Ab Oktober 2012
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Ab Oktober 2012
Ab Oktober 2012 2 Monate € 16,90 mtl. LIWEST (zur privaten Nutzung in Österreich) sky.at 2M 16,90_LIWEST_10052012 VertragsdatumAktionskennzeichen Name Händlernummer VertragsnummerKundennummer Sky Abonnementvertrag zwischen Sky Österreich GmbH (im nachfolgenden Sky genannt), Schönbrunner Straße 297/2, 1120 Wien und dem Abonnenten Information für den Fachhändler Abo bitte anmelden: Hiermit abonniere ich: HINWEIS Gewünschtes Abonnement bitte ankreuzen: € 16,90 monatlich (1) 12 Monate Mindestvertragslaufzeit HD Film Sky Welt HD Fußball Bundesliga Sky Welt 12 Monate Mindestvertragslaufzeit Sport 2 Monate alles sehen inkl. HD um nur € 16,90 mtl. (1) sky sport austria HD Film Fußball Bundesliga Sport Fußball Bundesliga Film Sport Sky Welt sky sport austria € 46,90 monatlich Sport Film Sky Welt Sky Welt € 34,90 monatlich HD Sky Welt 2 Monate alles sehen inkl. HD um nur € 16,90 mtl. (1) Inklusive 4 HD-Sender HD Sky Welt HD sky.at Sky Welt Sky Welt HD Senden Sie den vollständig ausgefüllten Vertrag an: Sky Österreich GmbH, z. Hd. Rechtsabteilung Schönbrunnerstr. 297/2 1120 Wien HD 0800 400 444 sky sport austria sky sport austria 12 Monate Mindestvertragslaufzeit 2 Monate alles sehen inkl. HD um nur € 16,90 mtl. (1) Fußball Bundesliga € 56,90 monatlich 12 Monate Mindestvertragslaufzeit Sky Welt HD 2 Monate alles sehen inkl. HD um nur € 16,90 mtl. (1) Film Sport sky sport austria Fußball Bundesliga HD 2 Monate alles sehen inkl. HD um nur € 16,90 mtl. (1) € 66,90 mtl. (3) 12 Monate Mindestvertragslaufzeit Sie dürfen Ihr Privat-Abonnement nicht in einer Gaststätte oder sonstigen Lokalität bzw Betriebsstätte nutzen, für eine derartige Nutzung benötigen Sie ein spezielles Bar-Abonnement. Bei Zuwiderhandlung drohen Schadenersatzansprüche. einwilligung zur DATENnutzUNG Ich bin damit einverstanden, dass Sky Österreich GmbH meine Vertragsdaten auch über die gesetzlich vorgesehene Dauer hinaus für eigene Marktforschungs- und Marketingzwecke verarbeitet. Ich bin außerdem damit einverstanden, dass Sky Österreich GmbH alle genannten Daten an Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, Medienallee 26, D-85774 Unterföhring, für deren Marktforschungs- und Marketingzwecke übermittelt. Darüber hinaus bin ich damit einverstanden, dass mich die genannten Unternehmen zu Werbezwecken per Telefon, SMS bzw. E-Mail kontaktieren. Schließlich bin ich damit einverstanden, dass Sky Österreich GmbH meine Daten während aufrechten Vertrags über einen digitalen Kabel-TV Anschluss von LIWEST an LIWEST zur Erfüllung des Vertragszwecks weitergibt. Falls ich mit einer der genannten Datenverarbeitungsarten nicht einverstanden bin, kann ich dieser jederzeit schriftlich widersprechen ([email protected] oder Sky Österreich GmbH, Schönbrunner Straße 297/2, 1120 Wien). GRATIS! (2a) Zubuchoptionen HD-Sender (2) Bei Buchung von 2-4 Paketen GRATIS! (2a) €10,00 mt.. Die Mindestvertragslaufzeit Ihres Zusatzabonnements entspricht der Mindestvertragslaufzeit des oben gewählten Sky Abonnements. Im Übrigen gelten die beigefügten AGB von Sky. 1) Angebot gilt bei Abschluß eines Abonnements bei einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten, zzgl. € 29 Aktivierungsgebühr. In den ersten 2 Monaten werden Ihnen die Pakete Sky Welt, Film, Sport und Fußball Bundesliga inkl. aller HD-Sender um € 16,90 mtl. freigeschalten. Die Freischaltung der nicht abonnierten Pakete endet automatisch. Ab dem 3. Monat sind für die gewählten Pakete die nebenstehenden Abonnementgebühren zu entrichten. Angebot gültig bis 6.11.2012. Nähere Infos zu den HD Inhalten siehe Hinweisziffer 2. 2) Die HD-Sender sind optional zubuchbar. Welche HD-Sender zubuchbar sind, richtet sich nach dem gewählten Abo. Es werden freigeschaltet: Zum Film Paket: Sky Atlantic HD, Sky Cinema HD, Sky Action HD, Sky Hits HD und Disney Cinemagic HD; Zum Sport Paket: Auf bis zu 3 HD-Sendern Sport Live Events und zum Teil weitere Sendeinhalte Ihres Sport Pakets sowie ESPN America HD; Zum Fußball Bundesliga Paket: Auf bis zu 3 HD-Sendern Fußball Bundesliga Live Spiele sowie zum Teil weitere Sendeinhalte Ihres Fußball Bundesliga Pakets sowie ESPN America HD. Bei Buchung der Pakete Sport und Fußball Bundesliga in Kombination erhalten Sie zusätzlich den Sender Sky Sport HD Extra. 2a) Bei Buchung von Sky Welt, mindestens einem weiteren Paket und HD ist Sky Go gratis. Die auf dem jeweiligen Gerät sichtbaren Inhalte richten sich nach den abonnierten Paketen und der Verfügbarkeit auf dem Gerät. Nähere Informationen zur Geräteregistrierung unter sky.at. 3) Dieses Abonnement beinhaltet den Bezug der TV Digital zu den nachfolgenden Bedingungen „Kombiangebot“ des Zeitschriftenabonnements mit der Axel Springer AG (siehe Seite 2 Zeitschriften-Abonnementvertrag). Der Bezugspreis von € 2,10 (inkl. Zustellgebühr pro Ausgabe) ist in der Gebühr des gewählten Programmabonnements bereits enthalten. Laufzeit Wi 2M 16,90_LIWEST_01102012 Seite 1/2 VertragsdatumAktionskennzeichen Name Händlernummer VertragsnummerKundennummer Sky Abonnementvertrag zwischen Sky Österreich GmbH (im nachfolgenden Sky genannt), Schönbrunner Straße 297/2, 1120 Wien und dem Abonnenten Zeitschriften-Abonnementvertrag zwischen der Axel Springer AG, Axel Springer Platz 1, 20350 Hamburg und dem Abonnenten TV DIGITAL TV DIGITAL 1 – Standardangebot: € 2,10 je Ausgabe (inkl. Zustellgebühr) Ich bin damit einverstanden, dass die Axel Springer AG mir weitere MedienAngebote per Telefon / Email / SMS unterbreitet. Das Einverständnis kann ich jederzeit per Post an die Axel Springer AG, Abonnentenservice TV Digital, Brieffach 4915, 20350 Hamburg oder unter der E-Mail-Adresse [email protected] widerrufen. Ich erhalte die TV Digital alle 14 Tage zum Bezugspreis von € 2,10 (inkl. Zustellgebühr; Gebühr gültig für Lieferungen innerhalb Österreichs) je Ausgabe. Ich kann dieses Abonnement jederzeit schriftlich kündigen. Eine kurze Nachricht an die Axel Springer AG unter o.g. Anschrift oder folgender Telefonnummer genügt: +49 (0) 180 531 53 14 (max. 0,20 Euro/Min. aus dem österr. Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend). 2 – TV Digital Jahresabo und die ersten 3 Monate von Sky geschenkt! Angebot gilt in Verbindung mit dem Abschluss eines Sky Abonnements. Vertragspartner für das TV Digital Abonnement wird die Axel Springel AG. Die Jahresabonnementgebühr in Höhe von z.Zt. € 42 wird von der Axel Springer AG im Voraus bei Abonnementbeginn berechnet. Nach Ablauf der 12 Monate wird die TV Digital alle 14 Tage im Wert von z.Zt. €2,10 pro Ausgabe inklusive Zustellgebühren kostenpflichig und kann jederzeit bei der Axel Springer AG gekündigt werden. Wenn Sie künftig auch keine MedienAngebote der Axel Springer AG per Post erhalten möchten, können Sie der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke unter den vorgenannten Kontaktdaten widersprechen. Teilen Sie uns dies bitte unter Angabe Ihrer Adresse mit, damit wir die Mitteilung zuverlässig zuordnen können. Hinweis für Angebot 1 und 2 Wenn ich für die TV Digital den Bankeinzug von einem anderen Konto als dem für das Sky Abonnement angegebenen Konto wünsche, werde ich mich an die Axel Springer AG wenden. Ich ermächtige die Axel Springer AG widerruflich, den Abonnementpreis bzw. andere Zahlungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bei Fälligkeit von meinem unten angegebenen Bankkonto einzuziehen. Die Einziehung des Abonnementpreises erfolgt quartalsweise, bzw. sofern ich das TV Digital Jahresabo gebucht habe - einmalig im Voraus. im Voraus. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung auf Einlösung. Teileinlösungen werden im Bankeinzugsverfahren nicht vorgenommen. Mit der Weiterleitung meiner Bankverbindung zum Zweck des Bankeinzugs an die Axel Springer AG bin ich einverstanden. 3 – Kombiangebot mit Buchung der 4 Sky Pakete + HD + TV Digital Soweit ich dieses Angebot gebucht habe, überträgt die Axel Springer AG den mit ihr abgeschlossenen Zeitschriften-Abonnementvertrag inkl. aller Rechte und Pflichten an Sky. Sky ist berechtigt, insbesondere für den Fall, dass das Kooperationsverhältnis zwischen der Axel Springer AG und Sky endet, diesen Abonnementvertrag an die Axel Springer AG zurück zu übertragen. Mit meiner Unterschrift stimme ich diesen Übertragungen zu. Die Laufzeit des Zeitschriften-Abonnements entspricht der Laufzeit des Programmabonnements. SERVICE NUMMER +49 (0) 180 531 53 14 (max. 0,20 Euro/Min. aus dem österr. Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend) 7 Ort/Datum/Unterschrift des Kunden PERSÖNLICHE DATEN (Alle Felder sind Pflichrtfelder) FrauHerr Vorname Name Geburtsdatum Straße/Hausnummer PLZ/Ort Telefon Ausstellende Behörde E-Mail-Adresse Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) LIWEST Smartcard Nummer Ich ermächtige die Sky Österreich GmbH widerruflich, die monatlichen Abonnementbeiträge die allfällige Aktivierungsgebühr sowie bei Buchung von 4 Paketen + HD + TV Digital den Bezugspreis für die TV Digital von meinem angegebenen Bankkonto einzuziehen.von meinem angegebenen Bankkonto einzuziehen. Die Einziehung der Abonnementbeiträge und der sonstigen Gebühren erfolgt monatlich im Voraus. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung auf Einlösung. Teileinlösungen werden im Bankeinzugsverfahren nicht vorgenommen. Ich habe das Recht, innerhalb von 56 Kalendertagen ab Abbuchungstag ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei meiner Bank zu veranlassen. Alle Abonnements haben eine unbefristete Laufzeit. Die Mindestvertragslaufzeit umfasst den Monat der Freischal- tung (anteilig) zuzüglich 12 Kalendermonate. Danach kann das Abonnement alle 12 Monate unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist gegenüber Sky gekündigt werden. Mit meiner Unterschrift schließe ich oben angeführtes Vertragsverhältnis mit der Sky Österreich GmbH ab. Ich bestätige gleichzeitig, dass ich volljährig bin. Die oben angeführte Bestimmung „Einwilligung zur Datennutzung“ sowie die beigefügten AGB von Sky habe ich zur Kenntnis genommen. 7 Ort/Datum/Unterschrift Abonnent 7 Ort/Datum/Unterschrift Sky Laufzeit Wi 2M 16,90_LIWEST_01102012 Seite 2/2 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sky Österreich GmbH (Fassung 18.10.2011) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Bezug von Programminhalten der Sky Österreich GmbH, Schönbrunner Straße 297/2, 1120 Wien (in der Folge kurz „Sky“ genannt) sowie für den dabei abgeschlossenen Abonnementvertrag zwischen Sky und dem Abonnenten (in der Folge kurz „Abovertrag“ genannt), weiters für den Rahmennutzungsvertrag für die Nutzung von kostenpflichtigen Einzelabrufen von Blue Movie Programmen von Sky. Rechtsgrundlagen des Vertrages zwischen dem Abonnenten und Sky sind – in der nachstehenden Reihenfolge – der Abovertrag, diese AGB und der allenfalls bezughabende Produktfolder von Sky. 1 Leistungen von Sky 1.1 Programm und Zusatzdienste 1.1.1 Sky stellt dem Abonnenten das vereinbarte Programmangebot sowie den Zugang zu den verfügbaren Zusatzdiensten (derzeit insb. Sky Select und Sky Select+; bei Empfang der Sky Programme über Kabel gegebenenfalls abweichend, sowie Zweitkarte und Sky Anytime) nach Maßgabe dieser AGB zur Verfügung. Zum Empfang der HD Inhalte ist der Abonnent nur nach Buchung des entsprechenden Sky HD Programmangebotes berechtigt. Sky Abonnenten können auch die einzeln abrufbaren Blue Movie Programme nutzen. Bei Empfang über Kabel ist dieser Service gegebenenfalls nicht verfügbar. Durch diesen (unbefristeten) Rahmenvertrag erwachsen dem Abonnenten keine Kosten, sofern er keine kostenpflichtigen Dienste in Anspruch nimmt. Die Abrufe können telefonisch, online über Internet oder auf jede andere Art erfolgen, die Sky im Bestellzeitpunkt anbietet und sind kostenpflichtig. Sofern nachstehend nicht Abweichendes angeführt ist, gelten für den Abruf von Blue Movie Programmen die vorliegenden AGB entsprechend. Sonderbestimmungen finden sich am Ende dieses Dokuments. Die Nutzung der Sky Programmangebote, der Zusatzdienste sowie der Blue Movie Programme ist dem Abonnenten ausschließlich auf den von Sky zugelassenen Empfangsgeräten (siehe Pkt. 1.2.1) gestattet. 1.1.2 Bei der inhaltlichen Gestaltung sowie Abänderung und Anpassung der einzelnen Kanäle, Programmpakete und Paketkombinationen ist Sky frei, solange der Gesamtcharakter eines Kanals, eines Programmpakets bzw. einer Paketkombination erhalten bleibt. 1.1.3 Der Abonnent erkennt an, dass Sky für den redaktionellen Inhalt der von Sky zur Verfügung gestellten Programmkanäle nicht verantwortlich ist, sofern diese von Dritten veranstaltet werden. Er erkennt darüber hinaus an, dass der Programminhalt von Sportkanälen und –paketen saisonal bedingt bzw. abhängig von der Verfügbarkeit der jeweiligen Programmrechte für Sky variieren kann. 1.1.4 Über Pkt. 1.1.2 hinaus behält sich Sky vor, den Inhalt einzelner Kanäle, Programmpakete und Paketkombinationen abzuändern bzw. anzupassen, wenn und soweit dies aus programmkonzeptionellen bzw. technischen Gründen erforderlich ist. In einem solchen Fall wird Sky den Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens 1 Monat vor Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung, über die bevorstehende Änderung bzw. Anpassung informieren. Der Abonnent ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung bzw. Anpassung zu kündigen. Betrifft die Änderung bzw. Anpassung lediglich einen auch gesondert zu abonnierenden Bestandteil des Gesamtabos, ist der Abonnent nur berechtigt, diesen Bestandteil zu kündigen. Sky wird den Abonnenten auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung zugehen. 1.1.5 Der Abonnent erkennt an, dass die Vervielfältigung ent- oder verschlüsselter Inhalte auf der Festplatte eines Digital-Receivers oder auf einem anderen zugelassenen Speichermedium nur im Rahmen eines bestehenden Abovertrages möglich ist. Nach Beendigung des Abos ist der Abonnent nicht mehr berechtigt, auf die gespeicherten Inhalte/Daten zuzugreifen. 1.1.6 Beim Zusatzdienst Sky Select+ kann sich der Abonnent einzelne Inhalte über die bekannt gegebenen Bestellwege, beginnend mit Bestellung für die ebenfalls gesondert bekannt gegebene Dauer von in der Regel 24 Stunden, freischalten lassen. Die verschlüsselten Sky Select+ Inhalte werden nach einer Initialisierungsphase von ca. 48 Stunden und anschließend in regelmäßigen Abständen auf die Festplatte des für die Nutzung des Sky Select+ zugelassenen Digital-Receivers übertragen. Diese im Hintergrund stattfindende Übertragung ist nur im Stand-by-Betrieb bei Stromzufuhr bzw. bei eingeschaltetem DigitalReceiver und nur bei Wahl eines Sky Kanals gewährleistet. Die Nutzung der Inhalte beinhaltet weder das Recht noch die Möglichkeit, Kopien dieser Inhalte zu erstellen bzw. die Inhalte zu verarbeiten und/oder zu verändern. Der Umfang des Angebotes wird von Sky bestimmt und hängt im Übrigen von der Speicherkapazität des Digital-Receivers des Abonnenten ab; in diesem von Sky zu bestimmenden Umfang ist die Speicherkapazität für die Nutzung der kostenpflichtigen Sky Select+ Inhalte reserviert und steht dem Abonnenten nicht als Speichermedium zur Verfügung. 1.1.7 Bei der Zweitkarte kann der Abonnent bei gleicher Empfangsart zusätzlich zu seinem bereits bestehenden Abo mit einer zweiten Smartcard die Sky Programme auf einem weiteren Receiver und einem zweiten Fernseher empfangen, D.h. der Abonnent erhält hierfür auf Wunsch eine weitere Smartcard und einen Leih-Receiver. Für die Überlassung der Zweitkarte oder eines weiteren Leih-Receivers kann Sky jeweils eine zusätzliche Aktivierungsgebühr oder eine zusätzliche Service- und Gerätepauschale erheben. Der Inhalt der über die Zweitkarte empfangbaren Programme ist abhängig vom Inhalt des bereits bestehenden Abos. Der Abonnent darf die Zweitkarte gemeinsam mit dem bereits bestehenden Abo ausschließlich an der Adresse und in dem Haushalt nutzen, auf die das bereits bestehende Abo angemeldet ist. 1.1.8 Sky Anytime ist auf allen Sky+ HD Festplattenreceivern (im Folgenden „Sky+ Receiver“) mit Satelliten-Empfang (zu einem späteren Zeitpunkt auch mit Kabel -Empfang)verfügbar und stellt ausgewählte Inhalte aus den jeweils vom Abonnenten gebuchten Programmpaketen auf Abruf zur Verfügung. Die jeweiligen Sky Anytime Inhalte werden in regelmäßigen Abständen auf die Festplatte des Sky+ Receivers übertragen. Diese im Hintergrund stattfindende Übertragung ist nur im Stand-by-Betrieb bei Stromzufuhr bzw. bei eingeschaltetem Sky+ Receiver gewährleistet. Die Nutzung der Inhalte beinhaltet weder das Recht noch die Möglichkeit, Kopien dieser Inhalte zu erstellen, bzw. die Inhalt zu verarbeiten und/oder zu verändern. 1.1.9 Für die Inanspruchnahme von Zusatzdiensten (siehe auch Pkt. 1.1.10), die Sky neben den Programmabos anbietet, gelten ergänzend zu den vorliegenden Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen die von Sky jeweils gesondert dafür festgesetzten Bestimmungen. Sky kann jederzeit neue Zusatzdienste einführen. Unentgeltliche Zusatzdienste oder Zusatzdienste, die der Abonnent einzeln bestellt und bezahlt, kann Sky jederzeit wieder einstellen. 1.1.10 Sky kann die Smartcard des Abonnenten für den Empfang von digital ausgestrahlten unentgeltlichen Rundfunkprogrammen (z.B. ORF, ATV etc.) freischalten, soweit dies über die technische Plattform von Sky möglich ist und die rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind („Österreich Freischaltung“). Für Abonnenten, die Sky über ein Kabelnetz empfangen, ist der Empfang der Programme anderer Rundfunkveranstalter nur dann möglich, wenn diese Programme in das betreffende Kabelnetz eingespeist werden. Sky hat keine Verpflichtung, für den Empfang der Programme anderer Rundfunkveranstalter zu sorgen oder den Empfang, in welcher Form auch immer, sicherzustellen. Um die Freischaltung für die Rundfunkprogramme durchführen zu können, hat der Abonnent bei der betreffenden Service-Hotline-Nummer (siehe www.sky.at) anzurufen und die Freischaltung seiner Smartcard zu veranlassen. Mit Beendigung des Abovertrages endet auch die kostenlose Freischaltung dieser Rundfunkprogramme. Österreich-Freischaltung (gilt nur für Sat-Kunden, sofern diese kein CI Plus Modul zur Entschlüsselung der Sky-Programme verwenden): Der Abonnent kann auch nach Kündigung eines Abovertrages binnen 14 Tagen durch Abschluss eines unbefristeten Smartcard-Nutzungsvertrages (in der Folge kurz „Nutzungsvertrag“ genannt) die Rundfunkprogramme empfangen sowie kostenpflichtige Einzelevents, die von Sky angeboten werden, abrufen. Für den Nutzungsvertrag gelten die Bestimmungen der vorliegenden AGB. Der Abonnent hat pro Nutzungsvertrag einmalig eine Bearbeitungsgebühr von € 30,00 (zu Beginn des Nutzungsvertrags) zu bezahlen; die Nutzung der Smartcard ist kostenfrei. Die Smartcard verbleibt im Eigentum von Sky. Nach Beendigung eines Nutzungsvertrages ist die Smartcard binnen 14 Tagen auf Gefahr und Kosten des Abonnenten an Sky zu retournieren. Sky ist berechtigt, den Nutzungsvertrag über die Smartcard außerordentlich zu kündigen, wenn dieser Zusatzdienst nicht mehr angeboten wird. 1.2 Digital-Receiver 1.2.1 Der Abonnent benötigt zum Empfang der Sky Programme ein für die Sky Programmangebote und die Zusatzdienste jeweils zugelassenes, kompatibles Empfangsgerät (DigitalReceiver bzw. Digital-Rekorder, im Folgenden „Digital-Receiver“ genannt). 1.2.2 Soweit der Abonnent mit Abschluss eines Abovertrages einen neuen Digital-Receiver von Sky kauft, leistet Sky Gewähr gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Schadenersatzansprüche sind darüber hinaus nach Maßgabe des Pkt. 5.4 beschränkt. 1.2.3 In Verbindung mit Programmabos bietet Sky ggf. Digital-Receiver oder sonstige Hardware zu reduzierten Preisen zum Kauf an. Die Kaufangebote sind in diesen Fällen untrennbar mit dem Aboabschluss verbunden. Nimmt der Abonnent das Kaufangebot an, bleiben die Geräte bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum von Sky. Das Kaufangebot kann auch an eine Erweiterung eines bestehenden Abovertrages und/oder einen Kündigungsverzicht gebunden sein. Im letztgenannten Fall gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller Programmbeiträge bis zum Ende des Kündigungsverzichts. 1.2.4 Bei einem im Rahmen eines Programmabos von Sky zur Verfügung gestellten LeihDigital-Receiver wird die Auswahl des Gerätes (insb. Hersteller und Farbe) von Sky bestimmt. 1.2.5 Für den Leih-Digital-Receiver leistet Sky in der Weise Gewähr, dass Störungen beim Empfang der Sky Programme oder Zusatzdienste und Schäden des Digital-Receivers, die nicht auf ein Verschulden des Abonnenten zurückzuführen sind, während der Dauer des Vertrages kostenlos beseitigt werden. Der Abonnent hat in diesem Fall das Leihgerät auf eigene Kosten an Sky zur Reparatur oder zum Austausch zu versenden. 1.2.6 Der Abonnent ist verpflichtet, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Abovertrages (unabhängig ob ordentlich oder außerordentlich gekündigt oder auf sonstige Weise beendet), einen Leih-Digital-Receiver auf eigene Kosten und Gefahr an Sky zurückzusenden. Kommt der Abonnent dieser Verpflichtung nicht nach, so ist Sky berechtigt nach eigener Wahl bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe als pauschalen Schadensersatz eine monatliche, angemessene Nutzungsentschädigung für den Leih-Digital-Receiver oder aber nach fruchtloser Fristsetzung zur Rückgabe mit Ablehnungsandrohung Schadenersatz entsprechend dem Wert des Leih-Digital-Receivers zu fordern. Gibt der Abonnent den Leih-Digital-Receiver nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurück, behält sich Sky vor, entsprechenden Schadenersatz geltend zu machen. Es ist beiden Parteien unbenommen geltend zu machen, dass ein höherer, niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. 1.2.7 Sky behält sich vor, die Software eines Digital-Receivers oder darauf gespeicherte Daten jederzeit kostenfrei zu aktualisieren. In diesem Zusammenhang kann es zum Verlust bzw. zur Löschung von Daten/Inhalten, die der Abonnent im Digital-Receiver gespeichert hat, kommen. 1.2.8 Alternativ zur Rückgabe gem. Pkt. 1.2.6 hat der Abonnent die Möglichkeit, binnen 14 Tagen nach Beendigung eines Abovertrages den jeweiligen Leih-Digital-Receiver käuflich zu erwerben (Preis variiert je nach Receivermodell). Wird dem Abonnenten allenfalls bei Aboabschluss ein Leih-Digital-Receiver mit externer Festplatte überlassen, ist die Festplatte von der Kaufoption gem. Pkt. 1.2.8 ausgenommen. 1.3 CI Plus Modul 1.3.1 Soweit vorrätig kann der Abonnent statt des unter Pkt. 1.2.4 genannten Leih-Receivers während der Dauer seines Abovertrages von Sky bis zur Beendigung seines Programmabonnements ein CI Plus Modul leihen. Das CI Plus Modul wird dem Abonnenten unentgeltlich zum Gebrauch überlassen. Die Pkte 1.2.5 und 1.2.6 gelten entsprechend. Pkt. 1.2.8 gilt nicht, da die Kaufoption nicht für das CI Plus Modul gegeben ist. 1.3.2 Sky leistet in der Weise Gewähr, dass das CI Plus Modul geeignet ist, die Sendesignale von Sky zu entschlüsseln. Sky bietet jedoch keine Gewähr, dass die Sky Programminhalte über das CI Plus Modul in Verbindung mit einem vom Abonnenten bereit gestellten CI Plus Empfangsgerät empfangen oder vollumfänglich genutzt werden können. Soweit der Abonnent die Sky Programminhalte über das CI Plus Modul nicht empfangen oder vollumfänglich nutzen kann, berechtigt ihn das nicht zu einer Kündigung des Abovertrages. 1.3.3 Soweit Sky aus rechtlichen Gründen verpflichtet ist, den Vertrieb von CI Plus Modulen einzustellen, hat Sky das Recht, das CI Plus Modul gegen einen Digital-Receiver auszutauschen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sky Österreich GmbH (Fassung 18.10.2011) 1.4 Smartcard 1.4.1 Für den Programmempfang wird dem Abonnenten von Sky, vom jeweiligen Kabelnetzbetreiber oder vom Betreiber der Satellitenplattform für den Zeitraum, in dem ein aufrechter Abovertrag besteht, eine Smartcard, bzw. bei Nutzung der Zweitkarte eine weitere Smartcard, überlassen. Die Smartcards berechtigen den Abonnenten nur zum Empfang der vertragsgemäßen Programmangebote an der von ihm bei Vertragsschluss angegebenen Adresse und in dem Haushalt, auf den das Abo angemeldet ist. Der Abonnent darf die Smartcard nur zum Programmempfang über ein mit einem einzelnen Leih-Digital-Receiver kombiniertes, in demselben Haushalt befindliches TV-Endgerät nutzen. Die gleichzeitige Nutzung mehrerer Digital-Receiver mit nur einer Smartcard oder die Verteilung der Verschlüsselungsinformationen der Smartcard über ein Netzwerk (z.B. (W)LAN, VPN, Internet) ist unzulässig, sofern nichts Anderes vertraglich mit Sky vereinbart ist. Der Abonnent erwirbt kein Eigentum an den Smartcards und dem Leih-Digital-Receiver. Wird eine Smartcard von einem Dritten, das ist bei Kabelempfang der jeweilige Betreiber des Kabelnetzes oder bei Satellitenempfang der Anbieter der Satellitenplattform, überlassen, gelten zusätzlich die Vertragsbedingungen dieses Dritten. 1.4.2 Der Abonnent ist berechtigt, seine Smartcard durch das Kundencenter für den Abruf von Blue Movie Programmen sperren zu lassen. Für die Nutzung von Sky Select+ ist nur eine gesondert für diesen Zusatzdienst aktivierte Smartcard zu verwenden. Die Smartcard ist gemäß der Bedienungsanleitung, die dem Digital-Receiver beiliegt, zu aktivieren. 1.4.3 Jede Modifikation oder Manipulation an einer Smartcard durch den Abonnenten ist unzulässig. Der Abonnent ist verpflichtet, Sky über alle Schäden an einer durch Sky bereit gestellten Smartcard oder deren Verlust unter den bekannt gegebenen Telefonnummern unverzüglich zu unterrichten. Diese Pflicht trifft ihn auch, wenn sonstige Empfangsstörungen auftreten und diese länger als drei Tage andauern. 1.4.4 Der Abonnent ist verpflichtet, die Smartcards spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Vertrages (unabhängig ob er ordentlich oder außerordentlich gekündigt oder auf sonstige Weise beendet) auf eigene Kosten und Gefahr an Sky zurückzusenden. Im Fall einer während des Gewahrsams des Abonnenten eingetretenen und von ihm zu vertretenden Beschädigung oder bei einem von ihm zu vertretenden Verlust der Smartcard hat der Abonnent Schadensersatz in der Höhe von € 35,00 zu leisten. 1.4.5 Sky kann verlangen, dass die überlassene Smartcard ausschließlich in Verbindung mit einem der Smartcard zugeordneten Digital-Receiver verwendet wird. 2 Obliegenheiten, allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Abonnenten 2.1 Programm und Zusatzdienste 2.1.1 Dem Abonnenten obliegt die Bereitstellung eines Anschlusses an ein digitales Kabelnetz oder an eine digitaltaugliche Satellitenempfangsanlage (Ausrichtung auf die von Sky vorgegebene Satellitenposition), mit dem oder der das Programmangebot von Sky empfangen werden kann. Die ggf. anfallenden Kosten und Gebühren sind vom Abonnenten zu tragen. Dem Abonnenten obliegt die Bereitstellung und Installation des zum Programmempfang zugelassenen und kompatiblen Digital-Receivers, der zum Programmempfang kompatiblen Endgeräte (TV, Display, VCR etc.) sowie die Einrichtung eines persönlichen PIN-Codes gemäß der Bedienungsanleitung, die dem Digital-Receiver beiliegt. Für den Empfang von HD Programmangeboten hat der Abonnent einen zum HD Empfang geeigneten Digital-Receiver bereitzustellen. 2.1.2 Der Abovertrag berechtigt den Abonnenten ausschließlich zur privaten Nutzung der Sky Angebote. Der Abonnent ist insbesondere nicht berechtigt, jegliche Inhalte der Sky Angebote öffentlich vorzuführen oder zugänglich zu machen z.B. durch den Upload in sog. File- bzw. Streaming-Sharing Systeme, bzw. kommerziell, z. B. für Internet-Ticker bzw. SMS Dienste, zu nutzen. Bei einer öffentlichen Vorführung und/oder öffentlichen Zugänglichmachung und/oder kommerziellen Verwertung der Angebote verstößt der Abonnent nicht nur gegen vertragliche Pflichten gegenüber Sky, sondern verletzt gegebenenfalls auch die Rechte Dritter an den Inhalten und hat daher auch mit der Geltendmachung von Ansprüchen durch Sky sowie Dritte zu rechnen. In dem Fall, dass der Abonnent eine Smartcard entgegen o.g. Bestimmung zur öffentlichen Vorführung von Sky-Angeboten nutzt (insbesondere im Gastronomiesektor), ist Sky berechtigt, vom Abonnenten eine Vertragsstrafe in Höhe von € 2.500,00 pro Verstoß zu fordern. Dies gilt sinngemäß auch für den Fall, dass der Abonnent seine Smartcard außerhalb des Haushalts nutzt, für den das Abo angemeldet wurde. Darüber hinaus behält sich Sky den Ersatz weiterer durch die missbräuchliche Nutzung der Smartcard und des Leih-Digital-Receivers entstandener Schäden vor. In jedem Fall bleibt Sky die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinaus gehenden Schadenersatzes vorbehalten. Darüber hinaus ist Sky berechtigt, bei unberechtigter öffentlicher Vorführung die Zurverfügungstellung der Sky-Angebote so lange einzustellen, bis der Abonnent glaubhaft macht, dass er seine Smartcard nur mehr entsprechend des Umfangs seiner Nutzungsberechtigung (Privatnutzung) gebraucht (Abgabe einer Unterlassungserklärung). 2.1.3 Der Abonnent ist verpflichtet, die Maßgaben des Jugendschutzes (insbesondere kostenpflichtige Einzelabrufe von Blue Movie Programmen) einzuhalten. Insbesondere muss der Abonnent hierzu sicherstellen, dass die digitale Vorsperre nicht durch unzulässige Maßnahmen aufgehoben wird und dass kein Unbefugter Zugang zu seinem persönlichen PIN-Code hat. Der Abonnent darf Jugendlichen unter 18 Jahren keinen Zugang zu vorgesperrten Filmen gewähren. Sollte Sky begründeten Verdacht haben, dass Unbefugte (zB. Minderjährige) über den Anschluss des Abonnenten Zugang zu vorgesperrten Leistungen, insbesondere den Blue Movie oder sonstigen Programmen haben, kann Sky dem Abonnenten die Möglichkeit zur Nutzung dieser Leistungen einschränken oder bis auf weiteres einstellen. Sky weist darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen gegebenenfalls von Amts wegen strafrechtlich verfolgt werden kann. 2.1.4 Eine nach Vertragsabschluss eintretende Änderung der bei Vertragsschluss anzugebenden Daten (insbesondere Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Abonnenten ist Sky unverzüglich mitzuteilen. Bei Änderung der Bankverbindung hat der Abonnent Sky hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und unaufgefordert eine entsprechende Einzugsermächtigung zu erteilen. 2.2 Digital-Receiver und Smartcard 2.2.1 Der Abonnent ist nicht berechtigt, eine Smartcard oder einen Leih-Digital-Receiver Dritten zu überlassen (auch nicht zu Reparaturzwecken) oder eine Smartcard oder LeihDigital-Receiver zum Empfang des Angebotes über einen Kabelanschluss bzw. eine Satellitenempfangsanlage außerhalb seines privaten Haushalts (siehe Pkt. 1.4.1) zu verwenden, sofern nicht anders vertraglich mit Sky vereinbart. Die Smartcard oder der Leih- DigitalReceiver dürfen nicht zum Empfang des Angebotes außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky (derzeit Österreich und Deutschland) genutzt werden. Die Öffnung des Gehäuses sowie jede unberechtigte Modifikation an der Software oder Hardware eines Leih-Digital-Receivers ist unzulässig. Der Abonnent ist verpflichtet, Sky über alle Schäden an einem Leih-Digital-Receiver nebst Zubehör oder dessen Verlust unter den bekannt gegebenen Telefonnummern unverzüglich zu unterrichten. Die gleiche Pflicht trifft ihn, wenn sonstige Empfangsstörungen auftreten und diese länger als drei Tage andauern. 3 „Mein Postfach“/Login 3.1 Sky ist berechtigt, die vertragsrelevante und vertragswirksame Kommunikation, wie z.B. Vertragsbestätigung und weitere Kundeninformationen (im Folgenden „Dokumente“ genannt) rechtsverbindlich in elektronischer Form über das Online- Kundencenter auf www. sky.at in der Rubrik „Mein Postfach“ (im Folgenden „Postfach“ genannt) dem Abonnenten zur Verfügung zu stellen. D.h. der Abonnent kann sich die Unterlagen online ansehen, herunterladen, ausdrucken bzw. auf dem eigenen PC speichern. Der Abonnent kann die Nutzung des Postfachs jederzeit telefonisch oder online im Kundencenter auf www.sky.at deaktivieren. Nach Deaktivierung werden die Dokumente postalisch zugesendet. Sky behält sich vor, in diesem Fall für den Versand der Dokumente eine angemessene Vergütung zu erheben. Der Abonnent verzichtet durch die Nutzung des Postfachs nach Maßgabe dieser Bedingungen ausdrücklich auf den postalischen Versand der elektronisch hinterlegten Dokumente. Auch bei Nutzung des Postfachs ist Sky berechtigt, die elektronisch hinterlegten Dokumente weiterhin postalisch oder auf andere Weise dem Abonnenten zuzustellen, wenn dies gesetzliche Vorgaben erforderlich machen oder es aufgrund anderer Umstände (z.B. des vorübergehenden Ausfalls des Postfachs) zweckmäßig ist. Der Abonnent verpflichtet sich, die neu für ihn im Postfach auf diese Weise hinterlegten Dokumente regelmäßig, spätestens alle 14 Tage, zu prüfen. Sky stellt die Unveränderbarkeit der Daten im Postfach sicher, sofern die Dokumente innerhalb des Postfachs gespeichert oder aufbewahrt werden. Sky ist berechtigt, die im Postfach abgelegten Nachrichten und sonstige Inhalte nach einem Zeitraum von einem Jahr ohne Rückfrage zu löschen. Soweit der Abonnent seine E-MailAdresse mitgeteilt und die entsprechende Nutzungsberechtigung erteilt hat, wird er von Sky über einen Benachrichtigungsservice via Email über neu eingegangene Dokumente in seinem Postfach informiert. 3.2 Login: Für den Zugang zum Postfach ist eine einmalige Anmeldung des Abonnenten erforderlich. Die Anmeldung über die Internetseite www.sky.at erfolgt bei der Erstanmeldung über die dem Abonnenten von Sky zugeteilte Kundennummer und die Sky Geheimzahl (vom Kunden zu setzen). Bei allen weiteren Anmeldungen kann dies wiederum über die Kundennummer oder auch optional über eine vom Abonnenten zu wählende LoginKennung sowie über ein Sky Passwort (Sky Geheimzahl oder selbst gewähltes Passwort) erfolgen. Bei der Gestaltung seiner Login-Kennung darf der Abonnent nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte, usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Abonnent, keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte darzustellen. Der Abonnent verpflichtet sich, von Sky zum Zwecke des Zugangs zum Postfach vergebene Passwörter streng geheim zu halten und Sky unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. 4 Vergütungsregelungen 4.1 Den festgelegten monatlichen Abobeitrag und sonstige Beiträge zahlt der Abonnent im Voraus an Sky. Dies gilt ungeachtet einer etwaigen (vorläufigen) Einstellung der Zurverfügungstellung der Sky Angebote im Fall unberechtigter öffentlicher Vorführung gemäß Pkt. 2.1.2 Zusätzlich hat der Abonnent ggf. den Kaufpreis für den Digital-Receiver, für die Smartcard ggf. eine einmalige Kaution sowie bei Aboabschluss gegebenenfalls vereinbarte Aktivierungs- bzw. Bereitstellungsgebühren für das Programmabo und/oder den Zugang zu den Zusatzdiensten zu leisten. Die unaufgeforderte Rückgabe einer Smartcard oder eines Leih-Digital-Receivers vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. die nicht ordnungsgemäße Beendigung des Abos entbindet den Abonnenten nicht von der Zahlungspflicht der vertraglich vereinbarten monatlichen Beiträge. 4.2 Die Gebühren für die abgerufenen Sky Select bzw. Blue Movie Programme sowie die Inhalte von Sky Select+ werden zum Bestellzeitpunkt des jeweiligen Angebots zur Zahlung fällig. Der Abonnent haftet in voller Höhe für die Vergütung der Inhalte, die unter seiner persönlichen Geheimzahl bestellt wurden, solange er diese nicht gesperrt hat. Dies gilt nicht, wenn ein Dritter Dienste bestellt, ohne dass der Abonnent dies zumindest fahrlässig ermöglicht hat. Bei telefonischer Bestellung der Sky Select bzw. Blue Movie Programme und Sky Select+ Inhalte ist Sky berechtigt, für den Bestellvorgang Beiträge zu erheben (maximal 0,49 Euro pro Minute). 4.3 Die Zahlungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung, insbesondere der Abobeiträge, der Sky Select/Select+ sowie Gebühren für den Abruf von Blue Movie Programmen, erfolgen im Bankeinzugsverfahren. Der Einzug der Sky Select/Sky Select+ bzw. Blue Movie Gebühren erfolgt mindestens ein Mal monatlich zu Beginn des Folgemonats. Wird ein Bankeinzug durch einen vom Abonnenten zu vertretenden Umstand zurückgerufen, ist Sky berechtigt vom Abonnenten ein Bearbeitungsentgelt in der Höhe von € 10,00 pro Rückbuchung einzuheben, sowie den Bearbeitungsaufwand, den die Bank Sky vorschreibt, zu verrechnen. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist Sky berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu verrechnen. Für Mahnungen infolge Zahlungsverzugs verrechnet Sky dem Abonnenten die angefallenen, notwendigen, zweckdienlichen und angemessenen Spesen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Ungeachtet dessen verpflichtet sich der Abonnent, soweit die Einforderung der ausstehenden Beiträge durch ein von Sky beauftragtes Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt erfolgt, die Kosten, welche zur zweckent Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sky Österreich GmbH (Fassung 18.10.2011) sprechenden Betreibung oder Einbringung notwendig waren, zu ersetzen. Der Kostenbetrag (inkl. Umsatzsteuer, exkl. Barauslagen wie z. B. Porto etc.) für eine einzelne Leistung eines Inkassobüros bzw. eines Rechtsanwalts darf 50% der mit dieser Leistung eingeforderten Beiträge nicht überschreiten. 4.4 Sky kann die vom Abonnenten zu zahlenden Abobeiträge entsprechend erhöhen, wenn sich die extern verursachten Technik-, Service- oder Lizenzkosten für die Bereitstellung des Programms bzw. der Inhalte erhöhen. Eine Erhöhung muss dem Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens 1 Monat im Voraus mitgeteilt werden. Der Abonnent ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung bzw. Erhöhungen zehn Prozent oder mehr des ursprünglichen Abopreises ausmachen. Die Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung zugehen. Sky wird den Abonnenten auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt. 4.5 Sky behält sich vor, bei einer zulässigen Änderung gemäß Pkt. 1.1.4 die Abobeiträge abweichend von Pkt. 4.4 entsprechend, d.h. im Verhältnis der Kostenänderung zu den Gesamtkosten anzupassen. In diesem Falle wird Sky den Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens 1 Monat vor Wirksamwerden der Preisänderung über diese informieren. Der Abonnent ist berechtigt, das Abo zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung schriftlich zu kündigen. Sky wird den Abonnenten auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. 5 Leistungsstörungen/Haftung/Rücktritt 5.1 Der Abonnent ist berechtigt, bei einem vollständigen oder teilweisen Programmausfall die Abobeiträge entsprechend der Schwere der Störung anteilig zu mindern, soweit der Abonnent und seine Erfüllungsgehilfen (insb. Kabelnetzbetreiber) den Ausfall nicht zu vertreten haben. Eine solche Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Programmausfall im Verhältnis zur Gesamtleistung nur geringfügig ist. Als geringfügig in diesem Sinne gelten Unterbrechungen, die in der Summe pro Kalenderjahr nicht mehr als 60 Stunden je einzelnem Kanal ausmachen. Bei einem vollständigen Programmausfall ist jedoch jede durchgehende Unterbrechung von mehr als 24 Stunden ab Beginn der 25. Stunde nicht mehr geringfügig, ungeachtet der Summe der Unterbrechungen im jeweiligen Kalenderjahr. Kein Programmausfall liegt vor, wenn der Abonnent seinen Obliegenheiten gemäß Pkt. 2.1.1 nicht nachkommt. 5.2 Pkt. 5.1 gilt entsprechend, wenn durch Softwareaktualisierungen auf dem Digital-Receiver oder der Smartcard ein Programmempfang vorübergehend nicht möglich ist. 5.3 Solange der Kunde die Rundfunkprogramme gem. Pkt. 1.1.10 kostenfrei bezieht, haftet Sky nicht für Programmausfälle und Programmstörungen. 5.4 Sollte durch einen vom Abonnenten nicht zu vertretenden Umstand der Empfang von Sky Select und Blue Movie Programmen bzw. Select+ Inhalten unmöglich sein, hat der Abonnent ungeachtet der Dauer der Unterbrechung einen Anspruch auf Rückerstattung bzw. Gutschrift der Gebühren für Sky Select und Blue Movie Programmen bzw. Sky Select+. Sky haftet nicht für mögliche Schäden, die dem Abonnenten durch den Betrieb oder die Installation eines von Sky zugelassenen Digital-Receivers entstehen, insbesondere an den ihm gehörenden Waren und Einrichtungsgegenständen sowie sonstigen Gegenständen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs die Einwirkungen sind. Jegliche Haftung von Sky für den möglichen Verlust bzw. die reparaturbedingte Löschung von Daten/Inhalten auf dem Digital-Receiver, insbesondere bei der Erbringung von Gewährleistung oder im Rahmen der Aktualisierung von Software, ist ausgeschlossen. 5.5 Sky haftet für Schäden aus Vertragsverletzungen nur bei grob fahrlässigem und vorsätzlichem Verhalten. Für das Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen haftet Sky wie für eigenes Verhalten. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von Sky oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung nicht eingeschränkt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gegen Sky oder Dritte bleiben unberührt. 5.6 Die Haftung der Vertragsparteien richtet sich im Übrigen nach den sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. 5.7 Eine außerordentliche Kündigung seitens des Abonnenten wegen eines vollständigen Programmausfalls ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn die Unterbrechung nicht mehr als 14 Tage ununterbrochen andauert. Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich nicht um den Zeitraum der Unterbrechung. 5.8 Ist Sky aufgrund von programmkonzeptionellen bzw. technischen Gründen nicht mehr in der Lage, dem Abonnenten einzelne Kanäle, Programmpakete oder Programmkombinationen zur Verfügung zu stellen, ist Sky mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen berechtigt, den Abovertrag für die betroffenen einzelnen Kanäle, Programmpakete oder Programmkombinationen außerordentlich zu kündigen. 5.9 Sky ist nicht verantwortlich für Störungen bzw. Unterbrechungen der geschuldeten Leistungen aufgrund von höherer Gewalt, d.h. für Umstände die nicht dem Einflussbereich von Sky unterliegen. Dies sind z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer und andere Naturkatastrophen sowie Handlungen bzw. Unterlassungen von Telekommunikationsanbietern, Stromversorgern bzw. ganz allgemein dritter Dienstleistungsanbieter. 6 Datenschutz 6.1 Es gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere das Datenschutzgesetz DSG 2000 in seiner jeweils gültigen Fassung. Sky verarbeitet die Vertragsdaten des Abonnenten für Zwecke der Vertragsabwicklung, für Zwecke der Bonitätsprüfung und (mit Ausnahme der Ausweis- und Bankdaten) für eigene Marktforschungs- und Marketingzwecke, soweit dies schon von Gesetzes wegen zulässig ist oder soweit der Abonnent der Verarbeitung zugestimmt hat. Die vom Abonnenten angegebenen personenbezogenen Daten sowie Daten über Art und Häufigkeit ihrer Nutzung der von Sky erbrachten Leistungen werden von Sky, sowie ggf. Entsprechend den jeweils geschlossenen Vertragsverhältnissen von der Axel Springer AG, Axel-Springer- Platz 1, D-20350 Hamburg erhoben gespeichert und genutzt, soweit dies für die Durchführung der Verträge, insbesondere für den Betrieb des Kundenservices sowie der Vergütungsabrechnung erforderlich ist und für Zwecke der Auftragsdatenverarbeitung an beauftragte Unternehmen übermittelt. Wünscht der Abonnent eine Freischaltung seiner Smartcard für den Empfang der ORF-Programme leitet Sky seine Daten an die Gebühren Info Service GesmbH (GIS) weiter. Diese überprüft anhand der Daten, ob eine aufrechte Rundfunkbewilligung besteht. Die Datenübermittlung an die GIS ist unabdingbare Voraussetzung für die Freischaltung der ORF-Programme. 6.2 Sofern der Abonnent für die Nutzung der Sky Select – bzw. Sky Select+ Inhalte einen Nachweis über Einzelbuchungen wünscht, kann er dies schriftlich bei Sky beantragen. 7 Vertragsabschluss/Mindestvertragslaufzeit/Kündigung 7.1 Der Abovertrag hat eine unbefristete Laufzeit. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate und beginnt mit Freischaltung der Smartcard. Die Freischaltung erfolgt in der Regel durch telefonische Aktivierung durch den Abonnenten, bzw. bei Buchung einer Installationsdienstleistung durch den Installateur im Auftrag des Abonnenten. Die Freischaltung erfolgt jedoch automatisch spätestens 7 Tage nach Vertragsabschluss, wenn das Abo im Fachhandel abgeschlossen wird und spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss bei Abschluss über alle sonstigen Vertriebswege (Online, Telefon, Haustür). Der Aktivierungsvorgang der Smartcard kann bei einzelnen Kabelnetzbetreibern variieren. Eine automatische Freischaltung erfolgt jedoch nicht bevor Sky dem Abonnenten die für den Programmempfang erforderlichen Geräte (z.B. Smartcard und ggf. Digital-Receiver) zur Verfügung gestellt hat. Das Abo kann jeweils alle 12 Monate unter Einhaltung einer 2-monatigen Frist zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Die Mindestvertragslaufzeit aller Abos umfasst den Monat der Freischaltung (anteilig) zuzüglich 12 Kalendermonate. Sofern es nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu einer Erhöhung der Preise kommt, wird Sky den Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens 1 Monat, bevor die Preiserhöhung eintritt über die Preiserhöhung informieren. Der Abonnent ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung hin zu kündigen. Sky wird den Abonnenten auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Preisänderung zugehen. Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt. 7.2 Der Abonnent kann im Rahmen der zulässigen Kombinationsmöglichkeiten jeweils zum nächsten Monatsersten – die Mindestvertragslaufzeit beginnt neu zu laufen – auf eine mindestens gleichwertige Paketkombination wechseln. Die jeweils möglichen Paketkombinationen können den Kommunikationsmedien von Sky (wie zB. im Internet) entnommen werden. Darüber hinaus ist der Abonnent jederzeit berechtigt, ein Upgrade (Erweiterung) seines Aboumfangs vorzunehmen. Ein Downgrade (Verkleinerung) des Aboumfangs ist nur nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zulässig. Sofern der Abonnent von der Möglichkeit der Reduktion des Aboumfangs Gebrauch macht, beginnt mit Wirksamkeit der Reduktion die Mindestvertragslaufzeit neu zu laufen. 7.3 Der Abonnent hat bei aufrechtem Abovertrag jederzeit die Möglichkeit Extras, wie z.B. einzelne Programmkanäle – soweit angeboten - zu den jeweils gültigen Bedingungen zu abonnieren. Für diese gelten die vorliegenden AGB entsprechend, soweit nicht an anderer Stelle Abweichendes vereinbart wurde. 7.4 Ist der Abonnent mit der Zahlung der Abobeiträge oder mit sonstigen Zahlungsverpflichtungen nicht nur geringfügig in Zahlungsverzug, so kann Sky trotz Fortdauer der Zahlungsverpflichtung die Sehberechtigung bis zur vollständigen Nacherfüllung des Zahlungsverzuges entziehen und/oder die Inanspruchnahme weiterer Leistungen (Sky Select bzw. Sky Select+ sowie Blue Movie Abrufe) verweigern. Das Recht zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzug oder aus einem anderen wichtigen Grund bleibt neben dem Recht zum Entzug der Sehberechtigung unberührt. Als ein wichtiger Grund gilt auch die unberechtigte öffentliche Vorführung gemäß Pkt. 2.1.2. Kündigt Sky das Abo nach entsprechender Abmahnung im Fall sonstiger Leistungspflichtverletzungen des Abonnenten oder Fristsetzung zur Nacherfüllung im Fall des Zahlungsverzugs, ist der Abonnent zur Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes statt der Leistung in Höhe der Abobeiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin abzüglich einer fünfprozentigen Abzinsung verpflichtet. Den Parteien bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein höherer, niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Die Haftung der Vertragsparteien richtet sich im Übrigen nach den sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Macht Sky von seinem oben genannten Kündigungsrecht Gebrauch, ist Sky bei einem Receiver- oder Hardwarekauf im Sinne der Pkt. 1.2.3 berechtigt, vom Kaufvertrag über das Gerät zurückzutreten und das Eigentumsrecht geltend zu machen. Kommt der Abonnent seiner Pflicht zur Rückgabe des Digital-Receivers nicht nach, so gelten die Bestimmungen des Pkt. 1.2.6 entsprechend. Ein bereits bezahlter Kaufpreis wird auf das Nutzungsentgelt bzw. den Schadenersatz angerechnet; übersteigt der Kaufpreis das Nutzungsentgelt, wird er nach Rückgabe des Digital-Receivers auf offene Programmbeiträge sowie andere offene Beträge angerechnet. 7.5 Sofern der Abonnent bei Vertragsabschluss eine E-Mail-Adresse angegeben hat, ist Sky berechtigt, dem Abonnenten vertragsrelevante Informationen an seine E-Mail- Adresse zu senden. 8 Übertragung an Dritte 8.1 Sky ist berechtigt, die Zahlungsansprüche gegen den Abonnenten sowie sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Abovertrag (inkl. dem Rahmennutzungsvertrag für den Bezug der Blue Movie Programme) ohne Zustimmung des Abonnenten an Dritte zu übertragen. Im Falle der Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten ist der Abonnent berechtigt, den Abovertrag (und damit den Rahmennutzungsvertrag für den Bezug der Blue Movie Programme) auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Übertragung zu kündigen. 8.2 Der Abonnent darf seine Rechte und Pflichten aus dem Abovertrag (und dem Rahmennutzungsvertrag für den Bezug der Blue Movie Programme) nicht ohne Genehmigung von Sky an Dritte übertragen. 9 Schlussvereinbarungen 9.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. 9.2 Sky kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sky Österreich GmbH (Fassung 18.10.2011) der Abonnent der Änderung nicht innerhalb der von Sky gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Sky weist den Abonnenten in der Änderungsankündigung auf diesen Umstand hin. Sonderbestimmungen für den Abruf von kostenpflichtigen Blue Movie Programmen Spartickets: Die einzelnen Blue Movie Dienste sind kostenpflichtig. Der Kunde kann sog. Spartickets erwerben. Mit dem Erwerb erhält er ein Guthaben für eine bestimmte Anzahl von Blue Movie Diensten. Anzahl der Dienste und Preis der Spartickets richten sich nach den zum Abrufzeitpunkt gültigen Bedingungen von Sky. Stellt Sky den Dienst Blue Movie ein, enden alle Rechtsansprüche des Abonnenten auf Bezug der Blue Movie Dienste. Sky wird die Einstellung mindestens 3 Monate im Voraus bekannt geben. Sky erstattet dem Abonnenten außerdem ein Guthaben aus Spartickets, die er vor Bekanntgabe der Einstellung erworben hat. Guthaben aus Spar-tickets, die der Kunde nach rechtzeitiger Bekanntgabe der Einstellung erworben hat, verfallen. Datenschutz: Hinsichtlich des Datenschutzes findet das Datenschutzgesetz 2000 (DSG) Anwendung. Die vom Kunden angegebenen personenbezogenen Daten sowie Daten über Art und Häufigkeit seiner Nutzung der von Sky erbrachten Leistungen werden entsprechend den jeweils geschlossenen Vertragsverhältnissen von Sky, erhoben, gespeichert, genutzt, soweit dies für die Durchführung der Verträge, insbesondere für den Betrieb der von Sky betriebenen Blue Movie Hotline und des Sky Service sowie für die Abrechnungen erforderlich ist, und für eine Auftragsdatenverarbeitung konzernintern oder an beauftragte Unternehmen übermittelt. Sky erstellt dem Kunden für die Nutzung von Blue Movie eine summarische Abrechnung, die eine Einzelnutzung nicht erkennen lässt. Sofern der Kunde einen Einzelnachweis wünscht, kann er dies schriftlich bei Sky beantragen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sky Österreich GmbH (Fassung 24.11.2011) Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von „Sky Go“ (Fassung 30.11.2011) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die Nutzung des Dienstes „Sky Go“ der Sky Österreich GmbH, Schönbrunner Straße 297/2, 1120 Wien (im Folgenden„Sky“). Sky Go bietet eine zusätzliche Zugangsmöglichkeit zum Sky Abonnementvertrag (im Folgenden „Hauptabo“) und kann ausschließlich in Verbindung mit dem Abschluss eines Hauptabos gebucht oder zu einem bereits bestehenden Hauptabo hinzugebucht werden.Für die Nutzung von Sky Go schließt der Abonnent eine Nutzungsvereinbarung (im Folgenden „Sky Go-Abo“) mit Sky zu den nachfolgenden AGB ab. Die Nutzungsvereinbarung ergänzt den Sky Abovertrag Soweit im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hauptabos. Sky Go umfasst zusätzliche technische Zugangswege (im Folgenden „Dienste“) zum bereits gebuchten Sky Programm des Hauptabos (die einzelnen Wege werden insgesamt im Folgenden „Dienste“ genannt). Zum Beispiel hat der Abonnent hat mit Sky Go die Möglichkeit Sky Programme über einen Computer abzurufen oder er kann über weitere Endgeräte wie zum Beispiel das iPad, das iPhone, das iPad Touch oder die Xbox 360 jeweils einen zusätzlichen Zugang zu den im Rahmen des Hauptabos gebuchten Programmen erhalten. Der Inhalt der über Sky Go empfangbaren bzw. abrufbaren Programme ist jeweils abhängig vom Inhalt des Hauptabos und vom jeweiligen Empfangsgerät. Bei Buchung der Sky HD-Sender oder des Sky Angebots Zweitkarte im Hauptabo erhält der Abonnent automatisch nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Berechtigung zur Nutzung der Dienste (siehe unten Ziffer 5). A. ALLGEMEINE REGELUNGEN ZUR NUTZUNG DER DIENSTE 1 Leistungen von Sky 1.1 Zur Nutzung der Dienste sind ausschließlich Abonnenten berechtigt, die übereinaufrechtes und aktives Hauptabo über den Empfang der Sky Programmpakete mit Sky geschlossen haben. Dem Hauptabo muss die jeweils gültige Sky Programm- und Preisstruktur zugrunde liegen. Die Informationen zur Sky Programm- und Angebotsstruktur sind u.a. der Website von Sky unter sky.at zu entnehmen. 1.2 Die jeweiligen für den Abonnenten im Rahmen von Sky Go nutzbaren Dienste richten sich zum einen nach den Paketen, welche der Abonnent im Rahmen seines Hauptabos gebucht hat, und zum anderen nach dem jeweiligen Empfangsgerät. Es gilt folgende Buchungslogik für Sky über Sky Go: • Abonnenten, die im Rahmen des Hauptabos das Film Paket gebucht haben, können die jeweils für das jeweilige Empfangsgerät verfügbaren Inhalte des Film Pakets über einen Computer, ein iPad, sowie die Xbox 360 abrufen. • Abonnenten, die im Rahmen des Hauptabos das Sport Paket gebucht haben, können über die Xbox 360, das iPad und das iPhone die Inhalte des Sport Paketes empfangen sowie über einen Computer die Inhalte der Sport Paketes abrufen. • Abonnenten, die im Rahmen des Hauptabos das Fußball Bundesliga Paket gebucht haben, können über die Xbox 360 und das iPad die Inhalte des Fußball Bundesliga Pakets abrufen. • Abonnenten, die im Rahmen des Hauptabos HD-Sender gebucht haben, können über das iPad Inhalt der HD-Sender nutzen. 1.3 Zur Nutzung von Sky Go sind grundsätzlich folgende Endgeräte zugelassen: Computer, iPhone, iPad, iPod touch und Xbox 360. Die für die Nutzung von Sky Go einsetzbaren Endgeräte müssen bei Sky registriert werden. Es können maximal bis zu vier Endgeräte gleichzeitig registriert werden. Die Liste der registrierten Endgeräte kann in bestimmten Zeitabständen zurückgesetzt werden. Die Dienste können auf bis zu zwei Endgeräten gleichzeitig genutzt werden. In diesem Zusammenhangdürfen nur die von Sky ausdrücklich für die gleichzeitige Nutzung zugelassenen Endgeräte genutzt werden. Sky kann die zugelassenen Endgeräte jederzeit austauschen bzw. die Anzahl der zugelassenen Endgeräte erweitern oder reduzieren. Über die jeweils von Sky für die gleichzeitige Nutzung zugelassenen Endgeräte kann sich der Abonnent unter den Sky Internetseiten www.sky.at oder www.skygo.sky.at informieren. 1.4 Sky behält sich vor, den Inhalt der Dienste zu verändern, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen, wie z.B. bei Rechteverlust oder dem Erwerb neuer Rechte oder aus technischen Gründen erforderlich ist. In einem solchen Fall wird Sky den Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderung, über die bevorstehende Änderung informieren. Das gleiche gilt, falls eine veränderte technische Realisierung Einfluss auf die notwendigen Systemvoraussetzungen des Abonnenten haben sollte. 1.5 Außerdem ist Sky berechtigt, Dienste jederzeit abzustellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Download der Sky Applikationen über den App Store eingestellt wird. 2 Anmeldung und Login 2.1 Die Nutzung der Dienste setzt den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung unter Einschluss der vorliegenden AGB voraus. Nur volljährige Personen sind zur Nutzung der Dienste berechtigt. 2.2 Sky behält sich vor, das Angebot des Abonnenten auf Abschluss der Nutzungsvereinbarung im Einzelfall abzulehnen. Außerdem kann Sky den Zugang beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebs, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, die Internetoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern. 2.3 Vor jeder Nutzung der Dienste ist die Eingabe der Sky Kundennummer und der Sky PIN durch den Abonnenten erforderlich (im Folgenden „Logindaten“). Optional hat der Abonnent die Möglichkeit die angebotene Funktion „Auf diesem PC angemeldet bleiben/Automatisch einloggen“ wahrzunehmen. Die Sky Kundennummer und die Sky PIN werden bei Wahl dieser Funktion auf dem Computer, dem iPad, dem iPhone, dem iPad touch und der Xbox 360 hinterlegt und der Abonnent bleibt für Sky Go automatisch angemeldet. 2.4 Der Abonnent darf die Logindaten für die Nutzung von Sky Go nicht anminderjährige Personenweitergeben. Außerdem darf der Abonnent seine Logindaten ausschließlich zum Haushalt des Abonnenten gehörenden Personen zur Verfügung stellen. 3 Pflichten des Abonnenten 3.1 Für die Nutzung der Dienste benötigt der Abonnent einen Computer, eine Xbox 360, ein iPhone und/oder ein iPad und/oder einen iPod touch. Für die Nutzung der Dienste benötigt der Abonnent außerdem eine stabile Internetverbindung. Für den Zugang zu den Inhalten des Fußball Bundesliga Pakets und den Inhalten der HD-Sender über das iPad ist folgender Netzwerktyp erforderlich: Wi-Fi (802.11 a/b/g/n). Für den Zugang zu den Inhalten des Sport Pakets und des Film Pakets, über das iPad ist folgender Netzwerktyp erforderlich: Wi-Fi (802.11 a/b/g/n) oder 3G. Für den Zugang zu den Inhalten des Sport Pakets über das iPhone ist folgender Netzwerktyp erforderlich: Wi-Fi (802.11 a/b/g/n) oder 3G. Es obliegt dem Abonnenten dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm genutzten Endgeräte die Systemvoraussetzungenerfüllen. Der Abonnent hat für eine ausreichende Netzqualität und für eine konstante Netzverfügbarkeit zu sorgen. Die Bereitstellung der Endgeräte und der ausreichenden Internetverbindung obliegt dem Abonnenten. Verbindungskosten (Internet) sind vom Abonnenten zu tragen. 3.2 Die über Sky Go erhältlichen Diensteinhalte sind rechtlich geschützt, insbesondere durch Urheber- und Leistungsschutzrechte. Die Diensteinhalte sind innerhalb der vertraglich vorgesehenenzeitlichen Grenzen ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt und dürfen nur zu den in diesen Bedingungen ausdrücklich zugelassenen Zwecken genutzt werden. Insbesondere dürfen die Diensteinhalte nicht in irgendeiner Weisebearbeitet, verändert, kopiert oder Dritten oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (z.B. durch Uploadin sog. File- bzw. Streaming-Sharing Systeme). Zudem dürfen die Dienste oder die Diensteinhalte nicht kommerziell (z.B. für SMS Dienste) genutzt werden. Eine Weitergabe der Nutzungsdaten an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Verstoß behält sich Sky rechtliche Schritte vor. Das unerlaubte Weitergeben von Diensteinhalten über ein Peer-to-Peer Netzwerk, beispielsweise das unerlaubte Posting, Zugänglichmachen, Hochladen, Herunterladen oderanderweitige Vertreiben von Diensteinhalten und/oder die Unterstützung solcher Handlungen ist ausdrücklich verboten und kann zu einer außerordentlichen Kündigung dieser Nutzungsvereinbarung durch Sky führen. 3.3 Dem Abonnenten ist es untersagt, Kindern und Jugendlichen Zugang zu Film-Inhalten zugewähren, die für deren Altersstufe nicht freigegeben sind. 3.4 In dem Fall, dass der Abonnent die Logindaten (siehe unter A.2.3) anderen als zu seinem Haushalt gehörenden Personen zur Verfügung stellt, ist Sky berechtigt, vom Abonnenten eine Vertragsstrafe zu erheben. Diese Vertragsstrafe bemisst sich nach der jeweils doppelten jährlichen Abogebühr des betroffenen Sky Abos, maximal jedoch € 1.437,00. Falls der Abonnent nachweist, dass die missbräuchliche Nutzung der Smartcard oder Logindaten übereinen kürzeren Zeitraum als den veranschlagten Jahreszeitraum erfolgte, reduziert sich die Vertragsstrafe im entsprechenden Verhältnis. Sky bleibt die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinaus gehenden Schadenersatzes vorbehalten. 3.5 Die Dienste und deren Inhalte dürfen nur innerhalb des Gebietes der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland genutzt werden. 3.6 Der Abonnent erkennt an, dass Sky für den redaktionellen Inhalt der von Sky zur Verfügung gestellten Diensteinhalte nicht verantwortlich ist, sofern diese von Dritten veranstaltet werden. Er erkennt darüber hinaus an, dass insbesondere die Sport Inhalte saisonal bedingt sind bzw. abhängig von der Verfügbarkeit der jeweiligen Programmrechte für Sky variieren können. 4 Vergütung 4.1 Für den Fall, dass eine entgeltliche Nutzung der Dienste vereinbart wurde, (anderenfalls siehe unter Ziffer 5.), zahlt der Abonnent nach Maßgabe der folgenden Regelungenmonatlich im Voraus. Zusätzlich hat der Abonnent ggf. bei Abschluss dieser Nutzungsvereinbarung vereinbarte Aktivierungsgebühren zu leisten. 4.2 Die Zahlung des Nutzungsentgelts erfolgt im Bankeinzugsverfahren. Der Abonnent ermächtigt Sky die angefallenen Entgelte und sonstige Beiträge über sein im Rahmen des Hauptabos angegebenes Bankkonto einzuziehen. Die Einziehung der Nutzungsentgelte erfolgt monatlich. 4.3 Ist der Abonnent mit der Zahlung im Verzug, so kann Sky die Inanspruchnahmeweiterer Leistungen verweigern. Sky ist insbesondere berechtigt, den Zugang zu den Diensten zusperren, soweit der Abonnent mit Zahlungen in Verzug ist. 4.4 Sky kann das vom Abonnenten zu zahlende Nutzungsentgelt entsprechend erhöhen, wenn sich die extern verursachten Technik-, Service- oder Lizenzkosten für die Bereitstellung der Dienste erhöhen. Eine Erhöhung muss dem Abonnenten mindestens 1 Monat im Voraus mitgeteilt werden. Der Abonnent ist berechtigt, das Sky Go-Abo auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung hin zu kündigen, wenn die Erhöhung bzw. Erhöhungen innerhalb der jeweils vereinbarten Laufzeit des Abonnenten 10 Prozent oder mehr des ursprünglichen Abobeitrages ausmachen. Die Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung zugehen. Sky wird den Abonnenten auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende Fristhinweisen. Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt. 5 Unentgeltliche Nutzung der Dienste Abonnenten, die ab dem 18.10.2011 im Rahmen des Hauptabos zu den maßgeblichen Bedingungen die HD-Sender bzw. das Sky Angebot Zweitkarte dazubuchen, erhalten bis auf Weiteres eine Berechtigung zur Nutzung der Dienste. Für die Nutzung der Dienste hat der Abonnent in diesem Fall kein Nutzungsentgelt zu entrichten. Die unentgeltliche Nutzungsberechtigung entfällt automatisch, sobald eine Buchung der HD-Sender bzw. des Sky Angebots Zweitkarte nicht mehr besteht. Sky behält sich ausdrücklich vor, die dem Abonnenten hier gewährte Berechtigung zur unentgeltlichen Nutzung der Dienste wieder zu entziehen. 6 Vertragslaufzeit und Kündigung 6.1 Die Laufzeit dieser Nutzungsvereinbarung über eine entgeltliche Nutzung(siehe unter A.4.)richtet sich grundsätzlich nach der Laufzeit des Hauptabos. Sie endet automatisch, sobald das Hauptabo - egal aus welchem Grund - beendet wird. Die Laufzeit der Nutzungsvereinbarung übereine unentgeltliche Nutzung (siehe unter A.5.) richtet sich nach der Dauer der Buchung der HD-Sender bzw. des Sky Angebots Zweitkarte. 6.2 Die Kündigung von Sky Go ist jeweils zu den Kündigungsterminen des Hauptabos unter Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sky Österreich GmbH (Fassung 24.11.2011) Einhaltung der Kündigungsfristen des Hauptabos möglich. 6.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 6.4 Die Kündigung hat in Textform (z.B. per E-Mail) zu erfolgen. 7 Datenschutz 7.1 Die vom Abonnenten angegebenen personenbezogenen Daten sowie Daten über Art und Häufigkeit seiner Nutzung der von Sky erbrachten Leistungen werden von Sky erhoben, gespeichert und genutzt soweit dies für die Bearbeitung der Verträge, insbesondere für die Durchführung des Kundenservices sowie der Vergütungsabrechnung, erforderlich ist ,und für Zwecke der Auftragsdatenvereinbarung an beauftrage Unternehmen übermittelt. 7.2 Darüber hinaus erhebt, speichert und nutzt Sky die vom Abonnenten im Rahmen des Sky Go-Abos registrierten Daten sowie die Daten, die bei Nutzung von Programm-Inhalten im Rahmen des Sky Go-Abos sowie sonstiger von Sky angebotener Abrufdienste sowie linearen und Live-Streaming-Diensten anfallen. 7.3 Diese Abrufdienste können dabei Programmnutzungen z.B. auf dem Computer, auf mobilen Endgeräten, auf Sky geeigneten Digital Receivern sowie auf IP-Boxen und Spielekonsolen über Kabel, Satellit, offenes Internet, IPTV oder eine Kombination dieser Übertragungswege betreffen. 7.4 Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der oben genannten Daten erfolgt nur: a) zum Zwecke der bedarfsgerechten Gestaltung dieser Angebote, b) zur Unterbreitung von interessengerechten Programm- und Produktempfehlungen bei Gelegenheit der Bestellung bzw. dem Abruf von Programm-Inhalten durch den Kunden auf oben genannten Plattformen, c) um Missbrauch der genannten Abrufdienste und -angebote, insbesondere Betrug, vorzubeugen, und d) soweit der Abonnent bei der Registrierung von Sky Go sein Einverständnis damit erklärt und nicht widerrufen hat. 8 Leistungsstörungen/Haftung 8.1 Eine Haftung für Sky ist ausgeschlossen, wenn der Ausfall im Verhältnis zur Gesamtleistung nur geringfügig ist. Insbesondere haftet Sky nicht für Fehler oder Beeinträchtigungen, welche nicht im Verantwortungsbereich von Sky liegen oder für Schäden, die aus einer vom Kunden zu vertretenden Pflichtverletzung resultieren. 8.2 Die Nutzung der Dienste erfolgt auf eigenes Risiko des Abonnenten. Der Abonnent ist für Schäden an der von ihm eingesetzten Hard- und Software alleine verantwortlich. 8.3 Sky haftet dem Abonnenten gegenüber für sämtliche sich im Zusammenhang mit der Nutzungsvereinbarung ergebenden Schäden, gleich ob aus Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften: a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, Übernahmeeiner Garantie sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Sky nach den gesetzlichen Vorschriften; b) für Schäden, die leicht fahrlässig verursacht wurden, haftet Sky vorbehaltlich der Einschränkungen aus dem vorhergehenden Absatz nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schadenbeschränkt. In allen übrigen Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von Sky ausgeschlossen. 8.4 Soweit die Haftung von Sky ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Sky. 9 Sonstige Bestimmungen 9.1 Sky ist berechtigt, den Inhalt dieser Nutzungsvereinbarung sowie dieser AGB mit Zustimmung des Abonnenten zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Sky für den Abonnenten zumutbar ist. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Abonnent der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Sky verpflichtet sich, den Abonnenten in der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. 9.2 Sky kann das diese Nutzungsvereinbarung auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Abonnenten steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, die Nutzungsvereinbarung fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. 9.3 Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Abonnenten erkennt Sky nicht an. 9.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt österreichisches Recht. 9.5 Sind oder werden einzelne Bedingungen dieses Vertrages unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. B. BESONDERE REGELUNGEN FÜR SKY GO IM WEB Unter der Voraussetzung, dass der Abonnent im Rahmen seines Abos das Film Paket und/ oder das Sport Paket und/oder das Fußball Bundesliga Paket gebucht hat, hält Sky über das Internet (Sky Go im Web) sowohl ausgewählte Programminhalte des Film Pakets zum Abruf und ausgewählte Programminhalte der Pakete Sport und Fußball Bundesliga sowohl zum Abruf als auch zum Live-Streaming für den Abonnenten nach Maßgabe dieser Bedingungen bereit. Alle Inhalte sind mit einem digitalen Rechte-Management (DRM) versehen, so dass für die Nutzung eine digitale Lizenz erforderlich ist. Diese wird dem Abonnenten im Zuge des Streaming-Vorgangs zugestellt und auf seinem Computer installiert. C. BESONDERE REGELUNGEN FÜR SKY GO AUF DER XBOX 360 Unter der Voraussetzung, dass der Abonnenten die Xbox LIVE Gold-Mitgliedschaft besitzt sowie im Rahmen seines Hauptabonnements das Film Paket und/oder das Sport Paket und/ oder das Fußball Bundesliga Paket gebucht hat, stellt Sky dem Abonnenten über die Sky Go App für die Xbox 360 einen zusätzlichen Zugang zu Inhalten des Film Pakets zum Abruf sowie zu den Inhalten des Sport und Fußball Bundesliga Pakets zum Live-Streaming nach Maßgabe dieser Bedingungen zur Verfügung. Die Sky Go App für die Xbox 360 ist mittels Download über die Xbox erhältlich. Der Download der Sky Go App ist kostenfrei. Die Bereitstellung der Xbox 360 sowie der Download der Sky Go App auf die Xbox 360 obliegt dem Abonnenten. Für den Download der Sky Go App über die Xbox 360 sowie für den Zugang zu den Film, Sport und Fußball Bundesliga Inhalten über die Xbox 360 ist eine stabile Internetverbindung erforderlich. D. BESONDERE REGELUNGEN FÜR SKY GO AUF DEM IPAD Unter der Voraussetzung, dass der Abonnent im Rahmen seines Hauptabos das Film Paket und/oder das Sport Paket und/oder das Fußball Bundesliga Paket oder die jeweils passenden HD-Sender gebucht hat, stellt Sky dem Abonnenten über die Sky Go App einen zusätzlichen Zugang zu Inhalten des Film, Sport und Fußball Bundesliga Pakets und den jeweils passenden HD-Sendern nach Maßgabe dieser Bedingungen zur Verfügung. Darüber hinaus erhält der Abonnent über die Sky Go App Zugang zu den Videoclips mit den Zusammenfassungen einzelner Sportevents aus dem Sky Sport Paket sowie zu den Sport News und dem Datencenter. Die Sky Go App ist mittels Download über den App Store erhältlich. Der Download der Sky Go App ist kostenfrei. Die Bereitstellung des iPad sowie der Download der Sky Go App auf das iPad obliegt dem Abonnenten. Der Zugang zu den Fußball Bundesliga Inhalten und den Inhalten der HD-Sender über das iPad ist ausschließlich über folgenden Netzwerktyp möglich: Wi-Fi (802.11 a/b/g/n). Für den Zugang zu den Sport und den Film Inhalten über das iPad ist folgender Netzwerktyp erforderlich: Wi-Fi (802.11 a/b/g/n) oder 3G. Bei der inhaltlichen Gestaltung sowie Abänderung und Anpassung der einzelnen Bestandteile der Sky Go App ist Sky frei, solange der Gesamtcharakter erhalten bleibt. E. BESONDERE REGELUNGEN FÜR SKY GO AUF DEM IPHONE Sky stellt dem Abonnenten - unter der Voraussetzung, dass dieser im Rahmen seines Hauptabos das Sky Sport Paket gebucht hat, über die Sky Go Mobile App einen zusätzlichen Zugang zu den Inhalten des Sport Pakets) sowie zu den Videoclips mit den Zusammenfassungen einzelner Sportevents aus dem Sky Sport Paket nach Maßgabe dieser Bedingungen zur Verfügung. Die Sky Go Mobile App ist mittels Download über den App Store erhältlich. Der Download der Sky Go Mobile App ist kostenfrei. Die Bereitstellung des iPhone sowie der Download der Sky Go Mobile App auf dem iPhone obliegt dem Abonnenten. Für den Zugang zu den Sport Inhalten über das iPhone ist folgender Netzwerktyp erforderlich: Wi-Fi(802.11 a/b/g/n) oder 3G. Bei der inhaltlichen Gestaltung sowie Abänderung und Anpassung der einzelnen Bestandteile der Sky Go Mobile App ist Sky frei, solange der Gesamtcharakter erhalten bleibt.