Step 9 PDF - International Graduate Center

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Step 9 PDF - International Graduate Center
12 Steps: 12 Schritte zum Job – Career Service Hochschule Bremen
Step 9: Arbeitsbedingungen in Deutschland
Interview mit Moritz Jerzembeck und Antonia Schmider, Hochschulinformationsbüro des
Deutschen Gewerkschaftsbundes.
Viele ausländische Studierende möchten oder müssen während ihres Aufenthalts in Deutschland ein Praktikum
absolvieren, eine studentische Nebenbeschäftigung ausüben oder sogar im Anschluss an ihr Studium eine
hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen. Um keine bösen Überraschungen zu erleben lohnt es sich frühzeitig über
die Rahmenbedingungen hierzu informiert zu sein. Für einen Ersten Einstieg hierzu dient diese Information des
Hochschulinformationsbüros Bremen der Gewerkschaften. Weitere Informationen erhaltet ihr im
Hochschulinformationsbüro des DGB an der Universität Bremen, in den Career Centern an Hochschule und
Universität Bremen oder im Büro für ausländische Studierende im AStA der Universität Bremen.
Praktika, studentischer Nebenerwerb und Berufseinstieg
Die meisten arbeitsrechtlichen Regelungen, die hier beschrieben werden, gelten für alle
Beschäftigungsformen. Mit Ausnahme von Pflichtpraktika, die in der Prüfungsordnung eures Studiengangs
festgeschrieben sein müssen, gelten auch Praktika als Beschäftigungsverhältnisse. Demnach ist hier auch das
Arbeitsrecht anzuwenden. Das betrifft insbesondere Regelungen zu Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub
und Mindestlohn. Hiervon sind studentische Nebentätigkeiten (Minijob, Midijob, kurzfristige Beschäftigung)
ausdrücklich nicht ausgenommen! Nur weil ihr hier weniger arbeitet, bedeutet das nicht, dass damit
zwangläufig weniger Rechte verbunden sind.
Praktische Tätigkeiten nach Aufenthaltsstatus
Beachtet bitte, dass eurer Aufenthaltsstatus (leider) Einfluss darauf hat, wie viel ihr arbeiten dürft. Während
Studierenden aus der EU quasi den deutschen Studierenden gleichgestellt sind (Max. 20 Std. wöchentlich.
Ausnahmen: Arbeit am Wochenende, in den Abendstunden oder kurzfristige Beschäftigungen von maximal als
70 Tagen oder 3 Monaten) und freien Zugang zum Arbeits- und Praktikumsmarkt haben, ist dieser für
internationale Studierende aus Nicht-EU Ländern begrenzt! (120 volle oder 240 halbe Arbeitstage im Jahr).
Hierauf finden auch Praktika (auch Pflichtpraktika) Anrechnung. Überschreitungen müssen unbedingt mit der
Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde abgesprochen werden. Ausnahme hiervon ist die Tätigkeit als
wissenschaftliche Hilfskraft. Hier dürfen alle internationalen Studierenden unbeschränkt arbeiten, solang das
Studium hierdurch nicht gefährdet wird. Die Tätigkeit ist aber der Ausländerbehörde zu melden.
Selbstständige oder freiberufliche Arbeit ist internationalen Studierenden aus Nicht-EU-Ländern leider nicht
gestatten. Wenn ihr nicht aus einem EU-Land kommt, seid ihr also auf eine_n Arbeitgeber_In angewiesen und
dürft z.B. keine Rechnungen schreiben.
Praktikum:
Kann ich im Praktikum Geld verdienen?
Ja, im Praktikum darf Geld verdient werden. Hierfür gelten aber unterschiedliche Voraussetzungen, je nach
Praktikumsform.
Pflichtpraktika, wie sie in den Prüfungsordnungen der Universitäten und Hochschulen festgeschrieben sind,
gelten nicht als Arbeitsverhältnisse sondern als Bestandteil der Ausbildung. Damit kommen viele
arbeitsrechtliche Regelungen hier nicht zur Anwendung. Ihr habt keinen Anspruch auf einen Lohn, auch wenn
es inzwischen üblich ist, dass auch für Pflichtpraktika Geld bezahlt wird. Etwa 300€ im Monat kann als ein
üblicher Wert angesehen werden, dieser kann je nach Branche stark schwanken. Es gibt auch immer noch
Bereiche, in denen für Pflichtpraktika kein Geld bezahlt wird. Letztlich hängt das von eurem Praktikumsträger
ab. Die deutschen Gewerkschaften halten ein Entgelt in Höhe des in Deutschland geltenden
Unterstützungssatzes für Studierende (BAföG) auch für Pflichtpraktika für angemessen (in 2015 sind das 670€).
Sprecht eure Praktikumsträger in jedem Fall auf eine angemessen Entlohnung an.
Freiwillige Praktika, die nicht in der Prüfungsordnung stehen, gelten als Arbeitsverhältnisse, egal ob sie vor,
während oder nach dem Studium stattfinden. Hier genießt ihr den vollen Schutz des Arbeitsrechts
(Mindestlohn von 8,50€ ab dem 3. Monat, Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, usw.)
In Einzelfällen zahlen große Betriebe an Gewerkschaftsmitglieder tarifvertraglich festgesetzte
Praktikumsentgelte. Hier kann sich für euch eine Gewerkschaftsmitgliedschaft lohnen. Erkundigt euch vor Ort.
Hat es Sinn mehrere Praktika zu machen?
Euer Pflichtpraktikum müsst ihr machen, das ist klar. Darüber hinaus lässt sich diese Frage nicht ganz einfach
beantwortet. Einerseits gewinnt man durch Praktika viele Einblicke in die spätere Arbeitswelt und lernt ganz
allgemein eine Menge. Auch zum sicheren Spracherwerb sind Praktika in vielen Fällen gut geeignet. Es ist aber
überaus wichtig, dass dein Praktikum keinen regulären Arbeitsplatz ersetzt. Ein Praktikum ist ein Lernverhältnis
und sollte auch als solches von deinem Praktikumsträger verstanden werden. Praktikant_Innen werden viel zu
häufig als günstige Arbeitskraft ausgenutzt. Dazu kommt, dass eine große Menge Praktika im Lebenslauf
keineswegs nur gut aussieht. Viele potentielle Arbeitgeber_Innen könnten sich fragen, warum ihr so viele
Praktika nötig hattet oder ob ihr so schwierig oder zu wenig durchsetzungsfähig seid um aus einer eurer vielen
Praktikumsstellen in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis zu wechseln. Deshalb raten wir zu einer eher
geringen Zahl von Praktika vor und während des Studiums. Befriedigt euer eigenes Bedürfnis nach Einblick und
Wissenserwerb und scheut euch nicht euch frühzeitig als Experten zu empfinden und nach einem regulären
Beschäftigungsverhältnis zu suchen. Das ist vor allem nach eurem Studium besonders wichtig. Generell raten
wir von Praktika nach dem erfolgreichen Studienabschluss ab. Ab diesem Zeitpunkt seid ihr ausgebildete
Fachleute und es gibt keinen Grund mehr euch als Praktikant_Innen anzustellen. Um euch nicht gleich auf
Lebenszeit einstellen zu müssen haben Arbeitgeber_Innen andere arbeitsrechtliche Werkzeuge zur Verfügung,
wie z.B. Probezeiten und befristete Verträge. Ein Praktikum ist kein Ersatz für einen richtigen Job!
Welche Rechte und Pflichten habe ich im Praktikum?
Du hast in allen Praktikumssituationen ein Recht auf einen Praktikumsvertrag und solltest den auch unbedingt
einfordern. In einem Praktikumsvertrag sollten alle Angaben zu Beginn und Dauer des Praktikumsverhältnisses,
dem Ort des Praktikums, der Höhe der Vergütung, den Arbeitszeiten, der Dauer des Urlaubs und den
Kündigungsfristen festgehalten sein. Außerdem solltest du darauf bestehen, dass dein Praktikum in Ablauf und
Inhalt beschrieben wird und dir konkrete Ansprechpartner_Innen vor Ort genannt werden.
Hier lassen sich natürlich auch deine „Pflichten“ nachlesen. So müsstest du dort auch nachlesen können, wie du
vorzugehen hast, wenn du während deines Praktikums krank wirst oder wenn du dein Praktikum vorzeitig
beenden möchtest. Manchmal lassen sich Arbeitgeber auch eine unternehmerische Geheimhaltungspflicht
unterschreiben. Damit wollen sie sichergehen, dass keine sensiblen Informationen nach „draußen“ gelangen.
An solche Absprachen solltest du dich natürlich halten.
Es ist üblich, dass nicht jeder Praktikumsträger die arbeitsrechtlichen Regelungen eines Praktikumsvertrags im
Einzelnen niederschreibt. Stattdessen findet man oft Bezüge auf allgemeines deutsches Arbeitsrecht oder die
Sozialgesetzbücher. Lasst euch dadurch nicht verunsichern und sucht mit eurem Praktikumsvertrag nach Bedarf
eine Beratungsstelle auf, wenn ihr bei der Interpretation Hilfe benötigt. Einen seriösen Arbeitgeber könnt ihr
aber auch immer direkt nach den Absprachen in eurem Vertrag ausfragen.
Beachtet unbedingt den Unterschied zwischen freiwilligem und Pflichtpraktikum. Während im freiwilligen
Praktikum, spätestens nach dem 3. Monat der Beschäftigung, alle Arbeitnehmer_Innenrechte gelten, ist das bei
Pflichtpraktika nicht so. Pflichtpraktika müssen mit einem bestimmten Stundensatz erfüllt werden. Werdet ihr
also während eures Praktikums krank und leistet dadurch im Praktikum weniger Stunden als zur
Prüfungsleistung gefordert, müsst ihr euer Praktikum verlängern um der Prüfungsordnung gerecht zu werden.
So sind auch Kündigungen bei Pflichtpraktika problematisch. Das bedeutet aber nicht, dass ihr alles einfach
ertragen und damit leben müsst, wenn ihr an euren Praktikumsplatz schlecht behandelt werdet oder nur
Kaffee kochen und das Büro reinigen dürft. Sprecht im Zweifel frühzeitig mir der Praktikumsbetreuung eures
Studiengangs oder den Beratungseinrichtungen an eurer Hochschule.
Berufseinstieg:
Was muss ich über die ersten 100 Tage im Job wissen?
Grundsätzlich kann die Anfangsphase im neuen Job besonders spannend sein. Endlich kannst du abstraktes
Wissen in die Praxis umsetzen, lernst viele neue Kolleginnen und Kollegen kennen und erntest möglicherweise
auf Anhieb viel Zuspruch deines Arbeitgebers.
Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten. Zunächst hast Du immer Anspruch auf einen Arbeitsvertrag, der dem
Praktikumsvertrag sehr ähnlich ist. Auch hier sind alle wichtigen Regelungen und, statt einer
Ausbildungsbeschreibung, eine Tätigkeitsbeschreibung verzeichnet. Eine zwingende Vorschrift zu einem
schriftlichen Arbeitsvertrag gibt es aber nicht. Sollte einmal eine Tätigkeit ohne schriftlichen Arbeitsvertrag
aufgenommen werden, existiert rein rechtlich trotzdem ein Arbeitsvertag, der dann in allen Bereichen den
gesetzlichen Minimalvorgaben entspricht. Wir raten daher: Besteht immer auf einen schriftlichen
Arbeitsvertrag!
Erkundige dich in deinem Betrieb ob es vor Ort einen Betriebsrat (oder Personalrat) gibt
(Arbeitnehmervertretung um Betrieb). Leider gibt es nicht in allen Betrieben einen Betriebsrat, wenn es aber
einen gibt, ist er ein sehr guter Anlaufpunkt für alle rechtlichen und sozialen Fragen die sich für dich an deinem
neuen Abreitplatz ergeben.
Man darf nicht von dir erwarten, dass du zu Beginn gleich alles richtig machst. Solltest du gleich zum Anfang
viele Überstunden ansammeln (weil du möglicherweise für die dir übertragenen Aufgaben etwas länger
brauchst) dann solltest du die nicht deinem Arbeitgeber „schenken“. Er muss dir die Überstunden entweder
mit Freizeitausgleich oder mit mehr Gehalt vergüten.
Was ist eine Probezeit?
Oft ist eine Probezeit in deinem Arbeitsvertrag geregelt. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die eine Probezeit
zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses vorschreibt. Häufig wird aber eine Probezeitdauer von höchstens sechs
Monaten vereinbart. Innerhalb der Probezeit können du UND dein Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen
kündigen. Die Länge der Probezeit ist nicht gesetzlich geregelt, eine längere Probezeit als sechs Monate ist aber
unüblich und sollte nicht akzeptiert werden.
In dieser Zeit gilt die allgemeine Kündigungsfrist von zwei Wochen (für den Arbeitgeber als auch für dich). Das
heißt dein Arbeitgeber aber auch du könnt das Arbeitsverhältnis innerhalb von 14 Tagen auflösen Nach der
Probezeit greift dann ein Kündigungsschutz von vier Wochen und die Kündigung muss begründet werden. Nicht
in jeden Fall ist eine Kündigung dann zulässig. Erkundigt euch frühzeitig zu den Einzelheiten, wenn ihr eine
Kündigung erhaltet oder selbst kündigen wollt. Aus einem für deine Branche abgeschlossenen Tarifvertrag kann
sich eine kürzere Frist für eine Probezeit und längere Kündigungsfristen ergeben. Daran muss sich dann auch
dein zukünftiger Arbeitgeber halten.
Die Probezeit dient also sowohl dir als auch dem Arbeitgeber in den ersten Tagen der Beschäftigung
herauszufinden, ob ihr zusammenpasst. Du brauchst aber keine Angst haben, und die kommenden sechs
Monate nur versuchen alles richtig zu machen. Nach unserer Erfahrung ist es ein besserer und entspannter
Weg, Fehler geschehen zu lassen und diese zu nutzen um die eigene Fähigkeit im Umgang mit Fehlern unter
Beweis zu stellen.
Ein voller Urlaubsanspruch ergibt sich erst nach sechs Monaten Beschäftigung und fällt oft mit dem Ablauf
eurer Probezeit zusammen.
Was ist, wenn ich krank werde?
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gilt für euch ab dem ersten Arbeitstag.
Wer krank ist meldet das unverzüglich dem Arbeitgeber, geht anschließend zum Arzt, erhält dort neben der
Behandlung ein Attest und reicht dieses innerhalb von drei Werktagen beim Arbeitgeber ein. Liegengebliebene
Arbeit wird nicht unbezahlt nachgearbeitet.
Viele Arbeitgeber_Innen verstehen jedoch eine Krankschreibung in der Probezeit als Zeichen für eine_n
schlechte_n Arbeinehmer_In und entscheiden auch hieran über eine Weiterbeschäftigung. Das ist natürlich
großer Unsinn und eure Gesundheit sollte immer an erster Stelle stehen. Seid euch jedoch darüber im Klaren,
dass lange oder häufige Krankschreibungen in der Probezeit gerne auf dieses Weise missverstanden werden.
Welche Recht und Pflichten habe ich als Arbeitnehmer?
Grundsätzlich leiten sich deine Rechten und Pflichten aus deinem Arbeitsvertrag ab. Hier sollten alle Angaben
zu der Ausgestaltung deines Arbeitsplatzes festgehalten sein. Immer wenn das nicht der Fall ist, greift die
gesetzliche Minimalregelung. Eine Unterschreitung des gesetzlichen Minimums (Mindestlohn, maximale
Wochenarbeitszeit, Urlaubstage, Lohn bei Krankheit, usw.) durch den Arbeitsvertrag ist verboten und kann den
Vertrag als Ganzes unwirksam machen.
Deine Hauptleistungspflicht ist natürlich die Erbringung der vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung. Dein_e
Arbeitgeber_In hat dabei einen Anspruch auf „durchschnittlich gute Leistungen“: Niemand muss immer perfekt
sein!
Im Gegenzug muss dein_e Arbeitgeber_In das vertraglich geregelte Gehalt, zu dem ebenfalls vertraglich
geregelten Zeitpunkt auszahlen. Dein Arbeitsvertrag sollte aber auch noch Angaben zu Arbeitsbeginn- und
Dauer, zur Probezeit, zu Kündigungsfristen, der Anzahl der Urlaubstage usw. machen. Es gilt: Je mehr im
Arbeitsvertrag wörtlich geregelt ist, desto weniger muss hinterher aus Gesetzen und Verordnungen
herausgelesen werden.
Viele Arbeitsverträge sind auf Anhieb nicht immer zu verstehen. Als Gewerkschaftsmitglied kannst du deine
zuständige Gewerkschaft bitten, deinen Vertrag im vor der Vertragsunterzeichnung zu prüfen.
Einige Regeln die IMMER gelten:
Arbeitsvertrag & Kündigung: Während ein Arbeitsvertrag nicht zwingend schriftlich vorliegen muss, gilt das
nicht für eine Kündigung. Diese ist immer schriftlich auszusprechen. Mündliche Kündigungen sind nicht
wirksam.
• Urlaub: Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 20 Tage/Jahr für Tätigkeiten, die an 5 Tagen der
Woche ausgeführt werden und 24 Tage/Jahr für Tätigkeiten, die an 6 Tagen in der Woche ausgeführt
werden. Der volle Urlaubsanspruch tritt nach 6 Monaten Beschäftigung ein. Davor wird Urlaub anteilig
gewährt. Zusätzlich gibt es Sonderurlaube für besondere Fälle (Todesfälle in der Verwandtschaft usw.)
Während des Urlaubs wird das Gehalt weitergezahlt. Der Urlaub ist am Stück zu gewähren, die
Methode „Hier mal ein Tag, dort mal ein Tag“ nach dem Interesse der Arbeitgeber ist unzulässig.
• Tarifverträge gewähren mehr Urlaubstage (bis zu 30+) und mehr Sonderurlaube z.B. im Falle eines
Umzugs. Erkundige dich, ob in deiner Branche ein Tarifvertrag gilt.
• Arbeitszeit: Die übliche Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Viele Tarifverträge regeln geringere
Wochenarbeitszeiten. Die reguläre maximale Wochenarbeitszeit beträgt 48 Stunden und darf nur
unter bestimmten Voraussetzungen und nicht regelmäßig überschritten werden. Unter Ausnutzung
aller Ausnahmen und Regelungen ist eine kurzfristige maximale Wochenarbeitszeit von 60 Std.
möglich (aber nicht ratsam!). Alles was darüber hinausgeht, ist illegal. Wer die erlaubte Arbeitszeit
überschreitet, geht u.a. das Risiko ein, den Versicherungsschutz zu verlieren!
• Gleichbehandlung: Die unterschiedliche Gewährung von Rechten wegen Unterschieden im Geschlecht,
der Herkunft, der Religion oder der sexuellen Gesinnung ist verboten.
• Sonderleistungen: Gewisse Sonderleistungen, wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Umzugsbeihilfen,
usw. sind FREIWILLIGE Leistungen der Arbeitgeber. Hierauf besteht kein gesetzlicher Anspruch.
Interessant für internationale Studierende: Umzugsbeihilfen bei Zuzug aus dem Ausland sind in vielen
Branchen völlig unbekannt! Fragt euren Arbeitgeber danach, darauf bestehen könnt ihr leider nicht.
WICHTIG: Freiwillige Leistungen der Arbeitgeber sind, wenn sie gewährt werden, immer ALLEN
Mitarbeiter_Innen zu gewähren. Eine selektive Verteilung von Privilegien ist (zumindest auf diese Weise) nicht
erlaubt.
Mit welchem Einstiegsgehalt kann ich rechnen? Gibt es große Schwankungen regional und nach
Berufssparten?
Ja, es gibt Schwankungen beim Einkommen, sowohl nach Berufssparten, als auch nach Regionen. Bei den
Sparten ist es so, wie fast überall auf der Welt: Technische und ökonomische Berufe werden i.d.R. besser
bezahlt als z.B. soziale Berufe. Große Industrien bezahlen besser, als mittelständische Unternehmen oder
Handwerksbetriebe.
Regional gibt es sowohl ein Nord-Süd als auch ein Ost-West Gefälle. Im Süden wird besser verdient als im
Norden, im Westen besser als im Osten. Diese Unterschiede spiegeln aber oft auch das jeweilige Preisniveau
wieder.
In Deutschland spielt dazu das Tarifvertragssystem eine große Rolle. In Bereichen, in denen es Gewerkschaften
gelungen ist mit den Arbeitgeberverbänden Tarifverträge auszuhandeln, sind die Löhne und die
Arbeitsbedingungen zumeist besser und heben regionale Lohnunterschiede zumindest auf Nord-Süd-Ebene
auf. Deshalb ist es wichtig zu wissen, ob in der anvisierten Firma ein Tarifvertrag gilt. Tarifvertragliche Löhne
und Gehälter basieren auf einem von Gewerkschaften und Arbeitgebern festgelegten, einsehbaren System.
Überall dort, wo keine Tarifverträge gelten, werden diese zwar gern als Richtschnur verwendet, letztlich sind
eure Löhne in solchen Bereichen jedoch reine Verhandlungssache und von eurem eigenen Geschick anhängig.
Wir können keine allgemeingültigen Aussagen zum Verdienst machen. Genaue Lohnspiegel und geltende
Tarifverträge sind jedoch im Internet unter www.lohnspiegel.de erhältlich oder bei den Gewerkschaften vor Ort
oder der Arbeitnehmerkammer in Bremen zu erfragen.
Für alle denen das zu abstrakt ist, hier ein kleiner Richtwert: Das Anfangsgehalt eines Ingenieurs in der Metallund Elektroindustrie (BA) betrug im Wirkungsbereich des Tarifvertrags der IG-Metall (Gewerkschaft der M+E
Industrie) in 2015 zwischen 4116€ und 4670€ brutto (je nach Tätigkeitsprofil).
Verdiene ich wirklich mehr, wenn ich einen Master mache?
Ja. Das gilt zwar nicht in jedem Einzelfall, aber im Durchschnitt verdienen Master Absolvent_Innen mehr als BA
Absolvent_Innen. Das Lohnsystem basiert auf Lohngruppen und Tätigkeits- und Ausbildungsbeschreibungen,
die diesen Lohngruppen zugeordnet sind. Wer hier mehr vorzuweisen hat, hat einen Anspruch auf eine höhere
Eingruppierung und erhält mehr Geld. Das gilt zumindest überall dort, wo Tarifverträge gelten.
Was kann ich machen, wenn Probleme auftauchen?
Alle hier beschrieben Regelungen stellen den arbeitsrechtlichen Normalzustand in Deutschland dar. Leider gibt
es immer wieder Arbeitgeber_Innen und Praktikumsträger, die das geringe Wissen internationaler Studierende
über die geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen ausnutzen. Das müsst ihr euch aber nicht gefallen lassen.
Nehmt eure Rechte war und sprecht eure Arbeitgeber_Innen frühzeitig auf Missstände an und erkundigt euch,
welche der hier aufgezählten Rahmenbedingungen für euch vor Ort gelten sollen und welche nicht. Das gibt
euch eine gute Möglichkeit die Qualität eures Arbeitsplatzes oder eurer Praktikumsstelle einzuschätzen und
euch, falls nötig, doch noch für eine andere Stelle zu entscheiden. Wenn ihr bereits eine Tätigkeit
aufgenommen habt und euch ungerecht
behandelt fühlt, dann sucht unbedingt eine der hier genannten Beratungsstellen oder das nächste
Gewerkschaftsbüro in eurer Nähe auf und lasst euch zu euren Handlungsoptionen beraten.
Gewerkschaftsmitgliedschaft für internationale Studierende. Lohnt sich das?
Bis hier her habt ihr ziemlich oft Worte wie „Tarifvertrag“ und „Gewerkschaften“ gelesen. Tatsächlich sieht das
deutsche Grundgesetz vor, dass nicht der Staat, sondern Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände für die
Lohnfindung zuständig sind. Dort wo Gewerkschaften viele Mitglieder haben und damit mächtig sind, können
sie für Arbeitnehmer vorteilhafte Tarifverträge aushandeln. Diese Bereiche und Branchen der Arbeitswelt sind
bis heute die arbeitnehmerfreundlichsten im ganzen Land. Dieses System ist so erfolgreich, dass Arbeitgeber
alle in Tarifverträgen ausgehandelten Vorteile allen Arbeitnehmer_Innen zu Verfügung stellen, egal ob sie
Mitglied einer Gewerkschaft sind oder nicht. Das müssten sie rein rechtlich nicht tun, sie tun es aber, um damit
ein Situation zu verhindern, in der nur gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer_Innen profitieren und somit
alle Arbeitnehmer_Innen in die Gewerkschaften strömen würden, worauf noch bessere Abschlüsse möglich
würden, usw.
Hieraus ergibt sich, dass eine Gewerkschaftsmitgliedschaft auch für internationale Studierende sinnvoll und
wichtig ist: Ihr helft uns damit das Entgeltsystem zu erhalten und zu fördern, von dem ihr selbst profitieren
könnt. Darüber hinaus bieten Gewerkschaften in Deutschland eine hochwertige Beratung in allen
arbeitsrechtlichen Fragen, eine Rechtsschutzversicherung für den Streitfall vor deutschen Arbeitsgerichten und
einen Service, bei dem Ihr eure Arbeitsverträge und Arbeitszeugnisse prüfen lassen könnt. Zudem erhaltet ihr
Zugang zum Bildungsprogramm der Gewerkschaften. Eine Gewerkschaftsmitgliedschaft kostet für Studierende,
je nach Berufsgruppe, maximal 2,50€ im Monat und danach 1% vom Bruttolohn. Also: Join your local Union.
Kontakt:
HIB des DGB, Moritz Jerzembeck, Antonia Schmider
http://hib-bremen.de/, Uni Bremen, Bibliothekstrasse 3/StH, Raum A 2040, 28359 Bremen
Tel: 0421 – 218 69 771
[email protected]