Aachener Kinder- und Jugendförderplan, 2007 - 2009

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Aachener Kinder- und Jugendförderplan, 2007 - 2009
Aachener
Kinder- und
Jugendförderplan
Jugendförderplan der STADT AACHEN
Vorlageversion
Präambel
Die Stadt Aachen schafft und erhält Kindern, Jugendlichen, jungen Menschen und
deren Familien gute Lebensbedingungen. Hiermit einhergehend wird im Sinne
einer Investition in die Zukunft eine positive Identifikation gerade der jungen
Generation mit und in der Stadt Aachen angestrebt.
Hierzu muss sich die Stadt Aachen den gesellschaftlichen Entwicklungen und den
damit verbundenen Herausforderungen stellen.
Der Aachener Kinder- und Jugendförderplan ist hierzu ein wichtiges Instrument.
Von den vielfältigen Zielen ist ganz besonders die Integration sowie die
Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Schule, Sport und Kultur hervorzuheben.
Der Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Aachen ist in enger Kooperation und
Übereinstimmung mit den freien Trägern aus den Bereichen Jugendarbeit,
Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Jugendschutz , Sport
und Kultur gemeinsam mit dem Jugendamt erarbeitet.
Der Kinder- und Jugendförderplan ist von seiner Natur her kein
abschließendes Werk. Bereits mit seiner Verabschiedung sind Alle
aufgefordert, diesen weiterzuentwickeln und zu qualifizieren.
Er ist zunächst bis zum 31.12. 2009 gültig.
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Jugendförderplan der STADT AACHEN
Vorlageversion
Inhaltsverzeichnis
1.
Grundlagen des Kinder- und Jugendförderplanes
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Einführung ...........................................................................................................................................Seite 4
Prozessbeteiligte ..................................................................................................................................Seite 5
Gesetzliche Grundlagen .......................................................................................................................Seite 5
2.
Ziele und Aufgaben des Kinder- und Jugendförderplanes ............................................................Seite 6
3.
Zentrale Grundsätze und Querschnittsaufgaben ............................................................................Seite 7
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Berücksichtigung sozialer Lebenslagen (Lebensweltorientierung)
grundsätzlich sozialräumliche Orientierung
geschlechtergerechte Angebote (Gender-Mainstreaming)
interkulturelle Bildung
Beteiligung ,Mitwirkung von Kinder und Jugendlichen
Vernetzung und Kooperation
4.
Förderschwerpunkte .........................................................................................................................Seite 9
4.1 Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit .................................................................................Seite 9
Die nachfolgenden Schwerpunkte stehen gleichberechtigt nebeneinander (kein Ranking) und umfassen
insbesondere:
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politische und soziale Bildung ...........................................................................................................Seite 9
schulbezogene Kinder- und Jugendarbeit ..........................................................................................Seite 10
kulturelle Kinder- und Jugendarbeit ....................................................................................................Seite 11
sportliche und freizeitorientierte Kinder- und Jugendarbeit.................................................................Seite 14
Kinder- und Jugenderholung ..............................................................................................................Seite 16
medienbezogene Kinder- und Jugendarbeit .......................................................................................Seite 17
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Jugendförderplan der STADT AACHEN
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interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit..............................................................................................Seite 18
geschlechtsdifferenzierte Mädchen- und Jungenarbeit ......................................................................Seite 20
internationale Kinder- und Jugendarbeit .............................................................................................Seite 22
4.2 Jugendverbandsarbeit ..................................................................................................................Seite 23
4.3 Offene Jugendarbeit .....................................................................................................................Seite 28
4.4 Jugendsozialarbeit ........................................................................................................................Seite 32
4.5 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ...................................................................................Seite 37
5. Finanzierung ....................................................................................................................................Seite 40
6. Gültigkeit .........................................................................................................................................Seite 42
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Jugendförderplan der STADT AACHEN
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1. Grundlagen des Kinder- und Jugendförderplanes
1.1 Einführung
Die Kinder- und Jugendarbeit ist von zentraler Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Sie ist
ein wesentlicher Teil der sozialen Infrastruktur der Stadt. Sie hat zugleich einen Anteil an der Integration von
bildungs- und sozialbenachteiligten Bevölkerungsgruppen. Außerdem verfügt sie über spezifische Zugänge und
Lernfelder, die den Erwerb von außerschulischer Bildung in besonderer Weise begünstigen.
Sie wird wesentlich mitgetragen und gestaltet durch ein hohes Maß an ehrenamtlichen Engagement und dessen
Würdigung!
Der Aachener Kinder– und Jugendförderplan schreibt die Eckpunkte der Förderung der Arbeit für Kinder und
Jugendliche im Rahmen der Jugendhilfe bis zum Jahr 2009 fest.
„Jugend ist Zukunft“ einer Gesellschaft. Die Entwicklung junger Generationen steht in einem mittelbaren
Zusammenhang zu zukünftigen gesellschaftlichen Entwicklungen. Aus dieser Tatsache muss die Absicherung
der Aachener Kinder- und Jugendarbeit durch mindestens mittelfristige (für die Laufzeit einer Wahlperiode) ,
verlässliche, inhaltliche und finanzielle Förderung gewährleistet werden.
Der Aachener Kinder- und Jugendförderplan ist das Instrument, das gemeinsam von freien Trägern der
Jugendhilfe und dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe entwickelt wurde, um das Hineinwachsen junger
Menschen in die Gesellschaft zu unterstützen und diese Bestrebung bis 2009 verbindlich abzusichern.
Ausgehend vom Grundkonsens in der Stadt Aachen, Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Familien
zu fördern und zu unterstützen, ist er Leitlinie und Ausdruck der konkreten Bemühungen jungen Menschen bei
der Entwicklung zu „eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten“ Hilfestellung zu geben.
Als gemeinsame Aufgabe von freier und öffentlicher Jugendhilfe werden im Rahmen des Kinder– und
Jugendförderplans auf örtlicher Ebene die Leistungen der Jugendverbandsarbeit, offene Jugendarbeit,
Jugendsozialarbeit und der erzieherische Kinder- und Jugendschutz in gemeinsamer Verantwortung und
partnerschaftlichen Miteinander erbracht. Die Zusammenarbeit der öffentlichen mit der freien Jugendhilfe ist
gekennzeichnet durch die Beachtung des Subsidiaritätsprinzips nach § 4 SGB VIII.
Die Angebote der Kinder– und Jugendarbeit richten sich grundsätzlich an alle Kinder und Jugendlichen sowie an
junge Erwachsener in dieser Stadt.
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1.2 Prozessbeteiligte
Der Planungsprozess war von Beginn an auf einen intensiven Austausch und eine breite Beteiligung der freien
Träger angelegt. Alle Prozesse wurden von der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Jugendarbeit,
Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ begleitet.
1.3 Gesetzliche Grundlagen
Im Artikel 6 Abs.2 der Landesverfassung von NRW, der 2002 neu verfasst wurde, wird bereits ausdrücklich auf
das Recht der Kinder und Jugendlichen auf „Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit, auf gewaltfreie
Erziehung und den Schutz vor Gewalt (…..)“ hingewiesen. Der Staat und Gesellschaft achten auf und sichern die
Rechte der Kinder und Jugendlichen, tragen für altersgerechte Lebensbedingungen Sorge und fördern sie nach
ihren Anlagen und Fähigkeiten. Sowie in Abs.3 wird die Bereitstellung aller Möglichkeiten eingefordert, die allen
Jugendlichen eine Berufsausbildung und Berufsausübung zusichert. Auch wird das Mitwirkungsrecht und die zu
leistende Unterstützung freier und religiöser Träger und Verbänden betont, die sich im Bereich der
Familienförderung sowie der Kinder – und Jugendhilfe engagieren. (vgl. Art.6 Abs.4. Landesverfassung NRW)
Der gesetzliche Auftrag der Jugendhilfe resultiert aus dem § 1 Abs. 1 SGB VIII, der besagt, dass „jeder junge
Mensch (…) ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ habe. Dabei soll die „Jugendhilfe (…) junge Menschen in ihrer individuellen
und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen“.
Im übrigen werden die Leistungen der Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den §§ 11 bis 14 SGB VIII und
dem Kinder- und Jugendfördergesetz NRW konkretisiert.
Nach § 15 Abs. 4 Kinder- und Jugendfördergesetz NRW ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe im
Rahmen seiner Gesamtverantwortung und Gesamtplanungsverantwortung gemäß §§ 79 ff. SGB VIII verpflichtet,
einen Förderplan zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit zu erstellen.
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2. Ziele und Aufgaben des Kinder- und Jugendförderplanes
Mit der Verabschiedung des vorliegenden Kinder- und Jugendförderplanes erklären die politisch Verantwortlichen
ihre feste Absicht, die Arbeit für Kinder und Jugendliche in der Stadt einerseits den erforderlichen politischen
Stellenwert einzuräumen, andererseits die finanziellen und personellen Ressourcen zur konkreten Ausgestaltung
der Jugendhilfe und ihrer Träger zur Verfügung zu stellen.
Ziel ist es, im Dialog mit allen Beteiligten (Kinder und Jugendlichen, freie Träger der Jugendhilfe, Politik und der
Verwaltung) gemeinsam für die Stadt Aachen ein bedarfsdeckendes und interessenorientiertes Angebot für junge
Menschen zur Verfügung zu stellen.
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3. Zentrale Grundsätze und Querschnittsaufgaben
Die Kinder- und Jugendarbeit in Aachen richtet sich an alle Kinder, Jugendliche und junge Menschen
unabhängig, welcher sozialer, ethischer und kultureller Herkunft, ob Junge oder Mädchen oder in welcher
Lebenslage sie sich befinden oder zu welcher gesellschaftlichen Gruppe hin sie sich orientieren.
Darüber hinaus besteht die besondere Verpflichtung der Jugendhilfe Angebote für junge Menschen, die in
benachteiligten Lebenswelten aufwachsen, vorzuhalten.
Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sollen in enger Zusammenarbeit mit allen Stellen und Diensten, die
relevant für die Kinder- und Jugendförderung (Sozialraumteams, Beratungsstellen etc.) sind, stattfinden. Diese
Angebote können sowohl präventiver als auch kompensatorischer Natur sein.
Grundsätzlich sollten alle Angebote sozialräumlich zur Verfügung gestellt werden, soweit dies sinnvoll und
notwendig ist, um so der Schnittstellenarbeit zwischen Familie, Schule und Freizeit/sozialem Umfeld gerecht zu
werden.
Dabei ist aber auch zu beachten, dass die Orientierung der Kinder– und Jugendförderung an den Lebenswelten
nicht immer zugleich eine nur sozialräumliche Ausrichtung bedeutet, denn sie definieren sich z.B. über ihre
Cliquenzugehörigkeit, ethnischer Herkunft, Hobbys und Geschlecht, dies kann weit über die Grenzen ihres
Sozialraumes gehen.
Diese Grundsätze spiegeln sich in der Gesamtheit der Konzepte der Träger wieder.
Besonderen Stellenwert nimmt die Förderung der Integration von jungen Migrantinnen und Migranten ein. Hierbei
stellt die interkulturelle Bildung eine wichtigen Aspekt dar. Es werden Angebote vorgehalten, die einheimische
und zugewanderte junge Menschen ansprechen und zum gegenseitigen Respekt der verschiedenen
Weltanschauungen, Kulturen und Lebensformen befähigen sollen.
Ebenso spielt bei allen Angeboten und Maßnahmen der Aachener Kinder- und Jugendarbeit der Grundsatz des
Gender Mainstreamings eine zentrale Rolle. Die geschlechtergemischte Normalsituation wird in der Tätigkeit mit
den Kindern und Jugendlichen situativ und spontan geschlechterbewusst gestaltet um Ungleichheiten abzubauen
und die Gleichstellung zu fördern.
Der Kinder- und Jugendförderplan schreibt fest, dass junge Menschen bei der Planung und Ausgestaltung der
Angebote zu beteiligen sind. Durch diese Partizipation erlernen sie soziale Fähigkeiten und demokratisches
Denken und Handeln.
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Um Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen erfolgreich gestalten zu können, sind
Kooperationen und enge Vernetzungen mit allen Partnern im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit und der
Bildung notwendig. Die Zusammenarbeit mit der Schule findet in den unterschiedlichen Bereichen der Kinderund Jugendförderung statt. Um eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zu ermöglichen sind klare Absprachen,
wie z. B. über Kooperationsvereinbarungen notwendig.
Die Vernetzung und Kooperation aller Partner im Bereich der schulischen und außerschulischen Kinderund Jugendarbeit wie auch der anderen Bereiche ist grundlegender Auftrag und gleichzeitig auch die
Herausforderung der Kinder- und Jugendförderung.
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4. Förderschwerpunkte
4.1 Schwerpunkte der Kinder- und Jugendförderung
4.1.1 Politische und soziale Bildung
Die in der Öffentlichkeit viel diskutierte und letztlich in der 14. Shell Jugendstudie im Grundsatz wiederholt
bestätigte Entwicklung, dass Jugendliche auf Distanz zur tradierten Politik gehen (vgl. 14. Shell Jugendstudie, S.
91 – 137), unterstreicht noch einmal das Erfordernis der politisch orientierten Bildungsarbeit in der Kinder- und
Jugendarbeit. Um einer zunehmenden Radikalisierung in der politischen Auseinandersetzung, einer
zunehmenden Politikverdrossenheit und politischen Passivität bei einem Teil der Jugendlichen
entgegenzuwirken, ist es unabdingbar, die lebensweltlich verankerten Interessen und Sorgen der Kinder und
Jugendlichen zu ermitteln und in den Mittelpunkt der politisch orientierten Bildungsarbeit zu stellen.
Durch die Fokussierung der Arbeit auf die Interessenschwerpunkte der Kinder und Jugendlichen kann, in
Anwendung geeigneter Methoden, ein wertvoller Beitrag zu einer – im Hinblick auf die politischen Geschehnisse
im näheren Umfeld und in der Welt - kritisch orientierten Persönlichkeitsentwicklung und politischen
Meinungsbildung geleistet werden.
Der Bereich der sozialen Bildungsarbeit ist sehr wichtig, weil das Erlernen von Möglichkeiten der gewaltfreien
Konfliktbewältigung und der Erwerb sozialer Kompetenzen (= so genannte Soft Skills) in der heutigen Zeit
unerlässlich ist.
Durch den geschützten Raum der Jugendarbeit ( auf Dauer, Kontinuität und Vertrauen angelegten) ergibt sich
ein Lern- und Übungsfeld, was eine werteorientierte Unterstützung der Individualitäts- und Persönlichkeitsbildung
darstellt.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass, bedingt durch die Unübersichtlichkeit der in der Welt
vorhandenen Werte, Glaubensbilder, Kulturen und Normen, eine Orientierung für Kinder und Jugendliche immer
schwieriger wird. Zum Erhalt einer solidarischen und demokratischen Gemeinschaft ist die politische und soziale
Jugendbildung eine unverzichtbare Voraussetzung.
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4.1.2 Schulbezogene Kinder- und Jugendarbeit
Durch die offene Ganztagsgrundschule und der damit einhergehenden eingeforderten Verzahnung von
Jugendhilfe und Schule erfährt die schulbezogene Jugendarbeit eine neue Dimension. Zusätzlich gestützt durch
die Förderung von Kooperationsprojekten Jugendhilfe/Schule seitens der Landesregierung in NRW ist dieser
Entwicklung ein beträchtlicher Stellenwert beizumessen. Als Grundsatz ist festzuhalten, dass eine Kooperation
der beiden Systeme nur partnerschaftlich komplementär mit ihrer Institutionen zu einem Erfolg für Kinder und
Jugendliche führen kann.
Unter Berücksichtigung sozialräumlicher Gegebenheiten und lebensweltlicher Bedarfslagen (im Kontext der
wachsenden Komplexität der Lebenswelten von Familien) der Kinder, Jugendlichen und Eltern müssen
entsprechende Angebote formuliert werden.
In diesem Bereich ist ein hohes Engagement aller am Prozess beteiligten Gruppen erforderlich.
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4.1.3 Die kulturelle Kinder- und Jugendarbeit
Allgemeines
Kunst und Kultur sind gesamtgesellschaftlicher und individueller Ausdruck der Wahrnehmung, Erkenntnis und
Empfindung. Sie sind Auseinandersetzung mit Lebensbedingungen und Formen der Lebensorganisation.
Kulturelle Kompetenz ist eine zentrale Voraussetzung für eine individuelle Lebensgestaltung und eine aktive
Teilnahme an Gesellschaft.
Kinder- und Jugendkulturarbeit vermittelt in spielerischer Weise grundlegende Kulturtechniken wie Malen,
Modellieren, Darstellen, Musizieren, Tanz und weitere kreative Techniken. In künstlerischen Medien finden
Kinder und Jugendliche eine individuelle Ausdrucksform, entdecken eigene Begabungen und erleben Kreativität
als zentrale Lebensäußerung. Kulturelle Bildung trägt zur Persönlichkeitsentwicklung und dem Erwerb sozialer
Kompetenzen bei.
Ausgehend von der kindlichen Neugier wird die Selbstentfaltung der Kinder und Jugendlichen besonders
gefördert, sowie die individuelle Ästhetik herausgebildet.
Bestandsaufnahme
Die Stadt Aachen wird durch ein sehr heterogenes Bild im Bereich der Kinder- und Jugendkultur charakterisiert.
Besonders im Bereich der Angebote für Kinder bis 10 Jahre gibt es ein breites Kursangebot verschiedener Träger
und Sparten. Dies wird ergänzt durch Veranstaltungen im Musik- und Theaterbereich. In der freien Kulturszene
hat sich in den letzten Jahren eine autonome Musikszene etabliert. Im Theaterbereich, sowie in der freien
Musikszene, finden Jugendliche sowohl in den städtischen Institutionen als auch bei freien Trägern ein
vielfältiges Angebot an Projekten und innovativen Darbietungen.
Die Öffnung von Schule hat zunehmend Auswirkungen auf die Angebote der Kinder- und Jugendkulturarbeit.
Immer mehr Kinder und Jugendliche finden in Schulen ein umfassendes Angebot kultureller Bildungsangebote
von unterschiedlichen Trägern.
Trotzdem muss im Auge behalten werden, dass diese Angebote nur einen Teil der Gesamtgruppe anspricht und
Angebote außerhalb von Schule weiterhin gefördert werden müssen. Hier finden Kinder und Jugendliche einen
Ort der freien Entfaltung. Die besonderen räumlichen und personellen Bedingungen der Einrichtungen der
Kinder- und Jugendkulturarbeit spielen dabei eine konstitutive Rolle. Ebenso ist die Freiwilligkeit der Teilnahme
an den Angeboten wichtig.
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Die Kulturelle Kinder- und Jugendarbeit Aachens findet u.a. statt in
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Kultureinrichtungen ( Kulturhaus Barockfabrik, Werk- und Bildungszentrum Bleiberger Fabrik, Haus der
Märchen und Geschichten, Öffentliche Bibliothek, AKUT e.V., Das Da Theater, Ludwig Forum, Suermond
Ludwig Museum, Stadttheater )
der Musikschule
Einrichtungen der Jugendhilfe
Kindertageseinrichtungen
Schulen
Jugendverbänden
Vereinen und Institutionen
bei kommerziellen Anbietern.
In der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendkulturarbeit in der Region Aachen hat sich eine Gruppe von zehn
freien und öffentlichen Träger freiwillig zusammengeschlossen, um ihre Aktivitäten zu vernetzen und gemeinsam
Projekte zu entwickeln und umzusetzen.
Bewertung
Es gibt ein vielfältiges Angebot im Bereich der Kinder – und Jugendkulturarbeit in Aachen. In den vergangengen
Jahren wurde deutlich artikuliert, dass eine schlüssiges Gesamtkonzept für Aachen benötigt wird. Dieses wurde
im Rahmen der Neukonzeptionierung der Barockfabrik Aachen als kulturpädagogische Arbeitsstelle erarbeitet.
Und findet sich wieder im verabschiedeten Rahmenkonzept für die Barockfabrik Aachen.
Ausblick
Kulturelle Jugendarbeit will Kinder und Jugendliche an ein breites Spektrum von Kultur heranführen und bietet
hierzu ein breites Erlebnisfeld. Die Begeisterung und die Lust am Ausprobieren sind eine zentrale Grundlage auf
der Kinder und Jugendliche an verschiedene Kulturbereiche herangeführt werden sollen.
Auch MigrantInnen sollen mit den Angeboten der Kinder-und Jugendkulturarbeit angesprochen werden, um ihre
kulturellen Hintergründe im gemeinsamen Schaffensprozess einzubringen. Die kreative Arbeit in der Gruppe
Gleichaltriger schafft die Möglichkeit eines kulturellen Austausches und fördert die Integration.
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Vorlageversion
Maßnahmen
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Erstellung eines vernetzten Konzeptes Kinder- und Jugendkultur und die Entwicklung von niederschwelligen
Angeboten
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Entwicklung und Erprobung von jugendgemäßen Angeboten und Projekten der Kulturarbeit
•
Maßnahmenträger/ Anbieter vernetzen sich und ihre Angebote in der Kinder und Jugendkultur in der Region
Aachen
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Ausrichtung von gemeinsamen Projekten mit unterschiedlichen Stationen und interdisziplinärem Angebot
•
Integration von MigrantInnen und Vernetzung mit deren kulturellen Einrichtungen
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Vorlageversion
4.1.4 Die sportliche und freizeitorientierte Kinder- und Jugendarbeit
Allgemeines
Die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit hat eine gesundheitlich-präventive, erzieherisch-bildendende
und sozial-integrierende Funktion. Sie trägt mit Sport, Spiel, Spaß und Bewegung zur physischen, psychischen
und mentalen Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen bei. Sportliche Aktivitäten sind zugleich
Inhalt und Methode der Kinder- und Jugendarbeit.
Neben den freizeitorientierten Angeboten, wie beispielsweise Ferienfreizeitmaßnahmen oder Jugendcamps,
umfassen die sportlichen Angebote nicht nur ein breites Spektrum an vereins- und verbandsbezogener Kinderund Jugendarbeit, sondern darüber hinaus gibt es auch eine Vielzahl von offenen Sportangeboten.
Unter der Berücksichtigung von Altersheterogenität, Geschlecht (Gender), Cliquenorientierung,
Gesundheitsaspekten und Gewaltprävention, aber auch Partizipation, Integration und sozialräumlicher
Begrenzung, sollen sich die offenen Sportangebote insbesondere an den Bedürfnissen der Kinder und
Jugendlichen orientieren. Verzicht auf ausgeprägte Leistungskontrollen sowie Flexibilität in Bezug auf Angebote,
Methoden, Kommunikationsformen, Ort und Zeit unterscheiden sich zudem deutlich von der Philosophie des
Leistungs- und Wettkampfsports.
Bestandsaufnahme
Sowohl in den Konzeptionen der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen als auch in den vielfältigsten
Kooperationen von Schule und Verein oder Kindergarten und Verein bilden Sport und Bewegung einen
Schwerpunkt pädagogischer Arbeit. Die freizeitorientierten offenen Spiel- und Sportangebote sind bedürfnis- und
lebensstilorientiert und verlangen nach Mitbestimmung und Mitgestaltung bei der Organisation und der
Durchführung durch die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen.
Die gewaltpräventiven Angebote sind in Aachen beispielsweise unter dem Begriff „Tag-/Nachtaktiv“ zu finden.
Jugendliche, meist mit Migrationshintergrund, finden sich zu immer wiederkehrenden Zeiten in Turnhallen ein, um
sich insbesondere in Ballsportarten miteinander zu messen. Die Angebote sind bewusst niederschwellig. Durch
den Mannschaftssport erfährt der Jugendliche Integrität, nur das Team gewinnt als Ganzes,
Regelüberschreitungen führen zu Punkt- oder gar Spielverlusten.
Daneben stehen auch gesundheitspräventive Sportangebote. In Kooperationen mit Tageseinrichtungen für
Kinder und Schulen werden gezielte Bewegungsangebote nach vorheriger Abfrage der Kinder und Jugendlichen
und der Erzieher/Lehrer bedarfsorientiert installiert. In diesem Zusammenhang wird beim Stadtsportbund eine
Koordinierungsstelle gefördert. Diese hat die Aufgabe gerade im Bereich der Offenen Ganztagsgrundschule (
OGS ) die Angebote und Anforderungen von Schule und Sportvereinen zu verzahnen und Hilfestellung beim
Aufbau entsprechender Kooperationen zu leisten.
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Es darf dabei nicht außer Acht gelassen werden, dass, in Zeiten immer größer werdender Bewegungsarmut
durch die Verknappung natürlicher Bewegungsräume, Kinder und Jugendliche zunehmend von adipösen
Erscheinungsformen, mangelnder Koordinationsfähigkeit und schwächelnder Motorik betroffen sind.
Fester Bestandteil der sportlichen Jugendarbeit ist dabei auch die Kinder bereits im frühen Alter ( ab 9 Jahren )
für die Übernahme von Aufgaben im Rahmen der Vereinsarbeit zu sensibilisieren und zu motivieren ( vgl.
Konzept „ Mädchen und Jungen in Bewegung“). Dieses bildet die Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt
über die Gruppenhelferausbildung und Jugendleiterausbildung die Kinder und Jugendlichen an die Übernahme
eines Ehrenamtes heranzuführen und auszubilden.
Bewertung
Trotz großer Bemühungen, offene Sportangebote für Kinder und Jugendliche in Kooperation mit den Vereinen
außerhalb von Verbandsarbeit zu etablieren, sehen nicht selten Vereinsvertreter diese Form der sportlichen
Jugendarbeit als Konkurrenzangebot. Sie sehen nicht das außerordentliche Potential, nicht-vereinszugehörige
Kinder und Jugendliche, die gerne Sport außerhalb von Wettkampftätigkeit in selbst bestimmten Formen treiben
wollen, durch Partizipation und geschlechtsdifferenzierte Angebote langfristig in den Verein zu integrieren und an
ihn zu binden.
Dazu ist jedoch eine kontinuierliche Aus- und Fortbildung erforderlich.
Ausblick
Die sportliche Kinder- und Jugendarbeit muss sich zukünftig daran messen lassen, ob es ihr gelingt, Freiräume
zu schaffen und zu sichern, damit Kinder und Jugendliche ihre eigene Sozial- und Lebenswelt mitgestalten
können.
Wichtig sind zum einen verlässliche Anbieter innerhalb eines festen Netzwerkes, dessen Entwicklung zukünftig
richtungsweisend sein wird.
Zum anderen müssen diese Anbieter in Kontinuität arbeiten. Um kontinuierliche Angebote im Bereich sportliche
Jugendarbeit flächendeckend anbieten zu können, müssen finanzielle und auch personelle Ressourcen
bereitgestellt werden.
Aktionen können zwar eine stimulierende und motivierende Wirkung auf Kinder und Jugendliche haben, müssen
aber hinsichtlich ihrer Wirksamkeit in einen Kontext von Nachhaltigkeit eingebunden sein.
Die Sport- und Jugendeinrichtungen sowie Vereine und Verbände auf Stadtebene sollten sich nicht als
Konkurrenten betrachten, sondern den festen Vorsatz haben, als gleichberechtigte Partner ein gutes Angebot für
alle Kinder und Jugendlichen in Aachen bereitstellen zu wollen.
Maßnahmen
Mögliche Maßnahmen zur Sicherung der sportlichen und freizeitorientierten Kinder- und Jugendarbeit sind:
Aus- und Weiterbildung, also Qualifizierung von Mitarbeitern
Kooperation und Vernetzung von Institutionen
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4.1.5 Kinder- und Jugenderholung
Kinder- und Jugenderholung beinhaltet Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit jungen Menschen mit dem Ziel der
Erholung, Entspannung, der Selbstverwirklichung und der Selbstfindung. Die Maßnahmen sollen die seelische,
geistige und körperliche Entwicklung fördern, die Erfahrungen sozialer Beziehungen untereinander vermitteln und
soziale Benachteiligungen ausgleichen.
Die Zeit, die Kinder und Jugendliche bei gemeinschaftsorientierten Aktivitäten in ihrer freien Zeit verbringen,
bietet einen Unterschied zum sonstigen Lebensalltag. Sie durchbrechen ihre ‚normalen’ Strukturen und haben
die Chance neues Rollenverhalten zu erleben, mitzubestimmen und ihre Bezugsgruppe in einer anderen
Intensität und Nähe zu erfahren. Nicht zuletzt kann diese Arbeit, durch die Schaffung wechselseitiger Freiräume,
auch als Stabilitätsfaktor für die häufig stressigen und belasteten Familien- und Schulsituationen verstanden
werden. Kinder- und Jugenderholung ermöglicht den Teilnehmenden die Möglichkeit einer vielschichtigen
Horizonterweiterung in Form von Erschließung bisher nicht gekannter Fähigkeiten und Fertigkeiten, dem
Kennenlernen neuer Lebenswelten und -kontexte. Sie haben die Möglichkeiten Erst- und Grenzerfahrungen zu
sammeln sowie neue Kulturformen kennen zu lernen.
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4.1.6 Medienbezogene Kinder -und Jugendarbeit
Im Mittelpunkt stehen die Heranführung an eine sinnvolle Nutzung und die kritisch-konstruktive
Auseinandersetzung mit den in unserer Gesellschaft verfügbaren Medien.
Medienkompetenz stellt in unserer zunehmend technisierten Welt eine Schlüsselqualifikation dar - nicht zuletzt im
Hinblick auf die notwendige Erhöhung beruflicher Chancen von Kindern und Jugendlichen. Medienkompetenz
bedeutet wesentlich mehr als ein verantwortungsvoller Umgang mit dem dargebotenen Rundfunk- und
Fernsehangeboten, Druckmedien oder den Möglichkeiten der Internetnutzung. Der Umgang mit neuen Medien
und die dahingehend erworbenen Fähigkeiten haben im Grunde bereits heute den Stellenwert einer
Kulturtechnik. Sie sind unvermeidbarer Bestandteil der Kommunikation und haben immer größeren Einfluss auf
unsere Lebenswelt.
Gerade die Entwicklungen im Bereich der neuen Medien bieten erhebliche Chancen wie auch Risiken zum Geund Missbrauch..
Im Euregionalen Medienzentrum der Stadt und des Kreises Aachen finden schulische und
außerschulische Einrichtungen für ihre Bildungsarbeit
ƒ
geeignete Unterrichtsmedien
ƒ
Medien für die Jugend- und Erwachsenenbildung
ƒ
medienpädagogische Beratung, Kurse und Veranstaltungen
ƒ
Unterstützung für ein Medienprojekt
ƒ
technische Hilfe und Service
Medienpädagogik legt den Fokus auf das stark konsumorientierte Freizeitverhalten bei Kindern/Jugendlichen.
Das heißt, sie werden in dem, was sie viel und gerne tun und was große Wirkung auf sie hat, ernst genommen.
Kontrapunkte zur Passivität setzt die aktive Medienarbeit: Das kreative Tun steht im Vordergrund. Kinder sehen
kindgerechte Filme in Gruppen vor großer Leinwand, kommunizieren im Anschluss ihre Eindrücke und gestalten
sie weiter. Sie setzen sich mit den Grundlagen auseinander, welche die Illusion von Bewegung in Film und
Fernsehen sowie in Computer- und Konsolenspielen möglich machen.
Das Erleben von Produktionsbedingungen gibt Einblicke in Manipulationsmechanismen und ist somit ein
Meilenstein auf dem Weg zum selbst bestimmten Umgang mit Medien. Kritische Reflexion eröffnet neue
Sichtweisen auf Medien.
Dieser Bereich steht im Zusammenhang mit dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz
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4.1.7 Interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit
Allgemeines
Zukünftig wird fast jedes vierte Kind oder Jugendlicher in Deutschland einen Migrationshintergrund haben. Damit
ist das Thema „Integration“ eins der wichtigen politischen Zukunftsthemen unserer Gesellschaft und
Querschnittsaufgabe in der Kinder- und Jugendarbeit.
Träger der Kinder- und Jugendhilfe müssen sich in ihrem Alltag diesen Veränderungen stellen und Orientierung
und Hilfen bei den Suchprozessen geben. Dabei ist es wichtig, geeignete und erforderliche Handlungsstrategien
für alle Kinder und Jugendliche anzubieten.
Integrationspolitik ist mehr als Minderheitspolitik und mehr als Sprachförderung oder Eingliederungshilfen.
Integration ist als Chancengleichheit und Gleichstellung aller zu sehen, sie ist immer zweiseitig, muss gewollt
sein und die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür müssen hergestellt werden. Wir müssen respektieren, dass
es andere Kulturen gibt, mehr voneinander und übereinander lernen. Wer Identität stiften will, muss Unterschiede
akzeptieren, zumindestens tolerieren und Gemeinsamkeiten suchen. Werte und Normen bedürfen gegenseitiger
Toleranz, Akzeptanz und Respekt. Wir müssen aber auch akzeptieren, dass sich Werte und Normen verändern
und diesen Prozess aushalten.
Interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit findet in Aachen durch und in verschiedenen Vereinen und Institutionen
statt. Darüber hinaus gibt es Arbeitskreise, die sich mit Teilaspekten wie der Ausbildung und der Sprachförderung
beschäftigen. Hier wird wertvolle sozialpädagogische Arbeit geleistet, die einen wichtigen Beitrag zur
Jugendarbeit in Aachen darstellt. In diesem Kontext ist auch die städtische Regionale Arbeitsstelle zur
Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) zu erwähnen.
Die RAA versteht interkulturelles Miteinander als Chance für die Entwicklung aller Kinder und Jugendlichen- für
die hier geborenen, die hier aufgewachsenen und zugewanderten. Mit diesem Arbeitsansatz entwickelt die RAA
Programme, Projekte, Produkte und setzt diese vor Ort in Kooperation mit Partnern um.
Als Service-, Beratungs- und Dienstleistungseinrichtung mit einem multiprofessionell und multikulturellem Team
arbeitet die RAA auf der Grundlage eines ganzheitlichen Ansatzes interkultureller Bildung und Erziehung. Mit
ihren Angeboten in der Elementarerziehung, in der Schule und beim Übergang von der Schule in den Beruf
verbessert die RAA aktiv die Erhöhung der Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen mit
Migrationhintergrund und setzt sich für eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Gesellschaftlichen Bereichen ein.
Darüber hinaus berät die RAA Einrichtungen und Multiplikatorinnen hinsichtlich der interkulturellen Arbeit. Hierzu
bittet die RAA Fortbildungen u.a. zur interkulturellen Kommunikation, zum Spracherwerb, zur Zusammenarbeit
mit Eltern und zum Thema Übergang Schule / Beruf an.
Die Kinder- und Jugendhilfe zukünftig vor der Aufgabe, den interkulturellen Aspekt noch stärker inhaltlich voran
zu treiben.
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Vorlageversion
Dies erfordert neben den schon erbrachten Leistungen die Überarbeitung von Konzepten, mögliche
Neuorientierung und die Vermittlung von Fähigkeiten an Kinder und Jugendliche, damit diese sich im Prozess der
Orientierung positiv und konstruktiv entwickeln können.
Bestandteile für eine interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit sollten dabei sein:
-
Bildung interkultureller Teams
Qualifizierung des Personals im Bereich der interkulturellen Kompetenz
Interkulturelle Arbeit als zentraler Bestandteil von Konzeptionen
Wahrnehmung der heterogenen Gruppen (Aussiedler, Flüchtlinge, Binationale, Migranten) und
Ausrichtung der Angebote
Ressourcenorientiertes Arbeiten
Perspektivwechsel von dem Aspekt der Kultur auf das einzelne Individuum mit der eigenen Biographie
Fähigkeit zum Perspektivwechsel bei allen am Prozess Beteiligten
Fähigkeit der Wertschätzung und Empathie
Kooperation mit dem Migrationsrat der Stadt Aachen
Erforderliche Maßnahmen zur Umsetzung der interkulturellen Jugendarbeit in allen Arbeitsfeldern bedarf künftig:
-
einer Bündelung der interkulturellen Qualifizierung von Professionellen, Honorarkräften und
Ehrenamtlichen
einer Erstellung von Fortbildungsmodulen im interkulturellen Bereich für die Stadt Aachen
der Entwicklung von Qualitätsstandards für die Arbeit
Überarbeitung bestehender Konzepte
einer Vernetzung der Angebote
4.1.8 Geschlechtsspezifische Mädchen- und Jungenarbeit
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Vorlageversion
Allgemeines
Die geschlechtsspezifische Jungen- und Mädchenarbeit nach § 9 III SGB VIII basiert auf der Grundlage des
Ansatzes „gender mainstreaming“. Dieser beschreibt die Aufgabe, die unterschiedlichen Lebenslagen von
Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen, Stärken zu fördern und die
Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen voranzubringen.
Bestandsaufnahme
a) Mädchenarbeit
Es gibt in einigen koedukativ orientierten Einrichtungen eigene Mädchenräume, in denen parteiliche und
reflektierende Mädchenarbeit realisiert wird. Daneben gibt es Mädchenprojekte, -tage, -selbstverteidigungskurse,
-sport, etc.
Koordiniert wird die Mädchenarbeit in Aachen von einer Gleichstellungsbeauftragten. Seit vielen Jahren finden
regelmäßig Sitzungen des Arbeitskreises Mädchenarbeit und der AG Mädchenförderung statt.
Zur Absicherung der Arbeit wurde im Jahr 2001 der Mädchenförderplan als verbindliche Grundlage für die Arbeit
mit Mädchen umgesetzt. Dieser beinhaltete allerdings noch nicht die aktuellen Anforderungen, die sich aus dem
„gender-mainstreaming-Ansatz“ ergeben.
b) Jungenarbeit
In Aachen gibt es nur wenige Einrichtungen, die eine parteiliche und reflektierte Jungenarbeit realisieren. Seit
einigen Jahren entwickelt sich mit der Initiative „Aachener Boys Day“ ein Jungentag, wobei Jungen u.a.
an „mädchenbesetzte“ Arbeitsfelder herangeführt werden
Bewertung
In Aachen ist die Mädchenarbeit traditionell stärker etabliert als die Jungenarbeit. Dies zeigt sich schon in der
personellen Ausstattung (Gleichstellungsbeauftragte für die Mädchenarbeit) und die mädchenrelevanten
Gremien. Dies ist sicherlich darin begründet, dass es eine asymmetrische Entwicklung der Mädchen- und
Jungenarbeit gegeben hat. Somit gibt es derzeitig noch kein Gremium, dass sich jungenrelevanten Themen
annimmt.
Maßnahmen
Jugendhilfe sollte Angebote beinhalten, die eine parteiliche und reflektierende Mädchenarbeit wie Jungenarbeit
ermöglichen. Dies soll zu einer geschlechtsbezogenen Identität und einer selbstbestimmten und
partnerschaftlichen Lebensführung führen.
Angebote für Mädchen und junge Frauen sowie für Jungen und junge Männer müssen als gleichwertige,
Angebote begriffen und dargestellt werden. Erfolgreiches Arbeiten wird demnach nur im Rahmen einer
kooperativen Vernetzung beider Bereiche möglich sein.
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Jugendförderplan der STADT AACHEN
Vorlageversion
Es sollte angestrebt werden, den seinerzeit verabschiedeten Mädchenförderplan mit dem erarbeiteten (aber nicht
verabschiedeten) Jungenförderplan zusammen zu führen und die beiden AG´s nach § 78 SGB VIII zusammen zu
fassen.
4.1.9 Internationale Kinder- und Jugendarbeit
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Jugendförderplan der STADT AACHEN
Vorlageversion
Internationale Jugendarbeit ermöglicht den Erwerb von Schlüsselqualifikationen und fördert die Verständigung
zwischen unterschiedlichen Kulturen und Nationalitäten. Basiskompetenzen, wie die Akzeptanz und Toleranz der
Andersartigkeit, werden vermittelt und erlebbar gemacht. Internationale Jugendarbeit leistet einen
unverzichtbaren Beitrag zu einer multikulturellen Gesellschaftsentwicklung.
Gerade in einer Grenzregion wie Aachen gilt es die Verständigung mit den benachbarten Nationalitäten zu
fördern und als kontinuierlichen Prozess zu etablieren. Deutsch – Niederländische, Deutsch – Belgische, Deutsch
– Niederländisch – Belgische Projekte sollten zu einem konstanten Bestandteil der Jugendarbeit im Grenzgebiet
gehören. Ebenso bieten die weiteren Partnerstädte der Stadt Aachen Möglichkeiten des internationalen
Austauschs und der kulturellen Verständigung.
Im Hinblick auf eine möglichst breit gefächerte Struktur der Angebote und Projekte
internationaler Verständigung könnten folgende Maßnahmen eine Hilfestellung bei der
konsequenten und wirksamen Umsetzung dieser Förderungsabsicht bieten:
•
Förderung des Jugendaustauschs mit den Partnerstädten der Stadt Aachen
•
Entwicklung von Konzepten für Gruppenstunden mit dem Ziel der Heranführung an verschiedene
Nationalitäten und Kulturen
•
Konzepte zur Schaffung von Transparenz für die sich durch die EU verändernden Strukturen und
Möglichkeiten
•
Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule im Hinblick auf die Möglichkeiten des Austauschs zwischen
verschiedenen Ländern
4.2 Jugendverbandsarbeit gem. § 12 SGB VIII i. V. m. § 11 3. AG KJHG - KJFöG
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Jugendförderplan der STADT AACHEN
Vorlageversion
Allgemeines
Jugendverbandsarbeit leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erziehung und Bildung junger Menschen. Sie
orientiert sich an den Bedürfnissen, Alterswünschen und Lebenswirklichkeiten der Teilnehmer. Sie bietet
Möglichkeiten zur Selbstorganisation, Mitbestimmung und Mitgestaltung. Die Jugendverbandsarbeit ist deutlich
geprägt durch ein hohes Maß an ehrenamtlichem Engagement.
Das ehrenamtliche Engagement in der Jugendverbandsarbeit basiert auf kontinuierlicher Qualifizierung der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch Aus- und Fortbildungen. Die Richtlinien zur Erlangung der
Jugendleiterkarte (JULEICA) stellen hierfür einen wesentlichen Rahmen der zugrunde liegenden
Qualifizierungsbereiche dar.
Durch die gegebenen Praxisanbindungen u.a. in regelmäßiger Gruppenarbeit, durch Freizeitaktivitäten, mit
Projekten werden ganzheitliche Bildungsansätze zur individuellen Persönlichkeitsbildung verwirklicht und die
auch in der heutigen Zeit sehr wichtigen Schlüsselkompetenzen nachhaltig vermittelt.
Durch freiwilliges „learning by doing“ macht Übernahme von Verantwortung und das Mitgestalten von und für
Gemeinschaft auch noch Spaß.
Damit bieten Jugendverbände Kindern und Jugendlichen Orientierungshilfen verbunden mit Wertekontexten an,
die ihnen helfen, Perspektiven für ihre eigenen, selbst zu bestimmenden Lebenszusammenhänge und
Lebensplanungen zu entwickeln.
Jugendverbandsarbeit leistet als eigenständige Sozialisationsinstanz ergänzend zu dem Erziehungs- und
Bildungsauftrag von Familien, Schulen, Ausbildung und Beruf einen verantwortlichen, wichtigen Beitrag zur
ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen im Rahmen vorbeugender Jugendarbeit
(Prävention).
Durch die demokratischen Strukturen von Jugendgruppen in Jugendverbänden ermöglichen sie Kindern und
Jugendlichen die Erfahrung von Gemeinschaft, bieten Freiräume für vielschichtige Lernfelder zum
Experimentieren, zur Übernahme von Verantwortung für sich und andere, zum praktischen Handeln in Toleranz
und Solidarität zum Mitgestalten von Gesellschaft.
Bestandsaufnahme
Jugendverbandsarbeit findet im Stadtgebiet der Stadt Aachen durch das beachtliche Engagement einer Vielzahl
von Jugendverbänden und Organisationen in nahezu allen Bereichen, Bezirken und Ortsteilen statt. Allein im
Aachener Jugendring sind derzeitig 17 Jugendverbände und die Sportjugend zusammengeschlossen. Der
Jugendring bündelt die Interessen der ihm angeschlossenen Verbände und nimmt ein grundsätzliches
jugendpolitisches Mandat in der kommunalen Politik wahr. Des Weiteren verwaltet er in Delegation für das
Jugendamt der Stadt Aachen die Mittel des Stadtjugendplanes und führt – gemäß den Vorgaben des genannten
Förderinstruments – die Verteilung und Abrechnung der Mittel durch.
Er bildet hier ein Bindeglied zwischen Verbänden, Verwaltung und Politik. Durch Angebote für Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen fördert der AJR, in Ergänzung zu den Qualifizierungen bei den Jugendverbänden die
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Vorlageversion
Gewinnung junger Menschen für die ehrenamtliche Betreuung von Jugendgruppen (Juleica). Des weiteren hält
er Verbindung zu den Organisationen der Landes- und Bundesebene und beteiligt sich an einem übergreifenden
Austausch mit anderen Jugendringen, Dachorganisationen und Einzelverbänden.
Die Jugendverbände leisten durch die Vielfältigkeit Ihre Angebote und die vorwiegend ehrenamtlich geleistete
Arbeit einen unverzichtbaren Beitrag zur Förderung von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Aachen.
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Vorlageversion
Folgende Jugendverbände sind z.Zt. im Aachener Jugendring zusammengeschlossen:
01. Aachener Jugendring e.V. AJR
02. Bund der Deutschen Kath. Jugend BDKJ
03. BUND-Jugend
04. Christliche Arbeiterjugend CAJ
05. DGB-Jugend
06. Deutsche Jungenschaft Aachen .dj.1.11
08. DLRG e.V. Jugend
09. Deutscher Pfadfinderbund DPB
10. Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg, DPSG
11. ----12. Euro Jugend e.V.
13. evangelische Jugend Aachen
14. -----
15. Deutsches Jugendrotkreuz, JRK
16. Katholische Junge Gemeinde KJG
17. Jugendzentrum Kavanah
18. kath. Studierende Jugend, KSJ
19. kath. Studierende Jugend – Hochschulring
20. Liberales Jugendwerk Aachen e.V. LJW
21. Pfadfinderrinnenschaft St. Georg PSG
22. Sozialistische Jugend Deutschlands SJD
23. Sportjugend im Stadtsportbund e.V.
24. Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder VCP
25. ---26. Christl. Pfadfinder Royal Rangers
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Vorlageversion
Bewertung
Innerhalb der Stadt Aachen existieren eine Vielzahl von Jugendverbänden und -gruppen. Sie unterscheiden sich
durch ihre weltanschauliche Ausprägung ebenso wie durch ihre Strukturen und Organisationsformen. Die
Vielfältigkeit der Angebotsstruktur bietet ein breites Spektrum an Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche sich
zu interessieren, zu engagieren und so ihren individuellen Weg und eine ihren Bedürfnissen angepasste
Anbindung und Förderung zu finden. Die Pluralität der Verbands- und Angebotsstruktur ist jedoch, nicht nur durch
die immer wieder drohenden Einschnitte in der öffentlichen Förderung, deutlich gefährdet. Auch durch
gesellschaftliche Entwicklungen wird es zunehmend schwieriger Jugendliche für zumindest mittelfristiges,
kontinuierliches ehrenamtliches Engagement zu überzeugen. Eine kontinuierliche und sichere Förderung auch
durch die Kommune ist unabdingbarerer Bestandteil der Grundlage für verbandliche Jugendarbeit.
Zusammenfassend kann hier festgehalten werden, dass die Pluralität der Träger- und Angebotslandschaft der
Stadt Aachen einen nicht wegzudenkenden Beitrag in der Förderung der ganzheitlichen Entwicklung von Kindern
und Jugendlichen leistet.
Ausblick
Bedingt durch die immer deutlicher werdenden sozialen Unterschiede in der Gesellschaft wird die ausgleichende
Arbeit der Jugendverbände auch in Zukunft einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung einer gesunden
Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie zur Sicherung eines friedlichen
gesellschaftlichen Miteinanders leisten. Aufgabe der Politik und des öffentlichen Trägers wird es auch zukünftig
sein, die Existenz der verbandlichen Jugendarbeit durch geeignete Förderungen zu gewährleisten und die
Träger- und Angebotspluralität zu sichern.
In Anbetracht der gesellschaftlichen Entwicklung wird Jugendverbandsarbeit im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihre
Angebote und Schwerpunkte z.B. durch Vernetzung von Jugendhilfe und Schule verändern. Kooperationen
können im Rahmen des partnerschaftlichen Miteinanders unter Beachtung ihrer Eigenständigkeit erfolgreich sein.
Maßnahmen
Jugendverbandsarbeit leistet einen unverzichtbaren Beitrag in der Förderung der Entwicklung junger Menschen.
Sie stellt als eine eigenständigen Sozialisationsinstanz, eine Säule der Persönlichkeitsentwicklung kommender
Generationen dar und muss für die Zukunft erhalten und abgesichert werden.
Die Handlungsfähigkeit der Jugendverbandsarbeit muss gewährleistet bleiben. Grundlage dafür ist der
Stadtjugendplan als zentrales Förderinstrument, der unter Beteiligung der freien Träger der Jugendhilfe
kontinuierlich weiterentwickelt wird.
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Vorlageversion
Der Bereich der Jugendverbandsarbeit soll u.a. durch folgende Schwerpunkten fortentwickelt werden:
•
•
•
Gewinnung und Förderung der ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen durch verstärkte Aus- und Fortbildung
Unterstützung von Vernetzungs- und Kooperationsmaßnahmen
Förderung von Aktivitäten und Projekten zur Verstärkung der Integration
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Vorlageversion
4.3 Offene Jugendarbeit
Allgemeines
Unter Offener Jugendarbeit versteht man niederschwellige Angebote und Veranstaltungen bzw. Einrichtungen,
die grundsätzlich - unabhängig von einer Vereins- oder Verbandszugehörigkeit – allen Kindern, Jugendlichen und
jungen Erwachsenen aus allen gesellschaftlichen und kulturellen Gruppen offen stehen und Gelegenheit zum
Mitmachen bieten. Diese für diese Form der Jugendarbeit charakteristische „Offenheit“ beinhaltet insbesondere
die Offenheit für Ziele und Zielgruppen, die Variabilität von Zeiten und Inhalten und die Offenheit der
methodischen Vorgehensweisen und Arbeitsformen.
In der Offenen Jugendarbeit werden vielfach jene Kinder und Jugendliche angesprochen, denen gesellschaftliche
Teilhabe bisher nicht hinreichend ermöglicht wurde. Hier bieten die Offenen Einrichtungen die Möglichkeit der
Begegnung für junge Menschen mit unterschiedlichsten Herkunftsbiographien. Die Jugendeinrichtungen
verstehen dabei ihre Arbeit milieu- und herkunftsübergreifend und leisten durch die erfolgte Mischung einen
wichtigen integrativen Beitrag.
Offene Jugendarbeit verfolgt pädagogische wie präventive Ziele. Sie stellen Jugendlichen Raum im wörtlichen
Sinne für gemeinsame Freizeitgestaltung, aber auch im übertragenen Sinn - Freiräume für Entwicklung von
Sozialverhalten von Jugendlichen - zur Verfügung. Sie fördert die Persönlichkeitsentwicklung, bietet einen
geschützten Raum zum Experimentieren und ist u.a. ein Lernfeld für die Übernahme von Verantwortung und das
Einüben von Toleranz und Solidarität. Die Gestaltung von zwischenmenschlichen Bezügen und die daraus
resultierenden Möglichkeiten und Grenzen stellen eine zentrale Herausforderung dar.
Daher berücksichtigen die in Jugendfreizeitstätten gesetzten Angebote möglichst alle Lebensbereiche der
Jugendlichen Freizeit, Arbeit bzw. Arbeitslosigkeit, Schule, Beziehungen, Familie, Kultur, Sport, Politik, etc.
(ganzheitlicher, bedürfnisorientierter Ansatz) und kooperiert mit anderen Trägern der Jugendarbeit und der
Institution Schule.
Grundsätzlich orientieren sich die Träger an den Bedürfnissen, Interessen und Wünschen der Kinder und
Jugendlichen in ihrem jeweiligen Sozialraum. Das ist dabei keinesfalls ausschließlich räumlich zu sehen, da der
Lebensraum oftmals nicht identisch mit dem Sozialraum ist. Aufgrund der hohen Mobilität der Zielgruppe haben
sich auch folgerichtig Einrichtungsformen sozialraumübergreifend entwickelt.
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Vorlageversion
Bestandsaufnahme
In der Stadt Aachen gibt es 34 anerkannte Einrichtungen der offenen Jugendarbeit mit 32,80 BU
hauptberuflichem Fachpersonal die von der Stadt Aachen gefördert werden. Im vorliegenden
„Freizeitstättenbedarfsplan“ der Stadt Aachen sind die Freizeitstätten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
sowohl in kirchlicher, freier und auch in kommunaler Trägerschaft erfasst.
Maßgeblich bei der sozialräumlichen Planung der Einrichtungen sind dabei, die im
„Jugendfreizeitstättenbedarfsplan“ hinsichtlich der personellen und finanziellen Ausstattung genannten
Parameter:
Zahl der Kinder und Jugendlichen
Anzahl der HzE Fälle
Anzahl der Migranten sowie
Anzahl der von Arbeitslosigkeit betroffenen Kinder und Jugendlichen
Die Kinder- und Jugendfreizeitstätten gliedern sich nach Größe und Aufgabengebiet in
•
•
•
„Offen Türen“( 2-3 hauptamtliche Kräfte),
„Kleinen Offenen Türen“(ca. 1 hauptamtliche Fachkraft) und
„Teil Offenen Türen“ (ehrenamtliche oder/ und Honorarkräfte).
Die Etablierung der Offenen Türen (O.T.) erfolgte nach den entsprechenden sozialräumlichen Herausforderungen
und zahlenmäßigen Anforderungen, die eine entsprechende Stellenbesetzung mit (sozial)pädagogischem
Fachpersonal begründet. Die Kleinen Offenen Türen (K.O.T.) wurden dort gegründet, wo die Einzugsgebiete
kleiner waren, aber besondere Herausforderungen den Einsatz von Fachpersonal als notwendig erscheinen ließ
und wo ehrenamtliche Mitarbeiter zur Angebotsergänzung beitragen konnten. Hier ist bezeichnend, dass es
Einrichtungstypen gibt, die sich neben der ureigenen sozialräumlichen Orientierung, sich stadtübergreifend als
Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche entwickelt haben (Schüler Café; Medien-Kulturzentrum Philipp-Neri-Haus;
Schwulen und Lesben Jugendtreff „Lovebite“, Abenteuerspielplatz, Eurojugend). Die Einrichtungen „Jugendbus“
und „Abenteuerspielplatz“ werden als Sonderformen geführt.
Dien Einrichtungslandschaft (Stand 30.03.2006) stellt sich wie folgt dar:
Einrichtungen
Anzahl
Typ
Träger
kirchlicher
freier
kommunaler
8
Offene Türen
5
1
2
10
Kleine Offene Türen
6
4
0
12
Teil Offene Türen
7
5
0
4
Sonderformen
2
2
12
4
34
18
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Vorlageversion
Darüber hinaus existieren Einrichtungen - sog. „Jugendräume“ - in unterschiedlichen Trägerschaften, die mit
ausschließlich eigenen Mitteln Treffpunktangebote ergänzend vorhalten.
Bei der Kooperationen der Offenen Einrichtungen mit Schulen kann grundsätzlich davon ausgegangen werden,
dass alle Einrichtungen den gegenseitigen Informationsaustausch mit den im Einzugsgebiet liegenden Schulen
pflegen. Von den 18 Einrichtungen, die mit hauptberuflichem Personal ausgestattet sind, stehen (14 mit Stand
Mai 2006) Einrichtungen über Projektangebote, Übermittagbetreuung 13+, Angebote im Rahmen der OGS oder
Berufsorientierungsseminare in einer verbindlichen und regelmäßigen Kooperation. Der überwiegende Teil steht
dabei in Zusammenarbeit mit gleich mehreren Schulen. Diese sind im Wesentlichen die Schulformen: Grund-,
Haupt- und Förderschulen.
In der Anlage ist eine Übersicht über die Einrichtungen der offenen Jugendarbeit beigefügt.
Bewertung
Die Offene Jugendarbeit unterliegt vielfältigen Herausforderungen, u. a.:
• verstärkte Anforderungen aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche
• durch Veränderung der Schullandschaft notwendige Kooperationsbemühungen unter Wahrung des eigenen
Profils
• knapper werdende finanzielle und personelle Ressourcen bei Trägern, Stadt und Land
Dies haben die Träger und Leitungen der Offenen Einrichtungen mit viel Engagement und „Herzblut“ gemeistert.
In (fast) allen gesellschaftlich relevanten Fragestellungen von der die Zielgruppe betroffen war, haben sich die
Einrichtung konstruktiv eingebracht und sich positioniert. Damit haben sie sich einen Stellenwert innerhalb der
Stadt Aachen erworben und sich zu einem unverzichtbaren Bestandteil innerhalb des Jugendhilfe - Netzwerkes
entwickelt.
Die Zusammenarbeit mit der Institution Schule hat sich trotz einer Schnittstellenproblematik entwickelt. Hier hat
sich gezeigt, dass Zusammenarbeit dort effektiv ist, wo sich Schule und Jugendarbeit auf „gleicher Augenhöhe“
begegnen konnten und die Zusammenarbeit von gegenseitiger Wertschätzung und unter Wahrung der
Eigenständigkeit geprägt war.
Die Fachkräfte der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen weisen ein breites Methodenspektrum bei der
Durchführung ihrer Angebote auf und vermitteln ein hohes Maß an Fachlichkeit und Engagement. Diese
bedarfsgerechte Ausrichtung der inhaltlichen Arbeit bewirkt einen zufriedenstellenden Besucheranteil.
Durch das ehrenamtliche Engagement insbesondere in den kleineren Einrichtungen (T.O.T. und K.O.T) wird die
offene Arbeit gestützt, in ihrer Breite bereichert und durch das (finanzielle) Engagement der Träger in vielen
Fällen überhaupt erst möglich. Es ist erkennbar, dass sich die wirtschaftliche Situation der Träger kurz- und
mittelfristig verschlechtern wird, sodass das derzeitige Angebot, insbesondere bei den Trägern mit einer hohen
Eigenleistung, nicht zu halten sein wird.
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Jugendförderplan der STADT AACHEN
Vorlageversion
Bedingt durch gesellschaftliche Veränderungen haben sich die Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche
in bestimmten Vierteln zusehends verschlechtert. Die verstärkten Anforderungen an Fachpersonal und die
Notwendigkeit der stärkeren Vernetzung in diesen Vierteln stoßen dabei an die Grenzen der Belastbarkeit und
der zur Verfügung stehen Ressourcen.
In diesem Zusammenhang wird deutlich, wie wichtig ein sozialräumliche Vernetzung ist. Aus diesem Grunde ist
die zwischenzeitlich getroffene Entscheidung zur Reaktivierung der Sozialraumkonferenzen zu begrüßen.
Der im Sozialraum 10 (Korneliemünster / Walheim – Ausweitung als KOT) und im Sozialraum 12 (RichterichEinrichtung einer KOT) im Rahmen des Freizeitstättenbedarfsplan festgestellte Bedarf, wird weiterhin gesehen.
Ausblick
Das Spannungsfeld zwischen wünschenswerten und notwendigen Anforderungen sowie vorhandener
Ressourcen wird die nächsten Jahre bestehen bleiben. Dazu sind schlaue und mutige Ideen gefordert, die das
Wohl der Zielgruppe im Blick haben und den Mitteleinsatz effizient, fachlich versiert und weitsichtig vornehmen.
Den gestiegenen Anforderungen soll durch eine Intensivierung und Verstärkung der sozialräumlichen Vernetzung
aller bestehenden Jugendhilfeangebote begegnet werden. Die Form muss so entwickelt werden, dass sie zu
verbindlichen Maßnahmen und Projekten führt und im gesamtstädtischen Kontext anschlussfähig ist.
Die erwartete Erweiterung der Ganztagsschule auf die Sekundarstufe I und OGS wird auf die Offenen
Einrichtungen starken Einfluss haben. Die Zunahme der verbindlichen Betreuungsangebote in der offenen
Kinder- und Jugendarbeit wird die Bereiche konzeptionell verändern.
Finanz- und Planungssicherheit sind Grundlage für eine bedarfsgerechte und effiziente Offene Kinder- und
Jugendarbeit. Diese kann erreicht werden durch:
- vertragliche Absicherung der Leistungen für den Zeitraum der Gültigkeit des Förderplans und
- die Angleichung der Förderquoten an der Leistungsfähigkeit der Träger
Maßnahmen
•
•
•
•
Prüfung von Kooperationsmöglichkeiten der Einrichtungen im Sek.I und OGS Bereich
Normierung und Standardisierung der sozialräumlichen Vernetzung
Entwicklung eines Verteilungsmodus
Schaffung der K. O. T.`s in Walheim und Richterich
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Jugendförderplan der STADT AACHEN
Vorlageversion
4.4 Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII (§ 13 KJFöG)
Allgemeines
Die Jugendsozialarbeit unterstützt junge Menschen die individuell beeinträchtigt und gesellschaftlich benachteiligt
sind, indem die Persönlichkeit der jungen Menschen gestärkt wird und sie Hilfestellung erhalten, ihre
individuellen Fähigkeiten zu entdecken und zu entfalten. Hierdurch wird u.a. die Integration in Arbeit und
Gesellschaft ermöglicht.
Die sozial-, schul- und berufspädagogischen Hilfen der Jugendsozialarbeit sind ganzheitlich angelegt, d.h. neben
der Vermittlung von beruflichen Qualifikationen werden auch persönliche und sozialintegrierende Hilfen
angeboten.
Die Handlungsfelder der Jugendsozialarbeit sind
- Jugendberufshilfe
- Schulsozialarbeit
- Jugendwohnen
Durch Jugendarbeitslosigkeit und Ausbildungsnot junger Menschen erlangen die Angebote der
Jugendsozialarbeit zunehmend größere Bedeutung.
Bestandsaufnahme
Die Jugendsozialarbeit bietet im Stadtgebiet der Stadt Aachen unterschiedliche Angebote zur gesellschaftlichen
und beruflichen Integration. Neben den Beratungs- und Qualifizierungsangeboten wird an 16 Schulen
Schulsozialarbeit geleistet.
Die Aachener freien und öffentlichen Träger der Jugendsozialarbeit haben es gemeinsam und in Kooperation mit
anderen Akteuren übernommen hier kompensatorische Unterstützung zu leisten.
Ca. 3000 Jugendliche und junge Erwachsene in Aachen sind in vielfältigen Formen von Jugendarbeitslosigkeit
und Ausbildungsplatzmangel betroffen. Dies entspricht bei ca. 37.500 Jugendlichen und jungen Erwachsenen in
der Alterskategorie 15 bis unter 25 Jahre ( Stand 31.12.2005) einer Quote von 8 %.
Um auch präventiv dieser Situation entgegenzuwirken, ist Jugendsozialarbeit bereits in der Schule, insbesondere
im Übergang Schule/ Beruf tätig.
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Jugendförderplan der STADT AACHEN
Vorlageversion
Jugendberufshilfe
Aufgrund der Veränderungen in der Sozialgesetzgebung (SGB II, SGB III) und in den Strukturen des
Ausbildungs-– und Arbeitsmarktes mit ansteigenden Qualifikationsanforderungen ist der Weg für benachteiligte
Jugendliche in das Arbeitsleben schwieriger geworden. Die Jugendhilfe erhält hier ihren Auftrag durch die § 13
SGB VIII und § 13 KJFöG den Übergang zwischen Schule und Beruf mit flankierenden Maßnahmen zu
unterstützen sowie allgemein für die soziale und berufliche Integration durch sozialpädagogische Angebote Sorge
zu tragen.
Dazu entwickelt die Jugendberufshilfe eigenständige Konzepte und spezifische Methoden wie individuelle
Förderplanung, Kompetenzfeststellung, Bildungsbegleitung, Casemangement und Berufs- und Lebensplanung.
Wichtige Leitlinie der Jugendberufshilfe ist dabei die Kooperation mit den wichtigen Institutionen im
Übergangsbereich von der Schule in den Beruf (Schulen, VHS, Arbeitsverwaltung, ARGE, Betriebe,
Einrichtungen der Jugendhilfe usw.).
Mögliche Hilfsangebote sind:
•
•
•
•
•
•
•
•
Präventive Arbeit an Schulen für Schüler, für Eltern und Lehrer durch Information und Beratung im
Übergang Schule / Beruf (ab 7. Klasse)
sozialpädagogische Beratung und Begleitung (z.B. in Beratungsstellen)
Angebote Berufsorientierung (Aktivierungshilfen)
Angebote der Berufsvorbereitung ( z.B. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen)
Angebote der Werkpädagogik ( z.B. Jugendwerkstätten )
außerbetriebliche Berufsausbildung
Förderung schulischer und beruflicher Bildung
Unterstützung bei der Eingliederung in Ausbildung und Arbeit sowie bei der sozialen Integration
Im Bereich der Jugendberufshilfe sind folgende anerkannte Träger der Jugendhilfe tätig:
Sozialwerk Aachener Christen e.V., In Via Aachen e.V. , Gesellschaft für Arbeit und Weiterbildung AG ( AW_AG)
mit ihrer Einrichtung Amotima, JBH Stadt Aachen.
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Vorlageversion
Schulsozialarbeit
Angesiedelt am Ort der Schule leistet Schulsozialarbeit Sozialisations- und Förderleistung im Interesse der
jungen Menschen und deren Familien. Durch Angebundenheit an Schule ist die räumliche Nähe und die enge
Zusammenarbeit mit den Lehrkräften gegeben. Schulbezogene soziale Arbeit bietet eigenständige
sozialpädagogisch orientierte Angebote für Schüler und Schülerinnen ohne Leistungsdruck. Die Maßnahmen
tragen dazu bei, dass defizitären Entwicklungen bereits frühzeitig entgegengewirkt wird, z.B. durch aufsuchende
Sozialarbeit bei Unterrichtsabwesenheit / Schulschwänzen. Im weiteren Leistungsspektrum ist die Beratung von
Eltern und Lehrkräften enthalten. Im Rahmen von Einzelberatung und sozialer Gruppenarbeit werden folgende
Ziele verfolgt:
•
•
•
•
Unterstützung der personellen und sozialen Reifungsprozesse zur Veränderung von abweichenden
Verhalten, Hilfen bei Problemlösungsprozessen und bei der Verbesserung des Bewältigungsverhaltens
Mediationsgespräche und akute Krisenintervention
Fachliche Abklärung und Abstimmung von Maßnahmen sowie bei Bedarf / Erfordernis Weiterleitung an
andere Fachdienste
Mitgestaltung von Umweltbedingungen und Verbesserung der Lebenssituation im Wohnumfeld der Schüler
durch Aktivierung von Selbsthilfepotentialen
In der Stadt sind an folgenden Schulen städtische Schulsozialarbeiter tätig:
Schule
Stellenumfang
Heinrich Heine Gesamtschule
1,0 VK
Gesamtschule Brand
1,0 VK
Maria Montessori Gesamtschule
0,75 VK
Sonderschule für Lernbehinderte Rödgerbach
1,0 VK
GHS Kronenberg
1,0 VK
Förderschule mit dem Schwerpunkt Erziehungshilfe,
Peter Härtling Schule
1,0 VK
Schule für Lernbehinderte am Kennedypark
1,0 VK
GHS Aretzstr.
1,0 VK
Förderschule mit dem Schwerpunkt Erziehungshilfe,
Martin Luther King Schule
1,0 VK
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Vorlageversion
Jugendwohnen
Viele junge Menschen scheuen sich Ausbildungsplätze abseits ihres Wohnortes zu nehmen weil in einer fremden
Stadt ihnen oft die notwendige Unterstützung fehlt.
Jugendwohnen bietet in diesem Fall ein Zuhause und Beistand. Pädagoginnen und Pädagogen stehen den
jungen Menschen bei allen Fragen und Problemen zur Seite. Die Folge ist, dass die Abbrecherquote von jungen
Auszubildenden in Jugendwohnheimen sehr gering ist.
Da aufgrund der drastischen Abnahme der Ausbildungsplätze immer mehr Mobilität erwartet wird, ist es sinnvoll
weitere Möglichkeiten zu entwickeln z. B. durch Kooperationen mit Betrieben bzw. bestehende Einrichtungen zu
stärken.
In der Stadt Aachen gibt es eine Einrichtung die Jugendwohnen im v.g. Sinne anbietet. Hierbei handelt es sich
um die Pflegevorschule und Jugendwohnheim Maria Regina ( Lindenplatz ). Träger ist die Franziska Schervier
Altenhilfe GmbH. Hier werden insgesamt 24 Plätze für junge Menschen in Vorgriff auf eine Ausbildung in einem
Pflegeberuf vorgehalten. Die Kosten refinanzieren sich in der Regel aus Mittel der Bundesagentur für Arbeit und
BAföG Leistungen.
Bewertung
Jedes Jahr verlassen junge Menschen mit für den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ungenügenden
Voraussetzungen die Schule, da u.a. in vielen Ausbildungsberufen die Anforderungen an die Bewerber gestiegen
sind. Von 705 Schulabgängern von Haupt– und Gesamtschulen im Jahr 2005 erreichten 48 % den Abschluss
nach Klasse 10 und 12,5% keine bzw. den für den Ausbildungsbereich nicht mehr relevanten Abschluss nach
Klasse 9. In den für den 10A Abschluss bis vor kurzen noch typischen Berufen, wie z.B. Maler/ Lackierer, Friseur/
Friseurin oder Florist/in wird in der Regel bereits die Fachoberschulreife erwartet. Viele abgehende Schüler
haben nur noch die Möglichkeit sich für die bereits stark ausgelasteten Berufskollegs zu entscheiden bzw. sich in
einer der angebotenen Maßnahmen zu qualifizieren.
Vor dem Hintergrund der derzeit hohen Zahl von arbeitslosen jungen Menschen und dem großen Mangel an
entsprechenden Ausbildungsplätzen müssen die Träger der Jugendsozialarbeit in enger Kooperation und
Abstimmung mit der ARGE, der Arbeitsverwaltung, Schulen, IHK, Handwerkskammern und anderen relevanten
Einrichtungen zusammenarbeiten.
Ziel dieser Zusammenarbeit ist es ein bedarfsgerechtes Angebot zu gewährleisten. Angesichts der hohen
Problemlage muss die Jugendhilfe mindestens auf dem heutigen Niveau im Verbund und in gemeinsamer
Verantwortung und Finanzierung mit anderen diese jugendpolitische Verantwortung wahrnehmen.
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Vorlageversion
Ausblick
Die Gruppe der nicht ausbildungsfähigen jungen Menschen, die nicht den Anforderungen der Wirtschaft
entsprechen, nimmt kontinuierlich zu.
Als ein wesentliches Element der zukünftigen Arbeit der Jugendsozialarbeit erscheint die Erhaltung, die
Vernetzung und Verzahnung der jeweiligen Angebote bezogen auf die Zielgruppe nach § 13 SGB VIII und § 13
KJFöG dringend erforderlich. Die Beibehaltung der personellen und finanziellen Ressourcen auf dem jetzigen
Niveau ist unabdingbar.
Die Jugendsozialarbeit muss sich den aktuellen, sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen stellen und
jährlich gemäß den Anforderungen ihre Konzepte anpassen.
Eine Intensivierung der Kooperation mit den Schulen ist daher unentbehrlich.
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Vorlageversion
4.5 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Allgemeines
Der Jugendschutz ist eine Leistung, die die Eltern bei ihren Erziehungsaufgaben unterstützt und dazu beiträgt,
die Entwicklung des Kindes zu fördern und vor Beeinträchtigungen zu schützen. Die Leistung richtet sich sowohl
an die Erwachsenen wie auch an die jungen Menschen direkt.
Die Handlungsfelder des Kinder- und Jugendschutzes in ihrer Vielfalt und Breite spannen sich über fast alle
Lebensbereiche. Sie zielen darauf ab, die für die Entwicklung relevanten negativen Einflüsse und Tendenzen zu
erkennen und öffentlich zu machen. Weiter ist es Auftrag des Jugendschutzes, die zugespitzten
Lebensverhältnisse von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aufzuzeigen und auf Veränderung zu drängen.
Bestandsaufnahme
In Aachen werden die Aufgaben des Kinder- und Jugendschutzes von Freien Trägern, Institutionen, Behörden
und dem Jugendamt wahrgenommen.
Das Hauptaugenmerk des Jugendamtes und der Partner ist auf den präventiven Kinder- und Jugendschutz
gerichtet. Aber auch der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz wird wahrgenommen.
Präventiver Jugendschutz ist eine Querschnittsaufgabe.
Damit der präventive Jugendschutz Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und auf die Ursachen von
Gefährdungen hinweisen kann bzw. eine Begrenzung der Gefährdungsmomente bewirken oder zu einer
kritischen Auseinandersetzung damit auffordern kann, wurden durch den öffentlichen Träger in Aachen schon
frühzeitig die Gründung freier Träger wie auch ihre Zusammenschlüsse in Arbeitsgemeinschaften und
Arbeitskreisen forciert, aus denen ein Netzwerk entstanden ist.
Die verschiedenen Stellen arbeiten an der Verwirklichung der gesetzlich verankerten Jugendschutzstandards
durch Einzelaktionen wie auch durch unterschiedliche Kooperationsmaßnahmen.
Zielgruppen der lokalen Bestrebungen:
Kinder und Jugendliche selbst, Menschen, die in der Erziehung und Betreuung von jungen Menschen tätig sind,
aber auch die Entscheidungsträger, die die Rahmenbedingungen des Aufwachsens junger Menschen schaffen
bzw. beeinflussen, sollen durch die Aktivitäten im Rahmen des Jugendschutzes darin unterstützt werden,
Gefährdungen für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu erkennen und den negativen Einflüssen zu
widerstehen bzw. ihnen entgegenzuwirken.
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Vorlageversion
Derzeitige Handlungsfelder/ Gefährdungsfelder
Sucht
Die Suchtprophylaxe und Betroffenenarbeit bilden seit Jahren einen wesentlichen Arbeitsschwerpunkt, der in
allen Bereichen des Jugendschutzes von Belang ist.
Im Arbeitskreis Sucht und im Arbeitskreis Prophylaxe arbeiten die Institutionen zusammen, die sich mit der
Suchtproblematik in Aachen befassen; die Suchtprävention bei jungen Menschen ist ein Teilgebiet dieser
Kooperation.
Eine weitere Stärkung hat diese präventive Arbeit im Zuge der organisatorischen Neuausrichtung der Suchthilfe
in Aachen erfahren. Unter dem Dach der in Trägerschaft von Diakonischem Werk und Caritas gegründeten
Suchthilfe Aachen wird auch die Fachstelle für Suchtprävention weitergeführt.
Einen Schwerpunkt der Jugendschutzarbeit des Jugendamtes bilden Vorhaben gegen den Alkoholmissbrauch
bei jungen Menschen.
Insbesondere für die Zeit des Straßenkarnevals wurde in enger Zusammenarbeit mit den verschiedensten
Stellen (z.B. Schulen, Polizei- und Ordnungsbehörden) freien Trägern der Jugendarbeit und anderen
Institutionen ein Bündel von Maßnahmen entwickelt, an deren Spitze eine alkoholfreie Fete steht.
Gewalt / Fremdenfeindlichkeit
Gewalt und Fremdenfeindlichkeit sind ein weiteres Arbeitsfeld des Jugendschutzes. In diesen Problemfeldern
wurde eine intensive, beispielhafte Zusammenarbeit zwischen Schulen, Polizei und der Jugendhilfe,
insbesondere freien Trägern der Jugendhilfe, aufgebaut und zahlreiche Kooperationsmaßnahmen dieser
Institutionen aus städtischen Mitteln gefördert. Dabei wurde auch auf die Förderung der Integration von Kindern
und Jugendlichen aus Migrantenfamilien geachtet.
Um der Ausübung sexueller Gewalt zu Lasten junger Menschen entgegenzuarbeiten, ist bei der Verwaltung des
Jugendamtes eine Fachstelle gegen (sexuelle) Gewalt an jungen Menschen eingerichtet, die sich in intensiver
Zusammenarbeit mit freien Trägern sowohl um präventive Maßnahmen in diesem Aufgabenfeld als auch um die
Betreuung Betroffener kümmert.
Kinder- und Jugendarbeitsschutz
Zum gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz gehört auch der Jugendarbeitsschutz, der in die Zuständigkeit des
Staatlichen Amtes für Arbeitsschutz fällt, mit dem das städtische Jugendamt aber eng kooperiert.
Die Zusammenarbeit umfasst neben Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Jugendamtes, die das
Jugendarbeitsschutzgesetz zur Voraussetzung für erforderliche Ausnahmegenehmigungen macht, insbesondere
auch die regelmäßige Herausgabe von Informationsmaterial zu Fragen des Jugend- und des
Jugendarbeitsschutzes.
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Jugendförderplan der STADT AACHEN
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Medienschutz
In diesem Feld des Jugendschutzes sollen Kinder und Jugendliche vor Einflüssen aus der Erwachsenenwelt, die
ihrem Entwicklungsstand noch nicht entsprechen, nach Möglichkeit geschützt werden.
Das geschieht durch Maßnahmen gegen Werbung bei Kinoveranstaltungen wie auch Aufklärung und den Einsatz
einer Medienpädagogin.
Bewertung
Der Kinder- und Jugendschutz steht gegenwärtig vor großen Herausforderungen aufgrund veränderter
gesellschaftlicher Bedingungen, auf die angemessen reagiert werden muss.
Auf der Grundlage dieser Veränderungen , der aktuellen jugendpolitischen Diskussion und der örtlichen
Gefährdungsentwicklung ist eine ständige Weiterentwicklung und Schwerpunktsetzung in der
jugendschützerischen Arbeit des öffentlichen und der freien Jugendhilfeträger sowie der anderen in diesem
Bereich tätigen Institutionen erforderlich.
Diese Aufgaben können nur auf der Grundlage ausreichender Kräfte und einer weiter intensivierten Kooperation
und Vernetzung aller Beteiligten angemessen bewältigt werden.
Ausblick
Um die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes wahrnehmen zu können, bedarf es
hinreichender finanzieller, personeller, sachlich-materieller und organisatorischer Voraussetzungen bei den
öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe.
So werden von den Trägern umfassende Informations- und Beratungsleistungen gefordert, die z. B. einen
umfangreichen, fachlich umfassenden und aktuellen Materialpool voraussetzen.
Damit diese Aufgaben wirksam und nachhaltig wahrgenommen werden können, muss der öffentliche
Jugendhilfeträger, dem die Gesamt- und Planungsverantwortung für die Erfüllung der Jugendhilfeaufgaben
entsprechend § 79 Abs. 2 und § 80 SGB VIII auch für den Arbeitsbereich des Kinder- und Jugendschutzes
obliegt, ebenso wie die freien Träger über einer hinreichende personellen Ausstattung verfügen.
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Jugendförderplan der STADT AACHEN
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5. Finanzierung – Förderung durch die Stadt Aachen
Die Stadt Aachen fördert die Aufgabenfelder durch Zuweisungen und Zuschüsse an die freien Träger der
Jugendhilfe auf der Basis der Regelungen des Stadtjugendplans in der gültigen Fassung sowie durch Abschluss
von Leistungsvereinbarungen ( insbesondere im Bereich der Betriebskostenförderung). Darüber hinaus findet
eine Förderung durch eigene Wahrnehmung von Aufgaben (ohne Verwaltungsaufgaben) durch die Stadt Aachen
als öffentlicher Träger der Jugendhilfe statt.
5.1 Umfang der jährlichen Förderung durch die Stadt Aachen ( auf der Basis der Haushalsansätze 2007
nach Beschlussfassung des Kinder-Jugendausschusses )
Allgemeine Förderung der Kinder-Jugendarbeit
Förderungen nach dem Stadtjugendplan ( ohne Betriebskostenförderungen )
137.000 €
Zuschüsse für Kinderferienhilfswerk und Ferienspiele der freien Träger
45.000 €
Aufwendungen für Ferienspiele
63.200 €
Übergreifende Maßnahmen zur Gewaltprävention
35.700 €
Gesamt
280.900 €
Förderung von Einrichtungen der offenen Jugendarbeit
Betriebskostenförderung von Einrichtungen der freien Träger der Jugendhilfe
(ohne Einzelanträge nach dem Stadtjugendplan)
Kosten durch den Betrieb städtischer Einrichtungen der offenen Jugendarbeit
Gesamt
1.602.700 €
372.100 €
1.974.800 €
Förderung der Jugendverbandsarbeit
Förderung der Jugendverbandsarbeit (ohne Einzelanträge nach dem
Stadtjugendplan)
40.000 €
Schulsozialarbeit
Kosten für den Einsatz städtischer Schulsozialarbeiter
480.000€
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Jugendförderplan der STADT AACHEN
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Streetwork
Kosten für den Einsatz städtischer Streetworker
116.000 €
Jugendberufshilfe
Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe
44.000 €
Hinweis:
Die Kosten der städtischen Jugendberufshilfe können aufgrund der Haushaltssystematik nicht in dieser Form
dargestellt werden. Darüber hinaus sind diese in der reinen Ausgabenbetrachtung stark schwankend ( je nach
Inanspruchnahme von Fördermitteln und Projekten handelt es ich häufig nur um durchlaufende Gelder) und
eignen sich in dieser Form nicht für die Festschreibung einer Fördersumme über einen längeren Zeitraum.
Darüber hinaus leistet die Jugendberufshilfe einen erheblichen Beitrag zur Wertschöpfung und Erhaltung von
städtischen Vermögen.
Sonstiges
Ergänzende Angebote der Jugendpflege
13.800 €
Zuschuss Ring politischer Jugend
2.500 €
Zuschuss für Projekt Nachtaktiv
7.700 €
Spielplatzunterhaltung einschließlich Pachten
407.000 €
Sachkosten für die Undergroundfete am Fettdonnerstag ( Kosten werden
durch Einnahmen refinanziert)
5.000 €
Unterhaltung und Beschaffung von Mietzelten ( Kosten werden durch
Einnahmen refinanziert)
4.500 €
Gesamt
440.500 €
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Zusammenfassung der jährlichen Förderung der Kinder- Jugendarbeit durch die Stadt Aachen
Allgemeine Förderung
Förderung von Einrichtungen der offenen Jugendarbeit
Förderung der Jugendverbandsarbeit
280.900 €
1.974.800 €
40.000 €
Schulsozialarbeit
480.000 €
Streetwork
116.000 €
Zuschüsse für die Jugendberufshilfe ( ohne städtische JBH )
Sonstiges
Gesamt
44.000 €
440.500 €
3.376.200 €
6. Gültigkeit
Gem. § 15 Abs. 4 des „3. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes“ ( Kinder – und
Jugendförderungsgesetz ) ist der vorstehende Kinder- Jugendförderplan der Stadt Aachen ab dem Tage der
Verabschiedung durch den Rat der Stadt Aachen gültig bis zum Ende der laufenden Ratsperiode ( 31.12. 2009 ).
Bereits jetzt sind jedoch alle Beteiligten aufgefordert den Kinder- und Jugendförderplan nebst seiner Grundlagen
weiter zu entwickeln.
Der Rat der Stadt Aachen erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft die Kinder- und Jugendarbeit auf der
Grundlage des vorstehenden Aachener Kinder- und Jugendförderplans während seine Laufzeit (bis 31.12.2009)
mit jährlich 3.376.200 € zu fördern.
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Anlage Übersicht über die Einrichtungen der offenen Jugendarbeit
Sozialraum Einrichtung
Innenstadt Carl-Sonnenschein-Haus
Typ
päd.
Mitarbeiter
OT KOT TOT
OT 3,00
Martin-Luther-Haus
Schülercafè des PhilippNeri-Hauses
Lovebite
OT Josefshaus
KOT St. Elisabeth
TOT
KOT
Forst
KOT St. Barbara
Kings-Club
OT Alfonsstr.
Spielhaus Kennedypark
OT Talstr.
Treff Weisswasserst.
Treff Robert-Koch-Str.
KiJuBeZe Driescher Hof
KOT
1,50
KOT
1,00
OT 0,50
SF
OT 3,5
TOT
HK
TOT
HK
OT 3,00
Süd
TOT Schönforst
TOT am Kupferofen
KOT EURO-Jugend
TOT
TOT
KOT
West
KiJuZe St. Hubertus
Ost
HK
1,00
SV
OT 3,00
KOT
0,50
OT 2,00
HK
HK
1,00
Träger
Zusammenarbeit mit Schulen
St. Jakob
GHS Kronenberg: Projektwochen 5er Klassen;
HS Klaus Hemmerle: BASeminare
Abschlussklassen
Ev. Kirche
St. Sebstian
Angbebot an Schüler der umliegenden
Innenstadtschulen
HK Knutschfleck e.V.
St. Josef/St. Fronleichnam
St. Elisabeth
GS Passstraße: Angebote OGS
GHS Aretzstraße: Projekte
St.Barbara
Förderverein MLK-Schule
PÄZ/Stadt Aachen
2,00 Stadt Aachen
Stadt Aachen
Projekte mit HS Aretzstr. und GS Eintrachtstr.
IN VIA
Falken
Verein KiJuHilfe Driescher FöSchule Rödgerbach: Koordinierung OGS ab SJ
Hof e.V.
2006, Betreuung 13+, Projekte, BASeminare;
GGS Driescherhof: Koordinierung OGS ab SJ
2006
St. Katharina
Ev. Kirche
Euro-Jugend
OGS Kooperationspartner Schule???; 13+;
Projekte
GS Walheim und Höfling: Projekte
St. Hubertus
GHS Kronenberg: Sozialtrainings,
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GGS Kronenberg: Streitschlichtung, OGS
Angebote
TOT Maria im Tann
Pontviertel Philipp-Neri-Haus
Salvatorberg
MOBILE
Brand
TOT
0,50
OT 2,00
TOT
HK
KOT
1,00
Heilig-Geist/St. Hubertus
St. Sebastian
Johannes-Zender e.V.
St. Donatus
Das Netz
KOT
1,00
Eilendorf
KOT Eilendorf
KOT
1,00
Haaren
KOT Regenbogen
KOT Zweigstelle
Verlautenheide
Space-Walheim
KOT
KOT
0,80
0,50
Jugend und Begegnung
Brander Feld e.V.
Haus der Jugend Eilendorf GS Eilendorf: OGS Angebote; Ferienspiele
e.V.
St. Germanus
St. Germanus
TOT
HK
TOT
OT 3,00
HK
TOT
HK
TOT Unicorn
Offener Jugendtreff
Jugendbus
Abenteuerspielplatz
"Kirschbäumchen"
TOT
TOT
SF
SF
HK
HK
Gesamt
Beschäftigungsumfänge
Gesamt
Anzahl der Einrichtungen
32,5 20,0 9,30 0,50 3,00
5
0
8 10 12
4
34
Walheim
Treff Kornelimünster
Laurensber OT Gut Kullen
g
L.A.Laurenstreff
Richterich
KGS Hörn: Projektarbeit, OGS Angebote ab 2007
KGS Marktstraße: OGS Angebote
Inda Gymn.: Koop in Planung
GS Branderfeld: Ferienspiele
Verein "Jugendarbeit
OGS Kooperation in Planung 2007
Walheim e.V."
Jugend- und Begegnung Brander Feld
Ev. Kirche
0,4 Dt. Kinderschutzbund OV
AC
St. Heinrich
St. Martin
HK Stadt Aachen
0,6 Dt. Kinderschutzbund OV
AC
Seite 2
Kath.GS Feldstr. Schule von 8 bis 13 Uhr; Besuch
von Schulen