Niedersächsischer Landtag − 14. Wahlperiode Drucksache 14/1723
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Niedersächsischer Landtag − 14. Wahlperiode Drucksache 14/1723
Niedersächsischer Landtag − 14. Wahlperiode Drucksache 14/1723 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Müller (SPD), eingegangen am 18. April 2000 Gute Erfolge gegen Schwarzarbeit erzielt? Schwarzarbeit wird in der Öffentlichkeit noch immer häufig als „Kavaliersdelikt“ betrachtet. Dabei ist Schwarzarbeit nicht nur ein Delikt derer, die die Schwarzarbeit leisten. Auch Arbeitgeber, die Mitarbeiter „schwarz“ beschäftigen, verursachen großen Schaden, sowohl bei Steuereinnahmen als auch bei Sozialkassen. Das Arbeitsamt Nordhorn (zuständig für die Grafschaft Bentheim und das Emsland) hat über Erfolge einer Koordinierungsgruppe gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit öffentlich berichtet, zugleich aber eine unzureichende gesetzliche Grundlage bemängelt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Fälle von illegaler Beschäftigung sind dem Arbeitsamt Nordhorn seit Anfang 1997 bekannt geworden, a) bei Arbeitnehmern, b) bei Arbeitgebern? c) Welche Wirtschaftszweige waren besonders betroffen? 2. Wie viele Gerichtsverfahren sind in der gleichen Region im gleichen Zeitraum bekannt geworden? 3. In welcher Höhe sind dadurch vermutliche Steuern und Sozialabgaben verloren gegangen? 4. Wie viel Bußgelder in welcher Höhe sind von der Arbeitsverwaltung verhängt worden? 5. Wie viele Verfahren sind mit welcher Begründung eingestellt worden? (An die Staatskanzlei übersandt am 27. April 2000 – II/721 – 580) 1 Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/1723 Antwort der Landesregierung Hannover, den 14. Juni 2000 Niedersächsisches Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales – 01.1 - 01 425/01 (580) – Für die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Maßnahmen nach dem Schwarzarbeitsgesetz sind in der Bundesrepublik eine ganze Reihe von Institutionen zuständig. Auf Anregung der Landesregierung sind aus diesem Grund in allen Arbeitsamtsbezirken Niedersachsens 1998 Koordinierungsgruppen gebildet worden, die die Zielsetzung haben, den Abbau der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit zu intensivieren. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt: Zu 1 und 4: Das Arbeitsamt Nordhorn hat 1997 bis 1999 folgende Maßnahmen ergriffen: Unerlaubte Ausländerbeschäftigung Leistungsmissbrauch Strafanzeigen Einsprüche Verstöße gegen das Arbeitnehmer- und Abgaben Gegen Bußgeld- Entsendegesetz an die Staats- Bescheide Anwaltschaft Verwaltungen und Geldbußen gegen Arbeitgeber Anzahl Verwarnungen und Geld- Arbeitnehmer Betrag in DM Anzahl bußen Betrag in DM Anzahl Anzahl Anzahl 1997 106 141.650 51 5.775 1.604 Betrag in DM 112.025 227 64 49 Anzahl Betrag in DM 1998 49 44.750 41 5.485 1.155 105.470 333 36 66 95.250 1999 54 149.600 23 5.865 875 106.790 403 72 35 133.625 32.500 Des Weiteren wurden durch die Bearbeitungsstelle zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung beim Arbeitsamt Emden (Zuständigkeit für die AÄ Emden, Leer, Nordhorn und Wilhelmshaven) im Jahr 1999 in 312 Verfahren Geldbußen in Höhe von 2 639 895 DM festgesetzt (insbesondere wegen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung, unerlaubter Ausländerbeschäftigung und Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz). Zu den betroffenen Wirtschaftszweigen zählen u. a. das Bau- und Gaststättengewerbe sowie das Güter- und Fahrgastbeförderungsgewerbe. Die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim sowie die Städte Lingen, Meppen, Nordhorn und Papenburg haben folgende Maßnahmen nach dem Schwarzarbeitsgesetz gemeldet: Anzahl der Verfahren 2 Verstoß gegen die Handwerksordnung Verstoß wegen Durchführung von Schwarzarbeit Verstoß wegen Beauftragung von Schwarzarbeit Verstoß wegen Werbung für Schwarzarbeit Summe 1997 6 15 0 16 37 1998 8 19 14 11 52 1999 11 15 6 12 44 Summe 25 49 20 39 133 Niedersächsischer Landtag − 14. Wahlperiode Drucksache 14/1723 113 Bußgeldbescheide richteten sich gegen Auftragnehmer. 20 Bußgeldbescheide richteten sich gegen Auftraggeber. Höhe der Bußgelder in DM Verstoß gegen die Handwerksordnung Verstoß wegen Durchführung von Schwarzarbeit Verstoß wegen Beauftragung von Schwarzarbeit Verstoß wegen Werbung für Schwarzarbeit Summe 1997 9.200 48.700 0 9.900 67.800 1998 10.500 46.600 15.050 19.380 91.580 1999 16.183 125.500 29.000 6.400 177.083 Summe 35.933 220.800 44.050 35.680 336.463 Zu 2 und 5: Wie viele Gerichtsverfahren wegen illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit bei den für die Region Grafschaft Bentheim und das Emsland zuständigen Amtsgerichten oder dem übergeordneten Landgericht in Osnabrück in dem Zeitraum ab 1997 bekannt geworden oder dort eingestellt worden sind, lässt sich nicht feststellen, da darüber statistische Erhebungen nicht vorliegen. Das Arbeitsamt Nordhorn hat im Jahr 1999 1430 Bußgeldverfahren erledigt. Davon wurden 164 eingestellt, da die Tat nicht nachzuweisen war, das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde oder die Verfolgung aus Opportunitätsgründen nicht geboten erschien. Zu 3: Nach Berechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung muss davon ausgegangen werden, dass je Arbeitsplatz, der durch illegale Beschäftigung verloren geht, ca. 31 000 DM Mindereinnahmen an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen entstehen. Merk (Ausgegeben am 30. Juni 2000) 1