Landratsamt Hof Bernd Hering, Landrat

Transcription

Landratsamt Hof Bernd Hering, Landrat
Landratsamt Hof
Schaumbergstraße 14
Publikumsverkehr beim Landratsamt Hof:
Fernsprechanschluss:
Vorwahl (09281) Ruf-Nr. 57-0 (Vermittlung)
Durchwahl 57 – und Nebenstellen-Nr.
Telefax: 09281/58340
E-Mail: [email protected]
Internet: www.landkreis-hof.de
Konten der Kreiskasse Hof:
Kreis- und Stadtsparkasse Hof 430006866 (BLZ 780 500 00)
Sparkasse Fichtelgebirge 430200832
(BLZ 780 550 50)
Postbank Nürnberg 21849857
(BLZ 760 100 85)
Jahrgang 2006
Montag:
7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag:
7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Mittwoch:
7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Donnerstag:
7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag:
7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Annahmeschluss in der Kfz-Zulassungsstelle: eine halbe
Stunde vor Ende der Öffnungszeiten
30. Dezember 2006
Nr. 21
INHALTSVERZEICHNIS
Nr. 74 1. Nachtragshaushaltssatzung des Abwasserverbandes Selbitztal,
Sitz Naila, für das Haushaltsjahr 2006
74.
II.
1. Nachtragshaushaltssatzung des Abwasserverbandes Selbitztal, Sitz Naila, für das Haushaltsjahr 2006
Das Landratsamt Hof hat mit Schreiben vom 14.12.2006 die Nachtragshaushaltssatzung sowie den Nachtragshaushaltsplan rechtsaufsichtlich gewürdigt und mitgeteilt, dass die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung erteilt wird.
Auf Grund der §§ 65 und 78 Abs. 3 des Wasserverbandsgesetzes
- WVG - vom 12.02.1991 (BGBl I S. 405), des Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) sowie der
§§ 19 ff der Verbandssatzung (Amtsblatt des Landkreises Hof Nr.
18/2002) erlässt der Abwasserverband Selbitztal folgende Nachtragshaushaltssatzung:
III.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan des Abwasserverbandes Selbitztal für
das Haushaltsjahr 2006 liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis einschließlich Mittwoch, den 31.01.2007, in der Geschäftsstelle des Abwasserverbandes Selbitztal, Mittelklingensporn 4, 95119
Naila, während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. Gleichzeitig liegt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2006 zu
jedermanns Einsicht an gleicher Stelle aus.
I.
§1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
Naila, 22.12.2006
im Verwaltungshaushalt die Einnahmen und Ausgaben erhöht um
15.000 Euro und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 1.785.000 Euro auf nunmehr 1.800.000 Euro verändert,
Abwasserverband Selbitztal
Der Vorsteher
im Vermögenshaushalt die Einnahmen und Ausgaben erhöht um
521.813 Euro und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 802.000 Euro auf nunmehr
1.323.813 Euro verändert.
Klaus Adelt
1. Bürgermeister der Stadt Selbitz
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 300.000 Euro um 55.000 Euro
erhöht und damit auf 355.000 Euro neu festgesetzt.
§3
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2006 in Kraft.
Landratsamt Hof
Bernd Hering, Landrat
Druck: Pauli Offsetdruck, Am Saaleschlößchen 6, 95145 Oberkotzau
91
(Auflage 500)
Gedruckt auf Recycling-Papier