Russische Föderation Ukraine · Belarus
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In Kooperation mit Russische Föderation · Ukraine · Belarus Wichtige Kontaktstellen Notrufnummern BY, RUS Feuerwehr 01, Polizei 02, Rettung 03 UA Feuerwehr 101, Polizei 102, Rettung 103 Pannendienst Kontaktieren Sie den ARBÖ-Reise-Notruf. Hilfe wird in Kooperation mit einer Assistancegesellschaft organisiert. Kostenübernahme für Inhaber eines ARBÖ-Sicherheits-Passes für Pannenhilfe bis € 180,–. Russische Föderation · Ukraine · Belarus Österreichische Botschaft / Kiew UA-01030 Kiew, Ivana Franka 33 Telefon +380 44 277 27 90 · E-Mail: [email protected] Belarus Botschaft Belarus / Wien 1140 Wien, Hüttelbergstraße 6 · Telefon (01) 419 96 30-11 Russische Föderation Ukraine · Belarus In Kooperation mit Österreichische Botschaft / Belarus siehe Österreichische Botschaft in Russland / Moskau Honorarkonsulat in Minsk Vorwahl von RUS, UA, BY nach Österreich 81043 von Österreich in die Russische Föderation 007 in die Ukraine 00380 nach Belarus 00375 Vertretungsbehörden Russische Föderation Russische Botschaft / Wien 1030 Wien, Reisnerstraße 45–47 · Telefon (01) 712 12 29 Konsularabteilung: Telefon (01) 712 32 33 Generalkonsulat / Salzburg 5020 Salzburg, Bürglsteinstraße 2 Telefon (0662) 62 41 84 Österreichische Botschaft / Moskau RUS-119034 Moskau, Starokonjuschennyi Per 1 Telefon +7 495 780 60 66 E-Mail: [email protected] Ukraine Ukrainische Botschaft / Wien 1180 Wien, Naaffgasse 23 · Telefon (01) 479 71 72 11 Sicherheits-Pass E x kl us iv Mi tgli f ür eder Europaweiter Schutz für Ihre Familie, Ihr Fahrzeug und Sie Infos ✆ 050-123-123 und auf www.arboe.at/sicherheitspass Angaben für österreichische Staatsbürger. Informationen wurden mit g rößter Sorgfalt zu sammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der ARBÖ keine Gewähr. 0400815 • ID 02-2016 Medieninhaber/Verleger: ARBÖ, Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs, Bundesorganisation, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, Telefon 050-123-123, E-Mail: [email protected], ZVR-Zahl: 611523907, DVR 0047171 Konzeption und Redaktion: ARBÖ-BO/Informationsdienst Satz und Grafik: grafik design jeannette pobst Auf der sicheren Seite ✆ 1-2-3 Pannen-Notruf · www.arboe.at Foto: qayyaq/pixelio.de Russische Föderation · Ukraine · Belarus Allgemeines Russische Föderation · RUS Staatsgebiet: 17.075.400 km2 Einwohner: 141.930.000 · Hauptstadt: Moskau Ukraine · UA Staatsgebiet: 603.700 km2 · Einwohner: 45.706.000 · Hauptstadt: Kiew Belarus · BY Staatsgebiet: 207.595 km2 · Einwohner: 9.457.000 · Hauptstadt: Minsk Personaldokumente Kinder benötigen einen eigenen Reisepass. RUS Gültiger Reisepass (muss noch 6 Monate über die Gültigkeit des Visums hinaus gültig sein), Visum (muss bei dem zuständigen Konsulat beantragt werden). BY Gültiger Reisepass (muss noch 3 Monate über die Gültig keit des Visums hinaus gültig sein), Visum. Für Belarus ist ein gesondertes Transitvisum Pflicht (erhältlich beim Konsulat in Wien). Erforderlich sind ein Lichtbild, eine schriftliche Einladung oder eine Bestätigung vom Hotel sowie ein Visaantrag. UA Gültiger Reisepass (gültig bis mindestens 1 Monat nach Abreise), bis zu einem Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten visumfrei. Kfz-Papiere RUS, BY Internationaler Führerschein, Zulassungsschein (mit Übersetzung in russischer Sprache, kostenpflichtig an der Grenze erhältlich) UA Führerschein, Zulassungsschein Versicherung e-card wird nicht anerkannt. Es ist Pflicht, eine Kranken- und Rückholversicherung abzuschließen (beim ARBÖ erhältlich). ARBÖ-Reise-Notruf ✆ +43 1 895 60 60 Russische Föderation · Ukraine · Belarus Russische Föderation · Ukraine · Belarus UA, BY Grüne Versicherungskarte ist Pflicht. Wird diese nicht mitgeführt, muss eine kurzzeitige Grenzversicherung abgeschlossen werden. RUS Grüne Versicherungskarte ist Pflicht. Schriftliche Verpflichtung, das Fahrzeug wieder auszuführen, bei der Einreise notwendig. Hinweise Bei einem Unfall ist auf jeden Fall die Polizei bzw. Miliz zu holen. Lassen Sie sich eine Unfallbestätigung ausstellen. Telefonieren im Auto ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. RUS Alle Fahrzeuge müssen tagsüber mit Abblendlicht fahren. Währungen Straßengebühren RUS 100 Russische Rubel = € 1,22 UA 100 Griwna = € 3,59 BY 1.000 Belarus-Rubel = € 0,04 (Richtkurs, Stand: Jänner 2016) Informationen siehe Broschüre „Mautgebühren in Europa“. Feiertage Russische Föderation 1.–5. Jänner, 7. Jänner, 23. Februar, 8. März, 1. Mai, 9. Mai, 12. Juni, 4. November Ukraine 1./2. Jänner, 7. Jänner (orthodoxes Weihnachtsfest), 20. April, 1./2. Mai, 9. Mai, 8. Juni, 28. Juni, 24. August Belarus 1. Jänner, 7. Jänner (orthodoxes Weihnachtsfest), 19. Jänner, 23. Februar, 8. März, 13. April, 1. Mai, 9. Mai, 3. Juli, 7. November Treibstoff Kraftstoffe: Bleifrei 95 und 98 ROZ, Diesel Bleifreies Benzin: Versorgung nicht gewährleistet Gesetzliche Bestimmungen Alkohol: 0,0 Promille Sicherheitsgurt/Sturzhelm: Verwendungspflicht! Zubehör: Ersatzlampenset, Feuerlöscher, Länderunter scheidungskennzeichen (A-Pickerl), Pannendreieck, Verbandkasten, Warnweste Tempolimits RUS/UA/BY (in km/h) OrtsgebietFreiland Autobahn Motorrad 60 90/80/90110/80/90 Kraftfahrzeug 60 90110/130/110 Kfz mit Anhänger 60 70/80/70 90/80/70 Personen, die ihren Führerschein kürzer als 2 Jahre besitzen, dürfen im Freiland generell nur 70 km/h fahren. Zoll Achtung: An den Grenzen ergeben sich immer wieder stundenlange Wartezeiten! Es besteht Meldepflicht für technische Gegenstände. Zollfrei dürfen jene Waren eingeführt werden, die dem Zweck, der Dauer und der Jahreszeit der Reise ent sprechen und dem persönlichen Gebrauch dienen. Dazu sind folgende Waren zu zählen (ab 18 Jahren): RUS Alkoholische Getränke bis zu 5 Liter, Zigaretten bis zu 200 Stück und Geschenke bis zu einem Gegenwert von USD 10.000,– und einem Gewicht von nicht mehr als 50 kg. UA 200 Zigaretten oder 200 g Rauchtabak, 2 Liter Spirituosen und 2 Liter Wein, andere Waren im Gesamtwert von € 200,– und einem Gewicht bis maximal 50 kg. BY 200 Zigaretten oder 50 Zigarren (Zigarillos) oder 250 g Rauchtabak sowie alkoholische Getränke (inkl. Bier) bis max. 3 Liter. Geschenke bis zu einem Gegenwert von € 1.500,– und einem Gewicht von nicht mehr als 50 kg. Achtung: Schmuck, Pelze bzw. andere wertvolle Güter müssen an der Grenze deklariert werden.