JAHRESWECHSEL 2011

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JAHRESWECHSEL 2011
JAHRESWECHSEL 2011
Informationen und Tipps zum neuen Jahr
Liebe Mandantin, lieber Mandant,
der bevorstehende Jahreswechsel begleitet uns in jedem Jahr mit einer Fülle neuer
Gesetzestexte. Dabei ist der Umfang so
reichhaltig, dass wir Ihnen auch in diesem
Jahr nur einen Überblick geben können.
Wenn Sie Fragen zu einzelnen Punkten
haben, beraten wir Sie gerne und erläutern Ihnen die Auswirkungen auf Ihren Betrieb oder Ihre privaten Steuern. Mit den
Lesezeichen – siehe unten – können Sie
auch über Internet einzelne Themen ausführlicher nachlesen.
FÜR UNTERNEHMER
Inhalt
FÜR UNTERNEHMER
Jahressteuergesetz 2010 im Überblick
Jahressteuergesetz 2010 im Überblick
Klarstellung zum Halb-/Teilabzugsverbot bei Liquidationsverlusten (§ 3c Abs. 2
S. 2 EStG-E).
Eine zentrale Bedeutung im Jahressteuergesetz 2010 nimmt die Neuregelung beim
Halb- / Teilabzugsverbot bei Liquidationsverlusten ein. Erträge und Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften sind nach dem sog.
Halbeinkünfteverfahren (seit 2009 Teileinkünfteverfahren) nur zur Hälfte steuerpflichtig.
Der Veräusserer kann die damit in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Ausgaben auch nur zur Hälfte absetzen. Sehr strittig war bisher die Frage, wie ein Veräußerungsverlust zu behandeln sei, wenn gar keine Einnahmen da waren. Der Bundesfinanzhof traf nacheinander Entscheidungen, dass Auflösungs- und Veräußerungsverluste in vollen Umfang abziehbar sind. Der Gesetzgeber reagierte zuerst mit einem
Nichtanwendungserlass und jetzt mit dem Gesetzentwurf, der vorsieht, dass für die
Anwendung des sog. Halb-/Teilabzugsverbots ab 2011 bereits die Absicht zur Erzielung von Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen oder von Vergütungen ausreichend ist.
Haushaltsbegleitgesetz –
sparen, sparen, sparen
Zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs wird die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Umsatzsteuer auf Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen sowie Leistungen von Gebäudereinigern erweitert
(§ 13b UStG).
Mit § 15 Absatz 1b UStG wird der Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Grundstücke neu geregelt. Danach ist die Steuer für die Lieferungen, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb sowie für die sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit
einem Grundstück vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, soweit sie nicht auf die Verwendung des Grundstücks für Zwecke des Unternehmens entfällt. Die Übergangsregelung für die Neuregelung des Vorsteuerabzugs wurde auf Bauanträge, die vor dem
1. Januar 2011 gestellt werden, ausgeweitet.
Leistungsort bei Güterbeförderungsleistungen (§ 3a Abs. 8 - neu UStG-E).
Erbringt ein Unternehmer eine Güterbeförderungsleistung, eine im Zusammenhang mit
einer Güterbeförderung stehende Leistung wie Beladen, Entladen, Umschlagen i.S.d.
§ 3b Abs. 2 UStG, eine Arbeit an oder eine Begutachtung von beweglichen körperlichen Gegenständen oder eine Reisevorleistung i.S.d. § 25 Abs. 1 Satz 5 UStG, soll
diese Leistung abweichend von der Grundregel (§ 3a Abs. 2 UStG) als im
Drittlandsgebiet ausgeführt zu behandeln sein, wenn die Leistung tatsächlich im
Drittlandsgebiet genutzt oder ausgewertet wird.
Haushaltsbegleitgesetz – sparen, sparen, sparen
Ziel der Bundesregierung ist es, in den nächsten vier Jahren rund 80 Milliarden Euro
einzusparen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit des Bundes sicherzustellen. Das
Haushaltsbegleitgesetz beinhaltet die neue Luftverkehrsteuer, die Kürzung von Ökosteuervergünstigungen für die Industrie sowie Änderungen beim Elterngeld, Arbeitslosengeld II und beim Wohngeld.
Der Verbrauch von Kernbrennstoff wird ab dem kommenden Jahr versteuert, sofern
er zur gewerblichen Erzeugung von elektrischem Strom und nicht zu Forschungszwecken dient. Die Höhe bemisst sich nach dem Gewicht an Kernbrennstoff an den Brennelementen. Anknüpfungspunkt ist der Wägewert (Masse in Luft) des Kernbrennstoffs in
den Brennelementen oder in einzelnen Brennstäben. Der Steuersatz beträgt 145 Euro
pro Gramm Kernbrennstoff.
Rund um den Jahresabschluss
Seite 1 bis 3
ARBEIT UND SOZIALES
Sozialversicherungsrechengrößen 2011
Lohnsteuer-Richtlinien 2011 - die wichtigsten
Änderungen
Sparmassnahmen aus dem Haushaltsbegleitgesetz für den Sozialbereich
Seite 3 und 4
EINKOMMENSTEUER
UND PERSÖNLICHE VORSORGE
Maßnahmen aus dem Jahressteuergesetz
Seite 4
FÜR SPARER UND KAPITALANLEGER
KAP – wann muss man trotz Abgeltungsteuer
zum Formular greifen?
Seite 4
LESEZEICHEN UND QUELLTEXTE:
Haushaltsbegleitgesetz:
http://tinyurl.com/23wtcpu
Jahressteuergesetz:
http://www.datev.de/lexinform/0631137
BilMoG:
http://de.wikipedia.org/wiki/BilMoG
E-Bilanz -Anforderungen an den Inhalt und
die Form der Datenübermittlung BMF,
Schreiben v. 19. Januar 2010:
http://tinyurl.com/2f74234
Internet-Informationen zur E-Bilanz:
www.xbrl.de
Wichtiger Hinweis:
Gesetze und Rechtsprechung ändern sich fortlaufend. Nutzen Sie deshalb unsere Briefe zur
Information. Bitte denken Sie aber daran, dass
Sie vor Ihren Entscheidungen grundsätzlich
unsere Beratung in Anspruch nehmen, weil wir
sonst keine Verantwortung übernehmen können.
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Informationen und Tipps zum neuen Jahr
Die Luftverkehrsteuer gilt ausschließlich für Passagierflüge Ausnahmen sind etwa Rundflüge mit kleinen Flugzeugen und Flüge zu
medizinischen Zwecken. Die Luftverkehrsteuer ist mit einem dreistufigen Tarif ausgestaltet und wird erhoben für gewerbliche Passagierflüge im In- und im Ausland, wenn der Flug an einem deutschen Flughafen startet. Der Steuersatz ist gestaffelt nach Entfernung
(gerechnet ab Frankfurt/Main zum größten Verkehrsflughafen des Zielstaates). Keine Steuer wird erhoben für Luftfrachtverkehr und für
Flüge zu den deutschen, niederländischen und dänischen Nordseeinseln, die nicht mit dem Auto oder mit der Bahn erreicht werden
können. Der Start- oder Zielflughafen auf dem Festland darf allerdings nicht weiter als 100 Kilometer Luftlinie von der Küste entfernt
sein.
Die Steuersätze bewegen sich zwischen 8 Euro für Flüge in ein Land der Anlage 1 des Gesetzes (Entfernung gerechnet ab Frankfurt/Main bis maximal 2.500 km), also für Inlandsflüge, Flüge in Europa sowie unter anderem nach Marokko, in die Türkei, nach Tunesien, nach Zypern und nach Russland und
 25 Euro für Flüge 2.500 bis maximal 6.000 km und
 45 Euro für Flüge in andere Länder (Entfernung gerechnet ab Frankfurt/Main über 6.000 km), etwa in die USA, nach Kanada, Australien, Neuseeland, China.
Geringere Ökosteuerbegünstigungen für die Industrie
 Die Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft werden
für die Jahre 2011 und 2012 im Rahmen des Energie- und des Stromsteuergesetzes durch folgende Maßnahmen geändert:
 Anhebung der Sockelbeträge und der ermäßigten Steuersätze (§ 54 EnergieStG, § 9 StromStG).
 Absenkung des Spitzenausgleiches für besonders energieintensiv produzierende Unternehmen.
 Einschränkung der Entlastung beim Nutzenergie-Contracting.
Rund um den Jahresabschluss
Bundesfinanzministerium klärt bilanzsteuerliche Behandlung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern
Seit 1. Januar 2010 haben Unternehmer bei Geringwertigen Wirtschaftsgütern verschiedenste Wahlrechte. Doch wie genau diese ausgeübt werden dürfen, war § 6 Abs. 2 und 2a EStG nicht eindeutig zu entnehmen. Klarheit bringt nun ein ausführliches Schreiben des
Bundesfinanzministeriums. Je nach Höhe der Nettoanschaffungskosten haben Unternehmer folgende Wahlrechte: Quelle: Haufe.de
Nettoanschaffungskosten
Steuerliche Behandlung
Besonderheiten
bis 150 Euro
Variante 1: Reguläre Abschreibung nach
der linearen o. degressiven Abschreibungsmethode
Es bestehen keine Aufzeichnungspflichten und ein Mix zwischen regulärer Abschreibung und dem Sofortabzug ist zulässig (wirtschaftsgutbezogenes Wahlrecht).
mehr als 150 Euro
und höchstens 410
Euro
Variante 1 und 2: Wie oben
Variante 2: Sofortabzug
mehr als 410 Euro
und höchstens 1.000
Euro
Variante 3: Erfassung in einem Sammelposten bei gleichmäßiger Abschreibung
auf 5 Jahre
Variante 1: Wie oben
Variante 3: Wie oben
Bei Variante 1 und 2 bestehen Aufzeichnungspflichten, bei Variante 3
dagegen nicht. In diesem Preissegment muss man sich am Ende des
Jahres für alle GWG auf eine der drei Varianten festlegen.
Die Bildung eines Sammelpostens ist in diesem Preissegment nur
dann zulässig, wenn auch im Segment „mehr als 150 Euro bis höchstens 410 Euro“ der Sammelposten gewählt wurde.
Degressive Abschreibung nutzen
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kann man anstatt der linearen Abschreibung eine degressive Abschreibung
nutzen mit jeweils bis zu 25 % vom jeweiligen Restbuchwert. Die günstige Regelung läuft zum Ende des Jahres aus und kann somit
nur noch für Wirtschaftsgüter genutzt werden, die noch bis zum 31. Dezember 2010 bestellt und geliefert werden.
Auswirkungen vom Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG)
Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) trat am 29. Mai 2009 in Kraft. Die neuen Bilanzierungsregelungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2010 anzuwenden. Sie können freiwillig bereits für den Abschluss 2009 angewendet
werden, jedoch nur als Gesamtheit. Einige Vorschriften, insbesondere zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben, gelten verpflichtend
schon für das Geschäftsjahr 2009. Bilanzierungserleichterungen für kleine und mittelgroße Unternehmen können - soweit dies noch
möglich ist - schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden.
Kleine und mittelständische Unternehmen werden von der Pflicht zur Buchführung und der Inventarerstellung befreit. Die Umsatzund Gewinngrenzen liegen bei 500.000 Euro bzw. 50.000 Euro. Kapitalgesellschaften wie GmbHs und haftungsbeschränkte Personengesellschaften wie GmbH & Co. KG werden in drei Größenklassen eingeteilt: Klein, mittel und groß. Hierdurch bestimmt sich etwa,
in welchem Umfang der Jahresabschluss zu veröffentlichen ist oder ob der Abschluss durch einen Abschlussprüfer zu prüfen ist.
Jahresabschluss
klein
mittel
groß
Bilanzsumme
bis 4,84 Mio. Euro
bis 19,25 Mio. Euro
über 19,25 Mio. Euro
Umsatzerlöse
bis 9,86 Mio. Euro
bis 38,5 Mio. Euro
über 38,5 Mio. Euro
Arbeitnehmer
bis 50 AN
bis 250 AN
über 250 AN
Ist das Stammkapital einer GmbH oder GmbH & Co. KG nicht vollständig eingezahlt, können diese ausstehenden Einlagen auf der
Aktivseite ausgewiesen werden oder offen vom Kapital auf der Passivseite abgezogen werden. Künftig ist nur noch der Nettoausweis
zulässig, so dass leichter ersichtlich ist, ob die Anteilseigner das Eigenkapital schon vollständig aufgebracht haben.
Ein wichtiger Baustein wird die Aktivierungspflicht für bestimmte, selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände, wie z.B. von
Entwicklungsaufwendungen, sein. Künftig soll auch nach HGB eine Aktivierungspflicht gelten. Ein Aktivierungsverbot besteht dage-
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Informationen und Tipps zum neuen Jahr
gen für Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgeltlich erworben wurden. Rückstellungswahlrechte für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung bei Nachholung vom 4. bis zum 12. Monat des folgenden Geschäftsjahres sowie die Aufwandsrückstellungen sollen künftig entfallen. Die Bewertung von Rückstellungen wird in vielen Fällen komplizierter: Während in der Handelsbilanz künftig bei den Rückstellungen die
Preisverhältnisse zum Erfüllungsstichtag zugrunde zu legen sind, gilt in der Steuerbilanz das bisherige Stichtagsprinzip, d. h. nur die
Kosten
zum Bilanzstichtag sind zu berücksichtigen. Damit weichen beide Werte voneinander ab. Differenzen zwischen Handels- und
100
Steuerbilanz müssen über latente Steuern im Jahresabschluss berücksichtigt werden.
Die Bewertung unfertiger Erzeugnisse soll mit dem BilMoG angepasst werden. Zur Berechnung der Herstellungskosten zählen auch
die Abschreibungen auf aktivierte, selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände oder auf Entwicklungsaufwendungen. Hieraus
können wiederum Abweichungen zur Steuerbilanz resultieren. Über das Maßgeblichkeitsprinzip sind Handels- und Steuerbilanz miteinander verknüpft. Die umgekehrte Maßgeblichkeit erforderte bisher, steuerliche Wahlrechte auch in der Handelsbilanz entsprechend
auszuüben. Die umgekehrte Maßgeblichkeit wird durch das BilMoG aufgehoben; die handelsrechtlichen Sonderposten mit Rücklageanteil werden abgeschafft. Steuerliche Wahlrechte können somit völlig unabhängig von der Handelsbilanz ausgeübt werden.
E-Bilanz - das Wesentliche im Überblick
Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG bzw. nach § 5 EStG ermitteln, müssen ihre kompletten Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen, nach einem amtlich vorgeschriebenem
Datensatz im XBRL-Standard durch Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung übermitteln. Bei Wirtschaftsjahren, die dem Kalenderjahr entsprechen, beginnt der Start mit Beginn des Wirtschaftsjahres 2011. Sofern im Unternehmen und nicht durch unsere Kanzlei
gebucht wird, muss die Buchhaltungssoftware für die Datenübermittlung im XBRL-Standard geeignet sein und der Kontenrahmen den
Mindestumfang erfüllen, den die Finanzverwaltung fordert. Das Personal der Buchhaltung sollte zudem über ausreichendes Wissen
bzgl. der anstehenden Neuregelung geschult sein.
ARBEIT UND SOZIALES
Monat (West)
Jahr (West)
Monat (Ost)
Jahr (Ost)
Beitragsbemessungsgrenze: Allgemeine Rentenversicherung
5.500 Euro
66.000 Euro
4.800 Euro
57.600 Euro
Beitragsbemessungsgrenze: Knappschaftliche Rentenversicherung
6.750 Euro
81.000 Euro
5.900 Euro
70.800 Euro
Beitragsbemessungsgrenze: Arbeitslosenversicherung
5.500 Euro
66.000 Euro
4.800 Euro
57.600 Euro
Versicherungspflichtgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung
4.125 Euro
49.500 Euro
4.125 Euro
49.500 Euro
Beitragsbemessungsgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung
3.712,50 Euro
44.550 Euro
3.712,50 Euro
44.550 Euro
Bezugsgröße in der Sozialversicherung
2.555 Euro*
30.660 Euro*
2.240 Euro
26.880 Euro
Sozialversicherungsrechengrößen 2011
Vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr in der Rentenversicherung
30.268 Euro
30.268 Euro
*Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt kurz- und mittelfristig stabil bei 19,9 %.
Der Beitrag zur Künstlersozialkasse bleibt laut Bundesarbeitsministerium 2011 stabil bei 3,9 %.
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2011 und Einführung des Verfahrens der
elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale Die Gemeinden stellen Lohnsteuerkarten letztmalig für das Kalenderjahr 2010 aus, weil
der Gesetzgeber entschieden hat, das Lohnsteuerabzugverfahren auf ein elektronisches Verfahren umzustellen. Die Umstellung auf
dieses neue Verfahren soll ab 2012 erfolgen. Bis zum Start des elektronischen Verfahrens wird es im Jahr 2011 einen Übergangszeitraum geben, in dem die Lohnsteuerkarten 2010 ihre Gültigkeit behalten. Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt,
stellt grundsätzlich das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung anstelle einer Lohnsteuerkarte aus. Das BMFSchreiben erläutert, welche Regelungen für das Lohnsteuerabzugsverfahren ab dem Kalenderjahr 2011 zu beachten sind.
BMF-Schreiben vom 05. Oktober 2010: http://tinyurl.com/3yldzys
Lohnsteuer-Richtlinien 2011 - die wichtigsten Änderungen
Änderungen beim Fahrtenbuch
Ab 2011 bleiben Unfallkosten aufgrund der geänderten Rechtsprechung bei der Berechnung der Gesamtkosten außer Ansatz und erfahren eine gesonderte Betrachtung (BFH, Urteil v. 24. Mai 2007, VI R 73/05. Vom Arbeitgeber getragene Unfallkosten auf einer
Privatfahrt, sind demzufolge in voller Höhe als zusätzliche Reparaturkosten bis zu einem Bruttobetrag von 1.000 Euro (inkl. Mehrwertsteuer anzusetzen und dürfen weiterhin in die Gesamtkosten des Firmenwagens einbezogen werden. Im Rahmen der Kleinbetragsgrenze erhöhen Unfallkosten damit auch für Lohnzahlungszeiträume ab 2011 den Kilometersatz des Fahrzeugs, der für die Berechnung des geldwerten Vorteils zugrunde gelegt wird. Dies gilt unabhängig davon, ob sich der Unfall auf einer Dienst- oder Privatfahrt ereignet.
Nach den neuen Lohnsteuer-Richtlinien wird eine steuerfreie Übernahme oder Erstattung von Bildungsmaßnahmen durch den Arbeitgeber nicht mehr bereits dadurch ausgeschlossen, dass die Rechnung auf den Namen des Arbeitnehmers ausgestellt ist. Dadurch
erübrigt sich auch die Problematik, dass bei manchen Bildungsmaßnahmen eine Anmeldung durch den Teilnehmenden vorgeschrieben ist.
Frühstück bei Hotelübernachtung
Aus Vereinfachungsgründen wird es - auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs des Leistungsempfängers - nicht beanstandet, wenn in
einem Pauschalangebot enthaltene, nicht begünstigte Leistungen, wie die Abgabe eines Frühstücks, in der Rechnung zu einem Sammelposten (z. B. „Business-Package“, „Servicepauschale“) zusammengefasst werden und der darauf entfallende Entgeltanteil in einem
Betrag ausgewiesen wird. Es wird ebenfalls nicht beanstandet, wenn der auf diese Leistungen entfallende Entgeltanteil mit 20 % des
Pauschalpreises angesetzt wird. Quelle Haufe.de
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Ab 1. Januar 2011 nur noch elektronisch: Anträge auf Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen und die Meldung von Versorgungsbezügen
Ab 1. Januar 2011 können alle Arbeitgeber ihre Anträge auf Erstattung dieser Aufwendungen und die Meldung von Versorgungsbezügen nur noch durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemuntersuchten Entgeltabrechnungsprogrammen oder
mithilfe maschineller Ausfüllhilfen an die Datenannahmestellen der zuständigen Krankenkassen übermitteln.
Sparmassnahmen aus dem Haushaltsbegleitgesetz für den Sozialbereich
Der bisherige Zuschlag für Erwerbslose, den sie beim Übergang vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II erhalten, entfällt. Je
Kind gibt es im ersten Jahr höchstens 60 Euro im Monat. Die Bezugsdauer ist auf zwei Jahre begrenzt, im zweiten Jahr werden 50 %
gezahlt. Für Langzeitarbeitslose entfällt der Zuschuss für die Rentenversicherung.
Elterngeldbezieher erhalten ab einem Nettoeinkommen von 1.200 Euro im Monat künftig 65 % (statt bisher 67%) dieses Einkommens
ersetzt. Wer weniger verdient, erhält weiterhin 67 %. Schließlich sollen Steuerpflichtige, die als Alleinerziehende mehr als 250.000 Euro
oder als Verheiratete 500.000 Euro im Jahr versteuern, ab dem 1. Januar 2011 kein Elterngeld mehr bekommen.
Der Heizkostenzuschuss läuft wegen gesunkener Energiepreise aus.
EINKOMMENSTEUER UND PERSÖNLICHE VORSORGE
Maßnahmen aus dem Jahressteuergesetz
Neuregelung Arbeitszimmer: Künftig können bis zu 1.250 Euro geltend gemacht werden, „wenn für die betriebliche oder berufliche
Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht“, heißt es im Text des Gesetzentwurfs. Bei noch offenen Steuerfällen, in denen
kein Steuer- oder Feststellungsbescheid ergangen ist, gilt die Regelung rückwirkend ab 2007.
Riester-Förderung: Empfänger von Arbeitslosengeld II können Riester-Förderung erhalten. Die Förderung wäre ohne Gesetzesänderung ausgelaufen, weil Empfänger von Arbeitslosengeld II nicht mehr in der Rentenversicherung pflichtversichert sind und diese Pflichtversicherung Voraussetzung für die Riester-Förderung ist.
Erstattungszinsen: Zinsen, die das Finanzamt an Steuerpflichtige, etwa wegen verspäteter Einkommensteuererstattungen zahlt, sind
steuerpflichtig. Allerdings können Nachzahlungszinsen, die Steuerpflichtige an das Finanzamt zahlen müssen, weiterhin nicht steuerlich
geltend gemacht werden. Im Entwurf wird dies als „bewusste gesetzgeberische Entscheidung, die konsequent daran anknüpft, dass
private Schuldzinsen nicht abzugsfähig, Guthabenzinsen aber steuerpflichtig sind“, bezeichnet.
Lebenspartnerschaften: Eingetragene Lebenspartnerschaften werden beim Erbschaftsteuerrecht rückwirkend zum 1. August 2001
mit Ehen gleichgestellt. Diese Regelung hatte das Bundesverfassungsgericht angemahnt.
Einführung einer neuen Steuerbefreiungsvorschrift für ehrenamtlich tätige rechtliche Betreuer, Vormünder und Pfleger (§ 3
Nr. 26a, § 3 Nr. 26b - neu - EStG). Übernimmt ein Familienangehöriger eine Betreuung, bleibt die Aufwandspauschale nach Abzug des
Steuerfreibetrags von bisher 500 Euro und der Freigrenze in Höhe von 256 Euro steuerfrei. Übernimmt dagegen ein engagierter Bürger eine ehrenamtliche Betreuung, soll die Aufwandsentschädigung entsprechend der sog. Übungsleiterpauschale in Höhe von
2.100 Euro von der Einkommensteuerpflicht befreit werden.
Verluste aus der Veräußerung von Gegenständen des täglichen Gebrauchs konnten bisher im Wege des § 23 EStG steuerlich geltend gemacht werden. Mit dem Jahressteuergesetz 2010 soll diese Abzugsmöglichkeit nun gestrichen werden. Darunter fallen z.B. Verluste beim Verkauf von Jahreswagen, das Segelboot, dass binnen Jahresfrist gekauft und mit Verlust verkauft wird und vieles andere
mehr.
FÜR SPARER UND KAPITALANLEGER
KAP – wann muss man trotz Abgeltungsteuer zum Formular greifen?
Mit Einführung der Abgeltungsteuer sollte alles einfacher sein. Doch viele Ausnahmen machen das Verfahren wieder kompliziert. Die
Anlage KAP sollte eigentlich wegfallen. In einigen Fällen wird sie aber zur Pflicht oder sollte freiwillig ausgefüllt werden.
Eine Verpflichtung zur Abgabe der Anlage KAP besteht, wenn:
 Keine Kirchensteuer trotz Religionszugehörigkeit entrichtet wurde,
 Abgeltungsteuer nicht einbehalten wurde, z. B. bei ausländischen Kapitalerträgen, Erträgen aus Privatdarlehen, Zinsen aus Steuererstattungen und Rentennachzahlungen, bei unzutreffender Freistellung (NV-Bescheinigung),
 Kapitaleinkünfte mit dem individuellem Steuersatz zu versteuern sind, z. B. bei Zinsen aus Privatdarlehen an Angehörige, wenn der
Darlehensnehmer diese als Werbungskosten absetzen kann (z. B. bei Wohneigentum),
 Guthabenzinsen aus Bausparverträgen, die im Zusammenhang mit einem Darlehen für eine Vermietung stehen,
 Schätzung des Gewinnes mit der Ersatzbemessungsgrundlage von 30 % bei Wertpapierverkäufen,
 Nichtberücksichtigung der Verkaufskosten von Wertpapieren bei der Gewinnermittlung.
Eine freiwillige Abgabe der Anlage KAP lohnt sich bei:
 Einem niedrigen persönlichen Steuersatz,
 Anrechnung des Altersentlastungsbetrages,
 Verrechnung von Altverlusten aus Wertpapierverkäufen (vor 2009),
 Nicht ausgenutztem Sparerpauschbetrag,
 Zu geringem oder nicht erteiltem Freistellungsauftrag,
 Verrechnung von Verlusten mit Erträgen bei unterschiedlichen Banken,
 Nachträglicher Anrechnung ausländischer Quellensteuer oder Zinseinbehalt nach der ZIV (Zinsinformationsverordnung).
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