Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren TOURISMUS IN

Transcription

Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren TOURISMUS IN
Netzwerk der Europäischen
Verbraucherzentren
TOURISMUS IN DÄNEMARK
Diese Broschüre verschafft Ihnen einen Überblick über
das Thema Tourismus in Dänemark. Sie beinhaltet
praktische und rechtliche Hinweise für verschiedene
Bereiche. Wir haben versucht, alle relevanten Aspekte
für Ihre Reise und Ihren Aufenthalt in Dänemark zu
berücksichtigen. Nichtsdestotrotz sind die vorliegenden
Informationen nicht allumfassend und sollten eher als
Leitfaden und nicht als wörtliche Darstellung der
Rechtslage gesehen werden.
Ankunft
Grenzkontrollen: EU-Bürger
Gemäß dem Schengener Abkommen steht jedem EU-Bürger die
Einreise nach Dänemark offen. Aus Sicherheitsgründen können
Grenzkontrollen oder Kontrollen an Autobahnen jedoch jederzeit wieder
eingeführt werden.
EU-Bürger benötigen für die Einreise nach Dänemark kein Visum, ein
gültiger Personalausweis oder Reisepass ist hierfür ausreichend.
Lediglich ein Führerschein oder ein ähnliches Dokument reicht jedoch
nicht aus. Kontaktieren Sie am besten Ihre nächstgelegene
Polizeidienststelle, um herauszufinden, welche Ausweispapiere zur
Einreise in die Schengen-Staaten notwendig sind.
Es ist in Dänemark immer wichtig, dass Sie Ihren Personalausweis oder
Reisepass bei sich haben, da die Polizei Sie zum Vorzeigen eines
Ausweises auffordern kann. Wenn Sie kein Ausweisdokument bei sich
haben, können Sie in Dänemark verhaftet werden. Auch an einigen
Flughäfen ist ein Ausweisdokument vonnöten, da die Fluggesellschaften
Ihre Ausweisdokumente prüfen.
EU-Bürger außerhalb des SChengen-Raums
Für EU-Bürger außerhalb des Schengen-Raums gilt: Wenn Sie ein
Visum für einen Kurzaufenthalt (maximal drei Monate) in einem
Schengen-Staat haben, so ist dieses Visum auch in allen anderen
Schengen-Staaten gültig.
Ausländer, die in einem Schengen-Staat leben und eine gültige
Aufenthaltsgenehmigung haben, benötigen kein Visum, sofern sie nicht
länger als drei Monate in Dänemark bleiben.
Zoll
Wenn Sie während einer Reise innerhalb der EU Einkäufe für Ihren
persönlichen Gebrauch getätigt haben, so müssen Sie hierüber
keine Erklärung beim Zoll abgeben. Kein zusätzlicher Zoll und keine
zusätzliche Steuer wird von Ihnen für Waren verlangt, für die Sie
bereits Steuer und Zoll in einem anderen EU-Staat entrichtet haben
(z.B. in Geschäften, Supermärkten, usw.); immer vorausgesetzt, dass
Sie die Waren für Ihren persönlichen Gebrauch benötigen.
Wenn Ihr Einkauf die unten angegebenen Mengen nicht überschreitet,
so wird generell angenommen, das er für den persönlichen Gebrauch
bestimmt ist. Wenn Ihr Einkauf diese Mengen übersteigt, dann kann
man von Ihnen verlangen, den Nachweis zu erbringen, dass die Waren
für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

Tabak: Sie dürfen nur 4 Stangen Zigaretten (800 Zigaretten oder
1 kg Tabak) nach Dänemark einführen. Beachten Sie bitte:
Teilweise gelten für neue EU-Mitgliedstaaten, die am
01. Mai 2004 und am 01. Januar 2007 der EU beigetreten sind,
für eine Übergangszeit besondere Freimengen. Um die jeweils
exakt erlaubten Mengen zu erfragen, empfehlen wir Ihnen, sich
mit den dänischen Zollbehörden in Verbindung zu setzen.

Alkohol: Die erlaubte Menge hängt vom Alkoholgehalt des
eingeführten Produkts ab:

Spirituosen mit mehr als 22 % Alkohol: 10 Liter

Starke Weine (z.B. Wermutwein, Portwein, Sherry, usw.): 20 Liter

Wein: 90 Liter; darunter nicht mehr als 60 Liter Schaumwein

Bier: 110 Liter
Geld oder Wertsachen, die den Betrag von 15.000 Euro übersteigen,
müssen beim Zoll angemeldet werden. Diese Erklärung sollte freiwillig
durch Sie am Zoll erfolgen und kann dort überprüft werden.
Wenn Sie planen, Waren einzuführen, die Gegenstand eines rechtlichen
Abkommens sind (wie z.B. Elfenbein, Tiere oder durch das
Washingtoner Abkommen geschützte Produkte), sollten Sie zuerst die
Gesundheits- oder Zollbehörde in Dänemark kontaktieren. Die
Service-Hotline lautet: +45 7222 1818 (dänische Zollbehörde).
Wenn Sie während Ihres Aufenthalts in Dänemark Schmuck kaufen, so
benötigen Sie eventuell eine Zollerklärung für die Rückkehr in Ihr
Heimatland.
Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, die Zollbehörden in
Ihrem Heimatland zu kontaktieren.
Banken: montags – freitags 9 – 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr. Alle
Banken haben samstags und sonntags geschlossen.
Post: montags – freitags 10 - 17 Uhr, samstags 10 – 13 Uhr. Die Post
hat sonntags geschlossen.
Mehrwertsteuer
In Dänemark beträgt die Mehrwertsteuer 25 % auf alle
Dienstleistungen
und
Neuwaren
einschließlich
Medikamente,
Lebensmittel und kulturelle Aktivitäten. Wenn sie in keinem EU-Land
leben, sollten Sie den Verkäufer bitten, für jedes gekaufte Produkt ein
Formular zur Steuerrückerstattung auszufüllen. Die Mehrwertsteuer ist
immer im Preis inbegriffen.
Zahlungsmöglichkeiten
Medikamente: Für Medikamente mit euphorisierenden Inhaltsstoffen
(z.B.
gegen
Asthma,
Arthritis,
Herzmedikamente,
Infektionsmedikamente, usw.) sollte die Menge, die Sie einführen, der
notwendigen Behandlungsmenge entsprechen, maximal jedoch für 3
Monate ausreichen. Bei einer Kontrolle werden Sie eventuell nach
Ihrem Rezept gefragt, weshalb Sie dieses mit sich führen sollten. Für
Medikamente mit euphorisierenden Stoffen, die Auswirkungen auf Ihr
zentrales Nervensystem haben, sollte die eingeführte Menge Ihrem
persönlichen Bedarf entsprechen. Ferner sollten Sie über eine ärztliche
Bescheinigung verfügen, die die verschriebene Menge und die
Notwendigkeit der Einnahme bestätigt.
Kreditkarten sind in Dänemark relativ gängig und Sie können mit
ihnen in nahezu allen Geschäften und Restaurants bezahlen. Jedoch
könnte es sein, dass kleinere Lebensmittelläden, Zeitungsverkäufer und
Kioske sie nicht akzeptieren. Gewöhnlich finden Sie am Eingang ein
Schild, das die im Geschäft akzeptierten Kreditkarten auflistet.
Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen die für Medikamente
zuständige Behörde zu kontaktieren:
Es gibt in Dänemark kein gesetzliches Rückgaberecht. Nichtsdestotrotz kann ein unzufriedener Kunde in vielen Geschäften das von ihm
erworbene Produkt zurückgeben und das Geld wird ihm zurückerstattet.
Der Verkäufer hat hierüber zu entscheiden, er muss dem Kunden
beispielsweise nicht unbedigt sein Geld zurückgeben, sondern kann ihm
auch einen Gutschein aushändigen.
http://www.dkma.dk/1024/visUKLSArtikel.asp?artikelID=9012
Einkaufen in Dänemark
Allgemeine Öffnungszeiten
Geschäfte: montags - freitags 10 – 18 Uhr, samstags 10 – 14 Uhr.
Öffnungszeiten größerer Supermärkte: 9 - 20 Uhr oder manchmal
sogar bis 22 Uhr im Zentrum Kopenhagens. Kaufhäuser: montags –
freitags 10 – 22 Uhr, samstags 10 – 17 Uhr. In der Regel sind die
Geschäfte an Sonn- und Feiertagen geschlossen.
Käuferrechte
Wenn Sie mit einem Produkt, das Sie in einem dänischen Geschäft
erworben haben, nicht zufrieden sind, so wird im Falle einer
Beanstandung in der Regel dänisches Recht angewandt. Verschiedene
Formen der Nachbesserung sind möglich.
Wenn das Produkt einen Mangel aufweist, der beim Kauf nicht
ersichtlich war, so ist der Käufer durch dänisches Recht geschützt. Der
Mangel muss bereits vor dem Erwerb durch den Kunden bestanden
haben und das Produkt darf für seinen zweckmäßigen Gebrauch nicht
mehr geeignet sein. Der Käufer kann die Reparatur des Artikels, Ersatz
oder Preisminderung verlangen oder aber vom Vertrag zurücktreten,
wenn der Mangel erheblich ist.
Der Käufer kann zwischen Reparatur und Ersatz wählen, jedoch hat der
Verkäufer das Recht, eine Form der Nachbesserung abzulehnen, wenn
sie nicht möglich ist oder in keinem Verhältnis steht. Wenn der
Verkäufer Reparatur oder Ersatz anbietet, kann der Käufer keine
Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Sämtliche Formen der Nachbesserung müssen
angemessenen Zeit unentgeltlich erfüllt werden.
innerhalb
einer
Der Käufer muss sich innerhalb einer angemessenen Zeit beim
Verkäufer melden, spätestens bis zum Ablauf von zwei Jahren,
nachdem er das mangelhafte Produkt erhalten hat. Am besten macht er
seine Ansprüche innerhalb der ersten zwei Monate nach dem Kauf
geltend; das gilt immer als angemessene Zeit. Tritt der Schaden
innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf auf, so wird
grundsätzlich angenommen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der
Übergabe vorlag. Nach dieser Zeitspanne liegt es beim Käufer zu
beweisen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe
vorhanden war.
Wenn das Produkt einen Schaden verursacht, weil es mangelhaft ist,
muss der Verkäufer für diesen Schaden haften, unabhängig davon, ob
der Käufer oder eine dritte Person vom Schaden betroffen ist. Die
geschädigte
Person
hat
dementsprechend
Anspruch
auf
Schadensersatz.
Wenn Sie ein mangelhaftes Produkt erwerben und auf diesen Umstand
im Geschäft nicht hingewiesen wurden, so finden die oben erläuterten
Rechtsmittel bei diesem Produkt Anwendung. Wenn der mangelhafte
Artikel im Geschäft nicht als zweitklassiges Produkt ausgewiesen war,
haben Sie den Anspruch, gegen Rückgabe des mangelhaften Artikels
einen einwandfreien zu erhalten.
In jedem Geschäft muss die Abgrenzung von reduzierten und nicht
reduzierten Waren für die Kunden deutlich sichtbar sein. Sollte dies
nicht der Fall sein, kann das Geschäft für irreführende Werbung belangt
werden. Jedoch genügt ein einfacher Hinweis, ob der Rabatt oder der
neue Preis für alle Waren derselbe ist, beispielsweise ein Preisnachlass
von 10 % für alle Produkte in einem bestimmten Regal.
Die folgenden Details zum Kaufpreis sollten deutlich lesbar auf dem
Etikett stehen:
-
der (durchgestrichene) ursprüngliche Preis
-
der neue Preis
-
die Höhe des Preisnachlasses
Wenn der Verkäufer den alten und den neuen Preis angibt, damit der
Käufer eine Vergleichsmöglichkeit hat, muss er den unmittelbar vor
dem Rabatt gültigen Preis angeben, der über einen längeren Zeitraum
bestand.
Schlussverkauf: Tipps für „Schnäppchenjäger”
Rauchen und Alkohol
Der Sommerschlussverkauf beginnt in Dänemark im Juni und dauert
bis Ende August. Der Winterschlussverkauf findet für gewöhnlich im
Februar statt, einige Geschäfte beginnen jedoch bereits am 27.
Dezember.
In mehr und mehr Restaurants gilt Rauchverbot, dennoch finden sich
in einigen spezielle Raucherbereiche. Jedes Restaurant muss am
Eingang darauf hinweisen, ob Rauchen erlaubt ist oder nicht. In
öffentlichen Gebäuden ist das Rauchen bereits seit Längerem verboten;
seit dem 15. August 2007 gilt gleiches für Cafés, Restaurants usw., in
denen Essen zubereitet und angeboten wird, falls kein abgetrennter
Raucherbereich vorhanden sein sollte.
Die im Schlussverkauf verkauften Produkte unterliegen strengen
Bestimmungen, was die Einhaltung gesetzlicher Garantien angeht, zu
der der Verkäufer verpflichtet ist. Der Käufer hat dieselben Rechte auf
Nachbesserung wie beim gewöhnlichen Kauf, falls das Produkt Mängel
aufweist. Dies bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, jedes
mangelhafte Produkt, dessen Mangel beim Kauf nicht ersichtlich war,
umzutauschen oder den Kaufpreis rückzuerstatten; er hat die Wahl,
welche der beiden Formen der Nachbesserung er anwenden möchte.
In Dänemark dürfen Minderjährige unter 15 Jahren überhaupt keinen
Alkohol in Geschäften erwerben. Jeder kann beim Alkoholeinkauf nach
einem Ausweis gefragt werden.
Taxis
Taxis stehen gewöhnlich an Taxiständen, die an einem blauen
rechteckigen Schild erkennbar sind, auf dem in weißer Schrift “Taxi”
geschrieben steht. Außerdem können Taxis auf der Straße angehalten
werden, sofern sie verfügbar sind, d.h „FRI“-Zeichen an der
Windschutzscheibe oder weißes Lämpchen auf dem Dach. Am
Kopenhagener Flughafen warten Taxis bei den Terminals 1 und 3.
Der Fahrpreis variiert in Dänemark je nach Stadt, Tageszeit und
Streckenlänge. Der Preis wird mittels Taxameter berechnet, das zu
Beginn ein- und am Ende der Fahrt ausgestellt wird. Eine Grundgebühr
fällt immer an, sie ist jedoch unterschiedlich hoch je nachdem, zu
welcher Tageszeit das Taxi genutzt wird und ob es per Telefon bestellt
wurde oder nicht. Der Fahrer kann für das Mitführen von Gepäck,
Kinderwagen oder Fahrrädern einen Aufpreis verlangen. Er muss auf
Wunsch des Fahrgastes am Zielort eine Rechnung ausstellen.
In letzter Zeit häufen sich Vorfälle, bei denen sich Taxifahrer am
Kopenhagener Flughafen weigern Fahrgäste zu befördern, die nur eine
kurze Strecke fahren müssen. Laut dänischem Taxiverband sind Fahrer
jedoch verpflichtet, Fahrgäste auch in diesen Fällen zu befördern.
Telefonkarten können in einem Wert von 30, 50, oder 100 DKK
erworben werden, und zwar an Kiosken, Bahnhöfen, Postämtern oder
in Lebensmittelgeschäften in der Nähe der Telefonzelle.
Dänemark hat ein gutes Netz an Mobilfunkanbietern. Fragen Sie Ihren
Anbieter daheim, welcher dänische Provider für Sie am günstigsten ist.
Post
Briefkästen: Briefkästen in Dänemark sind rot, sie sind am
Straßenrand, an allen Postämtern und Bahnhöfen zu finden. Die
Leerungszeiten sind auf den Briefkästen angegeben.
Briefmarken: Briefmarken können auf jedem Postamt sowie in einigen
Kiosken und Lebensmittelgeschäften erworben werden. Das Porto
richtet sich nach Gewicht und Zielort des Briefes; die Gebühren sind auf
der Webseite www.postdanmark.dk/contentfull.dk?lang=en aufgeführt.
Beispiel: Postkarten oder Briefe von Dänemark in ein anderes EU-Land,
die nicht über 50g wiegen, kosten 7,25 DKK.
Zustellung: Die meisten inländischen Briefe erreichen ihren
Empfänger innerhalb von 24 Stunden. Internationale Post hingegen
benötigt zwischen ein und fünf Tagen.
Faxe können von Postämtern, einigen Geschäften (z.B. 7-Eleven) und
den meisten Hotels aus für eine geringe Gebühr versandt werden.
Internet
Telefon, Post, Fax, Internet
Telefon
Die internationale Ländervorwahl Dänemarks lautet 00 45; sie wird
Anrufen innerhalb Dänemarks nicht benötigt.
Alle Bibliotheken in Dänemark verfügen über Computer mit
Internetzugang. Erkundigen Sie sich beim Personal nach etwaigen
Beschränkungen, was Zeit und Gebrauch angeht.
Telefonzellen sind im ganzen Land auf Plätzen, an Hauptstraßen und
Bahnhöfen zu finden. Sie sehen für gewöhnlich wie grüne
Wachhäuschen aus.
Internetcafés sind in den meisten dänischen Städten zu finden. Die
Gebühren sind von Café zu Café verschieden, der Preis richtet sich aber
immer danach, wie lange Sie den Computer benutzt haben. Erkundigen
Sie sich im Touristeninformationszentrum nach dem nächstgelegenen
Internetcafé.
Man kann darin entweder mit Münzen zahlen (Dänische Kronen (DKK)
bzw. Euro) oder Telefonkarten benutzen, manchmal auch mit beides. In
einigen Telefonzellen ist es sogar möglich, mit Kreditkarte zu zahlen.
Wenn Sie mit ihrem eigenen Laptop reisen, können Sie das in vielen
Cafés verfügbare WLAN nutzen. Eine Liste dieser Cafés finden Sie unter
www.openwifi.dk
Reisen mit Haustieren
Um mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der Europäischen
Union zu reisen, benötigen sie Folgendes:
-
Identifizierung (Tatowierung oder Mikrochip)
-
Tollwutimpfung (nicht älter als 21 Tage vor Einreise)
-
Europäischer
Heimtierausweis,
ausgestellt
von
Amtstierarzt in Ihrem Land und mit Angabe von:
einem
o
Geburtsdatum bzw. Alter des Tieres
o
Mikrochip-Nummer, Datum der Implantation mit genauer
Implantationsstelle am Körper des Tieres
o
Datum der Impfung (Beachten Sie: Das letzte Impfdatum
darf nicht älter als das Datum der Implantation sein.)
o
Batchnummer
o
Name des Impfstoffes
o
Datum der nächsten Nachimpfung
Weitere Informationen dazu auf der Webseite der dänischen Veterinärbehörde (Danish Veterinary and Food Administration) www.fvst.dk
Beachten Sie: Bestimmte Hunderassen wie der Pit Bull oder der Tosa
sowie Kreuzungen der beiden Rassen sind in Dänemark verboten.
Nützliche Telefonnummern
Polizei
Krankenwagen
Lægevagten (Notärzte in
Kopenhagen)
Tandlægevagten (Zahnärzte
für Notfälle in Kopenhagen):
Feuerwehr
Europäische Notrufnummer
112 für Notfälle; 1448 für eine Verbindung
mit der nächstgelegenen Polizeidienststelle
112
+45 7013 0041
oder +45 4453 4400
Adresse: Oslo Plads 14, 2100 Kopenhagen
Öffnungszeiten: Montag-Sonntag: 20-21.30
Uhr und Samstag-Sonntag 10-12 Uhr
112
112
112-Anrufe aus Telefonzellen sind kostenlos.
Bei Verlust…
… Ihrer Ausweispapiere: Wenden Sie sich an die nächstgelegene
Polizeidienststelle und füllen Sie dort ein entsprechendes Formular aus.
Kontaktieren Sie anschließend die Botschaft oder das Konsulat Ihres
Landes.
… Ihrer Schlüssel oder anderer Gegenstände: Erkundigen Sie sich bei
der Polizei nach der Telefonnummer des Fundbüros der jeweiligen
Stadt (für Kopenhagen: +45 3874 8822). Wenn Sie persönliche
Gegenstände im Zug, im Bus oder auf der Fähre verlieren, müssen Sie
sich an die jeweilige Gesellschaft oder Linie richten, mit der Sie gereist
sind.
… von Gegenständen am Kopenhagener Flughafen: Wenden Sie sich an
die Flughafenpolizei (Tel.: +45 3245 1448), die die Gegenstände bis
zum nächsten Morgen aufbewahrt. Danach müssen Sie sich an das
Kopenhagener Fundbüro wenden (siehe oben).
… Ihres Autos:
Polizeidienststelle.
Wenden
Sie
sich
an
die
nächstgelegene
… Ihrer Kreditkarte: Lassen Sie Ihre Karte so schnell wie möglich
sperren und wenden Sie sich dann an die Polizei. Vergessen Sie auch
nicht, Ihre Bank zu kontaktieren bzw. die Service-Hotline Ihrer
Kreditkartenorganisation anzurufen:
http://www.mastercard.dk
(Tel.
+45
-
Eurocard-Mastercard:
4489 2750)
-
Visa: http://www.visa.dk (Tel. +45 4489 2929)
-
Diners Club: http://www.dinersclub.dk (Tel. +45 3673 7373)
-
American Express: http://www.american-express.dk (Tel. +45
7020 7097)
… Ihres Haustieres: Kontaktieren Sie den „Animal Protection Service”
(Dyreværnet) unter der Telefonnummer +45 4494 6695.
Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren
Wenn Sie sich als ausländischer Verbraucher mit einem dänischen
Unternehmer Probleme haben, werden Ihnen die Europäischen
Verbraucherzentren gerne behilflich sein, Ihren Rechtsstreit
außergerichtlich beizulegen.
Gewöhnlich sollten Sie das in Ihrem Land liegende Europäische
Verbraucherzentrum kontaktieren. Sie können sich während Ihres
Aufenthalts in Dänemark aber auch gerne an das Europäische
Verbraucherzentrum Dänemark wenden. Wir beraten Sie auf Dänisch
oder Englisch.
Weitere Informationen sowie eine vollständige Liste aller Zentren finden
Sie auf der Webseite
http://ec.europa.eu/consumers/redress/ecc_network/index_en.htm
Europäisches Verbraucherzentrum Dänemark
Forbruger Europa
Amagerfaelledvej 56
DK-2300 Kopenhagen
Tel.: +45 3266 9000
Fax: +45 3266 9100
E-Mail: [email protected]
Web: www.consumereurope.dk