IPN Information Branchenzuschläge 1 Allgemeine Informationen Am
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IPN Information Branchenzuschläge Allgemeine Informationen Am 1. November 2012 sind die so genannten „Branchenzuschläge in der Zeitarbeit“ in Kraft getreten. Der Branchenzuschlag ist ein nach der Einsatzdauer gestaffelter Prozentsatz, der auf das jeweilige Stundenentgelt aufgeschlagen wird. Mitarbeiter/innen von Personaldienstleistungsunternehmen erhalten demnach je nach Einsatzbetrieb, Einsatzdauer und Ihrer Qualifikation einen Zuschlag, den sogenannten „Branchenzuschlag“, auf den aktuell laut Tarifvertrag vereinbarten Lohn. Einen Anspruch auf Branchenzuschläge haben aktuell diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem Kundenunternehmen der nachfolgenden Branchen eingesetzt sind: Metall- und Elektro-Industrie Bergbau, Chemie, Energie Kunststoff Kautschuk Schienenverkehr Textil- und Bekleidungsindustrie Holz und Kunststoffverarbeitende Industrie Die Regelungen gelten für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung in Kundenunternehmen dieser Wirtschaftsbereiche überlassen werden und für die Branchen-Tarife abgeschlossen wurden. Leider keinen Anspruch auf Branchenzuschläge haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Dienst- und Werkverträgen. Branchenzuschläge Die Branchenzuschläge sind gestaffelt und sehen einen prozentualen und branchenspezifischen Zuschlag vor. Diese Staffelung sieht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem Kundenunternehmen der Metall- und Elektroindustrie eingesetzt sind, folgendermaßen aus: Einsatzdauer Zuschläge in % Ab 7. Woche Ab 4. Monat Ab 6. Monat Ab 8. Monat Ab 10. Monat E1 – E9 15% auf das Tarifentgelt/Arbeitsstunde 20% auf das Tarifentgelt/Arbeitsstunde 30% auf das Tarifentgelt/Arbeitsstunde 45% auf das Tarifentgelt/Arbeitsstunde 50% auf das Tarifentgelt/Arbeitsstunde Grundlage für die Berechnung des individuellen Branchenzuschlages ist ausschließlich das entsprechende Tarifentgelt. Darüber hinaus vereinbarte außertarifliche Zulagen und v05/2013 1 IPN Information Branchenzuschläge einsatzbezogene Zulagen werden zur Berechnung des Branchenzuschlages nicht herangezogen. Der Zusatzbetrag wird pro geleisteter Arbeitsstunde im Monat ausgezahlt. Das bedeutet, dass auch Branchenzuschläge für Überstunden gezahlt werden. Die Branchenzuschläge sind Bestandteil des Bruttoentgeltes und somit komplett sozialversicherungs- und steuerpflichtig! In einsatzfreien Zeiten sowie für unbezahlte Fehlzeiten oder Inanspruchnahme von Gleittagen besteht kein Anspruch auf die Zahlung eines Branchenzuschlages. Die ausführlichen Tarifverträge zu den Branchenzuschlägen der jeweiligen Branchen sowie die entsprechenden Staffelungstabellen können Sie hier einsehen: TV BZ Metall- und Elektroindustrie TV BZ Chemie TV BZ Kunststoff TV BZ Kautschuk TV BZ Schienenverkehr TV BZ Textil- und Bekleidung TV BZ Holz- und Kunststoff Deckelung Nach den derzeit geltenden Bestimmungen ist die Summe aus tariflichem Stundenentgelt und Branchenzuschlag begrenzt auf 90% des Stundenentgeltes eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Kundenbetrieb. Sobald die entsprechende Summe von 90% des Stundenentgeltes eines vergleichbaren Mitarbeiters im Kundenunternehmen erreicht ist, tritt die so genannte „Deckelung“ in Kraft und es werden unabhängig von der vorgesehenen Staffelung keine weiteren Anpassungen im Stundenentgelt vorgenommen. Die Höhe des Deckelungsbeitrages – also das Stundenentgelt eines vergleichbaren Mitarbeiters im Einsatzunternehmen – teilt uns das jeweilige Kundenunternehmen mit. IPN hat auf die Höhe des Deckelungsbeitrages demnach keinen Einfluss! v05/2013 2 IPN Information Branchenzuschläge Aufzehrung Eine vertraglich vereinbarte außertarifliche Zulage sowie darüber hinaus vereinbarte einsatzbezogene Zulagen dürfen mit dem auf Basis des tariflichen Stundenentgeltes errechneten Branchenzuschlag verrechnet werden. Das bedeutet: Liegt der auf Basis des tariflichen Stundenentgeltes berechnete Branchenzuschlag unter der Summe von außertariflicher und einsatzbezogener Zulage oder entspricht dieser exakt, so ändert sich an Ihrem Gesamt-Bruttogehalt nichts. Liegt der auf Basis des tariflichen Stundenentgeltes berechnete Branchenzuschlag über der Summe von außertariflicher und einsatzbezogener Zulage, so wird der Mehrbetrag zusammen mit Ihrem Gesamt-Bruttogehalt zur Auszahlung gebracht. Abschließende Informationen Die Berechnung der Branchenzuschläge ist in jedem Fall individuell. Für weitere Fragen und Berechnungsbeispiele steht Ihnen Ihr IPN Ansprechpartner gerne zur Verfügung. v05/2013 3