Kreisstadt Friedberg (Hessen)

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Kreisstadt Friedberg (Hessen)
Kreisstadt
Friedberg (Hessen)
Entsorgungsbetriebe
Telefonhotline:
Kreisstadt Friedberg (Hessen) - Entsorgungsbetriebe Postfach 100964 – 61149 Friedberg (Hessen)
Beratungszeiten Telefonhotline:
Max Mustermann
Musterstraße 11
61169 Friedberg
Bürgerberatungsbüro:
Beratungszeiten Bürgerberatung:
Homepage:
ID-Nr.
0800 – 1 732 437
Mo. – Fr.
10:00 – 18:00 Uhr
02. Juli bis 13. Juli 2012 und
30. Juli bis 10. August 2012
Stadthalle Friedberg,
Am Seebach 2
61169 Friedberg (Hessen)
Mo. – Fr.
10:00 – 18:00 Uhr
02. Juli bis 13. Juli 2012 und
30. Juli bis 10. August 2012
www.Friedberg-Hessen.de
Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben)
14170
Datum
29.06.2012
Einführung der „Gesplitteten Abwassergebühr“ zum 01.01.2013 in Friedberg
- Angaben zu Ihrem Grundstück
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Grundstückseigentümer,
die Stadt Friedberg betreibt und unterhält Abwasseranlagen, die das anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser ableiten und reinigen.
Hierfür wurde bisher eine einheitliche Abwassergebühr erhoben, die an die bezogene Frischwassermenge
gekoppelt ist. Mit dieser Gebühr sind sowohl die Kosten für die Sammlung und Beseitigung von Schmutzwasser
als auch von Regenwasser abgedeckt.
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes ist die Stadt Friedberg
verpflichtet, künftig „Gesplittete Abwassergebühren“ für die Ableitung und Behandlung von Schmutz- und
Niederschlagswasser einzuführen.
Die Stadt Friedberg erzielt durch die Aufteilung der bisherigen Abwassergebühr auf eine Schmutz- und
eine Niederschlagswassergebühr keine höheren Gesamteinnahmen – vielmehr wird die bestehende
Abwassergebühr verursachungsgerecht auf Schmutz- und Niederschlagswasser aufgeteilt.
Grundlage für die zukünftige Schmutzwassergebühr bleibt die bezogene Frischwassermenge, die wie bisher über
den Verbrauchszähler abgelesen wird. Im Vergleich zur jetzigen einheitlichen Abwassergebühr wird die künftige
Schmutzwassergebühr niedriger sein. Über die konkrete Höhe der Niederschlagswassergebühr kann zum
jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden. Die zukünftige Niederschlagswassergebühr richtet sich
nach der Größe der auf dem jeweiligen Grundstück bebauten, überbauten und / oder befestigten Flächen, von
denen Niederschlagswasser in die Kanalisation gelangen kann.
Friedbergs Partnerstädte sind
Bishop’s Stortford, Villiers-sur-Marne, Magreglio
Bankverbindungen
 Sparkasse Oberhessen
 Volksbank Mittelhessen
 Postbank Frankfurt / Main
BLZ
518 500 79
513 900 00
500 100 60
Konto
51 000 080
840 540 03
12 060 601
USt.-Id-Nr.: DE 112 591 486
St.-Nr.: 020 226 10269
Seite 2
Um die bebauten, überbauten und / oder befestigten Flächen Ihres Grundstückes/Ihrer Grundstücke, die
in die Kanalisation entwässern, zu ermitteln, bitten wir um Ihre Mithilfe.
Der beiliegende Erfassungsbogen wurde auf Basis des Amtlichen Liegenschaftskatasters und der Luftbilder aus
der im Frühjahr 2012 durchgeführten Befliegung erstellt. Sämtliche daraus ersichtlichen befestigten Flächen sind
bereits eingetragen. Der Fragebogen dient zur Überprüfung und Konkretisierung der Angaben.
Wir bitten Sie, die Eintragungen zu überprüfen und ggf. zu korrigieren bzw. zu ergänzen. Einzelheiten
hierzu entnehmen Sie bitte dem beigefügten Infoblatt.
Den ergänzten und unterschriebenen Erfassungsbogen senden Sie bitte in dem beigefügten Freiumschlag bis
zum
10. August 2012
an die Stadt Friedberg zurück oder geben diesen bei der Beratungsstelle ab. Eine Ausfertigung ist für Ihre
Unterlagen bestimmt. Bitte schicken Sie den ausgefüllten Erfassungsbogen auch dann zurück, wenn Sie keine
Änderungen vorgenommen haben.
Nach der Entwässerungssatzung der Stadt Friedberg besteht eine Mitwirkungspflicht zur Auskunft über die
Entwässerungssituation Ihres Grundstücks. Sofern uns der ausgefüllte Erfassungsbogen bis zum o.g. Termin
nicht vorliegt gehen wir davon aus, dass die von uns erhobenen Daten zutreffend sind. Die
Niederschlagswassergebühr Ihres Grundstücks wird dann anhand der von uns erhobenen und im
Erfassungsbogen dargestellten Flächen festgesetzt.
Sollten Sie beim Ausfüllen des Fragebogens Hilfe benötigen, können Sie uns gerne in der eingerichteten
Beratungsstelle in der Zeit von Montag bis Freitag (10.00 – 18.00 Uhr) zu folgenden Terminen besuchen:
Stadthalle Friedberg, Am Seebach 2:
02. bis 13. Juli 2012 und 30. Juli bis 10. August 2012
Weiterhin stehen Ihnen für Rückfragen fachkompetente Ansprechpartner unter der kostenlosen Service-Hotline
0800 / 1 732 437 im o.g. Zeitraum (Montag bis Freitag, 10.00 – 18.00 Uhr) zur Verfügung.
Die Bürgerberatung führt die Stadt zusammen mit der Dr. Pecher AG, Erkrath, und dem Ingenieurbüro Weidling,
Bad Nauheim, durch. Die Beratungsunternehmen wurden beauftragt, die Stadt Friedberg bei der Einführung der
„Gesplitteten Abwassergebühr“ zu unterstützen.
Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter:
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadt Friedberg
www.Friedberg-Hessen.de
ID‐Nr. 14170 Erfassungsbogen „bebaute, überbaute und / oder befestigte Flächen“ ‐ Bitte lesen Sie vor der Bearbeitung das beiliegende Infoblatt ‐ Diesen Erfassungsbogen erhalten Sie zweifach. Bitte eine Ausfertigung mit dem beigefügten Freiumschlag an die Stadt Friedberg senden. Eine Ausfertigung ist für Ihre Unterlagen bestimmt. Eigentümer, Miteigentümer, Nutzungsberechtigter oder Verwalter .............................. Max Mustermann Straße, Hausnummer .......................................................................... Musterstraße 11 Postleitzahl, Ort ........................................................................................ 61169 Friedberg Sollte sich Ihre Adresse zwischenzeitlich geändert haben, korrigieren Sie bitte die o.g. Angaben. Danke! Angaben zum Grundstück: Grundstücksadresse Musterstraße 11 Gemarkung 4710 Flur 0 Flurstücksnummer 1234/56 Bitte tragen Sie Ihre Angaben zu allen auf dem oben genannten Grundstück vorhandenen bebauten, überbauten und / oder befestigten Flächen in die nachfolgenden Tabellen ein. Falls die Flächenvorgaben in der folgenden Tabelle die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegeln, kontrollieren Sie hier bitte lediglich die Art der Entwässerung und die jeweilige Art der Flächengestaltung. Falls die Flächenvorgaben in der folgenden Tabelle einer Korrektur bedürfen, streichen Sie bitte nicht zutreffende vorausgefüllte Zeilen und tragen detail‐
lierte Flächenangaben ein. Verfügt Ihr Grundstück über eine Zisterne oder eine ähnliche Vorrichtung, füllen Sie bitte auch die Tabelle auf der Rückseite des Erfassungsbogens aus. Erläuterungen zu den einzelnen Spalten der folgenden Tabellen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Infoblatt.
0,6 Anlagen zur Niederschlagswassernutzung ohne Überlauf (kein Anschluss an die öffentliche Kanalisation) 1,0 Anlagen zur Niederschlagswassernutzung mit Anschluss/Überlauf an die öffentliche Kanalisation: Verwendung des aufgefangenen Niederschlagswassers als Brauchwasser und zur Gartenbewässerung 1,0 0,5 0,3 Anlagen zur Niederschlagswassernutzung mit Anschluss/Überlauf an die öffentliche Kanalisation: Verwendung des aufgefangenen Niederschlagswassers zur Gartenbewässerung Gründächer Kiesdächer Flachdächer, geneigte Dächer Anlagen zur Niederschlagswassernutzung mit Anschluss/Überlauf an die öffentliche Kanalisation: Verwendung des aufgefangenen Niederschlagswassers als Brauchwasser Zisternen oder ähnliche Vorrichtungen Wassergebundene Decken (aus Kies, Splitt, Schlacke o.Ä.), Porenpflaster oder ähnlich wasserdurchlässiges Pflaster, Rasengittersteine Befestigte Grundstücksflächen Pflaster (z.B. auch Rasen‐ oder Splittfugenpflaster), Platten, jeweils ohne Fugenverguss Faktor Korri‐
gierte Flächen‐
größe [m²] Dachflächen Beton‐, Schwarzdecken (Asphalt, Teer o. Ä.), Pflaster mit Fugenverguss, sonstige wasserundurchlässige Flächen mit Fugendichtung Flächen‐
größe [m²] Versickerung oder Einleitung in ein öffentliches Gewässer (kein Anschluss an die öffentliche Kanalisation) Nr. Flächentyp Flächengestaltung Art der Entwässerung Anschluss an die öffentliche Kanalisation vorhanden Bebaute, überbaute und / oder befestigte Flächen
0,4 1 Dach A 101 
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2 Dach B 97 
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3 Dach C 78 
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4 Befestigte Fläche 1 176 
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5 Befestigte Fläche 2 18 
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ID‐Nr. 14170 Zisternen und ähnliche Vorrichtungen Wenn Sie Niederschlagswasser in eine Zisterne oder ähnliche Vorrichtung einleiten, so geben Sie bitte das Speichervolumen der jeweiligen Anlage an. Hinweis: Die Zisternen und ähnliche Vorrichtungen werden nur dann gebührenmindernd berücksichtigt, wenn Sie ein Speichervolumen von jeweils mindestens 1 m³ aufweisen und baulich fest mit dem Grundstück verbunden sind. Speichervolumen der Zisterne oder ähnlichen Vorrichtung: m³ (sind mehrere Zisternen oder ähnliche Vorrichtungen vorhanden, bitte Speichervolumen und angeschlossene Fläche zusätzlich angeben)
Maßstab je Teilstrich 10m
2
B
1
A
C
Dachflächen befestigte Flächen
unbefestigte Flächen
Grundstücksgrenze
Bemerkungen: Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird bestätigt. ___________________________________________________________ Tel.‐Nr. für evtl. Rückfragen und Hinweise zur Erreichbarkeit _____________________________________________ ___________________________________ Ort, Datum Unterschrift
ID‐Nr. 14170 Maßstab je Teilstrich 10m
Grundstücksadresse Musterstraße 11 

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