Aachener Kinder- und Jugendförderplan, 2007 - 2009
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Aachener Kinder- und Jugendförderplan, 2007 - 2009
Aachener Kinder- und Jugendförderplan Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion Präambel Die Stadt Aachen schafft und erhält Kindern, Jugendlichen, jungen Menschen und deren Familien gute Lebensbedingungen. Hiermit einhergehend wird im Sinne einer Investition in die Zukunft eine positive Identifikation gerade der jungen Generation mit und in der Stadt Aachen angestrebt. Hierzu muss sich die Stadt Aachen den gesellschaftlichen Entwicklungen und den damit verbundenen Herausforderungen stellen. Der Aachener Kinder- und Jugendförderplan ist hierzu ein wichtiges Instrument. Von den vielfältigen Zielen ist ganz besonders die Integration sowie die Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Schule, Sport und Kultur hervorzuheben. Der Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Aachen ist in enger Kooperation und Übereinstimmung mit den freien Trägern aus den Bereichen Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Jugendschutz , Sport und Kultur gemeinsam mit dem Jugendamt erarbeitet. Der Kinder- und Jugendförderplan ist von seiner Natur her kein abschließendes Werk. Bereits mit seiner Verabschiedung sind Alle aufgefordert, diesen weiterzuentwickeln und zu qualifizieren. Er ist zunächst bis zum 31.12. 2009 gültig. Seite 1 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen des Kinder- und Jugendförderplanes • • • Einführung ...........................................................................................................................................Seite 4 Prozessbeteiligte ..................................................................................................................................Seite 5 Gesetzliche Grundlagen .......................................................................................................................Seite 5 2. Ziele und Aufgaben des Kinder- und Jugendförderplanes ............................................................Seite 6 3. Zentrale Grundsätze und Querschnittsaufgaben ............................................................................Seite 7 • • • • • • Berücksichtigung sozialer Lebenslagen (Lebensweltorientierung) grundsätzlich sozialräumliche Orientierung geschlechtergerechte Angebote (Gender-Mainstreaming) interkulturelle Bildung Beteiligung ,Mitwirkung von Kinder und Jugendlichen Vernetzung und Kooperation 4. Förderschwerpunkte .........................................................................................................................Seite 9 4.1 Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit .................................................................................Seite 9 Die nachfolgenden Schwerpunkte stehen gleichberechtigt nebeneinander (kein Ranking) und umfassen insbesondere: • • • • • • politische und soziale Bildung ...........................................................................................................Seite 9 schulbezogene Kinder- und Jugendarbeit ..........................................................................................Seite 10 kulturelle Kinder- und Jugendarbeit ....................................................................................................Seite 11 sportliche und freizeitorientierte Kinder- und Jugendarbeit.................................................................Seite 14 Kinder- und Jugenderholung ..............................................................................................................Seite 16 medienbezogene Kinder- und Jugendarbeit .......................................................................................Seite 17 Seite 2 Jugendförderplan der STADT AACHEN • • • Vorlageversion interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit..............................................................................................Seite 18 geschlechtsdifferenzierte Mädchen- und Jungenarbeit ......................................................................Seite 20 internationale Kinder- und Jugendarbeit .............................................................................................Seite 22 4.2 Jugendverbandsarbeit ..................................................................................................................Seite 23 4.3 Offene Jugendarbeit .....................................................................................................................Seite 28 4.4 Jugendsozialarbeit ........................................................................................................................Seite 32 4.5 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ...................................................................................Seite 37 5. Finanzierung ....................................................................................................................................Seite 40 6. Gültigkeit .........................................................................................................................................Seite 42 Seite 3 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion 1. Grundlagen des Kinder- und Jugendförderplanes 1.1 Einführung Die Kinder- und Jugendarbeit ist von zentraler Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Sie ist ein wesentlicher Teil der sozialen Infrastruktur der Stadt. Sie hat zugleich einen Anteil an der Integration von bildungs- und sozialbenachteiligten Bevölkerungsgruppen. Außerdem verfügt sie über spezifische Zugänge und Lernfelder, die den Erwerb von außerschulischer Bildung in besonderer Weise begünstigen. Sie wird wesentlich mitgetragen und gestaltet durch ein hohes Maß an ehrenamtlichen Engagement und dessen Würdigung! Der Aachener Kinder– und Jugendförderplan schreibt die Eckpunkte der Förderung der Arbeit für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Jugendhilfe bis zum Jahr 2009 fest. „Jugend ist Zukunft“ einer Gesellschaft. Die Entwicklung junger Generationen steht in einem mittelbaren Zusammenhang zu zukünftigen gesellschaftlichen Entwicklungen. Aus dieser Tatsache muss die Absicherung der Aachener Kinder- und Jugendarbeit durch mindestens mittelfristige (für die Laufzeit einer Wahlperiode) , verlässliche, inhaltliche und finanzielle Förderung gewährleistet werden. Der Aachener Kinder- und Jugendförderplan ist das Instrument, das gemeinsam von freien Trägern der Jugendhilfe und dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe entwickelt wurde, um das Hineinwachsen junger Menschen in die Gesellschaft zu unterstützen und diese Bestrebung bis 2009 verbindlich abzusichern. Ausgehend vom Grundkonsens in der Stadt Aachen, Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Familien zu fördern und zu unterstützen, ist er Leitlinie und Ausdruck der konkreten Bemühungen jungen Menschen bei der Entwicklung zu „eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten“ Hilfestellung zu geben. Als gemeinsame Aufgabe von freier und öffentlicher Jugendhilfe werden im Rahmen des Kinder– und Jugendförderplans auf örtlicher Ebene die Leistungen der Jugendverbandsarbeit, offene Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und der erzieherische Kinder- und Jugendschutz in gemeinsamer Verantwortung und partnerschaftlichen Miteinander erbracht. Die Zusammenarbeit der öffentlichen mit der freien Jugendhilfe ist gekennzeichnet durch die Beachtung des Subsidiaritätsprinzips nach § 4 SGB VIII. Die Angebote der Kinder– und Jugendarbeit richten sich grundsätzlich an alle Kinder und Jugendlichen sowie an junge Erwachsener in dieser Stadt. Seite 4 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion 1.2 Prozessbeteiligte Der Planungsprozess war von Beginn an auf einen intensiven Austausch und eine breite Beteiligung der freien Träger angelegt. Alle Prozesse wurden von der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ begleitet. 1.3 Gesetzliche Grundlagen Im Artikel 6 Abs.2 der Landesverfassung von NRW, der 2002 neu verfasst wurde, wird bereits ausdrücklich auf das Recht der Kinder und Jugendlichen auf „Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und den Schutz vor Gewalt (…..)“ hingewiesen. Der Staat und Gesellschaft achten auf und sichern die Rechte der Kinder und Jugendlichen, tragen für altersgerechte Lebensbedingungen Sorge und fördern sie nach ihren Anlagen und Fähigkeiten. Sowie in Abs.3 wird die Bereitstellung aller Möglichkeiten eingefordert, die allen Jugendlichen eine Berufsausbildung und Berufsausübung zusichert. Auch wird das Mitwirkungsrecht und die zu leistende Unterstützung freier und religiöser Träger und Verbänden betont, die sich im Bereich der Familienförderung sowie der Kinder – und Jugendhilfe engagieren. (vgl. Art.6 Abs.4. Landesverfassung NRW) Der gesetzliche Auftrag der Jugendhilfe resultiert aus dem § 1 Abs. 1 SGB VIII, der besagt, dass „jeder junge Mensch (…) ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ habe. Dabei soll die „Jugendhilfe (…) junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen“. Im übrigen werden die Leistungen der Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den §§ 11 bis 14 SGB VIII und dem Kinder- und Jugendfördergesetz NRW konkretisiert. Nach § 15 Abs. 4 Kinder- und Jugendfördergesetz NRW ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen seiner Gesamtverantwortung und Gesamtplanungsverantwortung gemäß §§ 79 ff. SGB VIII verpflichtet, einen Förderplan zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit zu erstellen. Seite 5 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion 2. Ziele und Aufgaben des Kinder- und Jugendförderplanes Mit der Verabschiedung des vorliegenden Kinder- und Jugendförderplanes erklären die politisch Verantwortlichen ihre feste Absicht, die Arbeit für Kinder und Jugendliche in der Stadt einerseits den erforderlichen politischen Stellenwert einzuräumen, andererseits die finanziellen und personellen Ressourcen zur konkreten Ausgestaltung der Jugendhilfe und ihrer Träger zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, im Dialog mit allen Beteiligten (Kinder und Jugendlichen, freie Träger der Jugendhilfe, Politik und der Verwaltung) gemeinsam für die Stadt Aachen ein bedarfsdeckendes und interessenorientiertes Angebot für junge Menschen zur Verfügung zu stellen. Seite 6 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion 3. Zentrale Grundsätze und Querschnittsaufgaben Die Kinder- und Jugendarbeit in Aachen richtet sich an alle Kinder, Jugendliche und junge Menschen unabhängig, welcher sozialer, ethischer und kultureller Herkunft, ob Junge oder Mädchen oder in welcher Lebenslage sie sich befinden oder zu welcher gesellschaftlichen Gruppe hin sie sich orientieren. Darüber hinaus besteht die besondere Verpflichtung der Jugendhilfe Angebote für junge Menschen, die in benachteiligten Lebenswelten aufwachsen, vorzuhalten. Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sollen in enger Zusammenarbeit mit allen Stellen und Diensten, die relevant für die Kinder- und Jugendförderung (Sozialraumteams, Beratungsstellen etc.) sind, stattfinden. Diese Angebote können sowohl präventiver als auch kompensatorischer Natur sein. Grundsätzlich sollten alle Angebote sozialräumlich zur Verfügung gestellt werden, soweit dies sinnvoll und notwendig ist, um so der Schnittstellenarbeit zwischen Familie, Schule und Freizeit/sozialem Umfeld gerecht zu werden. Dabei ist aber auch zu beachten, dass die Orientierung der Kinder– und Jugendförderung an den Lebenswelten nicht immer zugleich eine nur sozialräumliche Ausrichtung bedeutet, denn sie definieren sich z.B. über ihre Cliquenzugehörigkeit, ethnischer Herkunft, Hobbys und Geschlecht, dies kann weit über die Grenzen ihres Sozialraumes gehen. Diese Grundsätze spiegeln sich in der Gesamtheit der Konzepte der Träger wieder. Besonderen Stellenwert nimmt die Förderung der Integration von jungen Migrantinnen und Migranten ein. Hierbei stellt die interkulturelle Bildung eine wichtigen Aspekt dar. Es werden Angebote vorgehalten, die einheimische und zugewanderte junge Menschen ansprechen und zum gegenseitigen Respekt der verschiedenen Weltanschauungen, Kulturen und Lebensformen befähigen sollen. Ebenso spielt bei allen Angeboten und Maßnahmen der Aachener Kinder- und Jugendarbeit der Grundsatz des Gender Mainstreamings eine zentrale Rolle. Die geschlechtergemischte Normalsituation wird in der Tätigkeit mit den Kindern und Jugendlichen situativ und spontan geschlechterbewusst gestaltet um Ungleichheiten abzubauen und die Gleichstellung zu fördern. Der Kinder- und Jugendförderplan schreibt fest, dass junge Menschen bei der Planung und Ausgestaltung der Angebote zu beteiligen sind. Durch diese Partizipation erlernen sie soziale Fähigkeiten und demokratisches Denken und Handeln. Seite 7 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion Um Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen erfolgreich gestalten zu können, sind Kooperationen und enge Vernetzungen mit allen Partnern im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit und der Bildung notwendig. Die Zusammenarbeit mit der Schule findet in den unterschiedlichen Bereichen der Kinderund Jugendförderung statt. Um eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zu ermöglichen sind klare Absprachen, wie z. B. über Kooperationsvereinbarungen notwendig. Die Vernetzung und Kooperation aller Partner im Bereich der schulischen und außerschulischen Kinderund Jugendarbeit wie auch der anderen Bereiche ist grundlegender Auftrag und gleichzeitig auch die Herausforderung der Kinder- und Jugendförderung. Seite 8 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion 4. Förderschwerpunkte 4.1 Schwerpunkte der Kinder- und Jugendförderung 4.1.1 Politische und soziale Bildung Die in der Öffentlichkeit viel diskutierte und letztlich in der 14. Shell Jugendstudie im Grundsatz wiederholt bestätigte Entwicklung, dass Jugendliche auf Distanz zur tradierten Politik gehen (vgl. 14. Shell Jugendstudie, S. 91 – 137), unterstreicht noch einmal das Erfordernis der politisch orientierten Bildungsarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit. Um einer zunehmenden Radikalisierung in der politischen Auseinandersetzung, einer zunehmenden Politikverdrossenheit und politischen Passivität bei einem Teil der Jugendlichen entgegenzuwirken, ist es unabdingbar, die lebensweltlich verankerten Interessen und Sorgen der Kinder und Jugendlichen zu ermitteln und in den Mittelpunkt der politisch orientierten Bildungsarbeit zu stellen. Durch die Fokussierung der Arbeit auf die Interessenschwerpunkte der Kinder und Jugendlichen kann, in Anwendung geeigneter Methoden, ein wertvoller Beitrag zu einer – im Hinblick auf die politischen Geschehnisse im näheren Umfeld und in der Welt - kritisch orientierten Persönlichkeitsentwicklung und politischen Meinungsbildung geleistet werden. Der Bereich der sozialen Bildungsarbeit ist sehr wichtig, weil das Erlernen von Möglichkeiten der gewaltfreien Konfliktbewältigung und der Erwerb sozialer Kompetenzen (= so genannte Soft Skills) in der heutigen Zeit unerlässlich ist. Durch den geschützten Raum der Jugendarbeit ( auf Dauer, Kontinuität und Vertrauen angelegten) ergibt sich ein Lern- und Übungsfeld, was eine werteorientierte Unterstützung der Individualitäts- und Persönlichkeitsbildung darstellt. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass, bedingt durch die Unübersichtlichkeit der in der Welt vorhandenen Werte, Glaubensbilder, Kulturen und Normen, eine Orientierung für Kinder und Jugendliche immer schwieriger wird. Zum Erhalt einer solidarischen und demokratischen Gemeinschaft ist die politische und soziale Jugendbildung eine unverzichtbare Voraussetzung. Seite 9 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion 4.1.2 Schulbezogene Kinder- und Jugendarbeit Durch die offene Ganztagsgrundschule und der damit einhergehenden eingeforderten Verzahnung von Jugendhilfe und Schule erfährt die schulbezogene Jugendarbeit eine neue Dimension. Zusätzlich gestützt durch die Förderung von Kooperationsprojekten Jugendhilfe/Schule seitens der Landesregierung in NRW ist dieser Entwicklung ein beträchtlicher Stellenwert beizumessen. Als Grundsatz ist festzuhalten, dass eine Kooperation der beiden Systeme nur partnerschaftlich komplementär mit ihrer Institutionen zu einem Erfolg für Kinder und Jugendliche führen kann. Unter Berücksichtigung sozialräumlicher Gegebenheiten und lebensweltlicher Bedarfslagen (im Kontext der wachsenden Komplexität der Lebenswelten von Familien) der Kinder, Jugendlichen und Eltern müssen entsprechende Angebote formuliert werden. In diesem Bereich ist ein hohes Engagement aller am Prozess beteiligten Gruppen erforderlich. Seite 10 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion 4.1.3 Die kulturelle Kinder- und Jugendarbeit Allgemeines Kunst und Kultur sind gesamtgesellschaftlicher und individueller Ausdruck der Wahrnehmung, Erkenntnis und Empfindung. Sie sind Auseinandersetzung mit Lebensbedingungen und Formen der Lebensorganisation. Kulturelle Kompetenz ist eine zentrale Voraussetzung für eine individuelle Lebensgestaltung und eine aktive Teilnahme an Gesellschaft. Kinder- und Jugendkulturarbeit vermittelt in spielerischer Weise grundlegende Kulturtechniken wie Malen, Modellieren, Darstellen, Musizieren, Tanz und weitere kreative Techniken. In künstlerischen Medien finden Kinder und Jugendliche eine individuelle Ausdrucksform, entdecken eigene Begabungen und erleben Kreativität als zentrale Lebensäußerung. Kulturelle Bildung trägt zur Persönlichkeitsentwicklung und dem Erwerb sozialer Kompetenzen bei. Ausgehend von der kindlichen Neugier wird die Selbstentfaltung der Kinder und Jugendlichen besonders gefördert, sowie die individuelle Ästhetik herausgebildet. Bestandsaufnahme Die Stadt Aachen wird durch ein sehr heterogenes Bild im Bereich der Kinder- und Jugendkultur charakterisiert. Besonders im Bereich der Angebote für Kinder bis 10 Jahre gibt es ein breites Kursangebot verschiedener Träger und Sparten. Dies wird ergänzt durch Veranstaltungen im Musik- und Theaterbereich. In der freien Kulturszene hat sich in den letzten Jahren eine autonome Musikszene etabliert. Im Theaterbereich, sowie in der freien Musikszene, finden Jugendliche sowohl in den städtischen Institutionen als auch bei freien Trägern ein vielfältiges Angebot an Projekten und innovativen Darbietungen. Die Öffnung von Schule hat zunehmend Auswirkungen auf die Angebote der Kinder- und Jugendkulturarbeit. Immer mehr Kinder und Jugendliche finden in Schulen ein umfassendes Angebot kultureller Bildungsangebote von unterschiedlichen Trägern. Trotzdem muss im Auge behalten werden, dass diese Angebote nur einen Teil der Gesamtgruppe anspricht und Angebote außerhalb von Schule weiterhin gefördert werden müssen. Hier finden Kinder und Jugendliche einen Ort der freien Entfaltung. Die besonderen räumlichen und personellen Bedingungen der Einrichtungen der Kinder- und Jugendkulturarbeit spielen dabei eine konstitutive Rolle. Ebenso ist die Freiwilligkeit der Teilnahme an den Angeboten wichtig. Seite 11 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion Die Kulturelle Kinder- und Jugendarbeit Aachens findet u.a. statt in • • • • • • • • Kultureinrichtungen ( Kulturhaus Barockfabrik, Werk- und Bildungszentrum Bleiberger Fabrik, Haus der Märchen und Geschichten, Öffentliche Bibliothek, AKUT e.V., Das Da Theater, Ludwig Forum, Suermond Ludwig Museum, Stadttheater ) der Musikschule Einrichtungen der Jugendhilfe Kindertageseinrichtungen Schulen Jugendverbänden Vereinen und Institutionen bei kommerziellen Anbietern. In der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendkulturarbeit in der Region Aachen hat sich eine Gruppe von zehn freien und öffentlichen Träger freiwillig zusammengeschlossen, um ihre Aktivitäten zu vernetzen und gemeinsam Projekte zu entwickeln und umzusetzen. Bewertung Es gibt ein vielfältiges Angebot im Bereich der Kinder – und Jugendkulturarbeit in Aachen. In den vergangengen Jahren wurde deutlich artikuliert, dass eine schlüssiges Gesamtkonzept für Aachen benötigt wird. Dieses wurde im Rahmen der Neukonzeptionierung der Barockfabrik Aachen als kulturpädagogische Arbeitsstelle erarbeitet. Und findet sich wieder im verabschiedeten Rahmenkonzept für die Barockfabrik Aachen. Ausblick Kulturelle Jugendarbeit will Kinder und Jugendliche an ein breites Spektrum von Kultur heranführen und bietet hierzu ein breites Erlebnisfeld. Die Begeisterung und die Lust am Ausprobieren sind eine zentrale Grundlage auf der Kinder und Jugendliche an verschiedene Kulturbereiche herangeführt werden sollen. Auch MigrantInnen sollen mit den Angeboten der Kinder-und Jugendkulturarbeit angesprochen werden, um ihre kulturellen Hintergründe im gemeinsamen Schaffensprozess einzubringen. Die kreative Arbeit in der Gruppe Gleichaltriger schafft die Möglichkeit eines kulturellen Austausches und fördert die Integration. Seite 12 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion Maßnahmen • Erstellung eines vernetzten Konzeptes Kinder- und Jugendkultur und die Entwicklung von niederschwelligen Angeboten • Entwicklung und Erprobung von jugendgemäßen Angeboten und Projekten der Kulturarbeit • Maßnahmenträger/ Anbieter vernetzen sich und ihre Angebote in der Kinder und Jugendkultur in der Region Aachen • Ausrichtung von gemeinsamen Projekten mit unterschiedlichen Stationen und interdisziplinärem Angebot • Integration von MigrantInnen und Vernetzung mit deren kulturellen Einrichtungen Seite 13 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion 4.1.4 Die sportliche und freizeitorientierte Kinder- und Jugendarbeit Allgemeines Die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit hat eine gesundheitlich-präventive, erzieherisch-bildendende und sozial-integrierende Funktion. Sie trägt mit Sport, Spiel, Spaß und Bewegung zur physischen, psychischen und mentalen Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen bei. Sportliche Aktivitäten sind zugleich Inhalt und Methode der Kinder- und Jugendarbeit. Neben den freizeitorientierten Angeboten, wie beispielsweise Ferienfreizeitmaßnahmen oder Jugendcamps, umfassen die sportlichen Angebote nicht nur ein breites Spektrum an vereins- und verbandsbezogener Kinderund Jugendarbeit, sondern darüber hinaus gibt es auch eine Vielzahl von offenen Sportangeboten. Unter der Berücksichtigung von Altersheterogenität, Geschlecht (Gender), Cliquenorientierung, Gesundheitsaspekten und Gewaltprävention, aber auch Partizipation, Integration und sozialräumlicher Begrenzung, sollen sich die offenen Sportangebote insbesondere an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientieren. Verzicht auf ausgeprägte Leistungskontrollen sowie Flexibilität in Bezug auf Angebote, Methoden, Kommunikationsformen, Ort und Zeit unterscheiden sich zudem deutlich von der Philosophie des Leistungs- und Wettkampfsports. Bestandsaufnahme Sowohl in den Konzeptionen der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen als auch in den vielfältigsten Kooperationen von Schule und Verein oder Kindergarten und Verein bilden Sport und Bewegung einen Schwerpunkt pädagogischer Arbeit. Die freizeitorientierten offenen Spiel- und Sportangebote sind bedürfnis- und lebensstilorientiert und verlangen nach Mitbestimmung und Mitgestaltung bei der Organisation und der Durchführung durch die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen. Die gewaltpräventiven Angebote sind in Aachen beispielsweise unter dem Begriff „Tag-/Nachtaktiv“ zu finden. Jugendliche, meist mit Migrationshintergrund, finden sich zu immer wiederkehrenden Zeiten in Turnhallen ein, um sich insbesondere in Ballsportarten miteinander zu messen. Die Angebote sind bewusst niederschwellig. Durch den Mannschaftssport erfährt der Jugendliche Integrität, nur das Team gewinnt als Ganzes, Regelüberschreitungen führen zu Punkt- oder gar Spielverlusten. Daneben stehen auch gesundheitspräventive Sportangebote. In Kooperationen mit Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen werden gezielte Bewegungsangebote nach vorheriger Abfrage der Kinder und Jugendlichen und der Erzieher/Lehrer bedarfsorientiert installiert. In diesem Zusammenhang wird beim Stadtsportbund eine Koordinierungsstelle gefördert. Diese hat die Aufgabe gerade im Bereich der Offenen Ganztagsgrundschule ( OGS ) die Angebote und Anforderungen von Schule und Sportvereinen zu verzahnen und Hilfestellung beim Aufbau entsprechender Kooperationen zu leisten. Seite 14 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion Es darf dabei nicht außer Acht gelassen werden, dass, in Zeiten immer größer werdender Bewegungsarmut durch die Verknappung natürlicher Bewegungsräume, Kinder und Jugendliche zunehmend von adipösen Erscheinungsformen, mangelnder Koordinationsfähigkeit und schwächelnder Motorik betroffen sind. Fester Bestandteil der sportlichen Jugendarbeit ist dabei auch die Kinder bereits im frühen Alter ( ab 9 Jahren ) für die Übernahme von Aufgaben im Rahmen der Vereinsarbeit zu sensibilisieren und zu motivieren ( vgl. Konzept „ Mädchen und Jungen in Bewegung“). Dieses bildet die Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt über die Gruppenhelferausbildung und Jugendleiterausbildung die Kinder und Jugendlichen an die Übernahme eines Ehrenamtes heranzuführen und auszubilden. Bewertung Trotz großer Bemühungen, offene Sportangebote für Kinder und Jugendliche in Kooperation mit den Vereinen außerhalb von Verbandsarbeit zu etablieren, sehen nicht selten Vereinsvertreter diese Form der sportlichen Jugendarbeit als Konkurrenzangebot. Sie sehen nicht das außerordentliche Potential, nicht-vereinszugehörige Kinder und Jugendliche, die gerne Sport außerhalb von Wettkampftätigkeit in selbst bestimmten Formen treiben wollen, durch Partizipation und geschlechtsdifferenzierte Angebote langfristig in den Verein zu integrieren und an ihn zu binden. Dazu ist jedoch eine kontinuierliche Aus- und Fortbildung erforderlich. Ausblick Die sportliche Kinder- und Jugendarbeit muss sich zukünftig daran messen lassen, ob es ihr gelingt, Freiräume zu schaffen und zu sichern, damit Kinder und Jugendliche ihre eigene Sozial- und Lebenswelt mitgestalten können. Wichtig sind zum einen verlässliche Anbieter innerhalb eines festen Netzwerkes, dessen Entwicklung zukünftig richtungsweisend sein wird. Zum anderen müssen diese Anbieter in Kontinuität arbeiten. Um kontinuierliche Angebote im Bereich sportliche Jugendarbeit flächendeckend anbieten zu können, müssen finanzielle und auch personelle Ressourcen bereitgestellt werden. Aktionen können zwar eine stimulierende und motivierende Wirkung auf Kinder und Jugendliche haben, müssen aber hinsichtlich ihrer Wirksamkeit in einen Kontext von Nachhaltigkeit eingebunden sein. Die Sport- und Jugendeinrichtungen sowie Vereine und Verbände auf Stadtebene sollten sich nicht als Konkurrenten betrachten, sondern den festen Vorsatz haben, als gleichberechtigte Partner ein gutes Angebot für alle Kinder und Jugendlichen in Aachen bereitstellen zu wollen. Maßnahmen Mögliche Maßnahmen zur Sicherung der sportlichen und freizeitorientierten Kinder- und Jugendarbeit sind: Aus- und Weiterbildung, also Qualifizierung von Mitarbeitern Kooperation und Vernetzung von Institutionen Seite 15 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion 4.1.5 Kinder- und Jugenderholung Kinder- und Jugenderholung beinhaltet Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit jungen Menschen mit dem Ziel der Erholung, Entspannung, der Selbstverwirklichung und der Selbstfindung. Die Maßnahmen sollen die seelische, geistige und körperliche Entwicklung fördern, die Erfahrungen sozialer Beziehungen untereinander vermitteln und soziale Benachteiligungen ausgleichen. Die Zeit, die Kinder und Jugendliche bei gemeinschaftsorientierten Aktivitäten in ihrer freien Zeit verbringen, bietet einen Unterschied zum sonstigen Lebensalltag. Sie durchbrechen ihre ‚normalen’ Strukturen und haben die Chance neues Rollenverhalten zu erleben, mitzubestimmen und ihre Bezugsgruppe in einer anderen Intensität und Nähe zu erfahren. Nicht zuletzt kann diese Arbeit, durch die Schaffung wechselseitiger Freiräume, auch als Stabilitätsfaktor für die häufig stressigen und belasteten Familien- und Schulsituationen verstanden werden. Kinder- und Jugenderholung ermöglicht den Teilnehmenden die Möglichkeit einer vielschichtigen Horizonterweiterung in Form von Erschließung bisher nicht gekannter Fähigkeiten und Fertigkeiten, dem Kennenlernen neuer Lebenswelten und -kontexte. Sie haben die Möglichkeiten Erst- und Grenzerfahrungen zu sammeln sowie neue Kulturformen kennen zu lernen. Seite 16 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion 4.1.6 Medienbezogene Kinder -und Jugendarbeit Im Mittelpunkt stehen die Heranführung an eine sinnvolle Nutzung und die kritisch-konstruktive Auseinandersetzung mit den in unserer Gesellschaft verfügbaren Medien. Medienkompetenz stellt in unserer zunehmend technisierten Welt eine Schlüsselqualifikation dar - nicht zuletzt im Hinblick auf die notwendige Erhöhung beruflicher Chancen von Kindern und Jugendlichen. Medienkompetenz bedeutet wesentlich mehr als ein verantwortungsvoller Umgang mit dem dargebotenen Rundfunk- und Fernsehangeboten, Druckmedien oder den Möglichkeiten der Internetnutzung. Der Umgang mit neuen Medien und die dahingehend erworbenen Fähigkeiten haben im Grunde bereits heute den Stellenwert einer Kulturtechnik. Sie sind unvermeidbarer Bestandteil der Kommunikation und haben immer größeren Einfluss auf unsere Lebenswelt. Gerade die Entwicklungen im Bereich der neuen Medien bieten erhebliche Chancen wie auch Risiken zum Geund Missbrauch.. Im Euregionalen Medienzentrum der Stadt und des Kreises Aachen finden schulische und außerschulische Einrichtungen für ihre Bildungsarbeit geeignete Unterrichtsmedien Medien für die Jugend- und Erwachsenenbildung medienpädagogische Beratung, Kurse und Veranstaltungen Unterstützung für ein Medienprojekt technische Hilfe und Service Medienpädagogik legt den Fokus auf das stark konsumorientierte Freizeitverhalten bei Kindern/Jugendlichen. Das heißt, sie werden in dem, was sie viel und gerne tun und was große Wirkung auf sie hat, ernst genommen. Kontrapunkte zur Passivität setzt die aktive Medienarbeit: Das kreative Tun steht im Vordergrund. Kinder sehen kindgerechte Filme in Gruppen vor großer Leinwand, kommunizieren im Anschluss ihre Eindrücke und gestalten sie weiter. Sie setzen sich mit den Grundlagen auseinander, welche die Illusion von Bewegung in Film und Fernsehen sowie in Computer- und Konsolenspielen möglich machen. Das Erleben von Produktionsbedingungen gibt Einblicke in Manipulationsmechanismen und ist somit ein Meilenstein auf dem Weg zum selbst bestimmten Umgang mit Medien. Kritische Reflexion eröffnet neue Sichtweisen auf Medien. Dieser Bereich steht im Zusammenhang mit dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz Seite 17 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion 4.1.7 Interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit Allgemeines Zukünftig wird fast jedes vierte Kind oder Jugendlicher in Deutschland einen Migrationshintergrund haben. Damit ist das Thema „Integration“ eins der wichtigen politischen Zukunftsthemen unserer Gesellschaft und Querschnittsaufgabe in der Kinder- und Jugendarbeit. Träger der Kinder- und Jugendhilfe müssen sich in ihrem Alltag diesen Veränderungen stellen und Orientierung und Hilfen bei den Suchprozessen geben. Dabei ist es wichtig, geeignete und erforderliche Handlungsstrategien für alle Kinder und Jugendliche anzubieten. Integrationspolitik ist mehr als Minderheitspolitik und mehr als Sprachförderung oder Eingliederungshilfen. Integration ist als Chancengleichheit und Gleichstellung aller zu sehen, sie ist immer zweiseitig, muss gewollt sein und die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür müssen hergestellt werden. Wir müssen respektieren, dass es andere Kulturen gibt, mehr voneinander und übereinander lernen. Wer Identität stiften will, muss Unterschiede akzeptieren, zumindestens tolerieren und Gemeinsamkeiten suchen. Werte und Normen bedürfen gegenseitiger Toleranz, Akzeptanz und Respekt. Wir müssen aber auch akzeptieren, dass sich Werte und Normen verändern und diesen Prozess aushalten. Interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit findet in Aachen durch und in verschiedenen Vereinen und Institutionen statt. Darüber hinaus gibt es Arbeitskreise, die sich mit Teilaspekten wie der Ausbildung und der Sprachförderung beschäftigen. Hier wird wertvolle sozialpädagogische Arbeit geleistet, die einen wichtigen Beitrag zur Jugendarbeit in Aachen darstellt. In diesem Kontext ist auch die städtische Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) zu erwähnen. Die RAA versteht interkulturelles Miteinander als Chance für die Entwicklung aller Kinder und Jugendlichen- für die hier geborenen, die hier aufgewachsenen und zugewanderten. Mit diesem Arbeitsansatz entwickelt die RAA Programme, Projekte, Produkte und setzt diese vor Ort in Kooperation mit Partnern um. Als Service-, Beratungs- und Dienstleistungseinrichtung mit einem multiprofessionell und multikulturellem Team arbeitet die RAA auf der Grundlage eines ganzheitlichen Ansatzes interkultureller Bildung und Erziehung. Mit ihren Angeboten in der Elementarerziehung, in der Schule und beim Übergang von der Schule in den Beruf verbessert die RAA aktiv die Erhöhung der Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen mit Migrationhintergrund und setzt sich für eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Gesellschaftlichen Bereichen ein. Darüber hinaus berät die RAA Einrichtungen und Multiplikatorinnen hinsichtlich der interkulturellen Arbeit. Hierzu bittet die RAA Fortbildungen u.a. zur interkulturellen Kommunikation, zum Spracherwerb, zur Zusammenarbeit mit Eltern und zum Thema Übergang Schule / Beruf an. Die Kinder- und Jugendhilfe zukünftig vor der Aufgabe, den interkulturellen Aspekt noch stärker inhaltlich voran zu treiben. Seite 18 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion Dies erfordert neben den schon erbrachten Leistungen die Überarbeitung von Konzepten, mögliche Neuorientierung und die Vermittlung von Fähigkeiten an Kinder und Jugendliche, damit diese sich im Prozess der Orientierung positiv und konstruktiv entwickeln können. Bestandteile für eine interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit sollten dabei sein: - Bildung interkultureller Teams Qualifizierung des Personals im Bereich der interkulturellen Kompetenz Interkulturelle Arbeit als zentraler Bestandteil von Konzeptionen Wahrnehmung der heterogenen Gruppen (Aussiedler, Flüchtlinge, Binationale, Migranten) und Ausrichtung der Angebote Ressourcenorientiertes Arbeiten Perspektivwechsel von dem Aspekt der Kultur auf das einzelne Individuum mit der eigenen Biographie Fähigkeit zum Perspektivwechsel bei allen am Prozess Beteiligten Fähigkeit der Wertschätzung und Empathie Kooperation mit dem Migrationsrat der Stadt Aachen Erforderliche Maßnahmen zur Umsetzung der interkulturellen Jugendarbeit in allen Arbeitsfeldern bedarf künftig: - einer Bündelung der interkulturellen Qualifizierung von Professionellen, Honorarkräften und Ehrenamtlichen einer Erstellung von Fortbildungsmodulen im interkulturellen Bereich für die Stadt Aachen der Entwicklung von Qualitätsstandards für die Arbeit Überarbeitung bestehender Konzepte einer Vernetzung der Angebote 4.1.8 Geschlechtsspezifische Mädchen- und Jungenarbeit Seite 19 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion Allgemeines Die geschlechtsspezifische Jungen- und Mädchenarbeit nach § 9 III SGB VIII basiert auf der Grundlage des Ansatzes „gender mainstreaming“. Dieser beschreibt die Aufgabe, die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen, Stärken zu fördern und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen voranzubringen. Bestandsaufnahme a) Mädchenarbeit Es gibt in einigen koedukativ orientierten Einrichtungen eigene Mädchenräume, in denen parteiliche und reflektierende Mädchenarbeit realisiert wird. Daneben gibt es Mädchenprojekte, -tage, -selbstverteidigungskurse, -sport, etc. Koordiniert wird die Mädchenarbeit in Aachen von einer Gleichstellungsbeauftragten. Seit vielen Jahren finden regelmäßig Sitzungen des Arbeitskreises Mädchenarbeit und der AG Mädchenförderung statt. Zur Absicherung der Arbeit wurde im Jahr 2001 der Mädchenförderplan als verbindliche Grundlage für die Arbeit mit Mädchen umgesetzt. Dieser beinhaltete allerdings noch nicht die aktuellen Anforderungen, die sich aus dem „gender-mainstreaming-Ansatz“ ergeben. b) Jungenarbeit In Aachen gibt es nur wenige Einrichtungen, die eine parteiliche und reflektierte Jungenarbeit realisieren. Seit einigen Jahren entwickelt sich mit der Initiative „Aachener Boys Day“ ein Jungentag, wobei Jungen u.a. an „mädchenbesetzte“ Arbeitsfelder herangeführt werden Bewertung In Aachen ist die Mädchenarbeit traditionell stärker etabliert als die Jungenarbeit. Dies zeigt sich schon in der personellen Ausstattung (Gleichstellungsbeauftragte für die Mädchenarbeit) und die mädchenrelevanten Gremien. Dies ist sicherlich darin begründet, dass es eine asymmetrische Entwicklung der Mädchen- und Jungenarbeit gegeben hat. Somit gibt es derzeitig noch kein Gremium, dass sich jungenrelevanten Themen annimmt. Maßnahmen Jugendhilfe sollte Angebote beinhalten, die eine parteiliche und reflektierende Mädchenarbeit wie Jungenarbeit ermöglichen. Dies soll zu einer geschlechtsbezogenen Identität und einer selbstbestimmten und partnerschaftlichen Lebensführung führen. Angebote für Mädchen und junge Frauen sowie für Jungen und junge Männer müssen als gleichwertige, Angebote begriffen und dargestellt werden. Erfolgreiches Arbeiten wird demnach nur im Rahmen einer kooperativen Vernetzung beider Bereiche möglich sein. Seite 20 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion Es sollte angestrebt werden, den seinerzeit verabschiedeten Mädchenförderplan mit dem erarbeiteten (aber nicht verabschiedeten) Jungenförderplan zusammen zu führen und die beiden AG´s nach § 78 SGB VIII zusammen zu fassen. 4.1.9 Internationale Kinder- und Jugendarbeit Seite 21 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion Internationale Jugendarbeit ermöglicht den Erwerb von Schlüsselqualifikationen und fördert die Verständigung zwischen unterschiedlichen Kulturen und Nationalitäten. Basiskompetenzen, wie die Akzeptanz und Toleranz der Andersartigkeit, werden vermittelt und erlebbar gemacht. Internationale Jugendarbeit leistet einen unverzichtbaren Beitrag zu einer multikulturellen Gesellschaftsentwicklung. Gerade in einer Grenzregion wie Aachen gilt es die Verständigung mit den benachbarten Nationalitäten zu fördern und als kontinuierlichen Prozess zu etablieren. Deutsch – Niederländische, Deutsch – Belgische, Deutsch – Niederländisch – Belgische Projekte sollten zu einem konstanten Bestandteil der Jugendarbeit im Grenzgebiet gehören. Ebenso bieten die weiteren Partnerstädte der Stadt Aachen Möglichkeiten des internationalen Austauschs und der kulturellen Verständigung. Im Hinblick auf eine möglichst breit gefächerte Struktur der Angebote und Projekte internationaler Verständigung könnten folgende Maßnahmen eine Hilfestellung bei der konsequenten und wirksamen Umsetzung dieser Förderungsabsicht bieten: • Förderung des Jugendaustauschs mit den Partnerstädten der Stadt Aachen • Entwicklung von Konzepten für Gruppenstunden mit dem Ziel der Heranführung an verschiedene Nationalitäten und Kulturen • Konzepte zur Schaffung von Transparenz für die sich durch die EU verändernden Strukturen und Möglichkeiten • Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule im Hinblick auf die Möglichkeiten des Austauschs zwischen verschiedenen Ländern 4.2 Jugendverbandsarbeit gem. § 12 SGB VIII i. V. m. § 11 3. AG KJHG - KJFöG Seite 22 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion Allgemeines Jugendverbandsarbeit leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erziehung und Bildung junger Menschen. Sie orientiert sich an den Bedürfnissen, Alterswünschen und Lebenswirklichkeiten der Teilnehmer. Sie bietet Möglichkeiten zur Selbstorganisation, Mitbestimmung und Mitgestaltung. Die Jugendverbandsarbeit ist deutlich geprägt durch ein hohes Maß an ehrenamtlichem Engagement. Das ehrenamtliche Engagement in der Jugendverbandsarbeit basiert auf kontinuierlicher Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch Aus- und Fortbildungen. Die Richtlinien zur Erlangung der Jugendleiterkarte (JULEICA) stellen hierfür einen wesentlichen Rahmen der zugrunde liegenden Qualifizierungsbereiche dar. Durch die gegebenen Praxisanbindungen u.a. in regelmäßiger Gruppenarbeit, durch Freizeitaktivitäten, mit Projekten werden ganzheitliche Bildungsansätze zur individuellen Persönlichkeitsbildung verwirklicht und die auch in der heutigen Zeit sehr wichtigen Schlüsselkompetenzen nachhaltig vermittelt. Durch freiwilliges „learning by doing“ macht Übernahme von Verantwortung und das Mitgestalten von und für Gemeinschaft auch noch Spaß. Damit bieten Jugendverbände Kindern und Jugendlichen Orientierungshilfen verbunden mit Wertekontexten an, die ihnen helfen, Perspektiven für ihre eigenen, selbst zu bestimmenden Lebenszusammenhänge und Lebensplanungen zu entwickeln. Jugendverbandsarbeit leistet als eigenständige Sozialisationsinstanz ergänzend zu dem Erziehungs- und Bildungsauftrag von Familien, Schulen, Ausbildung und Beruf einen verantwortlichen, wichtigen Beitrag zur ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen im Rahmen vorbeugender Jugendarbeit (Prävention). Durch die demokratischen Strukturen von Jugendgruppen in Jugendverbänden ermöglichen sie Kindern und Jugendlichen die Erfahrung von Gemeinschaft, bieten Freiräume für vielschichtige Lernfelder zum Experimentieren, zur Übernahme von Verantwortung für sich und andere, zum praktischen Handeln in Toleranz und Solidarität zum Mitgestalten von Gesellschaft. Bestandsaufnahme Jugendverbandsarbeit findet im Stadtgebiet der Stadt Aachen durch das beachtliche Engagement einer Vielzahl von Jugendverbänden und Organisationen in nahezu allen Bereichen, Bezirken und Ortsteilen statt. Allein im Aachener Jugendring sind derzeitig 17 Jugendverbände und die Sportjugend zusammengeschlossen. Der Jugendring bündelt die Interessen der ihm angeschlossenen Verbände und nimmt ein grundsätzliches jugendpolitisches Mandat in der kommunalen Politik wahr. Des Weiteren verwaltet er in Delegation für das Jugendamt der Stadt Aachen die Mittel des Stadtjugendplanes und führt – gemäß den Vorgaben des genannten Förderinstruments – die Verteilung und Abrechnung der Mittel durch. Er bildet hier ein Bindeglied zwischen Verbänden, Verwaltung und Politik. Durch Angebote für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen fördert der AJR, in Ergänzung zu den Qualifizierungen bei den Jugendverbänden die Seite 23 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion Gewinnung junger Menschen für die ehrenamtliche Betreuung von Jugendgruppen (Juleica). Des weiteren hält er Verbindung zu den Organisationen der Landes- und Bundesebene und beteiligt sich an einem übergreifenden Austausch mit anderen Jugendringen, Dachorganisationen und Einzelverbänden. Die Jugendverbände leisten durch die Vielfältigkeit Ihre Angebote und die vorwiegend ehrenamtlich geleistete Arbeit einen unverzichtbaren Beitrag zur Förderung von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Aachen. Seite 24 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion Folgende Jugendverbände sind z.Zt. im Aachener Jugendring zusammengeschlossen: 01. Aachener Jugendring e.V. AJR 02. Bund der Deutschen Kath. Jugend BDKJ 03. BUND-Jugend 04. Christliche Arbeiterjugend CAJ 05. DGB-Jugend 06. Deutsche Jungenschaft Aachen .dj.1.11 08. DLRG e.V. Jugend 09. Deutscher Pfadfinderbund DPB 10. Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg, DPSG 11. ----12. Euro Jugend e.V. 13. evangelische Jugend Aachen 14. ----- 15. Deutsches Jugendrotkreuz, JRK 16. Katholische Junge Gemeinde KJG 17. Jugendzentrum Kavanah 18. kath. Studierende Jugend, KSJ 19. kath. Studierende Jugend – Hochschulring 20. Liberales Jugendwerk Aachen e.V. LJW 21. Pfadfinderrinnenschaft St. Georg PSG 22. Sozialistische Jugend Deutschlands SJD 23. Sportjugend im Stadtsportbund e.V. 24. Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder VCP 25. ---26. Christl. Pfadfinder Royal Rangers Seite 25 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion Bewertung Innerhalb der Stadt Aachen existieren eine Vielzahl von Jugendverbänden und -gruppen. Sie unterscheiden sich durch ihre weltanschauliche Ausprägung ebenso wie durch ihre Strukturen und Organisationsformen. Die Vielfältigkeit der Angebotsstruktur bietet ein breites Spektrum an Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche sich zu interessieren, zu engagieren und so ihren individuellen Weg und eine ihren Bedürfnissen angepasste Anbindung und Förderung zu finden. Die Pluralität der Verbands- und Angebotsstruktur ist jedoch, nicht nur durch die immer wieder drohenden Einschnitte in der öffentlichen Förderung, deutlich gefährdet. Auch durch gesellschaftliche Entwicklungen wird es zunehmend schwieriger Jugendliche für zumindest mittelfristiges, kontinuierliches ehrenamtliches Engagement zu überzeugen. Eine kontinuierliche und sichere Förderung auch durch die Kommune ist unabdingbarerer Bestandteil der Grundlage für verbandliche Jugendarbeit. Zusammenfassend kann hier festgehalten werden, dass die Pluralität der Träger- und Angebotslandschaft der Stadt Aachen einen nicht wegzudenkenden Beitrag in der Förderung der ganzheitlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen leistet. Ausblick Bedingt durch die immer deutlicher werdenden sozialen Unterschiede in der Gesellschaft wird die ausgleichende Arbeit der Jugendverbände auch in Zukunft einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung einer gesunden Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie zur Sicherung eines friedlichen gesellschaftlichen Miteinanders leisten. Aufgabe der Politik und des öffentlichen Trägers wird es auch zukünftig sein, die Existenz der verbandlichen Jugendarbeit durch geeignete Förderungen zu gewährleisten und die Träger- und Angebotspluralität zu sichern. In Anbetracht der gesellschaftlichen Entwicklung wird Jugendverbandsarbeit im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihre Angebote und Schwerpunkte z.B. durch Vernetzung von Jugendhilfe und Schule verändern. Kooperationen können im Rahmen des partnerschaftlichen Miteinanders unter Beachtung ihrer Eigenständigkeit erfolgreich sein. Maßnahmen Jugendverbandsarbeit leistet einen unverzichtbaren Beitrag in der Förderung der Entwicklung junger Menschen. Sie stellt als eine eigenständigen Sozialisationsinstanz, eine Säule der Persönlichkeitsentwicklung kommender Generationen dar und muss für die Zukunft erhalten und abgesichert werden. Die Handlungsfähigkeit der Jugendverbandsarbeit muss gewährleistet bleiben. Grundlage dafür ist der Stadtjugendplan als zentrales Förderinstrument, der unter Beteiligung der freien Träger der Jugendhilfe kontinuierlich weiterentwickelt wird. Seite 26 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion Der Bereich der Jugendverbandsarbeit soll u.a. durch folgende Schwerpunkten fortentwickelt werden: • • • Gewinnung und Förderung der ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen durch verstärkte Aus- und Fortbildung Unterstützung von Vernetzungs- und Kooperationsmaßnahmen Förderung von Aktivitäten und Projekten zur Verstärkung der Integration Seite 27 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion 4.3 Offene Jugendarbeit Allgemeines Unter Offener Jugendarbeit versteht man niederschwellige Angebote und Veranstaltungen bzw. Einrichtungen, die grundsätzlich - unabhängig von einer Vereins- oder Verbandszugehörigkeit – allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus allen gesellschaftlichen und kulturellen Gruppen offen stehen und Gelegenheit zum Mitmachen bieten. Diese für diese Form der Jugendarbeit charakteristische „Offenheit“ beinhaltet insbesondere die Offenheit für Ziele und Zielgruppen, die Variabilität von Zeiten und Inhalten und die Offenheit der methodischen Vorgehensweisen und Arbeitsformen. In der Offenen Jugendarbeit werden vielfach jene Kinder und Jugendliche angesprochen, denen gesellschaftliche Teilhabe bisher nicht hinreichend ermöglicht wurde. Hier bieten die Offenen Einrichtungen die Möglichkeit der Begegnung für junge Menschen mit unterschiedlichsten Herkunftsbiographien. Die Jugendeinrichtungen verstehen dabei ihre Arbeit milieu- und herkunftsübergreifend und leisten durch die erfolgte Mischung einen wichtigen integrativen Beitrag. Offene Jugendarbeit verfolgt pädagogische wie präventive Ziele. Sie stellen Jugendlichen Raum im wörtlichen Sinne für gemeinsame Freizeitgestaltung, aber auch im übertragenen Sinn - Freiräume für Entwicklung von Sozialverhalten von Jugendlichen - zur Verfügung. Sie fördert die Persönlichkeitsentwicklung, bietet einen geschützten Raum zum Experimentieren und ist u.a. ein Lernfeld für die Übernahme von Verantwortung und das Einüben von Toleranz und Solidarität. Die Gestaltung von zwischenmenschlichen Bezügen und die daraus resultierenden Möglichkeiten und Grenzen stellen eine zentrale Herausforderung dar. Daher berücksichtigen die in Jugendfreizeitstätten gesetzten Angebote möglichst alle Lebensbereiche der Jugendlichen Freizeit, Arbeit bzw. Arbeitslosigkeit, Schule, Beziehungen, Familie, Kultur, Sport, Politik, etc. (ganzheitlicher, bedürfnisorientierter Ansatz) und kooperiert mit anderen Trägern der Jugendarbeit und der Institution Schule. Grundsätzlich orientieren sich die Träger an den Bedürfnissen, Interessen und Wünschen der Kinder und Jugendlichen in ihrem jeweiligen Sozialraum. Das ist dabei keinesfalls ausschließlich räumlich zu sehen, da der Lebensraum oftmals nicht identisch mit dem Sozialraum ist. Aufgrund der hohen Mobilität der Zielgruppe haben sich auch folgerichtig Einrichtungsformen sozialraumübergreifend entwickelt. Seite 28 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion Bestandsaufnahme In der Stadt Aachen gibt es 34 anerkannte Einrichtungen der offenen Jugendarbeit mit 32,80 BU hauptberuflichem Fachpersonal die von der Stadt Aachen gefördert werden. Im vorliegenden „Freizeitstättenbedarfsplan“ der Stadt Aachen sind die Freizeitstätten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowohl in kirchlicher, freier und auch in kommunaler Trägerschaft erfasst. Maßgeblich bei der sozialräumlichen Planung der Einrichtungen sind dabei, die im „Jugendfreizeitstättenbedarfsplan“ hinsichtlich der personellen und finanziellen Ausstattung genannten Parameter: Zahl der Kinder und Jugendlichen Anzahl der HzE Fälle Anzahl der Migranten sowie Anzahl der von Arbeitslosigkeit betroffenen Kinder und Jugendlichen Die Kinder- und Jugendfreizeitstätten gliedern sich nach Größe und Aufgabengebiet in • • • „Offen Türen“( 2-3 hauptamtliche Kräfte), „Kleinen Offenen Türen“(ca. 1 hauptamtliche Fachkraft) und „Teil Offenen Türen“ (ehrenamtliche oder/ und Honorarkräfte). Die Etablierung der Offenen Türen (O.T.) erfolgte nach den entsprechenden sozialräumlichen Herausforderungen und zahlenmäßigen Anforderungen, die eine entsprechende Stellenbesetzung mit (sozial)pädagogischem Fachpersonal begründet. Die Kleinen Offenen Türen (K.O.T.) wurden dort gegründet, wo die Einzugsgebiete kleiner waren, aber besondere Herausforderungen den Einsatz von Fachpersonal als notwendig erscheinen ließ und wo ehrenamtliche Mitarbeiter zur Angebotsergänzung beitragen konnten. Hier ist bezeichnend, dass es Einrichtungstypen gibt, die sich neben der ureigenen sozialräumlichen Orientierung, sich stadtübergreifend als Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche entwickelt haben (Schüler Café; Medien-Kulturzentrum Philipp-Neri-Haus; Schwulen und Lesben Jugendtreff „Lovebite“, Abenteuerspielplatz, Eurojugend). Die Einrichtungen „Jugendbus“ und „Abenteuerspielplatz“ werden als Sonderformen geführt. Dien Einrichtungslandschaft (Stand 30.03.2006) stellt sich wie folgt dar: Einrichtungen Anzahl Typ Träger kirchlicher freier kommunaler 8 Offene Türen 5 1 2 10 Kleine Offene Türen 6 4 0 12 Teil Offene Türen 7 5 0 4 Sonderformen 2 2 12 4 34 18 Seite 29 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion Darüber hinaus existieren Einrichtungen - sog. „Jugendräume“ - in unterschiedlichen Trägerschaften, die mit ausschließlich eigenen Mitteln Treffpunktangebote ergänzend vorhalten. Bei der Kooperationen der Offenen Einrichtungen mit Schulen kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass alle Einrichtungen den gegenseitigen Informationsaustausch mit den im Einzugsgebiet liegenden Schulen pflegen. Von den 18 Einrichtungen, die mit hauptberuflichem Personal ausgestattet sind, stehen (14 mit Stand Mai 2006) Einrichtungen über Projektangebote, Übermittagbetreuung 13+, Angebote im Rahmen der OGS oder Berufsorientierungsseminare in einer verbindlichen und regelmäßigen Kooperation. Der überwiegende Teil steht dabei in Zusammenarbeit mit gleich mehreren Schulen. Diese sind im Wesentlichen die Schulformen: Grund-, Haupt- und Förderschulen. In der Anlage ist eine Übersicht über die Einrichtungen der offenen Jugendarbeit beigefügt. Bewertung Die Offene Jugendarbeit unterliegt vielfältigen Herausforderungen, u. a.: • verstärkte Anforderungen aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche • durch Veränderung der Schullandschaft notwendige Kooperationsbemühungen unter Wahrung des eigenen Profils • knapper werdende finanzielle und personelle Ressourcen bei Trägern, Stadt und Land Dies haben die Träger und Leitungen der Offenen Einrichtungen mit viel Engagement und „Herzblut“ gemeistert. In (fast) allen gesellschaftlich relevanten Fragestellungen von der die Zielgruppe betroffen war, haben sich die Einrichtung konstruktiv eingebracht und sich positioniert. Damit haben sie sich einen Stellenwert innerhalb der Stadt Aachen erworben und sich zu einem unverzichtbaren Bestandteil innerhalb des Jugendhilfe - Netzwerkes entwickelt. Die Zusammenarbeit mit der Institution Schule hat sich trotz einer Schnittstellenproblematik entwickelt. Hier hat sich gezeigt, dass Zusammenarbeit dort effektiv ist, wo sich Schule und Jugendarbeit auf „gleicher Augenhöhe“ begegnen konnten und die Zusammenarbeit von gegenseitiger Wertschätzung und unter Wahrung der Eigenständigkeit geprägt war. Die Fachkräfte der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen weisen ein breites Methodenspektrum bei der Durchführung ihrer Angebote auf und vermitteln ein hohes Maß an Fachlichkeit und Engagement. Diese bedarfsgerechte Ausrichtung der inhaltlichen Arbeit bewirkt einen zufriedenstellenden Besucheranteil. Durch das ehrenamtliche Engagement insbesondere in den kleineren Einrichtungen (T.O.T. und K.O.T) wird die offene Arbeit gestützt, in ihrer Breite bereichert und durch das (finanzielle) Engagement der Träger in vielen Fällen überhaupt erst möglich. Es ist erkennbar, dass sich die wirtschaftliche Situation der Träger kurz- und mittelfristig verschlechtern wird, sodass das derzeitige Angebot, insbesondere bei den Trägern mit einer hohen Eigenleistung, nicht zu halten sein wird. Seite 30 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion Bedingt durch gesellschaftliche Veränderungen haben sich die Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche in bestimmten Vierteln zusehends verschlechtert. Die verstärkten Anforderungen an Fachpersonal und die Notwendigkeit der stärkeren Vernetzung in diesen Vierteln stoßen dabei an die Grenzen der Belastbarkeit und der zur Verfügung stehen Ressourcen. In diesem Zusammenhang wird deutlich, wie wichtig ein sozialräumliche Vernetzung ist. Aus diesem Grunde ist die zwischenzeitlich getroffene Entscheidung zur Reaktivierung der Sozialraumkonferenzen zu begrüßen. Der im Sozialraum 10 (Korneliemünster / Walheim – Ausweitung als KOT) und im Sozialraum 12 (RichterichEinrichtung einer KOT) im Rahmen des Freizeitstättenbedarfsplan festgestellte Bedarf, wird weiterhin gesehen. Ausblick Das Spannungsfeld zwischen wünschenswerten und notwendigen Anforderungen sowie vorhandener Ressourcen wird die nächsten Jahre bestehen bleiben. Dazu sind schlaue und mutige Ideen gefordert, die das Wohl der Zielgruppe im Blick haben und den Mitteleinsatz effizient, fachlich versiert und weitsichtig vornehmen. Den gestiegenen Anforderungen soll durch eine Intensivierung und Verstärkung der sozialräumlichen Vernetzung aller bestehenden Jugendhilfeangebote begegnet werden. Die Form muss so entwickelt werden, dass sie zu verbindlichen Maßnahmen und Projekten führt und im gesamtstädtischen Kontext anschlussfähig ist. Die erwartete Erweiterung der Ganztagsschule auf die Sekundarstufe I und OGS wird auf die Offenen Einrichtungen starken Einfluss haben. Die Zunahme der verbindlichen Betreuungsangebote in der offenen Kinder- und Jugendarbeit wird die Bereiche konzeptionell verändern. Finanz- und Planungssicherheit sind Grundlage für eine bedarfsgerechte und effiziente Offene Kinder- und Jugendarbeit. Diese kann erreicht werden durch: - vertragliche Absicherung der Leistungen für den Zeitraum der Gültigkeit des Förderplans und - die Angleichung der Förderquoten an der Leistungsfähigkeit der Träger Maßnahmen • • • • Prüfung von Kooperationsmöglichkeiten der Einrichtungen im Sek.I und OGS Bereich Normierung und Standardisierung der sozialräumlichen Vernetzung Entwicklung eines Verteilungsmodus Schaffung der K. O. T.`s in Walheim und Richterich Seite 31 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion 4.4 Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII (§ 13 KJFöG) Allgemeines Die Jugendsozialarbeit unterstützt junge Menschen die individuell beeinträchtigt und gesellschaftlich benachteiligt sind, indem die Persönlichkeit der jungen Menschen gestärkt wird und sie Hilfestellung erhalten, ihre individuellen Fähigkeiten zu entdecken und zu entfalten. Hierdurch wird u.a. die Integration in Arbeit und Gesellschaft ermöglicht. Die sozial-, schul- und berufspädagogischen Hilfen der Jugendsozialarbeit sind ganzheitlich angelegt, d.h. neben der Vermittlung von beruflichen Qualifikationen werden auch persönliche und sozialintegrierende Hilfen angeboten. Die Handlungsfelder der Jugendsozialarbeit sind - Jugendberufshilfe - Schulsozialarbeit - Jugendwohnen Durch Jugendarbeitslosigkeit und Ausbildungsnot junger Menschen erlangen die Angebote der Jugendsozialarbeit zunehmend größere Bedeutung. Bestandsaufnahme Die Jugendsozialarbeit bietet im Stadtgebiet der Stadt Aachen unterschiedliche Angebote zur gesellschaftlichen und beruflichen Integration. Neben den Beratungs- und Qualifizierungsangeboten wird an 16 Schulen Schulsozialarbeit geleistet. Die Aachener freien und öffentlichen Träger der Jugendsozialarbeit haben es gemeinsam und in Kooperation mit anderen Akteuren übernommen hier kompensatorische Unterstützung zu leisten. Ca. 3000 Jugendliche und junge Erwachsene in Aachen sind in vielfältigen Formen von Jugendarbeitslosigkeit und Ausbildungsplatzmangel betroffen. Dies entspricht bei ca. 37.500 Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Alterskategorie 15 bis unter 25 Jahre ( Stand 31.12.2005) einer Quote von 8 %. Um auch präventiv dieser Situation entgegenzuwirken, ist Jugendsozialarbeit bereits in der Schule, insbesondere im Übergang Schule/ Beruf tätig. Seite 32 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion Jugendberufshilfe Aufgrund der Veränderungen in der Sozialgesetzgebung (SGB II, SGB III) und in den Strukturen des Ausbildungs-– und Arbeitsmarktes mit ansteigenden Qualifikationsanforderungen ist der Weg für benachteiligte Jugendliche in das Arbeitsleben schwieriger geworden. Die Jugendhilfe erhält hier ihren Auftrag durch die § 13 SGB VIII und § 13 KJFöG den Übergang zwischen Schule und Beruf mit flankierenden Maßnahmen zu unterstützen sowie allgemein für die soziale und berufliche Integration durch sozialpädagogische Angebote Sorge zu tragen. Dazu entwickelt die Jugendberufshilfe eigenständige Konzepte und spezifische Methoden wie individuelle Förderplanung, Kompetenzfeststellung, Bildungsbegleitung, Casemangement und Berufs- und Lebensplanung. Wichtige Leitlinie der Jugendberufshilfe ist dabei die Kooperation mit den wichtigen Institutionen im Übergangsbereich von der Schule in den Beruf (Schulen, VHS, Arbeitsverwaltung, ARGE, Betriebe, Einrichtungen der Jugendhilfe usw.). Mögliche Hilfsangebote sind: • • • • • • • • Präventive Arbeit an Schulen für Schüler, für Eltern und Lehrer durch Information und Beratung im Übergang Schule / Beruf (ab 7. Klasse) sozialpädagogische Beratung und Begleitung (z.B. in Beratungsstellen) Angebote Berufsorientierung (Aktivierungshilfen) Angebote der Berufsvorbereitung ( z.B. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen) Angebote der Werkpädagogik ( z.B. Jugendwerkstätten ) außerbetriebliche Berufsausbildung Förderung schulischer und beruflicher Bildung Unterstützung bei der Eingliederung in Ausbildung und Arbeit sowie bei der sozialen Integration Im Bereich der Jugendberufshilfe sind folgende anerkannte Träger der Jugendhilfe tätig: Sozialwerk Aachener Christen e.V., In Via Aachen e.V. , Gesellschaft für Arbeit und Weiterbildung AG ( AW_AG) mit ihrer Einrichtung Amotima, JBH Stadt Aachen. Seite 33 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion Schulsozialarbeit Angesiedelt am Ort der Schule leistet Schulsozialarbeit Sozialisations- und Förderleistung im Interesse der jungen Menschen und deren Familien. Durch Angebundenheit an Schule ist die räumliche Nähe und die enge Zusammenarbeit mit den Lehrkräften gegeben. Schulbezogene soziale Arbeit bietet eigenständige sozialpädagogisch orientierte Angebote für Schüler und Schülerinnen ohne Leistungsdruck. Die Maßnahmen tragen dazu bei, dass defizitären Entwicklungen bereits frühzeitig entgegengewirkt wird, z.B. durch aufsuchende Sozialarbeit bei Unterrichtsabwesenheit / Schulschwänzen. Im weiteren Leistungsspektrum ist die Beratung von Eltern und Lehrkräften enthalten. Im Rahmen von Einzelberatung und sozialer Gruppenarbeit werden folgende Ziele verfolgt: • • • • Unterstützung der personellen und sozialen Reifungsprozesse zur Veränderung von abweichenden Verhalten, Hilfen bei Problemlösungsprozessen und bei der Verbesserung des Bewältigungsverhaltens Mediationsgespräche und akute Krisenintervention Fachliche Abklärung und Abstimmung von Maßnahmen sowie bei Bedarf / Erfordernis Weiterleitung an andere Fachdienste Mitgestaltung von Umweltbedingungen und Verbesserung der Lebenssituation im Wohnumfeld der Schüler durch Aktivierung von Selbsthilfepotentialen In der Stadt sind an folgenden Schulen städtische Schulsozialarbeiter tätig: Schule Stellenumfang Heinrich Heine Gesamtschule 1,0 VK Gesamtschule Brand 1,0 VK Maria Montessori Gesamtschule 0,75 VK Sonderschule für Lernbehinderte Rödgerbach 1,0 VK GHS Kronenberg 1,0 VK Förderschule mit dem Schwerpunkt Erziehungshilfe, Peter Härtling Schule 1,0 VK Schule für Lernbehinderte am Kennedypark 1,0 VK GHS Aretzstr. 1,0 VK Förderschule mit dem Schwerpunkt Erziehungshilfe, Martin Luther King Schule 1,0 VK Seite 34 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion Jugendwohnen Viele junge Menschen scheuen sich Ausbildungsplätze abseits ihres Wohnortes zu nehmen weil in einer fremden Stadt ihnen oft die notwendige Unterstützung fehlt. Jugendwohnen bietet in diesem Fall ein Zuhause und Beistand. Pädagoginnen und Pädagogen stehen den jungen Menschen bei allen Fragen und Problemen zur Seite. Die Folge ist, dass die Abbrecherquote von jungen Auszubildenden in Jugendwohnheimen sehr gering ist. Da aufgrund der drastischen Abnahme der Ausbildungsplätze immer mehr Mobilität erwartet wird, ist es sinnvoll weitere Möglichkeiten zu entwickeln z. B. durch Kooperationen mit Betrieben bzw. bestehende Einrichtungen zu stärken. In der Stadt Aachen gibt es eine Einrichtung die Jugendwohnen im v.g. Sinne anbietet. Hierbei handelt es sich um die Pflegevorschule und Jugendwohnheim Maria Regina ( Lindenplatz ). Träger ist die Franziska Schervier Altenhilfe GmbH. Hier werden insgesamt 24 Plätze für junge Menschen in Vorgriff auf eine Ausbildung in einem Pflegeberuf vorgehalten. Die Kosten refinanzieren sich in der Regel aus Mittel der Bundesagentur für Arbeit und BAföG Leistungen. Bewertung Jedes Jahr verlassen junge Menschen mit für den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ungenügenden Voraussetzungen die Schule, da u.a. in vielen Ausbildungsberufen die Anforderungen an die Bewerber gestiegen sind. Von 705 Schulabgängern von Haupt– und Gesamtschulen im Jahr 2005 erreichten 48 % den Abschluss nach Klasse 10 und 12,5% keine bzw. den für den Ausbildungsbereich nicht mehr relevanten Abschluss nach Klasse 9. In den für den 10A Abschluss bis vor kurzen noch typischen Berufen, wie z.B. Maler/ Lackierer, Friseur/ Friseurin oder Florist/in wird in der Regel bereits die Fachoberschulreife erwartet. Viele abgehende Schüler haben nur noch die Möglichkeit sich für die bereits stark ausgelasteten Berufskollegs zu entscheiden bzw. sich in einer der angebotenen Maßnahmen zu qualifizieren. Vor dem Hintergrund der derzeit hohen Zahl von arbeitslosen jungen Menschen und dem großen Mangel an entsprechenden Ausbildungsplätzen müssen die Träger der Jugendsozialarbeit in enger Kooperation und Abstimmung mit der ARGE, der Arbeitsverwaltung, Schulen, IHK, Handwerkskammern und anderen relevanten Einrichtungen zusammenarbeiten. Ziel dieser Zusammenarbeit ist es ein bedarfsgerechtes Angebot zu gewährleisten. Angesichts der hohen Problemlage muss die Jugendhilfe mindestens auf dem heutigen Niveau im Verbund und in gemeinsamer Verantwortung und Finanzierung mit anderen diese jugendpolitische Verantwortung wahrnehmen. Seite 35 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion Ausblick Die Gruppe der nicht ausbildungsfähigen jungen Menschen, die nicht den Anforderungen der Wirtschaft entsprechen, nimmt kontinuierlich zu. Als ein wesentliches Element der zukünftigen Arbeit der Jugendsozialarbeit erscheint die Erhaltung, die Vernetzung und Verzahnung der jeweiligen Angebote bezogen auf die Zielgruppe nach § 13 SGB VIII und § 13 KJFöG dringend erforderlich. Die Beibehaltung der personellen und finanziellen Ressourcen auf dem jetzigen Niveau ist unabdingbar. Die Jugendsozialarbeit muss sich den aktuellen, sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen stellen und jährlich gemäß den Anforderungen ihre Konzepte anpassen. Eine Intensivierung der Kooperation mit den Schulen ist daher unentbehrlich. Seite 36 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion 4.5 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Allgemeines Der Jugendschutz ist eine Leistung, die die Eltern bei ihren Erziehungsaufgaben unterstützt und dazu beiträgt, die Entwicklung des Kindes zu fördern und vor Beeinträchtigungen zu schützen. Die Leistung richtet sich sowohl an die Erwachsenen wie auch an die jungen Menschen direkt. Die Handlungsfelder des Kinder- und Jugendschutzes in ihrer Vielfalt und Breite spannen sich über fast alle Lebensbereiche. Sie zielen darauf ab, die für die Entwicklung relevanten negativen Einflüsse und Tendenzen zu erkennen und öffentlich zu machen. Weiter ist es Auftrag des Jugendschutzes, die zugespitzten Lebensverhältnisse von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aufzuzeigen und auf Veränderung zu drängen. Bestandsaufnahme In Aachen werden die Aufgaben des Kinder- und Jugendschutzes von Freien Trägern, Institutionen, Behörden und dem Jugendamt wahrgenommen. Das Hauptaugenmerk des Jugendamtes und der Partner ist auf den präventiven Kinder- und Jugendschutz gerichtet. Aber auch der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz wird wahrgenommen. Präventiver Jugendschutz ist eine Querschnittsaufgabe. Damit der präventive Jugendschutz Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und auf die Ursachen von Gefährdungen hinweisen kann bzw. eine Begrenzung der Gefährdungsmomente bewirken oder zu einer kritischen Auseinandersetzung damit auffordern kann, wurden durch den öffentlichen Träger in Aachen schon frühzeitig die Gründung freier Träger wie auch ihre Zusammenschlüsse in Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreisen forciert, aus denen ein Netzwerk entstanden ist. Die verschiedenen Stellen arbeiten an der Verwirklichung der gesetzlich verankerten Jugendschutzstandards durch Einzelaktionen wie auch durch unterschiedliche Kooperationsmaßnahmen. Zielgruppen der lokalen Bestrebungen: Kinder und Jugendliche selbst, Menschen, die in der Erziehung und Betreuung von jungen Menschen tätig sind, aber auch die Entscheidungsträger, die die Rahmenbedingungen des Aufwachsens junger Menschen schaffen bzw. beeinflussen, sollen durch die Aktivitäten im Rahmen des Jugendschutzes darin unterstützt werden, Gefährdungen für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu erkennen und den negativen Einflüssen zu widerstehen bzw. ihnen entgegenzuwirken. Seite 37 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion Derzeitige Handlungsfelder/ Gefährdungsfelder Sucht Die Suchtprophylaxe und Betroffenenarbeit bilden seit Jahren einen wesentlichen Arbeitsschwerpunkt, der in allen Bereichen des Jugendschutzes von Belang ist. Im Arbeitskreis Sucht und im Arbeitskreis Prophylaxe arbeiten die Institutionen zusammen, die sich mit der Suchtproblematik in Aachen befassen; die Suchtprävention bei jungen Menschen ist ein Teilgebiet dieser Kooperation. Eine weitere Stärkung hat diese präventive Arbeit im Zuge der organisatorischen Neuausrichtung der Suchthilfe in Aachen erfahren. Unter dem Dach der in Trägerschaft von Diakonischem Werk und Caritas gegründeten Suchthilfe Aachen wird auch die Fachstelle für Suchtprävention weitergeführt. Einen Schwerpunkt der Jugendschutzarbeit des Jugendamtes bilden Vorhaben gegen den Alkoholmissbrauch bei jungen Menschen. Insbesondere für die Zeit des Straßenkarnevals wurde in enger Zusammenarbeit mit den verschiedensten Stellen (z.B. Schulen, Polizei- und Ordnungsbehörden) freien Trägern der Jugendarbeit und anderen Institutionen ein Bündel von Maßnahmen entwickelt, an deren Spitze eine alkoholfreie Fete steht. Gewalt / Fremdenfeindlichkeit Gewalt und Fremdenfeindlichkeit sind ein weiteres Arbeitsfeld des Jugendschutzes. In diesen Problemfeldern wurde eine intensive, beispielhafte Zusammenarbeit zwischen Schulen, Polizei und der Jugendhilfe, insbesondere freien Trägern der Jugendhilfe, aufgebaut und zahlreiche Kooperationsmaßnahmen dieser Institutionen aus städtischen Mitteln gefördert. Dabei wurde auch auf die Förderung der Integration von Kindern und Jugendlichen aus Migrantenfamilien geachtet. Um der Ausübung sexueller Gewalt zu Lasten junger Menschen entgegenzuarbeiten, ist bei der Verwaltung des Jugendamtes eine Fachstelle gegen (sexuelle) Gewalt an jungen Menschen eingerichtet, die sich in intensiver Zusammenarbeit mit freien Trägern sowohl um präventive Maßnahmen in diesem Aufgabenfeld als auch um die Betreuung Betroffener kümmert. Kinder- und Jugendarbeitsschutz Zum gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz gehört auch der Jugendarbeitsschutz, der in die Zuständigkeit des Staatlichen Amtes für Arbeitsschutz fällt, mit dem das städtische Jugendamt aber eng kooperiert. Die Zusammenarbeit umfasst neben Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Jugendamtes, die das Jugendarbeitsschutzgesetz zur Voraussetzung für erforderliche Ausnahmegenehmigungen macht, insbesondere auch die regelmäßige Herausgabe von Informationsmaterial zu Fragen des Jugend- und des Jugendarbeitsschutzes. Seite 38 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion Medienschutz In diesem Feld des Jugendschutzes sollen Kinder und Jugendliche vor Einflüssen aus der Erwachsenenwelt, die ihrem Entwicklungsstand noch nicht entsprechen, nach Möglichkeit geschützt werden. Das geschieht durch Maßnahmen gegen Werbung bei Kinoveranstaltungen wie auch Aufklärung und den Einsatz einer Medienpädagogin. Bewertung Der Kinder- und Jugendschutz steht gegenwärtig vor großen Herausforderungen aufgrund veränderter gesellschaftlicher Bedingungen, auf die angemessen reagiert werden muss. Auf der Grundlage dieser Veränderungen , der aktuellen jugendpolitischen Diskussion und der örtlichen Gefährdungsentwicklung ist eine ständige Weiterentwicklung und Schwerpunktsetzung in der jugendschützerischen Arbeit des öffentlichen und der freien Jugendhilfeträger sowie der anderen in diesem Bereich tätigen Institutionen erforderlich. Diese Aufgaben können nur auf der Grundlage ausreichender Kräfte und einer weiter intensivierten Kooperation und Vernetzung aller Beteiligten angemessen bewältigt werden. Ausblick Um die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes wahrnehmen zu können, bedarf es hinreichender finanzieller, personeller, sachlich-materieller und organisatorischer Voraussetzungen bei den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe. So werden von den Trägern umfassende Informations- und Beratungsleistungen gefordert, die z. B. einen umfangreichen, fachlich umfassenden und aktuellen Materialpool voraussetzen. Damit diese Aufgaben wirksam und nachhaltig wahrgenommen werden können, muss der öffentliche Jugendhilfeträger, dem die Gesamt- und Planungsverantwortung für die Erfüllung der Jugendhilfeaufgaben entsprechend § 79 Abs. 2 und § 80 SGB VIII auch für den Arbeitsbereich des Kinder- und Jugendschutzes obliegt, ebenso wie die freien Träger über einer hinreichende personellen Ausstattung verfügen. Seite 39 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion 5. Finanzierung – Förderung durch die Stadt Aachen Die Stadt Aachen fördert die Aufgabenfelder durch Zuweisungen und Zuschüsse an die freien Träger der Jugendhilfe auf der Basis der Regelungen des Stadtjugendplans in der gültigen Fassung sowie durch Abschluss von Leistungsvereinbarungen ( insbesondere im Bereich der Betriebskostenförderung). Darüber hinaus findet eine Förderung durch eigene Wahrnehmung von Aufgaben (ohne Verwaltungsaufgaben) durch die Stadt Aachen als öffentlicher Träger der Jugendhilfe statt. 5.1 Umfang der jährlichen Förderung durch die Stadt Aachen ( auf der Basis der Haushalsansätze 2007 nach Beschlussfassung des Kinder-Jugendausschusses ) Allgemeine Förderung der Kinder-Jugendarbeit Förderungen nach dem Stadtjugendplan ( ohne Betriebskostenförderungen ) 137.000 € Zuschüsse für Kinderferienhilfswerk und Ferienspiele der freien Träger 45.000 € Aufwendungen für Ferienspiele 63.200 € Übergreifende Maßnahmen zur Gewaltprävention 35.700 € Gesamt 280.900 € Förderung von Einrichtungen der offenen Jugendarbeit Betriebskostenförderung von Einrichtungen der freien Träger der Jugendhilfe (ohne Einzelanträge nach dem Stadtjugendplan) Kosten durch den Betrieb städtischer Einrichtungen der offenen Jugendarbeit Gesamt 1.602.700 € 372.100 € 1.974.800 € Förderung der Jugendverbandsarbeit Förderung der Jugendverbandsarbeit (ohne Einzelanträge nach dem Stadtjugendplan) 40.000 € Schulsozialarbeit Kosten für den Einsatz städtischer Schulsozialarbeiter 480.000€ Seite 40 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion Streetwork Kosten für den Einsatz städtischer Streetworker 116.000 € Jugendberufshilfe Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 44.000 € Hinweis: Die Kosten der städtischen Jugendberufshilfe können aufgrund der Haushaltssystematik nicht in dieser Form dargestellt werden. Darüber hinaus sind diese in der reinen Ausgabenbetrachtung stark schwankend ( je nach Inanspruchnahme von Fördermitteln und Projekten handelt es ich häufig nur um durchlaufende Gelder) und eignen sich in dieser Form nicht für die Festschreibung einer Fördersumme über einen längeren Zeitraum. Darüber hinaus leistet die Jugendberufshilfe einen erheblichen Beitrag zur Wertschöpfung und Erhaltung von städtischen Vermögen. Sonstiges Ergänzende Angebote der Jugendpflege 13.800 € Zuschuss Ring politischer Jugend 2.500 € Zuschuss für Projekt Nachtaktiv 7.700 € Spielplatzunterhaltung einschließlich Pachten 407.000 € Sachkosten für die Undergroundfete am Fettdonnerstag ( Kosten werden durch Einnahmen refinanziert) 5.000 € Unterhaltung und Beschaffung von Mietzelten ( Kosten werden durch Einnahmen refinanziert) 4.500 € Gesamt 440.500 € Seite 41 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion Zusammenfassung der jährlichen Förderung der Kinder- Jugendarbeit durch die Stadt Aachen Allgemeine Förderung Förderung von Einrichtungen der offenen Jugendarbeit Förderung der Jugendverbandsarbeit 280.900 € 1.974.800 € 40.000 € Schulsozialarbeit 480.000 € Streetwork 116.000 € Zuschüsse für die Jugendberufshilfe ( ohne städtische JBH ) Sonstiges Gesamt 44.000 € 440.500 € 3.376.200 € 6. Gültigkeit Gem. § 15 Abs. 4 des „3. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes“ ( Kinder – und Jugendförderungsgesetz ) ist der vorstehende Kinder- Jugendförderplan der Stadt Aachen ab dem Tage der Verabschiedung durch den Rat der Stadt Aachen gültig bis zum Ende der laufenden Ratsperiode ( 31.12. 2009 ). Bereits jetzt sind jedoch alle Beteiligten aufgefordert den Kinder- und Jugendförderplan nebst seiner Grundlagen weiter zu entwickeln. Der Rat der Stadt Aachen erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft die Kinder- und Jugendarbeit auf der Grundlage des vorstehenden Aachener Kinder- und Jugendförderplans während seine Laufzeit (bis 31.12.2009) mit jährlich 3.376.200 € zu fördern. Seite 42 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion Anlage Übersicht über die Einrichtungen der offenen Jugendarbeit Sozialraum Einrichtung Innenstadt Carl-Sonnenschein-Haus Typ päd. Mitarbeiter OT KOT TOT OT 3,00 Martin-Luther-Haus Schülercafè des PhilippNeri-Hauses Lovebite OT Josefshaus KOT St. Elisabeth TOT KOT Forst KOT St. Barbara Kings-Club OT Alfonsstr. Spielhaus Kennedypark OT Talstr. Treff Weisswasserst. Treff Robert-Koch-Str. KiJuBeZe Driescher Hof KOT 1,50 KOT 1,00 OT 0,50 SF OT 3,5 TOT HK TOT HK OT 3,00 Süd TOT Schönforst TOT am Kupferofen KOT EURO-Jugend TOT TOT KOT West KiJuZe St. Hubertus Ost HK 1,00 SV OT 3,00 KOT 0,50 OT 2,00 HK HK 1,00 Träger Zusammenarbeit mit Schulen St. Jakob GHS Kronenberg: Projektwochen 5er Klassen; HS Klaus Hemmerle: BASeminare Abschlussklassen Ev. Kirche St. Sebstian Angbebot an Schüler der umliegenden Innenstadtschulen HK Knutschfleck e.V. St. Josef/St. Fronleichnam St. Elisabeth GS Passstraße: Angebote OGS GHS Aretzstraße: Projekte St.Barbara Förderverein MLK-Schule PÄZ/Stadt Aachen 2,00 Stadt Aachen Stadt Aachen Projekte mit HS Aretzstr. und GS Eintrachtstr. IN VIA Falken Verein KiJuHilfe Driescher FöSchule Rödgerbach: Koordinierung OGS ab SJ Hof e.V. 2006, Betreuung 13+, Projekte, BASeminare; GGS Driescherhof: Koordinierung OGS ab SJ 2006 St. Katharina Ev. Kirche Euro-Jugend OGS Kooperationspartner Schule???; 13+; Projekte GS Walheim und Höfling: Projekte St. Hubertus GHS Kronenberg: Sozialtrainings, Seite 1 Jugendförderplan der STADT AACHEN Vorlageversion GGS Kronenberg: Streitschlichtung, OGS Angebote TOT Maria im Tann Pontviertel Philipp-Neri-Haus Salvatorberg MOBILE Brand TOT 0,50 OT 2,00 TOT HK KOT 1,00 Heilig-Geist/St. Hubertus St. Sebastian Johannes-Zender e.V. St. Donatus Das Netz KOT 1,00 Eilendorf KOT Eilendorf KOT 1,00 Haaren KOT Regenbogen KOT Zweigstelle Verlautenheide Space-Walheim KOT KOT 0,80 0,50 Jugend und Begegnung Brander Feld e.V. Haus der Jugend Eilendorf GS Eilendorf: OGS Angebote; Ferienspiele e.V. St. Germanus St. Germanus TOT HK TOT OT 3,00 HK TOT HK TOT Unicorn Offener Jugendtreff Jugendbus Abenteuerspielplatz "Kirschbäumchen" TOT TOT SF SF HK HK Gesamt Beschäftigungsumfänge Gesamt Anzahl der Einrichtungen 32,5 20,0 9,30 0,50 3,00 5 0 8 10 12 4 34 Walheim Treff Kornelimünster Laurensber OT Gut Kullen g L.A.Laurenstreff Richterich KGS Hörn: Projektarbeit, OGS Angebote ab 2007 KGS Marktstraße: OGS Angebote Inda Gymn.: Koop in Planung GS Branderfeld: Ferienspiele Verein "Jugendarbeit OGS Kooperation in Planung 2007 Walheim e.V." Jugend- und Begegnung Brander Feld Ev. Kirche 0,4 Dt. Kinderschutzbund OV AC St. Heinrich St. Martin HK Stadt Aachen 0,6 Dt. Kinderschutzbund OV AC Seite 2 Kath.GS Feldstr. Schule von 8 bis 13 Uhr; Besuch von Schulen