Serbien · Montenegro Mazedonien

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Wichtige Kontaktstellen
Notrufnummern
Euro-Notruf: 112
RS Feuerwehr 93, Polizei 92, Rettung 94
MK Feuerwehr 193, Polizei 192, Rettung 194
ME Feuerwehr 123, Polizei 122, Rettung 124
Pannendienst:
Kontaktieren Sie den ARBÖ-Reise-Notruf. Hilfe wird in
­Kooperation mit einer Assistance­gesellschaft organisiert.
Kosten­übernahme für Inhaber eines ARBÖ-SicherheitsPasses für Pannenhilfe bis € 180,–.
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Serbien · Montenegro
Mazedonien
Österreichische Botschaft / Podgorica
MNE-81000 Podgorica, Ulica Svetlana Kane Radevic 3
Telefon +382 20 20 11 35
E-Mail: [email protected]
In Kooperation mit
Mazedonien
Botschaft von Mazedonien / Wien
1090 Wien, Kinderspitalgasse 5/2 · Telefon (01) 524 87 56
Österreichische Botschaft / Skopje
MK-1000 Skopje, Mile Popjordanov 8
Telefon +389 2 30 60 400 · E-Mail: [email protected]
Vorwahl
von RS, ME, MK nach Österreich 0043
von Österreich nach Serbien 00381
von Österreich nach Montenegro 00382
von Österreich nach Mazedonien 00389
Vertretungsbehörden
Serbien
Serbische Botschaft / Wien
1030 Wien, Ölzeltgasse 3/7 · Telefon (01) 713 25 95
Generalkonsulat / Salzburg
5020 Salzburg, Schallmoser Hauptstraße 99
Telefon (0662) 84 52 54
Österreichische Botschaft / Belgrad
SRB-11000 Beograd, Kneza Sime Markovica 2
Telefon +381 11 333 65-00
E-Mail: [email protected]
Montenegro
Botschaft von Montenegro / Wien
1010 Wien, Nibelungengasse 13 · Telefon (01) 715 31 02
Sicherheits-Pass
Europaweiter Schutz für Ihre Familie,
Ihr Fahrzeug und Sie
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Infos ✆ 050-123-123 und auf
www.arboe.at/sicherheitspass
Angaben für öster­reichische Staatsbürger. Informationen wurden mit g
­ rößter Sorgfalt zu­
sammengestellt.
Für die
und Vollständigkeit
übernimmt der ARBÖ1150
keine
Gewähr.
ARBÖ, Auto-, MotorundRichtigkeit
Radfahrerbund
Österreichs, Bundesorganisation,
Wien,
­ ariahilfer Straße 180, I­nformationsdienst, Telefon 050-123-123, E-Mail: [email protected]
M
0400809
• ID 03-2015
Stand: Februar
2012. Angaben für öster­reichische Staatsbürger. Informationen wurden mit
­g rößter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der
ARBÖ keine Gewähr.
Medieninhaber/Verleger:
ARBÖ, Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs,
Bundesorganisation, 1150 Wien, Mariahilfer Straße 180,
Telefon 050-123-123, E-Mail: [email protected],
ZVR-Zahl: 611523907, DVR 0047171
Konzeption und Redaktion: ARBÖ-BO/Informationsdienst
Satz und Grafik: grafik design jeannette pobst
0400809 • ID 02-2012 • ZVR 611523907
Auf der sicheren Seite
✆ 1-2-3 Pannen-Notruf · www.arboe.at
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Allgemeines
Serbien • RS Staatsgebiet: 77.474 km2 ·
Einwohner: 7.120.000 · Hauptstadt: Belgrad
Montenegro • ME Staatsgebiet: 13.812 km2 ·
Einwohner: 631.000 · Hauptstadt: Podgorica
Mazedonien • MK Staatsgebiet: 25.713 km2 ·
Einwohner: 2.061.000 · Hauptstadt: Skopje
Personaldokumente
Kinder benötigen einen eigenen Reisepass.
RS Gültiger Reisepass bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen
(muss bei der Ausreise noch gültig sein) oder gültiger Personalausweis.
ME Gültiger Reisepass bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen
(muss bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein).
MK Gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis.
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Das amts­tier­ärztliche Gesundheitszeug­nis ist in den S
­ tädten bei
den Veterinäramts­ab­teilungen des Magistra­ts, in den Bundes­
ländern bei den zuständigen Bezirkshauptmann­schaften
erhältlich.
Währungen
RS 100 Serbische Dinar = € 0,83
MK 100 Mazedonische Denar = € 1,62
(Richtkurs, Stand: März 2015)
Feiertage
Versicherung
e-card wird nicht anerkannt. Ein vom Dienst­geber oder der
Krankenkasse ausgestellter Urlaubs­krankenschein wird
­benötigt.
Grüne Versicherungskarte ist vorgeschrieben (Versicherungskarte auf Landeskürzel überprüfen).
RS Grüne Versicherungskarte empfohlen
Tiere
Hunde und Katzen benötigen den EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informa­tionen
beim Tierarzt), amtstierärztliches Ge­sund­heits­zeugnis (für RS
nicht älter als 10 Tage) und Nach­weis über Toll­wut­impfung
(mind. 15 Tage, höchstens 6 Monate alt). Die Einfuhr unterliegt
­stren­gen Bestim­mungen: bei Bedarf Quaran­täne.
ARBÖ-Reise-Notruf ✆ +43 1 895 60 60
Hinweise
Bei einem Unfall ist auf jeden Fall die Polizei zu holen. L
­ assen
Sie sich eine Unfallbestätigung ausstellen.
Telefonieren im Auto ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
Blechschäden an Fahrzeugen müssen an der Grenze
­deklariert werden.
Alle Fahrzeuge müssen auch tagsüber mit Abblend­licht
fahren.
Es besteht Helmpflicht für Radfahrer.
Kinder unter 12 Jahren müssen auf dem Rücksitz ­befördert
werden.
Serbien · 1./2. Jänner, 7. Jänner (orthodoxes Weihnachtsfest),
15. Februar, 20./21. April, 1./2. Mai, 9. Mai, 28. Juni
Straßengebühren
Montenegro · 1./2. Jänner, 7./8. Jänner, 10.–12. April
(orthodoxes Osterfest), 1./2. Mai, 21./22. Mai (Unabhängigkeitstag), 13./14. Juli
Tempolimits RS/ME/MK (in km/h)
Kfz-Papiere
Führerschein, Zulassungsschein
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Mazedonien · 1. Jänner, 19. Jänner, 1. Mai, 24. Mai, 2. August,
8. September, 11. Oktober, 23. Oktober, 8. Dezember,
25. Dezember
Informationen siehe Broschüre „Mautgebühren in Europa“.
Motorrad
Kraftfahrzeug
Kfz mit Anhänger
Ortsgebiet FreilandAutobahn
50/50/50–60100 120
50/50/50–60100 120
50/50/50–60
80 80
Zoll
Treibstoff
Kraftstoffe: Bleifrei 95 ROZ, Super 98 ROZ, Diesel
Gesetzliche Bestimmungen
Alkohol: ME, RS 0,3 Promille, MK 0,5 Promille
Sicherheitsgurt/Sturzhelm: Verwendungspflicht!
Winterreifenpflicht: ME Bei winterlichen Straßen­bedingungen
besteht vom 15. 11. bis 31.3. Winter­reifenpflicht (mindestens
4 mm Profiltiefe).
RS Bei winterlichen Straßen­bedingungen besteht vom 1. 11. bis
1.4. Winter­reifenpflicht (mindestens 4 mm Profiltiefe).
Spikes: Verboten!
Zubehör: Pannendreieck, Verbandkasten, Warnweste. Bei
Pkw mit einem Anhänger ist ein zweites Pannen­dreieck vor­ge­
schrieben. RS, MK zusätzlich Abschleppseil
Zollfrei dürfen jene Waren eingeführt werden, die dem
Zweck, der Dauer und der Jahreszeit der Reise ent­
sprechen und dem persönlichen Gebrauch dienen.
Dazu sind folgende Waren zu zählen (ab 17 Jahren):
RS 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauch­tabak,
1 Liter Wein und 1 Liter Spiri­tuosen über 22 % Vol., andere
Waren im Gesamtwert von USD 100,–.
Videoausrüstung muss bei der Einreise deklariert werden.
ME 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauch­tabak,
1 Liter Wein oder 1 Liter Spirituosen über 22 % Vol.
Verlangen Sie für elektrische Geräte (z. B. Videokamera,
­Handy, Note­book) bei der Grenze eine schriftliche Be­
stätigung, die Sie unbedingt bis zur Ausreise aufbewahren.
MK 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauch­tabak,
1 Liter Wein und 1 Liter Spirituosen über 22 % Vol., andere
Waren bis € 50,–

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