Russische Föderation Ukraine · Belarus

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Russische Föderation Ukraine · Belarus
In Kooperation mit
Russische Föderation · Ukraine · Belarus
Wichtige Kontaktstellen
Notrufnummern
BY, RUS Feuerwehr 01, Polizei 02, Rettung 03
UA Feuerwehr 101, Polizei 102, Rettung 103
Pannendienst
Kontaktieren Sie den ARBÖ-Reise-Notruf. Hilfe wird in Kooperation mit einer Assis­tance­gesellschaft organisiert. Kostenübernahme für Inhaber eines ARBÖ-Sicherheits-Passes für
Pannenhilfe bis € 180,–.
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Österreichische Botschaft / Kiew
UA-01030 Kiew, Ivana Franka 33
Telefon +380 44 277 27 90 · E-Mail: [email protected]
Belarus
Botschaft Belarus / Wien
1140 Wien, Hüttelbergstraße 6 · Telefon (01) 419 96 30-11
Russische Föderation
Ukraine · Belarus
In Kooperation mit
Österreichische Botschaft / Belarus
siehe Österreichische Botschaft in Russland / Moskau
Honorarkonsulat in Minsk
Vorwahl
von RUS, UA, BY nach Österreich 81043
von Österreich
in die Russische Föderation 007
in die Ukraine 00380
nach Belarus 00375
Vertretungsbehörden
Russische Föderation
Russische Botschaft / Wien
1030 Wien, Reisnerstraße 45–47 · Telefon (01) 712 12 29
Konsularabteilung: Telefon (01) 712 32 33
Generalkonsulat / Salzburg
5020 Salzburg, Bürglsteinstraße 2
Telefon (0662) 62 41 84
Österreichische Botschaft / Moskau
RUS-119034 Moskau, Starokonjuschennyi Per 1
Telefon +7 495 780 60 66
E-Mail: [email protected]
Ukraine
Ukrainische Botschaft / Wien
1180 Wien, Naaffgasse 23 · Telefon (01) 479 71 72 11
Sicherheits-Pass
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Mi tgli f ür
eder
Europaweiter Schutz für Ihre Familie,
Ihr Fahrzeug und Sie
Infos ✆ 050-123-123 und auf
www.arboe.at/sicherheitspass
Angaben für öster­reichische Staatsbürger. Informationen wurden mit g
­ rößter Sorgfalt zu­
sammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der ARBÖ keine Gewähr.
0400815 • ID 02-2016
Medieninhaber/Verleger:
ARBÖ, Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs,
Bundesorganisation, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1,
Telefon 050-123-123, E-Mail: [email protected],
ZVR-Zahl: 611523907, DVR 0047171
Konzeption und Redaktion: ARBÖ-BO/Informationsdienst
Satz und Grafik: grafik design jeannette pobst
Auf der sicheren Seite
✆ 1-2-3 Pannen-Notruf · www.arboe.at
Foto: qayyaq/pixelio.de
Russische Föderation · Ukraine · Belarus
Allgemeines
Russische Föderation · RUS Staatsgebiet: 17.075.400 km2
Einwohner: 141.930.000 · Hauptstadt: Moskau
Ukraine · UA Staatsgebiet: 603.700 km2 ·
Einwohner: 45.706.000 · Hauptstadt: Kiew
Belarus · BY Staatsgebiet: 207.595 km2 ·
Einwohner: 9.457.000 · Hauptstadt: Minsk
Personaldokumente
Kinder benötigen einen eigenen Reisepass.
RUS Gültiger Reisepass (muss noch 6 Monate über die
Gültig­keit des Visums hinaus gültig sein), Visum (muss bei dem
zustän­di­gen Konsulat beantragt werden).
BY Gültiger Reisepass (muss noch 3 Monate über die Gültig­
keit des Visums hinaus gültig sein), Visum.
Für Belarus ist ein gesondertes Transitvisum Pflicht (erhältlich
beim Konsulat in Wien). Erforderlich sind ein Licht­bild, eine
schriftliche Einladung oder eine Bestätigung vom Hotel sowie
ein Visaantrag.
UA Gültiger Reisepass (gültig bis mindestens 1 Monat nach
Abreise), bis zu einem Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 6
Monaten visumfrei.
Kfz-Papiere
RUS, BY Internationaler Führerschein, Zulassungsschein (mit
Übersetzung in russischer Sprache, kostenpflichtig an der
Grenze erhältlich)
UA Führerschein, Zulassungsschein
Versicherung
e-card wird nicht anerkannt. Es ist Pflicht, eine Kranken- und
Rückholversicherung abzuschließen (beim ARBÖ erhältlich).
ARBÖ-Reise-Notruf ✆ +43 1 895 60 60
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UA, BY Grüne Versicherungskarte ist Pflicht. Wird diese nicht
mitgeführt, muss eine kurzzeitige Grenzversicherung abgeschlossen werden.
RUS Grüne Versicherungskarte ist Pflicht. Schriftliche Verpflichtung, das Fahrzeug wieder auszuführen, bei der Einreise
notwendig.
Hinweise
Bei einem Unfall ist auf jeden Fall die Polizei bzw. Miliz zu
­holen. Lassen Sie sich eine Unfallbestätigung ausstellen.
Telefonieren im Auto ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
RUS Alle Fahrzeuge müssen tagsüber mit Abblendlicht
fahren.
Währungen
Straßengebühren
RUS 100 Russische Rubel = € 1,22
UA 100 Griwna = € 3,59
BY 1.000 Belarus-Rubel = € 0,04
(Richtkurs, Stand: Jänner 2016)
Informationen siehe Broschüre „Mautgebühren in Europa“.
Feiertage
Russische Föderation
1.–5. Jänner, 7. Jänner, 23. Februar, 8. März, 1. Mai,
9. Mai, 12. Juni, 4. November
Ukraine
1./2. Jänner, 7. Jänner (orthodoxes Weih­nachts­­fest), 20. April,
1./2. Mai, 9. Mai, 8. Juni, 28. Juni, 24. August
Belarus
1. Jänner, 7. Jänner (orthodoxes Weihnachtsfest),
19. Jänner, 23. Februar, 8. März, 13. April, 1. Mai, 9. Mai,
3. Juli, 7. November
Treibstoff
Kraftstoffe: Bleifrei 95 und 98 ROZ, Diesel
Bleifreies Benzin: Versorgung nicht gewährleistet
Gesetzliche Bestimmungen
Alkohol: 0,0 Promille
Sicherheitsgurt/Sturzhelm: Verwendungspflicht!
Zubehör: Ersatzlampenset, Feuer­löscher, Länder­unter­
scheidungs­kennzeichen (A-Pickerl), Pannendreieck, Verbandkasten, Warnweste
Tempolimits RUS/UA/BY (in km/h)
OrtsgebietFreiland Autobahn
Motorrad
60
90/80/90110/80/90
Kraftfahrzeug
60
90110/130/110
Kfz mit Anhänger
60
70/80/70 90/80/70
Personen, die ihren Führerschein kürzer als 2 Jahre besitzen,
dürfen im Freiland generell nur 70 km/h fahren.
Zoll
Achtung: An den Grenzen ergeben sich i­mmer wieder
stunden­lange Wartezeiten!
Es besteht Meldepflicht für technische Gegenstände.
Zollfrei dürfen jene Waren eingeführt werden, die dem
Zweck, der Dauer und der Jahreszeit der Reise ent­
sprechen und dem persönlichen Gebrauch dienen.
Dazu sind folgende Waren zu zählen (ab 18 Jahren):
RUS Alkoholische Getränke bis zu 5 Liter, Zigaretten bis
zu 200 Stück und Geschenke bis zu einem Gegenwert von
USD 10.000,– und einem Gewicht von nicht mehr als 50 kg.
UA 200 Zigaretten oder 200 g Rauchtabak, 2 Liter
­Spiri­tuosen und 2 Liter Wein, andere Waren im Gesamtwert
von € 200,– und einem Gewicht bis maximal 50 kg.
BY 200 Zigaretten oder 50 Zigarren (Zigarillos) oder 250 g
Rauchtabak sowie alkoholische Getränke (inkl. Bier) bis max.
3 Liter. Geschenke bis zu einem Gegenwert von € 1.500,–
und einem Gewicht von nicht mehr als 50 kg.
Achtung: Schmuck, Pelze bzw. andere wertvolle Güter
­müssen an der Grenze deklariert werden.