IPN Information Branchenzuschläge 1 Allgemeine Informationen Am

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IPN Information Branchenzuschläge 1 Allgemeine Informationen Am
IPN Information
Branchenzuschläge
Allgemeine Informationen
Am 1. November 2012 sind die so genannten „Branchenzuschläge in der Zeitarbeit“ in Kraft
getreten. Der Branchenzuschlag ist ein nach der Einsatzdauer gestaffelter Prozentsatz, der
auf das jeweilige Stundenentgelt aufgeschlagen wird. Mitarbeiter/innen von
Personaldienstleistungsunternehmen erhalten demnach je nach Einsatzbetrieb,
Einsatzdauer und Ihrer Qualifikation einen Zuschlag, den sogenannten „Branchenzuschlag“,
auf den aktuell laut Tarifvertrag vereinbarten Lohn.
Einen Anspruch auf Branchenzuschläge haben aktuell diejenigen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, die in einem Kundenunternehmen der nachfolgenden Branchen eingesetzt sind:
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Metall- und Elektro-Industrie
Bergbau, Chemie, Energie
Kunststoff
Kautschuk
Schienenverkehr
Textil- und Bekleidungsindustrie
Holz und Kunststoffverarbeitende Industrie
Die Regelungen gelten für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Rahmen der
Arbeitnehmerüberlassung in Kundenunternehmen dieser Wirtschaftsbereiche überlassen
werden und für die Branchen-Tarife abgeschlossen wurden.
Leider keinen Anspruch auf Branchenzuschläge haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
Dienst- und Werkverträgen.
Branchenzuschläge
Die Branchenzuschläge sind gestaffelt und sehen einen prozentualen und
branchenspezifischen Zuschlag vor. Diese Staffelung sieht für Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, die in einem Kundenunternehmen der Metall- und Elektroindustrie eingesetzt
sind, folgendermaßen aus:
Einsatzdauer
Zuschläge in %
Ab 7. Woche
Ab 4. Monat
Ab 6. Monat
Ab 8. Monat
Ab 10. Monat
E1 – E9
15% auf das Tarifentgelt/Arbeitsstunde
20% auf das Tarifentgelt/Arbeitsstunde
30% auf das Tarifentgelt/Arbeitsstunde
45% auf das Tarifentgelt/Arbeitsstunde
50% auf das Tarifentgelt/Arbeitsstunde
Grundlage für die Berechnung des individuellen Branchenzuschlages ist ausschließlich das
entsprechende Tarifentgelt. Darüber hinaus vereinbarte außertarifliche Zulagen und
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Branchenzuschläge
einsatzbezogene Zulagen werden zur Berechnung des Branchenzuschlages nicht
herangezogen.
Der Zusatzbetrag wird pro geleisteter Arbeitsstunde im Monat ausgezahlt. Das bedeutet,
dass auch Branchenzuschläge für Überstunden gezahlt werden.
Die Branchenzuschläge sind Bestandteil des Bruttoentgeltes und somit komplett
sozialversicherungs- und steuerpflichtig!
In einsatzfreien Zeiten sowie für unbezahlte Fehlzeiten oder Inanspruchnahme von
Gleittagen besteht kein Anspruch auf die Zahlung eines Branchenzuschlages.
Die ausführlichen Tarifverträge zu den Branchenzuschlägen der jeweiligen Branchen sowie
die entsprechenden Staffelungstabellen können Sie hier einsehen:
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TV BZ Metall- und Elektroindustrie
TV BZ Chemie
TV BZ Kunststoff
TV BZ Kautschuk
TV BZ Schienenverkehr
TV BZ Textil- und Bekleidung
TV BZ Holz- und Kunststoff
Deckelung
Nach den derzeit geltenden Bestimmungen ist die Summe aus tariflichem Stundenentgelt
und Branchenzuschlag begrenzt auf 90% des Stundenentgeltes eines vergleichbaren
Arbeitnehmers im Kundenbetrieb. Sobald die entsprechende Summe von 90% des
Stundenentgeltes eines vergleichbaren Mitarbeiters im Kundenunternehmen erreicht ist, tritt
die so genannte „Deckelung“ in Kraft und es werden unabhängig von der vorgesehenen
Staffelung keine weiteren Anpassungen im Stundenentgelt vorgenommen.
Die Höhe des Deckelungsbeitrages – also das Stundenentgelt eines vergleichbaren
Mitarbeiters im Einsatzunternehmen – teilt uns das jeweilige Kundenunternehmen mit. IPN
hat auf die Höhe des Deckelungsbeitrages demnach keinen Einfluss!
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Branchenzuschläge
Aufzehrung
Eine vertraglich vereinbarte außertarifliche Zulage sowie darüber hinaus vereinbarte
einsatzbezogene Zulagen dürfen mit dem auf Basis des tariflichen Stundenentgeltes
errechneten Branchenzuschlag verrechnet werden. Das bedeutet:
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Liegt der auf Basis des tariflichen Stundenentgeltes berechnete Branchenzuschlag
unter der Summe von außertariflicher und einsatzbezogener Zulage oder entspricht
dieser exakt, so ändert sich an Ihrem Gesamt-Bruttogehalt nichts.
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Liegt der auf Basis des tariflichen Stundenentgeltes berechnete Branchenzuschlag
über der Summe von außertariflicher und einsatzbezogener Zulage, so wird der
Mehrbetrag zusammen mit Ihrem Gesamt-Bruttogehalt zur Auszahlung gebracht.
Abschließende Informationen
Die Berechnung der Branchenzuschläge ist in jedem Fall individuell. Für weitere Fragen und
Berechnungsbeispiele steht Ihnen Ihr IPN Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
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