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Energie-Contracting
TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN
Ausgabe 2011
von Abnehmeranlagen an die Holzschnitzel Nahwärmeverbundanlagen
Wyden und Zinzikon in Winterthur
Inhaltsverzeichnis
1.
Geltungsbereich ..............................................................................................................2
2.
Allgemeine Bestimmungen ..............................................................................................2
3.
Wärmeträger ...................................................................................................................2
4.
Drücke.............................................................................................................................2
5.
Temperaturen..................................................................................................................3
6.
Disposition ......................................................................................................................3
7.
Dimensionierung, Materialien ..........................................................................................3
8.
Regulierung / Wärmemessung ........................................................................................5
9.
Montage ..........................................................................................................................6
10.
Reinigung ........................................................................................................................6
11.
Kontrolle ..........................................................................................................................7
12.
Inbetriebnahme ...............................................................................................................7
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Seite 2
1.
Geltungsbereich
Stadtwerk Winterthur Energie-Contracting - nachstehend "Lieferant" genannt – gibt an
private und öffentliche Abnehmer Wärme in Form von Heizwasser ab.
Die vorliegenden Anschlussbedingungen regeln die Erstellung, die Änderung und den
Betrieb der Abnehmeranlage sowie den Anschluss an die Übergabestation des
Lieferanten und den Bezug der Wärme durch den Abnehmer. Die
Anschlussbedingungen gelten für alle technischen Installationen, welche den Betrieb
der Übergabestation und der Abnehmeranlage beeinflussen, insbesondere für die
abonnierten Wärmeleistungen, die Vor- und Rücklauftemperaturen und die korrekte
hydraulische und regeltechnische Einbindung.
Nach Inbetriebnahme der Anlagen durch den Abnehmer dürfen, ohne Einwilligung
durch den Lieferanten, keine Änderungen oder Manipulationen an den Installationen
vorgenommen werden. Planbare Eingriffe in das hydraulische System sind dem
Lieferanten frühzeitig, mindestens jedoch drei Arbeitstage vor der Ausführung bekannt
zu geben.
2.
Allgemeine Bestimmungen
Die an die Übergabestation anzuschliessenden Installationen müssen den gesetzlichen
Vorschriften entsprechen. Sämtliche einschlägigen Normen und Empfehlungen der
fachtechnischen Verbände wie SIA, SVTI, SWKI usw. bilden, auch wenn sie hier nicht
namentlich aufgeführt sind, einen Bestandteil dieser Vorschriften.
3.
Wärmeträger
Die Wärmelieferung erfolgt durch Abgabe von Heizwasser als Wärmeträger aus der
Vorlaufleitung, wobei das Wasser nach Durchströmung des Wärmeaustauschers des
Abnehmers vollumfänglich und abgekühlt in die Rücklaufleitung der Wärmeversorgung
zurückgeleitet wird (indirekter Anschluss). Der Wärmeträger darf in den Anlagen des
Abnehmers weder physikalisch noch chemisch verunreinigt werden.
4.
Drücke
Die Anlagen sind für die Druckstufe PN 16 zu dimensionieren.
Der Druckabfall in den Anlagen des Abnehmers, festgestellt zwischen Vor- und Rücklaufleitung an der Eigentumsgrenze, soll 0,5 bar nicht übersteigen. Der Lieferant hält
diese Druckdifferenz, geordnete Bezugsverhältnisse vorausgesetzt, als Mindestwert
aufrecht; ist jedoch berechtigt, sie unter 0,5 bar zu senken, soweit dadurch der
Abnehmer in seinem Wärmebezug nicht beeinträchtigt wird. Der Lieferant baut in
seiner Übergabestation einen Differenzdruckregler/Mengenbegrenzer ein, welcher den
Differenzdruck auf ca. 1,0 bar begrenzt.
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5.
Temperaturen
Die Betriebstemperaturen sind im folgenden „Temperaturdiagramm Primärnetz“
dargestellt.
Abbildung 1: Temperaturdiagramm Primärnetz
Die maximale für die Bemessung der Abnehmeranlage massgebende Temperatur
beträgt 95°C.
Die dargestellte Rücklauftemperatur von 40°C ist als Maximalwert zu verstehen und
darf nicht überschritten werden.
6.
Disposition
Die Übergabestation des Lieferanten und die Abnehmeranlage müssen in einem
abschliessbaren Heizraum untergebracht werden. Eine gute Bedienbarkeit für den
Unterhalt und die Instandhaltungsarbeiten der Anlagen ist zu gewährleisten.
Für die Übergabestation ist der erforderliche Platz nach Massgabe des Lieferanten zu
reservieren und in die Dispositionspläne aufzunehmen.
7.
Dimensionierung, Materialien
Die vom Lieferanten bereitzustellende maximale Wassermenge – entsprechend der
Anschlussleistung, wie sie im Wärmelieferungsvertrag aufgeführt ist – errechnet sich
aus der Wärmeleistungs-Bedarfsrechnung (im Auslegepunkt -8°C) der
anzuschliessenden Gebäude und einer Temperaturdifferenz von 30 K auf der
Primärseite.
Die zu verwendenden Materialien müssen den unter Ziffer 2 gestellten Anforderungen
entsprechen.
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Bezüglich Wärmedehnung der Rohrleitungen müssen die Wärmedehnungen ab
Abnehmeranlage berücksichtigt werden.
Unter Berücksichtigung aller Beanspruchungen dürfen die in den DIN EN - Normen
angegebenen zulässigen Materialwerte für alle Anlageteile nicht überschritten werden.
Der Lieferant ist berechtigt, den Nachweis der vorgeschriebenen Sicherheit zu
verlangen.
Die Anschlüsse des Wärmetauschers und des Regulierventils werden auf Grund der
Anschlussleistung, gemäss der folgenden Tabelle, vom Lieferanten bestimmt.
Tabelle 1: Anschlussart / -grösse nach Anschlussleistung
Anschlussleistung in kW
Anschlussart
Regulierventil
Wärmetauscher
0 - 67
68 - 84
85 - 117
118 - 235
geschraubt
geschraubt
geschraubt
geschraubt
DN 25*1
DN 32*1
DN 40*1
DN 50*1
DN 25*1
DN 32*1
DN 40*1
DN 50*1
236 - 336
337 - 503
504 - 839
840 - 1'174
1'175 - 2'013
geflanscht
geflanscht
geflanscht
geflanscht
geflanscht
DN 65*2
DN 65*2
DN 80*2
DN 100*2
DN 125*2
DN 65*2
DN 65*2
DN 80*2
DN 100*2
DN 125*2
*1 Der Abnehmer installiert bereits die Verschraubung
*2 Der Abnehmer installiert den Flansch für die Druckstufe PN6
Der Abnehmer liefert dem Lieferanten das Regulierventil sowie den Anlegefühler und
trägt hierfür die Kosten.
Der Wärmetauscher wird vom Lieferanten an die Übergabestation angeschlossen. Der
Wärmetauscher ist unmittelbar bei der Übergabestation zu platzieren.
Empfehlungen eines hydraulischen Anschlussschemas sowie Darstellung der
Liefergrenze
Abbildung 2: Hydraulisches Anschlussschema / Liefergrenze
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Massnahmen / Empfehlungen zur Einhaltung der Rücklauftemperaturen:
8.

Einrichtung einer Kaltwasserzone des Brauchwarmwasserspeichers (kein
komplettes Durchladen)

Verwendung eines Schichtenspeicher

Einbau einer Begleitheizung (keine Zirkulationspumpe)

Grosszügige Dimensionierung des Brauchwarmwasserspeichers
Regulierung / Wärmemessung
Die Regulierung auf der Heizwasserseite muss durch automatisch gesteuerte Ventile
erfolgen.
Die Wärmemesseinrichtung wird vom Lieferanten geliefert und montiert.
Der Lieferant entscheidet von Fall zu Fall über die anzuwendende Messmethode und
bestimmt die Zahl und Grösse der Apparate.
Der Abnehmer hat die folgenden notwendigen bauseitigen Leistungen der
Wärmemesseinrichtung bis zur Inbetriebsetzung der Übergabestation zu realisieren
(inkl. dem Anschluss und Programmierung auf der Haussteuerung sowie der Verlegung
der Kabel in einem Kabelkanal bis zum Wärmerechner, siehe Abbildung 3):

Stromversorgung
(230 V, 50 Hz, separat plombierbar 13 A-Sicherungsautomat)

Schleichmengensignal
(Out 2, Schliesser, max. 48 V DC / 50 mA)
Mit Rücksicht auf die Wärmemessung muss die Steuerung des durch den Abnehmer
gelieferten Regelventils so gestaltet sein, dass ein Wasserbezug unter 10 %
(Schleichmenge), der laut Wärmelieferungsvertrag garantierten Wärmeanschlussleistung, ausgeschlossen ist. Bei einer Schleichmenge muss der Kontakt des
Regelventils geschlossen werden. Nach 6 Minuten muss das Regulierventil wieder für
2 Minuten freigegeben werden.

Störmeldesignal
(Out 1, Öffner, max. 48 V DC / 50 mA)
Bei einem Ausfall der elektrischen Spannung oder einer Störung des Wärmerechners
muss das Regulierventil gegen einen Differenzdruck von 6 bar dicht schliessen. Liegt
eine Störung oder ein Netzausfall an, so muss das Störmeldesignal im geöffneten und
das Regelventil im geschlossen Zustand sein (Zwangszulauf).
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Anschlussschema des Wärmerechners
Abbildung 3: Anschlussschema des Wärmerechners
9.
Montage
Die Ausführung muss durch zuverlässiges und qualifiziertes Montagepersonal erfolgen.
Für Arbeiten an Anlageteilen, in welchen Heizwasser des Lieferanten zirkuliert, dürfen
nur geprüfte Schweisser, die über die notwendige Ausbildung und Erfahrung im
durchstrahlungssicheren Schweissen verfügen und sich in Schweissarbeiten bewährt
haben, eingesetzt werden.
Die Schweisser müssen im Besitz eines Schweisserzeugnisses mit den entsprechenden Qualifikationen sein. Dem Lieferanten sind auf Verlangen die Schweisserzeugnisse
vorzulegen.
Rohrleitungen und Komponenten sind so zu befestigen und zu isolieren, dass unzulässige Körperschallübertragungen nicht möglich sind.
10.
Reinigung
Nach Fertigstellung der Anlagen ist das Heizwassersystem einer gründlichen
Reinigung mittels Durchspülung zu unterziehen (Entfernen von Schlamm,
Hammerschlag, Schweissperlen usw.).
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11.
Kontrolle
Nach der Devisierung, jedoch spätestens vor Montagebeginn der Hausstation sind die
Ausführungspläne (Grundriss 1:20 mit Prinzipschema) mit eingetragenen technischen
Daten und Temperaturen sowie das Elektroschema dem Lieferanten zur Genehmigung
zu unterbreiten. Die Vornahme dieser Prüfung durch den Lieferanten bedeutet für den
Abnehmer und dessen Vertreter keine Entlastung von seiner Verantwortung für die
richtige Planung und Ausführung der Abnehmeranlage.
Die Zugänglichkeit zur Übergabestation muss vom Lieferanten und dessen Vertreter
jederzeit ohne Schwierigkeiten möglich sein.
Der Lieferant ist berechtigt, während den Ausführungsarbeiten Kontrollen
durchzuführen.
12.
Inbetriebnahme
Nach Fertigstellung erfolgt die Inbetriebnahme. Diese darf nur im Beisein des
Lieferanten erfolgen.
Der Abnehmer vereinbart mit dem Lieferanten nach Fertigstellung der Arbeiten mittels
dem Formular "IBS Bereitschaftsmeldung Abnehmeranlage" mind. fünf Tage im Voraus
einen Termin für die Inbetriebsetzung (der Anschluss auf den Wärmerechner erfolgt
durch den Lieferanten).
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Stefan Treudler
Leiter Energie-Contracting
Anhang:
IBS Bereitschaftsmeldung Abnehmeranlage
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Absenderadresse:
Firma:
………………………………………………………………………
Name:
………………………………………………………………………
Adresse:
………………………………………………………………………
PLZ/Ort:
………………………………………………………………………
Tel.-Nr.:
………………………………………………………………………
Fax. Nr.
………………………………………………………………………
E-Mail:
………………………………………………………………………
Stadtwerk Winterthur
Energie-Contracting
Postfach
CH-8402 Winterthur
Abnehmeranlage Standortadresse:
Dgtus: ……………………………22
……………………………………..…………………………………………………….
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