Förderprogramme und Finanzierungshilfen für Gründer 2012

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Förderprogramme und Finanzierungshilfen für Gründer 2012
Selbständig im Handwerk
So finanzieren Sie Ihre Betriebsgründung richtig
Unternehmensberatung
Betriebswirtschaft
Die Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg und des Bundes für Gründerinnen und Gründerhelfen Ihnen beim Start und später beim Ausbau oder der Sicherung Ihres jungen Unternehmens.
Wichtige Hinweise
-
Ihren Antrag auf Förderung müssen Sie immer vor Beginn Ihres Vorhabens stellen.
Unter Vorhabensbeginn ist das Eingehen der ersten wesentlichen finanziell bindenden Verpflichtung zu verstehen, soweit sich diese auf die zu fördernden Vorhaben bezieht (z. B. Abschluss von
Kaufverträgen, Auftragsvergabe).
Die Anträge stellen Sie üblicherweise bei Ihrer Hausbank oder in einigen Programmen online.
-
Sie sollten ausreichend Eigenmittel (Bar- oder Sachwerte) für Ihr Vorhaben einsetzen.
-
Förderfähig sind nur Vorhaben, die eine langfristig angelegte und tragfähige Existenz erwarten
lassen.
-
Wenn Ihr gefördertes Projekt beendet ist, müssen Sie einen Verwendungsnachweis erbringen.
Damit belegen sie den bestimmungsgemäßen Einsatz Ihrer beantragten Finanzmittel.
-
Auf die Gewährung von Finanzhilfen haben Sie keinen Rechtsanspruch.
-
Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind von der Förderung i. d. R. ausgeschlossen.
-
Kombinationen von mehreren zinsverbilligten Landesförderprogrammen für dasselbe Vorhaben
sind i. d. R. nicht möglich.
Verwendungszweck
Die Förderprogramme für Gründer können Sie beantragen zur:
-
Gründung eines neuen Unternehmens.
-
Übernahme eines bestehenden Unternehmens.
-
Übernahme einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen (mindestens 10 %-ige Beteiligung und
Ausübung einer Geschäftsführungsfunktion).
-
Existenzfestigung bis zu 3 Jahren nach Gründung, Übernahme oder Beteiligung.
-
Sicherstellung der benötigten betrieblichen Liquidität.
-
Inanspruchnahme von Beratung und Coaching in der Vorgründungsphase oder auch nach dem erfolgten Start in die Selbständigkeit
Zur Finanzierung von:
-
Investitionen ins Anlagevermögen (Betriebsgrundstücke und Gebäude samt Baunebenkosten; Betriebsausstattungen wie Maschinen, Geräte, Einrichtungen, Betriebsfahrzeuge)
-
Übernahmepreis für ein Unternehmen bzw. für die Gesellschaftsanteile bei Betriebsübernahmen
-
Beschaffung oder Aufstockung des Warenlagers
-
Markterschließungsaufwendungen (Kosten für Werbekonzepte, Marktstudien, usw.)
-
Aufwendungen für immaterielle Investitionen (z. B. Patente, Lizenzen, Entwicklungskosten, etc.)
-
Betriebsmitteln (laufende Kosten, wie z. B. Miete, Pacht, Personalkosten, Außenstände, etc. )
In der Regel können über die Förderkredite nur die Nettoinvestitionskosten (ohne Mehrwertsteuer)
finanziert werden. Ausnahme: Sie sind nicht mehrwertsteuerabzugsberechtigt.
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Die Finanzhilfen
Finanzhilfen im Überblick
1. Darlehen “Gründungsfinanzierung” (L-Bank)
Förderanteil:
Laufzeit:
Gründung, Investitionen, Übernahme, Betriebsmittel und Warenlager
bis zu 100%
5 Jahre
8 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
Tilgungsfrei:
tilgungsfreie Jahre: 2 Ausnahme: 20-jährige Laufzeit: 3 Jahre
Mindestbetrag:
Höchstbetrag:
Sicherheiten:
i. d. R. 5.000 Euro
10 Mio. €
Auszahlung:
100 %
- Bankübliche Sicherheiten
- Die Übernahme einer 50%igen Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank zu besonderen Konditionen ist möglich. Die lfd. Bürgschaftsprovision beträgt 0,3 % bis 1,10 % p. a. aus dem valutierenden Bruttodarlehensbetrag, je nach Preisklasse des risikogerechten Zinssystems. Die
einmalige Gebühr beträgt 1 % aus dem Bürgschaftsbetrag.
Alternativ kann eine Bürgschaft bis zu 80 % (bis zu 1 Mio. Euro) bei der
Bürgschaftsbank beantragt werden. Bei höheren Bürgschaftsbeträgen ist die L-Bank zuständig.
Zinssatz:
Sonstiges:
Existenzfestigung:
*Risikogerechtes Zinssystem: Die Hausbank bestimmt Bonitäts- und
Besicherungsklasse und legt dann den Zinssatz fest. Die Zinsen und
Tilgungen werden monatlich fällig. Endfällige Darlehen werden am
Ende der Laufzeit getilgt.
Sondertilgungen sind gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Umschuldungen und Sanierungsfälle können nicht finanziert werden.
Investitionen zur Existenzfestigung können innerhalb der ersten 3
Jahre nach der Betriebsgründung finanziert werden. Danach kann
das Programm Wachstumsfinanzierung der L-Bank beantragt werden.
2. Liquiditätskredit (L-Bank)
Förderanteil:
bis zu 100%
(Betriebsmittel, Konsolidierungen, Übernahmen)
Mindestbetrag:
10.000 €
Höchstbetrag:
keiner
Laufzeiten:
Zwischen 3 bis 10 Jahren davon bis zu 2 tilgungsfreie Jahre.
Zinssatz:
risikogerecht; die Hausbank kann den angegebenen Nominalzinssatz um
ihre Standard-Risikokosten erhöhen.
Sicherheiten:
Der Förderkredit ist banküblich abzusichern. Eine Kombination mit einer
vergünstigten Bürgschaft der Bürgschaftsbank (Li 50) ist möglich.
Sonstiges:
Sondertilgungen sind ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich (Auszahlung 99%).
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3 . Darlehen “Startfinanzierung 80” für Gründungen mit geringem Kapitalbedarf (L-Bank)
Förderanteil:
bis zu 100% des Kapitalbedarfs
(Investitionen, Beteiligungen, Betriebsmittel, Warenlager)
Kapitalbedarf:
Maximal 150.000 €
Höchstbetrag:
100.000 € Darlehen
Mindestbetrag:
keiner
Auszahlung:
100 %
Laufzeit:
5 bis 10 Jahre, bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
Sicherheiten:
80 %-ige Ausfallbürgschaft durch die Bürgschaftsbank (obligatorisch)
Existenzfestigung:
Bearbeitungsgebühr (einmalig) 1,0 % aus dem Bürgschaftsbetrag, mindestens 200 Euro. Laufende Risikoprovision 0,8% pro Jahr aus dem Bruttodarlehensbetrag.
Investitionen zur Existenzfestigung können innerhalb der ersten 3 Jahre
nach der Betriebsgründung gefördert werden. Eine mehrmalige Beantragung des Programms ist möglich, sofern der maximale Bruttodarlehensbetrag bei Erstbewilligung nicht ausgeschöpft wurde.
Sonstiges:
- Auch für Nebenerwerb, wenn Vollexistenz innerhalb von 3 Jahren
erreicht werden kann.
- Wird das Investitionsvorhaben durch den Ehepartner durchgeführt, kann
das Vorhaben ebenfalls gefördert werden, wenn die Investitionen dem Betrieb dauerhaft zur Verfügung gestellt werden.
- Sondertilgungen sind ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
4. ERP-Darlehen “Kapital für Gründung” (KfW-Mittelstandsbank)
Eigenmittel:
mind. 15% der Investitionskosten
Förderanteil:
max. 25% der Investitionen, Markterschließungskosten und Material- und
Warenlager
Höchstbetrag:
500.000 €
Zinssätze:
1. bis 3. Jahr:
ab dem 4. Jahr:
Auszahlung:
100 %
Laufzeit:
15 Jahre, davon 7 Jahre tilgungsfrei (vorzeitige Rückzahlung des Darlehens
ab dem 8. Jahr möglich)
Sicherheiten:
lediglich persönliche Haftung von Antragsteller und Ehepartner
Garantieentgelt:
1,0 % p. a. vom valutierenden (noch offenen) Kreditbetrag
Existenzfestigung:
Investitionen zur Existenzfestigung können innerhalb der ersten 3 Jahre
nach der Betriebsgründung gefördert werden, wenn die Investitionen eindeutig der Festigung und Sicherung der Existenz dienen.
Sonstiges:
Bei Investitionen des Ehepartners ist keine Förderung möglich.
1,70%
3,70% (effektiv: 3,22%)
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5. Bürgschaft (Bürgschaftsbank)
Ausfallbürgschaft durch die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bei fehlenden oder nicht ausreichenden Sicherheiten für aufzunehmende Fremdmittel.
Höhe:
bis zu max. 80 % des Kreditbetrages (je nach vorgesehenem Darlehen/Kredit)
Bearbeitungsgebühr:
in der Regel 1,0 % der genehmigten Bürgschaft (einmalig), mindestens 200 Euro
Bürgschaftsprovision:
in der Regel 0,8% p. a. aus dem Kreditbetrag, abhängig vom Förderprogramm
6. Beteiligungskapital (Mittelständische Beteiligungsgesellschaft – MBG)
Beteiligungskapital für Existenzgründer in Form einer “Stillen Beteiligung”.
Beteiligung:
50.000 € bis 250.000 € (Gründung) bzw. bis 750.000 € (Übernahme)
Bearbeitungsgebühr:
1 % der genehmigten Beteiligung
Entgelt:
1. – 3. Jahr
5,75% (Gründung)
5,25% (Übernahme)
zusätzlich 1,00% gewinnabhängig
zusätzlich 1,50% gewinnabhängig
4. – 6. Jahr
ab 7. Jahr
6,25%
7,5%
zusätzlich 1,50% gewinnabhängig
zusätzlich 1,50% gewinnabhängig
Laufzeit:
10 Jahre, vorzeitige Rückzahlung möglich
Finanzierungsbeispiel:
Neugründung eines Handwerksbetriebs. Finanzierungsbedarf 220.000 € bei 30.000 € Eigenmitteln. Gute
wirtschaftliche Perspektive.
Kosten
Betriebsausstattung
Material/Waren
Betriebsmittel/Anlaufkosten
Kapitalbedarf
€
160
50
40
250
Finanzierung
€
Eigene Mittel
KfW Darlehen „Kapital für Gründung“
30
50
L-Bank Darlehen Gründungsfinanzierung
150
Kontokorrentkredit der Hausbank (z.B.)
20
Summe
250
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7. Förderung von Beratungsleistungen und Coaching für Existenzgründer und junge Unternehmen
7.1 Gründungs-Gutscheine
Bereits im Vorfeld der Existenzgründung können Sie sich neben der Unterstützung durch die Beraterinnen und Berater der Handwerkskammer bei Bedarf noch zusätzliche Hilfe von Branchenkennern und
Spezialisten einholen. Über die BWHM GmbH, die Beratungsgesellschaft für Handwerk, Wirtschaft und
Mittelstand können die Kosten für die Beratung und das Coaching im Vorfeld der Gründung bezuschusst
werden.
Mehr Informationen: www.bwhm-beratung.de
7.2 Gründercoaching der KfW für junge Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung
Sie haben sich mit einer Vollerwerbsexistenz selbstständig gemacht und benötigen Unterstützung durch
einen freiberuflichen Unternehmensberater?
Um Ihnen als Existenzgründerin und Existenzgründer die Finanzierung von Beratungs- und
Coachingmaßnahmen zu erleichtern und die Erfolgsaussichten Ihrer Existenzgründung zu erhöhen, können Sie bei der KfW einen Zuschuss zu den Kosten des Beratungshonorars eines Beraters bzw. Coaches in
Höhe von 50% beantragen.
Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen
Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Nicht gefördert werden Coachingmaßnahmen im Vorgründungsbereich.
Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk darf nicht mehr als 8 Stunden
pro Tag umfassen. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 6.000 Euro nicht überschreiten.
Für Unternehmer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet haben und Leistungen nach SGB II oder
SGB III beziehen, gelten im ersten Jahr nach der Gründung besonders attraktive Förderkonditionen. Sie
können 90% der Beratungskosten als Zuschuss erhalten.
Informationen im Internet unter: www.kfw.de
Regionalpartner für Ihre Fragen und die Antragstellung ist die Handwerkskammer Reutlingen.
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Ausführlichere Informationen zu den Programmen:
1. „Gründungsfinanzierung“ bis 3 Jahre nach Gründung
2. „Liquiditätskredit“
3. „Startfinanzierung 80“ für Vorhaben mit geringem Kapitalbedarf
4. „Kapital für Gründung“ der KfW-Mittelstandsbank
5. Bürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württ. GmbH
6. Beteiligungskapital der Mittelständ. Beteiligungsgesellschaft
7. Gründungs-Gutscheine
Gründercoaching
(www.l-bank.de)
(www.l-bank.de)
(www.l-bank.de)
(www.kfw.de)
(www.buergschaftsbank.de)
(www.mbg.de)
(www.bwhm-beratung.de)
(www.kfw.de)
So helfen wir Ihnen zur richtigen Finanzierung und Gründung:
Unser Beratungsangebot ist für Sie als Gründerin oder Gründer im Handwerk kostenfrei. Wir unterstützen Sie u.a. bei folgenden Fragen:
-
Optimaler Einsatz der Finanzhilfen mit Berechnung von Zins und Tilgung.
Aufstellen der Finanz-, Kosten-, und Umsatzplanung.
Berechnung der Rentabilitätsvorschau (Umsatz- und Ertragsvorschau).
Vorbereitung der Bankgespräche.
Vorbereitung und Prüfung Ihres Businessplanes.
Vermittlung von Betrieben aus der Betriebsbörse zur Übernahme.
Gutachten für Antragstellung bei L-Bank, Ausgleichsbank und Bürgschaftsbank.
Ihre betriebswirtschaftlich-kaufmännischen Berater bei der Handwerkskammer Reutlingen:
Finanzierung und Gründung (Reutlingen, Freudenstadt, Tübingen und Zollern-Alb-Kreis):
Dipl.-Bw. (FH) Sylvia Weinhold
07121 / 2412-133
[email protected]
Dipl.-Bw. (FH) Bianca Schütz
07121 / 2412-134
[email protected]
Finanzierung und Gründung (Sigmaringen):
Dipl.-Bw. (FH) Sabine Romer
07571 / 7477-50
[email protected]
Die Kosten der Beratung tragen die Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer, die Handwerkskammer sowie Bund (BMWI) und
Land Baden-Württemberg durch Zuschüsse.
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Checkliste zur Erstellung Ihres Businessplanes
Ziele des Businessplans
-
Kontrollinstrument zur Ziel- und Arbeitsplanung für Sie
-
Mittel um Banken, Bürgen und Kunden von der Geschäftsidee zu überzeugen
Wie soll der Businessplan aussehen?
-
Schriftlich
-
Übersichtlich und gut gegliedert (1.–5. siehe „Bestandteile“), ansprechend präsentiert
-
Informativ und aussagekräftig, aber so kurz wie möglich!
Die Bestandteile des Businessplans
1.
2.
3.
Vorhabensbeschreibung
erledigt
-
Kurze Zusammenfassung der Kerngedanken des Vorhabens
-
Rechtsform und Angaben zur Unternehmensleitung
-
Vorgesehene Anzahl der Mitarbeiter beim Start und später
-
Standort
-
Zielgruppe, Kunden
-
Produktpalette und Dienstleistungsangebot
-
Marketing-Maßnahmen und Werbung
Datum
Markt und Konkurrenz
-
Branchensituation
-
Markt- und Konkurrenzsituation
Aufstellung der geplanten Investitionen und des Kapitalbedarfs
4. Rentabilitäts- und Umsatzvorschau für die nächsten 2 Jahre
(Muster zu Rentabilitätsvorschau und Berechnungsbeispiel
„Selbständig im Handwerk“, S. 67 ff)
5. Anlagen
-
Tabellarischer Lebenslauf mit beruflichem Werdegang, Zeugnisse
-
Aufstellung des Privatvermögens
-
Vertragsentwürfe (Miete, Pacht, Gesellschaftsvertrag, Angebote)
-
Wenn nötig: Sonstige Informationen zum Vorhaben (Fotos, Analysen, etc.)