Landratsamt Hof Bernd Hering, Landrat
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Landratsamt Hof Bernd Hering, Landrat
Landratsamt Hof Schaumbergstraße 14 Publikumsverkehr beim Landratsamt Hof: Fernsprechanschluss: Vorwahl (09281) Ruf-Nr. 57-0 (Vermittlung) Durchwahl 57 – und Nebenstellen-Nr. Telefax: 09281/58340 E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-hof.de Konten der Kreiskasse Hof: Kreis- und Stadtsparkasse Hof 430006866 (BLZ 780 500 00) Sparkasse Fichtelgebirge 430200832 (BLZ 780 550 50) Postbank Nürnberg 21849857 (BLZ 760 100 85) Jahrgang 2006 Montag: 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr Dienstag: 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr Mittwoch: 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr Donnerstag: 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr Annahmeschluss in der Kfz-Zulassungsstelle: eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeiten 30. Dezember 2006 Nr. 21 INHALTSVERZEICHNIS Nr. 74 1. Nachtragshaushaltssatzung des Abwasserverbandes Selbitztal, Sitz Naila, für das Haushaltsjahr 2006 74. II. 1. Nachtragshaushaltssatzung des Abwasserverbandes Selbitztal, Sitz Naila, für das Haushaltsjahr 2006 Das Landratsamt Hof hat mit Schreiben vom 14.12.2006 die Nachtragshaushaltssatzung sowie den Nachtragshaushaltsplan rechtsaufsichtlich gewürdigt und mitgeteilt, dass die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung erteilt wird. Auf Grund der §§ 65 und 78 Abs. 3 des Wasserverbandsgesetzes - WVG - vom 12.02.1991 (BGBl I S. 405), des Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) sowie der §§ 19 ff der Verbandssatzung (Amtsblatt des Landkreises Hof Nr. 18/2002) erlässt der Abwasserverband Selbitztal folgende Nachtragshaushaltssatzung: III. Der 1. Nachtragshaushaltsplan des Abwasserverbandes Selbitztal für das Haushaltsjahr 2006 liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis einschließlich Mittwoch, den 31.01.2007, in der Geschäftsstelle des Abwasserverbandes Selbitztal, Mittelklingensporn 4, 95119 Naila, während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. Gleichzeitig liegt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2006 zu jedermanns Einsicht an gleicher Stelle aus. I. §1 Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden Naila, 22.12.2006 im Verwaltungshaushalt die Einnahmen und Ausgaben erhöht um 15.000 Euro und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 1.785.000 Euro auf nunmehr 1.800.000 Euro verändert, Abwasserverband Selbitztal Der Vorsteher im Vermögenshaushalt die Einnahmen und Ausgaben erhöht um 521.813 Euro und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 802.000 Euro auf nunmehr 1.323.813 Euro verändert. Klaus Adelt 1. Bürgermeister der Stadt Selbitz §2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 300.000 Euro um 55.000 Euro erhöht und damit auf 355.000 Euro neu festgesetzt. §3 Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2006 in Kraft. Landratsamt Hof Bernd Hering, Landrat Druck: Pauli Offsetdruck, Am Saaleschlößchen 6, 95145 Oberkotzau 91 (Auflage 500) Gedruckt auf Recycling-Papier