Presseinformation zur 18. Ergänzungslieferung

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Presseinformation zur 18. Ergänzungslieferung
Handbuch für das Kassen- und Rechnungswesen
Herausgegeben vom Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V., bearbeitet vom
Bundesausschuss für das Kassen- und Haushaltsrecht. Ausschussvorsitzender und Schriftleiter:
Rolf Sturme; wissenschaftliche Beratung: Prof. Dr. Falko Schuster, Fachhochschule für Öffentliche
Verwaltung Nordrhein-Westfalen.
18. Ergänzungslieferung, Stand Januar 2014, 242 Seiten, 66,50 €.
Loseblattausgabe, Grundwerk 1.278 Seiten, Format DIN A 5, im Ordner, 98,00 EUR bei
Fortsetzungsbezug (189,00 EUR bei Einzelbezug).
ISBN 978-3-7922-0141-1
Verlag W. Reckinger, Siegburg
Die Überarbeitung des Abschnitts zum „Zahlungsverkehr“ macht einen erheblichen Anteil der
18. Ergänzungslieferung (Stand Januar 2014) aus. Durch den Wegfall der nationalen Vorschriften zum
Überweisungs- und Lastschriftverfahren mussten die Aussagen in diesem Abschnitt den Vorgaben
des europäischen Zahlungsverkehrs angepasst werden. Das Thema SEPA wird daher detailliert
beschrieben und für den Praktiker verständlich dargestellt.
Die mit der 17. Ergänzungslieferung aufgenommene Thematik „Neue kommunale
Rechnungsprüfung“ wird fortgeschrieben. Dadurch wird das Handbuch auch für die
Rechnungsprüfungsämter bei der Klärung offener Fragen noch ergiebiger. Die in diesem Abschnitt zu
behandelnden länderspezifischen Vorgaben werden von Prof. Dr. Schuster zunächst für die
Bundesländer Bayern, Brandenburg, Hessen und Sachsen-Anhalt ausgeführt.
Der Abschnitt zur Forderungsbewertung und die dazugehörige Dienstanweisung werden aktualisiert.
In einer Ausarbeitung zu den speziellen Buchungen der Gemeindekasse in der Verwaltungsdoppik,
werden die aus dem kameralen Rechnungswesen bekannten Begriffe Verwahrbuch und
Vorschussbuch buchungstechnisch dargestellt.
Bei den Zielen und Elementen des doppischen Haushaltes wurde das Themenfeld weiter
fortgeschrieben. Des Weiteren werden die Ausführungen zur Eröffnungsbilanz um die bisher noch
fehlenden Bundesländer ergänzt.