2,8 MiB - Hohentengen am Hochrhein

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2,8 MiB - Hohentengen am Hochrhein
Nr. 24 · 4. Dezember 2014 · Jahrgang 39
Amtliches
Mitteilungsblatt
der Gemeinde
für die Ortsteile
Bergöschingen
Günzgen, Herdern
Hohentengen
Lienheim, Stetten
Nr. 24/14
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Auch in diesem Jahr haben sich wieder die Eltern mit ihren Kindern, vom
Kindergarten „PFIFFIKUS“ in Herdern, an der Aktion „Ein Weihnachtspäckchen für Familien in Osteuropa“ beteiligt.
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Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebs
Modernen Kommunikationstechnologie der Gemeinde
Hohentengen am Hochrhein
Aufgrund von § 16 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein in der öffentlichen Sitzung vom 13. November 2014 den Jahresabschluss 2013 festgestellt.
Der Jahresabschluss schließt mit einem Gewinn von 120.996,82 €.
Gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes wurde beschlossen, dass der Gewinn von
120.996,82 € zur Tilgung des Verlustvortrages verwendet wird.
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
die Gemeindewerke Hohentengen a. H übertragen mit Wirkung
ab dem 01.Januar 2015 sämtliche Rechte und Pflichten als Netzbetreiber der Elektrizitätsverteilernetze der Gemeinde Hohentengen a. H auf die Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH &
Co. KG (EVKR).
Bestehende vertragliche Vereinbarungen zum Netzanschluss, zur Anschlussnutzung/
Einspeisung und zur Netznutzung (Netzverträge) führt die EVKR als Rechtsnachfolger fort.
Die EVKR heißt in diesem Zusammenhang alle übergehenden Kunden herzlich willkommen.
Der Jahresabschluss 2013 liegt in der Zeit von
Montag, den 08. Dezember bis Dienstag, den 16. Dezember 2014
(je einschließlich)
während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H.,
Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 7, zur Einsichtnahme für jedermann aus.
Hohentengen a.H., 04. Dezember 2014
gez. Martin Benz
Bürgermeister
Für Rückfragen steht Ihnen die EVKR wie folgt zur Verfügung:
Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co.KG
Schaffhauser Straße 7
79771 Klettgau
Telefon 0 77 42 / 935-230
Fax 0 77 42 / 935-247
Internet: www.evkr.de
Mit freundlichen Grüßen
Öffentliche Bekanntmachung
Ihre Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Förderung des Besuches einer Musikschule durch die Gemeinde
Hohentengen
die Gemeindewerke Hohentengen a. H. übertragen mit Wirkung ab dem
01.Januar 2015 sämtliche Rechte und Pflichten als Netzbetreiber der Elektrizitätsverteilernetze der Gemeinde Hohentengen a. H auf die Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG (EVKR).
Bestehende vertragliche Vereinbarungen zum Netzanschluss, zur Anschlussnutzung/
Einspeisung und zur Netznutzung (Netzverträge) führt die EVKR als Rechtsnachfolger fort.
Für Rückfragen steht Ihnen die EVKR wie folgt zur Verfügung:
Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co.KG
Schaffhauser Straße 7
79771 Klettgau
Telefon 0 77 42 / 935-230
Fax 0 77 42 / 935-247
Internet: www.evkr.de
Wir möchten sie nochmals auf die Möglichkeit der Musikschulförderung aufmerksam
machen. Auch für das Schuljahr 2014/2015 können Familien der Gemeinde Hohentengen, deren Kinder die Musikschulen Küssaberg oder Südschwarzwald besuchen, eine
jährliche Förderung pro Kind i.H.v. 50,oo beantragen. Förderberechtigt sind Kinder vom
6. bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres, die ihren Erstwohnsitz in der Gemeinde Hohentengen haben. Wer diese Förderung in Anspruch nehmen möchte, kann ein entsprechendes Antragsformular auf dem Rechnungsamt, Zimmer Nr. 7, abholen oder auf der
Gemeindehomepage (www.hohentengen.de) unter der Rubrik ‚Freizeit und Tourismus/
Musikschule’ online ausfüllen und an die zuständige Sachbearbeiterin Frau Vollmer, eMail: [email protected] schicken. Die Auszahlung der Förderung erfolgt
dann gesammelt mit dem Ende des Schuljahres 2014/2015 im Juli 2015.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeindewerke Hohentengen
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Nr. 24/14
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Bürgerinitiative Hohentengen gegen Flugverkehrsbelastungen
Bürgerinitiative Klettgau gegen Lärm- und Schadstoffbelastung
durch Flugverkehr
AUFRUF
Die Bürger der Gemeinden Hohentengen und Klettgau, sowie des Landkreises WT, sind
aufgerufen, sich in einem Schreiben an Verkehrsminister Dobrindt zu wenden, um deutlich zu machen, dass es endlich Schritte zur Entlastung der Region bezüglich der zunehmenden Flugverkehrsbelastungen geben muss.
Seit Jahren warten wir auf eine Entlastung unserer Region von den Belastungen des
Flugverkehrs nach und von Zürich Kloten. Seitens der Schweiz wird stattdessen konsequent weiter auf einen Fluglärmexport nach Norden gesetzt und hingearbeitet. Letztes
Beispiel ist die sogenannte „Entflechtung“ durch das neue Ostkonzept, das vermeintliche Sicherheitskriterien als Grund vorgibt, tatsächlich aber eine Abwicklung des Flugverkehrs über den süddeutschen Raum rund um die Uhr ermöglichen würde und den
Süden Zürichs flugverkehrsfrei stellt.
Das deutsche Verkehrsministerium hat maßgeblich die Entscheidungshoheit über die
dafür erforderliche und vom schweizerischen Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) beantragte 220. DVO-Änderung.
Sind auch Sie der Meinung, dass es statt weiterer Belastungen endlich eine Entlastung
geben muss, dann bekunden Sie dies in einem persönlichen Brief an das Verkehrsministerium.
– Legen Sie dar, welchen Belastungen wir bereits heute ausgesetzt sind. Beschreiben
Sie die Situation.
– Formulieren Sie, in welcher Weise sich Fluglärm und Schadstoffe auf Ihre Lebensqualität auswirken.
– Benennen Sie ihre Erwartungen zum Schutz der Region vor weiteren Belastungen, sowie Schritte zur versprochenen Entlastung der Region.
– F ordern Sie das Verkehrsministerium zum Handeln auf.
Denn: Wie, wann und wo im deutschen Luftraum geflogen werden darf, ist von deutscher Seite festzulegen.
Vor einem Jahr versprach Verkehrsminister Dobrindt in unsere Region zu kommen – wir
warten trotz wiederholter Einladung immer noch darauf.
Richten Sie Ihren Brief an folgende Adresse:
Minister Alexander Dobrindt
Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Invalidenstr. 44
10115 Berlin
DANKE für Ihre Unterstützung!
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Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs „Ausserdorf
Ost Teilbereich A“ im Ortsteil Lienheim
Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 20.11.2014 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Ausserdorf Ost Teilbereich A“ im Ortsteil Lienheim gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Planbereich umfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung Lienheim
Flst.-Nr. 2122, 256/Teil, 2908, 2904/Teil
Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 13.11.2014 maßgebend.
Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
– Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
– Auswirkung auf Grund und Boden
– Auswirkung auf Hydrologie/Gewässer- und Hochwasserschutz
– Auswirkung auf Klima, Luft
– Auswirkung auf Pflanzen/Biotope und Tiere
– Auswirkung auf Landschaftsbild
– Auswirkungen auf Grund von Wechselwirkungen
– M inimierung und Kompensation der Eingriffsfolgen
– Bilanzierung der Eingriffsfolgen und der Kompensationsmaßnahmen
– Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung des Bebauungsplans (Monitoring).
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung einschließlich Umweltbericht
und Straßen- und Baugrenzenplan von
Montag, den 15. Dezember 2014 bis einschließlich Freitag, den 23. Januar 2015
bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, während der
üblichen jeweils bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen bei der Gemeindeverwaltung, Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, 79801 Hohentengen am Hochrhein, vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung
ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen
mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Hohentengen a.H., den 04.12.2014
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Der Bürgermeister: gez. Benz
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Aktenzeichen:
1 K 56/13
Waldshut-Tiengen, 20.11.2014
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
VOLLSTRECKUNGSGERICHT
Terminsbestimmung:
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Datum
Uhrzeit
Freitag,
23.01.2015
11:00 Uhr
Raum
Ort
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
26, Sitzungssaal Bismarckstraße 23
79761 Waldshut-Tiengen
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
-
Eingetragen im Grundbuch von Hohentengen Nr. 12
Flurstück
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Wirtschaftsart u. Lage
Hof- und Gebäudefläche, Wohnhaus mit
Werkstätte, Holzschopf
Anschrift
Bergstraße 10
m²
296
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung als Reihenendhaus und PKW Garage mit einer
Wohnfläche von insgesamt ca. 213,96 m²;
Verkehrswert:
170.000,00 €
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks (24.09.2013) aus dem
Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der
Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht,
glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht
berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers
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- 2und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG
mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die
Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das
Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der
Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus
dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten
Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen
eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus
dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung
verlangt werden, die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu
leisten. Bzgl. der zulässigen Arten der Sicherheitsleistung wird auf § 69 ZVG verwiesen. Eine
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen (§ 69 Abs. 1 ZVG).
Bietvollmachten und sonstige Vertretungsnachweise bedürfen öffentlich beglaubigter Form bzw.
sind durch öffentliche Urkunden zu führen.
Amtsgericht Waldshut-Tiengen -VollstreckungsgerichtAktuelle Versteigerungstermine unter www.amtsgericht-waldshut-tiengen.de unter „Aktuelles“.
Das Verkehrswertgutachten wird in Kürze veröffentlicht unter www.versteigerungspool.de. Dort
finden Sie auch Hinweise zum Verfahren und zur Bietsicherheit.
Das Verkehrswertgutachten kann nach telefonischer Voranmeldung (07751 881-0) auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen eingesehen werden.
Lebensretter gesucht
DRK-Blutspendedienst bittet um eine Blutspende
Blutspender sind Lebensretter. Gerade im Herbst wächst der Bedarf an Blut schneller als
die Zahl der Spenden, denn zu Beginn der dunklen Jahreszeit nimmt die Zahl der Unfälle
zu. 15.000 Blutspenden werden täglich in Deutschland benötigt um die lebenswichtige
Blutversorgung der Patienten in den Krankenhäusern zu gewährleisten. Daher bittet der
DRK-Blutspendedienst um eine Blutspende
am Dienstag, dem 09.12.2014 von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Gemeindehalle, Hansengelstr. 2, 79801 Hohentengen
Blutspender sind ein wichtiges Glied in der Rettungskette. Etwa 107 Millionen Blutspenden werden weltweit pro Jahr benötigt. Mit einer Blutspende kann bis zu drei Schwerkranken oder Verletzten geholfen werden. Da Blut nicht künstlich herstellbar ist zählt jede Spende.
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Blut spenden kann jeder Gesunde von 18 bis zur Vollendung des 71. Lebensjahres, Erstspender dürfen jedoch nicht älter als 64 Jahre sein. Damit die Blutspende gut vertragen
wird, erfolgt vor der Entnahme eine ärztliche Untersuchung. Die eigentliche Blutspende
dauert nur wenige Minuten. Mit Anmeldung, Untersuchung und anschließendem Imbiss
sollten Spender eine gute Stunde Zeit einplanen. Eine Stunde, die ein ganzes Leben retten
kann. Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen.
Weitere Informationen zur Blutspende sind unter der gebührenfreien Hotline 08001194911 und im Internet unter www.blutspende.de erhältlich.
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Warnung vor gefälschten E-Mails
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg warnt ihre Versicherten und Rentner: Aktuell kursieren E-Mails von unbekannten Absendern, die sich unter anderem als
Telefondienstleister ausgeben. Im Anhang befindet sich eine Rechnung oder Mahnung,
die geöffnet werden soll. Außerdem wird in den E-Mails als kostenlose Kontakttelefonnummer für Fragen oder Hilfestellungen die der Deutschen Rentenversicherung BadenWürttemberg angegeben.
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg weist ausdrücklich darauf hin,
dass es sich hierbei um E-Mails von Betrügern handelt und warnt davor, die Anhänge
oder enthaltenen Internetlinks zu öffnen. Es sind gefälschte E-Mails zur Verbreitung von
Schadsoftware.
Weitere Auskünfte zu den Themen Rente und Rehabilitation gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in den Regionalzentren und Außenstellen im ganzen
Land, über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 1000 480 24 sowie im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung-bw.de.
Landratsamt Waldshut Eigenbetrieb Abfallwirtschaft informiert:
Abzug der Dosencontainer von den Depotcontainerstandorten im Landkreis
Waldshut ab 01.10.2015
Mit Beschluss vom 19.03.2014 stimmte der Bau- und Umweltausschuss des Landkreises
Waldshut dem Abzug der Dosencontainer von den 166 Depotcontainerstandorten des
Landkreises Waldshut zu. Damit entsprach der Landkreis Waldshut dem Antrag der Landbell AG, welche als Systembetreiber nach der Verpackungsverordnung für den Landkreis
zuständig ist.
Die Landbell AG hatte ihren Antrag damit begründet, dass die Dosenumverpackungen inzwischen überwiegend über die Gelben Säcke erfasst werden und deshalb die Dosencontainer zuletzt nur noch wenig genutzt wurden. So waren beispielsweise im Jahr 2013 über
die Dosencontainer nur noch 78,83 t Dosen erfasst worden, bei einem Gesamtaufkommen
an Leichtverpackungen von 4.036,319 t. Damit entspricht der jährliche Sammelanteil der
Dosen über die Dosencontainer ca. 1 bis 2%, verursacht aber im Verhältnis hohe Kosten
durch die separate Sammeltour.
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Für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Waldshut entstehen durch den Abzug
der Dosencontainer keine Nachteile, da Weißblechdosen weiterhin über die Gelben Säcke
entsorgt werden dürfen.
Ab 01.01.2015 können im Landkreis Waldshut Dosenumverpackungen ausschließlich über
die Gelben Säcke entsorgt werden.
Umschreibung Sachkundenachweis Pflanzenschutz – Fristen beachten
Ab dem 26. November 2015 verlieren alle alten Sachkundenachweise ihre Gültigkeit. Jeder der beruflich Pflanzenschutzmittel anwendet, über den Pflanzenschutz berät, Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringt oder Nicht-Sachkundige im Rahmen
eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anleitet oder beaufsichtigt muss
ab dem 26. November 2015 einen bundeseinheitlichen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat besitzen. Denken Sie an die Frist zur Beantragung des neuen Sachkundenachweises. Bereits Sachkundige mit Sachkundeprüfung bzw. entsprechender Berufsabschlussprüfung vor dem 6. Juli 2013 müssen bis spätestens zum 26. Mai 2015 einen
Antrag auf Ausstellung eines neuen Sachkundenachweises beim zuständigen Landwirtschaftsamt stellen. Sie können den neuen Sachkundenachweis online unter http://www.
pflanzenschutz-skn.de beantragen. Alternativ besteht weiterhin auch die Möglichkeit einen Papierantrag beim Landwirtschaftsamt Waldshut zu stellen. Diesen Papierantrag finden Sie auf unserer Internetseite unter http://www.landwirtschaft-bw.info, unter Landratsämter, unter Waldshut.
Für weitere Fragen stehen Ihnen beim Landwirtschaftsamt Waldshut folgende Ansprechpartner zur Verfügung: Herr Rößler (Tel.: 07751/86-5334) und Herr Dr. Krawutschke
(Tel.: 07751/86-5333).
Sprechstunden
Freitag, den 12.12.2014: Waldshut, Chilbiplatz, von 11.30 – 14.30 Uhr,
Jestetten, Parkplatz Gemeindehalle, von 15.30 - 18.30 Uhr.
Es können folgende Sonderabfälle abgegeben werden:
Altfette, Altmedikamente, Autobatterien, Kleinbatterien, Farb- und Lackreste, Haushaltsreiniger, Holzschutzmittel, Lösemittel, Pflanzenschutzmittel, quecksilberhaltige
Abfälle, nicht entleerte Spraydosen mit Treibgas, Chemikalien aus dem Haushalts- und
Hobbybereich.
Die Schadstoffe dürfen nur während der festgesetzten Sammelzeiten bzw. nur bei Anwesenheit des Sammelpersonals abgegeben werden. Wir bitten deshalb die Bevölkerung,
die gesammelten Abfälle persönlich in geschlossenen Behältern anzuliefern.
Neue Abfuhrfirma für die Gelben Säcke ab 2015
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Waldshut weist darauf hin, dass ab
kommendem Jahr die Gelben Säcke nicht mehr von Fa. Alba eingesammelt werden,
sondern von Fa. Remondis GmbH, Region Süd, mit Sitz in Lauchringen und Maulburg.
Bei der Neuausschreibung für die Entsorgung der Gelben Säcke durch den hierfür zuständigen Systembetreiber, die Firma Landbell AG, im Frühjahr dieses Jahres hatte Firma Remondis den Zuschlag erhalten.
Auch nach diesem Entsorgerwechsel werden die Gelben Säcke weiterhin alle vier Wochen abgeholt. Die Abholtermine können dem Müllkalender 2015 des Landkreises
Waldshut entnommen werden.
Wie in den vergangenen Jahren üblich, werden bereits ab Dezember 2014 bis Mitte Januar 2015 Gelbe Säcke an alle Haushalte im Landkreis Waldshut verteilt.
Allgemeiner Sozialer Dienst
(Kreisjugendamt und Kreissozialamt)
Die Ausgabe von Gelben Säcken an Gewerbetreibende und Privatkunden erfolgt ab 2015
über die bekannten Ausgabestellen der Gemeinden. Gewerbetreibende müssen somit
ihren Bedarf an Gelben Säcken nicht bei Firma Remondis bestellen.
Mittwoch, 10. Dezember 2014 von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr
im Rathaus, Zimmer 5. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten wird generell die vorherige telefonische Vereinbarung eines Gesprächstermins empfohlen.
Bei Fragen und Reklamationen im Zusammenhang mit der Sammlung der Gelben Säcke können sich Bürgerinnen und Bürger an folgende Hotline der Fa. Remondis wenden: 0800 122 32 55.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an das Landratsamt –Kreisjugendamt/
Allgemeiner Sozialdienst- unter Telefonnummer 07751-864338.
Sammeltermine
Gelber Sack am 18. Dezember 2014
Familienzentrum Hochrhein informiert:
NEU: ab sofort sind wir auch auf Facebook!
In der FaZ ist jeder herzlich Willkommen!
FaZ Café – Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen
täglich von 9.30 Uhr – 17.00 Uhr (mittwochs 9.30 Uhr – 14.00 Uhr)
Das Familienzentrum Hochrhein bietet weitere interessante Kurse und Aktivitäten an.
Auf der Homepage www.faz-hochrhein.de können Sie sich genauer informiere
Schadstoffsammlung im Dezember
Im Monat Dezember können Sonderabfälle an folgenden Standorten beim Schadstoffmobil abgegeben werden:
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darm-OPs unter 3,23 Prozent. Das betrifft also jeden 31. Patienten. Kliniken mit den
schlechtesten Ergebnissen weisen eine Komplikationsrate von 7,88 Prozent. Hier ist also jeder 13. Patient betroffen. Im AOK-Krankenhausnavigator kennzeichnen „Bäumchen-Symbole“ auf einen Blick die Bewertung: Überdurchschnittlich gut bewertete Einrichtungen
erhalten drei Bäumchen, weniger gut bewertete Einrichtungen erhalten ein Bäumchen.
Tagespflege
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AOK-Krankenhausnavigator informiert jetzt auch über Blinddarm-OPs
Engpässe in der ärztlichen Versorgung kündigen sich an
Die AOK Baden-Württemberg hat den Krankenhausnavigator erweitert und bietet im Internet ab sofort auch Informationen über die Qualität von Blinddarm-Entfernungen. Jetzt
können sich AOK-Versicherte nun über insgesamt sechs verschiedene Operationsverfahren informieren. „In Baden-Württemberg schneiden die Kliniken überdurchschnittlich gut
ab. So auch bei Blinddarm-OPs, bei denen ein Drittel der Kliniken bessere Ergebnisse erbringt als der Bundesdurchschnitt“, sagt Dietmar Wieland, Geschäftsführer der AOK Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee.
Eingriffe am Blinddarm gehören zu den häufigsten Operationen – vor allem bei Kindern
und Jugendlichen. Deshalb zählen nun auch erstmals Daten über die Entfernung des Blinddarms in dieser Altersgruppe mit zum Bewertungsspektrum. „Wir wollen unseren Versicherten mit leicht verständlichen Informationen helfen, das richtige Krankenhaus für sich
auszuwählen“, erklärt Wieland. Blinddarm-Entfernungen seien zwar Routineeingriffe, die
in Deutschland jedes Jahr knapp 140.000 Mal durchgeführt werden. Trotzdem komme es
bei jedem 18. Patienten zu Komplikationen.
Neben Informationen zu Blinddarm-OPs enthält der AOK-Krankenhausnavigator Klinikbewertungen zu planbaren Operationen an Hüft- und Kniegelenken, bei Oberschenkelbrüchen, dem Einsetzen eines Herzkatheters und der Entfernung der Gallenblase. Für diese
Operationen hat die AOK die Ergebnisse im Krankenhausnavigator jetzt aktualisiert. Patienten können sich für jeden dieser Eingriffe die Anzahl der Bäumchen anzeigen lassen.
Zur Messung der Qualität verwendet die AOK seit 2010 das Verfahren „Qualitätssicherung
mit Routinedaten“ (QSR). Diese Routinedaten übermitteln die Krankenhäuser automatisch
an die Krankenkassen, wenn sie eine Behandlung in Rechnung stellen. Einen Teil dieser
Daten wertet das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) für bestimmte Krankheitsbilder in anonymisierter Form aus und analysiert Art und Anzahl der aufgetretenen Komplikationen während und auch nach dem Krankenhausaufenthalt von Patienten. Die Informationen, die aktuell im AOK-Krankenhausnavigator abrufbar sind, basieren auf den
Daten von bundesweit 103.000 AOK-Versicherten, die von 2010 bis 2012 in 946 Kliniken
operiert wurden.
Zurück in den Beruf
DHV-Kurs für Wiedereinsteigerinnen
Für Frauen, die den beruflichen Wiedereinstieg planen, bietet die Kaufmännische Berufsbildungsstätte des DHV e.V. (Gemeinnützige Bildungseinrichtung der Berufsgewerkschaft
DHV) in Bad Säckingen einen Lehrgang mit der Bezeichnung „Zurück in den Beruf“ an.
Der Lehrgang umfasst 124 Unterrichtsstunden und findet an zwei Vormittagen pro Woche (Montag- und Donnerstagvormittag von 8.30 bis 11.45 Uhr) statt. Im Mittelpunkt des
Lehrganges stehen vor allem umfassende EDV-Kenntnisse und ein Bewerbungstraining.
Der Lehrgang startet Anfang des Neuen Jahres und endet im Juni 2015. Der Lehrgang
findet in den Räumen der DHV-Bildungsstätte Bad Säckingen, Mumpferfährstr. 68 statt.
Für diesen Lehrgang stehen wieder Mitteln der europäischen Union im Rahmen der ESFFachkurs-Förderung zur Verfügung. Das bedeutet, dass je nach Alter der Frauen ein Zuschuss von 30 oder 50 Prozent zu den Kursgebühren gewährt wird. Eine Kursausschreibung kann bei der DHV-Geschäftsstelle Lörrach, Tumringer Str. 274, 79539 Lörrach, Telefon 07621/9391-11. eMail: [email protected] angefordert werden. Alle Bildungsangebote
der DHV-Bildungsstätte sind im Internet unter www.kabi-dhv.de abrufbar.
Zwischen den einzelnen Kliniken gibt es deutliche Unterschiede. Im Bereich der Kliniken
mit den besten Bewertungen liegt der Anteil der Patienten mit Komplikationen bei Blind-
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Die Verbraucherzentrale informiert:
Kfz-Versicherung: Kündigungstermin Ende November
Richtig kündigen und Geld sparen
Versicherungsnehmer können sich gegen Ende des Jahres durch den Wechsel des Kfz-Versicherungstarifs häufig selbst ein Geschenk machen. Denn zum Hauptkündigungstermin
Ende November gibt es auch in diesem Jahr wieder viele Möglichkeiten, den eigenen Versicherungsschutz zu verbessern und Geld zu sparen.
Der Markt für Kfz-Versicherungen ist seit Jahren in Bewegung: Während die Versicherungsbeiträge in früheren Jahren gesunken sind und nun wieder ansteigen, haben sich
die Bedingungen in den neuen Verträgen oft verbessert. Wichtiger als der Preis kann beispielsweise sein, dass der Versicherer auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt, der Tarif eine
Neuwertentschädigung vorsieht und keine Werkstattbindung besteht. Bei der Auswahl der
passenden Bedingung sollte insbesondere auf die Details geachtet werden: So kann zwar
eine Marderbissklausel im Vertrag stehen, im Schadensfall werden dann, je nach Detailregelung, statt etlicher Tausend Euro nur wenige Hundert Euro Schaden ersetzt.
An erster Stelle steht immer die Auswahl eines neuen Tarifs. „Vergleichs¬portale im Internet können zwar ein Informationshilfsmittel sein, doch erfahre ich als Nutzer kaum, welche Bedingungsvarianten es überhaupt gibt und wie genau die zu meinem Bedarf passen“,
erläutert Dr. Peter Grieble, Referent für Versicherungen der Verbraucherzentrale BadenWürttemberg. „Portale können eine unabhängige Bedarfsberatung keinesfalls ersetzen“.
Erst nachdem ein neuer, passender Vertrag abgeschlossen wurde, sollte der alte gekündigt werden. In diesem Jahr haben Verbraucher für die Kündigung sogar etwas mehr Zeit:
Gekündigt werden muss üblicherweise zwar bis Ende November, ausschlaggebend für
die fristgerechte Kündigung ist der Eingang beim Versicherer. Weil der 30.11. dieses Jahr
ein Sonntag ist, reicht es ausnahmsweise auch noch, wenn die Kündigung am 1.12. beim
Versicherer ist. Wenn der Versicherer die Prämie erhöht, berechtigt das zur außerordentlichen Kündigung bis einen Monat nach Erhalt der Erhöhungsmitteilung.
Verkehrsamt informiert
Laxdal Theater:
„Die Glasmenagerie“ von Tennessee Williams
Vorstellungen im Dezember: Freitag, 12. und 26. Dezember 2014
Fussballkalender
Samstag 06.12.14
09:11 09:55 10:28 10:50 11:12 14:15 E-Junioren | Bezirksturnier SV Jestetten : FC Hochrhein
E-Junioren | Bezirksturnier FC Hochrhein : Spvgg Wutöschingen
E-Junioren | Bezirksturnier FC Herrischried : FC Hochrhein
E-Junioren | Bezirksturnier FC Hochrhein : SG ESV Waldshut
E-Junioren | Bezirksturnier FC Hochrhein : FC Tiengen
B-Juniorinnen | Verbandsliga SF Eintracht Freiburg : SG Hochrhein
Sonntag, 07.12.14
13:00 14:30 15:13 15:52 16:31 17:23 18:15 19:07 A-Junioren | 1.Kreisliga (A)SG Hochrhein : SG Bad Säckingen
Herren | Bezirksliga FC Hochrhein : VfB Waldshut
C-Juniorinnen | Bezirksturnier SG Hochrhein : SG Steina-Schlüchttal
C-Juniorinnen | Bezirksturnier ESV Waldshut 2 : SG Hochrhein
C-Juniorinnen | Bezirksturnier SV Görwihl : SG Hochrhein
C-Juniorinnen | Bezirksturnier SG Hochrhein : SG Hänner
C-Juniorinnen | Bezirksturnier FC Weizen : SG Hochrhein
C-Juniorinnen | Bezirksturnier SG Hochrhein : ESV Waldshut
Samstag, 13.12.14
14:00 Herren | Bezirksliga FC Wallbach : FC Hochrhein
Sonntag, 14.12.14
17:06 17:32 17:58 18:24 A-Junioren | Bezirksturnier SG Hochrhein : SG Stühlingen
A-Junioren | Bezirksturnier SG Steina-Schlüchttal : SG Hochrhein
A-Junioren | Bezirksturnier SG Hochrhein : SG Erzingen
A-Junioren | Bezirksturnier SG Eggingen : SG Hochrhein
Veranstaltungeskalender
07. Dezember 2014 Adventsbegegnung, Pfarrgemeinde Lienheim
Samstag, 6. 13. und 27. Dezember 2014, Sonntag, 7. Dezember 2014, 16 Uhr
Abschluss am 31. Dezember 2014 um 16 Uhr und 20 Uhr
Vorstellungen am Freitag und Samstag immer um 20 Uhr
Infos und Reservierungen im Verkehrsamt unter 07742 853-50
Im Verkehrsbüro erhalten Sie:
Wanderkarten, Radkarten, Topographische Karten, Ferien- und Freizeitführer, Ansichtskarten. Bücher: Hohentengen Geschichte und Geschichten und Die alten Eichen erzählen.
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Ansichtskarten vom Skulpturenweg
Alle elf Skulpturen sind wunderschön fotografiert und als Leporello zusammengestellt
im Verkehrsbüro erhältlich. Diese dekorativen Karten eignen sich nicht nur zum Versenden. Der Leporello (11 Ansichtskarten) erhalten Sie für 8 € / 11 CHF.
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07. Dezember 2014 Adventskonzert Männergesangverein Hohentengen (Kirche Hohentengen)
09. Dezember 2014 Blutspende DRK Mehrzweckhalle
Tagesmutter / Tagesvater: Eine Aufgabe für Sie?
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auf, um sie während der - meist berufsbedingten - Abwesenheit der Eltern zu betreuen.
Nr. 24/14
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Können Sie sich diese Aufgabe vorstellen und haben Fragen bzgl. der weiteren Vorgehensweise?
Frau Reinwardt und Frau Böhler vom Jugendamt Waldshut informieren Sie gern über alle notwendigen Voraussetzungen.
Ebenso besteht die Möglichkeit, einer erfahrenen Tagesmutter Fragen zu stellen und mit
ihr ins Gespräch zu kommen.
Veranstaltungsort: Landratsamt Waldshut, Raum 262
Kaiserstr. 110 79761 Waldshut-Tiengen
Termin:13.01.2015
Beginn:
10 Uhr und 11 Uhr
Anmerkungen:
Die Veranstaltung ist kostenfrei und unverbindlich.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Ansprechpartner:Frau Reinwardt Tel. 07751/86-4324
[email protected]
Frau Böhler Tel. 07751/86-4355 [email protected]
ARMIN FISCHER – „Freude schöner Weihnachtstrubel“
Musikkabarett Sonntag, 14. Dezember 2014, 18.00 Uhr Klosterschüer Ofteringen
Weitere Infos unter www. armin-fischer.com
Eintrittspreise: Erwachsene:15.00 € (VVK: 13.00 €) Jugendliche: 08.00 €
Karten an der Abendkasse; Kartenvorverkauf beim Bürgermeisteramt Wutöschingen –
Kulturring – Tel. 07746 / 852-11, email: [email protected] und im Internet
unter www.wutoeschingen.de
Sonntagsgespräch
Termin:Sonntag, 7. Dezember 2014 um 11:15 Uhr im Spital Waldshut; Eintritt frei
Thema:„Prostatakrebs – Früherkennung und Behandlung“
Referent:Leitende Ärztin Dr. Sylvia Vetter, Diagnostische Radiologie, Spital Waldshut
Facharzt Dr. Gerhard Walz, Belegabteilung für Urologie, Spital Waldshut
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, Patienten und deren Angehörige sind herzlich eingeladen.
Freitag, 12.12.2014 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Herdern
Sonntag, 14.12.2014 10.45 Uhr Eucharistiefeier in Hohentengen
17.00 Uhr Bußgottesdienst in Hohentengen
Mittwoch, 17.12.201414.00 UhrSeniorengottesdienst im kath. Pfarrheim in
Hohentengen, anschließend Seniorennachmittag.
„Wir sagen Euch an...“ adventliche Feier mit dem
Kindergarten Hohentengen.
Adventsbegegnung
Zur jährlichen Adventsbegegnung lädt der Pfarrgemeinderat St. Oswald am Sonntag,
07. Dezember 2014 um 14.00 Uhr in die Gemeindehalle ein.
Der Nachmittag wird vom Kirchenchor Lienheim mitgestaltet. Es findet wieder ein
kleiner Adventsverkauf mit vielem Selbstgebackenem aus der Pfarrgemeinderatsbäckerei statt. Kuchenspenden werden gerne entgegengenommen.
Krankenkommunion
Am Donnerstag, 18. Dezember 2014 ist Krankenkommunion in Hohentengen und
Lienheim durch Diakon Wolfgang Spitznagel.
Ministrantenlager 2015
Das Mini-Lager 2015 findet vom Montag 31. August bis Samstag, 05. September
2015 im „Ferienheim Albin“ in Brigels statt.
Krabbelgruppe Käfer
Treffpunkt jeden Dienstag im Pfarrsaal in Hohentengen
1. Gruppe (Kinder ab 2 Jahren) von 09.00 bis 10.30 Uhr, 2. Gruppe (Kinder ab 6
Monaten) von 10.30 -12.00 Uhr
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Petra Keller, Tel. 857155
Kath. Pfarramt, Pfarrer Marcus Maria Gut Tel.: 9255-0 - Telefax: 9255-55
Sprechzeiten: Freitag von 10.00 – 11.00 Uhr in Hohentengen und nach Vereinbarung
e-Mail: [email protected]
Internet: www.se-st-christophorus.de
- das Pfarrbüro ist dienstags bis donnerstags von 09.00 - 11.00 Uhr besetzt.
Öffnungszeiten der Pfarrbücherei im kath. Pfarrheim:
- jeden Freitag von 18.00 - 19.00 Uhr. Leitung: Gerda Rau, Tel. 5966
Kirchliche Nachrichten
Katholisches Pfarramt
Alt-Katholische Kirchengemeinden
Freitag, 05.12.2014
Samstag, 06.12.2014
Sonntag, 07.12.2014
Sonntag, 07. Dezember 2. Adventssonntag – Lesejahr B
Einen Weg bahnen
Lottstetten, 10.00 UhrEucharistiefeier
Gedenken des verstorbenen Theo Luschnath
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19.00 Uhr Eucharistiefeier in Bergöschingen
18.30 Uhr Eucharistiefeier in Hohentengen
10.45 Uhr Eucharistiefeier in Lienheim
14.00 UhrAdventsbegegnung in der Gemeindehalle in Lienheim
18.00 UhrKonzert des Gesangvereins Frohsinn in der kath.
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