GEMA - FeWo
Transcription
GEMA - FeWo
R atgeber Das kosten Radio und TV im Ferienhaus Der Internetanschluss mit WLAN, ein Fernsehgerät und ein Radio in jedem Zimmer – viele Inhalt Ferienhausurlauber erwarten eine umfassende • Der Rundfunkbeitrag technische Ausstattung bereits als Standard. Für Vermieter bedeutet das, dass sie nicht nur • Die GEMA - Gebührenpflicht entsprechende Geräte anschaffen müssen, oder GEMA-Lizenzen im Blick behalten, damit Doch was, wenn der Vermieter in seiner Berghütte oder dem Haus am Deich gar kein entsprechendes Gerät anbietet, weil es seinen Gästen vor allem auf Ruhe und Natur ankommt? „Es spielt keine Rolle, ob in der Ferienimmobilie tatsächlich ein Radio- oder TV-Gerät vorhanden ist“, führt die Juristin aus. „Ausschlaggebend ist, dass die Räume tatsächlich dem Wohnen dienen und damit als Haushalt zu bewerten sind.“ Das ist also auch bei einer einfachen Unterkunft für Wanderurlauber etwa in den Alpen der Fall. nicht irgendwann ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert – zumindest, wenn die Ferienimmobilie in Deutschland liegt. Die auf Urheberund Medienrecht spezialisierte Rechstanwältin Bettina Trojan, weiß, worauf Vermieter achten müssen und gibt im Folgenden wertvolle Hinweise für die Praxis. Die Rechtsexpertin Bettina Trojan ist Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im Deutschen Anwaltverein (DAV) und führt die unter anderem auf Urheber- und Medienrecht spezialisierte Kölner Anwaltskanzlei Trojan. TIPP: „Wenn allerdings mindestens drei zusammenhängende Monate die Immobilie weder vermietet noch selbst bewohnt und dort niemand gemeldet ist, kann man sich in dieser Zeit von seiner Zahlungspflicht befreien lassen“, rät die Rechtsanwältin. Das ist zum Beispiel der Fall, falls eine Gemeinde im Winter witterungsbedingt die Zufahrt zu einem Gebäude oder Ortsteil für einen längeren Zeitrum sperrt, weil die Anfahrt zu gefährlich wäre, oder bei sogenannten Saisonbetrieben, die regelmäßig die Vermietung über einen längeren Zeitraum einstellen. Aber auch die längere Sanierung oder Modernisierung eines Ferienobjekts ist ein Grund für eine zeitweilige Stilllegung. „In jedem Fall sollte der Vermieter nachweisen, dass das Haus oder die Wohnung nicht bewohnt wird. Das ist etwa durch ein Schreiben des Ordnungsamtes oder entsprechende Handwerkerverträge möglich“, meint Bettina Trojan. „Ist die Vermietungspause Der Rundfunkbeitrag 1. Müssen Ferienhausvermieter den Rundfunkbeitrag zahlen? Am 1. Januar 2013 wurde die bisherige Rundfunkgebühr, bei der es auf die vorhandenen Rundfunkgeräte in einer Wohnung oder einem Haus ankam, durch den sogenannten Rundfunkbeitrag ersetzt. Danach ist nun jeder Haushalt verpflichtet, 17,98 Euro im Monat zu zahlen. Das gilt auch dann, wenn gar keine Geräte wie Radio oder Fernseher in Haus oder Wohnung stehen. „Mit der Einführung dieses geräteunabhängigen Beitrags hat der Gesetzgeber die Kosten für den öffentlichen Rundfunk solidarisiert und auf alle Haushalte umgelegt“, erklärt Bettina Trojan. „Das gilt auch für ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung.“ 1 Recht sondern auch Kosten wie den Rundfunkbeitrag R atgeber bereits im Vorfeld absehbar, sollten sich Vermieter bereits frühzeitig für den jeweiligen Zeitraum mit den entsprechenden Unterlagen abmelden.“ Den Antrag auf befristete Freistellung gibt es online. Wohnung oder Haus – sowie für den gewerblich genutzten Pkw fallen dann je ein Drittel des normalen Beitrags an, also 5,99 Euro pro Monat. Beispiel: Ein Vermieter mit zwei Ferienwohnungen und einem gewerblich genutzten Pkw verwaltet seine beiden Immobilien von zu Hause aus. Für die Betriebsstätte fällt damit kein Beitrag an, da er bereits vom Privathaushalt abgedeckt ist. Da somit kein Beitrag für die Betriebsstätte anfällt, wird der gewerblich genutzte Pkw mit 5,99 Euro im Monat berechnet. Weil die erste Wohneinheit bereits in der Betriebsstätte enthalten ist, muss der Vermieter nur für die zweite Ferienwohnung 5,99 Euro pro Monat zahlen. Zusammen also 11,98 Euro im Monat. 2. Wie funktioniert die Anmeldung des Rundfunkbeitrags? Im Zuge der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag wurde aus der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) nun der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Das Anmeldeverfahren funktioniert per Mausklick. Hierzu können Vermieter auf der Seite des Beitragsservice die passenden Formulare herunterladen. Nach einer gängigen Faustregel handelt es sich um eine gewerbliche Nutzung, wenn die Fahrten mit dem Pkw zu mehr als 50 Prozent gewerblich und damit aus Gründen der Ferienhausvermietung getätigt werden. Der Eigentümer kann sein Fahrzeug aber auch freiwillig seinem Gewerbe zuordnen, wenn er zwischen 10 und 50 Prozent der Fahrten aus Vermietungsgründen unternimmt. Das kann aus steuerlichen Gründen Sinn machen und sollte zuvor mit einem Fachmann besprochen werden. Gelegentliche Fahrten zur Immobilie führen aber nicht automatisch zur einer gewerblichen Nutzung. 3. Wie hoch sind die Kosten für den Rundfunkbeitrag? Wie viel ein Vermieter für sein Feriendomizil beitragen muss, hängt von verschiedenen Faktoren wie der Betriebsstätte – bei der Ferienhausvermietung der Ort, an dem die Immobilie verwaltet wird –, der Anzahl der Wohnungen oder Häuser, der Zahl möglicher Beschäftigter sowie der Nutzung eines betrieblich genutzten Fahrzeugs ab. Verwaltet ein Vermieter seine Ferienimmobilien in einem gesonderten Büro, das nicht privat genutzt wird, staffelt sich der Betrag, der für die Betriebsstätte fällig ist, nach der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Voll- und Teilzeitbeschäftigten. Auszubildende oder Mini-Jobber zählen nicht zu den Beschäftigten. Wer nicht mehr als acht Mitarbeiter hat (was bei den meisten Vermietern der Fall sein wird), zahlt für seine Betriebsstätte 5,99 Euro im Monat. Dann ist neben der ersten Wohneinheit auch das erste gewerblich genutzte Fahrzeug frei. Das dürfte vor allem für Vermieter mit einer größeren Zahl von Immobilien relevant sein, die sich in gewerblichen Büros außerhalb ihres privaten Wohnraums um die Verwaltung kümmern. Befindet sich die Betriebsstätte im privaten Wohnbereich des Vermieters, was häufig der Fall ist, sind die Kosten bereits vom Rundfunkbeitrag für den Privathaushalt abgedeckt. Wer zudem keine Angestellten hat oder nur Mini-Jobber als Putzhilfe oder Gärtner nutzt, muss die Zahl der beitragspflichtigen Ferienwohneinheiten (die erste ist immer frei) und sein Fahrzeug angeben, sofern es zu gewerblichen Zwecken genutzt wird. Pro Wohneinheit – egal, ob 2 Recht Gewerbliche Pkw-Nutzung „Wichtig ist, dass Vermieter spätestens einen Monat nach Erwerb der Immobilie handeln, um die Frist zu wahren“, rät die Rechtsanwältin. Das gilt auch dann, wenn die Ferienwohnung oder das Ferienhaus nicht sofort vermietet wird, sondern erst zu Beginn der nächsten Hauptsaison. Durch den Abgleich mit den Einwohnermeldeämtern kann die Behörde recht einfach herausfinden, ob jemand den Rundfunkbeitrag zahlt oder nicht. Wer ertappt wird, muss für den zurückliegenden Zeitraum bis maximal Januar 2013 die ausgefallenen Beiträge nachzahlen und mit einer Geldbuße rechnen. R atgeber Beispiel: Ein Vermieter mit einem Büro außerhalb des privaten Wohnbereichs, zehn Ferienwohnungen, einer Bürokraft in Teilzeit sowie einem gewerblich genutzten Pkw zahlt für seine Betriebsstätte (bei bis zu acht Beschäftigten pro Betriebsstätte) 5,99 Euro im Monat. In diesem Fall ist der Pkw in diesem Beitrag bereits enthalten. sich dagegen um die Urheberrechte der Künstler. Sie zieht praktisch die Gebühren für deren kreative Leistung ein.“ Das eingenommene Geld fließt nach Abzug der Verwaltungskosten an die Künstler. Da die erste Wohneinheit frei ist, muss er für jede weitere Wohneinheit je 5,99 Euro zahlen. Zusammen macht das 59,90 Euro im Monat. GEMA-Gebühren muss derjenige zahlen, der urheberrechtlich geschützte Werke wie zum Beispiel ein Musikstück einem unbegrenzten Publikum zugänglich macht. Dass das für ein Hotel oder eine Pension der Fall ist, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2006 (Az.: C-306/05) festgestellt. „Zwar sind dort Ferienhäuser oder Ferienwohnung nicht ausdrücklich genannt worden. Aber für die GEMA liegt bei der Vermietung das gleiche wirtschaftliche Interesse zugrunde wie beim Betrieb eines Hotels. Hinzu kommt, dass in beiden Fällen entsprechende Empfangsgeräte den Wert des Zimmers oder der Ferienimmobilie steigern bzw. die Vermietung erleichtern.“ Die bereitgestellten Fernseh- oder Radiogeräte ermöglichen hier wie dort eine öffentliche Wiedergabe nach den Vorschriften des Urheberrechts, da sie von einer unbegrenzten Zahl von Urlaubern genutzt werden. TIPP: Wer sich unsicher ist und auch auf den Seiten des Beitragsservice keine ausreichenden Informationen findet, sollte sich in jedem Fall direkt an den Beitragsservice per Telefon oder Kontaktformular wenden. „Laut dem EuGH kommt es dabei nicht auf den technischen Übertragungsweg wie DVB-T, Satellit oder Kabel an. Das ist allerdings umstritten“, gibt die Rechtsexpertin zu bedenken. „Wer sich also nicht sicher ist, sollte sich unbedingt rechtlichen Rat einholen und muss ggf. gegen entsprechende Forderungen gerichtlich vorgehen.“ Eine höchstrichterliche Entscheidung zum Fall eines Ferienhausvermieters gibt es aktuell nicht. „Allerdings“, so erklärt die Juristin, „muss ein Vermieter im Gegensatz zum Rundfunkbeitrag nichts zahlen, wenn er keine entsprechenden Geräte in seinen Räumen anbietet.“ Die GEMA-Gebührenpflicht 1. Was unterscheidet den Rundfunkbeitrag von den GEMA-Gebühren? „Vereinfacht kann man sagen, dass durch die Leistung des Rundfunkbeitrags das Programm der öffentlichrechtlichen Sender jedem Haushalt zugänglich gemacht wird“, erklärt Rechtsanwältin Trojan. Die Haushalte in Deutschland zahlen also dafür, dass ihnen öffentlich-rechtliche Radiosender und Fernsehprogramme zur Verfügung stehen, die ein breit gefächertes Angebot an Inhalten abdecken müssen. „Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungsund mechanische Vervielfältigungsrechte) kümmert 3. Wie funktioniert die Anmeldung bei der GEMA? Vermieter können sich auf der Homepage der GEMA das für sie passende Formular herunterladen und sich anmelden. Entsprechende Informationen für Hoteliers und Betriebe aus dem Gastgewerbe gibt es ebenfalls. „Es ist in jedem Fall ratsam, sich bereits im Vorfeld der Vermietung einer Ferienunterkunft anzu- 3 Recht 2. Müssen auch Ferienhausvermieter GEMA-Gebühren zahlen? R atgeber melden und mit der GEMA einen entsprechenden Lizenzvertrag abzuschließen“, rät Bettina Trojan. „Denn je nach Einzelfall verjähren die Ansprüche der GEMA erst in zehn Jahren.“ Dementsprechend lange können rückwirkend Lizenzgebühren berechnet werden – ein unvorhergesehener Posten, der ein ordentliches Loch in die Bilanz eines Vermieters reißen kann. Hinzu kommen noch mögliche Schadenersatzansprüche. 4. Mit welchen Gebühren müssen Vermieter rechnen? Recht Die GEMA hat eine umfangreiche Liste, in der die Gebühren nach verschiedenen Faktoren gestaffelt sind. „Für den Laien ist es aber meist schwierig, sich hier schnell zurechtzufinden“, weiß Rechtsanwältin Trojan. Außerdem verändern sich die Tarife je nach Zahlungsweise (monatlich, quartalsweise oder jährlich) und die Mitgliedschaft zum Beispiel in einem Branchenverband oder einer Branchenvereinigung Rabatte im Rahmen von Dauernutzungsverträgen eröffnen dem Vermieter spezielle Rabatte. TIPP: „Ich rate dazu, sich direkt an die GEMA zu wenden und je nach individueller Lage um eine Klärung zu bitten. Die Mitarbeiter der GEMA senden dann die passenden Konditionen samt Vertrag zu.“ Das funktioniert zum Beispiel, wenn sich Vermieter per Email an ihre jeweilige GEMA-Bezirksdirektion wenden. Eine Online-Version des Ratgebers finden Sie auf FeWo-direkt.de unter Ratgeber. Alle Angaben im Ratgeber wurden sorgfältig geprüft. Wir übernehmen jedoch keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Für alle Inhalte oder Aussagen auf verlinkten Internet-Seiten ist ausschließlich der Betreiber der jeweiligen Website verantwortlich. Für die Informationen von Dritten übernehmen wir daher keine Haftung. August 2014 4