nationalismus (12 f)

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nationalismus (12 f)
Großer Kurfürst → stehendes Heer
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Die Errichtung des Absolutismus, die insbesondere die Auflösung der politischen Machtstellung der Landstände und des Adels bedeutete, setzte in Brandenburg-Preußen unter dem
Kurfürsten Friedrich Wilhelm ein, als dieser nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges
entgegen den üblichen Gepflogenheiten seine Truppen nicht auflöste, sondern im Gegenteil
von den Landständen Geld für eine zusätzliche Heeresvermehrung forderte. Zugrunde lag
die Erkenntnis, daß ein stehendes, also auch in Friedenszeiten unterhaltenes Heer von großer Bedeutung für die innen- wie außenpolitische Machtstellung eines Staates sein konnte.
Das allerdings konnte erst ermöglicht und realisiert werden durch die Erschließung unabhängiger, beständiger und auf längere Sicht berechenbarer Geldquellen; letztendlich bedeutete die Errichtung eines stehenden Heeres also die Aufhebung des bisher gegebenen landständischen Steuerbewilligungsrechts und damit die weitgehende politische Entmachtung
der Landstände. An die Stelle der alten Abgaben traten ständig erhobene Steuern, was den
Aufbau einer modernen, zentral organisierten Finanz- und allgemeinen Verwaltung mit sich
brachte. Das stehende Heer erwies sich also als ein Ansatzpunkt von zentraler Bedeutung für die Ablösung des Ständestaats durch den absolutistischen, zentral verwalteten Staat.
• Größe des Söldnerheeres bis 1655:
1640 → 4650 Mann
1641 → 2300 Mann
1653 → 1800 Mann
• 1644 empfahl ein brandenburgischer Adliger dem Kurfürsten, ein stehendes Heer von 11000
Mann aufzubauen (Rekrutierung aus der Landbevölkerung und dem einheimischen Adel) →
konnte aufgrund fehlender Mittel nich verwirklicht werden
• ein Landtagsrezeß (= Beschluß) der brandenburgischen Landstände bewilligte dem Kurfürsten
1653 die Summe von 530000 Talern über einen Zeitraum von 6 Jahren zur Unterhaltung des Militärs in der Mark Brandenburg → im Gegenzug wurden verschiedene Rechte festgeschrieben,
die der wirtschaftlichen und sozialen Stellung des Adels auf seinen Gütern zugutekamen, wozu
insbesondere die Bestätigung der bäuerlichen Leibeigenschaft zählte
• erst der »Nordische Krieg« 1655-1660 ermöglichte den Aufbau eines vergrößerten Heeres:
1656 → 22000 Mann
• Reduzierung auf 12000 Mann nach dem »Frieden von Oliva« 1660, aber keine vollständige
Entlassung der Soldaten, wie dies bei Söldnerheeren sonst üblich war → der Kurfürst hatte inzwischen eine so starke Position, daß er erhebliche Steuerbeträge zur Finanzierung des Heeres
einziehen konnte ⇒ stehendes Heer
• im Krieg gegen Frankreich und das verbündete Schweden (Sieg der preußischen Truppen 1675
bei Fehrbellin) 1672-1679 erreichte das Heer eine Stärke von 45000 Mann (teilweise finanziert
durch niederländische Subsidien*)
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Unterstützung von verbündeten Staaten durch Hilfsgelder zum Unterhalt stehender Heere.
Großer Kurfürst → stehendes Heer
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• nach dem Frieden von 1679 Reduzierung auf 25000 Mann, aber Beibehaltung dieser Stärke
durch Subsidien Ludwigs XIV.
• beim Tod des Kurfürsten 1688 beträgt die Stärke des Militärs 31000 Mann
• das Offizierskorps bestand überwiegend aus einheimischen (brandenburgischen) Adligen:
→ Entschädigung des Adels für den Verlust ihres politischen Einflusses
→ Möglichkeit des Aufstiegs für verarmte Adelsgeschlechter (Versorgung jüngerer Söhne
durch das Militär)
→ der Adel wurde daran gewöhnt, dem Staat zu dienen, da die Offiziere alleine dem Kurfürsten verpflichtet waren. So konnte er gegen die partikularistischen ständischen Interessen eingesetzt werden
→ das Heer hatte in Preußen dieselbe Funktion wie der Hof von Versailles:
− Entmachtung des Adels
− Bindung des Adels an den Landesherrn
⇒ der Adel wurde zum Dienstadel
• zur Finanzierung des Unterhalts des stehenden Heeres bedurfte es eines ausgiebigen Verwaltungsapparates und einer soliden Wirtschaftspolitik (»stehende Heere – laufende Kosten«) ⇒
Erschließung neuer Finanzquellen
→ Einführung indirekter Steuern (Akzise)
→ Aufbau einer Militärverwaltung mit Steuerräten, die über die Heeresausgaben wachten
• mit zunehmender Größe des Militärapparates wird die Finanzierung immer mehr von Subsidien
abhängig, die andere Mächte für die
− zeitweilige Überlassung von Truppen,
− Beteiligung Brandenburgs an Kriegen oder
− wohlwollende Neutralität
aufzubringen bereit sind.
• obwohl das Heer zum großen Teil nicht aufgelöst wurde und der Kurfürst selbst das Offizierskorps ernannte, blieben noch lange Charakteristika des Söldnerheeres bestehen:
− Regimentsoffiziere wurden selbstständig von den Kommandeuren ausgesucht
− Ergänzung der Mannschaften weiterhin nach dem Prinzip der freien Werbung
− Verantwortlich für die Ergänzung der Mannschaften waren die Kompanieführer
⇒ es existierte anfangs noch kein Offizierskorps im modernen Sinne

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