Sen Brosch Ruhestand pan 27.05.11.pub
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Sen Brosch Ruhestand pan 27.05.11.pub
Westfalendamm 247 44141 Dortmund Tel.: 0231 – 4257570 Fax: 0231 – 42575710 Internet: www.vbe-nrw.de E-mail: [email protected] Eintritt in den Ruhestand Was ändert sich? Tipps Informationen Adressen Vo r w o r t Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt, da Sie in den Ruhestand treten, möchten wir Ihnen mit dieser vom Referat Senioren erarbeiteten Broschüre einige hilfreiche Tipps und Informationen für diesen neuen Lebensabschnitt mit auf den Weg geben. Hinweise zu Bezügen, Steuern, Versicherung und Beihilfe sollen helfen, sich schnell einen Überblick zu verschaffen. Zusätzlich geben wir Ihnen einige Adressen an die Hand, die Sie vielleicht brauchen können. ... und denken Sie bitte daran, auch für Pensionäre und Rentner ist der VBE der richtige Partner. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Udo Beckmann Vorsitzender 2 Bezüge Mit der Zurruhesetzung erhält der Beamte Pension. Die Höchstpension beträgt 71,75 % und kann nach einer ruhegehaltsfähigen Dienstzeit von 40 Jahren erreicht werden. Bei einer vorzeitigen Zurruhesetzung müssen ggf. Versorgungsabschläge hingenommen werden. Falls die letzte Dienstaltersstufe nicht erreicht wurde, wird das Ruhegehalt nach der aktuellen Dienstaltersstufe berechnet. Sofern aus früheren Tätigkeiten ein Anspruch auf Rente besteht, so wird diese voll angerechnet und die Pension um den Betrag gekürzt, der den jeweiligen Höchstsatz übersteigt. Sollten wegen vorzeitiger Zurruhesetzung Versorgungsabschläge vorgenommen werden, so geschieht dies auch dann, wenn neben der Pension noch eine Rente gezahlt wird. Die Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) wurde in mehreren Stufen abgesenkt. Sie beträgt für Ruheständler zur Zeit 22% ihrer monatlichen Bezüge. 3 Wichtig: Auch Pensionäre sind selbst für die Richtigkeit ihrer Bezüge verantwortlich. Zuviel erhaltene Beträge werden in der Regel bis zu 3 Jahren rückwirkend zurückgefordert, oder in begründeten Fällen auch darüber hinaus. Zur Überprüfung der Richtigkeit der Bezüge ist es ratsam, sich an den betreffenden VBE-Stadt- bzw. Kreisverband zu wenden. Die Kontaktadressen finden Sie im Internet unter www.vbe-nrw.de in der Rubrik Ansprechpartner. Auch als Ruheständler haben Sie weiterhin Zugang zum VBE-Internetbereich. Geben Sie dazu Ihre Mitgliedsnummer (zu finden im Adressfeld mittlere Zahl - von Schule heute) und Ihren Nachnamen ein. Dann klicken Sie auf ‚Service’ und weiter auf ‚Download’. Dort finden Sie u.a. Downloads von Formularen, Broschüren und Merkblättern. Krankenversicherung Da die Beihilfe im Regelfall 70 % erstattet, empfiehlt es sich, bei der Krankenkasse einen Tarif von maximal 30 % zu wählen. Eine Erstattung von über 100 % ist nicht erlaubt. 4 Steuern Versorgungsempfänger haben auf ihre Bezüge einen Steuerfreibetrag, der im Jahre ihres Eintritts in den Ruhestand auf einem Prozentsatz und einem Höchstbetrag im Jahr lebenslang festgeschrieben wird. Dieser Steuerfreibetrag wird vom LBV bei den monatlichen Bezügen automatisch steuerlich berücksichtigt. Bei Ruheständlern, die neben ihrer Pension oder Rente Einkünfte haben, wird ab dem Jahr, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, ein Altersentlastungsbetrag in Abzug gebracht. Dieser Freibetrag wird nicht festgeschrieben und reduziert sich jährlich bis auf 0 EUR im Jahre 2040. Alterseinkünfte sind: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus selbstständiger Arbeit Einkünfte aus Kapitalvermögen, soweit sie den Freibetrag laut Freistellungsauftrag übersteigen. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Arbeitslohn aus aktiver Berufstätigkeit. 5 Da der Werbungskostenpauschbetrag auf 102 EUR herabgesetzt wurde, wirken sich Werbungskosten über 102 EUR bereits steuermindernd aus, so z. B. Mitgliedsbeiträge zum VBE und Kontoführungsgebühren. Beihilfe (www.beihilfe.nrw.de und .www.lbv.nrw.de) Hier finden Sie im Download Formulare, Merkblätter u. a. m., so auch den Kurzantrag. Mit jedem Beihilfebescheid erhalten Sie vom LBV den neuen Kurzantrag. Ruheständler sind beihilfeberechtigt und erhalten eine von der Pers.Nr. abweichende Beihilfenummer. Ihre Anträge müssen an die Zentrale Scanstelle Beihilfe, 32746 Detmold gerichtet werden (nur in Kopie!). Für die eigenen Unterlagen müssen selbst Kopien angefertigt werden. Der Erstattungssatz für Ruhestandsbeamte beträgt im Regelfall 70%. Dieser reduziert sich aber durch die Kostendämpfungs-pauschale (KDP) und den Selbstbehalt bei stationärer Behandlung geringfügig. 6 Ein Anspruch auf Heilkuren besteht nicht. Vor einem Sanatoriumsaufenthalt ist beim LBV ein Antrag auf Beihilfefähigkeit zu stellen. Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung und Behandlung sind grundsätzlich in Höhe des Pauschbetrages beihilfefähig, den die gewählte Einrichtung mit einem Sozialversicherungsträger (z. B. gesetzl. Krankenkasse) vereinbart hat. Nach einer stationären Krankenhausbehandlung kann eine Anschlussheilbehandlung (AHB) ohne Einschaltung des Gesundheitsamtes anerkannt werden, wenn deren Notwendigkeit ärztlicherseits vom Krankenhaus bescheinigt wird und die AHB spätestens 1 Monat nach Beendigung der stat. Behandlung beginnt. Beachten: Private Krankenkassen haben evtl. kürzere Fristen! Eine vorherige Anerkennung durch die Beihilfestelle ist erforderlich. Der Antrag ist formlos unter Beifügung der Notwendigkeitsbescheinigung des Krankenhausarztes vor Antritt der Behandlung vorzulegen. (Dies wird meistens durch den Sozialdienst des Krankenhauses rechtzeitig in die Wege geleitet.) 7 Die Kostendämpfungspauschale verringert sich mit der Zurruhesetzung auf 70%. Übersteigt der Eigenanteil aus Kostendämpfungspauschale, Zahntechnik (Laborkosten) und Wahlleistungen (bei stationärem Aufenthalt) im Kalenderjahr 2% der jährlichen Bruttobezüge, so wird der übersteigende Betrag zusätzlich zur Beihilfe ausbezahlt. Diese Obergrenze kann erreicht werden, wenn man bestimmte planbare Maßnahmen mit Selbstbeteiligung auf 1 Kalenderjahr konzentriert. Bei vorhersehbar hohen Kosten (z.B. Zahnersatz, Sanatoriumsaufenthalt) sollte man sich grundsätzlich vorher bei der Beihilfestelle über die Höhe der Erstattung erkundigen. Hinweis: die neue Personalnummer des LBV gilt nicht für die Beihilfe. Erneute Berufung Lehrerinnen und Lehrer, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Dienst ausgeschieden sind, können erneut in das Beamtenverhältnis berufen werden, auch bei Teildienstfähigkeit. Näheres regeln die §§ 42 ff des Landesbeamtengesetzes (LBG). 8 Der VBE – Ihr Par tner Als Ruheständler im VBE werden Sie in besonderer Weise durch das Referat Senioren vertreten. stehen Ihnen nach wie vor auch die übrigen Referate mit Rat und Tat zur Seite. erhalten Sie durch unsere Verbandszeitschriften frühzeitig Kenntnis über Gesetzesänderungen, die Sie betreffen sowie über alle pädagogischen, verbandlichen und gewerkschaftlichen Neuerungen. gibt Ihnen das Referat Senioren in “Schule heute” wertvolle und aktuelle Tipps. können Sie weiterhin am aktiven Verbandsleben teilhaben und Ihre Erfahrungen einbringen. können Sie darüber hinaus an allen von den Kreis-/Stadt-/Ortsverbänden organisierten Veranstaltungen teilnehmen. erhalten Sie Rechtsberatung und gegebenenfalls Rechtsschutz z.B. in Angelegenheiten der Versorgung und Beihilfe. zahlen Sie einen geringeren Beitrag. erhalten Sie wie zuvor Leistungen aus der Freizeitunfallversicherung. 9 unterstützen Sie unsere Solidargemeinschaft im eigenen wie im Interesse aller VBEMitglieder. werden Sie besoldungs- bzw. tarifrechtlich durch den Deutschen Beamtenbund/Tarifunion vertreten, um dem weiteren Abbau der Versorgungsbezüge und anderer erworbener Rechte entgegenzutreten. Wichtige Anschriften Verband Bildung und Erziehung (VBE NRW), Landesverband NRW, Westfalendamm 247, 44141 Dortmund, Tel. (0231) 425757-0, Fax (0231) 425757-10, Internet www.vbe-nrw.de und www.lehrergewerkschaft.de E-Mail [email protected] Verband Bildung und Erziehung (VBE), Bundesverband, Behrenstraße 23/24,10117 Berlin, Tel. (030) 7261966-0, Fax (030) 7261966-19, Internet www.vbe.de, E-Mail [email protected] dbb - Beamtenbund und Tarifunion, Bundesverband, dbb forum Berlin, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin, Beamtenbund: Tel. (030) 4081-40, Fax an Pressestelle (030) 4081-5599, dbb: Internet www.dbb.de, EMail [email protected], dbb tarifunion: Tel. (030) 40815400, Fax (030) 4081-4399, Internet www.tarifunion.dbb.de, E-Mail [email protected] 10 DBB NRW - Beamtenbund und Tarifunion, ErnstGnoß-Straße 24, 40219 Düsseldorf, Tel. (0211) 4915830, Fax (0211) 491583-10, Internet www.dbb-nrw.de, E-Mail [email protected] Landesamt für Besoldung u. Versorgung NW (LBV), 40192 Düsseldorf, Tel. (0211) 896-01, Fax (0211) 8961243, Internet www.lbv.nrw.de, E-Mail [email protected] Deutsche Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin, Telefon: 030/ 865-0, Fax:030/ 865 27240, E-Mail: [email protected] Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), Hans-Thoma-Str. 19, 76133 Karlsruhe, Tel. (0721) 155-0, Fax (0721) 155-666, Internet www.vbl.de, E-Mail [email protected] Bundesarbeitsgemeinschaft der SeniorenOrganisationen e.V. (BAGSO), Bonngasse 10, 53111 Bonn, Tel. (0228) 249993-0, Fax (0228) 249993-20, Internet www.bagso.de, E-Mail [email protected] Krebsinformationsdienst KID, Im Neuenheimer Feld 280, 69120 Heidelberg, Tel. 06221-410121, Internet www.krebsinformation.de, E-Mail [email protected] Weißer Ring e.V. (Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit), Weberstr. 16, 55130 Mainz, Tel. (06131) 83030, Fax (06131) 8303-45, Internet www.weisser-ring.de, E-Mail [email protected] 11 VBE – Mitgliederservice Telefon: 0231 – 43 38 63 Dienstag *) 14.00 bis 17.00 Uhr Mittwoch *) 14.00 bis 19.00 Uhr *) nicht in den Ferien. Die Vorsorgemappe des VBE ist erhältlich zum Preis von Euro 7,20 bei: VBE-Verlag NRW GmbH Westfalendamm 247 44141 Dortmund 0231 – 42 00 61 [email protected] Herausgegeben: © VBE NRW Aktualisierte Fassung 09.2014 12