Förderprogramme und Finanzierungshilfen für Gründer 2012
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Förderprogramme und Finanzierungshilfen für Gründer 2012
Selbständig im Handwerk So finanzieren Sie Ihre Betriebsgründung richtig Unternehmensberatung Betriebswirtschaft Die Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg und des Bundes für Gründerinnen und Gründerhelfen Ihnen beim Start und später beim Ausbau oder der Sicherung Ihres jungen Unternehmens. Wichtige Hinweise - Ihren Antrag auf Förderung müssen Sie immer vor Beginn Ihres Vorhabens stellen. Unter Vorhabensbeginn ist das Eingehen der ersten wesentlichen finanziell bindenden Verpflichtung zu verstehen, soweit sich diese auf die zu fördernden Vorhaben bezieht (z. B. Abschluss von Kaufverträgen, Auftragsvergabe). Die Anträge stellen Sie üblicherweise bei Ihrer Hausbank oder in einigen Programmen online. - Sie sollten ausreichend Eigenmittel (Bar- oder Sachwerte) für Ihr Vorhaben einsetzen. - Förderfähig sind nur Vorhaben, die eine langfristig angelegte und tragfähige Existenz erwarten lassen. - Wenn Ihr gefördertes Projekt beendet ist, müssen Sie einen Verwendungsnachweis erbringen. Damit belegen sie den bestimmungsgemäßen Einsatz Ihrer beantragten Finanzmittel. - Auf die Gewährung von Finanzhilfen haben Sie keinen Rechtsanspruch. - Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind von der Förderung i. d. R. ausgeschlossen. - Kombinationen von mehreren zinsverbilligten Landesförderprogrammen für dasselbe Vorhaben sind i. d. R. nicht möglich. Verwendungszweck Die Förderprogramme für Gründer können Sie beantragen zur: - Gründung eines neuen Unternehmens. - Übernahme eines bestehenden Unternehmens. - Übernahme einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen (mindestens 10 %-ige Beteiligung und Ausübung einer Geschäftsführungsfunktion). - Existenzfestigung bis zu 3 Jahren nach Gründung, Übernahme oder Beteiligung. - Sicherstellung der benötigten betrieblichen Liquidität. - Inanspruchnahme von Beratung und Coaching in der Vorgründungsphase oder auch nach dem erfolgten Start in die Selbständigkeit Zur Finanzierung von: - Investitionen ins Anlagevermögen (Betriebsgrundstücke und Gebäude samt Baunebenkosten; Betriebsausstattungen wie Maschinen, Geräte, Einrichtungen, Betriebsfahrzeuge) - Übernahmepreis für ein Unternehmen bzw. für die Gesellschaftsanteile bei Betriebsübernahmen - Beschaffung oder Aufstockung des Warenlagers - Markterschließungsaufwendungen (Kosten für Werbekonzepte, Marktstudien, usw.) - Aufwendungen für immaterielle Investitionen (z. B. Patente, Lizenzen, Entwicklungskosten, etc.) - Betriebsmitteln (laufende Kosten, wie z. B. Miete, Pacht, Personalkosten, Außenstände, etc. ) In der Regel können über die Förderkredite nur die Nettoinvestitionskosten (ohne Mehrwertsteuer) finanziert werden. Ausnahme: Sie sind nicht mehrwertsteuerabzugsberechtigt. Selbständig im Handwerk So finanzieren Sie Ihre Betriebsgründung richtig Unternehmensberatung Betriebswirtschaft Die Finanzhilfen Finanzhilfen im Überblick 1. Darlehen “Gründungsfinanzierung” (L-Bank) Förderanteil: Laufzeit: Gründung, Investitionen, Übernahme, Betriebsmittel und Warenlager bis zu 100% 5 Jahre 8 Jahre 10 Jahre 15 Jahre 20 Jahre Tilgungsfrei: tilgungsfreie Jahre: 2 Ausnahme: 20-jährige Laufzeit: 3 Jahre Mindestbetrag: Höchstbetrag: Sicherheiten: i. d. R. 5.000 Euro 10 Mio. € Auszahlung: 100 % - Bankübliche Sicherheiten - Die Übernahme einer 50%igen Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank zu besonderen Konditionen ist möglich. Die lfd. Bürgschaftsprovision beträgt 0,3 % bis 1,10 % p. a. aus dem valutierenden Bruttodarlehensbetrag, je nach Preisklasse des risikogerechten Zinssystems. Die einmalige Gebühr beträgt 1 % aus dem Bürgschaftsbetrag. Alternativ kann eine Bürgschaft bis zu 80 % (bis zu 1 Mio. Euro) bei der Bürgschaftsbank beantragt werden. Bei höheren Bürgschaftsbeträgen ist die L-Bank zuständig. Zinssatz: Sonstiges: Existenzfestigung: *Risikogerechtes Zinssystem: Die Hausbank bestimmt Bonitäts- und Besicherungsklasse und legt dann den Zinssatz fest. Die Zinsen und Tilgungen werden monatlich fällig. Endfällige Darlehen werden am Ende der Laufzeit getilgt. Sondertilgungen sind gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Umschuldungen und Sanierungsfälle können nicht finanziert werden. Investitionen zur Existenzfestigung können innerhalb der ersten 3 Jahre nach der Betriebsgründung finanziert werden. Danach kann das Programm Wachstumsfinanzierung der L-Bank beantragt werden. 2. Liquiditätskredit (L-Bank) Förderanteil: bis zu 100% (Betriebsmittel, Konsolidierungen, Übernahmen) Mindestbetrag: 10.000 € Höchstbetrag: keiner Laufzeiten: Zwischen 3 bis 10 Jahren davon bis zu 2 tilgungsfreie Jahre. Zinssatz: risikogerecht; die Hausbank kann den angegebenen Nominalzinssatz um ihre Standard-Risikokosten erhöhen. Sicherheiten: Der Förderkredit ist banküblich abzusichern. Eine Kombination mit einer vergünstigten Bürgschaft der Bürgschaftsbank (Li 50) ist möglich. Sonstiges: Sondertilgungen sind ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich (Auszahlung 99%). Selbständig im Handwerk So finanzieren Sie Ihre Betriebsgründung richtig Unternehmensberatung Betriebswirtschaft 3 . Darlehen “Startfinanzierung 80” für Gründungen mit geringem Kapitalbedarf (L-Bank) Förderanteil: bis zu 100% des Kapitalbedarfs (Investitionen, Beteiligungen, Betriebsmittel, Warenlager) Kapitalbedarf: Maximal 150.000 € Höchstbetrag: 100.000 € Darlehen Mindestbetrag: keiner Auszahlung: 100 % Laufzeit: 5 bis 10 Jahre, bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre Sicherheiten: 80 %-ige Ausfallbürgschaft durch die Bürgschaftsbank (obligatorisch) Existenzfestigung: Bearbeitungsgebühr (einmalig) 1,0 % aus dem Bürgschaftsbetrag, mindestens 200 Euro. Laufende Risikoprovision 0,8% pro Jahr aus dem Bruttodarlehensbetrag. Investitionen zur Existenzfestigung können innerhalb der ersten 3 Jahre nach der Betriebsgründung gefördert werden. Eine mehrmalige Beantragung des Programms ist möglich, sofern der maximale Bruttodarlehensbetrag bei Erstbewilligung nicht ausgeschöpft wurde. Sonstiges: - Auch für Nebenerwerb, wenn Vollexistenz innerhalb von 3 Jahren erreicht werden kann. - Wird das Investitionsvorhaben durch den Ehepartner durchgeführt, kann das Vorhaben ebenfalls gefördert werden, wenn die Investitionen dem Betrieb dauerhaft zur Verfügung gestellt werden. - Sondertilgungen sind ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. 4. ERP-Darlehen “Kapital für Gründung” (KfW-Mittelstandsbank) Eigenmittel: mind. 15% der Investitionskosten Förderanteil: max. 25% der Investitionen, Markterschließungskosten und Material- und Warenlager Höchstbetrag: 500.000 € Zinssätze: 1. bis 3. Jahr: ab dem 4. Jahr: Auszahlung: 100 % Laufzeit: 15 Jahre, davon 7 Jahre tilgungsfrei (vorzeitige Rückzahlung des Darlehens ab dem 8. Jahr möglich) Sicherheiten: lediglich persönliche Haftung von Antragsteller und Ehepartner Garantieentgelt: 1,0 % p. a. vom valutierenden (noch offenen) Kreditbetrag Existenzfestigung: Investitionen zur Existenzfestigung können innerhalb der ersten 3 Jahre nach der Betriebsgründung gefördert werden, wenn die Investitionen eindeutig der Festigung und Sicherung der Existenz dienen. Sonstiges: Bei Investitionen des Ehepartners ist keine Förderung möglich. 1,70% 3,70% (effektiv: 3,22%) Selbständig im Handwerk So finanzieren Sie Ihre Betriebsgründung richtig Unternehmensberatung Betriebswirtschaft 5. Bürgschaft (Bürgschaftsbank) Ausfallbürgschaft durch die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bei fehlenden oder nicht ausreichenden Sicherheiten für aufzunehmende Fremdmittel. Höhe: bis zu max. 80 % des Kreditbetrages (je nach vorgesehenem Darlehen/Kredit) Bearbeitungsgebühr: in der Regel 1,0 % der genehmigten Bürgschaft (einmalig), mindestens 200 Euro Bürgschaftsprovision: in der Regel 0,8% p. a. aus dem Kreditbetrag, abhängig vom Förderprogramm 6. Beteiligungskapital (Mittelständische Beteiligungsgesellschaft – MBG) Beteiligungskapital für Existenzgründer in Form einer “Stillen Beteiligung”. Beteiligung: 50.000 € bis 250.000 € (Gründung) bzw. bis 750.000 € (Übernahme) Bearbeitungsgebühr: 1 % der genehmigten Beteiligung Entgelt: 1. – 3. Jahr 5,75% (Gründung) 5,25% (Übernahme) zusätzlich 1,00% gewinnabhängig zusätzlich 1,50% gewinnabhängig 4. – 6. Jahr ab 7. Jahr 6,25% 7,5% zusätzlich 1,50% gewinnabhängig zusätzlich 1,50% gewinnabhängig Laufzeit: 10 Jahre, vorzeitige Rückzahlung möglich Finanzierungsbeispiel: Neugründung eines Handwerksbetriebs. Finanzierungsbedarf 220.000 € bei 30.000 € Eigenmitteln. Gute wirtschaftliche Perspektive. Kosten Betriebsausstattung Material/Waren Betriebsmittel/Anlaufkosten Kapitalbedarf € 160 50 40 250 Finanzierung € Eigene Mittel KfW Darlehen „Kapital für Gründung“ 30 50 L-Bank Darlehen Gründungsfinanzierung 150 Kontokorrentkredit der Hausbank (z.B.) 20 Summe 250 Selbständig im Handwerk So finanzieren Sie Ihre Betriebsgründung richtig Unternehmensberatung Betriebswirtschaft 7. Förderung von Beratungsleistungen und Coaching für Existenzgründer und junge Unternehmen 7.1 Gründungs-Gutscheine Bereits im Vorfeld der Existenzgründung können Sie sich neben der Unterstützung durch die Beraterinnen und Berater der Handwerkskammer bei Bedarf noch zusätzliche Hilfe von Branchenkennern und Spezialisten einholen. Über die BWHM GmbH, die Beratungsgesellschaft für Handwerk, Wirtschaft und Mittelstand können die Kosten für die Beratung und das Coaching im Vorfeld der Gründung bezuschusst werden. Mehr Informationen: www.bwhm-beratung.de 7.2 Gründercoaching der KfW für junge Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung Sie haben sich mit einer Vollerwerbsexistenz selbstständig gemacht und benötigen Unterstützung durch einen freiberuflichen Unternehmensberater? Um Ihnen als Existenzgründerin und Existenzgründer die Finanzierung von Beratungs- und Coachingmaßnahmen zu erleichtern und die Erfolgsaussichten Ihrer Existenzgründung zu erhöhen, können Sie bei der KfW einen Zuschuss zu den Kosten des Beratungshonorars eines Beraters bzw. Coaches in Höhe von 50% beantragen. Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Nicht gefördert werden Coachingmaßnahmen im Vorgründungsbereich. Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk darf nicht mehr als 8 Stunden pro Tag umfassen. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 6.000 Euro nicht überschreiten. Für Unternehmer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet haben und Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen, gelten im ersten Jahr nach der Gründung besonders attraktive Förderkonditionen. Sie können 90% der Beratungskosten als Zuschuss erhalten. Informationen im Internet unter: www.kfw.de Regionalpartner für Ihre Fragen und die Antragstellung ist die Handwerkskammer Reutlingen. Selbständig im Handwerk So finanzieren Sie Ihre Betriebsgründung richtig Unternehmensberatung Betriebswirtschaft Ausführlichere Informationen zu den Programmen: 1. „Gründungsfinanzierung“ bis 3 Jahre nach Gründung 2. „Liquiditätskredit“ 3. „Startfinanzierung 80“ für Vorhaben mit geringem Kapitalbedarf 4. „Kapital für Gründung“ der KfW-Mittelstandsbank 5. Bürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württ. GmbH 6. Beteiligungskapital der Mittelständ. Beteiligungsgesellschaft 7. Gründungs-Gutscheine Gründercoaching (www.l-bank.de) (www.l-bank.de) (www.l-bank.de) (www.kfw.de) (www.buergschaftsbank.de) (www.mbg.de) (www.bwhm-beratung.de) (www.kfw.de) So helfen wir Ihnen zur richtigen Finanzierung und Gründung: Unser Beratungsangebot ist für Sie als Gründerin oder Gründer im Handwerk kostenfrei. Wir unterstützen Sie u.a. bei folgenden Fragen: - Optimaler Einsatz der Finanzhilfen mit Berechnung von Zins und Tilgung. Aufstellen der Finanz-, Kosten-, und Umsatzplanung. Berechnung der Rentabilitätsvorschau (Umsatz- und Ertragsvorschau). Vorbereitung der Bankgespräche. Vorbereitung und Prüfung Ihres Businessplanes. Vermittlung von Betrieben aus der Betriebsbörse zur Übernahme. Gutachten für Antragstellung bei L-Bank, Ausgleichsbank und Bürgschaftsbank. Ihre betriebswirtschaftlich-kaufmännischen Berater bei der Handwerkskammer Reutlingen: Finanzierung und Gründung (Reutlingen, Freudenstadt, Tübingen und Zollern-Alb-Kreis): Dipl.-Bw. (FH) Sylvia Weinhold 07121 / 2412-133 [email protected] Dipl.-Bw. (FH) Bianca Schütz 07121 / 2412-134 [email protected] Finanzierung und Gründung (Sigmaringen): Dipl.-Bw. (FH) Sabine Romer 07571 / 7477-50 [email protected] Die Kosten der Beratung tragen die Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer, die Handwerkskammer sowie Bund (BMWI) und Land Baden-Württemberg durch Zuschüsse. Selbständig im Handwerk So finanzieren Sie Ihre Betriebsgründung richtig Unternehmensberatung Betriebswirtschaft Checkliste zur Erstellung Ihres Businessplanes Ziele des Businessplans - Kontrollinstrument zur Ziel- und Arbeitsplanung für Sie - Mittel um Banken, Bürgen und Kunden von der Geschäftsidee zu überzeugen Wie soll der Businessplan aussehen? - Schriftlich - Übersichtlich und gut gegliedert (1.–5. siehe „Bestandteile“), ansprechend präsentiert - Informativ und aussagekräftig, aber so kurz wie möglich! Die Bestandteile des Businessplans 1. 2. 3. Vorhabensbeschreibung erledigt - Kurze Zusammenfassung der Kerngedanken des Vorhabens - Rechtsform und Angaben zur Unternehmensleitung - Vorgesehene Anzahl der Mitarbeiter beim Start und später - Standort - Zielgruppe, Kunden - Produktpalette und Dienstleistungsangebot - Marketing-Maßnahmen und Werbung Datum Markt und Konkurrenz - Branchensituation - Markt- und Konkurrenzsituation Aufstellung der geplanten Investitionen und des Kapitalbedarfs 4. Rentabilitäts- und Umsatzvorschau für die nächsten 2 Jahre (Muster zu Rentabilitätsvorschau und Berechnungsbeispiel „Selbständig im Handwerk“, S. 67 ff) 5. Anlagen - Tabellarischer Lebenslauf mit beruflichem Werdegang, Zeugnisse - Aufstellung des Privatvermögens - Vertragsentwürfe (Miete, Pacht, Gesellschaftsvertrag, Angebote) - Wenn nötig: Sonstige Informationen zum Vorhaben (Fotos, Analysen, etc.)