Serbien · Montenegro Mazedonien
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Serbien · Montenegro · Mazedonien Wichtige Kontaktstellen Notrufnummern Euro-Notruf: 112 RS Feuerwehr 93, Polizei 92, Rettung 94 MK Feuerwehr 193, Polizei 192, Rettung 194 ME Feuerwehr 123, Polizei 122, Rettung 124 Pannendienst: Kontaktieren Sie den ARBÖ-Reise-Notruf. Hilfe wird in Kooperation mit einer Assistancegesellschaft organisiert. Kostenübernahme für Inhaber eines ARBÖ-SicherheitsPasses für Pannenhilfe bis € 180,–. Serbien · Montenegro · Mazedonien Serbien · Montenegro Mazedonien Österreichische Botschaft / Podgorica MNE-81000 Podgorica, Ulica Svetlana Kane Radevic 3 Telefon +382 20 20 11 35 E-Mail: [email protected] In Kooperation mit Mazedonien Botschaft von Mazedonien / Wien 1090 Wien, Kinderspitalgasse 5/2 · Telefon (01) 524 87 56 Österreichische Botschaft / Skopje MK-1000 Skopje, Mile Popjordanov 8 Telefon +389 2 30 60 400 · E-Mail: [email protected] Vorwahl von RS, ME, MK nach Österreich 0043 von Österreich nach Serbien 00381 von Österreich nach Montenegro 00382 von Österreich nach Mazedonien 00389 Vertretungsbehörden Serbien Serbische Botschaft / Wien 1030 Wien, Ölzeltgasse 3/7 · Telefon (01) 713 25 95 Generalkonsulat / Salzburg 5020 Salzburg, Schallmoser Hauptstraße 99 Telefon (0662) 84 52 54 Österreichische Botschaft / Belgrad SRB-11000 Beograd, Kneza Sime Markovica 2 Telefon +381 11 333 65-00 E-Mail: [email protected] Montenegro Botschaft von Montenegro / Wien 1010 Wien, Nibelungengasse 13 · Telefon (01) 715 31 02 Sicherheits-Pass Europaweiter Schutz für Ihre Familie, Ihr Fahrzeug und Sie E x kl u f ü r M i s iv tglied e r Infos ✆ 050-123-123 und auf www.arboe.at/sicherheitspass Angaben für österreichische Staatsbürger. Informationen wurden mit g rößter Sorgfalt zu sammengestellt. Für die und Vollständigkeit übernimmt der ARBÖ1150 keine Gewähr. ARBÖ, Auto-, MotorundRichtigkeit Radfahrerbund Österreichs, Bundesorganisation, Wien, ariahilfer Straße 180, Informationsdienst, Telefon 050-123-123, E-Mail: [email protected] M 0400809 • ID 03-2015 Stand: Februar 2012. Angaben für österreichische Staatsbürger. Informationen wurden mit g rößter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der ARBÖ keine Gewähr. Medieninhaber/Verleger: ARBÖ, Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs, Bundesorganisation, 1150 Wien, Mariahilfer Straße 180, Telefon 050-123-123, E-Mail: [email protected], ZVR-Zahl: 611523907, DVR 0047171 Konzeption und Redaktion: ARBÖ-BO/Informationsdienst Satz und Grafik: grafik design jeannette pobst 0400809 • ID 02-2012 • ZVR 611523907 Auf der sicheren Seite ✆ 1-2-3 Pannen-Notruf · www.arboe.at Serbien · Montenegro · Mazedonien Allgemeines Serbien • RS Staatsgebiet: 77.474 km2 · Einwohner: 7.120.000 · Hauptstadt: Belgrad Montenegro • ME Staatsgebiet: 13.812 km2 · Einwohner: 631.000 · Hauptstadt: Podgorica Mazedonien • MK Staatsgebiet: 25.713 km2 · Einwohner: 2.061.000 · Hauptstadt: Skopje Personaldokumente Kinder benötigen einen eigenen Reisepass. RS Gültiger Reisepass bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen (muss bei der Ausreise noch gültig sein) oder gültiger Personalausweis. ME Gültiger Reisepass bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen (muss bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein). MK Gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis. Serbien · Montenegro · Mazedonien Das amtstierärztliche Gesundheitszeugnis ist in den S tädten bei den Veterinäramtsabteilungen des Magistrats, in den Bundes ländern bei den zuständigen Bezirkshauptmannschaften erhältlich. Währungen RS 100 Serbische Dinar = € 0,83 MK 100 Mazedonische Denar = € 1,62 (Richtkurs, Stand: März 2015) Feiertage Versicherung e-card wird nicht anerkannt. Ein vom Dienstgeber oder der Krankenkasse ausgestellter Urlaubskrankenschein wird benötigt. Grüne Versicherungskarte ist vorgeschrieben (Versicherungskarte auf Landeskürzel überprüfen). RS Grüne Versicherungskarte empfohlen Tiere Hunde und Katzen benötigen den EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt), amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (für RS nicht älter als 10 Tage) und Nachweis über Tollwutimpfung (mind. 15 Tage, höchstens 6 Monate alt). Die Einfuhr unterliegt strengen Bestimmungen: bei Bedarf Quarantäne. ARBÖ-Reise-Notruf ✆ +43 1 895 60 60 Hinweise Bei einem Unfall ist auf jeden Fall die Polizei zu holen. L assen Sie sich eine Unfallbestätigung ausstellen. Telefonieren im Auto ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Blechschäden an Fahrzeugen müssen an der Grenze deklariert werden. Alle Fahrzeuge müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren. Es besteht Helmpflicht für Radfahrer. Kinder unter 12 Jahren müssen auf dem Rücksitz befördert werden. Serbien · 1./2. Jänner, 7. Jänner (orthodoxes Weihnachtsfest), 15. Februar, 20./21. April, 1./2. Mai, 9. Mai, 28. Juni Straßengebühren Montenegro · 1./2. Jänner, 7./8. Jänner, 10.–12. April (orthodoxes Osterfest), 1./2. Mai, 21./22. Mai (Unabhängigkeitstag), 13./14. Juli Tempolimits RS/ME/MK (in km/h) Kfz-Papiere Führerschein, Zulassungsschein Serbien · Montenegro · Mazedonien Mazedonien · 1. Jänner, 19. Jänner, 1. Mai, 24. Mai, 2. August, 8. September, 11. Oktober, 23. Oktober, 8. Dezember, 25. Dezember Informationen siehe Broschüre „Mautgebühren in Europa“. Motorrad Kraftfahrzeug Kfz mit Anhänger Ortsgebiet FreilandAutobahn 50/50/50–60100 120 50/50/50–60100 120 50/50/50–60 80 80 Zoll Treibstoff Kraftstoffe: Bleifrei 95 ROZ, Super 98 ROZ, Diesel Gesetzliche Bestimmungen Alkohol: ME, RS 0,3 Promille, MK 0,5 Promille Sicherheitsgurt/Sturzhelm: Verwendungspflicht! Winterreifenpflicht: ME Bei winterlichen Straßenbedingungen besteht vom 15. 11. bis 31.3. Winterreifenpflicht (mindestens 4 mm Profiltiefe). RS Bei winterlichen Straßenbedingungen besteht vom 1. 11. bis 1.4. Winterreifenpflicht (mindestens 4 mm Profiltiefe). Spikes: Verboten! Zubehör: Pannendreieck, Verbandkasten, Warnweste. Bei Pkw mit einem Anhänger ist ein zweites Pannendreieck vorge schrieben. RS, MK zusätzlich Abschleppseil Zollfrei dürfen jene Waren eingeführt werden, die dem Zweck, der Dauer und der Jahreszeit der Reise ent sprechen und dem persönlichen Gebrauch dienen. Dazu sind folgende Waren zu zählen (ab 17 Jahren): RS 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak, 1 Liter Wein und 1 Liter Spirituosen über 22 % Vol., andere Waren im Gesamtwert von USD 100,–. Videoausrüstung muss bei der Einreise deklariert werden. ME 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak, 1 Liter Wein oder 1 Liter Spirituosen über 22 % Vol. Verlangen Sie für elektrische Geräte (z. B. Videokamera, Handy, Notebook) bei der Grenze eine schriftliche Be stätigung, die Sie unbedingt bis zur Ausreise aufbewahren. MK 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak, 1 Liter Wein und 1 Liter Spirituosen über 22 % Vol., andere Waren bis € 50,–