Schöne Hände -- gesunde Haut

Transcription

Schöne Hände -- gesunde Haut
friseurhandwerk
Schöne Hände – gesunde Haut
Pflegetipps und Informationen für das Friseurhandwerk
FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN
FRISEURHANDWERK
Schöne Hände – gesunde Haut
Pflegetipps und Informationen für das Friseurhandwerk
FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN
Impressum
Schöne Hände – gesunde Haut
Erstveröffentlichung 04/2007, Stand 12/2015
© 2007 Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege (BGW)
Herausgegeben von
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege (BGW)
Hauptverwaltung
Pappelallee 33/35/37
22089 Hamburg
Tel.: (040) 202 07 - 0
Fax: (040) 202 07 - 24 95
www.bgw-online.de
Bestellnummer
TP-HAP-9
Fachliche Beratung
Sabine Schoening, BGW studio78
Redaktion
Christina Schiller, BGW-Kommunikation
Thorsten Pries, BGW-Produktentwicklung
Fotos
Werner Bartsch (S. 8, 12, 13, 14, 16, 18, 20, 24); BGW studio78 (S. 25);
fotolia (S. 6 contrastwerkstatt, S. 26 Robert Kneschke); Dag von Boor (Titel, S. 20);
Fotostudio Arva (S. 21); ­PantherMedia/Dmitriy Shironosov (S. 7, 22); plonsker media
(S. 10, 11)
Gestaltung und Satz
LP Concept, Essen
Druck
Schätzl Druck & Medien, Donauwörth
Gedruckt auf Profisilk – chlorfrei, säurefrei, recyclingfähig,
biologisch abbaubar nach ISO-Norm 9706.
4
Impressum
Inhalt
1
1.1
1.2
1.3
Einsatz für die Hände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hauterkrankungen – das unterschätzte Risiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Der Schutz Ihrer Hände hat Priorität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gefahren für schöne und gesunde Hände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6
7
7
8
2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
Wie gesunde Haut krank wird . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Schichtarbeit – wie die Haut aufgebaut ist und was sie leistet . . . . . . . . . . . . .
Feuchtarbeit – ausgelaugt und aus dem Gleichgewicht . . . . . . . . . . . . . . . . .
Angekratzt – ein Abnutzungsekzem entsteht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Eindringlich – Achtung: Allergiegefahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vorbelastet – Neurodermitis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
10
10
11
11
12
13
3
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
Gesunde Haut – professionell geschützt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gefährdungsbeurteilung – Prävention mit System . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
In guten Händen – Arbeitsschutzbetreuung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bestens informiert – persönliche Unterweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Teamarbeit: schützen und pflegen der Haut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wie eine zweite Haut: Handschuhe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Eincremen – Soforthilfe für die Haut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Im Schonwaschgang: Händehygiene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Auf einen Blick: der Hautschutzplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
14
14
15
16
17
18
20
22
23
4
4.1
4.2
4.3
Die BGW – Hilfe aus einer Hand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Beratung und Prävention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Individuelle Unterstützung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Berufliche Rehabilitation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
24
24
25
26
Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Kontakt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Inhalt
5
1 Einsatz für die Hände
Im Friseurhandwerk
spielen die Hände die
Hauptrolle – achten Sie
deshalb auf Ihre Haut!
Waschen, schneiden, färben, föhnen: Als Friseurin oder Friseur verbinden Sie Typ- und
Trendberatung mit Kreativität und handwerklichem Können. Ihre Hände sind dabei im
Dauereinsatz und spielen im Salon die absolute Hauptrolle – sie sind Ihr größtes Kapital
und Ihre Visitenkarte. Denn sie sind die
Werkzeuge, mit denen Sie täglich Farben, Frisuren, Typen und Trends kreieren – und Ihren
Kunden hautnah sind.
Leider wird die Haut dabei stark strapaziert:
Der ständige Kontakt mit Wasser, Shampoo
und Färbemittel stört ihr sensibles Gleichgewicht. Bereits kleine Hautveränderungen –
Rötungen oder Schuppungen – können Sie
bei Ihrer Tätigkeit im Salon stark belasten
und die Haut krank machen. Unterschätzen
Sie das Risiko nicht! In der Haut­erkrankungsstatistik der Berufsgenossenschaft für
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
(BGW) steht das Friseurhandwerk an erster
Stelle – besonders häufig sind junge Kolleginnen und Kollegen betroffen. Viele müssen
sogar ihren Beruf aufgeben.
6
Dabei können Sie die meisten beruflich
bedingten Hauterkrankungen ganz einfach
vermeiden. In dieser Broschüre zeigen wir
Ihnen, wie Sie mit einigen praktischen Maßnahmen, einfachen Griffen und ohne große
Investitionen viel dazu beitragen können,
dass die Haut aller Beschäftigten gesund
und schön gepflegt bleibt.
• Was können Salonchefs und Salonbesit-
zerinnen für den Hautschutz des Salonteams tun?
• Wie integrieren Sie Schutz und Pflege der
Hände unkompliziert in den Salonalltag?
• Was passiert, wenn eine Friseurin oder
ein Friseur trotz Vorsichtsmaßnahmen
erkrankt?
Antworten auf diese Fragen finden Sie in dieser Broschüre. Außerdem informieren wir Sie,
wie die BGW Friseursalons und ihre Beschäftigten mit Präventionsangeboten, Beratung,
Therapie und Rehabilitation unterstützt.
1 Einsatz für die Hände
1.1 H
auterkrankungen – ­
das unterschätzte Risiko
Im Friseurbetrieb sind Hauterkrankungen –
in der Regel Handekzeme – das Berufsrisiko
Nummer eins: Der Grund dafür ist, dass Ihre
Hände täglich mit Flüssigkeiten aller Art in
Berührung kommen. Gerade die harmlos
erscheinenden Tätigkeiten belasten Ihre
Haut: Zu viel direkter Wasserkontakt laugt
Ihre Haut aus; in Schutzhandschuhen schwitzen Ihre Hände. Dauerwellen-, Tönungs-,
Färbe- und Blondierungsmittel enthalten
hautgefährdende Substanzen; Emulgatoren,
Konservierungs- und Duftstoffe können eine
Allergie auslösen.
In Ihrem Beruf können Sie Ihre Hände aber
nicht verstecken: Rötungen oder Schuppungen sind nicht nur hässlich, auffällig und
erklärungsbedürftig. Sie machen Ihnen vor
allem die Arbeit im Salon zur Qual: Bleiben
diese Beschwerden unbehandelt, können
Ekzeme, Einrisse, nässende Wunden oder
Allergien entstehen, die Ihnen das Ausüben
Ihrer Tätigkeit zeitweilig oder für immer
unmöglich machen.
2014 lag die Zahl der gemeldeten Fälle von
Haut­erkrankungen für das Friseurhandwerk
bei 976. Damit ist in dieser Branche die häufigste Berufskrankheit eine Hauterkrankung
(68 Prozent)! Die Folgen, die daraus resultieren, sind gravierend: 7 Millionen Euro zahlte
die BGW 2014 für Rehabilitationsleistungen,
Umschulungen und Renten an Erkrankte.
Das Leid der Betroffenen geht einher mit
immensen Kosten für alle Beteiligten.
Wer an einer chronischen Hautkrankheit leidet, ist im Jahr durchschnittlich 12,3 Tage
krankgeschrieben. Zählt man die kürzeren
Fehlzeiten von jeweils bis zu drei Tagen hinzu,
fehlt laut BGW-Statistik ein Beschäftigter mit
einer Hauterkrankung insgesamt acht
Wochen im Jahr. Das ist ein langer Arbeitsausfall, für Sie, den Salon und Ihre Kundschaft.
1 Einsatz für die Hände
Gönnen Sie Ihren Händen
regelmäßig Schutz
und sorgfältige Pflege.
Lassen Sie es nicht so weit kommen. Es reichen bereits wenige Schutz- und Pflegemaßnahmen für die Haut aus, um sie vor vielen
Gesundheitsgefahren zu schützen: geeignete
Handschuhe und Hautcreme – wenn man sie
konsequent und richtig benutzt.
1.2 Der Schutz Ihrer Hände hat
Priorität
Bevor Haut erkrankt, macht sie auf sich aufmerksam: Sie brennt und juckt, schuppt
oder rötet sich. Achten Sie daher besonders
auf Warn­­signale wie erste sichtbare Hautauffälligkeiten, beispielsweise wenn sich die
Haut an kleinen Stellen verändert, sich rau
anfühlt oder auf Berührungen sensibel
reagier t. Schützen Sie Ihr wichtigstes
Arbeitsinstrument – und damit auch Ihre
eigene Existenz sowie möglicherweise auch
die Ihres Friseursalons.
Gönnen Sie Ihren Händen die gleiche Aufmerksamkeit, die Sie auch der Pflege und
Reinigung von Kamm, Bürste, Schere und
Föhn widmen. Entwickeln Sie für die Pflege
Ihrer Hände die gleiche Leidenschaft wie
für die Kreation aktueller Trends, Looks und
Styles. Integrieren Sie Pflege- und Schutzmaßnahmen als selbstverständliche Tätigkeiten in Ihren Arbeitsalltag. Bereits einfache Schutzmaß­nahmen – regelmäßiges
Händeeincremen und Handschuhetragen
beim Haarewaschen etwa – helfen, Hautbeschwerden zu vermeiden.
7
Drei Dinge machen den Händen zu
schaffen:
• der ständige Kontakt mit Wasser
• der Umgang mit hautreizenden oder
­ llergisierenden chemischen Substanzen
a
• langes Arbeiten in Schutzhandschuhen
Stress und psychische Belastungen können
die Abwehrkräfte der Haut zusätzlich schwächen und verstärken zudem das Risiko einer
Hauterkrankung.
Handschuhe sind
leider oft Lösung und
Problem zugleich.
1.3 Gefahren für schöne und
gesunde Hände
Friseurinnen und Friseure strapazieren ihre
Haut überdurchschnittlich oft mit Wasser,
Feuchtigkeit und Chemikalien. Und doch
reagiert jeder Mensch darauf unterschiedlich: Manche können mehrere Stunden mit
bloßen Händen im Wasser oder mit Handschuhen arbeiten, bei anderen trocknet die
Haut bereits nach dem ersten Händewaschen aus. Wer länger als zwei Stunden täglich mit Wasser und Handschuhen arbeitet,
muss seine Haut unbedingt schützen!
Wenn Sie einen Friseursalon betreiben, dann
sind Sie verpflichtet, geeignete Handschuhe
und Schutz- und Pflegemittel für Ihre Beschäftigten bereitzustellen. Diese zu verwenden,
ist natürlich Aufgabe aller Beschäftigten.
Denn für die Gesundheit der eigenen Haut
und Hände ist jeder in erster Linie selbst verantwortlich.
Als Friseurin oder Friseur sollten Sie die
Schutzmaßnahmen daher auch bei der
Arbeit umsetzen. Doch bevor wir Ihnen einzelne Maßnahmen schildern, blicken wir auf
die Belastungen für die Haut im Arbeitsalltag.
8
Risikofaktor Wasser
Es sind tägliche und für Sie selbstverständliche Arbeitsschritte, bei denen Ihre Hände
zwangsläufig dauernd mit Wasser in Kontakt
kommen. Bei der Haarwäsche, beim Kämmen und Schneiden sowie beim Reinigen
Ihrer Arbeitsutensilien.
Durchschnittlich 100.000 Mal waschen Sie
in Ihrem Berufsleben Haare. Doch mit jedem
Wasserkontakt werden auch hauteigene
schützende Fette entfernt. Die Haut, die an
den Händen sehr beansprucht wird, verliert
ihren natürlichen Schutz. Aber eine Regeneration ist bei den täglich wiederkehrenden
hohen Belastungen kaum möglich. In schwerwiegenden Fällen verursacht permanentes
Arbeiten mit Feuchtigkeit sogar Abnutzungsekzeme und in der Folge Allergien. Was Sie
tun können, um diese Hautbelastungen zu
reduzieren, erfahren Sie in Kapitel 3.
Leider arbeiten viele im Friseurberuf häufig
noch mit bloßen Händen, weil sie befürchten, dass jemand mit Befremden auf Handschuhe reagieren könnte. Erklären Sie Ihrer
Kundschaft, dass Sie Ihre Hände vor dem
Austrocknen schützen, um auch künftig für
sie da zu sein. Einige Kunden befürchten
vielleicht, dass Ihnen die direkte Berührung
mit ihrem Kopfhaar unangenehm sei. Da hilft
ein offenes Wort, ein Informationsblatt oder
Aushang am Empfang.
1 Einsatz für die Hände
Risikofaktor Handschuhe
Geeignete Handschuhe sind die wichtigste
Schutzmaßnahme im Friseuralltag. Sie schützen vor aggressiven Substanzen und vor dem
Auslaugen der Haut. Doch trotz ihrer Schutzfunktion können sie auch zu einer Belastung
für die Haut werden. Denn unter dem luft- und
feuchtigkeitsundurchlässigen Material
schwitzt die Haut, die Feuchtigkeit lässt die
Haut aufquellen und wirkt somit ähnlich
belastend wie das Arbeiten im Wasser.
Ein weiteres Risiko ist, dass manche Menschen allergisch auf bestimmte Inhaltsstoffe
von Handschuhen reagieren, beispielsweise
auf Latex. Entscheidend ist auch die richtige
Wahl der Handschuhe: Nicht jeder Handschuh eignet sich für jede Tätigkeit. So
durchdringen chemische Substanzen in
Färbe- und Tönungsmitteln die üblichen Einmalhandschuhe nach einiger Zeit. Die Haut
wird dann trotz Handschuhen angegriffen.
In Kapitel 3.5 lesen Sie, welcher Handschuh
sich für welchen Zweck eignet. Als Chefin
oder Chef müssen Sie Ihrem Team je nach
Tätigkeit geeignete Handschuhe zur Verfügung stellen. Am besten liegen die entsprechenden Schutzhandschuhe dort bereit, wo
sie benötigt werden. So können alle unkompliziert damit arbeiten.
Risikofaktor Stress
Ihre Arbeit im Friseursalon ist meist nicht
exakt planbar: Kunden und Kundinnen kommen spontan vorbei oder sagen ab, manchmal müssen Sie auch mehrere gleichzeitig
bedienen. Weil es schnell gehen soll, vergessen Sie schon mal die Handschuhe und
für das Eincremen bleibt auch keine Zeit
mehr. In der Hektik kommen Ihre Hände häufig zu kurz, Sie vernachlässigen Schutz und
Pflege.
Aber auch Stress an sich kann unter die Haut
gehen. Ihr Körper schüttet Stresshormone
und Botenstoffe aus und versetzt den
1 Einsatz für die Hände
gesamten Organismus in einen Alarmzustand. Diese Hormonattacke wirkt auf die
sensible Haut wie ein zusätzlicher Schadstoff. Sie reagiert mit Juckreiz, Rötungen
oder Entzündung. Befinden Sie sich beruflich im Dauerstress, macht Sie dieser Stress
durch ununterbrochene Überlastung krank.
So reduzieren Sie beruflich
bedingten Stress
• Gestalten Sie einen angenehmen Pau-
senraum, ­in den sich Ihre Beschäftigten ungestört zurückziehen können.
• Ermöglichen Sie häufigere kurze
Pausen – so sind alle leistungsfähiger.
• Planen Sie in Ihrem Arbeitsalltag Zeit­
puffer ein – sie helfen, Stress zu ver­
meiden, wenn etwas Ungeplantes
da­zwischenkommt.
• Lernen Sie, freundlich, aber bestimmt
Nein zu sagen, bevor Sie mehr
übernehmen, als Sie schaffen können.
• Sprechen Sie in Ihrem Team offen
über Probleme – zum Beispiel über
mögliche Belastungen – und finden
Sie gemeinsam eine Lösung.
• Reden Sie mehr miteinander – Stress
Unser Tipp
entsteht häufig durch mangelnden
Austausch zwischen Salonleitung und
dem Team.
• Führen Sie als Salonchef oder -chefin
regelmäßig einzelne Feedbackgespräche und Team­besprechungen ein.
• Im Salon sind Sie ganz für Ihre Kund-
schaft da – Ihre Freizeit gehört nur
Ihnen allein. Suchen Sie sich einen
Ausgleich zum Berufsstress und entspannen Sie sich nach besonders
anstrengenden ­Situationen.
Ausführliche AntiStress-Tipps haben
wir in der Broschüre
„Diagnose Stress“
zusammengestellt.
www.bgw-online.de,
Bestellnummer
„M656“
9
2 Wie gesunde Haut krank wird
Wenn die Haut intakt ist,
schützt sie den Körper
vor dem Eindringen
von Schadstoffen und vor
Feuchtigkeitsverlust.
Unsere Haut ist unser wichtigstes Sinnesorgan: Als Schutzhülle des Körpers wehrt sie
Schadstoffe ab und reguliert seinen Wärmehaushalt. Wenn Sie wissen, wie Ihre Haut
funktioniert, können Sie sie bewusst besser
vor Gefährdungen schützen und pflegen.
lagert sich in die Zellen ein, Wassermoleküle
werden gebunden. Ein Gemisch aus Wasser
und Fett dichtet die Haut zwischen den Zellen ab. Etwa alle 28 Tage erneuert sich die
Oberhaut, indem Zellen aus tieferen Schichten an die Hautaußenseite wandern und
abschuppen.
2.1 S
chichtarbeit – wie die Haut
­aufgebaut ist und was sie leistet
Der Schutzfilm
Auf der Oberhaut liegt als Schutz zusätzlich
ein Wasser-Fett-Film, der sie vor dem Austrocknen schützt. Dieser Schutzfilm hat eine
wichtige Eigenschaft: Er ist leicht sauer, sein
pH-Wert liegt bei circa 5. Die meisten krank
machenden Bakterien fühlen sich dagegen
in einem alkalischen Milieu wohl. Ist die
Haut intakt, verfügt sie also über eine Art
natürlichen Schutz – der allerdings Hygiene
und Schutzmaßnahmen keinesfalls überflüssig macht.
Die Haut besteht aus mehreren Schichten,
die zusammen zwischen eineinhalb und vier
Millimetern dick sind. Entscheidend für die
Barrierefunktion gegen schädliche Einflüsse
ist die oberste Hornschicht.
Die Oberhaut
Die Oberhaut schützt das darunterliegende
Gewebe vor Verletzungen, vor Krankheitserregern und Schadstoffen der Umwelt. Ihr
äußerster Teil ist die Hornschicht, die nicht
mehr durchblutet wird. Die Zellkerne der
oberen Zellschichten sterben ab und das
Gewebe verhornt. Das festigende Keratin
10
Die tieferen Schichten der Haut
Unter der Oberhaut liegt die Lederhaut,
deren Bindegewebe die Haut elastisch und
stabil macht. Gut durchblutet, sorgt diese
2 Wie gesunde Haut krank wird
Schicht für die Ernährung der lebenden
Oberhautzellen. In der Lederhaut liegen die
Nervenzellen für Tastsinn und Temperaturempfinden, die Schweißdrüsen für die Regulierung von Körpertemperatur und Wasserhaushalt sowie die Talgdrüsen für den
Schutzfilm auf der Haut. Das Unterhautfettgewebe schützt die darunterliegenden
Organe vor Druck und Stößen und dient als
Wärme- und Nährstoffspeicher.
2.2 Feuchtarbeit – ausgelaugt ­
und aus dem Gleichgewicht
Richtig ausgelaugt wird die Haut durch
Feuchtarbeit: beim Haarewaschen, beim
Putzen und auch wenn Ihre Hände über
lange Zeit in Handschuhen stecken.
Wasser löst die hauteigenen Fette und entzieht sie der Haut. Seife und Shampoos verstärken diese Wirkung: Der schützende Film
auf der Haut wird löchrig und die Fette zwischen den Hautzellen gehen verloren. Die
Hornzellen quellen auf, sodass ihr Zusammenhalt nachlässt. Dabei werden genau die
Substanzen ausgewaschen, die die natürliche Feuchtigkeit binden.
Darüber hinaus entfernen Wasser, Shampoos und Seife den Säureschutzmantel der
Haut. Die Haut kann noch schneller aufquellen. Anschließend wird sie trocken und
spannt. Ihre natürliche Schutzfunktion ist
geschwächt: Sie ist durch­lässiger für Schadstoffe, allergieauslösende Stoffe und Infektionserreger.
2.3 Angekratzt – ein
­Abnutzungsekzem entsteht
Trockene Haut ist keineswegs eine normale
Begleiterscheinung des Friseurberufs. Beobachten Sie deswegen aufmerksam, wenn Sie
häufig trockene Hände haben, sich Hautstel-
2 Wie gesunde Haut krank wird
Dünnhäutig: Ein Abnutzungsekzem öffnet eine
Eintrittspforte für Krankheitserreger und Allergene.
len röten oder gar schuppen. Diese Symptome können das erste Stadium eines
Abnutzungsekzems sein.
Leider verharmlosen viele Friseurinnen und
Friseure derartige Beschwerden als berufsbedingt und unumgänglich. Sie erwarten,
dass sich ihre Haut von allein regeneriert.
Außerdem möchten sie im Team nicht als
wehleidig erscheinen und wegen jeder Kleinigkeit ärztlichen Rat suchen.
Nehmen Sie Hautbeschwerden ernst: Lassen Sie sich mit solchen Symptomen unbedingt haut- oder betriebsärztlich untersuchen. Oder wenden Sie sich an unsere
Dermatologen und Dermatologinnen in ­den
BGW-Schulungs- und Beratungszentren
schu.ber.z (siehe Kapitel 4, Kontaktdaten
am Ende der Broschüre).
Abnutzungsdermatosen sind die am häufigsten diagnostizierte Hauterkrankung bei
Friseuren und Friseurinnen. Wird die Erkrankung im Frühstadium erkannt und behandelt, heilen die Hautschäden in der Regel
schnell ab. Wenn Sie diese ersten Symptome
allerdings ignorieren, können sie unbehandelt ernsthafte Beschwerden entwickeln.
Wichtig zu wissen:
Ein Abnutzungsekzem ist heilbar – eine Allergie nicht! Verhindern Sie Allergien, bevor
sie ent­s tehen. Wie Sie sich vorbeugend
schützen, lesen Sie in Kapitel 3.
Die Haut im Modell
Wie die Haut aufgebaut ist und was ihre
Struktur schädigt,
erklärt eine Filmsequenz auf
www.bgw-online.de.
Stichworte „Hautschutz, Filme“ in die
Suche eingeben.
11
2.4 E indringlich –
Achtung: Allergiegefahr
Mit einem Abnutzungsekzem verliert die
Haut ihre natürliche Barrierefunktion gegen
Schadstoffe und Krankheitserreger. Stoffe,
mit denen Friseurinnen und Friseure täglich
umgehen – hautgefährdende Chemikalien,
Emulgatoren, Konservierungs- und Duftstoffe aus Friseurprodukten –, können ungehindert in tiefere Hautschichten eindringen
und Allergien auslösen.
Selbst harmlose Stoffe können das Immunsystem so sensibilisieren, dass sie bei
jedem Kontakt mit der entsprechenden Substanz allergisch reagieren. Eine einmal
erworbene Allergie ist nicht mehr heilbar. Im
Gegenteil: Ähnliche Sub­stanzen aus völlig
verschiedenen Quellen können sogenannte
Kreuzallergien auslösen, sodass Al­­lergiker
nicht nur auf einen, sondern auf mehrere
Stoffe allergisch reagieren. Eine solche
Erkrankung bedeutet für viele das berufliche
Aus: Wer auf bestimmte Inhaltsstoffe in
Shampoos oder Kuren, Haarfarben, Blondierungen und Dauerwellflüssigkeiten allergisch
reagiert, kann seinen Beruf oftmals nicht
mehr ausüben.
Was ist eine Allergie?
Eine Allergie ist eine Überreaktion Ihres
Immunsystems auf eine eigentlich harmlose
Substanz. Zu Beginn merken Sie nichts: Sie
können den Stoff, auf den Sie später allergisch reagieren, häufig über Jahre problemlos vertragen. Das ist das eigentlich Tückische an einer Allergie: Irgendwann stuft das
Immunsystem die unbekannte Substanz irrtümlich als gefährlich ein – und entwickelt
exakt passende Abwehrstoffe für den nächsten vermeintlichen Angriff. Diesen Vorgang
bezeichnet man als Sensibilisierung. Der
Stoff, der die Allergie auslöst – und zwar bei
jedem weiteren Kontakt –, wird Allergen
genannt.
Es gibt verschiedene Erscheinungsbilder
und Typen von allergischen Reaktionen. Je
nach Allergieauslöser, Allergietyp, individueller Empfindlichkeit und Befindlichkeit der
Haut geht die Sensibilisierung sehr schnell
oder es dauert Jahre, bis Sie sich sensibilisieren. Deshalb können Sie eventuell jahrelang mit einem bestimmten Produkt arbeiten
und es dann – scheinbar plötzlich – nicht
mehr vertragen.
Leider erinnert sich das Immunsystem für
immer an diese Sensibilisierung. Allergien
sind nicht heilbar. Ihr Immunsystem wird das
Allergen immer als gefährlichen Eindringling
behandeln und sofort mit der bereitstehenden Abwehr angreifen und eine Entzündung
auslösen. Deshalb sind Abnutzungsekzeme
so gefährlich: Sie ermöglichen den allergie-
So erkennen Sie Hautkrankheiten rechtzeitig
Achten Sie auf folgende Symptome:
• trockene, gespannte Haut
• Rötungen
• schuppige Haut
• rissige Haut
• Juckreiz
• Bläschen
12
2 Wie gesunde Haut krank wird
auslösenden Stoffen, durch die beschädigte
Hautbarriere tief in die unteren Hautschichten einzudringen und wirkungsvoll auf das
Immunsystem zu treffen. Ihre Anfälligkeit für
neue Allergien ist stark erhöht. Hautallergien sind im Friseurhandwerk leider sehr
häufig. Sie treten meistens an Stellen auf, an
denen Ihre Haut direkt mit dem Allergen in
Berührung gekommen ist. Dermatologisch
werden die Erscheinungsbilder daher auch
als allergische Kontaktekzeme bezeichnet.
Die Sofortallergie
Eine Sofortallergie tritt innerhalb weniger
Minuten bis Stunden auf, nachdem Sie mit
dem­ Al­lergen in Berührung gekommen
sind. Für diesen Allergietyp ist ein schnell
reagierender ­P rozess der Immunabwehr
verantwortlich. Charakte­r istisch sind die
Quaddeln, die meist auf die Hautpartien
begrenzt bleiben, die mit dem Allergen Kontakt hatten. In schweren Fällen kommt es zu
Fließschnupfen, tränenden Augen oder
Luftnot. Weil die Allergie so schnell auftritt,
ist der Auslöser in vielen Fällen relativ leicht
und zuverlässig zu bestimmen. In diese
Gruppe gehören unter anderem die Latex­
allergie und der Heuschnupfen.
Die Spätallergie
Die Spätallergie tritt erst 24 Stunden oder
Tage nach dem Kontakt mit dem Allergen
auf. Die Ursache ist also wesentlich schwieriger zu bestimmen. Typische Symptome
sind Hautrötungen und Schwellungen, Knötchen und Bläschen, Krusten und Risse. Beispiele für Auslöser einer Spätallergie sind
Farbstoffe in Haarfarben und Duft- oder Konservierungsstoffe, die sehr viele Pflegeprodukte enthalten. Auch Inhaltsstoffe von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sowie
einige Gummi-Inhaltsstoffe in Handschuhmaterialien sind als Auslöser bekannt.
Kettenreaktion auf der Haut
Der typische Verlauf beim Entstehen einer
Hautallergie ist das Zwei-Phasen-Ekzem.
2 Wie gesunde Haut krank wird
Gefahr: Ein unbehandeltes Handekzem kann sich­
zu einer nicht heilbaren
Allergie entwickeln.
Unter ständiger Belastung der Hautbarriere
entsteht zunächst ein Abnutzungsekzem,
aus dem sich ein allergisches Ekzem entwickeln kann, da Al­lergene leichter durch die
gestörte Hautbarriere eindringen können.
2.5 Vorbelastet – Neurodermitis
Allergien sind nicht angeboren, wohl aber
die Veranlagung, sie zu entwickeln. Trockene Hauttypen sind besonders gefährdet.
Bei etwa einem Viertel der Bevölkerung ist
die hauteigene Barriere genetisch bedingt
schwächer ausgebildet. Man spricht bei dieser Veranlagung von Atopie (erbliche Überempfindlichkeit) oder Neurodermitis (chronische Hauterkrankung), wenn Symptome
auf der Haut auftreten.
Neurodermitis kommt in Schüben, oft unvermittelt, ohne sichtbaren Anlass. Sie ist häufig von quälendem Juckreiz begleitet. Die
Symptome können am ganzen Körper auftreten; überwiegend sind bei Erwachsenen die
Hände betroffen. Häufig entstehen Bläschen in Fingerzwischenräumen und auf
Handflächen. An Handgelenken oder in
Knie- und Ellenbeugen treten oft Rötungen
und Knötchen auf. Durch die Hautbelastungen im Friseurberuf ist Ihr Risiko für ein
Handekzem besonders hoch. Sinnvoll ist
eine vorbeugende betriebsärztliche Beratung für alle im Team, die empfindliche Haut
haben.
Der schnelle
Haut-Check
Der interaktive
Haut-Check auf
www.bgw-online.de
verrät Ihnen,
wie ­es um Ihre Haut
steht. Einfach ins
Suchfeld „Haut-Check“
eingeben.
13
3 Gesunde Haut – professionell geschützt
Persönliche Schutzausrüstung wie Handschuhe
muss der Betrieb seinen
Beschäftigten stellen.
Unser Tipp
Infos zur
Gefährdungsbeur­
teilung finden Sie auf
www.bgw-online.de/
gefaehrdungs
beurteilung sowie
in der Broschüre
„BGW check –
Gefährdungs­
beurteilung im
Friseurhandwerk“,
Bestellnummer
„TP-9GB“.
Oder Sie erstellen
die Gefährdungsbeurteilung gleich
online mit der App
der BGW – Zugriff
unter www.bgwonline.de/friseurapp.
14
Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind Salonbesitzer und Salonbesitzerinnen verpflichtet,
ihren Beschäftigten die geeigneten Schutzmittel zur Verfügung zu stellen und sie zur
Notwendigkeit und zum richtigen Gebrauch
zu unterweisen. Für Beschäftigte liegt es –
ebenfalls verankert im Arbeitsschutzgesetz
– in ihrer Verantwortung, sich gesundheitsbewusst zu verhalten und die Schutzmaßnahmen einzuhalten. In diesem Kapitel
erklären wir, wie Sie Gefahren am Arbeitsplatz ermitteln und verhindern. Und wir stellen die wichtigsten Maßnahmen zum Thema
Hautschutz im Friseursalon vor.
3.1 G
efährdungsbeurteilung –
­Prävention mit System
Das moderne Arbeitsschutzrecht ermöglicht
­Friseurbetrieben einen großen eigenverantwortlichen Handlungsspielraum. Wichtige
gesetzliche Grundlagen sind im Arbeitsschutzgesetz und im Arbeitssicherheitsgesetz geregelt. Vorschriften der gesetzlichen
Unfallversicherung ergänzen die Anforderungen jeweils.
Als Salonchef oder -chefin müssen Sie insbesondere die Gefährdungen in Ihrem Betrieb
regelmäßig ermitteln und beurteilen. Mit dieser Gefährdungsbeurteilung nehmen Sie alle
Tätigkeiten Ihrer Beschäftigten systematisch
unter die Lupe und spüren kritische Stellen in
puncto Arbeitssicherheit auf: Was kann die
Gesundheit Ihres Teams bei welchen Tätigkeiten gefährden? Wie schützen sich Ihre
Beschäftigten beispielsweise gegen ständigen Wasserkontakt bei der Haarwäsche oder
vor Kontakt mit Friseurchemikalien beim Haarefärben, beim Dauerwellenlegen oder beim
Reinigen von Arbeitsgeräten? Können Sie
gesundheitsgefährdende Substanzen wie
staubende Blondierungsmittel durch ungefährliche Alternativprodukte ersetzen?
Die Gefährdungsbeurteilung hilft Ihnen,
Arbeitsschutzmaßnahmen in Ihrem Salon
effektiv zu planen und Ihre Beschäftigten zu
festgelegten Maßnahmen zu unterweisen.
3 Gesunde Haut – professionell geschützt
Sie können Ihre Gefährdungsbeurteilung
unkompliziert online erstellen – mit der
Web-App der BGW (www.bgw-online.de/
friseurapp). Die Anwendung übernimmt
sogar die gesetzlich geforderte Dokumentation. Nicht alle gesundheitlichen Risiken für
Haut und Hände lassen sich im Friseuralltag
restlos beseitigen: Feuchtarbeiten, der
Umgang mit gesundheitsgefährdenden
Duft- und chemischen Stoffen, Reinigungsund Desinfektionsmitteln sind Teil der
Arbeit. Ihre Pflicht als Salonchefin oder
Salonchef ist es aber, diese Risiken durch
geeignete Schutzvorkehrungen zu mindern.
Eine schriftliche Betriebsanweisung hilft
dabei, Ihre Beschäftigten über Gesundheitsgefährdungen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln aufzuklären.
3.2 I n guten Händen –
­Arbeitsschutzbetreuung
Jeder Betrieb mit angestellten Beschäftigten
muss sich laut Arbeitssicherheitsgesetz
arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreuen lassen. Das gilt ab der ersten
beschäftigten Person. Große Betriebe haben
häufig eigene Betriebsärzte oder -ärztinnen
und Sicherheitsfachkräfte. Kleinbetriebe
mit geringerem Betreuungsbedarf können
die Arbeitsschutzbetreuung auch freiberuflich organisieren und sich bei der Gefährdungsbeurteilung helfen lassen. Gemeinsam
beraten diese Fachleute Sie zu allen Fragen
zum Arbeitsschutz. Die Betriebsärztin oder der
Betriebsarzt übernimmt die individuelle
arbeitsmedizinische Vorsorge. Wenn Ihre
Angestellten beispielsweise regelmäßig mehr
als zwei Stunden täglich mit Wasser in Berührung kommen oder oft Handschuhe tragen, bieten Sie ihnen an, sich vorsorglich betriebsärztlich wegen möglicher Hautschäden beraten
und untersuchen zu lassen. Ist jemand regelmäßig täglich mehr als vier Stunden für Feuchtarbeiten eingeteilt, müssen Sie eine Pflichtvorsorge veranlassen.
3 Gesunde Haut – professionell geschützt
Checkliste T-O-P – Hautschutz mit System
Wie gehen Sie am besten vor, um mögliche Belastungen und Risiken
für die Haut systematisch auszuschalten? Die Rangfolge der möglichen Schutzmaßnahmen entscheidet sich nach der sogenannten
T-O-P-Regel:
„T“ wie technische Maßnahmen
Versuchen Sie – wo es möglich ist –, zunächst gesundheitsgefährdende Stoffe und Materialien durch harmlosere zu ersetzen bzw. mit
„technischen“ Lösungen/Geräten eine Gesundheitsgefahr auszuschließen:
Setzen Sie ausschließlich hautverträgliche Produkte ein.
Richten Sie einen separaten Handwaschplatz ein.
Setzen Sie – wenn möglich – geschlossene Systeme zum
Anmischen von Tönungs-, Färbe- und Blondierungsmitteln ein.
„O“ wie organisatorische Maßnahmen
Erstellen Sie einen verbindlichen Hautschutz- und Händehygieneplan (siehe Seite 23).
Erstellen Sie Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen.
Beachten Sie für Gefahrstoffe die Sicherheitshinweise der
Hersteller.
Sorgen Sie für einen regelmäßigen Wechsel zwischen Feuchtund Trockenarbeit.
Begrenzen Sie Feuchtarbeiten möglichst auf 2 Stunden pro Tag.
Gewährleisten Sie die arbeitsmedizinische Vorsorge
(verbindlich ab 4 Stunden Feuchtarbeit pro Tag).
„P“ wie personenbezogene Maßnahmen
Verhaltensbezogene Maßnahmen sind immer dann notwendig,
wenn technische oder organisatorische Maßnahmen die Gefährdung nicht vollständig beseitigen können:
Unterweisen Sie als Arbeitgeber oder -geberin Ihre Beschäftigten zu den erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie
in sicherem und gesundem Verhalten bei der Arbeit.
Tragen Sie bei allen Feuchtarbeiten geeignete Handschuhe.
Verwenden Sie beim Umgang mit Tönungs-, Färbe- und
Blondierungsmitteln chemikalienbeständige Einmalschutzhandschuhe.
Nutzen Sie zum Händewaschen ausschließlich hautschonende
Waschlotionen.
Verwenden Sie regelmäßig Hautschutz- und Pflegepräparate.
15
Unser Tipp
Die „Informationen zur
DGUV Vorschrift 2“
erläutern, wie Sie die
betriebsärztliche und
sicherheitstechnische
Betreuung organisieren können.
www.bgw-online.de,
Bestellnummer
„TP-DGUV-Vorschrift2“
Unser Tipp
Eine Betriebsanweisung informiert die
Beschäftigten über
Gesundheitsgefährdungen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln. Ein
Beispiel finden Sie auf
www.bgw-online.de,
Bestellnummer
„TP-BA-9“.
Überzeugen Sie Ihr
Team davon, dass
Hautschutz w
­ ichtig ist –
etwa bei Unterweisungen.
16
Zu welchen gesetzlich vorgeschriebenen
Anlässen sich ein Friseurbetrieb beraten lassen muss, regelt die DGUV Vorschrift 2
„Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Formen der betriebsärztlichen
und sicherheitstechnischen Betreuung. Die
„Informationen zur DGUV Vorschrift 2“ der
BGW helfen Ihnen bei der Auswahl. Weitere
Tipps erhalten Sie unter www.bgw-online.de,
Suchbegriff „Arbeitsschutzbetreuung“.
3.3 Bestens informiert –
­persönliche Unterweisungen
Gerade im Friseurhandwerk halten sich hartnäckig Vorurteile, dass der Schutz der Hände
kein Thema sei. Eine Unterweisung zum
Hautschutz in regelmäßigen Abständen
hilft, die Risiken, die der Friseurberuf für die
Haut mit sich bringt, bewusst zu machen.
Bei dieser Gelegenheit können alle im Team
ihre Kenntnisse auffrischen und das eigene
Verhalten überdenken.
Wenn alle über die Gefahren für ihre Haut
Bescheid wissen und über die entsprechenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln informiert sind, können die Sichermaßnahmen fruchten. Dabei hilft auch die
schriftliche Betriebsanweisung: Sie informieren damit die Beschäf tig ten über
Gesundheitsgefährdungen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für Tätigkeiten
wie Haarwäsche, Färben, Dauerwellenlegen
oder Styling und halten fest, wie man mit
haut- und atemwegsschädigenden Stoffen
sicher umgeht. Ein Beispiel finden Sie im
Internet auf www.bgw-online.de – Bestellnummer „TP-BA-9“ ins Suchfeld eingeben.
Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin sind Sie
verpflichtet, alle ­in Ihrem Salon beschäftigten Personen regelmäßig –­mindestens einmal jährlich – zur Arbeitssicherheit und zum
Gesundheitsschutz zu unterweisen. So regelt
es Paragraf 12 des Arbeitsschutzgesetzes.
Das gilt für neue Beschäftigte, Aus­zubildende, Personen im Praktikum und Leihbeschäftigte ebenso wie für „alte Hasen“. Eine
Unterweisung ist auch dann sinnvoll, wenn
bei jemandem in Ihrem Salon frühe Symptome einer Hautkrankheit auftreten.
Der Schutz der eigenen Gesundheit sollte
immer vorgehen, auch unter Zeitdruck. Vergewissern Sie sich als Salonchef oder -chefin,
dass sich alle an die besprochenen Verhaltensregeln halten. Sollte sich dennoch
jemand nicht daran halten, sprechen Sie die
Person sofort darauf an. Denn jede Nachlässigkeit geht auch zulasten des Salons. Sie
benötigen Unterstützung? Unsere Präventionsfachleute stehen Ihnen gern zur Verfügung – die Kontaktdaten Ihrer Bezirksstelle
finden Sie am Ende der Broschüre.
Hoch motiviert für die eigene Gesundheit
Viele verbinden sicheres Arbeiten mit mehr
Aufwand, Zeit und Mühe. Sie empfinden
Handschuhe oft als unschön, umständlich
oder einfach lästig. Oder sie meinen:
„Händeein­cremen kostet Zeit – und schließlich geht es ja auch ohne.“ Gerade beim
Hautschutz wird Fehlverhalten nicht gleich
„bestraft“. Hautkrankheiten zeigen sich oft
erst nach Jahren. Einige mögen denken:
„Vielleicht trifft es mich nicht, wozu der
ganze Aufwand?“
Gesundheitsschutz ist immer auch eine
Frage der persönlichen Motivation. Überzeugen Sie als Chefin oder Chef Ihre Beschäftig-
3 Gesunde Haut – professionell geschützt
ten davon, wie wichtig gesundheitsbewusstes Verhalten im Betrieb ist – nicht nur für
die persönliche Gesundheit, sondern auch
für die Qualität der Arbeit, den Erfolg des
Salons und letztendlich, um die eigene
Arbeitskraft zu erhalten.
Arbeitsalltag. Und ­pflegen Sie Ihre Haut
auch in Ihrer Freizeit – denn Ihre Haut unterscheidet nicht zwischen arbeitsbedingten
und privaten Belastungen!
Zu Ihren wichtigsten Schutzmaßnahmen
­gehören:
Feuchtarbeit gerecht verteilen
Schützen Sie Ihre Hände, indem Sie nasse,
feuchte und trockene Tätigkeiten immer wieder abwechseln. Die Abwechslung tut Ihren
Händen gut – Waschen, Schneiden, Färben
und weniger hautbelastende Tätigkeiten wie
Föhnen oder Terminvergabe, Lagertätigkeiten und Bestellungen. Durch die abwechselnden Feucht- und Trockenarbeiten
geben Sie Ihrer Haut die Gelegenheit, sich zu
regenerieren. Leider werden in manchen
Salons Auszubil­den­­de erst mal zum Haarewaschen abgestellt: Das ist eine Dauerbelastung für die Hände – wechseln Sie sich
stattdessen untereinander ab!
• die Arbeit hautverträglich organisieren
• Achten Sie bei der Terminplanung und
3.4 T eamarbeit: schützen und
­pflegen der Haut
Packen Sie das Schutz- und Pflegeprogramm für Ihre Hände gemeinsam im Team
an. Als Friseurin oder Friseur müssen Sie im
Alltag darauf achten, dass Sie Ihre Haut pflegen und ihr genügend Zeit für die Regeneration geben.
• geeignete Handschuhe tragen
• schützende Cremes verwenden
Schutzhandschuhe, Schutz- und Pflegecremes muss der Salon bereitstellen. Integrieren Sie die Maßnahmen als ganz selbstverständliche Routinehandlung in Ihren
Unser Tipp
In unserem Ratgeber
„Unterweisen in der
be­­trieblichen Praxis“
finden Sie praxisnahe
Tipps, wie Sie Unterweisungen für Ihre
Beschäftigten unter­
haltsam, informativ
und überzeugend
gestalten. Bestellnummer „RGM8“ in
die Suche auf
www.bgw-online.de
eingeben.
Arbeitseinteilung darauf, dass möglichst
niemand im Team täglich länger als insgesamt zwei Stunden mit den Händen
feuchte Arbeiten erledigt.
• Verteilen Sie allgemein die Arbeit im
Team, damit sich die sehr belastenden
Aufgaben nicht bei einigen Beschäftigten
häufen.
So motivieren Sie Ihr Team
• Gehen Sie mit gutem Beispiel voran.
• Unterstützen Sie sicheres Arbeiten. Oft
befürchten Beschäftigte, sich lächerlich
zu machen, wenn sie sich konsequent an
die Schutzvorgaben halten.
• Belohnen Sie gesundheitsbewusstes
Verhalten. Motivieren Sie Ihre Beschäftigten mit Anerkennung.
• Seien Sie konsequent und weisen Sie
Beschäftigte auf Fehlverhalten hin:
3 Gesunde Haut – professionell geschützt
enn was der Chef oder die Chefin
D
offensichtlich duldet, wird schnell zur
Norm.
• Wissen fördert die Einsicht: Informieren
Sie Ihre Beschäftigten regelmäßig über
den Nutzen der Schutzmaßnahmen.
• Mitsprache motiviert zum Mitmachen.
Die persönliche Motivation steigt,
wenn Sie Ihre Beschäftigten bei Fragen
­des Arbeitsschutzes beteiligen.
17
3.5 Wie eine zweite Haut:
­Handschuhe
Für Tastgefühl am Waschplatz – Vinylhandschuhe
bieten optimalen Schutz.
Grundsätzlich sollten alle Handschuhe, die
Sie bei der Haarpflege verwenden, wasserdicht, chemikalienbeständig und reißfest
sein. Der Salon muss dafür sorgen, dass die
passenden Handschuhe vorhanden sind.
Handschuhe, die die Anforderungen der
Technischen Regel für Gefahrstof fe
TRGS 530 ausreichend erfüllen, erkennen
Sie nach DIN EN 374 an dem aufgedruckten
Becherglas. Beachten Sie aber: Handschuhe
sind immer nur über eine kurze Zeit (circa
eine halbe Stunde) widerstandsfähig gegenüber Friseurchemikalien.
Der passende Handschuh
in griffbereiter Nähe spart
Zeit und schützt Ihre Haut.
Je nach Materialeigenschaften kommen
unterschiedliche Handschuhe für unterschiedliche Tätigkeiten infrage:
• Für die Haarwäsche und -pflege sollten
Einmalhandschuhe
für Tätigkeiten mit
Chemikalien entsorgen
Sie stets nach Gebrauch.
Bei Reinigungstätigkeiten
eignen sich festere
chemikalienbeständige
Schutzhandschuhe mit
verlängertem Schaft
zum Umstülpen.
18
Sie Nitrilhandschuhe oder Vinylhandschuhe (PVC) verwenden. Sie schützen
die Hände vor Seife, Cremes und Spülungen. Außerdem sind sie angenehm zu
tragen, reißfest und schützen eine Zeit
lang gegen Chemikalien und sensibilisierende Duftstoffe. Ihr Tast­gefühl bleibt
weitgehend erhalten, sodass Ihnen das
„Fingerspitzengefühl“ für Ihre Kundschaft nicht fehlt. Sie können auch ungepuderte Latexhandschuhe für die Haarwäsche verwenden, allerdings können
die darin enthaltenen Proteine Allergien
auslösen (siehe Seite 12 f.) – und die
hohe Elastizität des Materials empfinden
manche bei der Haarwäsche als unangenehmes „Ziepen“. Allergien gegen PVC
treten hingegen extrem selten auf. Achten Sie bei Haarwäschen außerdem auch
auf ausreichend lange Stulpen, sodass
keine Flüssigkeiten in Ihre Handschuhe
hineinlaufen können.
3 Gesunde Haut – professionell geschützt
• Für Dauerwellen, Färben, Tönen und
• Für Reinigungstätigkeiten und Desinfek-
tion von Kämmen, Bürsten und Scheren
verwenden Sie chemikalienbeständige
Schutzhandschuhe. Diese Handschuhe
haben einen verlängerten Schaft zum
Umstülpen, der Ihre Unterarme schützt.
Produkte aus Nitril sind haltbarer als
Latexprodukte. Bei längeren Reinigungsarbeiten schützen Sie Ihre Hände zusätzlich mit Baumwollhandschuhen darunter.
Wenn Sie Mehrweghandschuhe benutzen, hängen Sie Ihre Schutzhandschuhe
am Ende der Tätigkeit zum Trocknen auf.
So bildet sich nicht so schnell ein unangenehmer Geruch. Die Innenseite trocknet schneller, wenn Sie sie auf links drehen.
Blondieren der Haare sind Nitrilhandschuhe besonders geeignet. Nitril, ein
elastischer, beständiger synthetischer
Gummi, schützt wirksam vor gesundheitsgefährdenden Sub­stanzen und
bewahrt ein feines Tastgefühl. Verwenden Sie diese Handschuhe nur einmal.
• Für das Zubereiten, Mischen und Umfül-
len von Kosmetika eignen sich Nitriloder ­Vinylhandschuhe.
• Für längere Tätigkeiten mit
­Schutzhand­schuhen
Da das Haarefärben meist längere Zeit in
Anspruch nimmt, sollten Sie unter Ihrem
Schutzhandschuh Baumwollhandschuhe
tragen, die den Schweiß aufsaugen und
Ihre Hände eine gewisse Zeit trocken
halten. Sie schützen vor Feuchtigkeitsstau und somit davor, dass die Haut aufquillt. Als Salonchef oder -chefin sollten
Sie Ihren Beschäftigten mehrere Paar zur
Verfügung stellen, damit sie diese nach
Gebrauch wechseln können. Baumwollhandschuhe können Sie problemlos in
der Maschine waschen. Einmalhandschuhe hingegen, die Sie bei Tätigkeiten
mit Friseurchemikalien verwenden, entsorgen Sie anschließend immer.
• Für alle Tätigkeiten mit Wasser müssen
die Stulpen Ihrer Handschuhe ausreichend lang sein und umgeschlagen werden, damit kein Wasser auf die Unterarme und in die Handschuhe läuft.
• Ungeeignet für alle Friseurtätigkeiten
sind PE-(Folien-)Handschuhe, da sie
leicht ein­reißen, unbequem sind und
sich Ihren Händen schlecht anpassen.
So verwenden Sie Schutzhandschuhe richtig
• Ziehen Sie Handschuhe nur über sau-
bere und trockene Hände.
• Tragen Sie Schutzhandschuhe nur,
solange es notwendig ist.
• Verwenden Sie Handschuhe bei Friseur-
chemikalientätigkeiten nur einmal: beim
Auf­tragen von Farben, Dauerwellflüssig­
keiten und Fixierungen sowie beim Auswaschen und Aufemulgieren dieser Chemikalien.
• Halten Sie die passenden Handschuhe
• Wechseln Sie die Handschuhe, auch
Baumwollhandschuhe, s­­ obald sie innen
feucht sind.
• Beim Shampoonieren und Auswaschen
von Friseurchemikalien benutzen Sie
Handschuhe mit langen Stulpen.
• Schlagen Sie bei chemikalienbeständi-
gen Schutzhandschuhen die Stulpen
um – so fließt keine Reinigungsflüssigkeit auf die Unterarme und in die Handschuhe.
immer griffbereit.
3 Gesunde Haut – professionell geschützt
19
3.6­Eincremen – ­
Soforthilfe für die Haut
Ein weiterer wichtiger Schutz für die Haut
sind spezielle Handcremes. Sie geben ihr
Fette und Feuchtigkeit zurück, die sie im
Arbeitsalltag verliert. Hautschutzcremes
festigen den Zellverband in der Hornschicht,
binden die natürliche Feuchtigkeit und reduzieren das Aufquellen der Haut. Geeignete
Hautschutzcremes fetten nicht stark und
ziehen daher auch schnell ein. Verwenden
Sie so oft wie möglich spezielle Schutzcremes.
Salons müssen ihrem
Team geeignete
Handschuhe und Pflege­
produkte zum Hautschutz bereitstellen.
Schützende und pflegende
Cremes sind wichtig, damit
Ihre Haut gesund bleibt.
Augen auf beim Handschuhkauf!
Die besten Schutzhandschuhe nutzen
nichts, wenn Sie sich nicht wohl darin fühlen. Achten Sie deshalb sowohl auf die richtige Passform als auch auf individuelle
Besonderheiten. Manche Friseurinnen oder
Friseure haben bereits Allergien oder Unverträglichkeiten gegenüber bestimmten
Inhaltsstoffen.
Treffen Sie als Team gemeinsam Entscheidungen und helfen Sie der Salonleitung bei
der Auswahl. Damit vermeiden Sie nicht nur
Fehleinkäufe, Sie verhindern auch, dass die
Handschuhe ungenutzt im Schrank liegen.
Denn Mitentscheiden erhöht die Motivation,
die Schutz- und Unterziehhandschuhe zu
tragen.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen
Sie Ihrem Salonteam geeignete Präparate
bereitstellen. Mittlerweile gibt es für jeden
Tätigkeitsbereich ein entsprechendes Produkt. Lassen Sie sich dazu von Ihrem
Betriebsarzt beraten. Empfehlenswert sind
Produkte ohne allergene Duftstoffe und
möglichst auch ohne Konservierungsstoffe,
besonders dann, wenn bei Friseurinnen oder
Friseuren bereits Hautveränderungen vorliegen. Solche zusatzstofffreien Produkte reduzieren deutlich die Entstehungswahrscheinlichkeit einer Allergie.
Notwendig für die Hände sind:
• Hautschutzcremes mit speziellen
Wirkstoffen gegen das Aufquellen der
Haut durch Wasser und Feuchtigkeit
• ein rückfettendes Produkt für die
regenerierende Pflege bei Arbeitsende und i­ n der Freizeit
20
3 Gesunde Haut – professionell geschützt
Richtig eincremen – Hautcreme-Einmaleins
Sorgfältiges Eincremen gehört zur
täglichen Pflege Ihrer Hände:
• Verwenden Sie eine Hautschutzcreme
vor Arbeitsbeginn, vor längerem
Tragen von Handschuhen und nach
dem Händewaschen während der
Arbeitszeit.
1 Creme auf die trockene Haut auftragen
• Tragen Sie die Creme auf die trockenen Hände auf und achten Sie besonders auf die Fingerzwischenräume –
so entfaltet sie die beste
Schutzwirkung.
2 Außen und innen gut e
­ inmassieren
• Ihre Pflege- und Hautschutzprodukte
sollten in Tuben oder Spendern
bereit­stehen. Verzichten Sie auf
Gemeinschaftsdosen, sie sind aus
hygienischen Gründen ungeeignet.
Unser Tipp: ab ins Internet!
3 An die Fingerzwischenräume denken
Ein Kurzfilm auf www.bgw-online.de (Suche: „Hautschutz, Filme“)
zeigt, wie Sie Ihre Hände sorgfältig eincremen.
Haut-Blog: mitreden erwünscht
Jetzt informieren und mitdiskutieren unter
hautblog.bgw-online.de
4 Nagelfalze nicht vergessen
3 Gesunde Haut – professionell geschützt
21
Sparsames
Händewaschen mit
einer pH-hautneutralen
Waschlotion schont
die Haut.
3.7 I m Schonwaschgang: ­
­Händehygiene
Penible Reinheit in Form von häufigem Händewaschen macht unserer Haut zu schaffen.
Das Ergebnis: Die Haut trocknet aus.
Waschen Sie Ihre Hände daher nicht öfter als
nötig und so schonend wie möglich.
Schmuck ablegen!
Am Arbeitsplatz dürfen Sie keinen Schmuck
wie Ringe und Armreife tragen und Sie müssen Ihre Armbanduhr abnehmen. Schutz- und
Pflegeprodukte gelangen beim Eincremen
nicht unter den Schmuck. Nach dem Händewaschen hingegen bleibt die Haut unter dem
Schmuck lange feucht. Von diesen Stellen
aus können sich Ekzeme entwickeln. Hinzu
kommt, dass Schmucklegierungen oft allergieauslösendes Nickel beinhalten. Kommunizieren Sie dies bitte auch als Salonleitung
Ihrem Team, sodass es alle motiviert, möglichst hautschonend zu arbeiten.
Tipps für verträgliches Händewaschen
• Waschen Sie Ihre Hände nur bei
sichtbarer Verschmutzung und nicht
­überflüssigerweise aus Gewohnheit.
• Verwenden Sie lauwarmes Wasser
anstatt heißes.
zum Händewaschen.
• Trocknen Sie die Hände mit einem
weichen, hautfreundlichen Einmalhandtuch sorgfältig ab.
• Setzen Sie ausschließlich Dosier­spender
• Verwenden Sie nie das Handtuch, das
für die pH-hautneutrale Wasch­lotion ein.­­
Das mindert überflüssigen und schädlichen Verbrauch.
Sie für Ihren Kunden benutzt haben –
daran können sich viele Restbestände
von Friseurchemikalien befinden.
• Befeuchten Sie die Hände kurz, reiben
Sie sie mit einer schonenden und pHhautneutralen synthetischen Handwasch­lotion ein und spülen Sie sie
gründlich ab.
22
• Benutzen Sie kein Shampookonzentrat
• Denken Sie daran, Ihre Hände nach
jedem Waschen einzucremen.
3 Gesunde Haut – professionell geschützt
3.8 Auf einen Blick: ­­
der Hautschutzplan
Alle Schutzmaßnahmen sollten gezielt aufeinander abgestimmt sein. Deshalb müssen
Sie für Ihren Salon einen Hautschutzplan
erstellen. Er führt alle Hautschutz- und Hautpflegeprodukte, die in Ihrem Salon eingesetzt werden, auf – und erklärt, wie man sie
verwendet. Das vereinfacht die Anwendung
und schafft einen guten Gesamtüberblick.
Der Plan erklärt, bei welchen Tätigkeiten Sie
die Hände mit welchen Produkten schützen,
reinigen und pflegen.
Hängen Sie den Plan gut sichtbar aus. Die
darin aufgeführten Produkte sollten griffbe-
3 Gesunde Haut – professionell geschützt
reit dort stehen, wo das Team sie benötigt.
Verträgt jemand die im Hautschutzplan aufgeführten Produkte nicht, sollte er sich an
den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin
wenden. Oft ist es möglich, ein alternatives
Produkt zu finden.
Nutzen Sie unseren vorbereiteten Hautschutz- und Händehygieneplan. Sie brauchen
nur noch die in Ihrem Salon verwendeten
Hautschutz- und Pflegeprodukte einzutragen.
Den Plan können Sie unter der Bestellnummer
TP-HSP-9 bei der BGW anfordern oder unter
www.bgw-online.de herunterladen.
Ihr Plan für gesunde
Haut: Hautschutz- und
Hände­hygienepläne
gehören dorthin, wo Sie
arbeiten.
23
4 Die BGW – Hilfe aus einer Hand
Die BGW sichert das komplette Salonteam –
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie die
Salonleitung – nicht nur gegen die Folgen
einer im Beruf erworbenen Krankheit ab. Wir
engagieren uns intensiv für die Prävention.
Weil es leichter und angenehmer ist, einer
Erkrankung vorzubeugen, als eine Krankheit
zu heilen.
Unser Ziel ist es, die Früherkennung berufsbe­dingter Hauterkrankungen zu verbessern
und dadurch ernsthafte Hautkrankheiten zu
verhindern. Damit Sie Ihren Beruf beschwerdefrei ausüben können. Und wenn Sie
bereits gesundheitliche Probleme haben,
helfen wir Ihnen, die bestmögliche Behandlung zu erhalten, damit Sie in Ihrem Beruf
bleiben können.
Unsere Beratungs- und Schulungsangebote
im Rahmen der Prävention sind für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Beschäftigte
kostenfrei. Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist kein Luxus, sondern gesetzlich verankert. Gesetze und Vorschriften regeln die
24
notwendigen Maßnahmen und Standards,
sie legen Rechte und Pflichten für Beschäftigte und Betriebe fest.
4.1 Beratung und Prävention
Sie möchten wissen, wie Sie sich gegen Hauterkrankungen schützen und wie Ihr Salon
den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verbessern kann? Oder benötigen Sie Hilfe
beim Umsetzen Ihrer Präventionsmaßnahmen? Unsere Präventionsdienste sind in
ganz Deutschland mit Bezirksstellen vertreten – auch in Ihrer Nähe (Kontaktdaten auf
Seite 30). Wenn die Belastung Ihrer Haut zu
einem Risiko für Ihren Beruf wird, suchen wir
nach geeigneten Wegen, damit Sie in Ihrem
Beruf bleiben können, oder wir finden Alternativen. Unsere Berufshelfer und -helferinnen beraten Sie dazu. Wenden Sie sich an
Ihre Bezirksverwaltung der BGW (Rehabilitation). Den für Ihren Betrieb zuständigen
Standort finden Sie im Adressenteil dieser
Broschüre.
4 Die BGW – Hilfe aus einer Hand
studio78
An unserem Standort Bochum bieten wir Fri­
seur­innen und Friseuren ein spezielles
Angebot für die Aus- und Weiterbildung:
praktische Berufsstartseminare, kreative
Technik- und Stylingkurse oder Workshops
für den eigenen Salon.
Ein Klick für Ihre Gesundheit:
Aktuelle Infos zu unseren Seminaren
finden Sie im Internet:
www.bgw-online.de/studio78
Betriebsberatung: Hilfe vor
­­ Ort
Falls in Ihrem Betrieb verstärkt Hautkrankheiten auftreten, rufen Sie uns an. Unser
Präventionsteam analysier t mit Ihnen
gemeinsam die Ursachen, um Ausfälle und
weitere Erkrankungen zu verhindern. Die
Betriebsberatung ist eine kostenfreie
Dienstleistung der BGW.
BGW schu.ber.z:
Kompetenz für gesunde Haut
Eine wichtige Adresse für Beschäftigte,
denen der Beruf buchstäblich unter die Haut
geht, sind die Schulungs- und Beratungszentren der BGW – kurz: BGW schu.ber.z.
Aber auch die Salonleitung, Teamleitungen,
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte,
Berufsneulinge sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit bekommen dort Fachauskunft
rund um das Thema Haut.
4.2 Individuelle Unterstützung
Sie möchten wissen, was Sie tun können,
wenn Symptome einer Hauterkrankung auftreten? Oder wie Sie vorgehen müssen, wenn
eine medizinische Behandlung notwendig
wird? Mit den folgenden Angeboten helfen
wir Betroffenen.
4 Die BGW – Hilfe aus einer Hand
Hautsprechstunde
Hilfreich für alle Friseurinnen und Friseure,
die erste Beschwerden an den Händen feststellen, sind unsere Hautsprechstunden in
den Schulungs- und Beratungszentren. In
der Hautsprechstunde bekommen Sie praxisnahe Unterstützung: Zuerst wird Ihre Haut
von einer Dermatologin oder einem Dermatologen eingehend untersucht. Bei Bedarf
bespricht eine Fachkraft der BGW mit Ihnen,
inwieweit Ihre Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrem Beruf stehen. Wir stellen
Ihnen optimale Hautschutz- und Hautpflegemaßnahmen vor. Je nach Bedarf informieren
wir Sie auch darüber, welche kleinen Veränderungen in Ihrem beruflichen oder privaten
Alltag die Gesundheit Ihrer Haut unterstützen können.
Mehr Informationen zur Hautsprechstunde
und zu weiteren Angeboten der BGW
erhalten Sie im Internet unter www.bgwonline.de, wenn Sie „Hautsprechstunde“ in
die Suche eingeben.
Was tun, wenn jemand erkrankt?
Zeigen sich bei Beschäftigten Hautprobleme
oder bekommen sie eine schon länger bestehende Hauterkrankung nicht in den Griff,
empfehlen wir Ihnen, sich betriebs- oder
hautärztlich beraten zu lassen. Der Arzt oder
Unser Tipp
Nutzen Sie unser
umfangreiches
Seminar­angebot zur
Arbeits­sicherheit und
zum Gesundheitsschutz! Einen Überblick gibt Ihnen die
Rubrik „Seminare“ auf
www.bgw-online.de
unter „Medien &
Service“.
25
verloren. Die Betroffenen verlieren ihre
Lebensgrundlage. Die BGW setzt deshalb
alles daran, sie wieder in das Berufsleben
einzugliedern. Sollte die Rückkehr an den
bisherigen Arbeitsplatz nicht ohne Weiteres
möglich sein, übernimmt die BGW die Kosten für Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Die Schulungs- und
Beratungszentren der
BGW sind Ihre
Anlaufstelle
für Hautfragen.
die Ärztin leitet gegebenenfalls das sogenannte Hautarztverfahren ein. Ziel dabei ist
es, Betroffene schnell und nachhaltig wieder
einsatzfähig zu machen – bevor aus Symptomen eine Berufskrankheit wird. Das Verfahren ermöglicht uns, im Rahmen unseres
Präventionsauftrags – für Sie kostenlos –
individuelle Präventionsmaßnahmen oder
eine dermatologische Behandlung anzubieten.
BGW-Seminar „Haut-nah erleben“
Stellt sich ein beruflicher Zusammenhang für
Ihre Hautbeschwerden heraus, erhalten Sie
eventuell eine Einladung zu diesem Hautschutz-Seminar. Dort arbeiten wir gemeinsam daran, dass Sie in Ihrem Beruf so
beschwerdefrei wie möglich weiterarbeiten
können. Seminar, Unterkunft und Verpflegung sind für betroffene Versicherte kostenlos. Detaillierte Infos finden Sie auf www.
bgw-online.de.
26
Informieren Sie die BGW deshalb rechtzeitig.
Wir helfen Ihnen bei beruflich bedingten
Erkrankungen umfassend. Dabei ist der
Leistungsumfang der berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung umfassender als der der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten die best­m ög­liche
medizinische Behandlung, und Zuzahlun­g en fallen für Sie in der Regel nicht an.
Anlauf- und Koordinationsstelle für die
berufliche Reha­b ili­t a­t ion sind unsere
Berufshelfer und -helferinnen in den BGWBezirksverwaltungen (Kontakte Seite 30).
Checkliste Alarmsignale
4.3 Berufliche Rehabilitation
Wenn Sie …
• Juckreiz an den Händen (gerade
auch nach Tragen von Handschuhen)
• Trockenheit und leichte Rötung der
Fingerzwischenräume
• leichte Schuppung, Rötung oder
Bläschenbildung an Fingern und
Händen
• Risse oder Nässen an Fingern oder
Händen
Was geschieht, wenn sich die Hauterkrankung trotz medizinischer Behandlung und
intensiver Beratung nicht zurückbildet? Was
kommt auf Ihren Salon und die Betroffenen
zu, wenn sie ihre Tätigkeit aufgeben müssen? Auch dann sind wir für Sie da und unterstützen Sie, die Gesundheit der Betroffenen
wiederherzustellen. Fällt ein Mitarbeiter
oder eine Mitarbeiterin aus, gehen einem
Salon wertvolle berufliche und betriebsspezifische Erfahrungen und Qualifikationen
feststellen, dann …
• informieren Sie Ihren Betrieb
• lassen Sie sich betriebs- oder hautärztlich untersuchen. Gegebenenfalls leitet der Arzt oder die Ärztin
einen Hautarztbericht mit dem
Verdacht auf eine Berufskrankheit
an die BGW weiter
• vereinbaren Sie einen Beratungstermin im BGW Schulungs- und
Beratungszentrum (BGW schu.ber.z)
4 Die BGW – Hilfe aus einer Hand
Literatur
Die aufgeführten Infomaterialien können Sie
über die BGW beziehen. Unsere Mitgliedsbetriebe erhalten die Medien kostenlos. Die
meisten Broschüren können Sie auch im
Internet unter www.bgw-online.de herunterladen. Geben Sie einfach die jeweilige
Bestellnummer in das Suchfeld ein.
Informationen
• „Hautschutz- und Händehygieneplan ­
für Friseurinnen und Friseure“,
Bestellnummer TP-HSP-9
• „Betriebsanweisung für Friseurinnen
und Friseure“, Bestellnummer TP-BA-9
• „Hygiene im Friseursalon“,
Bestellnummer TP-Hy-9U
Vorschriften und Regeln
• „DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention“, Bestellnummer DGUV-Vorschrift1
• „DGUV Regel 100-001 – Grundsätze der Prävention“, Bestellnummer DGUV-Regel 100-001
• DGUV Vorschrift 2 – „Betriebsärzte und
F­ achkräfte für Arbeitssicherheit“,
­Bestellnummer DGUV-Vorschrift2
• TRGS 530 „Technische Regel für
­Gefahrstoffe im ­Friseurhandwerk“
• TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkon-
takt“, Technische Regel für Gefahrstoffe
• „Gefährdungsbeurteilung im
Friseurhandwerk“, Bestellnummer TP-9GB
• „BGW kompakt“, Bestellnummer 9GU
• BGI/GUV-I 8620 „Allgemeine
Präventions­leitlinie Hautschutz – Auswahl, Bereit­stellung und Benutzung“, zu
beziehen über die DGUV, im Internet:
publikationen.dguv.de
• „Informationen zur DGUV Vorschrift 2“,
Themenschrift der BGW, Bestellnummer TP-DGUV-Vorschrift2
Literatur
27
Für Ihre Notizen
28
Für Ihre Notizen
Für Ihre Notizen
29
Kontakt – Ihre BGW-Standorte
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Hauptverwaltung
Pappelallee 33/35/37 · 22089 Hamburg
Tel.: (040) 202 07 - 0
Fax: (040) 202 07 - 24 95
www.bgw-online.de
Ihre BGW-Kundenzentren
Berlin · Spichernstraße 2–3 · 10777 Berlin
Bezirksstelle Tel.: (030) 896 85 - 37 01 Fax: - 37 99
Bezirksverwaltung Tel.: (030) 896 85 - 0
Fax: - 36 25
schu.ber.z* Tel.: (030) 896 85 - 36 96 Fax: - 36 24
Bochum · Universitätsstraße 78 · 44789 Bochum
Bezirksstelle Tel.: (0234) 30 78 - 64 01 Fax: - 64 19
Bezirksverwaltung Tel.: (0234) 30 78 - 0
Fax: - 62 49
schu.ber.z* Tel.: (0234) 30 78 - 64 70 Fax: - 63 79
studio78 Tel.: (0234) 30 78 - 64 78 Fax: - 63 99
Delmenhorst · Fischstraße 31 · 27749 Delmenhorst
Bezirksstelle Tel.: (04221) 913 - 42 41 Fax: - 42 39
Bezirksverwaltung Tel.: (04221) 913 - 0
Fax: - 42 25
schu.ber.z* Tel.: (04221) 913 - 41 60 Fax: - 42 33
Dresden · Gret-Palucca-Straße 1 a · 01069 Dresden
Bezirksverwaltung Tel.: (0351) 86 47 - 0
Fax: - 56 25
schu.ber.z* Tel.: (0351) 86 47 - 57 01 Fax: - 57 11
Bezirksstelle Tel.: (0351) 86 47 - 57 71 Fax: - 57 77
Königsbrücker Landstraße 2 b · Haus 2
01109 Dresden
BGW Akademie Tel.: (0351) 288 89 - 61 10 Fax: - 61 40
Königsbrücker Landstraße 4 b · Haus 8
01109 Dresden
Hamburg · Schäferkampsallee 24 · 20357 Hamburg
Bezirksstelle Tel.: (040) 41 25 - 29 01 Fax: - 29 97
Bezirksverwaltung Tel.: (040) 41 25 - 0
Fax: - 29 99
schu.ber.z* Tel.: (040) 73 06 - 34 61 Fax: - 34 03
Bergedorfer Straße 10 · 21033 Hamburg
BGW Akademie Tel.: (040) 202 07 - 28 90 Fax: - 28 95
Pappelallee 33/35/37 · 22089 Hamburg
Hannover · Anderter Straße 137 · 30559 Hannover
Außenstelle von Magdeburg
Bezirksstelle
Tel.: (0511) 563 59 99 - 47 81 Fax: - 47 89
Karlsruhe · Philipp-Reis-Straße 3 · 76137 Karlsruhe
Bezirksstelle Tel.: (0721) 97 20 - 55 55 Fax: - 55 76
Bezirksverwaltung Tel.: (0721) 97 20 - 0
Fax: - 55 73
schu.ber.z* Tel.: (0721) 97 20 - 55 27 Fax: - 55 77
Köln · Bonner Straße 337 · 50968 Köln
Bezirksstelle Tel.: (0221) 37 72 - 53 56 Fax: - 53 59
Bezirksverwaltung Tel.: (0221) 37 72 - 0
Fax: - 51 01
schu.ber.z* Tel.: (0221) 37 72 - 53 00 Fax: - 51 15
Magdeburg · Keplerstraße 12 · 39104 Magdeburg
Bezirksstelle Tel.: (0391) 60 90 - 79 20 Fax: - 79 22
Bezirksverwaltung Tel.: (0391) 60 90 - 5
Fax: - 78 25
Mainz · Göttelmannstraße 3 · 55130 Mainz
Bezirksstelle Tel.: (06131) 808 - 39 02 Fax: - 39 97
Bezirksverwaltung Tel.: (06131) 808 - 0
Fax: - 39 98
schu.ber.z* Tel.: (06131) 808 - 39 77 Fax: - 39 92
München · Helmholtzstraße 2 · 80636 München
Bezirksstelle Tel.: (089) 350 96 - 46 00 Fax: - 46 28
Bezirksverwaltung Tel.: (089) 350 96 - 0
Fax: - 46 86
schu.ber.z* Tel.: (089) 350 96 - 45 01 Fax: - 45 07
Würzburg · Röntgenring 2 · 97070 Würzburg
Bezirksstelle Tel.: (0931) 35 75 - 59 51 Fax: - 59 24
Bezirksverwaltung Tel.: (0931) 35 75 - 0
Fax: - 58 25
schu.ber.z* Tel.: (0931) 35 75 - 58 55 Fax: - 59 94
*schu.ber.z = Schulungs- und Beratungszentrum
30
Kontakt
So finden Sie Ihr zuständiges
Kundenzentrum
Auf der Karte sind die Städte verzeichnet, in denen die BGW mit einem
Standort vertreten ist. Die farbliche
Kennung zeigt, für welche Region ein
Standort zuständig ist.
Jede Region ist in Bezirke unterteilt,
deren Nummer den ersten beiden Ziffern der dazugehörenden Postleitzahl
entspricht.
Ein Vergleich mit Ihrer eigenen Postleitzahl zeigt, welches Kundenzentrum
der BGW für Sie zuständig ist.
Auskünfte zur Prävention erhalten Sie
bei der Bezirksstelle, Fragen zu Rehabilitation und Entschädigung beantwortet die Bezirksverwaltung Ihres
Kundenzentrums.
Beratung und Angebote
BGW-Beratungsangebote
Tel.: (040) 202 07 - 48 62
Fax: (040) 202 07 - 48 53
E-Mail: [email protected]
Medienbestellungen
Tel.: (040) 202 07 - 48 46
Fax: (040) 202 07 - 48 12
E-Mail: [email protected]
Diese Übersicht wird bei jedem Nachdruck aktualisiert.
Sollte es kurzfristige Änderungen geben, finden Sie
diese hier:
www.bgw-online.de/
kundenzentren
Versicherungs- und Beitragsfragen
Tel.: (040) 202 07 - 11 90
E-Mail: [email protected]
Bestell-Nr.: TP-HAP-9 · 12/2015
www.bgw-online.de
Wie funktioniert die Haut und welchen Gefahren ist sie im Friseurhandwerk ausgesetzt? Wie können Sie Ihre Haut schützen und so Hautkrankheiten vermeiden? Und
wie können die Beschäftigten und die Salonleitung das Thema Hautschutz gemeinsam angehen? In dieser Broschüre lesen Sie alles Wissenswerte zu den nötigen
Schutzmaßnahmen für Friseurinnen und Friseure sowie zu den Pflichten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Und wir erklären, wie die BGW Sie dabei nachhaltig
unterstützt.
Sicher im Salon: Mit der App der BGW können Sie
die Gefährdungsbeurteilung online erstellen!
www.bgw-online.de/
friseurapp
BGW · Pappelallee 33/35/37 · 22089 Hamburg

Documents pareils