Der Wettbewerb - sacredmusicinternationalcompetition.org

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DER WETTBEWERB
1. Die Accademia Musicale Europea – mit Sitz in Rom – organisiert einen internationalen Gesangwettbewerb für
geistliche Musik 2014. Daran können alle SolosängerInnen jeglicher Nationalität und Glaubensrichtung teilnehmen,
die am 31. Dezember 2014 das sechsnunddreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Accademia Musicale
Europea möchte dazu beitragen, die Kenntnis und Aufführung geistlicher und Kirchenmusik zu fördern und als
völkerverbindende Kunst zu verbreiten.
2. Der Wettbewerb findet vom 4. bis 8. November 2014 in Rom, in der Chiesa S. Maria in Montesanto – Chiesa degli
Artisti (Piazza del Popolo) und in der Basilica S. Maria sopra Minerva (Piazza della Minerva), statt. Das Finale in Form
eines Galakonzertes am 8 November wird aufgenommen und über Satellit weltweit von TELEPACE, sowie, in gekürzter
Form, vom Sender RADIOVATICANA, übertragen.
3. Die PreisträgerInnen werden im Preiskonzerten als Solisten oder als Teil des Solistenvokalensemble "Celeste
Armonia“ teilnehmen. Diese von der künstlerischen Leitung der Accademia Musicale Europea festgesetzten Konzerte
sind fester Bestandteil des Preises. Sie werden ab der Saison 2014/2015 in Italien und/oder im Ausland durchgeführt.
Alle GewinnerInnen sowie die FinalistInnen werden als Teilnehmende auf der live-CD des Finales vertreten sein und
werden Mitglieder des modularen Ensemble “Celeste Armonia”.
4. Jede/r KandidatIn muss fünf Arien ihrer/seiner Wahl aus dem Gebiet der geistlichen und Kirchenmusik (Messen,
Motetten, Oratorien, Kantaten, traditionelles religiöses Liedergut, usw.) in mindestens zwei Sprachen oder aus zwei
unterschiedlichen Epochen vortragen. Die Benutzung von Partituren bei der Aufführung ist erlaubt. SängerInnen, die
sich für den Oratorium-Preis bewerben möchten, müssen zwei Arien aus unterschiedlichen Oratorien aus dem
Gebiet der geistlichen Musik vortragen. Bei der Einschreibung muss dieser Wunsch ausdrücklich angemeldet
werden.
5. TeilnehmerInnen die belegen können, dass sie HauptgewinnerInnen von internationalen Gesangswettbewerben in
Italien oder im Ausland sind, werden direkt zum Halbfinale zugelassen. Bei der Einschreibung müssen sie jedoch
ebenfalls ein Programm mit fünf Arien geistlicher Musik vorlegen.
6. Der Wettbewerb ist in drei Teile gegliedert: AusscheidungsrundeHalbfinale und Finale, letzteres in Form eines
Galakonzertes.
7. In jeder Ausscheidungsrunde singen die KandidatInnen ein Werk ihrer Wahl, welches sie auf dem
Einschreibeformular unter der Rubrik “Ausscheidungsrunde” angegeben haben. Die von der Mehrheit der Jury
ausgewählten SängerInnen werden zum Halbfinale zugelassen. Am Ende der Abstimmung teilt die Jury die Namen der
HalbfinalistInnen mit. Die nicht berücksichtigten TeilnehmerInnen erhalten eine Urkunde.
8. Die zum Halbfinale zugelassenen KandidatInnen tragen 2 von der Jury am Schluss der Ausscheidungsrunde
ausgewählte Werke geistlicher Musik vor. Der Klavierbegleiter wird sie während der Probe über die Wahl informieren.
9. Die KandidatInnen, die direkt zum Halbfinale zugelassen wurden, tragen max. 3 Arien vor. Die erste können sie
selber wählen, die beiden anderen werden von der Jury vorgegeben; letztere werden ihnen vom Klavierbegleiter in
der gemeinsamen Probe mitgeteilt.
10. Am Schluss des zweitägigen Halbfinales verkündet die Jury die Liste der FinalistInnen, die durch
Mehrheitsentscheid gewählt wurden. Die ausgeschiedenen KandidatInnen erhalten eine Urkunde über die Teilnahme
am Halbfinale.
11. Das Galakonzert, das zugleich als Finalrunde dient, findet am 9. November um 20:30 Uhr in Basilica S. Maria Sopra
Minerva (Piazza della Minerva)), statt. Die FinalistInnen müssen max. zwei Arien geistlicher Musik vortragen, die die
Jury aus den fünf vorgeschlagenen Werken ausgewählt hat. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
12. Der gesamte Wettbewerb ist öffentlich. Während der Ausscheidungsrunde treten die KandidatInnen in
alphabetischer Reihenfolge auf: im Halbfinale entscheidet das Los über die Reihenfolge; im Finale (Galakonzert)
entscheidet die Jury. Vor dem ersten Vortrag (Ausscheidungsrunde oder Halbfinale, vgl. Art. 5) müssen die
BewerberInnen ein Identitätsdokument vorweisen und zwei Kopien von jedem vorgelegtem Werk abgeben.
Segreteria Concorso: Via Crescenzio, 103 – 00193 ROMA
www.sacredmusicinternationalcompetition.org – [email protected]
13. Nicht-Erscheinen beim Finale führt zur Disqualifikation. Die FinalistInnen sind zu einer vorgegebenen
Mikrofonprobe verpflichtet. Für jede Prüfung steht den Teilnehmenden eine allgemeine Probe mit dem
Klavierbegleiter zu. Der Ablaufplan wird auf der Website publiziert.
DIE JURY
14. Die Jury setzt sich aus LeiterInnen, MitarbeiterInnen und ManagerInnen der bedeutendsten europäischen
Institutionen zusammen; die Mitgliederliste wird in Kürze auf der Website des Wettbewerbs veröffentlicht. Die
Aufgabe der Jury besteht darin, die FinalistInnen zu küren und die GewinnerIn des internationalen
Gesangwettbewerbs "Musica Sacra 2014" zu ermitteln.
15. Die Jury des Internationalen Wettbewerbs, von der Akademie ernannt, wird öffentlich gemacht werden zum
Zeitpunkt der Drucklegung von Werbematerial und spätestens 3 Monate vor dem Beginn des Wettbewerbs. Es wird
aus einem Präsidenten und sechs Richtern der hohe Reputation, aus der Welt der Musik gewählt bestehen. Die
Namen der Jury wird auch auf der offiziellen Website des Wettbewerbs veröffentlicht werden
www.concorsomusicasacra.com.
16. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und kann weder angefochten noch widerrufen werden. Es steht der Jury
frei, die Dauer eines Beitrags zu kürzen oder einen zusätzlichen Vortrag zu verlangen. Sie kann auch die Vergabe des
Preises aussetzen, falls kein/e KandidatIn den Anforderungen genügt. Auch beim Halbfinale, das die Aufführung
mehrerer Werke vorsieht, kann die Jury auf die Anhörung mehrerer Werke verzichten oder den Vortrag jederzeit
unterbrechen, ohne dass daraus Rückschlüsse auf die Bewertung der KandidatInnen zu ziehen sind.
17. Bei der Wahl in der Ausscheidungsrunde und im Halbfinale entscheidet die Stimmenmehrheit; bei
Stimmengleichheit zählt die Stimme des Jurypräsidenten doppelt. Beim Finale werden Noten verteilt. Die Skala geht
von von 1 bis 6, mit einer Unterteilung in halbe (0,5) Noten; eine Unterteilung in Zehntel ist nicht gestattet. Die
höchste und die niedrigste Note werden abgezogen. Wenn mehrere Jurymitglieder dieselbe Note verteilen, werden
bei der Gesamtnote nur einmal die höchste und einmal die niedrigste Note abgezogen.
18. Hatte während der zwei vorhergehenden Jahre ein/e KandidatIn didaktische oder/und berufliche Beziehungen zu
einem Mitglied der Jury, so muss sich dieses Mitglied bei der entsprechenden Wahl der Stimme enthalten. Dieser
Vorgang ist jeweils ins Wettbewerbsprotokoll aufzunehmen.
19. Am Ende der Ausscheidungsrunde und des Halbfinales werden keine Beurteilungen über die KandidatInnen, die
nicht gewählt wurden, mitgeteilt.
DIE PREISE UND DIE STIPENDIEN
- 1. Preis: Stipendium im Wert von € 4.300,00, Pokal, Urkunde, die Teilnahme an den Kursen und den Konzerten des
Arezzo Summer Music School & Festival und an den Preiskonzerten, die von der Europäischen Musikakademie
organisiert werden (insgesamt 10) und eine persönliche Seite auf der Website www.celestearmonia.org.
- 2. Preis: Stipendium im Wert von € 2.500,00, Plakette, Urkunde, die Teilnahme an den Kursen und den Konzerten des
Arezzo Summer Music School & Festival und an den Preiskonzerten, die von der Europäischen Musikakademie
organisiert werden (insgesamt 5) und eine persönliche Seite auf der Website www.celestearmonia.org.
- 3. Preis: Stipendium im Wert von € 1.200,00, Plakette, Urkunde, die Teilnahme an den Kursen und den Konzerten
des Arezzo Summer Music School & Festival und an den Preiskonzerten, die von der Europäischen Musikakademie
organisiert werden (insgesamt 5) und eine persönliche Seite auf der Website www.celestearmonia.org.
- Preis der "Provincia di Roma" – nur für die FinalistInnen ohne Hauptpreis welche ihren Wohnsitz in der Provinz Rom
haben: Stipendium im Wert von € 1.000,00, Plakette, Urkunde, die Teilnahme an den Kursen und den Konzerten des
Arezzo Summer Music School & Festival und an den Preiskonzerten, die von der Europäischen Musikakademie
organisiert werden (insgesamt 5) und eine persönliche Seite auf der Website www.celestearmonia.org.
- Preis "Oratorium" – für die beste Aufführung einer Arie aus einem Oratorium während der Ausscheidungsrunde und
dem Halbfinale: Stipendium im Wert von € 500,00, Plakette, Urkunde, die Teilnahme an den Kursen und den
Konzerten des Arezzo Summer Music School & Festival und an den Preiskonzerten, die von der Europäischen
Segreteria Concorso: Via Crescenzio, 103 – 00193 ROMA
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Musikakademie organisiert
www.celestearmonia.org.
werden
(insgesamt
5)
und
eine
persönliche
Seite
auf
der
Website
- Jugendförderpreis "Giovane Promessa" – für die/den jüngste/n Finalisten/in (höchstens 24 Jahre alt), der keinen
der drei Hauptpreise gewonnen hat: Stipendium im Wert von € 500,00, Plakette, Urkundedie Teilnahme an den
Kursen und den Konzerten des Arezzo Summer Music School & Festival und an den Preiskonzerten, die von der
Europäischen Musikakademie organisiert werden (insgesamt 10) und eine persönliche Seite auf der Website
www.celestearmonia.org.
Für alle Finalisten: Diplom, gratis Teilnahme an den Kursen der Arezzo Summer Music School und die Teilnahme an
mindestens einem Preiskonzert innerhalb des Festivals.
Hinweis: Die tatsächliche Vergabe der Preise unterliegt der Teilnahme an den Meisterkursen des Arezzo Summer
School & Festival und an den Preiskonzerten, die von der Künstlerische Direktion festgelegt werden. Die
Kursteilnahme wird nur für die Gewinner kostenlos sein, sie müssen jedoch für die anfallenden Reisekosten
aufkommen und einen Beitrag zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung leisten, der pauschal für max. 30 Euro
pro Tag für 10 Tage festgelegt wurde (Unterkunft und Verpflegung insgesamt maximal 300 Euro). Es wird darauf
hingewiesen, dass die Teilnahme an den Kursen für die Gewinner obligatorisch ist, wobei der Organisation die
Möglichkeit vorbehalten ist, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, diese nicht vollständig oder nur teilweise zu
aktivieren, oder die Teilnahme der Gewinner nicht zu fordern, ohne weitere Begründung. In diesem Fall werden die
an die Gewinner geschuldeten Beträge ausbezahlt, ohne weitere Verpflichtung ausser der kostenlosen Beteiligung
an der vorher festgelegten maximalen Zahl an Preiskonzerten.
Die Gewinner werden dazu angehalten, an einem Sonderkonzert in der Provinz Roms am 9. November 2014
teilzunehmen, andernfalls verfallen Titel und Preis. Die Teilnahme daran gilt als erstes Preiskonzert und ist für die
Gewinner selbst absolut obligatorisch und verbindlich
Für alle Teilnehmenden: eine Teilnahmebescheinigung, die ausschließlich am Schluss der jeweiligen Prüfungen
verteilt wird. Sie wird nicht per Post versandt.
 Bei gleichwertigen SiegerInnen wird das Preisgeld unter ihnen aufgeteilt.
 Vor der öffentlichen Bekanntgabe der GewinnerInnen der Preise für den jüngsten Teilnehmenden und für den
besten Einwohner der Provinz Rom überprüft die Jury ihre offiziellen Identitätsdokumente.
 Sollten mehrere FinalistInnen für den Preis des besten Einwohners der Provinz Rom qualifiziert sein, wird dieser
Preis unter denjenigen aufgeteilt, die keinen anderen gewonnen haben.
 Sollte die/der jüngste FinalistIn einen der drei Hauptpreise gewinnen, wird das Stipendium "Giovane Promessa"
automatisch dem nachfolgenden Finalisten nach Jahrgang zugeteilt, vorausgesetzt, sie/er übertritt nicht die
festgesetzte Altersgrenze (höchstens 24 Jahre alt).
 Der/die GewinnerIn des “Oratorium”-Preises wird unter den Teilnehmenden der Ausscheidungsrunde und des
Halbfinales ausgewählt, die eine Arie aus einem Oratorium vorgetragen haben. Falls der Gewinner dieses Preises
nicht unter die FinalistInnen gewählt wurde, wird er/sie gebeten, während des Finales (Galakonzert) aufzutreten,
aber seine/ihre Aufführung wird von der Jury beurteilt und er/sie darf nicht für die Hauptpreise antreten.
EINSCHREIBUNGSVERFAHREN
20. Bewerbungsschluss für die Teilnahme ist der 24. Oktober 2014.
Es gilt jeweils das Datum des Poststempels.
21. Dokumentation für die Immatrikulation muss an folgende Adresse geschickt werden:
ACCADEMIA MUSICALE EUROPEA
Segreteria Concorso Internazionale "Musica Sacra" 2014
Via Crescenzio, 103
I - 00193 ROMA
Zwingend beizufügen sind:
Segreteria Concorso: Via Crescenzio, 103 – 00193 ROMA
www.sacredmusicinternationalcompetition.org – [email protected]
A. Einschreibeformular (auf den Prospekten und auf der offiziellen Wettbewerbs-Website
www.concorsomusicasacra.com)
B. Curriculum (Studien und künstlerische Tätigkeit) und Repertoire;
C. Kopie eines gültigen Identitätsdokuments (Kopie des Passes für BewerberInnen mit ausländischer
Staatszugehörigkeit);
D. 2 Fotos: 1 ID-Format und 1 Porträt- oder ganzfigur Foto
E. Kopie des Zahlungsbelegs der Einschreibegebühr
F. Gegebenenfalls Kopie der Urkunde als HauptgewinnerIn von internationalen Gesangswettbewerben in
Italien oder im Ausland, um direkt zum Halbfinale zugelassen zu werden.
Die Werke und Partiture muss per e-mail an die Adresse [email protected] gesendet werden, vorher
sollte man das Sekretariat informieren
G. Für jedes vorgeschlagene Werk: Partitur für Stimme und Klavier;*#
H. Für jedes praesentierte Lied: Orchestrale Partitur;*
#Bei Orchesterpartituren muss der Basso Continuo Teil vollständig ausgeschrieben sein.
EINSCHREIBEGEBÜHREN FÜR DEN WETTBEWERB
 Einschreibung bis zum 15. September 2014 (Datum des Poststempels)
€ 85,00
 Einschreibung bis zum 4. Oktober 2014 (Datum des Poststempels)
€ 95,00
 Einschreibung bis zum 24. Oktober 2014 (Datum des Poststempels)
€ 110,00
Die Einschreibegebühr kann auf folgendes Bankkonto überwiesen werden:
ACCADEMIA MUSICALE EUROPEA
Banca CREDITO COOPERATIVO Ag. 14 - AURELIO-GIANICOLENSE
Via Camillo Serafini, 100 - 00164 Roma
IBAN IT17S0832703205000000018471 (obligatorisch)
SWIFT CODE ROMAITRRXXX (obligatorisch)
N.B.:
 Die Wettbewerbsteilnahme ist erst gültig bei Erhalt der Einschreibegebühr und bei Vorweisung aller anderen
geforderten Dokumente.
 Das Anrecht auf vergünstigte Einschreibegebühren ist an die fristgerechte Einreichung der gesamten verlangten
Dokumentation gebunden. Bei nachträglichem Einreichen von Dokumenten wird die Differenz zum Gesamtbetrag
fällig. Nichtbeachtung dieser Klausel wird mit Ausschluss vom Wettbewerb geahndet.
 Die Einschreibegebühr wird in keinem Fall zurückerstattet, ausser im Fall von Art. 26.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
22. Um in den Genuss der Stipendien zu gelangen, müssen die GewinnerInnen ihre Teilnahme am
Vokalsolistenensemble „Celeste Armonia” bestätigen. Sie müssen an den von der künstlerischen Leiterin in Absprache
mit den SängerInnen festgesetzten Preiskonzerten teilnehmen. Diese Konzerte sind fester Bestandteil der Preise und
geben auf keinerlei finanzielle Entschädigung anrecht. Die FinalistInnen, sowie eventuell auch die mit einer
besonderen Auszeichnung von der Jury benoteten SängerInnen, können dazu aufgefordert werden, an den
programmierten Preiskonzerten teilzunehmen. Die künstlerische Leitung übernimmt die Reisespesen für ausländische
sowie in anderen italienischen Regionen wohnhafte SängerInnen.
23. Jeder Wettbewerbsbeitrag, sowie das Finale und die Preiskonzerte, können aufgenommmen werden und von
Radio, Fernsehen, Internet usw., übernommen werden, ohne dass die SängerInnen dafür Rechtsansprüche geltend
machen können. Vor der Darbietung ihrer Wettbewerbsbeiträge hinterlegen die TeilnehmerInnen schriftlich ihr
Einverständnis mit dieser Klausel beim Wettbewerbssekretariat. Deren Text wird auf der offiziellen Website abrufbar
sein. Die Weigerung, ihn zu unterschreiben, hat die Aberkennung des Titels und des Preisgeldes zur Folge. Vor der
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Darbietung ihrer Wettbewerbsbeiträge hinterlegen die TeilnehmerInnen schriftlich ihr Einverständnis mit dieser
Klausel beim Wettbewerbssekretariat.
24. Die PreisträgerInnen, sowohl als SolistInnen als auch als Ensemble „Celeste Armonia”, werden zum Vorspielen und
zur Programmierung der lyrischen und Konzertsaison, national und international anerkannten Bühnenensembles und
Musikvereinen vorgestellt.
25. Die KandidatInnen haben kein Anrecht auf Spesenentschädigung für die Dauer des Wettbewerbs. Teilnehmende,
die einen eigenen Klavierbegleiter wünschen, müssen diesen selber organisieren und für die entstehenden Kosten
aufkommen. Die Jury behält sich vor, um das Gelingen der Veranstaltung sicherzustellen, externe Klavierbegleiter vom
Finale (Galakonzert) auszuschliessen.
26. Die künstlerische Leitung des Wettbewerbs behält sich das Recht vor, nach eigenem, unanfechtbaren, Entscheid
oder wegen höherer Gewalt, vorliegende Regelung bei Bedarf zu ändern, ohne dass die in Art. 27 erwähnten
Verpflichtungen der Teilnehmenden dadurch betroffen wären.
27. Die Einschreibegebühr wird in keinem Fall zurückerstattet, ausser bei Annulierung des Wettbewerbs durch höhere
Gewalt.
28. Mit der Einschreibung zum Wettbewerb nehmen die Teilnehmenden von allen Artikeln des vorliegenden
Reglements Kenntnis und erklären sich damit, sowie mit allfälligen Änderungen oder Zusätzen, einverstanden. Bei
Anfechtung ist die italienische Fassung des vorliegenden Textes juristisch massgebend; diese Fassung kann auf
www.concorsomusicasacra.com eingesehen werden. Einziger Gerichtssitz ist Rom.
Im Sinne der D. L. 196/03, dienen die gesammelten persönlichen Daten der Teilnehmenden der Verwaltung des
internationalen Wettbewerbs "Musica Sacra" 2014 und der Tätigkeiten der Accademia Musicale Europea.
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