Hotelzimmer - Service Allergie Suisse
Transcription
Hotelzimmer - Service Allergie Suisse
Auszug aus dem Reglement für Innenräume Das Reglement regelt die spezifischen Anforderungen und Besonderheiten der umschriebenen Objekte und Dienstleistungen und stellt sicher, dass nur Objekte und Dienstleistungen mit dem Schweizer Allergie-Gütesiegel ausgezeichnet werden, die den spezifischen Anforderungen dieses Reglements entsprechen. Spezifische Anforderungen Die Anforderungen an ein Objekt oder eine Dienstleistung mit dem Schweizer Allergie-Gütesiegel umfassen mindestens einen für Allergiker optimierten Innenraum («Allergikerzimmer») sowie ein umfassendes Allergenmanagement im Betrieb (Reinigung, Pflanzen, Haustiere, Schulung), welches durch ein Qualitätsmanagementsystem wie z.B. ISO 9001, Q3 oder gleichwertiges Managementsystem nachgewiesen werden kann. Integrierender Bestandteil des Konzeptes ist eine umfassende Information der Gäste. Folgende Anforderungen sind für ein mit dem Schweizer Allergie-Gütesiegel ausgezeichnetes Objekt bindend: 1 Innenraum («Allergikerzimmer») Ein Objekt oder eine Dienstleistung mit dem Schweizer Allergie-Gütesiegel muss mindestens über einen für Allergiker optimierten Innenraum (z.B. Hotelzimmer, Büro) verfügen, der folgende Anforderungen erfüllt: Einrichtung Nichtraucherraum glattflächige Bodenbeläge (z.B. Parkett-, Polyolefin-, Linol- oder Steinbeläge oder kurzfloriger Kunstfaserteppich) Verzicht auf Textilien (z.B. bei Möbeln und Vorhängen) milbenallergendichte Matratzen-, Duvets- und Kissenüberzüge Bereitstellung einer Notfall-Ersatzgarnitur milbenallergendichter Matratzen-, Duvets- und Kissenüberzüge (für mindestens 2 Betten) sowie Notfall-Ersatz-Pollenschutzgitter, um kurzfristig ein Normalzimmer in ein Allergikerzimmer umzurüsten Bereitstellung hypoallergener Supplies (z.B. Seife, Duschgel, Shampoo) Verzicht auf Pflanzen, Schnittblumen und «Staubfänger» Fenster mit Pollenschutzgitter oder Klimatisierung (Zuluft und Raumluftqualität erfüllen die Anforderungen anerkannter Richtwerte, z.B. GI-Richtwerte) Gästeinformation über die Vorkehrungen und den Gebrauch der Einrichtungen Reinigung Reinigung mit hypoallergenen Putzmitteln (bzgl. Milben, Pollen, Pilze, Haare z.B. Verwendung eines Staubsaugers mit HEPAFiltersystem) Verwendung hypoallergener Waschmittel für Bett-, Frottee- sowie allfälliger Gästewäsche Gästeinformation über die Art und Verwendung der Reinigungsmittel 2 Verzicht auf allergiepotente Pflanzen im ganzen Betrieb Folgende allergisierende Pflanzen dürfen im gesamten Betrieb nicht vorhanden sein: Ficus benjamina Philodendron bipennifolium Yucca aloifolia 3 Haustierverbot in Hotelbetrieben Das Haustierverbot beschränkt sich auf den Hotelbetrieb oder einzelne Gebäudetrakts. In Restauranträumlichkeiten, die baulich von Hotelzimmern abgegrenzt sind, sind Haustiere zugelassen. © 2014 Service Allergie Suisse SA, Scheibenstrasse 20, 3014 Bern [email protected] www.service-allergie-suisse.ch