Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren TOURISMUS IN
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Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren TOURISMUS IN
Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren TOURISMUS IN DÄNEMARK Diese Broschüre verschafft Ihnen einen Überblick über das Thema Tourismus in Dänemark. Sie beinhaltet praktische und rechtliche Hinweise für verschiedene Bereiche. Wir haben versucht, alle relevanten Aspekte für Ihre Reise und Ihren Aufenthalt in Dänemark zu berücksichtigen. Nichtsdestotrotz sind die vorliegenden Informationen nicht allumfassend und sollten eher als Leitfaden und nicht als wörtliche Darstellung der Rechtslage gesehen werden. Ankunft Grenzkontrollen: EU-Bürger Gemäß dem Schengener Abkommen steht jedem EU-Bürger die Einreise nach Dänemark offen. Aus Sicherheitsgründen können Grenzkontrollen oder Kontrollen an Autobahnen jedoch jederzeit wieder eingeführt werden. EU-Bürger benötigen für die Einreise nach Dänemark kein Visum, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist hierfür ausreichend. Lediglich ein Führerschein oder ein ähnliches Dokument reicht jedoch nicht aus. Kontaktieren Sie am besten Ihre nächstgelegene Polizeidienststelle, um herauszufinden, welche Ausweispapiere zur Einreise in die Schengen-Staaten notwendig sind. Es ist in Dänemark immer wichtig, dass Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bei sich haben, da die Polizei Sie zum Vorzeigen eines Ausweises auffordern kann. Wenn Sie kein Ausweisdokument bei sich haben, können Sie in Dänemark verhaftet werden. Auch an einigen Flughäfen ist ein Ausweisdokument vonnöten, da die Fluggesellschaften Ihre Ausweisdokumente prüfen. EU-Bürger außerhalb des SChengen-Raums Für EU-Bürger außerhalb des Schengen-Raums gilt: Wenn Sie ein Visum für einen Kurzaufenthalt (maximal drei Monate) in einem Schengen-Staat haben, so ist dieses Visum auch in allen anderen Schengen-Staaten gültig. Ausländer, die in einem Schengen-Staat leben und eine gültige Aufenthaltsgenehmigung haben, benötigen kein Visum, sofern sie nicht länger als drei Monate in Dänemark bleiben. Zoll Wenn Sie während einer Reise innerhalb der EU Einkäufe für Ihren persönlichen Gebrauch getätigt haben, so müssen Sie hierüber keine Erklärung beim Zoll abgeben. Kein zusätzlicher Zoll und keine zusätzliche Steuer wird von Ihnen für Waren verlangt, für die Sie bereits Steuer und Zoll in einem anderen EU-Staat entrichtet haben (z.B. in Geschäften, Supermärkten, usw.); immer vorausgesetzt, dass Sie die Waren für Ihren persönlichen Gebrauch benötigen. Wenn Ihr Einkauf die unten angegebenen Mengen nicht überschreitet, so wird generell angenommen, das er für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist. Wenn Ihr Einkauf diese Mengen übersteigt, dann kann man von Ihnen verlangen, den Nachweis zu erbringen, dass die Waren für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Tabak: Sie dürfen nur 4 Stangen Zigaretten (800 Zigaretten oder 1 kg Tabak) nach Dänemark einführen. Beachten Sie bitte: Teilweise gelten für neue EU-Mitgliedstaaten, die am 01. Mai 2004 und am 01. Januar 2007 der EU beigetreten sind, für eine Übergangszeit besondere Freimengen. Um die jeweils exakt erlaubten Mengen zu erfragen, empfehlen wir Ihnen, sich mit den dänischen Zollbehörden in Verbindung zu setzen. Alkohol: Die erlaubte Menge hängt vom Alkoholgehalt des eingeführten Produkts ab: Spirituosen mit mehr als 22 % Alkohol: 10 Liter Starke Weine (z.B. Wermutwein, Portwein, Sherry, usw.): 20 Liter Wein: 90 Liter; darunter nicht mehr als 60 Liter Schaumwein Bier: 110 Liter Geld oder Wertsachen, die den Betrag von 15.000 Euro übersteigen, müssen beim Zoll angemeldet werden. Diese Erklärung sollte freiwillig durch Sie am Zoll erfolgen und kann dort überprüft werden. Wenn Sie planen, Waren einzuführen, die Gegenstand eines rechtlichen Abkommens sind (wie z.B. Elfenbein, Tiere oder durch das Washingtoner Abkommen geschützte Produkte), sollten Sie zuerst die Gesundheits- oder Zollbehörde in Dänemark kontaktieren. Die Service-Hotline lautet: +45 7222 1818 (dänische Zollbehörde). Wenn Sie während Ihres Aufenthalts in Dänemark Schmuck kaufen, so benötigen Sie eventuell eine Zollerklärung für die Rückkehr in Ihr Heimatland. Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, die Zollbehörden in Ihrem Heimatland zu kontaktieren. Banken: montags – freitags 9 – 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr. Alle Banken haben samstags und sonntags geschlossen. Post: montags – freitags 10 - 17 Uhr, samstags 10 – 13 Uhr. Die Post hat sonntags geschlossen. Mehrwertsteuer In Dänemark beträgt die Mehrwertsteuer 25 % auf alle Dienstleistungen und Neuwaren einschließlich Medikamente, Lebensmittel und kulturelle Aktivitäten. Wenn sie in keinem EU-Land leben, sollten Sie den Verkäufer bitten, für jedes gekaufte Produkt ein Formular zur Steuerrückerstattung auszufüllen. Die Mehrwertsteuer ist immer im Preis inbegriffen. Zahlungsmöglichkeiten Medikamente: Für Medikamente mit euphorisierenden Inhaltsstoffen (z.B. gegen Asthma, Arthritis, Herzmedikamente, Infektionsmedikamente, usw.) sollte die Menge, die Sie einführen, der notwendigen Behandlungsmenge entsprechen, maximal jedoch für 3 Monate ausreichen. Bei einer Kontrolle werden Sie eventuell nach Ihrem Rezept gefragt, weshalb Sie dieses mit sich führen sollten. Für Medikamente mit euphorisierenden Stoffen, die Auswirkungen auf Ihr zentrales Nervensystem haben, sollte die eingeführte Menge Ihrem persönlichen Bedarf entsprechen. Ferner sollten Sie über eine ärztliche Bescheinigung verfügen, die die verschriebene Menge und die Notwendigkeit der Einnahme bestätigt. Kreditkarten sind in Dänemark relativ gängig und Sie können mit ihnen in nahezu allen Geschäften und Restaurants bezahlen. Jedoch könnte es sein, dass kleinere Lebensmittelläden, Zeitungsverkäufer und Kioske sie nicht akzeptieren. Gewöhnlich finden Sie am Eingang ein Schild, das die im Geschäft akzeptierten Kreditkarten auflistet. Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen die für Medikamente zuständige Behörde zu kontaktieren: Es gibt in Dänemark kein gesetzliches Rückgaberecht. Nichtsdestotrotz kann ein unzufriedener Kunde in vielen Geschäften das von ihm erworbene Produkt zurückgeben und das Geld wird ihm zurückerstattet. Der Verkäufer hat hierüber zu entscheiden, er muss dem Kunden beispielsweise nicht unbedigt sein Geld zurückgeben, sondern kann ihm auch einen Gutschein aushändigen. http://www.dkma.dk/1024/visUKLSArtikel.asp?artikelID=9012 Einkaufen in Dänemark Allgemeine Öffnungszeiten Geschäfte: montags - freitags 10 – 18 Uhr, samstags 10 – 14 Uhr. Öffnungszeiten größerer Supermärkte: 9 - 20 Uhr oder manchmal sogar bis 22 Uhr im Zentrum Kopenhagens. Kaufhäuser: montags – freitags 10 – 22 Uhr, samstags 10 – 17 Uhr. In der Regel sind die Geschäfte an Sonn- und Feiertagen geschlossen. Käuferrechte Wenn Sie mit einem Produkt, das Sie in einem dänischen Geschäft erworben haben, nicht zufrieden sind, so wird im Falle einer Beanstandung in der Regel dänisches Recht angewandt. Verschiedene Formen der Nachbesserung sind möglich. Wenn das Produkt einen Mangel aufweist, der beim Kauf nicht ersichtlich war, so ist der Käufer durch dänisches Recht geschützt. Der Mangel muss bereits vor dem Erwerb durch den Kunden bestanden haben und das Produkt darf für seinen zweckmäßigen Gebrauch nicht mehr geeignet sein. Der Käufer kann die Reparatur des Artikels, Ersatz oder Preisminderung verlangen oder aber vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mangel erheblich ist. Der Käufer kann zwischen Reparatur und Ersatz wählen, jedoch hat der Verkäufer das Recht, eine Form der Nachbesserung abzulehnen, wenn sie nicht möglich ist oder in keinem Verhältnis steht. Wenn der Verkäufer Reparatur oder Ersatz anbietet, kann der Käufer keine Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Sämtliche Formen der Nachbesserung müssen angemessenen Zeit unentgeltlich erfüllt werden. innerhalb einer Der Käufer muss sich innerhalb einer angemessenen Zeit beim Verkäufer melden, spätestens bis zum Ablauf von zwei Jahren, nachdem er das mangelhafte Produkt erhalten hat. Am besten macht er seine Ansprüche innerhalb der ersten zwei Monate nach dem Kauf geltend; das gilt immer als angemessene Zeit. Tritt der Schaden innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf auf, so wird grundsätzlich angenommen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Nach dieser Zeitspanne liegt es beim Käufer zu beweisen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Wenn das Produkt einen Schaden verursacht, weil es mangelhaft ist, muss der Verkäufer für diesen Schaden haften, unabhängig davon, ob der Käufer oder eine dritte Person vom Schaden betroffen ist. Die geschädigte Person hat dementsprechend Anspruch auf Schadensersatz. Wenn Sie ein mangelhaftes Produkt erwerben und auf diesen Umstand im Geschäft nicht hingewiesen wurden, so finden die oben erläuterten Rechtsmittel bei diesem Produkt Anwendung. Wenn der mangelhafte Artikel im Geschäft nicht als zweitklassiges Produkt ausgewiesen war, haben Sie den Anspruch, gegen Rückgabe des mangelhaften Artikels einen einwandfreien zu erhalten. In jedem Geschäft muss die Abgrenzung von reduzierten und nicht reduzierten Waren für die Kunden deutlich sichtbar sein. Sollte dies nicht der Fall sein, kann das Geschäft für irreführende Werbung belangt werden. Jedoch genügt ein einfacher Hinweis, ob der Rabatt oder der neue Preis für alle Waren derselbe ist, beispielsweise ein Preisnachlass von 10 % für alle Produkte in einem bestimmten Regal. Die folgenden Details zum Kaufpreis sollten deutlich lesbar auf dem Etikett stehen: - der (durchgestrichene) ursprüngliche Preis - der neue Preis - die Höhe des Preisnachlasses Wenn der Verkäufer den alten und den neuen Preis angibt, damit der Käufer eine Vergleichsmöglichkeit hat, muss er den unmittelbar vor dem Rabatt gültigen Preis angeben, der über einen längeren Zeitraum bestand. Schlussverkauf: Tipps für „Schnäppchenjäger” Rauchen und Alkohol Der Sommerschlussverkauf beginnt in Dänemark im Juni und dauert bis Ende August. Der Winterschlussverkauf findet für gewöhnlich im Februar statt, einige Geschäfte beginnen jedoch bereits am 27. Dezember. In mehr und mehr Restaurants gilt Rauchverbot, dennoch finden sich in einigen spezielle Raucherbereiche. Jedes Restaurant muss am Eingang darauf hinweisen, ob Rauchen erlaubt ist oder nicht. In öffentlichen Gebäuden ist das Rauchen bereits seit Längerem verboten; seit dem 15. August 2007 gilt gleiches für Cafés, Restaurants usw., in denen Essen zubereitet und angeboten wird, falls kein abgetrennter Raucherbereich vorhanden sein sollte. Die im Schlussverkauf verkauften Produkte unterliegen strengen Bestimmungen, was die Einhaltung gesetzlicher Garantien angeht, zu der der Verkäufer verpflichtet ist. Der Käufer hat dieselben Rechte auf Nachbesserung wie beim gewöhnlichen Kauf, falls das Produkt Mängel aufweist. Dies bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, jedes mangelhafte Produkt, dessen Mangel beim Kauf nicht ersichtlich war, umzutauschen oder den Kaufpreis rückzuerstatten; er hat die Wahl, welche der beiden Formen der Nachbesserung er anwenden möchte. In Dänemark dürfen Minderjährige unter 15 Jahren überhaupt keinen Alkohol in Geschäften erwerben. Jeder kann beim Alkoholeinkauf nach einem Ausweis gefragt werden. Taxis Taxis stehen gewöhnlich an Taxiständen, die an einem blauen rechteckigen Schild erkennbar sind, auf dem in weißer Schrift “Taxi” geschrieben steht. Außerdem können Taxis auf der Straße angehalten werden, sofern sie verfügbar sind, d.h „FRI“-Zeichen an der Windschutzscheibe oder weißes Lämpchen auf dem Dach. Am Kopenhagener Flughafen warten Taxis bei den Terminals 1 und 3. Der Fahrpreis variiert in Dänemark je nach Stadt, Tageszeit und Streckenlänge. Der Preis wird mittels Taxameter berechnet, das zu Beginn ein- und am Ende der Fahrt ausgestellt wird. Eine Grundgebühr fällt immer an, sie ist jedoch unterschiedlich hoch je nachdem, zu welcher Tageszeit das Taxi genutzt wird und ob es per Telefon bestellt wurde oder nicht. Der Fahrer kann für das Mitführen von Gepäck, Kinderwagen oder Fahrrädern einen Aufpreis verlangen. Er muss auf Wunsch des Fahrgastes am Zielort eine Rechnung ausstellen. In letzter Zeit häufen sich Vorfälle, bei denen sich Taxifahrer am Kopenhagener Flughafen weigern Fahrgäste zu befördern, die nur eine kurze Strecke fahren müssen. Laut dänischem Taxiverband sind Fahrer jedoch verpflichtet, Fahrgäste auch in diesen Fällen zu befördern. Telefonkarten können in einem Wert von 30, 50, oder 100 DKK erworben werden, und zwar an Kiosken, Bahnhöfen, Postämtern oder in Lebensmittelgeschäften in der Nähe der Telefonzelle. Dänemark hat ein gutes Netz an Mobilfunkanbietern. Fragen Sie Ihren Anbieter daheim, welcher dänische Provider für Sie am günstigsten ist. Post Briefkästen: Briefkästen in Dänemark sind rot, sie sind am Straßenrand, an allen Postämtern und Bahnhöfen zu finden. Die Leerungszeiten sind auf den Briefkästen angegeben. Briefmarken: Briefmarken können auf jedem Postamt sowie in einigen Kiosken und Lebensmittelgeschäften erworben werden. Das Porto richtet sich nach Gewicht und Zielort des Briefes; die Gebühren sind auf der Webseite www.postdanmark.dk/contentfull.dk?lang=en aufgeführt. Beispiel: Postkarten oder Briefe von Dänemark in ein anderes EU-Land, die nicht über 50g wiegen, kosten 7,25 DKK. Zustellung: Die meisten inländischen Briefe erreichen ihren Empfänger innerhalb von 24 Stunden. Internationale Post hingegen benötigt zwischen ein und fünf Tagen. Faxe können von Postämtern, einigen Geschäften (z.B. 7-Eleven) und den meisten Hotels aus für eine geringe Gebühr versandt werden. Internet Telefon, Post, Fax, Internet Telefon Die internationale Ländervorwahl Dänemarks lautet 00 45; sie wird Anrufen innerhalb Dänemarks nicht benötigt. Alle Bibliotheken in Dänemark verfügen über Computer mit Internetzugang. Erkundigen Sie sich beim Personal nach etwaigen Beschränkungen, was Zeit und Gebrauch angeht. Telefonzellen sind im ganzen Land auf Plätzen, an Hauptstraßen und Bahnhöfen zu finden. Sie sehen für gewöhnlich wie grüne Wachhäuschen aus. Internetcafés sind in den meisten dänischen Städten zu finden. Die Gebühren sind von Café zu Café verschieden, der Preis richtet sich aber immer danach, wie lange Sie den Computer benutzt haben. Erkundigen Sie sich im Touristeninformationszentrum nach dem nächstgelegenen Internetcafé. Man kann darin entweder mit Münzen zahlen (Dänische Kronen (DKK) bzw. Euro) oder Telefonkarten benutzen, manchmal auch mit beides. In einigen Telefonzellen ist es sogar möglich, mit Kreditkarte zu zahlen. Wenn Sie mit ihrem eigenen Laptop reisen, können Sie das in vielen Cafés verfügbare WLAN nutzen. Eine Liste dieser Cafés finden Sie unter www.openwifi.dk Reisen mit Haustieren Um mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der Europäischen Union zu reisen, benötigen sie Folgendes: - Identifizierung (Tatowierung oder Mikrochip) - Tollwutimpfung (nicht älter als 21 Tage vor Einreise) - Europäischer Heimtierausweis, ausgestellt von Amtstierarzt in Ihrem Land und mit Angabe von: einem o Geburtsdatum bzw. Alter des Tieres o Mikrochip-Nummer, Datum der Implantation mit genauer Implantationsstelle am Körper des Tieres o Datum der Impfung (Beachten Sie: Das letzte Impfdatum darf nicht älter als das Datum der Implantation sein.) o Batchnummer o Name des Impfstoffes o Datum der nächsten Nachimpfung Weitere Informationen dazu auf der Webseite der dänischen Veterinärbehörde (Danish Veterinary and Food Administration) www.fvst.dk Beachten Sie: Bestimmte Hunderassen wie der Pit Bull oder der Tosa sowie Kreuzungen der beiden Rassen sind in Dänemark verboten. Nützliche Telefonnummern Polizei Krankenwagen Lægevagten (Notärzte in Kopenhagen) Tandlægevagten (Zahnärzte für Notfälle in Kopenhagen): Feuerwehr Europäische Notrufnummer 112 für Notfälle; 1448 für eine Verbindung mit der nächstgelegenen Polizeidienststelle 112 +45 7013 0041 oder +45 4453 4400 Adresse: Oslo Plads 14, 2100 Kopenhagen Öffnungszeiten: Montag-Sonntag: 20-21.30 Uhr und Samstag-Sonntag 10-12 Uhr 112 112 112-Anrufe aus Telefonzellen sind kostenlos. Bei Verlust… … Ihrer Ausweispapiere: Wenden Sie sich an die nächstgelegene Polizeidienststelle und füllen Sie dort ein entsprechendes Formular aus. Kontaktieren Sie anschließend die Botschaft oder das Konsulat Ihres Landes. … Ihrer Schlüssel oder anderer Gegenstände: Erkundigen Sie sich bei der Polizei nach der Telefonnummer des Fundbüros der jeweiligen Stadt (für Kopenhagen: +45 3874 8822). Wenn Sie persönliche Gegenstände im Zug, im Bus oder auf der Fähre verlieren, müssen Sie sich an die jeweilige Gesellschaft oder Linie richten, mit der Sie gereist sind. … von Gegenständen am Kopenhagener Flughafen: Wenden Sie sich an die Flughafenpolizei (Tel.: +45 3245 1448), die die Gegenstände bis zum nächsten Morgen aufbewahrt. Danach müssen Sie sich an das Kopenhagener Fundbüro wenden (siehe oben). … Ihres Autos: Polizeidienststelle. Wenden Sie sich an die nächstgelegene … Ihrer Kreditkarte: Lassen Sie Ihre Karte so schnell wie möglich sperren und wenden Sie sich dann an die Polizei. Vergessen Sie auch nicht, Ihre Bank zu kontaktieren bzw. die Service-Hotline Ihrer Kreditkartenorganisation anzurufen: http://www.mastercard.dk (Tel. +45 - Eurocard-Mastercard: 4489 2750) - Visa: http://www.visa.dk (Tel. +45 4489 2929) - Diners Club: http://www.dinersclub.dk (Tel. +45 3673 7373) - American Express: http://www.american-express.dk (Tel. +45 7020 7097) … Ihres Haustieres: Kontaktieren Sie den „Animal Protection Service” (Dyreværnet) unter der Telefonnummer +45 4494 6695. Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren Wenn Sie sich als ausländischer Verbraucher mit einem dänischen Unternehmer Probleme haben, werden Ihnen die Europäischen Verbraucherzentren gerne behilflich sein, Ihren Rechtsstreit außergerichtlich beizulegen. Gewöhnlich sollten Sie das in Ihrem Land liegende Europäische Verbraucherzentrum kontaktieren. Sie können sich während Ihres Aufenthalts in Dänemark aber auch gerne an das Europäische Verbraucherzentrum Dänemark wenden. Wir beraten Sie auf Dänisch oder Englisch. Weitere Informationen sowie eine vollständige Liste aller Zentren finden Sie auf der Webseite http://ec.europa.eu/consumers/redress/ecc_network/index_en.htm Europäisches Verbraucherzentrum Dänemark Forbruger Europa Amagerfaelledvej 56 DK-2300 Kopenhagen Tel.: +45 3266 9000 Fax: +45 3266 9100 E-Mail: [email protected] Web: www.consumereurope.dk