Niedersächsischer Landtag − 14. Wahlperiode Drucksache 14/1723

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Niedersächsischer Landtag − 14. Wahlperiode Drucksache 14/1723
Niedersächsischer Landtag − 14. Wahlperiode
Drucksache 14/1723
Kleine Anfrage mit Antwort
Wortlaut der Kleinen Anfrage
der Abg. Frau Müller (SPD), eingegangen am 18. April 2000
Gute Erfolge gegen Schwarzarbeit erzielt?
Schwarzarbeit wird in der Öffentlichkeit noch immer häufig als „Kavaliersdelikt“ betrachtet.
Dabei ist Schwarzarbeit nicht nur ein Delikt derer, die die Schwarzarbeit leisten. Auch
Arbeitgeber, die Mitarbeiter „schwarz“ beschäftigen, verursachen großen Schaden, sowohl bei Steuereinnahmen als auch bei Sozialkassen.
Das Arbeitsamt Nordhorn (zuständig für die Grafschaft Bentheim und das Emsland) hat
über Erfolge einer Koordinierungsgruppe gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit öffentlich berichtet, zugleich aber eine unzureichende gesetzliche Grundlage bemängelt.
Ich frage die Landesregierung:
1.
Wie viele Fälle von illegaler Beschäftigung sind dem Arbeitsamt Nordhorn seit Anfang 1997 bekannt geworden,
a)
bei Arbeitnehmern,
b) bei Arbeitgebern?
c)
Welche Wirtschaftszweige waren besonders betroffen?
2.
Wie viele Gerichtsverfahren sind in der gleichen Region im gleichen Zeitraum bekannt geworden?
3.
In welcher Höhe sind dadurch vermutliche Steuern und Sozialabgaben verloren gegangen?
4.
Wie viel Bußgelder in welcher Höhe sind von der Arbeitsverwaltung verhängt worden?
5.
Wie viele Verfahren sind mit welcher Begründung eingestellt worden?
(An die Staatskanzlei übersandt am 27. April 2000 – II/721 – 580)
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Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode
Drucksache 14/1723
Antwort der Landesregierung
Hannover, den 14. Juni 2000
Niedersächsisches Ministerium
für Frauen, Arbeit und Soziales
– 01.1 - 01 425/01 (580) –
Für die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Maßnahmen nach dem Schwarzarbeitsgesetz sind in der Bundesrepublik eine ganze Reihe von Institutionen zuständig. Auf
Anregung der Landesregierung sind aus diesem Grund in allen Arbeitsamtsbezirken Niedersachsens 1998 Koordinierungsgruppen gebildet worden, die die Zielsetzung haben,
den Abbau der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit zu intensivieren.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:
Zu 1 und 4:
Das Arbeitsamt Nordhorn hat 1997 bis 1999 folgende Maßnahmen ergriffen:
Unerlaubte Ausländerbeschäftigung
Leistungsmissbrauch
Strafanzeigen
Einsprüche
Verstöße gegen das Arbeitnehmer-
und Abgaben
Gegen Bußgeld-
Entsendegesetz
an die Staats-
Bescheide
Anwaltschaft
Verwaltungen und Geldbußen gegen
Arbeitgeber
Anzahl
Verwarnungen und Geld-
Arbeitnehmer
Betrag in DM
Anzahl
bußen
Betrag in DM
Anzahl
Anzahl
Anzahl
1997
106
141.650
51
5.775
1.604
Betrag in DM
112.025
227
64
49
Anzahl
Betrag in DM
1998
49
44.750
41
5.485
1.155
105.470
333
36
66
95.250
1999
54
149.600
23
5.865
875
106.790
403
72
35
133.625
32.500
Des Weiteren wurden durch die Bearbeitungsstelle zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung beim Arbeitsamt Emden (Zuständigkeit für die AÄ Emden, Leer, Nordhorn und
Wilhelmshaven) im Jahr 1999 in 312 Verfahren Geldbußen in Höhe von 2 639 895 DM
festgesetzt (insbesondere wegen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung, unerlaubter Ausländerbeschäftigung und Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz). Zu den
betroffenen Wirtschaftszweigen zählen u. a. das Bau- und Gaststättengewerbe sowie das
Güter- und Fahrgastbeförderungsgewerbe.
Die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim sowie die Städte Lingen, Meppen,
Nordhorn und Papenburg haben folgende Maßnahmen nach dem Schwarzarbeitsgesetz
gemeldet:
Anzahl der Verfahren
2
Verstoß gegen die Handwerksordnung
Verstoß wegen
Durchführung von
Schwarzarbeit
Verstoß wegen
Beauftragung von
Schwarzarbeit
Verstoß wegen
Werbung für
Schwarzarbeit
Summe
1997
6
15
0
16
37
1998
8
19
14
11
52
1999
11
15
6
12
44
Summe
25
49
20
39
133
Niedersächsischer Landtag − 14. Wahlperiode
Drucksache 14/1723
113 Bußgeldbescheide richteten sich gegen Auftragnehmer. 20 Bußgeldbescheide richteten sich gegen Auftraggeber.
Höhe der Bußgelder in DM
Verstoß gegen die Handwerksordnung
Verstoß wegen
Durchführung von
Schwarzarbeit
Verstoß wegen
Beauftragung von
Schwarzarbeit
Verstoß wegen
Werbung für
Schwarzarbeit
Summe
1997
9.200
48.700
0
9.900
67.800
1998
10.500
46.600
15.050
19.380
91.580
1999
16.183
125.500
29.000
6.400
177.083
Summe
35.933
220.800
44.050
35.680
336.463
Zu 2 und 5:
Wie viele Gerichtsverfahren wegen illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit bei den
für die Region Grafschaft Bentheim und das Emsland zuständigen Amtsgerichten oder
dem übergeordneten Landgericht in Osnabrück in dem Zeitraum ab 1997 bekannt geworden oder dort eingestellt worden sind, lässt sich nicht feststellen, da darüber statistische
Erhebungen nicht vorliegen.
Das Arbeitsamt Nordhorn hat im Jahr 1999 1430 Bußgeldverfahren erledigt. Davon wurden 164 eingestellt, da die Tat nicht nachzuweisen war, das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde oder die Verfolgung aus Opportunitätsgründen nicht geboten erschien.
Zu 3:
Nach Berechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung muss davon
ausgegangen werden, dass je Arbeitsplatz, der durch illegale Beschäftigung verloren
geht, ca. 31 000 DM Mindereinnahmen an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen entstehen.
Merk
(Ausgegeben am 30. Juni 2000)
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