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Energie-Contracting TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN Ausgabe 2011 von Abnehmeranlagen an die Holzschnitzel Nahwärmeverbundanlagen Wyden und Zinzikon in Winterthur Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich ..............................................................................................................2 2. Allgemeine Bestimmungen ..............................................................................................2 3. Wärmeträger ...................................................................................................................2 4. Drücke.............................................................................................................................2 5. Temperaturen..................................................................................................................3 6. Disposition ......................................................................................................................3 7. Dimensionierung, Materialien ..........................................................................................3 8. Regulierung / Wärmemessung ........................................................................................5 9. Montage ..........................................................................................................................6 10. Reinigung ........................................................................................................................6 11. Kontrolle ..........................................................................................................................7 12. Inbetriebnahme ...............................................................................................................7 Stadtwerk Winterthur Partner von Swisspower Seite 2 1. Geltungsbereich Stadtwerk Winterthur Energie-Contracting - nachstehend "Lieferant" genannt – gibt an private und öffentliche Abnehmer Wärme in Form von Heizwasser ab. Die vorliegenden Anschlussbedingungen regeln die Erstellung, die Änderung und den Betrieb der Abnehmeranlage sowie den Anschluss an die Übergabestation des Lieferanten und den Bezug der Wärme durch den Abnehmer. Die Anschlussbedingungen gelten für alle technischen Installationen, welche den Betrieb der Übergabestation und der Abnehmeranlage beeinflussen, insbesondere für die abonnierten Wärmeleistungen, die Vor- und Rücklauftemperaturen und die korrekte hydraulische und regeltechnische Einbindung. Nach Inbetriebnahme der Anlagen durch den Abnehmer dürfen, ohne Einwilligung durch den Lieferanten, keine Änderungen oder Manipulationen an den Installationen vorgenommen werden. Planbare Eingriffe in das hydraulische System sind dem Lieferanten frühzeitig, mindestens jedoch drei Arbeitstage vor der Ausführung bekannt zu geben. 2. Allgemeine Bestimmungen Die an die Übergabestation anzuschliessenden Installationen müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Sämtliche einschlägigen Normen und Empfehlungen der fachtechnischen Verbände wie SIA, SVTI, SWKI usw. bilden, auch wenn sie hier nicht namentlich aufgeführt sind, einen Bestandteil dieser Vorschriften. 3. Wärmeträger Die Wärmelieferung erfolgt durch Abgabe von Heizwasser als Wärmeträger aus der Vorlaufleitung, wobei das Wasser nach Durchströmung des Wärmeaustauschers des Abnehmers vollumfänglich und abgekühlt in die Rücklaufleitung der Wärmeversorgung zurückgeleitet wird (indirekter Anschluss). Der Wärmeträger darf in den Anlagen des Abnehmers weder physikalisch noch chemisch verunreinigt werden. 4. Drücke Die Anlagen sind für die Druckstufe PN 16 zu dimensionieren. Der Druckabfall in den Anlagen des Abnehmers, festgestellt zwischen Vor- und Rücklaufleitung an der Eigentumsgrenze, soll 0,5 bar nicht übersteigen. Der Lieferant hält diese Druckdifferenz, geordnete Bezugsverhältnisse vorausgesetzt, als Mindestwert aufrecht; ist jedoch berechtigt, sie unter 0,5 bar zu senken, soweit dadurch der Abnehmer in seinem Wärmebezug nicht beeinträchtigt wird. Der Lieferant baut in seiner Übergabestation einen Differenzdruckregler/Mengenbegrenzer ein, welcher den Differenzdruck auf ca. 1,0 bar begrenzt. Stadtwerk Winterthur Partner von Swisspower Seite 3 5. Temperaturen Die Betriebstemperaturen sind im folgenden „Temperaturdiagramm Primärnetz“ dargestellt. Abbildung 1: Temperaturdiagramm Primärnetz Die maximale für die Bemessung der Abnehmeranlage massgebende Temperatur beträgt 95°C. Die dargestellte Rücklauftemperatur von 40°C ist als Maximalwert zu verstehen und darf nicht überschritten werden. 6. Disposition Die Übergabestation des Lieferanten und die Abnehmeranlage müssen in einem abschliessbaren Heizraum untergebracht werden. Eine gute Bedienbarkeit für den Unterhalt und die Instandhaltungsarbeiten der Anlagen ist zu gewährleisten. Für die Übergabestation ist der erforderliche Platz nach Massgabe des Lieferanten zu reservieren und in die Dispositionspläne aufzunehmen. 7. Dimensionierung, Materialien Die vom Lieferanten bereitzustellende maximale Wassermenge – entsprechend der Anschlussleistung, wie sie im Wärmelieferungsvertrag aufgeführt ist – errechnet sich aus der Wärmeleistungs-Bedarfsrechnung (im Auslegepunkt -8°C) der anzuschliessenden Gebäude und einer Temperaturdifferenz von 30 K auf der Primärseite. Die zu verwendenden Materialien müssen den unter Ziffer 2 gestellten Anforderungen entsprechen. Stadtwerk Winterthur Partner von Swisspower Seite 4 Bezüglich Wärmedehnung der Rohrleitungen müssen die Wärmedehnungen ab Abnehmeranlage berücksichtigt werden. Unter Berücksichtigung aller Beanspruchungen dürfen die in den DIN EN - Normen angegebenen zulässigen Materialwerte für alle Anlageteile nicht überschritten werden. Der Lieferant ist berechtigt, den Nachweis der vorgeschriebenen Sicherheit zu verlangen. Die Anschlüsse des Wärmetauschers und des Regulierventils werden auf Grund der Anschlussleistung, gemäss der folgenden Tabelle, vom Lieferanten bestimmt. Tabelle 1: Anschlussart / -grösse nach Anschlussleistung Anschlussleistung in kW Anschlussart Regulierventil Wärmetauscher 0 - 67 68 - 84 85 - 117 118 - 235 geschraubt geschraubt geschraubt geschraubt DN 25*1 DN 32*1 DN 40*1 DN 50*1 DN 25*1 DN 32*1 DN 40*1 DN 50*1 236 - 336 337 - 503 504 - 839 840 - 1'174 1'175 - 2'013 geflanscht geflanscht geflanscht geflanscht geflanscht DN 65*2 DN 65*2 DN 80*2 DN 100*2 DN 125*2 DN 65*2 DN 65*2 DN 80*2 DN 100*2 DN 125*2 *1 Der Abnehmer installiert bereits die Verschraubung *2 Der Abnehmer installiert den Flansch für die Druckstufe PN6 Der Abnehmer liefert dem Lieferanten das Regulierventil sowie den Anlegefühler und trägt hierfür die Kosten. Der Wärmetauscher wird vom Lieferanten an die Übergabestation angeschlossen. Der Wärmetauscher ist unmittelbar bei der Übergabestation zu platzieren. Empfehlungen eines hydraulischen Anschlussschemas sowie Darstellung der Liefergrenze Abbildung 2: Hydraulisches Anschlussschema / Liefergrenze Stadtwerk Winterthur Partner von Swisspower Seite 5 Massnahmen / Empfehlungen zur Einhaltung der Rücklauftemperaturen: 8. Einrichtung einer Kaltwasserzone des Brauchwarmwasserspeichers (kein komplettes Durchladen) Verwendung eines Schichtenspeicher Einbau einer Begleitheizung (keine Zirkulationspumpe) Grosszügige Dimensionierung des Brauchwarmwasserspeichers Regulierung / Wärmemessung Die Regulierung auf der Heizwasserseite muss durch automatisch gesteuerte Ventile erfolgen. Die Wärmemesseinrichtung wird vom Lieferanten geliefert und montiert. Der Lieferant entscheidet von Fall zu Fall über die anzuwendende Messmethode und bestimmt die Zahl und Grösse der Apparate. Der Abnehmer hat die folgenden notwendigen bauseitigen Leistungen der Wärmemesseinrichtung bis zur Inbetriebsetzung der Übergabestation zu realisieren (inkl. dem Anschluss und Programmierung auf der Haussteuerung sowie der Verlegung der Kabel in einem Kabelkanal bis zum Wärmerechner, siehe Abbildung 3): Stromversorgung (230 V, 50 Hz, separat plombierbar 13 A-Sicherungsautomat) Schleichmengensignal (Out 2, Schliesser, max. 48 V DC / 50 mA) Mit Rücksicht auf die Wärmemessung muss die Steuerung des durch den Abnehmer gelieferten Regelventils so gestaltet sein, dass ein Wasserbezug unter 10 % (Schleichmenge), der laut Wärmelieferungsvertrag garantierten Wärmeanschlussleistung, ausgeschlossen ist. Bei einer Schleichmenge muss der Kontakt des Regelventils geschlossen werden. Nach 6 Minuten muss das Regulierventil wieder für 2 Minuten freigegeben werden. Störmeldesignal (Out 1, Öffner, max. 48 V DC / 50 mA) Bei einem Ausfall der elektrischen Spannung oder einer Störung des Wärmerechners muss das Regulierventil gegen einen Differenzdruck von 6 bar dicht schliessen. Liegt eine Störung oder ein Netzausfall an, so muss das Störmeldesignal im geöffneten und das Regelventil im geschlossen Zustand sein (Zwangszulauf). Stadtwerk Winterthur Partner von Swisspower Seite 6 Anschlussschema des Wärmerechners Abbildung 3: Anschlussschema des Wärmerechners 9. Montage Die Ausführung muss durch zuverlässiges und qualifiziertes Montagepersonal erfolgen. Für Arbeiten an Anlageteilen, in welchen Heizwasser des Lieferanten zirkuliert, dürfen nur geprüfte Schweisser, die über die notwendige Ausbildung und Erfahrung im durchstrahlungssicheren Schweissen verfügen und sich in Schweissarbeiten bewährt haben, eingesetzt werden. Die Schweisser müssen im Besitz eines Schweisserzeugnisses mit den entsprechenden Qualifikationen sein. Dem Lieferanten sind auf Verlangen die Schweisserzeugnisse vorzulegen. Rohrleitungen und Komponenten sind so zu befestigen und zu isolieren, dass unzulässige Körperschallübertragungen nicht möglich sind. 10. Reinigung Nach Fertigstellung der Anlagen ist das Heizwassersystem einer gründlichen Reinigung mittels Durchspülung zu unterziehen (Entfernen von Schlamm, Hammerschlag, Schweissperlen usw.). Stadtwerk Winterthur Partner von Swisspower Seite 7 11. Kontrolle Nach der Devisierung, jedoch spätestens vor Montagebeginn der Hausstation sind die Ausführungspläne (Grundriss 1:20 mit Prinzipschema) mit eingetragenen technischen Daten und Temperaturen sowie das Elektroschema dem Lieferanten zur Genehmigung zu unterbreiten. Die Vornahme dieser Prüfung durch den Lieferanten bedeutet für den Abnehmer und dessen Vertreter keine Entlastung von seiner Verantwortung für die richtige Planung und Ausführung der Abnehmeranlage. Die Zugänglichkeit zur Übergabestation muss vom Lieferanten und dessen Vertreter jederzeit ohne Schwierigkeiten möglich sein. Der Lieferant ist berechtigt, während den Ausführungsarbeiten Kontrollen durchzuführen. 12. Inbetriebnahme Nach Fertigstellung erfolgt die Inbetriebnahme. Diese darf nur im Beisein des Lieferanten erfolgen. Der Abnehmer vereinbart mit dem Lieferanten nach Fertigstellung der Arbeiten mittels dem Formular "IBS Bereitschaftsmeldung Abnehmeranlage" mind. fünf Tage im Voraus einen Termin für die Inbetriebsetzung (der Anschluss auf den Wärmerechner erfolgt durch den Lieferanten). Stadtwerk Winterthur Stefan Treudler Leiter Energie-Contracting Anhang: IBS Bereitschaftsmeldung Abnehmeranlage Stadtwerk Winterthur Partner von Swisspower Seite 8 Absenderadresse: Firma: ……………………………………………………………………… Name: ……………………………………………………………………… Adresse: ……………………………………………………………………… PLZ/Ort: ……………………………………………………………………… Tel.-Nr.: ……………………………………………………………………… Fax. Nr. ……………………………………………………………………… E-Mail: ……………………………………………………………………… Stadtwerk Winterthur Energie-Contracting Postfach CH-8402 Winterthur Abnehmeranlage Standortadresse: Dgtus: ……………………………22 ……………………………………..……………………………………………………. Fgx: OHS Hkxkotsingltsskrdutm Ahtknskxgtrgmk Esplätmkx Fgxtusskx: 452 2:7 31 38 Atzgnr Skotkt otkr2 Dkikhrgtt: Esplätmkx Zkrkluttusskx: 452 2:7 31 44 1 Sknx mkknxtk Dgskt0 sknx mkknxtk Nkxxkt Nokxsot hkstätomkt wox Ontkt dok Lkxtomstkrrutm dkx uhkt kxwänttkt Ahtknskxgtrgmk utd Hkxkotsinglt lüx dok Othktxokhtgnsk2 Dok lurmktdkt Putktk lüx kotk xkohutmsrusk Othktxokhtgnsk sotd lginmkxkint gusmklünxt: . Dgs Stxuskghkr hos zus Wäxskxkintkx ost ot Kghkrkgtgr vkxrkmt utd gt 234 V0 54 Nz0 skpgxgtks 13-C prushokxhgxkt Soinkxutmsgutusgt0 gtmksinrusskt2 . Dgs Kghkr lüx dgs Sinrkoinsktmktsomtgr0 sgx2 88 V DC / 54 sA0 ost ot Kghkrkgtgr hos zus . . Wäxskxkintkx mklünxt utd gt Nkozutmsstkukxutm gtmksinrusskt: Out 20 Sinroksskx0 utd pxumxgssokxt2 Dgs Kghkr lüx dgs Stöxskrdksomtgr0 sgx2 88 V DC / 54 sA0 ost ot Kghkrkgtgr hos zus Wäxskxkintkx mklünxt utd gt Ngusstkukxutm gtmksinrusskt: Out 10 Ölltkx0 utd pxumxgssokxt2 Kusprktt Lkxtommkstkrrtk krkktxosink Otstgrrgtoutkt (Zurkotutm0 Vkxhotdutms-0 Skssrkotutmkt kti2-2 Nydxgurosin utd xkmkrtkintosin lkxtom mkstkrrtk utd hktxokhshkxkotk Ahtknskxgtrgmk (mklürrt utd kttrültkt-2 Lüx Onxk Zkxsothkstätomutm dgtkkt wox Ontkt os Vuxgus2 Dgtus: ………………………………………………………………………2 Uttkxsinxolt: ………………………………………………………………………2 ……………………………………………………………………………………………………………… …22 Vut Stgdtwkxk guszulürrkt: Mkxtk hkstätomkt wox Ontkt dok Othktxokhtgnsk lüx dok uhkt kxwänttk Ahtknskxgtrgmk wok lurmt: Zkxsot (Zgm/Dgtus/Zkot-: Stadtwerk Winterthur Partner von Swisspower