Revenue Recognition

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Revenue Recognition
FINANCIAL REPORTING 2.0
Revenue Recognition
Das IASB hat den neuen Standard IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers verabschiedet,
der ab 1. Jänner 2017 die bisherigen Standards IAS 11, IAS 18 und die dazu gehörigen Interpretationen
ablöst. Ein guter Zeitpunkt Ihre Grundsätze der Umsatzrealisierung einer kritischen Untersuchung zu
unterziehen.
Ihre Herausforderung
Umsatz ist für viele Unternehmen und
deren Stakeholder eine entscheidende
Kenngröße. Wann ist der richtige Zeitpunkt der Umsatzrealisierung, die in
der Regel auch die Gewinnrealisierung
auslöst? Sind mit der Umsatzerzielung
verbundene Aufwendungen wie Skonti,
Verzugszinsen oder Forderungsausfälle
als „Umsatz“ zu zeigen, oder an anderer Stelle in der G&V? Ist der „Umsatz“
gemäß IFRS gleich dem Umsatz gemäß UGB und/oder gleich dem Umsatz
für ertragsteuerliche Zwecke und/oder
gleich dem Umsatz für umsatzsteuerliche Zwecke? Ist der Umsatz Ihrem Unternehmen zuzurechnen, oder sind Sie
nur „Agent“?
Darüber hinaus versuchen sich viele Unternehmen durch kombinierte Produkte
vom Mitbewerb abzuheben, wobei sich
dann die Frage stellt, für welche Leistung wann welcher Umsatzanteil zu erfassen ist?
Unsere Lösung, Ihr Nutzen
Unsere Spezialisten haben sich bereits
im Vorfeld intensiv mit dem neuen IFRS
Standard zur Umsatzrealisierung und
den beiden diesbezüglichen Entwürfen
auseinander gesetzt.
Wir haben für viele Branchen bereits „Knackpunkte“ im Hinblick auf
den neuen Standard identifiziert und
Lösungswege
vorausgedacht.
Wir
können gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern Ihre umsatzstarken Geschäftsmodelle und Ihre derzeitige Abbildung
im Rechnungswesen sowohl hinsichtlich ihrer Konformität mit dem neuen Standard, aber auch zu UGB und
Umsatzsteuer-Vorschriften analysieren
und rasch Anpassungsbedarf identifizieren. Somit legen wird den Grundstein
für eine richtige Umsatzrealisierung auch
nach Einführung des neuen Standards.
Ein diesbezügliches Quickscan-Tool ist
derzeit bereits in Vorbereitung und wird
demnächst für Sie zur Verfügung stehen.
Je nach Ausprägung in Ihrem Unternehmen können in weiterer Folge die
Bilanzierungsrichtlinien, die ERP-Systeme und allenfalls auch das Geschäftsmodell, oder dessen vertragliche Grundlagen, anzupassen sein, um Ihr Geschäft
bestmöglich in den aktuellen Regelungssystemen abzubilden und die Verwaltungsaufwendungen auf ein Minimum
zu beschränken.
Auch hier können wir mit dem KPMGErfahrungswert auf nationaler und internationaler Ebene effiziente Hilfestellung
leisten.
Kontakt
Dr. Günther Hirschböck
Partner
T: +43/1/31 332-264
E: [email protected]
Mag. Helmut Kerschbaumer
Partner
T: +43/1/31 332-230
E: [email protected]
KPMG Austria AG
Porzellangasse 51
1090 Wien
Mag. Gabriele Lehner
Partner
T: +43/732/69 38 -2230
E: [email protected]
Mag. Gerold Stelzmüller
Partner
T: +43/732/69 38-2810
E: [email protected]
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4020 Linz
www.kpmg.at
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