So vermeiden Sie als GbR-Gesellschafter die größten Haftungsfallen
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So vermeiden Sie als GbR-Gesellschafter die größten Haftungsfallen
EB_2009_09_G39.qxd 18.08.2009 14:31 Seite 31 Gesellschaft bürgerlichen Rechts G39 001 So vermeiden Sie als GbR-Gesellschafter die größten Haftungsfallen Überblick: Das sollten Sie über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts wissen .......................................................................... G39/002 Welche Punkte Sie bei der Gründung einer GbR bedenken sollten ..................................................................... G39/004 Was Sie prüfen müssen, bevor Sie in eine bestehende GbR eintreten .......................................................................... G39/012 Fazit: Rechts- und Steuerrat einholen ....................................... G39/014 Ihre Fachautorin: Ulrike Fuldner ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht mit eigener Kanzlei in Aschaffenburg. Sie berät Unternehmer von der Gründung bis zur Nachfolge. Internet: www.rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de Darum geht es: Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist schnell und in der Regel formlos möglich. Diesem Vorteil stehen aber viele Nachteile für den einzelnen Gesellschafter gegenüber. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, was Sie vor allem über Ihre persönliche Haftung als Gesellschafter wissen müssen und wie Sie sich für diesen Fall bestmöglich absichern. www.selbststaendig.com · September 2009 31 EB_2009_09_G39.qxd G39 002 18.08.2009 14:31 Seite 32 Gesellschaft bürgerlichen Rechts Überblick: Das sollten Sie über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts wissen Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Personengesellschaft, das heißt ein Zusammenschluss von 2 oder mehreren natürlichen Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks. Sie eignet sich für Sie, wenn Sie Werbe- oder Bürogemeinschaft etc. ! nur in einem Teilgebiet mit anderen Unternehmern zusammenarbeiten möchten, z.B. in der Werbung oder als reine Bürogemeinschaft (Kostenteilung), Kleingewerbe ! Ihr gesamtes Kleingewerbe nicht allein, sondern mit einem Gesellschafter oder mit mehreren betreiben (erst wenn Ihr Unternehmen einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb erfordert, besteht die Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister, wobei Sie die GbR z.B. in eine OHG „umwandeln“ können), oder Freiberufler ! Ihre freiberufliche Tätigkeit gemeinsam mit einem Gesellschafter oder mehreren ausüben, sich aber nicht als Partnerschaft in das Partnerschaftsregister eintragen lassen wollen (eine Verpflichtung hierzu gibt es nicht). Name der GbR Der Name einer GbR setzt sich zusammen aus den Nachnamen aller Gesellschafter. Mindestens ein Gesellschafter muss zusätzlich mit seinem Vornamen bezeichnet werden. Nicht vorkommen dürfen das kaufmännischen Firmen vorbehaltene „&“ oder die nur Partnerschaftsgesellschaften erlaubten Zusätze „Partnerschaft“ sowie „und Partner“. Ergänzt werden darf eine Geschäftsbezeichnung, aus der sich der Gegenstand der Gesellschaft ergibt. Der Name der GbR sollte in Abgrenzung zu anderen Rechtsformen den Zusatz „GbR“ enthalten. 32 September 2009 · www.selbststaendig.com EB_2009_09_G39.qxd 18.08.2009 14:31 Seite 33 Gesellschaft bürgerlichen Rechts G39 003 Die GbR ist laut Rechtsprechung des BGH rechts- und parteifähig, soweit sie eigene vertragliche Rechte und Pflichten begründet, also einen Vertrag unter dem Namen der GbR (durch Nennung des Gesamtnamens der GbR oder der einzelnen Gesellschafternamen, sofern kein Gesamtname existiert) schließt. Dann kann die GbR selbst vor Gericht klagen und verklagt werden. Rechts- und Parteifähigkeit Wichtig: Ihre Haftung als Gesellschafter einer GbR ist nicht auf das Gesellschaftskapital beschränkt. Das bedeutet, dass sich Gläubiger der GbR immer auch aus Ihrem Privatvermögen befriedigen können, wenn sie eine Forderung gegen die GbR haben. Im Klartext: Sie haften schlimmstenfalls für alle GbR-Gesellschafter mit. Keine Haftungsbeschränkung Haftungsrisiko Bürogemeinschaft: Sie gründen mit 2 anderen Unternehmern eine Bürogemeinschaft als GbR. Den Vertrag mit dem Vermieter unterzeichnet der laut Ihrem Gesellschaftsvertrag mit der Vertretung befugte Gesellschafter im Namen der GbR. Ihre 2 Mitgesellschafter werden zahlungsunfähig, weshalb die GbR keine Miete mehr zahlt. Sie überweisen immerhin Ihren Anteil direkt an den Vermieter. Wegen des Restes beantragt der Vermieter einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen die GbR und erwirkt einen Vollstreckungsbescheid. Dann kann der Vermieter sich aussuchen, gegen welche(n) Gesellschafter er daraus vorgeht. Lässt er Ihr Privatvermögen pfänden, ist das rechtens. Zum Ausgleich können Sie sich dann nur an Ihre Mitgesellschafter halten. Ungeachtet des Haftungsrisikos ist die GbR eine sehr beliebte Rechtsform. Das liegt daran, dass www.selbststaendig.com · September 2009 Formfreie Gründung 33 EB_2009_09_G39.qxd G39 004 18.08.2009 14:31 Seite 34 Gesellschaft bürgerlichen Rechts ! die GbR formfrei zu gründen ist (Sie brauchen nicht einmal einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag, wenn der auch dringend zu empfehlen ist!) und ! Sie die Gesellschaftsverhältnisse weitgehend frei gestalten können. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt nur wenige zwingende Regelungen vor. Für die GbR gelten die Vorschriften der §§ 705 ff. BGB, die Sie zum großen Teil durch abweichende Vereinbarungen ersetzen können. Steuerpflichten Einkommensteuer Ihren Gewinn hat die GbR durch eine EinnahmenÜberschuss-Rechnung zu ermitteln. Jeder der Gesellschafter zahlt dann Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf seinen Anteil am Gewinn der GbR, den das Finanzamt mit der „einheitlichen und gesonderten Feststellung“ jedem Gesellschafter zuordnet. Umsatzsteuer Die GbR selbst kann nach den üblichen Regeln umsatzsteuerpflichtig sein. Sie ist dann auch zum Abzug von Vorsteuer berechtigt und muss Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben. Gewerbesteuer Übt die GbR ein Gewerbe aus, hat sie eine Gewerbesteuer-Erklärung abzugeben und Gewerbesteuer zu entrichten, sobald ihr Gewinn den Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag übersteigt. Welche Punkte Sie bei der Gründung einer GbR bedenken sollten Sie möchten nicht länger als Einzelkämpfer auftreten und sich mit anderen zu einer GbR zusammenschließen? Dann prüfen und regeln Sie die folgenden Punkte. 34 September 2009 · www.selbststaendig.com EB_2009_09_G39.qxd 18.08.2009 14:31 Seite 35 Gesellschaft bürgerlichen Rechts G39 005 Gesellschafter auswählen Grundsätzlich kann jeder, der voll geschäftsfähig ist, GbR-Gesellschafter werden. Sie können also z.B. mit Ihrem volljährigen Kind oder mit Ihrem Ehepartner eine GbR gründen. Voll geschäftsfähige Personen Für eine freiberuflich tätige GbR kommen nur entsprechende Berufsträger als mögliche Gesellschafter infrage. Bei Handwerksbetrieben muss mindestens ein Gesellschafter den „Meister“ haben, soweit das nach der Handwerksordnung erforderlich ist und nicht ein Betriebsleiter mit Meisterausbildung angestellt wird. Gesellschaftsvertrag schriftlich schließen Zur Gründung einer GbR ist ein Gesellschaftsvertrag erforderlich, der zumindest die Vereinbarung enthalten muss, dass sich die Gesellschafter zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen und dazu die vereinbarten Beiträge leisten (§ 705 BGB). Die Gesellschaft entsteht mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags. Der Vertrag ist nicht formbedürftig, sodass er schriftlich oder mündlich geschlossen werden kann. Aber: Nur was Sie „schwarz auf weiß“ besitzen, können Sie bei späteren Streitigkeiten als Argument benutzen. Beweise schaffen Internet Service: 2 Musterverträge für Ihre GbR, die die im Folgenden abgehandelten Punkte berücksichtigen und die Sie auf Ihren Fall abwandeln können, finden Sie unter www.selbststaendig.com ! Arbeitshilfen ! „GbR-Vertrag“ sowie „Bürogemeinschaftsvertrag“. www.selbststaendig.com · September 2009 35 EB_2009_09_G39.qxd G39 006 18.08.2009 14:31 Seite 36 Gesellschaft bürgerlichen Rechts Einlagen festlegen – Vorsicht bei Grundstücken! Kein Mindestkapital Das Gesetz schreibt kein Mindestkapital vor. Einlegen kann jeder Gesellschafter Geld oder auch Sachen – das können Sie frei vereinbaren. Wichtig: Wenn Sie ein Grundstück in die Gesellschaft einlegen, hat das weitreichende rechtliche und steuerliche Folgen! Der Vertrag erfordert dann eine notarielle Beurkundung. Teuer kann die Einlage werden, wenn Sie das Grundstück noch nicht länger als 10 Jahre im Privatbesitz hatten (Spekulationsgewinn, § 23 EStG). Das Grundstück wird Betriebsvermögen der GbR, und es kann für Sie schwierig werden, es eines Tages wieder herauszubekommen. Eine spätere Rückgabe des Grundstücks kann bei Aufdeckung stiller Reserven zu einer weiteren Besteuerung führen, an der Sie anteilig auch wieder beteiligt sind – lassen Sie sich dazu steuerlich beraten! Gewinnverteilung und Vergütungen regeln Neben den Einlagen sollte der Vertrag klären, zu welchen Leistungen für die GbR Sie und Ihre Mitgesellschafter verpflichtet sind und wie ein Gewinn oder Verlust unter Ihnen aufzuteilen ist. Gewinnverteilung Die Gewinnverteilung können Sie frei vereinbaren. Entweder weisen Sie den einzelnen Gesellschaftern feste Prozentsätze zu (z.B. A: 50 %, B: 40 %, C: 10 %), oder man verteilt nach Köpfen (je 1/3). Machen Sie die Aufteilung davon abhängig, wer das meiste an Einlagen einbringt oder die größten Arbeitsbeiträge zu leisten hat. Soweit Gesellschafter Gelder vom laufenden Konto der GbR für private Zwecke entnehmen, handelt es 36 September 2009 · www.selbststaendig.com EB_2009_09_G39.qxd 18.08.2009 14:31 Seite 37 Gesellschaft bürgerlichen Rechts G39 007 sich um Vorab-Auszahlungen auf den Anteil am künftigen Gewinn. Im Interesse des Erhalts des Betriebsvermögens der GbR und deren Handlungsfähigkeit sollten Sie das Recht auf Vorab-Auszahlungen der Höhe nach beschränken oder ganz ausschließen. Oft ist es darüber hinaus so, dass ein Gesellschafter von der GbR eine Vergütung für eine bestimmte Tätigkeit bekommt, z.B. wenn er die Geschäftsführung für die GbR übernimmt. Der Gesellschafter hat die Vergütung als Einnahme aus selbstständiger Tätigkeit/Gewerbebetrieb zu versteuern. Eine solche Vergütung ist eine Betriebsausgabe für die GbR, aber kein sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn, weil der Gesellschafter Mitunternehmer und nicht Arbeitnehmer der GbR ist! Vergütungsregelung Folglich hat der Gesellschafter keinen Anspruch auf Urlaub oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – es sei denn, Sie regeln das zusätzlich im GbR-Vertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung dazu: z.B. 20 Arbeitstage Urlaub pro Jahr gewähren und die Vergütung für 30 Tage/Jahr weiterzahlen, auch wenn der Gesellschafter durch Krankheit oder andere unverschuldete Gründe an der Arbeitsleistung gehindert ist. Achtung: Klären Sie auch, ob die Rechte laut Mutterschutzgesetz (bei Frauen) oder auf Elternzeit von der GbR zugestanden werden – ohne Regelung hierzu bestehen keinerlei Rechte! Geschäftsführung praktisch gestalten Laut Gesetz übernehmen innerhalb einer GbR die Gesellschafter die Geschäftsführung gemeinsam. Sie haben also alle miteinander zu beschließen, ob Sie z.B. eine Aushilfe für Ihre GbR einstellen oder einen Kunwww.selbststaendig.com · September 2009 Vereinbarung treffen 37 EB_2009_09_G39.qxd G39 008 18.08.2009 14:31 Seite 38 Gesellschaft bürgerlichen Rechts denauftrag annehmen wollen oder nicht. Das kann jedoch unpraktisch sein, wenn z.B. ein Gesellschafter oft auswärts tätig ist oder sich um das Tagesgeschäft gar nicht kümmern will. Das Gesetz lässt deshalb zu, dass Sie die Geschäftsführung anders regeln. Sie können im Innenverhältnis der Gesellschafter zueinander frei vereinbaren, was ein Gesellschafter ohne Zustimmung der anderen tun darf, um den Geschäftszweck der Gesellschaft zu verfolgen. ! Betrauen Sie z.B. jeden Gesellschafter einzeln oder einen bestimmten Gesellschafter mit der Geschäftsführung. ! Oder legen Sie fest, dass immer 2 Gesellschafter gemeinsam Entscheidungen für die GbR treffen können, wobei die sich also gegenseitig kontrollieren. ! Zusätzlich können Sie z.B. bestimmen, dass für Geschäfte, die eine bestimmte Größenordnung übersteigen oder die im Gesellschaftsvertrag als außergewöhnliche Maßnahmen aufgelistet sind, stets eine einstimmige oder mehrheitliche Beschlussfassung aller Gesellschafter notwendig ist. Vertretung nach außen bleibt ein Risiko Befugnisse regeln 38 Die Vertretung der GbR durch einen oder mehrere Gesellschafter bezieht sich auf das Rechtsverhältnis der GbR zu Dritten (Außenverhältnis). Es geht also darum, wer befugt ist, z.B. einen Arbeits- oder einen Mietvertrag mit einem Dritten zu schließen, der für und gegen die GbR wirkt. Dabei gilt: In demselben Umfang, wie die Gesellschafter zur Geschäftsführung befugt sind, sind sie auch zur Vertretung gegenüber Dritten ermächtigt – es sei denn, Sie haben im Gesellschaftsvertrag etwas anderes geregelt. September 2009 · www.selbststaendig.com EB_2009_09_G39.qxd 18.08.2009 14:31 Seite 39 Gesellschaft bürgerlichen Rechts Wichtig: Handelt ein Gesellschafter nach außen hin im Namen der GbR, kommt dadurch ein wirksames Rechtsgeschäft zustande, das die GbR und damit alle Gesellschafter persönlich berechtigt und verpflichtet – und zwar unabhängig davon, ob der Vertreter laut Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigt war oder nicht! Denn außenstehende Dritte kennen den GbR-Vertrag ja nicht. G39 009 Außenwirkung bedenken Dritte dürfen generell davon ausgehen, dass ein GbRGesellschafter, der als Vertreter der GbR auftritt, auch Vertretungsmacht besitzt. Nur im Innenverhältnis können die anderen Gesellschafter dann den unberechtigt Handelnden belangen, sie haben also gegen ihn z.B. einen Anspruch auf Ausgleich eines entstandenen Schadens. Doch dieser Anspruch läuft ins Leere, wenn bei dem „Übeltäter“ nichts mehr zu holen ist! Das heißt für Sie: Tun Sie sich nur mit solchen Personen zu einer GbR zusammen, die Sie als zuverlässig einschätzen und bei denen Sie davon ausgehen, dass sie sich an den Gesellschaftsvertrag halten werden. Überprüfen Sie laufend, ob das auch der Fall ist. Wenn ein Gesellschafter gegen seine Vertretungsbefugnisse verstößt, sollten die anderen ihn wegen des hohen Haftungsrisikos durch eine Kündigung aus der GbR ausschließen! Kündigungs- und Abfindungsregeln festlegen Als Gesellschafter scheiden Sie aus der GbR aus, wenn Sie entweder selbst kündigen oder wenn Sie von den übrigen Gesellschaftern aus der GbR ausgeschlossen werden. Legen Sie im Vertrag Fristen hierfür fest – ansonsten kann die Kündigung bzw. der Ausschluss fristlos erfolgen. www.selbststaendig.com · September 2009 Fristen vereinbaren 39 EB_2009_09_G39.qxd G39 010 Wichtige Gründe festlegen 18.08.2009 14:31 Seite 40 Gesellschaft bürgerlichen Rechts Der Ausschluss eines Gesellschafters ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt, er nämlich wichtige Pflichten gegenüber der GbR vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Um welche Pflichten es dabei geht, sollten Sie abschließend und präzise im Vertrag festlegen. Dann weiß jeder, worauf er zu achten hat, und es entsteht kein Streit darüber. Das Ausscheiden eines Gesellschafters (gleichgültig, aus welchen Gründen) hat die Auflösung der GbR zur Folge. In diesem Fall werden die Einlagen – soweit noch vorhanden – zurückgewährt, und im Übrigen wird der verbleibende Gewinn oder Verlust nach dem Aufteilungsmaßstab im Vertrag unter allen Gesellschaftern – inklusive desjenigen, dessen Ausscheiden Grund für die Auflösung war – verteilt. Fortsetzungsklausel ergänzen Die Auflösung findet aber dann nicht statt, wenn der Gesellschaftsvertrag eine sogenannte Fortsetzungsklausel enthält: eine Vereinbarung, die für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters die Fortsetzung der GbR vorsieht. Abfindung regeln Kommt es zur Fortsetzung der GbR, hat der ausscheidende Gesellschafter nur dann einen Anspruch auf Abfindung, wenn auch das im Gesellschaftsvertrag so geregelt ist – dafür sollten Sie schon in eigenem Interesse sorgen. ! Legen Sie z.B. fest, dass die Höhe der Abfindung dem Betrag entspricht, den der ausscheidende Gesellschafter bei Auflösung der GbR erhalten hätte. ! Sehen Sie die Auszahlung in (verzinsten) Raten vor, weil die GbR die Zahlung ohne Auflösung meist nicht auf einen Schlag wird aufbringen können. 40 September 2009 · www.selbststaendig.com EB_2009_09_G39.qxd 18.08.2009 14:31 Seite 41 Gesellschaft bürgerlichen Rechts G39 011 Haftung nach dem Ausscheiden Als ausgeschiedener Gesellschafter haften Sie für Verbindlichkeiten der GbR zunächst weiter (§ 736 BGB i.V.m. § 160 HGB). Dies gilt für alle fälligen Verbindlichkeiten aus Verträgen, die vor Ihrem Ausscheiden geschlossen wurden (z.B. Mietverträge; BGH, 27.9.1999, Az. II ZR 356/98). Die Haftung erlischt erst 5 Jahre, nachdem die jeweiligen Gläubiger von Ihrem Ausscheiden aus der GbR Kenntnis erlangt haben. 5-Jahres-Frist Haftungszeitraum 5 Jahre: Ein Gesellschafter scheidet am 31.12.2009 aus der GbR aus, die am 1.1.2008 einen 5-Jahres-Mietvertrag über eine Lagerhalle abgeschlossen hatte. Zahlt die GbR im Mai 2010 die Miete nicht, kann sich der Vermieter an den ausgeschiedenen Gesellschafter halten, das heißt, er kann ihn persönlich auf Zahlung verklagen! Wenn Sie Ihren GbR-Anteil an jemanden verkaufen, können Sie sich nur im Innenverhältnis von dieser Haftung freistellen lassen. Das heißt: Sie vereinbaren, dass Sie einen Ausgleichsanspruch gegen den Erwerber oder gegen die GbR haben, sollte ein GbR-Gläubiger Sie noch nach Ihrem Ausscheiden in Anspruch nehmen. Eine solche Vereinbarung berührt aber die Rechte des Gesellschaftsgläubigers gegen Sie nicht (OLG Hamm, 4.1.2001, Az. 27 U 109/99). Haftungsfreistellung im Innenverhältnis Eine frühere Freistellung von der Haftung können Sie nur durch eine entsprechende Vereinbarung mit dem GbR-Gläubiger erreichen. Beispielsweise ein Vermieter oder eine Bank müsste Sie als ausgeschiedenen GbR-Gesellschafter ausdrücklich aus dem Miet- bzw. Haftungsfreistellung durch Vereinbarung mit dem Gläubiger www.selbststaendig.com · September 2009 41 EB_2009_09_G39.qxd G39 012 18.08.2009 14:31 Seite 42 Gesellschaft bürgerlichen Rechts Darlehensvertrag entlassen, was oft durch Verhandeln zu erreichen ist. Wichtig: Regeln Sie im Gesellschaftsvertrag, dass ! alle Gläubiger der GbR beim Ausscheiden eines Gesellschafters schriftlich informiert werden (dann beginnt zumindest der 5-Jahres-Zeitraum zu laufen), ! sich die GbR und die verbleibenden Gesellschafter gegenüber dem ausscheidenden Gesellschafter im Innenverhältnis verpflichten, diesen von einer Haftung seitens aller Gläubiger freizustellen, ! sich die GbR und die verbleibenden Gesellschafter aktiv um die Haftungsfreistellung des ausscheidenden Gesellschafters im Außenverhältnis kümmern, z.B. indem sie mit Gläubigern verhandeln, um laufende Verträge auf die neue GbR umzuschreiben. Schlichtung vereinbaren Schlichtung spart Kosten Ein Rechtsstreit, der vor Gericht ausgetragen wird, kann alle beteiligten Gesellschafter bzw. die GbR viel Geld kosten. Von erheblichem wirtschaftlichen Interesse ist es, Streitigkeiten schnell und kostengünstig außergerichtlich beizulegen. Nehmen Sie dafür eine Schlichtungsvereinbarung in den GbR-Vertrag auf. Was Sie prüfen müssen, bevor Sie in eine bestehende GbR eintreten Haftung für alte Schulden der GbR Risiko prüfen 42 Als neuer Gesellschafter haften Sie ab Ihrem Eintritt in die GbR für alle bereits bestehenden Verbindlichkeiten der Gesellschaft neben den bisherigen Gesellschaftern – und zwar persönlich, das heißt mit Ihrem September 2009 · www.selbststaendig.com EB_2009_09_G39.qxd 18.08.2009 14:31 Seite 43 Gesellschaft bürgerlichen Rechts G39 013 Privatvermögen! Das hat der Bundesgerichtshof wiederholt so entschieden (z.B. 7.4.2003, Az. II ZR 56/02, und 12.12.2005, Az. II ZR 283/03). Prüfen Sie daher Ihr Risiko, bevor Sie in eine GbR eintreten: Welche Altverbindlichkeiten könnten bestehen? Denken Sie vor allem an Verbindlichkeiten der GbR gegenüber ! Arbeitnehmern, Lieferanten und Vermietern, ! Banken und Darlehensgebern, ! dem Finanzamt (Betriebssteuern), ! Sozialversicherungsträgern (Sozialabgaben) sowie ! anderen (ausgeschiedenen) Gesellschaftern der GbR. Im Außenverhältnis (also gegenüber allen Gläubigern der GbR) lässt sich die Haftung des neu eintretenden Gesellschafters nicht beschränken. Lediglich im Innenverhältnis können Sie Haftungsfreistellungsansprüche und zusätzliche Regressansprüche mit den anderen Gesellschaftern (ggf. auch mit dem Verkäufer des Anteils, den Sie übernehmen) vereinbaren. Sich im Innenverhältnis freistellen lassen Internet Service: Eine Musterformulierung für die Garantie und Haftungsfreistellung, die Sie sich vom Verkäufer eines GbR-Anteils und von den anderen GbR-Gesellschaftern unterschreiben lassen sollten, finden Sie im Dokument „GbR-Vertrag“, das zum Download bereitsteht unter www.selbststaendig.com ! Arbeitshilfen. Alternativ können Sie mit dem Verkäufer eines GbRAnteils vereinbaren, dass Sie einen Teil des Kaufpreises erst zahlen, wenn alle Altverbindlichkeiten aus Zeiten vor Ihrem Eintritt seitens der GbR getilgt sind. www.selbststaendig.com · September 2009 43 EB_2009_09_G39.qxd G39 014 18.08.2009 14:31 Seite 44 Gesellschaft bürgerlichen Rechts Ertragssituation der GbR Geschäfte prüfen Sie sollten natürlich auch die Ertragslage und die geschäftlichen Beziehungen der GbR gründlich prüfen. Verlangen Sie Einsicht in die folgenden Unterlagen, soweit diese vorhanden sind: ! Einnahmen-Überschuss-Rechnungen der letzten 3 Jahre ! Verträge mit Lieferanten und Kunden ! Arbeitsverträge ! Miet-, Pacht- und Leasing-Verträge ! Verträge über die Versorgung und Entsorgung des Unternehmens (Wasser, Gas, Strom, Heizung, Müll, Abwasser etc.) ! Darlehens- und Kreditverträge ! Handelsvertreterverträge ! Lizenz-, Kooperations- und ähnliche Verträge ! Versicherungsverträge ! Beratungs-, Dienst- und Geschäftsbesorgungsverträge mit Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Ingenieuren etc. Fazit: Rechts- und Steuerrat einholen Sich gut beraten lassen 44 Eine GbR ist denkbar einfach zu gründen, doch Sie gehen dadurch vielfältige Risiken ein. Es ist sinnvoll und kann existenzsichernd sein, sich vor der Gründung einer GbR oder dem Eintritt in eine bestehende GbR durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Auch die Hinzuziehung eines Steuerberaters ist zu empfehlen – und unabdingbar, wenn Sie Immobilien steuergünstig in eine GbR einbringen wollen. September 2009 · www.selbststaendig.com