt der Landwirt, dem der Bauernhof gehört. Er berechnet hierfür zusätzlich 450 Euro. Jede Familie erhält beim
Empfang ein kleines Geschenk im Wert von 20 Euro brutto.
Insgesamt entstehen also Kosten in Höhe von 2.800 Euro
brutto.
Abwandlung:
Zusätzlich lädt Apo-
theker A seine Mitarbeiter zu Weihnachten in ein exquisites
Restaurant zu einem Fünf-Gänge-Menü ein. Kostenpunkt:
238 Euro pro Person (200 Euro zzgl. 38 Euro Umsatzsteuer).
Lösung: Apotheker A kann die Kosten voll als
Lösung:
Sämtliche Kosten sind in die Bewer-
tung des geldwerten Vorteils einzubeziehen. Der Anteil des
Apothekers B an den Kosten beträgt bei 20 Teilnehmern
insgesamt 1/20 und damit 140 Euro, die bei ihm als Entnahme zu erfassen sind. Der Freibetrag von 110 Euro wird dem
Apotheker B selbst nicht gewährt, da er kein Arbeitneh-
Betriebsausgaben geltend machen. Die Weihnachtsfeier
mer ist. 140 Euro ist auch der Wert, der jedem Teilnehmer
überschreitet jedoch den Freibetrag von 110 Euro je Teilneh-
zuzurechnen ist. Hat Arbeitnehmer C beispielsweise seine
mer. Der bei der ersten Veranstaltung nicht ausgenutzte Frei-
Frau und zwei Kinder mitgenommen, so wäre bei ihm ein
betrag (110 abzüglich 95,20 = 14,80 Euro) kann nicht auf die
geldwerter Vorteil von 560 Euro abzüglich Freibetrag von
zweite Veranstaltung übertragen werden. Insoweit ist für die
110 Euro - also 450 Euro – anzusetzen, der wiederum vom
Weihnachtsfeier für jeden Teilnehmer ein geldwerter Vorteil
Arbeitgeber pauschal besteuert werden kann. Zusätzliche
von 128 Euro zu versteuern (238 Euro abzüglich Freibetrag
Kostenbelastung für den Arbeitgeber: 118,69 Euro zusätzlich
110 Euro). Übernimmt Apotheker A für seine Mitarbeiter
(ohne Kirchensteuer).
die Besteuerung, fallen je Arbeitnehmer 32 Euro pauschale
Lohnsteuer zzgl. 1,76 Euro Solidaritätszuschlag und ggf. zzgl.
Kirchensteuer an.
Vorteil: Aufgrund der Pauschalierung durch den
Arbeitgeber fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Hinweis: Die Freibeträge sind durch die zweite
Dr. Jens-Peter
Damas
Rechtsanwalt, Fachanwalt
für Steuerrecht im
ETL ADVISION-Verbund
aus Berlin
spezialisiert auf
die Beratung von
Apothekern
Feier verbraucht. Jede weitere Betriebsveranstaltung wäre
nun vom ersten Euro an ein lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Vorteil.
Kontakt:
ETL ADVISION Steuerberatungsgruppe
Tel: 030/22641215 | [email protected]
www.etl-advision.de
primo. 2 | 2015
LAUER-FISCHER /// SOFTWARE & hardware
25