Presseinformation zur 18. Ergänzungslieferung
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Presseinformation zur 18. Ergänzungslieferung
Handbuch für das Kassen- und Rechnungswesen Herausgegeben vom Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V., bearbeitet vom Bundesausschuss für das Kassen- und Haushaltsrecht. Ausschussvorsitzender und Schriftleiter: Rolf Sturme; wissenschaftliche Beratung: Prof. Dr. Falko Schuster, Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen. 18. Ergänzungslieferung, Stand Januar 2014, 242 Seiten, 66,50 €. Loseblattausgabe, Grundwerk 1.278 Seiten, Format DIN A 5, im Ordner, 98,00 EUR bei Fortsetzungsbezug (189,00 EUR bei Einzelbezug). ISBN 978-3-7922-0141-1 Verlag W. Reckinger, Siegburg Die Überarbeitung des Abschnitts zum „Zahlungsverkehr“ macht einen erheblichen Anteil der 18. Ergänzungslieferung (Stand Januar 2014) aus. Durch den Wegfall der nationalen Vorschriften zum Überweisungs- und Lastschriftverfahren mussten die Aussagen in diesem Abschnitt den Vorgaben des europäischen Zahlungsverkehrs angepasst werden. Das Thema SEPA wird daher detailliert beschrieben und für den Praktiker verständlich dargestellt. Die mit der 17. Ergänzungslieferung aufgenommene Thematik „Neue kommunale Rechnungsprüfung“ wird fortgeschrieben. Dadurch wird das Handbuch auch für die Rechnungsprüfungsämter bei der Klärung offener Fragen noch ergiebiger. Die in diesem Abschnitt zu behandelnden länderspezifischen Vorgaben werden von Prof. Dr. Schuster zunächst für die Bundesländer Bayern, Brandenburg, Hessen und Sachsen-Anhalt ausgeführt. Der Abschnitt zur Forderungsbewertung und die dazugehörige Dienstanweisung werden aktualisiert. In einer Ausarbeitung zu den speziellen Buchungen der Gemeindekasse in der Verwaltungsdoppik, werden die aus dem kameralen Rechnungswesen bekannten Begriffe Verwahrbuch und Vorschussbuch buchungstechnisch dargestellt. Bei den Zielen und Elementen des doppischen Haushaltes wurde das Themenfeld weiter fortgeschrieben. Des Weiteren werden die Ausführungen zur Eröffnungsbilanz um die bisher noch fehlenden Bundesländer ergänzt.