GEMA - FeWo

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GEMA - FeWo
R atgeber
Das kosten Radio und TV im Ferienhaus
Der Internetanschluss mit WLAN, ein Fernsehgerät und ein Radio in jedem Zimmer – viele
Inhalt
Ferienhausurlauber erwarten eine umfassende
• Der Rundfunkbeitrag
technische Ausstattung bereits als Standard.
Für Vermieter bedeutet das, dass sie nicht nur
• Die GEMA - Gebührenpflicht
entsprechende Geräte anschaffen müssen,
oder GEMA-Lizenzen im Blick behalten, damit
Doch was, wenn der Vermieter in seiner Berghütte
oder dem Haus am Deich gar kein entsprechendes
Gerät anbietet, weil es seinen Gästen vor allem auf
Ruhe und Natur ankommt? „Es spielt keine Rolle, ob
in der Ferienimmobilie tatsächlich ein Radio- oder
TV-Gerät vorhanden ist“, führt die Juristin aus. „Ausschlaggebend ist, dass die Räume tatsächlich dem
Wohnen dienen und damit als Haushalt zu bewerten
sind.“ Das ist also auch bei einer einfachen Unterkunft
für Wanderurlauber etwa in den Alpen der Fall.
nicht irgendwann ein Bußgeldbescheid ins
Haus flattert – zumindest, wenn die Ferienimmobilie in Deutschland liegt. Die auf Urheberund Medienrecht spezialisierte Rechstanwältin
Bettina Trojan, weiß, worauf Vermieter achten
müssen und gibt im Folgenden wertvolle Hinweise für die Praxis.
Die Rechtsexpertin Bettina Trojan ist
Mitglied des geschäftsführenden
Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft
Geistiges Eigentum & Medien im
Deutschen Anwaltverein (DAV) und führt
die unter anderem auf Urheber- und
Medienrecht spezialisierte Kölner
Anwaltskanzlei Trojan.
TIPP: „Wenn allerdings mindestens drei zusammenhängende Monate die Immobilie weder vermietet
noch selbst bewohnt und dort niemand gemeldet
ist, kann man sich in dieser Zeit von seiner Zahlungspflicht befreien lassen“, rät die Rechtsanwältin. Das ist
zum Beispiel der Fall, falls eine Gemeinde im Winter
witterungsbedingt die Zufahrt zu einem Gebäude
oder Ortsteil für einen längeren Zeitrum sperrt, weil
die Anfahrt zu gefährlich wäre, oder bei sogenannten
Saisonbetrieben, die regelmäßig die Vermietung über
einen längeren Zeitraum einstellen. Aber auch die
längere Sanierung oder Modernisierung eines Ferienobjekts ist ein Grund für eine zeitweilige Stilllegung.
„In jedem Fall sollte der Vermieter nachweisen, dass
das Haus oder die Wohnung nicht bewohnt wird. Das
ist etwa durch ein Schreiben des Ordnungsamtes
oder entsprechende Handwerkerverträge möglich“,
meint Bettina Trojan. „Ist die Vermietungspause
Der Rundfunkbeitrag
1. Müssen Ferienhausvermieter den
Rundfunkbeitrag zahlen?
Am 1. Januar 2013 wurde die bisherige Rundfunkgebühr, bei der es auf die vorhandenen Rundfunkgeräte
in einer Wohnung oder einem Haus ankam, durch
den sogenannten Rundfunkbeitrag ersetzt. Danach
ist nun jeder Haushalt verpflichtet, 17,98 Euro im
Monat zu zahlen. Das gilt auch dann, wenn gar keine
Geräte wie Radio oder Fernseher in Haus oder Wohnung stehen. „Mit der Einführung dieses geräteunabhängigen Beitrags hat der Gesetzgeber die Kosten für
den öffentlichen Rundfunk solidarisiert und auf alle
Haushalte umgelegt“, erklärt Bettina Trojan. „Das gilt
auch für ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung.“
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Recht
sondern auch Kosten wie den Rundfunkbeitrag
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bereits im Vorfeld absehbar, sollten sich Vermieter
bereits frühzeitig für den jeweiligen Zeitraum mit den
entsprechenden Unterlagen abmelden.“ Den Antrag
auf befristete Freistellung gibt es online.
Wohnung oder Haus – sowie für den gewerblich
genutzten Pkw fallen dann je ein Drittel des normalen
Beitrags an, also 5,99 Euro pro Monat.
Beispiel: Ein Vermieter mit zwei Ferienwohnungen
und einem gewerblich genutzten Pkw verwaltet
seine beiden Immobilien von zu Hause aus. Für die
Betriebsstätte fällt damit kein Beitrag an, da er bereits
vom Privathaushalt abgedeckt ist. Da somit kein Beitrag für die Betriebsstätte anfällt, wird der gewerblich
genutzte Pkw mit 5,99 Euro im Monat berechnet. Weil
die erste Wohneinheit bereits in der Betriebsstätte
enthalten ist, muss der Vermieter nur für die zweite
Ferienwohnung 5,99 Euro pro Monat zahlen. Zusammen also 11,98 Euro im Monat.
2. Wie funktioniert die Anmeldung des
Rundfunkbeitrags?
Im Zuge der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag
wurde aus der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) nun
der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Das
Anmeldeverfahren funktioniert per Mausklick. Hierzu
können Vermieter auf der Seite des Beitragsservice
die passenden Formulare herunterladen.
Nach einer gängigen Faustregel handelt es sich um
eine gewerbliche Nutzung, wenn die Fahrten mit
dem Pkw zu mehr als 50 Prozent gewerblich und
damit aus Gründen der Ferienhausvermietung getätigt werden. Der Eigentümer kann sein Fahrzeug
aber auch freiwillig seinem Gewerbe zuordnen,
wenn er zwischen 10 und 50 Prozent der Fahrten
aus Vermietungsgründen unternimmt. Das kann
aus steuerlichen Gründen Sinn machen und sollte
zuvor mit einem Fachmann besprochen werden.
Gelegentliche Fahrten zur Immobilie führen aber
nicht automatisch zur einer gewerblichen Nutzung.
3. Wie hoch sind die Kosten für den Rundfunkbeitrag?
Wie viel ein Vermieter für sein Feriendomizil beitragen
muss, hängt von verschiedenen Faktoren wie der
Betriebsstätte – bei der Ferienhausvermietung der
Ort, an dem die Immobilie verwaltet wird –, der Anzahl der Wohnungen oder Häuser, der Zahl möglicher
Beschäftigter sowie der Nutzung eines betrieblich
genutzten Fahrzeugs ab.
Verwaltet ein Vermieter seine Ferienimmobilien in
einem gesonderten Büro, das nicht privat genutzt
wird, staffelt sich der Betrag, der für die Betriebsstätte
fällig ist, nach der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Voll- und Teilzeitbeschäftigten. Auszubildende
oder Mini-Jobber zählen nicht zu den Beschäftigten.
Wer nicht mehr als acht Mitarbeiter hat (was bei den
meisten Vermietern der Fall sein wird), zahlt für seine
Betriebsstätte 5,99 Euro im Monat. Dann ist neben
der ersten Wohneinheit auch das erste gewerblich genutzte Fahrzeug frei. Das dürfte vor allem für Vermieter mit einer größeren Zahl von Immobilien relevant
sein, die sich in gewerblichen Büros außerhalb ihres
privaten Wohnraums um die Verwaltung kümmern.
Befindet sich die Betriebsstätte im privaten Wohnbereich des Vermieters, was häufig der Fall ist, sind
die Kosten bereits vom Rundfunkbeitrag für den
Privathaushalt abgedeckt. Wer zudem keine Angestellten hat oder nur Mini-Jobber als Putzhilfe oder
Gärtner nutzt, muss die Zahl der beitragspflichtigen
Ferienwohneinheiten (die erste ist immer frei) und
sein Fahrzeug angeben, sofern es zu gewerblichen
Zwecken genutzt wird. Pro Wohneinheit – egal, ob
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Recht
Gewerbliche Pkw-Nutzung
„Wichtig ist, dass Vermieter spätestens einen Monat
nach Erwerb der Immobilie handeln, um die Frist zu
wahren“, rät die Rechtsanwältin. Das gilt auch dann,
wenn die Ferienwohnung oder das Ferienhaus nicht
sofort vermietet wird, sondern erst zu Beginn der
nächsten Hauptsaison. Durch den Abgleich mit den
Einwohnermeldeämtern kann die Behörde recht
einfach herausfinden, ob jemand den Rundfunkbeitrag zahlt oder nicht. Wer ertappt wird, muss für den
zurückliegenden Zeitraum bis maximal Januar 2013
die ausgefallenen Beiträge nachzahlen und mit einer
Geldbuße rechnen.
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Beispiel: Ein Vermieter mit einem Büro außerhalb
des privaten Wohnbereichs, zehn Ferienwohnungen,
einer Bürokraft in Teilzeit sowie einem gewerblich
genutzten Pkw zahlt für seine Betriebsstätte (bei bis
zu acht Beschäftigten pro Betriebsstätte) 5,99 Euro im
Monat. In diesem Fall ist der Pkw in diesem Beitrag
bereits enthalten.
sich dagegen um die Urheberrechte der Künstler. Sie
zieht praktisch die Gebühren für deren kreative Leistung ein.“ Das eingenommene Geld fließt nach Abzug
der Verwaltungskosten an die Künstler.
Da die erste Wohneinheit frei ist, muss er für jede
weitere Wohneinheit je 5,99 Euro zahlen. Zusammen
macht das 59,90 Euro im Monat.
GEMA-Gebühren muss derjenige zahlen, der urheberrechtlich geschützte Werke wie zum Beispiel ein Musikstück einem unbegrenzten Publikum zugänglich
macht. Dass das für ein Hotel oder eine Pension der
Fall ist, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2006
(Az.: C-306/05) festgestellt. „Zwar sind dort Ferienhäuser oder Ferienwohnung nicht ausdrücklich genannt
worden. Aber für die GEMA liegt bei der Vermietung
das gleiche wirtschaftliche Interesse zugrunde wie
beim Betrieb eines Hotels. Hinzu kommt, dass in
beiden Fällen entsprechende Empfangsgeräte den
Wert des Zimmers oder der Ferienimmobilie steigern
bzw. die Vermietung erleichtern.“ Die bereitgestellten
Fernseh- oder Radiogeräte ermöglichen hier wie dort
eine öffentliche Wiedergabe nach den Vorschriften
des Urheberrechts, da sie von einer unbegrenzten
Zahl von Urlaubern genutzt werden.
TIPP: Wer sich unsicher ist und auch auf den Seiten
des Beitragsservice keine ausreichenden Informationen findet, sollte sich in jedem Fall direkt an den
Beitragsservice per Telefon oder Kontaktformular
wenden.
„Laut dem EuGH kommt es dabei nicht auf den technischen Übertragungsweg wie DVB-T, Satellit oder Kabel an. Das ist allerdings umstritten“, gibt die Rechtsexpertin zu bedenken. „Wer sich also nicht sicher ist,
sollte sich unbedingt rechtlichen Rat einholen und
muss ggf. gegen entsprechende Forderungen gerichtlich vorgehen.“ Eine höchstrichterliche Entscheidung zum Fall eines Ferienhausvermieters gibt es
aktuell nicht. „Allerdings“, so erklärt die Juristin, „muss
ein Vermieter im Gegensatz zum Rundfunkbeitrag
nichts zahlen, wenn er keine entsprechenden Geräte
in seinen Räumen anbietet.“
Die GEMA-Gebührenpflicht
1. Was unterscheidet den Rundfunkbeitrag von den
GEMA-Gebühren?
„Vereinfacht kann man sagen, dass durch die Leistung
des Rundfunkbeitrags das Programm der öffentlichrechtlichen Sender jedem Haushalt zugänglich
gemacht wird“, erklärt Rechtsanwältin Trojan. Die
Haushalte in Deutschland zahlen also dafür, dass
ihnen öffentlich-rechtliche Radiosender und Fernsehprogramme zur Verfügung stehen, die ein breit gefächertes Angebot an Inhalten abdecken müssen. „Die
GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungsund mechanische Vervielfältigungsrechte) kümmert
3. Wie funktioniert die Anmeldung bei der GEMA?
Vermieter können sich auf der Homepage der GEMA
das für sie passende Formular herunterladen und
sich anmelden. Entsprechende Informationen für
Hoteliers und Betriebe aus dem Gastgewerbe gibt es
ebenfalls. „Es ist in jedem Fall ratsam, sich bereits im
Vorfeld der Vermietung einer Ferienunterkunft anzu-
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Recht
2. Müssen auch Ferienhausvermieter
GEMA-Gebühren zahlen?
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melden und mit der GEMA einen entsprechenden Lizenzvertrag abzuschließen“, rät Bettina Trojan. „Denn
je nach Einzelfall verjähren die Ansprüche der GEMA
erst in zehn Jahren.“ Dementsprechend lange können
rückwirkend Lizenzgebühren berechnet werden –
ein unvorhergesehener Posten, der ein ordentliches
Loch in die Bilanz eines Vermieters reißen kann. Hinzu
kommen noch mögliche Schadenersatzansprüche.
4. Mit welchen Gebühren müssen Vermieter rechnen?
Recht
Die GEMA hat eine umfangreiche Liste, in der die Gebühren nach verschiedenen Faktoren gestaffelt sind.
„Für den Laien ist es aber meist schwierig, sich hier
schnell zurechtzufinden“, weiß Rechtsanwältin Trojan.
Außerdem verändern sich die Tarife je nach Zahlungsweise (monatlich, quartalsweise oder jährlich) und
die Mitgliedschaft zum Beispiel in einem Branchenverband oder einer Branchenvereinigung Rabatte im
Rahmen von Dauernutzungsverträgen eröffnen dem
Vermieter spezielle Rabatte.
TIPP: „Ich rate dazu, sich direkt an die GEMA zu wenden und je nach individueller Lage um eine Klärung
zu bitten. Die Mitarbeiter der GEMA senden dann die
passenden Konditionen samt Vertrag zu.“ Das funktioniert zum Beispiel, wenn sich Vermieter per Email an
ihre jeweilige GEMA-Bezirksdirektion wenden.
Eine Online-Version des Ratgebers finden Sie auf
FeWo-direkt.de unter Ratgeber.
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August 2014
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