Ausgabe Januar 2016, Nr. 124

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Ausgabe Januar 2016, Nr. 124
Ausgabe: 1
Erscheinungstag: 8. Januar 2016
Amtsblatt der Großen
Kreisstadt Dippoldiswalde
www.dippoldiswalde.de
ISSN 1861-9096
Will das Glück nach seinem Sinn
Dir was Gutes schenken,
Sage Dank und nimm es hin
Ohne viel Bedenken.
Jede Gabe sei begrüßt,
Doch vor allen Dingen:
Das, worum du dich bemühst,
Möge dir gelingen.
Wilhelm Busch
Nummer 124
Seite 2
Dippolds Bote
vom 8. Januar 2016
■ Wichtige Rufnummern
■ Schulen
•
Grundschule Schmiedeberg . . . . . . . . . . . . . 03504 694150
E-Mail: [email protected]
■ Kindertagesstätten Freie Träger
•
Evangelischer Kindergarten „Schlossspatzen“
OT Reichstädt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03504 612480
E-Mail: [email protected]
•
Evangelischer Kindergarten „Waschbären“
Dippoldiswalde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03504 6258112
E-Mail: [email protected]
•
DRK-Kindertagesstätte „Märchenland“
Dippoldiswalde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03504 612412
E-Mail: [email protected]
•
Grundschule Dippoldiswalde . . . . . . . . . . . .03504 612445
OT Reichstädt, E-Mail: [email protected]
•
Grundschule Seifersdorf . . . . . . . . . . . . . . . . .03504 612487
E-Mail: [email protected]
•
Oberschule Schmiedeberg . . . . . . . . . . . . . . . 035052 64289
E-Mail: [email protected]
•
Oberschule Dippoldiswalde . . 03504 612414 oder 6941707
E-Mail: [email protected]
•
•
Förderschulzentrum „Oberes Osterzgebirge“
Reinholdshain . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03504 619623
E-Mail: [email protected]
DRK-Kindertagesstätte „Paulsdorfer Wasserflöhe“
OT Paulsdorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03504 613386
E-Mail: [email protected]
•
Gymnasium „Glück Auf“ Dippoldiswalde
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03504 612501 oder 612430
E-Mail: [email protected]
Elterninitiative „Sonnenschein“ e.V.
OT Reinholdshain . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03504 612486
E-Mail: [email protected]
•
„Zwergenland“
OT Reinholdshain . . . . . . . . . . 03504 620709 oder 03504 690047
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fax: 03504 6949209
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Berufliches Schulzentrum „Otto Lilienthal“
Freital-Dippoldiswalde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03501 649630
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected], www.kita-zwergenland.com
•
Volkshochschule Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V.
Außenstelle Dippoldiswalde . . . . . . . . . . . . . . . 03501 710990
E-Mail: [email protected]
Heilpädagogische Kindertagesstätte
„Die Glückskäfer“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03504 625910
Lebenshilfe Pirna-Sebnitz-Freital e.V. Dippoldiswalde
E-Mail: [email protected]
•
Kunst- und Musikschule Dippoldiswalde e.V.
Dippoldiswalde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03504 7389717
E-Mail: [email protected]
Ganztagsbetreuungseinrichtung für Lernbehinderte
Obercarsdorf des ASB Arbeiter-Samariter-Bundes Königstein/
Pirna e.V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03504 612688
■ Kindertagespflegestellen
Dippser Harmonika Musikschule
Dippoldiswalde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03504 618387
E-Mail [email protected]
■ Kindertagesstätten
•
Nicole Heber, OT Seifersdorf . . . . . . . . . . . . . . . . . 03504 614067
E-Mail: [email protected]
•
Marina Strzebin, OT Seifersdorf . . . . . . . . . . . . . . 03504 615300
•
Mariana Wehner, Dippoldiswalde . . . . . . . . . . . . 03504 613553
E-Mail: [email protected]
•
•
„Spatzennest“ Schmiedeberg . . . . . . . . . . . . 035052 18915
E-Mail: [email protected]
Kathleen Schrader, OT Elend, . . . . . . . . . . . . . . . 03504 618760
E-Mail: [email protected]
•
•
„Pusteblume“ Obercarsdorf . . . . . . . . . . . . . . 035052 18827
E-Mail: [email protected]
Anett Jahn, OT Elend . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03504 6946027
E-Mail: [email protected] . . . . . . 0173 9112330
•
Marina Liebisch, OT Reinholdshain, . . . . . . . . . . . 03504 617860
E-Mail: [email protected]
•
„Knirpsenstadt“ Hennersdorf . . . . . . . . . . . . 035052 67145
E-Mail: [email protected]
•
Jana Läntzsch, OT Seifersdorf . . . . . . . . . . . . . . . . 0174 6271662
E-Mail: [email protected]
•
„Berreuther Rasselbande“ . . . . . . . . . . . . . . .03504 614129
E-Mail: [email protected]
•
Heidemarie Pester, OT Sadisdorf . . . . . . . . . . . . . 035052 29264
•
Lysann Schilke, OT Schmiedeberg, . . . . . . . . . . . 035052 29450
E-Mail: [email protected]
Michaela Preckel, OT Obercarsdorf, . . . . . . . . . . 03504 694284
E-Mail: [email protected]
•
„Spatzennest“ OT Oberhäslich . . . . . . . . . . . . 03504 612006
E-Mail: [email protected]
•
•
„Gänseblümchen“ OT Seifersdorf . . . . . . . . . . 03504 612487
E-Mail: [email protected]
■ Sonstige
•
Hort „Bunte Rappelkiste“ . . . . . . . . . . . . . . . . 03504 610396
OT Reichstädt
E-Mail: [email protected]
•
Schulhort Grundschule Seifersdorf . . . . . . . 03504 612487
E-Mail: [email protected]
•
Hort Schmiedeberg
Schulstandort Obercarsdorf . . . . . . . . . . . . . . . 03504 6941571
E-Mail: [email protected]
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Bürgerbüro des Landratsamtes in Dippoldiswalde
Weißeritzstraße 7, 01744 Dippoldiswalde, Tel.: 03501 5151140
Öffnungszeiten: Montag von 8.00–16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag
8.00–13.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8.00–18.00 Uhr
www.landratsamt-pirna.de
Deutscher Kinderschutzbund KV
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. – Familienzentrum
Weißeritzstraße 30, 01744 Dippoldiswalde, Tel. 03504/600960
E-Mail: [email protected]
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vom 8. Januar 2016
Dippolds Bote
■ Wichtige Rufnummern
■ Bibliotheken
■ Dippoldiswalde . . . . . . . . . . . . . . . . . .03504 614795
E-Mail: [email protected]
Dienstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .10.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13.00 – 18.00 Uhr
Freitag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13.00 – 18.00 Uhr
Montag/Donnerstag . . . . . . . . . . . . . . . .geschlossen
■ Schmiedeberg . . . . . . . . . . . . . . . . . .035052 29426
E-Mail: [email protected]
Montag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15.00 – 18.00 Uhr
■ Museen
■ Lohgerber Stadt- und Kreismuseum
Telefon/Fax: 03504-612418, E-Mail: [email protected]
November bis Februar:
Dienstag bis Sonntag und Feiertag: . . . .10.00 – 17.00 Uhr
1. Januar:
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13.00 – 17.00 Uhr
Montags sowie am 24. und 31. Dezember geschlossen
März bis Oktober:
Dienstag bis Freitag: . . . . . . . . . . . . . . . .10.00 – 17.00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag: . . . . . . . . . .13.00 – 17.00 Uhr
Montag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .geschlossen
■ Schulmuseum Schmiedeberg
Donnerstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15.00 – 17.00 Uhr
■ Kulturzentrum Parksäle
Dr.-Friedrichs-Straße 25, 01744 Dippoldiswalde
Telefon 03504 612448, [email protected]
Montag bis Mittwoch . . . . . . . . . . . . . . . 09:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 09:00 – 18:00 Uhr
Seite 3
■ Postanschrift
Markt 2 | 01744 Dippoldiswalde
Tel.: 03504 64990 | Fax: 03504 613311
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.dippoldiswalde.de
Außenstelle Rathaus (Besucheranschrift)
Fachbereich Finanz- und Bauverwaltung
Dr. Friedrichs-Straße 25 a
■ Öffnungszeiten
Montag, Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag
09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
■ Kassenöffnungszeiten:
Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
(Außenstelle Rathaus)
■ Sprechstunde des Oberbürgermeisters
nach telefonischer Voranmeldung
Dienstag
10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 – 18.00 Uhr
■ Bürgerbüro/Tourismusinformation/Einwohnermeldeamt Dippoldiswalde
Öffnungszeiten
Montag, Freitag
09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
■ Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt Schmiedeberg
(Besucheranschrift) Pöbeltalstraße 1
Öffnungszeiten
Dienstag, Donnerstag, Freitag
09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag
13.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag
13.00 – 18.00 Uhr
■ Havariedienste
■ ENSO-Netz GmbH
Gasstörung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0351 50178880
Stromstörung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0351 50178881
Service-Nr. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0800 0320010 (kostenfrei)
■ Störungsrufnummern
Erdgas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0351 50178880
Strom . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0351 50178881
Wasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 035202/510421
Abwasser: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03504/644518
■ Notrufnummern
Polizei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .110
Rettungsdienst/Feuerwehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .112
Rettungsleitstelle Dresden . . . . . . . . . .112 und 0351 501210
Krankentransport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .0351 19222
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst . . . . . . . . . . . . .116 117
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■ Apothekenbereitschaftsdienst
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04.01.2016-10.01.2016
Berg-Apotheke in Possendorf . . . . . . . . . . . .Tel: 035206 21306
11.01.2016-17.01.2016
Apotheke am Wilisch in Kreischa . . . . . . . .Tel: 035206 21330
18.01.2016-24.01.2016
Apotheke am Kohlhau in Geising . . . . . . . .Tel: 035056 32880
Winckelmann-Apotheke in Bannewitz . . . . .Tel: 0351 4015987
25.01.2016-31.01.2016
Löwen-Apotheke in Dippoldiswalde . . . . . .Tel: 03504 612405
01.02.2016-07.02.2016
Heide-Apotheke in Dippoldiswalde . . . . . . .Tel: 03504 620969
07.02.2016-14.02.2016
Müglitz-Apotheke in Glashütte . . . . . . . . . .Tel: 035053 32717
Impressum: Amts- und Mitteilungsblatt „Dippolds Bote“ der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde
Herausgeber: Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde, Herr J. Peter. Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Oberbürgermeister. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Oberbürgermeister bzw. die Leiter der zeichnenden Einrichtungen bzw. Verbände. Lokales, Vereine, Veranstaltungen: Verlag. Verantwortlich im Sinne des Presserechts sind die Text- bzw.
Bildautoren. Verantwortlich für Redaktion, Satz, Druck, Anzeigen, Vertrieb: Riedel-Verlag & Druck KG, Gottfried-SchenkerStraße 1, 09244 Lichtenau OT Ottendorf, Tel.: 037208 876100, Fax: 037208 876299, E-Mail: [email protected], Verlagsleitung: Hannes Riedel. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Herr Reinhard Riedel. Es gelten die AGB der Riedel-Verlag & Druck
KG.
Verteilung: Die Stadt Dippoldiswalde mit allen Ortsteilen verfügt laut Quelle Deutsche Post über 8642 Haushalte. Für die
Verteilung der bewegbaren Haushalte benötigt das beauftrage Verteilunternehmen Medienvertrieb Dresden 7400 Exemplare. Die nicht zur Verteilung kommenden Exemplare liegen zur kostenfreien Mitnahme an den bekannten Auslagestellen
bzw im Rathaus aus. Es wird demnach für jeden Haushalt ein Amtsblatt zur Verfügung gestellt. Sollten Sie den Dippolds-Boten nicht erhalten haben, so können Sie dies gern unter folgender Telefonnummer melden: (0351) 48 64 20 78.
Dippolds Bote erscheint monatlich kostenfrei für alle Haushalte in den Grenzen der Großen Kreisstadt. Ihre Beiträge
schicken Sie bitte an: [email protected], Telefon 03504/6499121. Wir bitten zu beachten, dass alle Beiträge,
die später in der Stadtverwaltung eingehen, nicht mehr für dieses Amtsblatt berücksichtigt werden.
Nächster
Erscheinungstermin
Amtsblatt:
5. Februar 2016
Redaktionsschluss:
25. Januar 2016
Dippolds Bote
Seite 4
vom 8. Januar 2016
Aus den Ortschaften
Ammelsdorf
Dippoldiswalde
■ Alle Zehne – Hallo liebe Bowlingfreunde!
ihren vom Wind und Wetter gezeichneten Bäumen und Sträuchern. Teilweise bieten sich sehr interessante Weit- und Rückblicke, auch zum eben
besuchten Mückenberg mit seiner Dominante - dem Mückentürmchen.
Dieser Gegend hier wurde das Prädikat „Naturpark Osterzgebirge“ verliehen und ist auch so im Kartenmaterial benannt. Es geht vorbei am Lysa
hora (Kahler Berg - 836 m), der ehemaligen Ortschaft „Predni Cinovec“
(Vorderzinnwald) und dem „Cinovecky hrbet“ (Zinnwalder Berg - 880 m).
Unterwegs sind einige sehr aussagefähige und interessante zweisprachige
Hinweistafeln zu Land, Leuten und Natur aufgestellt worden, die man beachten sollte. Im Frühjahr kann der aufmerksame Wanderer oder Radler
die Balzrufe der geschützten Birkhühner hören. Kurz vor Cinvec treffen
wir jetzt rechts der Straße auf den sogenannten „Langen Teich“, der im
Hochsommer zum Baden einlädt. Die sich links befindliche Pfarrkirche
von 1732 lohnt auch einen Besuch. Er bietet sich terminlich besonders gut
an beim alljährlichen „Grenzbuchenfest“ im August (was immer publiziert
wird!), wo sie geöffnet ist. Auf dem zugehörigen Friedhof wurden die italienischen Gefangenen bestattet, die im I. Weltkrieg hier beim Wolframabbau arbeiteten und durch die schwere Arbeit und den unwirtlichen Bedingungen ums Leben kamen…
Nach wenigen Schritten sind wir nun in
Cinovec (Hinterzinnwald oder auch Böhmisch-Zinnwald genannt). Hier
bestehen noch Einkehrmöglichkeiten. Vom sächsischen Zinnwald (Buswendeplatz) treten wir schließlich per Bus die Heimreise an - es ist also
ratsam bei dieser Tour mit dem Bus nach Müglitz an- und von hier aus abzureisen.
Service: Es wird die Wanderkarte Nr. 6 des KCT, M: 1:50000 mit dem Titel
„Krusne hory - Teplicko“ empfohlen, sowie die Karte „Osterzgebirge zwischen Dippoldiswalde und Teplice“ im Maßstab 1:33000, herausgegeben
von Sachsen Kartografie GmbH Dresden (Karten-Nr.: 03). Der Autor bietet beiderseits der Grenze Sachsen/Böhmen Wanderungen unter
03504/6252403 an.
Unser nächster Bowling-Treff
Donnerstag 14.01.2016, 19:00 Uhr an der Bowlingbahn. Alle Bowlingfreunde sind herzlich eingeladen.
Der Verein – Die Ammelsdorfer e. V.
Dippoldiswalde
■ Fortsetzung von Ausgabe Nr. 120
- Teil V und Schluss - von Müglitz
nach Hinterzinnwald
■ Stress und Hektik einmal vergessen
Foto (Heinz Wirrig): - Der bekannte Panoramablick vom Mückenberg
südwärts zum Böhmischen Mittelgebirge mit den Bergen Kletschen
(links) und Milleschauer (mitte) und rechts davon die Hügelkette von
Kostenblatt.
Wer das neue Jahr in
Ruhe und Gelassenheit beginnen möchte, der sollte die
Weihnachtsausstellung im Dippoldiswalder Museum besuchen. Auch im Januar und Februar ist
das möglich. Bei der
großen Vielfalt der
hier gezeigten Volkskunst wird für jeden
etwas dabei sein. So
lohnt es sich z. B., in die Welt der Weihnachtskrippen einzutauchen und
zu schauen, wie Menschen auf anderen Kontinenten sich das Geschehen
der Christgeburt vorstellen und diese Krippen mit unseren erzgebirgischen Darstellungen zu vergleichen.
Oder man erfreut sich an den Arbeiten des 83jährigen Karl-Heinz Wachsmuth. Neben den bisher gezeigten Modellen vom Dippoldiswalder Markt
und der Stadtkirche ist in diesem Jahr noch ein Modell von der verschneiten Spielzeugstadt Seiffen hinzugekommen (s. Abb.). Aus zahlreichen
Häusern strahlt ein warmes Licht, Zeichen für Frieden und Geborgenheit.
Im Gästebuch des Museums finden sich viele Eintragungen, die die Qualität der Dippoldiswalder Ausstellung widerspiegeln. So schreibt z. B. eine
Familie aus Hannover: „Wir sind ganz begeistert, es ist eine sehenswerte
Ausstellung und wird uns unvergessen bleiben“ oder von Familie Löffler
aus Dresden lesen wir: „Stress und Hektik - in diesem Museum tritt man einen Schritt zurück, hält inne und denkt an vergangene Zeiten, in denen
wir nicht alles hatten und trotzdem glücklich sein konnten.“
(von Heinz Wirrig Dippoldiswalde)
Nach entsprechender Stärkung durch die schmackhafte böhmische
Küche mit dem obligatorischen halben Liter Gerstensaft treten wir wieder
hinaus auf die Terrasse und lassen unseren Blick nochmals auf die einmalig schöne Landschaft mit dem Panorama der Berge und Hügel des Böhmischen Mittelgebirges schweifen… Im „Woerler Reiseführer“ von 1890
steht zu dieser Aussicht folgendes: „…. An dieser Stelle möchten wir darauf aufmerksam machen, dass die Aussicht vom Mückentürmchen nicht allein zu den schönstes des Erzgebirges, sondern man darf es ungescheut behaupten, zu den schönsten von ganz Europa gehört….“! Wahrscheinlich
hatte der Autor damals eine besonders gute Sicht (es gab ja zu jener Zeit
auch noch nicht eine so großflächige Industriealisierung wie heute mit
ihren Abgasen, die die Luft trüben), denn es soll sogar das Riesengebirge
und der Böhmerwald zu sehen gewesen sein… Beim Nachdenken könnte man fast traurig werden bei dem Gedanken, dass die einst hier auf
böhmischer Seite des Erzgebirges lebenden deutschen Einwohner praktisch von heute auf jetzt ihre angestammte liebenswerte und vertraute Heimat verlassen mussten… Sie wurden damals auch zu Flüchtlingen, obwohl der Krieg längst zu Ende war… Dies sollte heute nicht vergessen
werden…!
Wir tretenden nun den Heimweg an und steigen ab vom Mückenberg hinunter zur Straßenkreuzung - beachten aber dabei die sich gleich rechts
vom Weg befindliche Pinge, die vom einst bedeutendsten Schacht unter
dem Mückenberg kündet. Ab der Kreuzung folgen wir weiter der roten
Strich-Markierung (E-3) westwärts in Richtung Cinovec (Zinnwald). Der
Weg führt uns nun weiter durch eine typisch herbe und karge sowie von
Steinrücken durchzogene schöne Kammlandschaft des Osterzgebirges mit Rikarda Groß
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Dippolds Bote
vom 8. Januar 2016
Seite 5
Aus den Ortschaften
Dippoldiswalde
■ WEIHNACHTSAUSSTELLUNG
IM DIPPSER MUSEUM
Das Lohgerbermuseum Dippoldiswalde hat sich wieder in ein Weihnachtshaus verwandelt. Vom 7. November 2015 bis 21. Februar 2016
wird hier die weit über unsere Region bekannte und beliebte Weihnachtsausstellung mit erzgebirgischer Volkskunst gezeigt. Dabei sind wieder viele neue, in Dippoldiswalde noch nicht gezeigte Exponate zu sehen. Eine
besondere Attraktion bilden in diesem Jahr Weihnachtskrippen aus aller
Welt. Gleich zwei der 15 Ausstellungsräume widmen sich diesem Thema.
Neben den Traditionsfiguren wie Bergmann, Engel, Räuchermann, Nussknacker, den Schwibbögen und Pyramiden sind es natürlich die beliebten
elektromechanisch betriebenen Weihnachtsberge und Modelle, die die
Herzen der Besucher höher schlagen lassen. Dazu gehören u. a. Weihnachtsberge, der größte davon ist ca. 10 qm und Modelle wie die einer
Wichtel- und Weihnachtsmannwerkstatt, einer Dorfschmiede oder der
Weihnachtsbäckerei. Auf dem Rummelplatzmodell drehen sich Karussells, Berg- und Talbahn, Riesenräder und auf einer Achterbahn rasen die
kleinen Wagen im Schnelltempo auf Knopfdruck hinab.
An den Wochenenden im Dezember führen Volkskünstler, so u. a. Schnitzer, Klöpplerinnen und Spinnerinnen Schauarbeiten vor.
Obercarsdorf
Der Gastwirt und der OCKK e.V.
laden ein unter dem Thema:
„Wenn der Amtsschimmel wiehert“
in den Gasthof Obercarsdorf
am Samstag, den 6. Februar 2016
Seniorenfasching
Einlass: 14:00 Uhr
Beginn: 15:00 Uhr
Tanz mit DJ Chris
Einlass: 19:00 Uhr
Beginn: 20:00 Uhr
■ Neuer Fotowettbewerb
der Dippser StattZeitung
Kartenvorverkauf vom 01.02.2015 bis
03.02.2015 jeweils 19:00 - 20:00 Uhr auf
dem Saal des Gasthof Obercarsdorf - Vorbestellungen unter Tel.: 03504 61 21 42 oder
0172 1316335
Frau Sonja Walter ist die Siegerin unseres letzten Fotowettbewerbes (hier
mit Elke Gebert bei der Preisverleihung vor der Bowlingbahn Weißeritzgarten in Dippoldiswalde Mitte Dezember).
Kinderfasching
am Dienstag, den 9. Februar 2016;
14:00 - 17:00 Uhr
Anzeigen
Ihr Foto "3 Zinnenblick" war der Favorit bei unserer Jury.
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Herzlichen Glückwunsch! Frau
Walter hat nun das Thema für den
neuen Fotowettbewerb festgelegt.
Es lautet: “Weihnachts- und Winterimpressionen (auch ohne
Schnee)”
Sie, liebe Leser, sind jetzt herzlich
eingeladen und aufgerufen, ihre
schönsten Schnappschüsse vom
Weihnachtsfest oder vom Winter
mit oder ohne Schnee bis zum 31.
März 2016 einzusenden. Diese dürfen natürlich auch schon älter sein.
Die Email-Adresse lautet: [email protected]
Nähere Infos zu unseren Teilnahmebedingungen finden Sie unter
www.dippolds.info
Ein herzlicher Dank geht an den Sponsor sowie unsere Jury.
Dippolds Bote
Seite 6
vom 8. Januar 2016
Aus den Ortschaften
Paulsdorf
Obercarsdorf
■ Auf ein Neues!
■ Es weihnachtet bei den Wasserflöhen
Wenn Sie diese Zeilen lesen hat das neue Jahr schon begonnen. Ich wünsche ihnen für die restlichen Tage des Jahres nur Gutes, vor allem aber Gesundheit, Glück und Zufriedenheit sowie den Wanderfreunden unter ihnen besonders flinke Füße und nachhaltige Erlebnisse bei Touren in unseren schönen Gegenden.
Im Oktober waren die Obercarsdorfer Wanderer auf dem Erzgebirgskamm
unterwegs zum Mückentürmchen und weiter nach Geising unter der bewährten Führung unseres Bürgermeisters i. R. Karli Schneider. Ich hörte,
dass alle sehr zufrieden waren. Während dieser Zeit war ich drei Wochen
auf Safari in Südafrika. Wer dazu meinen kleinen Erlebnisbericht lesen
möchte, der sende mir eine E-Mail an [email protected] mit
dem Betreff „Südafrika“ (sonst wird alles rigoros gelöscht).
Die Novemberwanderung führte uns entlang der Elbe in Dresden. Im Ballhaus Watzke konnten wir uns ausgiebig stärken, um dann nach weiteren
drei Kilometern, leider in strömenden Regen, bei einem zünftigen Kegelnachmittag unsere Kondition zu messen.
Den letzten Termin im alten Jahr nahmen wir wie immer in heimatlichen
Gefilden wahr. Von Obercarsdorf zu Ottos Eck in Naundorf führte uns der
Weg weiter in Elkes „Schmiede“. Es ist immer wieder schön, wenn wir uns
in ihrer guten Stube bei hervorragendem Essen, einem köstlichem Schluck
und vertrauten Liedern einfinden können. Wir danken ihr für die schönen
Stunden. Noch vor Einbruch der Dunkelheit erreichten wir wieder Obercarsdorf. Den Abend beschlossen wir dann im Gasthof und ließen das
Wanderjahr 2015 noch einmal Revue passieren.
Am 14. Januar werden wir die erste Wanderung des neuen Jahres starten.
Die weiteren Termine stimmen wir an diesem Tag noch ab. Da sollte jeder
seinen Terminkalender zur Hand haben.
Schon seit einigen Wochen weihnachtet es in der DRK-Kindertagesstätte
"Paulsdorfer Wasserflöhe". Die 21 Kinder der kleinen Einrichtung lernten
fleißig Lieder, Gedichte und Reime. Außerdem wurde gebacken, gebastelt
und gemalt. Bei all den schönen Sachen wurden die Kinder von den drei
Erzieherinnen Barbara Zier, Heike Nikulski und Peggy Wolf tatkräftig unterstützt. So fand am 09. Dezember ein Oma-Opa-Advents-Nachmittag
statt, bei dem die Kinder ihren Großeltern ein kleines Programm darboten
und bei Leckereien weihnachtliche Stimmung aufkam.
Die 11 Kinder der großen Gruppe besuchten außerdem am 2. Dezember
die Rentner der Tagespflege in Dippoldiswalde, um auch dort, mit zahlreichen Weihnachtsliedern, für viel Freude zu sorgen.
All die Mühe hatte sich nun endlich gelohnt, denn der Weihnachtsmann
besuchte den Kindergarten und brachte die ein oder andere Überraschung
in seinem Sack mit.
Die größte Freude bereitete er den Kindern mit einer magnetischen Murmelbahn, welche auch sofort aufgebaut und in Betrieb genommen wurde.
Nun lassen die "Paulsdorfer Wasserflöhe" das Jahr ausklingen und würden
sich freuen, im nächsten Jahr neue Kinder, ab dem zweiten Lebensjahr, in
der Einrichtung begrüßen zu können.
Weitere Informationen unter folgender Adresse:
DRK-Kindertagesstätte
"Paulsdorfer Wasserflöhe"
Talsperrenstraße 60
01744 Dippoldiswalde OT Paulsdorf
Tel.: 03504/613386
e Mail: [email protected]
Ansprechpartnerin: Frau Wolf
Ihr Rudi Sannert (Text und Foto)
Sadisdorf
■ OR Sadisdorf:
■ Sadisdorf - Der OR informiert:
Nach hoffentlich ruhigen und beschaulichen
Festtagen, wünscht der Ortschaftsrat allen Sadisdorfern, einen guten und gesunden Start ins Jahr
2016. Wir hoffen für Sie und für uns, dass auch
in diesem Jahr wieder ein gemeinschaftliches
Miteinander unser Dorfleben bereichert.
Landmarkt aktuell: Nach einem fachgerechten Umbau und einem zweimonatigen Probeangebot,
gibt es ab sofort in unserem Landmarkt einen kleinen Imbiss. Dort hat man jetzt nicht nur die Möglichkeit ein Mittagessen einzunehmen, man kann sich auch den Imbiss nach Hause holen. Wie schon
bekannt ist, bietet die Fa. Fleischer BIO-Produkte an. Unser Landmarkt hat außer montags, täglich
geöffnet. Auch Kaffee kann getrunken werden, denn es gibt eine kleine Kuchentheke - Sitzgelegenheiten und Toiletten sind jetzt vorhanden.
Ein Besuch lohnt sich! Für alle Nicht-Sadisdorfer, der
Landmarkt befindet sich an der B 171 in der Dorfmitte.
Unsere Neujahrsbotschaft ist:
Verantwortlich ist man nicht nur für das,
was man tut, sondern auch für das,
was man nicht tut. Laotse
Der Ortschaftsrat
Sadisdorfer Termine zum Jahresanfang:
29.01.16 offener Vereinsabend
12.01.16 Rentnertreff
26.02.16 Einwohnerversammlung
03.04.16 Frühjahrsturnier Skat
19°°Uhr
14°°Uhr
19°°Uhr
9°°Uhr
„Alte Schäferei“
„Alte Schäferei“
„Alte Schäferei“
„Alte Schäferei“
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vom 8. Januar 2016
Dippolds Bote
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Aus den Ortschaften
Schmiedeberg
■ Die Kita Spatzennest in Schmiedeberg hatte am Freitag, 27.11.2015
in das KINGS eingeladen:
Was haben wir uns nur dabei gedacht...
bringen kann. Unsere „Rübchengruppe“ ist in diesen Tagen recht eng aneinander gerutscht, hat sich besser kennen-gelernt und hatte extrem viel
Spaß dabei. Was so schwerfällig begann, ist für
die Mit-Macher ein echter Gewinn geworden.
Aber solche schönen Augenblicke leben oft von wohlwollender Unterstützung:
so hat uns Herr Grohmann vom KINGS die Räumlichkeiten zu einem Beitrag zu Verfügung gestellt, die die Firma Haustechnik Schmiedeberg Torsten Mende gern übernommen hat. Frau Jungnickel und Frau Lindig - beide Erzieherinnen im Spatzennest - die sich dieser Idee persönlich angenommen haben und uns an den vielen Abenden mit Kreativität, Ideenreichtum und als zentrale Anlaufstelle, als Akteure hinter der Bühne sowie
als Fotografen zur Seite standen. Frau Barthel - Leiterin der Kita - die alle
mit Witz auf das Kommende einstimmte, Frau Patzelt die mit ihrem Spatzen-Chor der Veranstaltung einen wunderschönen und stimmungsvollen
Rahmen gab und unserem Hausmeister, der die Transporte unser Requisiten in seine sorgsamen Hände nahm. Auch die engagierte Mitarbeit aus
dem „Jugendlager“ war beeindruckend - Johannes und Ronny - unsere
technische Crew - wir sagen Dankeschön. Das Gleiche gilt den „Filmemachern“, was wird das für ein Spaß, alles noch einmal wieder zu sehen. Was
sagen unsere Kinder in einigen Jahren zu unserem Auftritt?
Eigentlich nur, dass es eine hübsche Idee ist: Eltern spielen für ihre Kinder
Theater.
Es sollte das russische Märchen „Das Rübchen“ sein.
Diese Idee stammte aus den Reihen des Elternaktivs und wurde mit einem
Aus-hang an alle Eltern der Kita herangetragen. Die Resonanz darauf war sagen wir - eher verhalten und die Elternteile die sich eintrugen, ahnten
nicht was da auf sie zukam. Allein die Terminfindung für Treffen und Proben war eine große Her-ausforderung; die unterschiedlichsten familiären
Bedingungen mussten berück-sichtigt werden. Schnell hingegen wurden
die Rollen der Darsteller und Akteure im Hintergrund und das Produzieren
von Requisiten verteilt. Und was hatten wir für wunderschöne, selbsterstellte Kreationen unter unseren Requisiten. Allen Bastlern und Schneidern ein ganz besonderes Lob, denn auch davon lebt ein Laien-Theaterstück erst richtig. Und wir waren ja allesamt nur Laien. Das be-kamen wir
am Tag der Premiere auch zu spüren. Ca. 130 Kinder, Eltern, Omas und Was haben wir uns dabei gedacht? Nicht viel, und manchmal ist das ganz
Opas waren gekommen und richteten ihre Augen auf uns, da kann man gut so. Lieber einfach machen und schauen was passiert…………… .
schon mal weiche Knie und eine prickelnde Gänsehaut bekommen. In
den Proben inklusive Generalprobe war alles so schön lustig und auf ein- Empfunden und niedergeschrieben von Mit-Machern
mal alles so aufregend und mit leichten Panik-Attacken verbunden. Als
aber das große Warten auf den Beginn der Veranstaltung beendet war und
uns die Kinder vom Spatzen-Chor ihre lieblichen Stimmen durch den Saal
■ Tanzkreis Schmiedeberg
schickten, kam die Zu-versicht. Was unsere kleinen - auch sehr aufgeregDer Tanzkreis für geselliges Tanzen im Martin-Luther-King-Haus
ten - „Goldkelchen“ mit Bravour schafften, sollten wir doch auch hinbetrifft sich wieder am 13. und 27. Januar 2016 von
kommen. Und wie wir das hinbekommen haben - jeder wuchs noch ein15.45 bis 17.15 Uhr
mal über sich hinaus. Die Be-geisterung und der Applaus waren jede
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Gudrun Hartmann,
Mühe wert und jeder Zweifel war verflogen. Und natürlich die Erkenntnis,
Telefon 035052/67863.
dass Teamwork und persönliches Engagement so etwas Schönes hervor-
■ Volkssolidarität Schmiedeberg
12.01.2016
14.30 Uhr
Rentnertreff im Bürgerhaus
Auch im neuen Jahr begrüßen wir Sie recht herzlich.
Nach Kaffee und Kuchen wird Ihnen ein “Zauberhafter
Nachmittag” mit Wolfgang Franke Versprochen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
25.01.2016
8.30 Uhr
Kreativzirkel im Nebengebäude des Gemeindehauses.
Die Ortsgruppe der VS Schmiedeberg bedankt sich bei Ihren Mitgliedern und Gästen für Ihre Teilnahme an unseren Ausfahrten
und Veranstaltungen im Jahr 2015. Wir wünschen Ihnen für das
Jahr 2016 viel Gesundheit und alles Gute.
Besonderen Dank gilt der Bäckerei Pfützner und der Bürgerhilfe e V,
die uns auch im Jahr 2015 finanziell unterstützt haben.
Ortsgruppe Schmiedeberg
Gerlinde Bobe
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Mehr Informationen erhalten Sie auf:
www.dippoldiswalde.de
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vom 8. Januar 2016
Freiwillige Feuerwehr
■ Feuerwehr Dippoldiswalde
Nachruf
Tief bewegt und mit Trauer vernahmen wir die Nachricht vom Ableben unserer Kameradin
Liebe Freunde und Partner,
werte Kameradinnen und Kameraden,
Gemeinsamkeit und intensives Miteinander, Leidenschaft für etwas
und jemanden, Freude am Tun und Sein sind Bausteine für Erfolg, Zufriedenheit und Glück.
Vielen herzlichen Dank für die Zeit, das Stück Gemeinsamkeit, die
Aufopferung und das Engagement sowie ein Stück gemeinsamer Lebensweg im vergangen Jahr und für wunderbare Augenblicke und
Momente im Jahr 2016
Michael Ebert
Stadtwehrleiter
Ingeburg Reichel
in Ingeburg Reichel verlieren wir, die Freiwillige Ortsfeuerwehr
Obercarsdorf, eine langjährige, zuverlässige Kameradin aus unseren
Reihen.
Sie hatte großen Anteil am Geschehen in der Wehr und bei kulturellen Veranstaltungen.
Auch im Feuerwehrverein Obercarsdorf e.V. unterstütze sie, mit
viel Freude und Einsatz, das Vereinsleben.
Gern erinnern wir uns an die schöne gemeinsame Zeit und sind
dankbar für ihre Bereitschaft und beispielgebender Kameradschaftlichkeit.
Wir werden Ingeburg stets in Ehren und Dankbarkeit behalten.
Mehr Informationen erhalten Sie auf:
www.dippoldiswalde.de
Freiwillige Ortsfeuerwehr Obercarsdorf
Feuerwehrverein Obercarsdorf e.V.
Amtliche Informationen anderer Behörden
Medieninformation zur Forstförderung, 2. Aufruf
■ Zweite Runde für die forstliche Förderung in Sachsen
Ab sofort können Förderanträge nach Teil 1 der Förderrichtlinie Wald und
Forstwirtschaft gestellt werden - Antragsstichtage sind der 15.02.2016
und der 31.03.2016
Die Förderaufrufe betreffen die mit EU-Mitteln geförderten Maßnahmen
nach Teil 1 der Richtlinie Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2014).
Zum Stichtag 15. Februar 2016 sind Anträge zu folgenden Fördermaßnahmen zu stellen:
- Waldumbau zu standortgerechten und stabilen Waldbeständen
- Verjüngung natürlicher Waldgesellschaften in Schutzgebieten
Zum Stichtag 31. März 2016 sind Anträge zu folgenden Fördermaßnahmen zu stellen:
- Walderschließung mit Holzabfuhrwegen und Holzlagerplätzen
- Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen in besitzübergreifender Zusammenarbeit von mind. zwei Waldbesitzern
- Anlagen zur Waldbrandüberwachung für kommunale Träger
Die Begünstigten erhalten einen Zuschuss zu den Investitionskosten der
Maßnahme (siehe Tabelle). Stets ist ein gewisser Eigenanteil selbst zu tragen.
Die Aufrufe zur Antragstellung und die Antragsunterlagen stehen über das
Förderportal
des
Freistaates
Sachsen
zur
Verfügung
(http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3527.htm). Die Formulare
können direkt am Rechner ausgefüllt und dann ausgedruckt werden.
Die Anträge für Vorhaben, die überwiegend ab/in den Jahren 2016 bis
2017 ausgeführt werden sollen, sind spätestens bis zu den beiden genannten Stichtagen bei Sachsenforst (Obere Forstbehörde - Außenstelle
Bautzen) einzureichen.
Alle förderfähigen Vorhaben werden vor Bewilligung in ein Auswahlverfahren einbezogen.
Nach Prüfung der Anträge und Abschluss des Auswahlverfahrens erhalten
die Antragsteller die Bewilligungsbescheide. Im Bewilligungsbescheid
werden alle Bedingungen für die Förderung, der Ausführungszeitraum
und die Höhe der Förderung genau festgelegt. Kann ein Vorhaben nicht
bewilligt werden, wird der Antragsteller ebenfalls informiert.
Der Antragsteller kann sofort nach Eingang des Antrags bei der Oberen
Forstbehörde mit der Maßnahme beginnen kann - allerdings auf eigenes
Risiko, ein Rechtsanspruch auf Förderung entsteht dadurch nicht.
Erster Ansprechpartner für alle Fragen der Waldbewirtschaftung und zur
forstlichen
Förderung
ist
der
örtliche
Revierförster
(www.sachsenforst.de/foerstersuche) oder der örtliche Forstbezirk von
Sachsenforst.
Weiterführende Fragen zum Förderverfahren können an die Bewilligungsbehörde gestellt werden:
Staatsbetrieb Sachsenforst
Obere Forstbehörde - Außenstelle Bautzen
Paul-Neck-Str. 127
02625 Bautzen
Tel.: 03591 216 0
e-mail: [email protected]
Informationen zur Forstförderung und zu den übrigen Angeboten von
Sachsenforst
für
Waldbesitzer
finden
Sie
auch
unter
www.sachsenforst.de.
Übersicht zu den Fördergegenständen und Fördersätzen:
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Dippolds Bote
vom 8. Januar 2016
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Amtliche Informationen anderer Behörden
■ Bekanntmachung der Sächsischen
Tierseuchenkasse (TSK)
■ Aufforstung der alten Halde
in Schönfeld
- Anstalt des öffentlichen Rechts - Löwenstr. 7a, 01099 Dresden
Sehr geehrte Tierbesitzer,
bitte beachten Sie, dass Sie als Besitzer vom Pferden, Rindern, Schweinen,
Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen zur Meldung und
Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung
für eine Entschädigung im Tierseuchenfall, für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und für Beihilfen
im Falle der Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen.
Meldestichtag zur Veranlagung des Tierseuchenkassenbeitrages
für 2016 ist der 01.01.2016.
Die Meldebögen werden Ende Dezember 2015 an die uns bekannten Tierbesitzer versandt.
Sollten Sie bis Anfang 2016 keinen Meldebogen erhalten haben, melden
Sie sich bitte bei der Tierseuchenkasse.
Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen
Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in
Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse.
Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen
Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden.
Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt angezeigt werden.
Ein spannendes Aufforstungsprojekt ließ die Stadt Dippoldiswalde, initiiert durch den Revierförster Herrn Hänel, im entlegenen Schönfeld auf ca.
einem Hektar Fläche realisieren.
Auf einem ehemaligen Haldengeländepflanzten Arbeiter der Firma Behrisch GbR in den steinigen, aufgeschütteten Boden neben Fichten auch
Bäume und Sträucher, die man in unserer Gegend in dieser Höhenlage
eher selten findet.
Bereits im zeitigen Frühjahr wurden 1500 Fichten in die Erde gesetzt. Leider führte die starke Trockenheit in Verbindung mit den schwierigen Bodenverhältnissen zu hohen Ausfällen.
Diese Fehlstellen wurden im Herbst mit Weißerle nachgebessert. Weiterhin wurden auf der angrenzenden Fläche Feldahorne und Sauerdorn sowie Elsbeere und nordische Eberesche gepflanzt. Diese Sträucher und
Bäume, die den Vögeln und Wildtieren nicht nur Deckung sondern mit
ihren Beeren im Herbst und Winter auch Nahrung bieten, sollen einen artenreichen Waldrand begründen.
Zum Schutz vor Wildverbiss werden die oberen Teile der jungen Sträucher
und Bäume in den nächsten Jahren mit einer körnigen, unangenehm
schmeckenden Paste bestrichen.
Bitte unbedingt beachten: Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter www.tsk-sachsen.de. Auf unseren Internetseiten erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Leistungen der Tierseuchenkasse, sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto
(gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre, erhaltene Leistungen, Befunde, entsorgte Tiere usw.) einsehen.
Sächsische Tierseuchenkasse, Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstr. 7a, 01099 Dresden
Tel: 0351 / 80608-0, Fax: 0351 / 80608-35
E-Mail: [email protected] Internet: www.tsk-sachsen.de
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Dippolds Bote
vom 8. Januar 2016
Amtliche Informationen anderer Behörden
■ Die Volkshochschule in Freital informiert über aktuelle
Kursangebote
■ Schnuppertag "Orientalischer Tanz"
Sa., 09.01.16, 10:00 - 13:45 Uhr (20,00 Euro)
■ Schnuppertag "Orientalischer Tanz"
Sa., 10.01.16, 10:00 - 13:45 Uhr (20,00 Euro)
■ Clearing - neue Energien für Ihre Räume
Die., 12.01.16, 17:30 - 19:45 Uhr (12,00 Euro)
■ Smartphone bedienen lernen - Kleingruppenkurs
Mi., 13.01.16, 9:00 - 12:00 Uhr (40,00 Euro)
■ "Die blaue Stunde" - Dämmerungs- und
Nachtfotografie
13.01. - 20.01.16, mittwochs, 17:00 - 18:30 Uhr
(20,00 Euro)
■ Verstehen Sie Ihren Computer?
Do., 14.01.16, 17:00 - 20:00 Uhr (22,00 Euro)
■ Übergänge gestalten - Kooperationsansätze für
eine erfolgreiche Zusammenarbeit in Kindertagesstätten, Horten und Schulen
Do., 14.01.16, 17:00 - 21:00 Uhr (42,00 Euro)
■ Tablet-PC bedienen lernen - Kleingruppenkurs
Do., 14.01.16, 18:00 - 21:00 Uhr (40,00 Euro)
Hinweis: Tablet-PCs sind vor Ort vorhan
den, eigene können mitgebracht werden.
■ Steuererklärung - ein lösbares Problem! Kleingruppenkurs
Mo., 18.01.16, 18:00 - 21:00 Uhr (16,00 Euro)
■ Windows 10 - Überblick
Mo., 18.01.16, 18:00 - 21:00 Uhr (22,00 Euro)
■ Hilfe, die Zeit rennt mir davon! Selbstmanagement
- Kleingruppenkurs
Do., 21.01.16, 9 - 16 Uhr (72,00 Euro)
■ Textverarbeitung mit Word -Grundkurs
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Kleingruppe am Wochenende
Fr. - So., 22. - 24.01.16 (110,00 Euro), Voraussetzung:
Windows-Kenntnisse
Umstieg von Windows 7, 8 und 8.1 auf Windows 10
Mo., 25.01.16, 18:00 - 21:00 Uhr (22,00 Euro)
Mit ELSTER online die Steuererklärung selbst
erstellen
Do., 04.02.16, 18:00 - 21:15 Uhr (24,00 Euro)
Italienisch - Intensiv-Grundkurs A1/1 - Ferienkurs (Teilnehmer ohne Vorkenntnisse)
08.02. - 12.02.16, 8:00 - 13:00 Uhr, 5-mal (120,00
Euro)
Spanisch - Intensiv-Grundkurs A1/1 - Ferienkurs (Teilnehmer ohne Vorkenntnisse)
08.02. - 12.02.16, 8:00 - 13:00 Uhr, 5-mal (120,00
Euro)
Englisch - Intensiv-Einstiegskurs A1/1 - Ferienkurs (Teilnehmer ohne Vorkenntnisse)
08.02. - 12.02.16, 8:00 - 13:00 Uhr, 5-mal (120,00
Euro)
Fit am PC - Ferienkurs für Einsteiger in
gemäßigtem Lerntempo
08.02. - 11.02.16, 8:30 - 12:30 Uhr, 4-mal (110,00 Euro)
10-Finger-Schreiben am Computer - Ferienkurs
08.02. - 12.02.16, 8:30 - 12:30 Uhr, 4-mal (110,00 Euro)
Anmeldungen:
Hauptgeschäftsstelle Pirna, Geschwister-Scholl-Str. 2
(Tel.: 03501 710990)
und in den Geschäftsstellen
Freital, Kirchstraße 8 (0351 6413748),
Neustadt, Karl-Liebknecht-Str. 2 (Tel.: 03596
604523) und natürlich über das Internet www.vhsssoe.de entgegen.
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Dippolds Bote
vom 8. Januar 2016
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Informationen aus dem Amt
■ Abfall-Termine
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab Januar 2016 werden die Abfalltermine des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal nicht mehr im Dippolds Bote veröffentlicht, um Terminfehler zu vermeiden. Die Abfallkalender werden jedes Jahr an alle Haushalte verteilt, zudem besteht die Möglichkeit seit dem 01.12.2015 die
Termine online beim Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal einzusehen unter www.zaoe.de
Wir bitten um Kenntnisnahme und Verständnis
Amtliche Bekanntmachungen
Große Kreisstadt Dippoldiswalde
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
■ Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde
vom 17. Dezember 2015
Aufgrund von § 4 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003
(SächsGVBl. S. 55,159), in der Neufassung der Bekanntmachung vom 03.
März 2014 (SächsGVBl. S. 146) rechtsbereinigt mit Stand vom 09. Mai 2015,
und § 15 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004
(SächsGVBl. S.245, 647) rechtsbereinigt mit Stand vom 15. September 2012,
der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an ehrenamtlich Tätige in den Freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsdiensten und den Einheiten des Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen (Sächs. BRK-Jubiläumszuwendungsverordnung - SächsBRKJubZVO) sowie dem Schreiben des Sächsischen
Staatsministeriums des Innern vom 10. April 2012 (Ausbildungsniveau der
Wehrleiter) hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde in seiner
öffentlichen Sitzung am 16. Dezember 2015 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Begriffe, Gliederung und Leitung der Feuerwehr
(1) Die Feuerwehr der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde ist eine Einrichtung der Stadt ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Sie besteht aus einer Freiwilligen Feuerwehr mit den aktiven Abteilungen in den Ortsfeuerwehren
Ammelsdorf
Dippoldiswalde
Hennersdorf
Obercarsdorf
Oberhäslich
Paulsdorf
Reichstädt
Reinholdshain
Sadisdorf
Schmiedeberg
Schönfeld
Seifersdorf
Ulberndorf.
(2) Die Freiwillige Feuerwehr führt den Namen „Freiwillige Feuerwehr
Dippoldiswalde“, dem bei einer Ortsfeuerwehr der Name des Ortsteiles beigefügt wird.
(3) Neben den aktiven Abteilungen der Feuerwehr können innerhalb der
Ortsfeuerwehren Jugendfeuerwehren, Alters- und Ehrenabteilungen
sowie Musikzüge bestehen.
(4) Die Leitung der Freiwilligen Feuerwehr obliegt dem Stadtwehrleiter
und seinem Stellvertreter, in den Ortsfeuerwehren dem Leiter der
Ortsfeuerwehr und seinem Stellvertreter, in den Jugendfeuerwehren
dem Jugendwart.
(5) Die Organisation und Arbeitsweise der Musikzüge regelt die „Festlegung zur Organisation und Arbeitsweise von Musikzügen der Freiwilligen Feuerwehr der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde“.
§ 2 Aufgaben der Feuerwehr
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(1) Die Feuerwehr hat die Pflichten
• Menschen, Tiere und Sachwerte vor Bränden zu schützen,
•
Technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, im Rahmen des Rettungsdienstes und der Beseitigung von Umweltgefahren zu leisten,
• nach Maßgabe der §§ 22 und 23 SächsBRKG Brandverhütungsschauen und Brandsicherheitswachen durchzuführen
• Maßnahmen der Wasserwehr auszuführen.
(2) Der Oberbürgermeister oder sein Beauftragter kann die Feuerwehr zu
Hilfeleistungen bei der Bewältigung besonderer Notlagen heranziehen.
§ 3 Aufnahme in die Feuerwehr
(1) Voraussetzungen für die Aufnahme in die aktive Abteilung der Feuerwehr sind:
• die Vollendung des 16. Lebensjahres,
• die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderungen an den Feuerwehrdienst,
• die charakterliche Eignung,
• eine Verpflichtung zu einer längeren Dienstzeit sowie
• die Bereitschaft zur Teilnahme an der Ausbildung.
Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im Sinne von § 18 Abs. 3 SächsBRKG sein. Der Aufzunehmende bestätigt mit seiner Unterschrift auf
den Aufnahmeantrag gegenüber der Stadtverwaltung, dass er gesundheitlich für den Feuerwehrdienst geeignet ist.
Bei Minderjährigen muss die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegen.
(2) Die Bewerber müssen in der Gemeinde wohnhaft und in keiner anderen Hilfsorganisation aktiv tätig sein. Der zuständige Feuerwehrausschuss kann Ausnahmen zulassen.
(3) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Leiter der Ortsfeuerwehr zu
richten. Über die Aufnahme entscheidet der Stadtwehrleiter nach Anhörung des zuständigen Feuerwehrausschusses. Neu aufgenommene
Mitglieder der Feuerwehr werden vom Leiter der Ortsfeuerwehr nach
einer Probezeit von einem Jahr durch Handschlag verpflichtet. Eine
Probezeit entfällt für Kameraden, die aufgrund von Wohnortwechsel
in die Freiwillige Feuerwehr eintreten.
(4) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Gründe für eine
Ablehnung des Aufnahmegesuchs sind dem Bewerber schriftlich mitzuteilen.
(5) Jeder aktive Angehörige der Feuerwehr erhält bei seiner Aufnahme eine
persönliche Schutzausrüstung (Einsatzbekleidung) und optionale Ausrüstungsgegenstände, eine Tuchuniform sowie einen Dienstausweis.
(6) Eine Befreiung bzw. Beurlaubung vom Feuerwehrdienst ist schriftlich zu beantragen und maximal für 1 Jahr zulässig. Der Feuerwehrdienst muss danach unverzüglich fortgesetzt werden. Ist dies nicht
der Fall, endet die Mitgliedschaft zum 1. Freistellungstag. Eine Verlängerung der Freistellung ist nicht möglich.
Dippolds Bote
Seite 12
vom 8. Januar 2016
Amtliche Bekanntmachungen
§ 3 a Aufnahme von Gastmitgliedern in die Feuerwehr
§ 5 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Feuerwehr
(1) In die aktive Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr Dippoldiswalde
können auch Gastmitglieder aufgenommen werden. Diese müssen jedoch die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 1 erfüllen.
(2) Als Gastmitglieder werden Mitglieder bezeichnet, die bereits Mitglied
in einer anderen Freiwilligen Feuerwehr sind; aufgrund ihrer räumlichen Nähe jedoch auch in der Freiwilligen Feuerwehr Dippoldiswalde aufgenommen werden können.
(3) Für die Aufnahme eines Gastmitgliedes in die Freiwillige Feuerwehr
Dippoldiswalde muss ein dringender Grund vorliegen. Dieser liegt
vor, wenn das Gastmitglied in Dippoldiswalde (einschließlich Ortsteilen) entweder seine Wohnung oder Arbeitsstätte hat.
(4) Für die Aufnahme als Gastmitglied hat dieses den entsprechenden
Aufnahmeantrag auszufüllen. Des Weiteren gelten § 3 Abs. 3 und 4
der Satzung entsprechend.
(5) Bei Aufnahme erhält das Gastmitglied eine persönliche Schutzausrüstung und optionale Ausrüstungsgegenstände.
(6) Das Gastmitglied besitzt kein Wahlrecht.
(1) Aktive Feuerwehrangehörige ab dem 18. Lebensjahr sowie die Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung haben das Recht, den Wehrleiter, seinen Stellvertreter und die Mitglieder des Feuerwehrausschusses zu wählen, § 13 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(2) Die Gemeinde hat nach Maßgabe des § 61 Abs.1 SächsBRKG die Freistellung der Angehörigen der Feuerwehr für die Teilnahme an Einsätzen, Einsatzübungen und für die Aus- und Fortbildung zu erwirken.
(3) Funktionsträger der Feuerwehr erhalten eine Aufwandsentschädigung gem. der Satzung über die Aufwandsentschädigung der Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Dippoldiswalde i.g.F..
(4) Angehörige der Feuerwehr erhalten auf Antrag die Auslagen, die ihnen
durch die Ausübung des Feuerwehrdienstes einschließlich der Teilnahme
an der Aus- und Fortbildung entstehen, von der Gemeinde erstattet sowie
Sachschäden, die ihnen in Ausübung ihres Dienstes entstehen, ersetzt.
(5) Die aktiven Angehörigen der Feuerwehr haben die ihnen aus der Mitgliedschaft in der Feuerwehr erwachsenden Aufgaben gewissenhaft
zu erfüllen. Sie sind insbesondere verpflichtet:
• am Dienst und an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen
der Feuerwehrdienstvorschriften regelmäßig und pünktlich teilzunehmen (mindestens 40 Stunden jährlich),
• sich bei Alarm unverzüglich am Feuerwehrhaus/an der Feuerwache einzufinden; eine Teilnahme am Einsatz setzt einen bestandenen Grundlehrgang voraus,
• den dienstlichen Weisungen und Befehlen der Vorgesetzten nachzukommen,
• im Dienst und außerhalb des Dienstes ein vorbildliches Verhalten
zu zeigen und sich den anderen Angehörigen der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich zu verhalten,
• die Feuerwehrdienstvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften für den Feuerwehrdienst zu beachten und
• die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Geräte und Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen
Zwecken zu benutzen.
(6) Die aktiven Angehörigen der Feuerwehr haben eine Ortsabwesenheit
von länger als zwei Wochen dem Leiter der Ortsfeuerwehr oder seinem Stellvertreter rechtzeitig anzuzeigen und eine Dienstverhinderung rechtzeitig zu melden.
(7) Verändert sich der allgemeine körperliche Zustand des aktiven Angehörigen durch einen Unfall bzw. wird dies durch ein ärztliches Gutachten bestätigt, hat der aktive Angehörige dies unverzüglich der
Stadtverwaltung anzuzeigen.
(8) Verletzt ein Angehöriger der Feuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, so kann der Stadtwehrleiter auf Antrag des Leiters der Ortsfeuerwehr
• einen schriftlichen Verweis erteilen,
• die Androhung des Ausschlusses aussprechen oder
• den Ausschluss beim Oberbürgermeister beantragen,
• den Unterführer von seiner berufenen Funktion abberufen.
Dem Angehörigen der Feuerwehr ist Gelegenheit zu geben, sich zu
den gegen ihn vorgebrachten Vorwürfen zu äußern.
§ 3 b Wechsel eines Feuerwehrangehörigen innerhalb
der Freiwilligen Feuerwehr Dippoldiswalde
(1) Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Dippoldiswalde können
innerhalb der Ortsfeuerwehren bei Angabe eines erforderlichen
Grundes wechseln. Der § 3 Abs. 2, 3 und 4 der Satzung gelten entsprechend.
(2) Bei einem Wechsel eines Feuerwehrangehörigen innerhalb der Ortsfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr Dippoldiswalde hat der Angehörige seine persönliche Schutzausrüstung (Einsatzbekleidung) sowie Tuchuniform mitzunehmen. Der Dienstausweis des Kameraden
ist entsprechend bei der Stadtverwaltung Dippoldiswalde zu ändern.
(3) Der Kamerad hat in der Ortsfeuerwehr zu der er gewechselt ist, seine
Tageseinsatzbereitschaft und Ausbildung zu leisten. Des Weiteren gilt
der § 5 Abs. 3 der Satzung entsprechend.
§ 4 Beendigung des Feuerwehrdienstes
(1) Der aktive Feuerwehrdienst endet, wenn der Angehörige der Feuerwehr
• das Alter von 68 Jahren erreicht hat, oder
• aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist,
• ungeeignet zum Feuerwehrdienst entsprechend § 18 Abs. 3
SächsBRKG wird oder
• aus der Feuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird.
(2) Ein Feuerwehrangehöriger ist auf seinen Antrag zu entlassen, wenn
der Dienst in der Feuerwehr für ihn aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet.
(3) Ein Feuerwehrangehöriger hat die Verlegung seines ständigen Wohnsitzes in eine andere Gemeinde unverzüglich dem Leiter der Ortsfeuerwehr schriftlich anzuzeigen. Er ist auf schriftlichen Antrag aus dem
Feuerwehrdienst zu entlassen.
(4) Ein Feuerwehrangehöriger kann bei fortgesetzter Nachlässigkeit im
Dienst oder in der Aus- und Fortbildung sowie bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflicht gemäß § 5 nach Anhörung des Gesamtfeuerwehrausschusses aus der Feuerwehr ausgeschlossen werden. Ausschlussgründe sind aber auch zum Beispiel mehrfach unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst, vom Einsatz oder von der Ausbildung sowie fortwährende Probleme mit Alkohol oder Drogen.
(5) Der Oberbürgermeister entscheidet nach Anhörung des Stadtfeuerwehrausschusses über die Entlassung oder den Ausschluss und stellt die
Beendigung des Feuerwehrdienstes unter Angabe der Gründe schriftlich fest. Ausgeschiedene Feuerwehrangehörige können auf Antrag eine Bescheinigung über die Dauer und Zugehörigkeit zur Feuerwehr,
den letzten Dienstgrad und die zuletzt ausgeübte Funktion erhalten.
(6) Bei Beendigung des Feuerwehrdienstes hat der Feuerwehrangehörige
die ihm überlassene persönliche Schutzausrüstung (Einsatzbekleidung), optionale Ausrüstungsgegenstände, die Tuchuniform sowie
den Dienstausweis abzugeben.
§ 6 Jugendfeuerwehr
(1) In die Jugendfeuerwehr können Kinder und Jugendliche aufgenommen werden, wenn diese in der Regel das 8. Lebensjahr vollendet haben. Dem Aufnahmeantrag muss die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten beigefügt sein.
(2) Über die Aufnahme entscheidet der Jugendwart der jeweiligen Ortsfeuerwehr im Einvernehmen mit dem Leiter der Ortsfeuerwehr. Im
Übrigen gelten die Festlegungen des § 3 entsprechend.
(3) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet, wenn das Mitglied
• in die aktive Abteilung aufgenommen wird,
• aus der Jugendfeuerwehr austritt,
• den körperlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist,
• aus der Jugendfeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird
oder
• wenn die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung nach Absatz
1 schriftlich zurücknehmen.
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Amtliche Bekanntmachungen
(4) Der Stadtwehrleiter beruft nach Abstimmung mit dem Feuerwehrausschuss den Jugendwart der Freiwilligen Feuerwehr Dippoldiswalde
und seinen Stellvertreter. Der jeweilige Ortswehrleiter beruft nach
Abstimmung mit dem Ortsfeuerwehrausschuss den Jugendwart der
jeweiligen Ortsfeuerwehr. Der Jugendwart ist Angehöriger der aktiven Abteilung der Feuerwehr und muss neben feuerwehrspezifischen
Kenntnissen über ausreichende Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen verfügen und nach FwOrgVwV ausgebildet sein. Er vertritt die
Jugendfeuerwehr nach außen.
(5) Es besteht die Möglichkeit in der Jugendfeuerwehr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, trotz des Übergangs in die aktive Abteilung, an
Wettkämpfen der Jugendfeuerwehr teilzunehmen.
§ 7 Alters- und Ehrenabteilung
(1) In die Alters- und Ehrenabteilung können Angehörige der Feuerwehr
übernommen werden, wenn sie aus dem aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr ausgeschieden sind. Der Übergang in die Altersund Ehrenabteilung kann in der Regel ab dem 65. Lebensjahr oder
nach 25 Jahren im aktiven ehrenamtlichen Feuerwehrdienst erfolgen.
(2) Der Stadtfeuerwehrausschuss kann auf Antrag Angehörigen der aktiven Abteilung den Übergang in die Alters- und Ehrenabteilung gestatten, wenn der Dienst in der Feuerwehr für sie aus persönlichen oder
beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet.
(3) Bei der Übernahme in die Alters- und Ehrenabteilung ist die Einsatzbekleidung der Stadtverwaltung Dippoldiswalde zu überlassen. Die Tuchuniform bleibt im Besitz des Kameraden der Alters- und Ehrenabteilung. Bei Austritt aus der Feuerwehr sind alle Bekleidungsstücke der
Stadtverwaltung Dippoldiswalde zu überlassen.
(4) Die Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilung können ihren Leiter
bestimmen.
(5) Die Administration für die Alters- und Ehrenabteilung Malter obliegt
der Ortsfeuerwehr Paulsdorf; für Elend der Ortsfeuerwehr Ulberndorf
und für Reinberg der Ortsfeuerwehr Oberhäslich.
§ 8 Prämierungen für Mitglieder der
Freiwilligen Feuerwehr Dippoldiswalde
(1) Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Dippoldiswalde erhalten
für
Auszeichnungsgrund Auszeichnung EhrenStadt
kreuz
10 Jahre aktiven Dienst 25,00 EUR
20 Jahre aktiven Dienst 50,00 EUR
25 Jahre aktiven Dienst 30 Jahre aktiven Dienst 75,00 EUR
40 Jahre aktiven Dienst 100,00 EUR
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Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Zuwendung
Staatsministerium
des Inneren (SMI)
100,00 EUR
200,00 EUR
300,00 EUR
(2) Mitglieder, die 10, 25 und 40 Jahre aktiven ehrenamtlichen Dienst geleistet haben, gewährt der Freistaat Sachsen eine Jubiläumszuwendung auf Grundlage der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an
ehrenamtlich Tätige in den Freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsdiensten und den Einheiten des Katastrophenschutzes im Freistaat
Sachsen (Sächs. BRK-Jubiläumszuwendungsverordnung - SächsBRKJubZVO).
Die Jubiläumszuwendung beträgt bei Vollendung einer aktiven ehrenamtlichen Dienstzeit
a) von 10 Jahren 100 EUR
b) von 25 Jahren 200 EUR
c) von 40 Jahren 300 EUR
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Dippoldiswalde, welche 50
Jahre aktiven Dienst geleistet haben, erhalten eine Einladung zum
Neujahrsempfang oder einer gleichwertigen öffentlichen Veranstaltung des Oberbürgermeisters und werden durch diesen mit der Ehrung des Auszeichnung durch Staatsministerium des Inneren (SMI)
für 50 jährige Arbeit in der Feuerwehr ausgezeichnet.
(3) Alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Dippoldiswalde, eingeschlossen die Alters- und Ehrenabteilung, welche der Feuerwehr 40
Jahre, 50 Jahre und 60 Jahre zugehörig waren, erhalten für ihre treuen
Dienste die Auszeichnung vom SMI/Landesfeuerwehrverband verliehen.
(4) Ehrungen und Beförderungen von Gastmitgliedern werden von der
Hauptfeuerwehr vorgenommen.
§ 9 Ehrenmitglieder
Der Oberbürgermeister kann auf Vorschlag des Stadtfeuerwehrausschusses verdiente Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Dippoldiswalde
oder andere Personen, die sich um das Feuerwehrwesen oder den Brandschutz besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern der Feuerwehr ernennen. Ernannte Ehrenmitglieder, die Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Dippoldiswalde sind, haben Wahlrecht.
§ 10 Organe der Freiwilligen Feuerwehr
Organe der Freiwilligen Feuerwehr sind:
• Hauptversammlung/Ortsfeuerwehrversammlung
• Stadtfeuerwehrausschuss/Ortsfeuerwehrausschuss und
• Stadtwehrleitung/Leitung der Ortsfeuerwehr
§ 11 Hauptversammlung
(1) Der Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr, so weit zu ihrer Behandlung und Entscheidung nicht andere
Organe zuständig sind, zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. In der Hauptversammlung hat der Stadtwehrleiter einen Bericht
über die Tätigkeiten der gesamten Freiwilligen Feuerwehr in den abgelaufenen Jahren abzugeben. Hauptversammlungen sind aller 5 Jahre durchzuführen. Eine Hauptversammlung ist auf Verlangen einzuberufen, wenn diese von mindestens zwei Drittel der gewählten Mitglieder des Gesamtfeuerwehrausschusses beantragt wird.
(2) Die ordentliche Hauptversammlung ist vom Stadtwehrleiter einzuberufen. Eine außerordentliche Hauptversammlung ist innerhalb eines
Monats einzuberufen, wenn das von mindestens einem Drittel der aktiven Angehörigen der Feuerwehr schriftlich unter Angabe der Gründe gefordert wird.
Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den Angehörigen der Feuerwehr und dem Oberbürgermeister mindestens 14
Tage vor der Versammlung bekannt zu geben.
(3) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte
ihrer Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist innerhalb eines Monats eine zweite Hauptversammlung einzuberufen, die unabhängig von der Zahl der anwesenden Angehörigen der Feuerwehr beschlussfähig ist. Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Auf Antrag ist geheim abzustimmen.
(4) Über die Hauptversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die
dem Oberbürgermeister vorzulegen ist.
(5) Für die Ortsfeuerwehrversammlungen gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend. Abweichend von Absatz 1 Satz 1 ist jährlich eine ordentliche Hauptversammlung durchzuführen. Eine Niederschrift ist dem
Stadtwehrleiter vorzulegen.
§ 12 Stadtfeuerwehrausschuss
(1) Der Stadtfeuerwehrausschuss ist beratendes Organ der Stadtwehrleitung. Er behandelt Fragen der Finanzplanung der Stadt für die Feuerwehr sowie der Dienst- und Einsatzplanung und fasst entsprechende
Beschlüsse. Er befindet über die Aufnahme von Einwohnern in die
Feuerwehr.
(2) Für den Ausschuss der Freiwilligen Feuerwehr Dippoldiswalde, kann
derjenige bestimmt werden, der
• das 18. Lebensjahr vollendet hat und
• Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr Dippoldiswalde ist (aktive
Abteilung und Alters- und Ehrenabteilung).
(3) Der Stadtfeuerwehrausschuss, der auf die Dauer von fünf Jahren bestimmt wird, besteht aus dem Stadtwehrleiter als Vorsitzenden sowie
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Amtliche Bekanntmachungen
(4)
(5)
(6)
(7)
(8)
den Leitern der Ortsfeuerwehren oder bei Verhinderung deren Stellvertreter, den Vertretern der Ortsfeuerwehrausschüsse, die aus je einem gewählten Vertreter der Ortsfeuerwehrausschüsse (die durch
selbige bestimmt werden) und dem Jugendwart der Freiwilligen Feuerwehr Dippoldiswalde.
Der Stellvertreter des Stadtwehrleiters und der Schriftführer nehmen,
sofern sie nicht Funktionsträger nach Satz 1 sind, ohne Stimmberechtigung von Amts wegen an den Beratungen des Stadtfeuerwehrausschusses teil. Der Gerätewart, der Schlauchwart, der Jugendwart, der
Atemschutzverantwortliche, der Obermaschinist, der Leiter Einsatz
sowie der Leiter Ausbildung (oder deren Stellvertreter) der Freiwilligen Feuerwehr Dippoldiswalde können ohne Stimmberechtigung an
den Beratungen teilnehmen.
Der Stadtfeuerwehrausschuss sollte viermal im Jahr tagen. Die Beratungen sind vom Vorsitzenden mit Bekanntgabe der vorgesehen Tagesordnung einzuberufen. Der Stadtfeuerwehrausschuss muss einberufen werden, wenn dies mindestens ein Drittel seiner Mitglieder bei
Angabe der von ihnen geforderten Tagesordnung verlangt. Der Stadtfeuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
Der Oberbürgermeister ist zu den Beratungen des Stadtfeuerwehrausschusses einzuladen.
Beschlüsse des Stadtfeuerwehrausschusses werden mit einfacher
Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
Die Beratungen des Stadtfeuerwehrausschusses sind nicht öffentlich.
Über die Beratungen ist eine Niederschrift anzufertigen, welche auch
der Stadtverwaltung vorzulegen ist.
In jeder Ortsfeuerwehr ist für die Dauer von 5 Jahren ein Ortsfeuerwehrausschuss mit bis zu 5 Mitgliedern zu bilden. Für ihn gelten die
Absätze 1 bis 3 und 5 entsprechend.
Ergänzend zu Absatz 3 kann der Leiter der Alters- und Ehrenabteilung
an den Sitzungen des Ortsfeuerwehrausschusses als nicht stimmberechtigtes Mitglied teilnehmen.
Der Stadtwehrleiter ist auf dessen Wunsch zu den Sitzungen einzuladen; er besitzt kein Stimmrecht.
§ 13 Wehrleitung und Stadtwehrleiter
(1) Zur Wehrleitung gehören der Stadtwehrleiter und sein Stellvertreter.
Der Stadtwehrleiter kann gleichzeitig die Funktion eines Leiters der
Ortsfeuerwehr oder eine andere Führungsfunktion ausüben. Durch
den Stadtwehrleiter können bis zu sieben weitere Leitungsfunktionen
(Leiter Aus- und Weiterbildung, stellv. Leiter Aus- und Weiterbildung,
Leiter Einsatz, Leiter Öffentlichkeitsarbeit/Homepagepflege, Obermaschinist, Gerätewart/Schlauchwart, Atemschutzverantwortlicher) berufen werden. Diese sind vom Stadtfeuerwehrausschuss zu bestätigen.
(2) Zum Stadtwehrleiter bzw. zum Stellvertreter des Stadtwehrleiters
kann nur gewählt werden, wer für die Funktion folgende Wählbarkeitsvoraussetzungen vorweisen kann:
• Absolvierung einer Dienstzeit von 10 Jahren im aktiven Dienst,
• Besitz der Qualifikation Verbandsführer und
• erfolgreicher Abschluss von 5 Sonderlehrgängen.
(3) Bei Mangel an qualifizierten Kameraden für den Stadtwehrleiter bzw. für
dessen Stellvertreter, kann der Oberbürgermeister eine Ausnahme von
den Wählbarkeitsvoraussetzungen zulassen. Die in Absatz 2 genannten
Voraussetzungen müssen dann schnellstmöglich nachgeholt werden.
(4) Der Stadtwehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verantwortlich und führt die ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen Aufgaben aus.
Er hat insbesondere
• auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes der Angehörigen der Feuerwehr entsprechend den Feuerwehrdienstvorschriften hinzuwirken,
• die Zusammenarbeit der Ortsfeuerwehren bei Übungen und
Einsätzen zu regeln,
• dafür zu sorgen, dass jeder aktive Kamerad/in jährlich mindestens
40 Ausbildungsstunden in den Ortsfeuerwehren absolviert,
• sicherzustellen, dass die Dienst- und Ausbildungspläne erarbeitet
und dem Stadtfeuerwehrausschuss vorgelegt werden,
•
•
(5)
(6)
(7)
(8)
(9)
die Tätigkeit der Unterführer und der Gerätewarte zu kontrollieren,
auf eine ordnungsgemäße, den Vorschriften entsprechende Ausrüstung der Feuerwehr hinzuwirken,
• für die Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften und der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen,
• bei Einsatz von minderjährigen Feuerwehrangehörigen die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes einzuhalten,
• Beanstandungen, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr betreffend, dem Oberbürgermeister mitzuteilen.
Der Oberbürgermeister kann dem Stadtwehrleiter weitere Aufgaben
des Brandschutzes übertragen.
Der Stadtwehrleiter hat den Oberbürgermeister und den Stadtrat in allen feuerwehr- und brandschutztechnischen Angelegenheiten zu beraten. Er ist zu den Beratungen in der Stadt zu Angelegenheiten der
Feuerwehr und des Brandschutzes zu hören.
Der stellvertretende Stadtwehrleiter hat den Stadtwehrleiter bei der
Lösung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihn bei Abwesenheit mit
allen Rechten und Pflichten zu vertreten.
Der Stadtwehrleiter und sein Stellvertreter können bei groben Verstößen gegen die Dienstpflichten oder wenn sie die im Absatz 2 geforderten Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, vom Stadtrat nach
Anhörung des Stadtfeuerwehrausschusses abberufen werden.
Kommt es zu einer Gemeindefusion/-eingliederung wird durch den
Oberbürgermeister die Stadtwehrleitung bis zum Ablauf der noch laufenden Wahlperiode ernannt. Die aufgenommene Gemeinde erkennt
die Wahlperiode der aufnehmenden Gemeinde an. Gegebenenfalls
kann sich daraus folgend die Wahlperiode von bestehenden Leitungen der Ortsfeuerwehren verlängern oder verkürzen.
§ 14 Leitung der Ortsfeuerwehr
(1) Zur Ortswehrleitung gehören der Leiter der Ortsfeuerwehr und sein
Stellvertreter. Sie führen die Ortsfeuerwehr nach Weisung des Stadtwehrleiters und sind für deren Einsatzbereitschaft verantwortlich.
(2) Für die Funktion des Leiters der Ortsfeuerwehr Dippoldiswalde bzw.
für dessen Stellvertreter kann nur gewählt werden, wer für die Funktion folgende Wählbarkeitsvoraussetzungen vorweisen kann:
• Vollendung des 18. Lebensjahres,
• Absolvierung einer Dienstzeit von 6 Jahren im aktiven Dienst,
• Besitz der Qualifikation Zugführer und
• erfolgreicher Abschluss von 4 Sonderlehrgängen.
(3) Für die Funktion des Leiters der weiteren Ortsfeuerwehren bzw. für
dessen Stellvertreter, kann nur gewählt werden, wer für die Funktion
folgende Wählbarkeitsvoraussetzungen vorweisen kann:
a) Bei Ortsfeuerwehren, deren Einsatzstärke auf der Basis der eigenen Fahrzeuge unter 18 Einsatzkräften liegt:
• Vollendung des 18. Lebensjahres,
• Absolvierung einer Dienstzeit von 6 Jahren im aktiven Dienst,
• Besitz der Qualifikation Gruppenführer und
• erfolgreicher Abschluss von 4 Sonderlehrgängen.
b) Bei Ortsfeuerwehren, deren Einsatzstärke auf der Basis der eigenen Fahrzeuge die Zugstärke oder mehr erreicht:
• Vollendung des 18. Lebensjahres,
• Absolvierung einer Dienstzeit von 6 Jahren im aktiven Dienst,
• Besitz der Qualifikation Zugführer und
• erfolgreicher Abschluss von 4 Sonderlehrgängen.
(4) Bei Mangel an qualifizierten Kameraden für die Leiter der Ortsfeuerwehren bzw. für deren Stellvertreter, kann der Oberbürgermeister eine Ausnahme von den Wählbarkeitsvoraussetzungen zulassen. Die in
Absatz 2 und 3 genannten Voraussetzungen müssen dann schnellstmöglich nachgeholt werden.
§ 15 Unterführer
(1) Als Unterführer dürfen nur aktive Angehörige der Feuerwehr eingesetzt werden, die persönlich geeignet sind, über praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst verfügen sowie die erforderliche Qualifikation besitzen. Die erforderliche Qualifikation muss insbesondere durch
die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrgängen der
Landesfeuerwehrschule Sachsen nachgewiesen werden.
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(2) Die Unterführer werden entsprechend ihrer Qualifikation von der
Stadtwehrleitung eingesetzt. Die Unterführer haben ihre Aufgaben bis
zur Einsetzung eines Nachfolgers weiter zu erfüllen. Wiedereinsetzung ist zulässig.
(3) Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach Weisungen ihrer Vorgesetzten aus.
(4) In den Ortsfeuerwehren müssen neben dem Gruppen- und Zugführer,
ein Gerätewart und ein Atemschutzverantwortlicher durch den Leiter
der Ortsfeuerwehr in Absprache mit dem Ortsfeuerwehrausschuss eingesetzt werden. Diese haben ihre Aufgaben bis zur Einsetzung eines
Nachfolgers weiter zu erfüllen. Wiedereinsetzung ist zulässig.
(5) Für Gerätewarte und Atemschutzverantwortliche, gelten die Absätze
1 bis 3 entsprechend. Sie haben die Ausrüstung und die Einrichtungen
der Feuerwehr zu verwahren und zu warten. Prüfungspflichtige Geräte sind zum festgelegten Termin zu prüfen oder zur Prüfung vorzustellen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich dem Leiter der Ortsfeuerwehr zu melden.
(6) In jeder Ortsfeuerwehr ist ein Sicherheitsbeauftragter aus der aktiven
Abteilung zu benennen. Sollte kein entsprechender Vertreter gefunden werden, übernimmt der Gerätewart diese Funktion.
§ 16 Schriftführer
(1) Der Schriftführer wird vom Stadtfeuerwehrausschuss für die Dauer
von fünf Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
(2) Der Schriftführer hat Niederschriften über die Beratungen des Stadtfeuerwehrausschusses und über die Hauptversammlungen zu fertigen. Darüber hinaus soll der Schriftführer für die Öffentlichkeitsarbeit
der Feuerwehr verantwortlich sein.
(3) Für Schriftführer der Ortsfeuerwehren gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
§ 17 Wahlen
(1) Der Stadtwehrleiter, die Leiter der Ortsfeuerwehren sowie deren
Stellvertreter werden auf Grundlage des § 17 Abs. 2 SächsBRKG und
dieser Satzung i.V. mit der Wahlordnung, welche Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt ist, gewählt und für die Dauer von fünf
Jahren berufen. Eine Wiederwahl ist zulässig.
(2) Gewählt werden kann nur, wer der Feuerwehr aktiv angehört und
über die für diese Dienststellung erforderliche Sach- und Fachkenntnis, auf Grundlage aktueller Dienstvorschriften, verfügt.
(3) Wahlen sind geheim durchzuführen.
(4) Wahlen sind vom Oberbürgermeister, seinem Stellvertreter oder einem von ihm Beauftragten zu leiten. Für die Durchführung und Stimmenauszählung der Wahl ist eine Wahlkommission zu bilden, die aus
jeweils einem Vertreter der Ortsfeuerwehren besteht. Weitere Hilfskräfte können hinzugezogen werden.
(5) Der Stadtwehrleiter und sein Stellvertreter werden nach der Wahl und
nach Zustimmung des Stadtrates vom Oberbürgermeister bestellt.
(6) Der Stadtwehrleiter und sein Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf
der Wahlperiode oder im Falle eines beabsichtigten vorzeitigen Ausscheidens bis zur Berufung eines Nachfolgers weiterzuführen. Steht
kein Nachfolger zur Verfügung, kann der Oberbürgermeister geeignete Personen mit der kommissarischen Leitung der Feuerwehr beauftragen. Kommt innerhalb eines Monats nach Freiwerden der Stelle
keine Neuwahl zustande, setzt der Oberbürgermeister bis zur satzungsgemäßen Bestellung eines Nachfolgers einen Feuerwehrangehörigen mit Zustimmung des Stadtrates als Stadtwehrleiter oder
Stellvertreter ein.
Scheidet vor Ablauf der Wahlperiode der Stadtwehrleiter oder sein
Stellvertreter aus dem Amt aus, kann der Oberbürgermeister mit Zustimmung des Feuerwehrausschusses die Berufung eines Nachfolgers
für die noch verbleibende Wahlperiode vornehmen.
(7) Kommt innerhalb eines Monats die Wahl des Stadtwehrleiters seines
Stellvertreters nicht zustande oder stimmt der Stadtrat dem Wahlergebnis wiederum nicht zu, ist vom Stadtfeuerwehrausschuss dem
Oberbürgermeister eine Liste der Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die seiner Meinung nach für eine der Funktionen in Frage kommen. Der Oberbürgermeister setzt dann nach § 13 die Wehrleitung
ein.
(8) Für die Wahlen in der Ortsfeuerwehr gelten die Absätze 1 bis 7 entsprechend.
(9) Gleichzeitig werden in den Ortsfeuerwehren aus Mitgliedern der aktiven Abteilung sowie der Alters-u. Ehrenabteilung die Ortsfeuerwehrauschüsse für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
§ 18 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in
Kraft.
Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde vom 09. Januar 2014 außer Kraft.
Dippoldiswalde, den 17. Dezember 2015
J. Peter
Oberbürgermeister
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO):
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 der SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen
sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber
der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so
kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten
Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Peter
Oberbürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
veröffentlicht im Amtsblatt am 08.01.2016
■ Anlage zur Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde vom 17. Dezember 2015
Wahlordnung der Freiwilligen Feuerwehr Dippoldiswalde
Allgemeine Festlegungen zur Wahl
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(1) Der Stadtwehrleiter, sein Stellvertreter und die Leiter der Ortsfeuerwehr und deren Stellvertreter sowie der Ortsfeuerwehrausschuss
werden gemäß §§ 12, 13 und 14 Feuerwehrsatzung der Großen Kreis-
stadt Dippoldiswalde gewählt. Der Stadtfeuerwehrausschuss setzt
sich aus den Ortsfeuerwehrausschüssen gemäß § 12 zusammen.
(2) Vorschläge für die Wehrleitung und den Feuerwehrausschuss können
unter Beachtung von § 5 Abs. 1 der Feuerwehrsatzung von den entsprechenden Wehrangehörigen schriftlich und geheim eingereicht
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Amtliche Bekanntmachungen
werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist muss ein Wahlvorschlag
zurückgenommen werden, wenn dessen Bewerber nicht die erforderliche Wählbarkeitsvoraussetzung erfüllt oder verstorben ist.
(3) Wahlen können nur dann vorgenommen werden, wenn mehr als die
Hälfte der Wahlberechtigten anwesend sind.
(4) Die Niederschrift über die Wahl ist spätestens eine Woche nach der
Wahl durch den Wahlleiter dem Oberbürgermeister zur Vorlage an
den Stadtrat zu übergeben. Stimmt der Stadtrat dem Wahlergebnis
nicht zu, ist innerhalb eines Monats eine Neuwahl durchzuführen.
(5) Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die Wahl annehmen.
(4) Der Leiter der Ortsfeuerwehr und sein Stellvertreter kann nur aus der jeweiligen Ortsfeuerwehr schriftlich und geheim vorgeschlagen werden.
Leitungswahl
(1) Für die Durchführung und Auszählung der Wahlen ist eine Wahlkommission zu bilden.
(2) Die Wahlkommission setzt sich aus je einem Vertreter aus den Ortsfeuerwehren zusammen und wird von zwei Vertretern der Stadtverwaltung (Stadtrat oder Beauftragten des Oberbürgermeisters) unterstützt.
(3) Die Tätigkeit der Wahlkommission endet nach Bestätigung der Wahl
durch den Stadtrat.
(4) Die Wahlkommission nimmt die Vorschläge zur Leitungs- und Ausschusswahl entgegen. Dabei wird auf Einhaltung der Fristen geachtet.
Die Wahlkommission prüft die eingereichten Wahlvorschläge und
legt das Ergebnis dem Stadtfeuerwehrausschuss zur Bestätigung vor.
(5) Die Wahlkommission listet die Kandidaten auf, nimmt Anfragen an die
Kandidaten entgegen und führt die Kandidatengespräche zwecks
schriftlicher Annahme der Kandidatur und erstellt die Kandidatenliste.
(6) Die Wahlkommission führt die Wahl entsprechend der Satzung durch.
Sie zählt die Stimmen aus und fertigt ein Protokoll über die Wahldurchführung und die Ergebnisse an.
Die Stimmauszählung ist öffentlich.
(1) Die Wahl des Stadtwehrleiters und seines stellvertretenden Stadtwehrleiters erfolgt in getrennten Wahlgängen. Gewählt ist, wer mehr als
die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten
hat. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, so ist eine Neuwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den
meisten Stimmen durchzuführen, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
(2) Steht nur ein Kandidat zur Wahl zur Verfügung, können die Wahlberechtigten einen weiteren wählbaren aktiven Kameraden, der die
Qualifikation zu dieser Funktion besitzt, auf den Stimmzettel aufnehmen. Erreicht auch hier kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, so ist eine Neuwahl zwischen den beiden Bewerbern mit
den meisten Stimmen durchzuführen, bei der die einfache Mehrheit
entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
(3) Die Neuwahl ist frühestens nach 2 Wochen der ersten Wahl und spätestens innerhalb von 4 Wochen durchzuführen.
Vorschlagsverfahren
Die Vorschlagsfrist ist auf vier aufeinanderfolgende Kalenderwochen befristet. Über die eingegangenen Vorschläge zur Wahl ist von der Wahlkommission ein Protokoll anzufertigen.
Wahlkommission
Wahlkalender
Festlegung Wahltermin
Vorbereitung der Wahl und Bildung
der Wahlkommission
Bekanntgabe der zur Wahl stehenden Funktionen
und Erstellung der Vorschlagslisten
Aushang der Bekanntgabe der zur Wahl stehenden
Funktionen durch Aushänge in den Gerätehäusern
bzw. Einsichtnahme bei dem jeweiligen Wahlkommissionsmitglied der Ortsfeuerwehr
Entgegennahme Wahlvorschläge
Verantwortlich
Stadtwehrleitung/Verwaltung
Verwaltung
Terminkette
aller 5 Jahre - frühzeitig vor Ablauf der Wahlperiode
frühzeitig, mindestens 5 Monate vor dem Wahltermin
Verwaltung
bis spätestens 3 Monate vor Wahltermin
Verwaltung
3 Monate vor Wahltermin
Prüfung der Wahlvorschläge
Wahlkommission
Wahlkommissionsmitglieder
der jeweiligen Ortsfeuerwehr
Wahlkommission
Bestätigung der Wahlvorschläge
Stadtfeuerwehrausschuss
Durchführung Kandidatengespräche
Wahlkommission
Erstellung der endgültigen Kandidatenliste
Aushang Kandidatenliste
Anfertigung Wählerverzeichnis
Übergabe Stimmzettel und Wahlurnen an die Wahlkommissionsmitglieder
Durchführung Briefwahl
Wahl
Ermittlung Wahlergebnis
Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses
Verwaltung
Verwaltung
Verwaltung
Verwaltung
Übergabe der Wahlniederschriften an OBM
Bestätigung der Wahl
Berufung des Stadtwehrleiters und der Leiter der Ortsfeuerwehren sowie deren Stellvertreter
Wahlkommission
Wahlkommission/Verwaltung
Wahlkommission/Verwaltung
Vorsitzender der Wahlkommission
Vorsitzender der Wahlkommission
Stadtrat
Oberbürgermeister
am Tag nach dem Aushang der Bekanntgabe der zur
Wahl stehenden Funktion für die Dauer eines Monats
frühestens nach Ablauf der Frist zur Entgegennahme
der Wahlvorschläge
nach erfolgter Prüfung der Wahlvorschläge durch die
Wahlkommission
nach Bestätigung der Wahlvorschläge durch den Stadtfeuerwehrausschuss für die Dauer von 2 Wochen
bis spätestens 1 Monat vor Wahltermin
1 Monat vor dem Wahltermin für die Dauer eines Monats
1 Monat vor Wahltermin
bis spätestens 2 Wochen vor Wahltermin
zwei Wochen vor Wahltermin
15:00 - 16:00 Uhr am Wahltag
nach 16:00 Uhr am Wahltag
zur Jahreshauptversammlung (Wahltag)
umgehend nach Ermittlung Wahlergebnis
in der folgenden Sitzung des Stadtrates nach Erhalt
Wahlniederschriften
sofort nach Beschluss zur Bestätigung der Wahl
Mehr Informationen erhalten Sie auf: www.dippoldiswalde.de
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■ Öffentliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde
Bebauungsplan 'Erweiterung Gewerbegebiet Reinholdshain'
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde hat die o. g. Satzung (in der Fassung vom 18.03.2015 mit redaktionellen Änderungen
vom 16.10.2015) in seiner Sitzung am 25.11.2015 mit Beschluss Nr.
SR-2015-177 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
2. Der Bebauungsplan bedarf nicht der Genehmigung durch die obere
Verwaltungsbehörde.
3. Die Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung im Dippolds Boten
gemäß § 10 Absatz 3 BauGB in Kraft.
4. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Absatz 4 BauGB in der Stadtverwaltung
der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde, Außenstelle Dr.-FriedrichsStraße 25a, Fachbereich Bauverwaltung, Zimmer 02 in 01744 Dippoldiswalde niedergelegt. Er kann dort während der Sprechzeiten für jedermann kostenlos eingesehen werden; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
5. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Satzung ist im
nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung
im Bebauungsplan.
SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der
Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung
begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Dippoldiswalde, 26.11.2015
Jens Peter
Oberbürgermeister
6. Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden
a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, BauGB bezeichneten
Verfahrens- und Formvorschriften,
b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes
und des Flächennutzungsplanes und
c) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Großen Kreisstadt
Dippoldiswalde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
7. Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 und 4 BauGB über das Erlöschen etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42
BauGB wird hingewiesen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt,
wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt
wird. Die Fälligkeit des Anspruchs kann dadurch herbeigeführt werden, dass die Leistung der Entschädigung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen beantragt wird.
8. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Satzungen,
die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
■ Sitzungstermine Ortschaftsräte
C
M
Y
K
OR Malter
25.01.2016
18:00 Uhr
Pension Annette
OR Oberhäslich, Reinberg 28.01.2016
19:00 Uhr
Mehrzweckgebäude
OR Ulberndorf
14.01.2016
19:30 Uhr
Frankenmühle Ulberndorf
OR Schmiedeberg (Naundorf, Niederpöbel, Dönschten)
OR Reinholdshain
28.01.2016
19:30 Uhr
Kiga Reinholdshain,
Glashütter Straße 32
OR Schönfeld, Oberpöbel 12.01.2016
19:00 Uhr
Versammlungsraum
19:00 Uhr
Seite 18
Dippolds Bote
vom 8. Januar 2016
Amtliche Bekanntmachungen
■ Termine der Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse
■ Sitzung des Technischen Ausschusses
Am 13.01.2016 um 18:00 Uhr in der Schule Schmiedeberg
Am 03.02.2016 um 18:30 Uhr im Rathaus Dippoldiswalde, Ratssaal
■ Sitzung des Stadtrates
Eventuell am 13.01.2016 um 19:00 Uhr im Rathaus Dippoldisw., Ratssaal
■ Sitzung des Haupt- und Verwaltungsausschusses
Am 03.02.2016 um 18:00 Uhr im Rathaus Dippoldiswalde, Ratssaal
Alle Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen
eingeladen. Die Tagesordnung wird entsprechend § 3 der Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde vom 05.12.2013 i.V.m. § 9 der
Geschäftsordnung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde vom
08.01.2014 7 Tage vor dem Sitzungstermin an den Bekanntmachungstafeln in
Dippoldiswalde am Rathaus, Markt 2 und im Ortsteil Schmiedeberg am ehemaligen Gemeindeamt, Pöbeltalstraße 1 bekannt gegeben.
■ Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde
hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.11.2015 folgende Beschlüsse gefasst
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 für den Eigenbetrieb
„Abwasserbetrieb Dippoldiswalde“
Vorlage Nr. SR-2015-175
Beschlussnummer SR-2015-175:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 25. November 2015, den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„Abwasserbetrieb Dippoldiswalde“ für das Wirtschaftsjahr 2016 wie folgt:
1. im Erfolgsplan
mit Erträgen in Höhe von
2.625.800,00 EUR
mit Aufwendungen in Höhe von
2.628.100,00 EUR
Jahresverlust
2.300,00 EUR
2. im Liquiditätsplan
Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit
121.550,00 EUR
Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit
316.450,00 EUR
Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit
248.600,00 EUR
3. der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von
0,00 EUR
4. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von
0,00 EUR
5. dem Höchstbetrag der Kassenkredite von
450.000,00 EUR
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte
Oberbürgermeister:
Davon anwesend:
Stimmberechtigte:
Befangenheit:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
26
1
24
24
0
24
0
0
Abwägung zum Bebauungsplan "Erweiterung Gewerbegebiet
Reinholdshain" der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde
Vorlage Nr. SR-2015-176
Beschlussnummer SR-2015-176:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde prüft nach § 3 Abs. 2
Satz 4 Halbsatz 1 BauGB die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet
Reinholdshain“ (in der Fassung vom 18.03.2015) von den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den Nachbargemeinden sowie
der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen.
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde beschließt:
1. über die Stellungnahmen wie aus der Anlage zur Vorlage (Abwägungsprotokoll 31 Seiten) ersichtlich.
2. Das Ergebnis der Abwägung ist nach § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2
BauGB mitzuteilen.
3. Der Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte
Oberbürgermeister:
26
1
Davon anwesend:
Stimmberechtigte:
Befangenheit:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
23
23
0
18
4
1
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan zum Bebauungsplan
"Erweiterung Gewerbegebiet Reinholdshain" der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde Vorlage Nr. SR-2015-177
Beschlussnummer SR-2015-177:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde beschließt:
1. Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 89 SächsBO wird
der Bebauungsplan ‚Erweiterung Gewerbegebiet Reinholdshain' der
Großen Kreisstadt Dippoldiswalde, bestehend aus Teil A: Planzeichnung mit Zeichenerklärung und Teil B: Textlichen Festsetzungen (1
Blatt), in der Fassung vom 18.03.2015 als Satzung beschlossen.
2. Die zugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht mit Stand
vom 16.10.2015 wird gebilligt.
3. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Reinholdshain“ der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und
über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
4. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Reinholdshain“ der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde
in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte
Oberbürgermeister:
Davon anwesend:
Stimmberechtigte:
Befangenheit:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
26
1
23
23
0
15
6
2
Beschluss zur Vergabe einer Bauleistung, Neubau Turnhalle TSV
"Frohsinn" e. V. Seifersdorf, Los 9 - Bauelemente
Vorlage Nr. SR-2015-178
Beschlussnummer SR-2015-178:
Die Stadträte der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde beschließen:
Den Auftrag für das Los 9 - Bauelemente im Zuge der Baumaßnahme Neubau der Turnhalle des TSV Frohsinn e. V. Seifersdorf in Höhe von
69.197,31 Euro an die Firma Tischlerei Gelfert aus 01738 Dorfhain zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte
Oberbürgermeister:
Davon anwesend:
26
1
23
C
M
Y
K
C
M
Y
K
vom 8. Januar 2016
Dippolds Bote
Seite 19
Amtliche Bekanntmachungen
Stimmberechtigte:
Befangenheit:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
22
1
22
0
0
Beschluss zur Vergabe einer Bauleistung, Neubau Turnhalle TSV
"Frohsinn" e. V. Seifersdorf, Los 19 - Sanitär
Vorlage Nr. SR-2015-179
Beschlussnummer SR-2015-179:
Die Stadträte der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde beschließen:
Den Auftrag für das Los 19 - Sanitär im Zuge der Baumaßnahme Neubau
der Turnhalle des TSV Frohsinn e. V. Seifersdorf in Höhe von 34.459,19
Euro an die Firma Seifersdorfer Heizungsanlagen GmbH aus 01744 Dippoldiswalde zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte
Oberbürgermeister:
Davon anwesend:
Stimmberechtigte:
Befangenheit:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
26
1
23
21
2
21
0
0
Beschluss zur Vergabe einer Bauleistung, Neubau Turnhalle TSV
"Frohsinn" e. V. Seifersdorf, Los 20 - Heizung
Vorlage Nr. SR-2015-180
Beschlussnummer SR-2015-180:
Die Stadträte der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde beschließen:
Den Auftrag für das Los 20 - Heizungstechnik im Zuge der Baumaßnahme
Neubau der Turnhalle des TSV Frohsinn e. V. Seifersdorf in Höhe von
63.792,45 Euro an die Firma Heiko Mayer Haustechnik aus 01744 Dippoldiswalde zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte
Oberbürgermeister:
Davon anwesend:
Stimmberechtigte:
Befangenheit:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
26
1
22
20
2
20
0
0
Beschluss zur Vergabe einer Bauleistung, Neubau Turnhalle TSV
"Frohsinn" e. V. Seifersdorf, Los 21 - Lüftung
Vorlage Nr. SR-2015-181
Beschlussnummer SR-2015-181:
Die Stadträte der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde beschließen:
Den Auftrag für das Los 21 - Lüftungstechnik im Zuge der Baumaßnahme
Neubau der Turnhalle des TSV Frohsinn e. V. Seifersdorf in Höhe von
28.704,78 Euro an die Firma KLUGE Klima-Filtertechnik GmbH aus
01189 Dresden zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte
Oberbürgermeister:
Davon anwesend:
Stimmberechtigte:
Befangenheit:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
C
M
Y
K
26
1
23
21
2
21
0
0
Beschluss zur Vergabe einer Bauleistung, Abriss von 3 Gebäuden
auf dem Museumsgelände
Vorlage Nr. SR-2015-183
Beschlussnummer SR-2015-183:
Die Stadträte der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde beschließen:
Den Auftrag für den Abbruch der Alten Mühle, des Nebengebäudes und
der Garagen auf dem Gelände des Lohgerber Museums in Höhe von
62713,00 Euro an die Firma Becker Umweltdienste GmbH aus 09599
Freiberg zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte
Oberbürgermeister:
Davon anwesend:
Stimmberechtigte:
Befangenheit:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
26
1
23
23
0
13
7
3
Beschluss über den Bedarfsplan für die Kindertagesstätten und
der Kindertagespflege für den Zeitraum 2016/2017 der Großen
Kreisstadt Dippoldiswalde
Vorlage Nr. SR-2015-184
Beschlussnummer SR-2015-184:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde beschließt in seiner
öffentlichen Sitzung am 25. November 2015 den Bedarfsplan für die Kindertagesstätten und der Kindertagespflege für den Zeitraum 2016/2017
der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte
Oberbürgermeister:
Davon anwesend:
Stimmberechtigte:
Befangenheit:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
26
1
23
23
0
23
0
0
Entscheidung über die Annahme bzw. Vermittlung von Spenden
Vorlage Nr. SR-2015-185
Beschlussnummer SR-2015-185:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde beschließt, Spenden
a) in Höhe von 500,00 EUR für die Projektarbeit Dr. Groß
b) in Höhe von 500,00 EUR für die Kita Oberhäslich
c) in Höhe von 200,00 EUR für die Kita Seifersdorf
d) in Höhe von 200,00 EUR für die Infotafeln in Dippoldiswalde
e) in Höhe von 115,25 EUR für den „Tag des traditionellen Handwerks“
f) in Höhe von 280,00 EUR für den Weihnachtskalender
die der Oberbürgermeister im Rahmen seiner Zuständigkeit eingeworben
hat, gemäß § 73 Abs. 5 S. 3 SächsGemO anzunehmen bzw. zu vermitteln.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte
Oberbürgermeister:
Davon anwesend:
Stimmberechtigte:
Befangenheit:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
26
1
23
23
0
22
0
1
Beschluss über die Verteilung des Amtsblattes der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde "Dippolds Bote"
Vorlage Nr. SR-2015-190
Seite 20
Dippolds Bote
vom 8. Januar 2016
Amtliche Bekanntmachungen
Beschlussnummer SR-2015-190:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde beschließt in seiner
öffentlichen Sitzung am 25.11.2015 die Verteilung des Amtsblattes der
Großen Kreisstadt Dippoldiswalde „Dippolds Bote“ erfolgt ab dem Jahr
2016 über Auslagestellen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte
Oberbürgermeister:
Davon anwesend:
Stimmberechtigte:
Befangenheit:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
26
1
23
23
0
2
20
1
Bestätigung des Sitzungsplanes des Stadtrates, des Haupt- und
Verwaltungsausschusses, des Technischen Ausschusses, des Finanzausschusses, des Betriebsausschusses Abwasser und des Ältestenrates der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde für das 1. Halbjahr 2016
Vorlage Nr. SR-2015-162
Beschlussnummer SR-2015-162:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde beschließt in seiner
öffentlichen Sitzung am 25.11.2015 die Sitzungstermine des Stadtrates,
des Haupt- und Verwaltungsausschusses, des Technischen Ausschusses,
des Finanzausschusses, des Betriebsausschusses Abwasser sowie des Ältestenrates für das 1. Halbjahr 2016.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte
Oberbürgermeister:
Davon anwesend:
Stimmberechtigte:
Befangenheit:
Ja-Stimmen:
26
1
23
23
0
23
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
0
0
Bestätigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde vom 21.10.2015
Vorlage Nr. SR-2015-186
Beschlussnummer SR-2015-186:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde bestätigt in seiner öffentlichen Sitzung am 25.11.2015 den öffentlichen Teil der Niederschrift
der Sitzung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde vom
21.10.2015.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte
Oberbürgermeister:
Davon anwesend:
Stimmberechtigte:
Befangenheit:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
26
1
23
23
0
17
2
4
Personalangelegenheiten
Vorlage Nr. SR-2015-188
Beschlussnummer SR-2015-188:
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte
Oberbürgermeister:
Davon anwesend:
Stimmberechtigte:
Befangenheit:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
26
1
17
17
0
14
0
3
■ Der Haupt- und Verwaltungsausschuss der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde
hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.12.2015 folgende Beschlüsse gefasst
Verkauf des Baugrundstückes Blochmannring 3 in Reichstädt
Vorlage Nr. HuV-2015-032
Beschlussnummer HuV-2015-032:
Der Haupt- und Verwaltungsausschuss der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde beschließt in seiner Sitzung am 09.12.2015 den Verkauf des Baugrundstückes Blochmannring 3, Flurstück 1448/40 mit 635 m2 zum Preis
von 32.004,00 Euro
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte
13
Oberbürgermeister:
1
Davon anwesend:
11
Stimmberechtigte:
11
Befangenheit:
0
Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Stimmenthaltungen:
0
Verkauf des Baugrundstückes Pappelweg 18 in Dippoldiswalde
Vorlage Nr. HuV-2015-033
Beschlussnummer HuV-2015-033:
Der Haupt- und Verwaltungsausschuss der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde beschließt in seiner Sitzung am 09.12.2015 den Verkauf des Baugrundstückes Pappelweg 18 , Flurstück 1586/24 mit 434 m2 der Gemarkung Dippoldiswalde zum Preis von 30.380,00 Euro
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte
13
Oberbürgermeister:
Davon anwesend:
Stimmberechtigte:
Befangenheit:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
1
11
11
0
11
0
0
Bestätigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Hauptund Verwaltungsausschuss der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde vom 07.10.2015
Vorlage Nr. HuV-2015-034
Beschlussnummer HuV-2015-034:
Der Haupt- und Verwaltungsausschuss der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde bestätigt in seiner öffentlichen Sitzung am 02.12.2015 den öffentlichen Teil der Niederschrift des Haupt- und Verwaltungsausschusses der
Großen Kreisstadt Dippoldiswalde vom 07.10.2015.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte
13
Oberbürgermeister:
1
Davon anwesend:
11
Stimmberechtigte:
11
Befangenheit:
0
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Stimmenthaltungen:
3
C
M
Y
K
C
M
Y
K
vom 8. Januar 2016
Dippolds Bote
Seite 21
Amtliche Bekanntmachungen
■ Der Technische Ausschuss der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde
hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.12.2015 folgende Beschlüsse gefasst
Bauantrag "Sanierung Lager und Garage" in Dippoldiswalde, Gerberplatz 11, Flst. 553
Vorlage Nr. TA-2015-100
Beschlussnummer TA-2015-100:
Die Stadträte des Technischen Ausschusses beschließen, dem Bauantrag
„Sanierung Lager und Garage“ in Dippoldiswalde, Gerberplatz 11, Flst.
553, unter Vorbehalt zuzustimmen, dass die Errichtung des jetzigen
Baukörpers auf dem Grundstück 553 rechtmäßig erfolgte und nicht die
Nachbarflurgrenze überschreitet.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte
13
Oberbürgermeister:
1
Davon anwesend:
10
Stimmberechtigte:
10
Befangenheit:
0
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Stimmenthaltungen:
1
Voranfrage "Neubau von 4 Einfamilienhäusern mit 2 Doppelgaragen" in Reichstädt, Hauptstraße, Flst. 333/2 - 333/9
Vorlage Nr. TA-2015-101
Beschlussnummer TA-2015-101:
Die Stadträte des Technischen Ausschusses beschließen, der Voranfrage
„Neubau von 4 Einfamilienhäusern mit 2 Doppelgaragen“ in Reichstädt,
Hauptstraße, Flst. 333/2 - 333/9, zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte
13
Oberbürgermeister:
1
Davon anwesend:
10
Stimmberechtigte:
10
Befangenheit:
0
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Stimmenthaltungen:
0
Bauantrag "Anbau Werkstattflügel an Direktannahme" in Dippoldiswalde, Planberg 55, Flst. 341
Vorlage Nr. TA-2015-102
Beschlussnummer TA-2015-102:
Die Stadträte des Technischen Ausschusses beschließen, dem Bauantrag
„Anbau Werkstattflügel an Direktannahme“ in Dippoldiswalde, Planberg
55, Flst. 341, zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte
13
Oberbürgermeister:
1
Davon anwesend:
10
Stimmberechtigte:
10
Befangenheit:
0
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Stimmenthaltungen:
0
Bauantrag "Anbringen eines temporären Werbebanners" in Dippoldiswalde, Brauhofstraße 25, Flst. 290/4
Vorlage Nr. TA-2015-103
C
M
Y
K
Beschlussnummer TA-2015-103:
Die Stadträte des Technischen Ausschusses der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde beschließen, dem Bauantrag „Anbringen eines temporären Werbebanners“ in Dippoldiswalde, Brauhofstraße 25, Flst. 290/4, nicht zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte
13
Oberbürgermeister:
Davon anwesend:
Stimmberechtigte:
Befangenheit:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
1
10
10
0
10
0
0
Bauantrag "Erweiterung Pflegedienstpraxis - Errichtung Anbau"
in Schmiedeberg, Altenberger Straße 52a, Flst. 139
Vorlage Nr. TA-2015-104
Beschlussnummer TA-2015-104:
Die Stadträte des Technischen Ausschusses beschließen, dem Bauantrag
„Erweiterung Pflegedienstpraxis - Errichtung Anbau“ in Schmiedeberg,
Altenberger Straße 52a, Flst. 139, zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte
13
Oberbürgermeister:
1
Davon anwesend:
10
Stimmberechtigte:
10
Befangenheit:
0
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Stimmenthaltungen:
0
Bauantrag "Umnutzung von Lagerräumen zu einer Praxis für Physiotherapie" in Naundorf, Tal-Naundorf 30, Flst. 180/3
Vorlage Nr. TA-2015-105
Beschlussnummer TA-2015-105:
Die Stadträte des Technischen Ausschusses der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde beschließen, dem Bauantrag „Umnutzung von Lagerräumen zu einer Praxis für Physiotherapie“ in Naundorf, Tal-Naundorf 30, Flst. 180/3, zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte
13
Oberbürgermeister:
1
Davon anwesend:
10
Stimmberechtigte:
10
Befangenheit:
0
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Stimmenthaltungen:
0
Antrag auf Vorbescheid "Neubau eines Einfamilienhauses" in
Reinholdshain, Glashütter Straße 29, Flst. 89/1
Vorlage Nr. TA-2015-106
Beschlussnummer TA-2015-106:
Die Stadträte des Technischen Ausschusses der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde beschließen, dem Antrag auf Vorbescheid „Neubau eines
Einfamilienhauses“ in Reinholdshain, Glashütter Straße 29, Flst. 89/1,
nicht zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte
13
Oberbürgermeister:
1
Davon anwesend:
10
Stimmberechtigte:
10
Befangenheit:
0
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
1
Stimmenthaltungen:
1
Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung Malter für das Grundstück Straße
der Einheit 19, Flst. 146i - Wiedervorlage
Dippolds Bote
Seite 22
vom 8. Januar 2016
Amtliche Bekanntmachungen
Vorlage Nr. TA-2015-108
Beschlussnummer TA-2015-108:
Die Stadträte des Technischen Ausschusses der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde beschließen, dem Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung Malter für das Grundstück Straße der Einheit 19, Flst. 146i hinsichtlich
1. der Ausführung des Daches als Walmdach,
2. der Verringerung der Dachneigung auf 25 - 30°
3. einem Dachüberstand von 56 - 70 cm
zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte
13
Oberbürgermeister:
1
Davon anwesend:
9
Stimmberechtigte:
9
Befangenheit:
0
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
2
Stimmenthaltungen:
0
Bestätigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 04.11.2015
Vorlage Nr. TA-2015-107
Beschlussnummer TA-2015-107:
Der Technische Ausschuss der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde bestätigt am 09.12.2015 die Niederschrift der Sitzung des Technischen Ausschusses (öffentlicher Teil) vom 04.11.2015
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte
13
Oberbürgermeister:
1
Davon anwesend:
9
Stimmberechtigte:
9
Befangenheit:
0
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Stimmenthaltungen:
1
■ Öffentliche Stellenausschreibung
Bei der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde ist zum nächstmöglichen
In Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes begrüßen wir aus-
Zeitpunkt
drücklich Bewerbungen von Frauen.
–
im Rahmen des Interreg A-Projektes ArchaeoMontan
die Stelle eines/einer Verwaltungsangestellten
mit 20 Wochenstunden zu besetzen. Die Stelle ist bis zum 31. August 2018 befristet.
Die Ausschreibungsfrist endet am 21. Januar 2016 (Posteingang).
–
die Stelle eines Sachbearbeiters (m/w) Tiefbau im Fachbereich der Bauverwaltung mit 40 Wochenstunden unbefristet zu
besetzen.
Wenn Sie Interesse an diesen interessanten Tätigkeiten in der Großen
Kreisstadt Dippoldiswalde haben und die geforderten Voraussetzungen erfüllen, senden Sie uns bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung mit
den üblichen Unterlagen (Bewerbungsanschreiben tabellarischer Lebenslauf mit lückenlosem Tätigkeitsnachweis, Abschlusszeugnisse, Beurteilungen, Weiterbildungszertifikate) zu.
Zugesandte Bewerbungsunterlagen werden nur dann zurückgesandt,
Die ausführlichen Ausschreibungen rufen Sie bitte im Internet unter
wenn ihnen ein geeigneter und ausreichend frankierter Rückumschlag
http://www.dippoldiswalde.de ab.
beiliegt. Andernfalls werden sie nach der Entscheidung zur Stellenbesetzung vernichtet.
Die zu besetzenden Stellen sind in gleicher Weise für Frauen und Männer geeignet. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei anson-
Entstehende Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung ent-
sten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
stehen, werden nicht erstattet.
■ Versichertenberatung der Deutschen Rentenversicherung Bund
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
laut Mitteilung von Herrn Winkler (Rentenberater) wird er ab Februar 2016 keine Beratungen mehr in der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde
durchführen.
Wir sind bemüht Ihnen so schnell als möglich eine neue Rentenberatung anbieten zu können.
A. Flemming
(Sachbearbeiterin)
Mehr Informationen erhalten Sie auf:
www.dippoldiswalde.de
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Dippolds Bote
vom 8. Januar 2016
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Informationen aus der Stadtverwaltung und den kommunalen Einrichtungen
Wir gratulieren
Die Stadtverwaltung gratuliert den Seniorinnen und Senioren recht herzlich zum Geburtstag.
Wir wünschen den Jubilaren Gesundheit und Wohlergehen.
Beier, Rudolf
Bernhardt, Ursula
Bodis, Helga
Böhme, Hans-Jürgen
Borrmann, Helga
Brückner, Renate
Eigenseer, Edeltraud
Einbock, Louis
Erhard, Günter
Gerlach, Dörthe
Globig, Christa
Göpfert, Christa
Hanzsch, Renate
Herschel, Herbert
Holfert, Isolde
Hornig, Erika
Janke, Gisela
Jarosch, Elvira
Klemm, Siegmar
Köhler, Dieter
Leuschner, Christa
Leuteritz, Rudolf
90
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80
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80
70
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70
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75
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29.01.
28.01.
28.01.
31.01.
30.01.
30.01.
12.01.
21.01.
30.01.
22.01.
19.01.
25.01.
30.01.
15.01.
24.01.
21.01.
25.01
23.01.
22.01.
23.01.
10.01.
27.01.
Dippoldiswalde
Dippoldiswalde
Dippoldiswalde
Dippoldiswalde
Naundorf
Malter
Naundorf
Berreuth
Reinholdshain
Seifersdorf
Naundorf
Ammelsdorf
Naundorf
Schmiedeberg
Dippoldiswalde
Naundorf
Dippoldiswalde
Obercarsdorf
Dippoldiswalde
Obercarsdorf
Schmiedeberg
Dippoldiswalde
Reichel, Eva-Maria
Reinhardt, Horst
Richter, Joachim
Richter, Werner
Rüdiger, Ingrid
Schild, Dieter
Schmökel, Renate
Thorn, Helga
Trentzsch, Irmgard
Voigt, Jürgen
Voigt, Helmut
Waldt, Alfred
Walther, Marika
Walther, Erhard
Wirsing, Lisbeth
Fischer, Heidrun
Kowalski, Helmut
Martin, Hans
Reichel, Ursula
Thalheim, Edeltraud
Wagner, Elfriede
80
85
70
90
80
75
75
75
100
80
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11.01.
24.01.
20.01.
24.01.
28.01.
21.01.
14.01.
25.01.
23.01.
26.01.
16.01.
22.01.
21.01.
14.01.
25.01.
04.02.
04.02.
05.02.
03.02.
05.02.
02.02.
Naundorf
Schmiedeberg
Reichstädt
Reichstädt
Paulsdorf
Dippoldiswalde
Dippoldiswalde
Reinholdshain
Seifersdorf
Reinholdshain
Reichstädt
Obercarsdorf
Obercarsdorf
Dippoldiswalde
Dippoldiswalde
Seifersdorf
Dippoldiswalde
Naundorf
Dippoldiswalde
Dippoldiswalde
Dippoldiswalde
Sollten Sie keine Veröffentlichung Ihres Geburtstages im Dippolds Bote wünschen, bitten wir Sie
sich an unser Einwohnermeldeamt zu wenden und eine entsprechende Übermittlungssperre zu beantragen.
■ Redaktionsstatut für die redaktionellen Beiträge aus dem Ortsgeschehen
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INHALTLICHE VORGABEN
1. Der Oberbürgermeister ist Herausgeber und bestimmt die redaktionelle Ausrichtung des Dippolds Boten.
2. Dem besonderen Charakter des amtlichen und nichtamtlichen Teils
aus dem Rathaus ist auch im redaktionellen Teil Rechnung zu tragen.
Ausgeschlossen sind alle Beiträge deren Inhalte gegen die Verfassung,
die Menschenrechte, die freiheitlich demokratische Grundordnung
oder die guten Sitten verstoßen, die zum Beispiel beleidigenden oder
verunglimpfenden Inhalte sind.
3. Der Dippolds Bote gehört nicht zur Meinungspresse. Leserbriefe werden zugelassen. Parteienwerbung wird nicht zugelassen bzw. auf
Wunsch des jeweiligen Stadtrates in eingeschränktem Maße als Beilage und mit einem Beilagenhinweis versehen, zugelassen.
4. Beiträge ortansässiger Einreicher werden bevorzugt aufgenommen.
Beiträge nicht ortsansässiger Einreicher sind kostenpflichtig.
5. Im Interesse der Gleichbehandlung der Vereine, Schulen, Kitas usw.
behält sich die Redaktion die Kürzung von Beiträgen und eine Fotoauswahl vor.
6. Alle Veröffentlichungen müssen einen inhaltlichen Bezug zur Stadt
aufweisen.
7. Gleiche Texte/gestaltete Hinweise zur Hinführung auf ein Ereignis in
aufeinander folgenden Ausgaben werden nur nach Absprache aufgenommen.
8. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung eingereichter Artikel. So behält sich die Redaktion vor, Anzeigen von Unternehmen,
Vereinen Wohlfahrtsverbänden usw., auch wenn sie als redaktionelle
Beiträge geliefert werden, nicht kostenfrei aufzunehmen.
9. Vereinbaren Vereine, Schulen und Kindertagesstätten, Freiwillige
Feuerwehren u.a. mit ihren Unterstützern und Sponsoren deren Veröffentlichung im Amtsblatt geschieht das ausschließlich durch Nennen von Namen
TERMINE
1. Die Erscheinungsweise ist monatlich nach einem abgestimmten Terminplan. Der Redaktionsschluss für die kommende Ausgabe wird in
der jeweils aktuellen Ausgabe veröffentlicht.
2. Aufgenommen werden nur die Beiträge, die zum Radaktionsschluss
eingegangen bzw. zu diesem Zeitpunkt in Inhalt und Umfang mit der
Redaktion abgestimmt sind. Alle Veranstaltungshinweise können nur
dann veröffentlicht werden, wenn sie einen zeitlichen Bezug zum Erscheinungstermin haben. Mehrfache Ankündigungen im Vorfeld von
Großveranstaltungen werden nur dann in mehreren aufeinander folgenden Ausgaben veröffentlicht, wenn sich die Einreicher im Umfang
der weiteren Veröffentlichungen deutlich einschränken.
TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
1. Texte und Bilder sollen nach Möglichkeit getrennt und in digitaler Form
übermittelt werden. Die Bildauflösung sollte 240 dpi im Endformat betragen. Bilder dürfen nicht in das Word-Dokument eingebunden sein.
Die Text und Plakate sollte im Word-Dokument eingereicht werden.
Pro Artikel können maximal zwei Fotos veröffentlicht werden.
2. Texte sollen vom Einreicher auf korrekte RS/Grammatik Korrektur gelesen sein, wobei besonders auf die korrekte Schreibung von Namen
geachtet werden muss.
3. Beiträge mit vorgefertigter Gestaltung, die als PDF, JPG TIF übergeben
werden, werden im Interesse des einheitlichen Erscheinungsbildes
der Zeitung nur bei genügend freier Platzkapazität veröffentlicht.
PRESSERECHT, PERSÖNLICHKEITSRECHTE; URHEBERRECHT;
STEUERRECHT; WETTBEWERBSRECHT
Die Redaktion prüft bei den eingereichten Beiträgen nicht, ob Rechte
Dritter verletzt werden.
1. Die Verantwortlichkeit im Sinne des Presserechts liegt bei dem jewei-
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vom 8. Januar 2016
Informationen aus der Stadtverwaltung und den kommunalen Einrichtungen
ligen Text- bzw. Bildautor. Anonym eingereichte Texte und Fotos werden nicht veröffentlicht.
2. Mit der Übergabe der Text- bzw. Fotobeiträge bestätigt der Einreicher,
dass er über alle Rechte zur Veröffentlichung in Dippolds Boten und
dessen Internetdatei verfügt und keine Urheberrechte verletzt, (insbesondere, dass er keine Logos, Textpassagen, Bilder oder Cliparts ohne
Zustimmung des Rechteinhabers aus dem Internet heruntergeladen
und in seinem Beitrag verwendet hat).
3. Der Verfasser bestätigt mit der Übergabe von Fotos, dass er bei Abbildung von Personen deren Recht am eigenen Bild beachtet hat.
4. Die Redaktion prüft die eingereichten Beiträge bezüglich mehrwertsteuerlicher Vorgaben. Als Anzeigen behandelt und mit 19% MWST belegt werden Beträge, hinter denen die Absicht steht, Gewinne zu erzielen.
■ Termine Dippolds Bote
1. Halbjahr 2016
Redaktionsschluss
16.12.2015
25.01.2016
22.02.2016
21.03.2016
25.04.2016
23.05.2016
20.06.2016
Erscheinungstag
08.01.2016
05.02.2016
04.03.2016
01.04.2016
06.05.2016
03.06.2016
01.07.2016
■ Auslagestellen des Amts- und
Mitteilungsblattes Dippolds Bote
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Bürgerbüro Schmiedeberg, Pöbeltalstraße 1
Rathaus Dippoldiswalde, Markt 2
Bestattungshaus Weber, Brauhofstraße 11
Bäckerei Pfützner Schmiedeberg, Altenberger Str. 12
Bäckerei Pfützner Oberhäslich, Dresdner Landstraße 2
Landmarkt Sadisdorf, Frauensteiner Str. 51
Ärztehaus Ulberndorf, Ulberndorfer Str. 7
Bäcker Liebscher Reichstädt, Hauptstraße 1
Campingplatz Paulsdorf, Am Bad 1a
Kaufmarkt Kretzschmar, Bergstraße 40
Blumenlädchen Angelika Richter Hennersdorf, Obere Dorfstraße 26
NEU Elektrofachgeschäft Schütz Schmiedeberg, Altenberger
Straße 5
■ Verteilung Amtsblatt
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
■ Neujahresempfang
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
bislang wurde unser Neujahrsempfang jährlich durchgeführt. Diese Tradition werden wir in diesem Jahr zum ersten Mal brechen. In Zukunft erfolgt
der Neujahrsempfang von Dippoldiswalde in einem Zweijahresintervall.
Somit erfolgt der kommende Neujahresempfang im Januar 2017.
Jens Peter, Oberbürgermeister
■ Unsere Stadträte
werden zum Dippold
Am 09.12.2015 wurde die Stadtaufgabe der Weihnachtstour von MDR 1
Radio Sachsen und des Sachsenspiegels bekannt gegeben. Wir stellten uns
der Herausforderung und gingen schnell und konstruktiv an die Erfüllung
dessen, was von den Dippsern erwartet wurde:
10 Stadträte sollten am 12.12.2015 verkleidet als Dippold auf der
Bühne unseres Weihnachtsmarktes erscheinen und in einer vorgegebenen Zeit einen Wäschekorb mit Süßigkeiten, die von den
Dippsern mitzubringen waren, befüllen.
Der Gewinn sollte an die Jugendfeuerwehren in Dippoldiswalde gehen.
50 Freikarten für den Weihnachtszirkus in Dresden sollten die fleißigen
Kinder und Jugendlichen erhalten.
Von Anfang an war klar, das können wir nicht alleine schaffen. Hier war
die Hilfe der Bürgerinnen und Bürger nötig. Schon während der Ausschusssitzung des Stadtrates, in der die Aufgabe bekannt gegeben wurde, signalisierten Stadträte ihre Einsatzbereitschaft.
Die Hilfsbereitschaft unter den Einwohnern war riesig. Frau Zeiske und
Frau Wachholz schneiderten wunderschöne Dippold-Kostüme, Herr Eilert
vom Teeklipper versorgte uns mit herrlich schmeckenden Süßwaren und
Herr Tennert vom Handels- und Gewerbeverein organisierte die typischen
Dippold-Bärte und Perücken. Doch was am 12.12. geschah, war unglaublich: 15 Stadträte, als Dippold verkleidet, betraten die Bühne. Durch den
MDR wurde das Startzeichen zum Einsammeln der Süßigkeiten gegeben
und beinahe alle Besucher rissen die Hände hoch und zeigten die mitgebrachten Süßwaren.
Die Aufgabe war geschafft!
Die Dippser haben gezeigt, dass sie zusammenhalten und sich für ihre
Stadt einsetzen. Bravourös meisterten wir die Herausforderung. Mehr als
die geforderten Stadträte standen auf der Bühne und nicht nur ein Waschkorb, sondern mindestens drei, wurden gefüllt. Die Stimmung war bestens
und der MDR war sichtlich beeindruckt von unserer Leistung. Die gesammelten Süßigkeiten wurden an die anwesenden Kinder und die Kindertagesstätten von Dippoldiswalde verteilt.
Wir danken allen für ihre Unterstützung und den sichtbaren Zusammenwir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Dippolds Bote wie in den verhalt in Dippoldiswalde.
gangenen Jahren an die Haushalte verteilt wird. Bitte beachten Sie jedoch,
dass aufgrund der adresslosen Verteilung die Austräger nicht verpflichtet
Ihr Oberbürgermeister Jens Peter und die Mitglieder der Jugendfeuersind Haushalte die an ihrem Briefkasten einen „Sperrvermerk für Werwehren von Dippoldiswalde
bung“ angebracht haben zu beliefern.
Haushalte mit Sperrvermerk können den Dippolds Bote von den Auslagestellen im Stadtgebiet beziehen oder online unter http://www.dippoldiswalde.de/inhalte/dippoldiswalde/_inhalt/dippoldiswalde/amtsblatt/a
mtsblatt
Sollten Sie keinen Sperrvermerk an Ihrem Briefkasten angebracht haben
und trotzdem keinen Dippolds Boten erhalten können Sie unter 035148642078 Beschwerde einreichen.
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Dippolds Bote
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Informationen aus der Stadtverwaltung und den kommunalen Einrichtungen
■ Behördenwegweiser
Geschäftsbereich 1
Amt
Oberbürgermeister
Sekretariat
Referent des Oberbürgermeisters,
Wirtschaftsförderung,Öffentlichkeitsarbeit, Recht
Controlling, Kosten- und Leistungsrechnung
EB Abwasser
Weißeritztal-Erlebnis GmbH
Fachbereichsleitung Hauptverwaltung und Soziales
Stadt- und Ortschaftsräte, Amtsblatt
Kindertageseinrichtungen kommunale Trägerschaft
Schulen, Kindertageseinrichtungen Freie Trägerschaft, Tagespflege
EDV
Bürgerbüro, Fundbüro, zentrale Beschaffung
Vereine, Jugendclubs
Archiv
Name
Jens Peter
Sylvia Braun
Zimmer
206
205
Marko Hermersdörfer
Elke Reinert
Axel Ilius
Klaus Kaiser
Irena Hoffmann
Linda Knetsch
Brigitte Lange
Marika Kadenbach
Marcel Hänchen
Petra Strauch
Marika Kadenbach
Sabine Kappelt
Tourismusinformation
Bibliothek
Museum
Kulturzentrum Parksäle
Fachbereichsleitung Finanzverwaltung
stellv. Fachbereichsleitung
Kassenverwaltung
Stadtkasse
Spenden
Buchhaltung
Buchhaltung
Anlagenbuchhaltung
Anlagenbuchhaltung
Steuern
Steuern
Vollstreckung
Haushalt
Haushalt
Haushalt
Versicherung
Zentraler Post- und Rechnungseingang
Petra Strauch
Kerstin Mühle
Thomas Klein
Angela Meisegeier
Udo Krauße
Andrea Zschornack
Manuela Heidl
Petra Schreiber
Marita Dießner
Olga Ivliev
Martha Crönertz
Simone Böhme
Carolin Rudeck
Elvira Bautzmann
Dagmar Grohmann
Liane Handrick
Katrin Zimmermann
Sabine Fischer
Grit Nöbel
Sybille Wahl
Iris Strauß
204
36
Reichstädt
Paulsdorf
211
207
202
203
220
014
203
315
Schmiedeberg
014
22
29
20
33
37
31
31
26
25
28
28
35
29
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26
21
303
Peter Antoniewski
Mandy May
Carolin Reich
Silke Schulz
Angela Flemming
Petra Kambach
Andreas Wycislok
Bernd Kohl
Bernd Kohl
Marlies Göhler
Petra Kambach
Frank Zimmermann
Helga Schulz
Viola Scharr
Claudia Jacob
Uwe Schwerdtner
Jens Sähmisch
Frank Zimmermann
Marcel Hänchen
Marcel Hänchen
Carolin Reich
Jana Schulz
307
306
113
113
114
10
302
11
11
2
10
13
09
09
07
03
03
13
220
220
201b
201b
Telefon
6499701
6499703
6499212
644510
612124
6499100
6499121
6499125
6499126
6499130
64990
6499126
6499128
6499127
64990
614795
612418
612448
6499200
6499210
6499211
6499218
6499221
6499219
6499219
6499214
6499215
6499216
6499217
6499240
6499202
6499140
6499220
6499213
6499141
Geschäftsbereich 2
Beigeordneter
Sekretariat
Personal
Vergabestelle, Widerspruchsstelle, Vertragsmanagement
Hochwasserschadensbeseitigung
Fachbereichsleitung Bauverwaltung
Stadtplanung
Sekretariat Bauleitplanung
Straßen- und Tiefbau
Liegenschaften
Fördermittel
Werterhaltung und Gebäudemanagement
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Gewässer
Fachbereichsleitung Sicherheit und Ordnung
Brand-und Katastrophenschutz
Bußgeldstelle
Gewerbeangelegenheiten
6499303
6499123
6499124
6499311
6499320
6499310
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6499301
6499311
6499315
6499318
6499319
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Dippolds Bote
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vom 8. Januar 2016
Informationen aus der Stadtverwaltung und den kommunalen Einrichtungen
Amt
Verkehrsangelegenheiten
Ordnungsangelegenheiten
Einwohnermeldewesen
Einwohnermeldewesen
Einwohnermeldewesen
Einwohnermeldewesen
Personenstandswesen
Personenstandswesen
Sachgebietsleitung Bauhof
Sachbearbeitung Bauhof
Name
Judy Zornsch
Mike Enkhardt
Tom Gase
Margit Bormann
Ulrike Mätze
Steffen Arndt
Elli Richter
Isolde Heyde
Thomas Quinger
Daniela Weber
Zimmer
201a
201a
001
001
219
Schmiedeberg
106
104
Telefon
6499131
6499132
6499136
6499137
6499170
6499135
6499138
6499139
6499330
6499331
■ Liebe Bürgerinnen und Bürger,
nun stehen wir am Beginn des neuen Jahres. Für viele Menschen ist das
die Zeit, in der sie das letzte Jahr Revue passieren lassen und auch auf das
schauen, was kommt. Das Jahr 2015 hatte viele Gesichter: es war aufregend, anstrengend, beunruhigend, hektisch, voller Kompromissbereitschaft - alles in allem ein Jahr des konstruktiven Miteinanders. Wir haben
gemeinsam einiges erreicht und doch ist noch so viel zu tun.
Im zurückliegenden Jahr wurden wenige, aber dafür große Investitionen
getätigt. Hervorzuheben sind sicherlich dabei der Baubeginn der Turnhalle in Seifersdorf oder der Start der Gestaltung des Polyparks. Gemeinsam mit Bürgermeister Herrmann Block habe ich hier einen Baum als Zeichen unserer 25-jährigen Partnerschaft mit der Gemeinde Bösel gesetzt.
Im neuen Jahr fragt sicher jeder von uns auch, was es Positives oder Negatives für jeden Einzelnen oder die Gemeinschaft bringen mag. Blickt
man jedoch auf das Leid vieler Völker in der Welt, werden manche unserer Probleme klein und unscheinbar. Bürgerkriege, Aufstände, Naturkatastrophen und die Flucht Tausender aus ihrer Heimat beherrschen
die Schlagzeilen in den Medien. Die Menschen, die in unserer Gemein-
schaft Schutz suchen, brauchen unsere besondere Hilfe und Unterstützung. Ich danke all denen, die sich dieser Aufgabe auch im Jahr 2016 annehmen werden.
Ein Zeichen des großen Zusammenhalts aller Bürgerinnen und Bürger
war für mich die Präsentation von Dippoldiswalde im Fernsehen im
Rahmen der Weihnachtstour des MDR. Durch Initiative und Ideenreichtum vieler konnte die gestellte Aufgabe mit Bravour erfüllt werden.
Gerade aus diesem Grunde sollten wir mit Mut und Zuversicht in das
neue Jahr blicken.
Für 2016 wünsche ich Ihnen Gesundheit, Glück, Geborgenheit, Ideenreichtum, Zuversicht und Tatkraft für das Erreichen der gesetzten Ziele
und vor allem ein Leben in Frieden.
Herzliche Grüße Ihr Jens Peter
Informationen aus dem Sachgebiet Ordnung und Sicherheit
■ Sirenen im Landkreis und ihre Bedeutung
•
•
•
Signalprobe: 1 Ton von 12 Sekunden Dauer
Feueralarm: 3 Töne von je 12 Sekunden Dauer mit 12 Sekunden Pause
Warnung vor Gefahr: einminütiger Heulton (6 Töne von jeweils 5 Sekunden Dauer und 5
Sekunden Pause)
➔ Schalten Sie Ihr Rundfunkgerät ein und achten Sie auf Durchsagen
Weitere Informationen unter http://www.dippoldiswalde.de/pages/aktuelles/wetterwarnungen.php
Aktuelle Übersichten über die
Verkehrseinschränkungen in der
Großen Kreisstadt Dippoldiswalde und den Ortsteilen finden Sie
unter
http://www.dippoldiswalde.de/
inhalte/dippoldiswalde/_aktuelles/v
erkehrsmeldungen
■ Nachtruhe kann so schön sein!
Nicht nur zu Silvester gibt es einen Grund zu feiern und über die 22.00 Uhr
hinweg noch laute Musik zu hören. Auch nach dem Jahreswechsel findet sich
für Jedermann einen Anlass, sich Gäste einzuladen, die Gläser zu füllen, dass
Tanzbein zu schwingen und bei den schönsten Kamellen mit zu trällern.
Für den Einen findet sich der Grund, weil Freitagabend ist. Der Andere möchte seinen besonderen Erfolg mit den Freunden teilen. Wiederum gibt es welche, für die bedarf es keinen Grund, der Anlass der Feier ist nebensächlich.
Doch beachtet werden muss, dass die Nachtruhe gemäß der städtischen
Polizeiverordnung von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr einzuhalten ist. Für Diejenigen die schlafen möchten, für die Anderen, die entspannen oder welche, die bei gemütlichen Abendlicht ein gutes Buch genießen. Wer sich jedoch nicht an die Nachtruhezeiten hält, der handelt zum einen rücksichtslos, zum anderen unvernünftig und obendrein noch ordnungswidrig.
Wer große Feierlichkeiten plant, hat die Möglichkeit beim Ordnungsamt
der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde eine Ausnahmegenehmigung für
die Ruhezeiten zu beantragen.
Jedoch setzt diese voraus, dass der gegebene Anlass im öffentlichen Interesse ist. Das heißt, dass die Belange des Gemeinwohls, über die des Einzelnen stehen.
Anlässe können beispielsweise sein:
Der 60. Geburtstag, der ganz groß mit allen Verwandten und Bekannten
gefeiert werden soll oder Vereinsfeste jeglicher Art, die das kulturelle Beisammensein regelmäßig zelebrieren. Hochzeiten und Polterabende sind
auch etwas ganz besonderes und bedürfen einer Ausnahmegenehmigung.
Also bedenken Sie, dass sobald Sie einen Anlass feiern, welcher über die
Nachtruhezeit hinaus gehen kann, Sie rechtzeitig (14 Tage) einen Antrag
bei der Stadt stellen müssen und Ihre Nachbarn rücksichtshalber über die
bevorstehende Feierlichkeit informieren. Denn wer weiß, vielleicht sind
Sie morgen schon Derjenige, der sich Gäste in sein Haus einlädt.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes gerne
zur Verfügung.
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Dippolds Bote
vom 8. Januar 2016
Leserbriefe
■ Leise rieselt der Schnee...
es hätte so schön sein können, aber auch bei bestem Sonnenschein fand
unsere Weihnachtsfeier mit den Patienten in der Kirchenscheune Seifersdorf statt. Bei leckerem Stollen und Pfefferkuchen konnten sich unsere Patienten nach Herzenslust über schon gekaufte Weihnachtsgeschenke oder
über die Weihnachtsgans unterhalten. Der Chor vom Kindergarten und
der Grundschule Seifersdorf erfreute uns mit Weihnachtliedern und Weihnachtsgedichten. Und beim gemeinsamen Singen mit den Patienten und
unserem "hauseigenen" Mitarbeiterchor liesen wir den schönen Nachmittag ausklingen. Wir bedanken uns ganz herzlich beim Cafe Achat, beim
Seifersdorfer Kinderchor, bei der Kirchenscheune Seifersdorf und natürlich auch wieder bei unseren fleissigen Mitarbeitern.
Katrin Steglich
Pflegedienst Mitschke
Seite 27
Sport
■ Der Kreissportbund Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge e.V. informiert:
„Ehrenamtspreis im Sport 2015“ vergeben
Seit 1998 vergibt der Kreissportbund einmal im Jahr eine besondere Auszeichnung. Im Mittelpunkt steht dabei das Ehrenamt, ohne das die Existenz
der Mitgliedsvereine überhaupt nicht denkbar wäre. Der KSB möchte mit
dem „Ehrenamtspreis im Sport“ im festlichen Rahmen die langjährige vorbildliche Arbeit der Sportfreundinnen und Sportfreunde in den verschiedenen Führungs-, Leitungs- und Betreuungsfunktionen würdigen. Vielen von
ihnen sind schon seit Jahrzehnten fest mit dem Sport verbunden.
Die diesjährige Auszeichnung fand am 19. November wieder im Schloss Burgk
in Freital statt. Die Geehrten waren von den Vereinen vorgeschlagen wurden.
Die Auszeichnungen mit Glaspokal, Ehrenurkunde und Blumen nahmen
Michael Geisler, Landrat des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Joachim Krieg, Regionaldirektor der Ostsächsischen Sparkasse Dresden und Roland Matthes, Präsident des Kreissportbund Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge, vor.
Die Preisträger 2015 sind:
Friedbert Mückan (Schachverein Freital), Wolf-Dieter Kersten (TV „Stahl“
Freital), Klaus-Henning Weber (Pirnaer Ruderverein 1872), Franziska
Heerwig (Spielmannszug Freital), Jakob Baumung (VSG Dippoldiswalde),
Bettina Wunderlich (SV Blau-Weiß Glashütte), Claudia Lorenz (TSV Graupa), Mattias Dürsel (SV Wacker Mohorn), Gert Schucknecht (SG Grumbach), Lutz Albrecht (SG Wurgwitz), Michael Hauswald (SG „Großsedlitz“
Heidenau), Klaus Lauterbach (OG Pirna des SBB) und Hartmut Grohmann
(BSV 68 Sebnitz), (Foto: Daniel Förster)
Sport
■ Neujahrsgrüße
Wir wünschen ein gesundes und
sportlich erfolgreiches Jahr 2016
und einen Dank an alle Ehrenamtlichen Sportfreunde!
Abt. Fußball / SG Stahl Schmiedeberg e.V.
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„Sportler des Jahres 2015“ gesucht
Der Kreissportbund Sächsische Schweiz-Osterzgebirge möchte zusammen
mit der „Sächsischen Zeitung“ anlässlich der alljährlich stattfindenden
Sportgala die „Sportler des Jahres 2015“ ehren. Die Vereine können ab sofort für die drei Kategorien Sportler, Sportlerin und Mannschaft ihre Vorschläge unterbreiten. Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass die Kandidaten im Jahr 2015 mindestens 18 Jahre alt geworden sind. Ausschlaggebend für eine Nominierung für den Tippschein sind sportliche Erfolge und
besondere Leistungen des Sportlers im Jahr 2015. Die Formulare für die Vorschläge sind im KSB-Downloadbereich unter www.kreissportbund.net hinterlegt. Die Vereine werden zusätzlich per E-Mail informiert. Der Abgabetermin beim Kreissportbund ist der 04. Januar 2016. Für jede Kategorie werden
maximal 10 Kandidaten nominiert. Die Sportgala mit der Ehrung der „Sportler des Jahres“ findet am 02. April 2016 in Zusammenarbeit der „Sächsischen
Zeitung“ in der Saubachtalhalle Wilsdruff statt. (WoVo)
Wichtige Termine für die Sportvereine im Januar 2016
10. Januar 16 - Termin Bestandsmeldung (Verminet) beim LSB 2016
10. Januar 16 - Termin Antrag Projekt Breitensportentwicklung beim LSB 2016
31. Januar 16 - Termin Abgabe Verwendungsnachweis Sportförderung KSB 2015
31. Januar 16 - Termin Abgabe Anträge Sportförderung Kreissportbund 2016
Sportjahr 2016 beginnt in Heidenau
Das Sportjahr 2016 in unserem Landkreis beginnt traditionell in Heidenau.
Der SSV Heidenau lädt am 01. Januar bereits zum 40. Mal zum Heidenauer
Neujahrslauf ein. Die Veranstaltung ist noch nie ausgefallen. Gelaufen
wird bei jedem Wetter. Das Volkssportereignis beginnt 11.00 Uhr auf dem
Parkplatz an der Sporthalle am Pestalozzi-Gymnasium. Anschließend geht
der Lauf für Jedermann über ca. 2.000 m durch das angrenzende Wohngebiet. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig.
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Zum Jahreswechsel
Wir wünschen allen Mitgliedern in unseren Vereinen, unseren Sponsoren
und Partnern in Wirtschaft und Politik, allen Freunden des Sports ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Gleichzeitig möchten wir die Gelegenheit nutzen und uns für die gute Zusammenarbeit im zu Ende gehenden Jahr zu bedanken. (Präsidium und Geschäftsstelle des KSB)
(Wolfgang Vogt)
Dippolds Bote
Seite 28
vom 8. Januar 2016
Veranstaltungskalender
07.11.2015 bis 21.02.2016
Weihnachtsausstellung
Lohgerbermuseum, Freiberger Str. 18, 01744 Dippoldiswalde
09.01.2016 bis 10.01.2016
Hallenfußball-Neujahresturnier der SV Bannewitz Sportpark
Nikolai-Ostrowski-Str. 2, 01744 Dippoldiswalde
02.11.2015 bis Sommer 2016
Vernissage “Innenraum“ Aquarelle und Zeichnungen von Vikas Rosenthal
Tel.. 035052 22456
Samana SeminarHaus & OshoPlatz
Niederpöbel 27, 01744 Schmiedeberg
16.01.2016
14:00
Volleyball Heimspiel Dresdner SC II - TuS Dippoldiswalde
Sportpark, Nikolai-Ostrowski-Str. 2, 01744 Dippoldiswalde
23.01.2016 bis 30.12.2016
Karl-Heinz Loßnitzer (1928 - 2002) aus dem Nachlass
Gemälde - Zeichnungen - Graphik
Osterzgebirgsgalerie Im Schloss, Kirchplatz 8, 01744 Dippoldiswalde
19.03.2016 bis 29.05.2016
Bernd Bankroth (1941 - 1991) aus dem Nachlass Zeichnungen, Grafik,
Fotographie
Lohgerbermuseum, Freiberger Str. 18, 01744 Dippoldiswalde
19.03.2016 bis 17.04.2016
Osterausstellung
Lohgerbermuseum, Freiberger Str. 18, 01744 Dippoldiswalde
07.01.2016
15:00 - 19:00
Blutspende, Glückauf Gymnasium, 01744 Dippoldiswalde
09.01.2016
17:00
Traditionsfeuer Weihnachtsbaum verbrennen bei Glühwein,
Punsch und Bratwurst am Bootsstand in Malter
09.01.2016
19:30
Neujahrskonzert - Viva Venezia
Kartenvorverkauf 03504 612448, Kulturzentrum Parksäle
Dr.- Friedrichs-Straße 25, 01744 Dippoldiswalde
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16.01.2016
20:00
Dance Masters! - Best of Irish Dance - Eine fesselnde Zeitreise durch das
Irland der letzten 200 Jahre - irisch frisch und lebensfroh!
Kulturzentrum Parksäle, Dr.- Friedrichs-Straße 25, 01744 Dippoldiswalde
22.01.2016
19:30
Reisereportage "Nordindien" mit Ralf Schwan
Kulturzentrum Parksäle, Dr.- Friedrichs-Straße 25, 01744 Dippoldiswalde
23.01.2016
14:00
Jahreshauptversammlung des Imkervereins
Saal Gasthof Obercarsdorf, Dorfstraße 14, 01744 Obercarsdorf
28.01.2016
19:30
Kino „Das Beste kommt zum Schluss“
King`s, Lutherplatz 24, 01744 Schmiedeberg
29.01.2016
19:30
"Mit 80 Jahren um die Welt" - Tom Pauls geht als Ilse Bähnert auf
große Reise
Kulturzentrum Parksäle, Dr.- Friedrichs-Straße 25, 01744 Dippoldiswalde
06.02.2016
Volleyball Heimspiel
TSG KW Boxberg Weißwasser I - TuS Dippoldiswalde
Sportpark, Nikolai-Ostrowski-Str. 2, 01744 Dippoldiswalde
Sonstiges
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vom 8. Januar 2016
Dippolds Bote
Seite 29
Veranstaltungen
■ Die nächste Möglichkeit
zur Blutspende besteht:
Kino im
am Montag, den 01.02.2016 von 14:00 bis 19:00 Uhr
im Kulturzentrum Parksäle Dippoldiswalde, Dr.-Friedrich-Str. 25
oder
am Mittwoch, den 19.02.2016 von 14:00 bis 19:00 Uhr
in der Oberschule Schmiedeberg, Lutherplatz 24c
Martin-Luther-King-Haus Schmiedeberg, Lutherplatz 24
zeigt am Donnerstag, den 28. Januar 2016 um 19.30 Uhr den Film:
„Das Beste kommt zum Schluss“
Der Milliardär Edward Cole und der Mechaniker Carter Chambers
teilen sich ein Zimmer im Krankenhaus und haben beide dasselbe
Schicksal vor Augen: Den Tod durch Krebs. Nach einigen Gesprächen kommen sie zu dem Entschluss, dass sie aus dem Krankenhaus fliehen müssen um ihre Wunschliste abzuarbeiten, die all
die Dinge enthält, die sie Zeit ihres Lebens noch machen wollen.
Auf ihrem Wege durch verschiedenste Ereignisse werden die beiden enge Freunde und lernen das Leben in vollen Zügen zu genießen.
USA 2007; ab 6 J.
■ Begegnungsstätte Sonnenblume
Altenberger Straße 39 * Schmiedeberg (www.soblume.de)
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Termine Januar 2016
immer dienstags
immer mittwochs
immer donnerstags
Mi. 6.+13.+20.01
Di. 12.+26.01.
18.15 Uhr Jugendhauskreis
19.30 Uhr Bibelgespräch (außer am 13.01.)
15.00 Uhr Begegnungscafé
09.30 Uhr Zeit für ein Gespräch
15.30 Uhr „Let's have a cup of tea”
- ein Angebot für Asylbewerber
Nächster Kinoabend:
Freitag, 19.02.2016 um 17.00 Uhr „Tach Herr Doktor“
■ Live-Multivisionsshow Schottland
In ihrer Live-Multivisionsshow berichten Sandra Butscheike und Steffen Mender am Freitag, den
12.02.2016, ab 19:30 Uhr, im Kulturzentrum "Parksäle" in Dippoldiswalde über ihre Reisen durch
Schottland.
Brillant fotografiert und mit Videosequenzen bereichert, präsentieren
die Fotojournalisten dieses raue Land am Rande Europas in HDAV Qualität.
Mehrere Monate waren die Beiden im rauen Nordwesten Europas unterwegs. Ihre Erwartungen wurden bei Weitem übertroffen. Denn Schottland ist weitaus mehr als Whisky, Kilt und Dudelsack.
Auf ihren Reisen bot sich eine einzigartige Mischung aus atemberaubenden Landschaften, lebendiger Kultur und tausendjähriger Geschichte. Einzigartig ist auch die Gastfreundschaft und Herzlichkeit der Menschen. All
das macht eine Schottlandreise zu einem unvergesslichen Erlebnis.
■ Handwerkerstammtisch
heute möchte ich Sie informieren, dass wir den nächsten HandwerkerStammtisch für den 4. Februar 2016, ab 18 Uhr in der Gaststätte Parksäle
planen.
Wir haben einen Dialog mit den Handwerkern zum Thema Werkvertragsrecht vorgesehen und laden die Dippser Handwerkerschaft herzlich zum
Stammtisch ein. Um Anmeldung wird gebeten bis zum 28. Januar 2016.
Handwerkskammer Dresden
Am Lagerplatz 8, 01099 Dresden
E- Mail: [email protected]
Telefon: 0351 4640-948
Telefax: 0351 4640-34948
Mobil: 01 60 97 70 81 27
■ Sommer-Ferien-Abenteuer für Kinder
von 6 bis 16 Jahren
Karten gibt es im Kulturzentrum "Parksäle", Tel. 03504/ 612448 sowie an Das Kinder- und Jugendcamp Naundorf (Mittelsachsen), organisiert erlebder Abendkasse. Weitere Informationen unter www.outdoorvisionen.de
nisreiche Sommer-Ferien-Abenteuer für Kinder und Jugendliche von 6-16
Jahren. Auf dem abwechslungsreichen Programm stehen u.a. Badespaß,
Lagerfeuer, Grillabende, Neptunfest, Disco, Fußball, Tischtennis, Erlebnisbad, Kinoabend, Ausflug im Reisebus zum Sonnenlandpark, Bowling, Wasser-Fun-Sportfest, Minigolf, Spiel & Spaß und vieles mehr. Die Übernachtung erfolgt in gemütlichen Bungalows und Blockhütten mit Doppelstockbetten. Die Kinder erwartet ein riesiges Freigelände mit vielen Spielmöglichkeiten!
Termine:
25.06.-02.07.2016
02.07.-09.07.2016
09.07.-16.07.2016
16.07.-23.07.2016
23.07.-30.07.2016
Neu: 30.07.-04.08.2016 Schnupperwoche für nur 155 Euro
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Infos & Anmeldungen: Tel. 03731-215689 oder www.ferien-abenteuer.de
Adresse des Ferienlagers:
Kinder- und Jugendcamp Naundorf, Alte Dorfstr. 60, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf
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Dippolds Bote
vom 8. Januar 2016
Veranstaltungen
Anrecht und Preise
Jahres-Anrecht:
mit allen 8 Veranstaltungen
140,- EUR/ ermäßigt* 100,- EUR
Kleines Anrecht:
4 Veranstaltungen Ihrer Wahl
80,00 EUR/ ermäßigt* 60,- EUR
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vom 8. Januar 2016
Dippolds Bote
Seite 31
Veranstaltungen
■ Einladung zum Grünkohl-Essen
Nachdem uns das große Interesse an Grünkohl im letzten Jahr richtig überrascht hat, wollen wir diesen kulinarischen Abend 2016 gern wiederholen.
Grünkohl steht traditionell eher für gemeinsame Treffen, um die langen
Winterabende mit netten Gesprächen zu ergänzen. Aber Grünkohl steht
seit einigen Jahren auch für die hochwertige Zubereitung eines eher einfachen Gemüses. Wer im letzten Februar mit dabei war, kann sich bestimmt
auch noch an das gute Kassler und den selber gemachten Pinkel erinnern,
die den Grünkohl begleiten durften.
Wir, der Verein Dipps lebt, und die „Strandperle“ an der Talsperre Malter
möchten daher auch in diesem Jahr alle Dippser und Bewohner unserer
Region zum großen Grünkohl-Essen einladen:
Wann? 15.01.2016, 18.30 Uhr
Wo?
Strandperle Malter
Kosten? 9,95 Euro (exklusive Getränke)
Kultur _ Gut _ Genießen, so heißt die Überschrift unserer Initiative, die
unregelmäßig von Dipps lebt organisiert wird.
Wie kann man ein Jahr besser beginnen, als Grünkohl bei einem netten
Abend mit anregenden Gesprächen gut genießen?
Um eine rechtzeitige Anmeldung, direkt bei der Gaststätte Strandperle,
wird gebeten. Und: Wer keinen Grünkohl mag, findet auch eine Alternative auf der an diesem Abend etwas eingeschränkten Speisekarte.
Schindler's Restaurant Strandperle
Am Stausee 9, 01744 Malter
Telefon: 03504 - 61 43 29
Fax:
03504 - 61 30 61
[email protected]
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Dippolds Bote
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Kirchennachrichten
vom 8. Januar 2016
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■ Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde ■ St. Konrad
Dippoldiswalde
Schmiedeberg
Friedenskapelle | Lutherplatz 23 | Schmiedeberg | Tel.: 03 50 52-2 50 20 * Sonntag, 10.01.2016
Fax: 03 50 52- 61 335 | [email protected] | Internet: www.bapsch.de
10:30 Eu
■ Termine Januar 2016
jeden Sonntag
09.30 Uhr
Gottesdienst und parallel Kindergottesdienst in der Friedenskapelle
Ausnahmen:
10.01. Posaunen-Allianz-Gottesdienst 10.00 Uhr
im King’s und
17.01. Allianz-Gottesdienst um 10.15 Uhr in
Dippoldiswalde
jeden Samstag 18.00 Uhr Jugendtreff (außer 02. und 16.01.)
jeden Mittwoch 19.30 Uhr Bibelgespräch
in der Begegnungsstätte Sonnenblume (außer am 13.01.)
special event
Allianzgebetswoche 10. bis 17.01.2016 Thema: Willkommen zu Hause
mit gemeinsamen Gottesdiensten am 10. und 17.01.16 und dem Allianzgebetsabend am 15.01.16 um 20.00 Uhr im Pfarrhaus Schmiedeberg
Sonntag, 17.01.2016
Kipsdorf 8:00 Eu
Schmiedeberg 9:30 Eu
8:30 Eu
Sonnabend, 23.01.2016
Oberbärenburg 17:00 Eu
Sonntag, 24.01.2016
Kipsdorf 8:00 Eu
Schmiedeberg 9:30 Eu
10:30 Eu
Sonnabend, 30.01.2016
17:00 Eu
Sonntag, 31.01.2016
Kipsdorf 8:00 Eu
Schmiedeberg 9:30 Eu
Wer die Welt verbessern will, kann gleich bei sich selbst anfangen.
Pearl Sydenstricker Buck
Sonntag, 07.02.2016
Kipsdorf 8:00 Eu
Schmiedeberg 9:30 Eu
10:30 Eu
*WGF Wort-Gottes- Feier
*Eu Eucharistiefeier
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