Bürgerantrag_18.06.2014
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Bürgerantrag_18.06.2014
Bürgerinitiative "Wir das Kalletal" An den Bürgermeister der Gemeinde Kalletal Herr Karger 32689 Kalletal „Anregungen und Beschwerden" (Bürgerantrag) gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) Bitte um Veröffentlichung in den örtlichen Medien Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Fraktionsvorsitzende, wir beantragen einen Mindestabstand von 1.000 m zur Wohnbebauung, für alle Kalletaler Bürger, um die Anwohner vor den nachteiligen Auswirkungen (Lärm, Schattenschlag und Infraschall) der Windenergieanlagen zu schützen. Dieser Schutzabstand soll bei der Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kalletal umgesetzt werden. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gehört zu den Grundrechten eines Menschen im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Es wird in Art.2 Abs. 2 GG garantiert. Im Kalletal wird durch die neuen Vorrangzonen eine Fläche von 2,9 % für Windenergie ausgewiesen. In unserer Gemeinde steht eine große Fläche unter Landschaftsschutz. Landschaftsschutz hat einen hohen Stellenwert. Auf Seite 69 im WWK Gutachten – Standortkonzept für Windenergieanlagen vom 11.02.2014 und im Windenergieerlass NRW wird auf das Urteil des OVG NRW vom 15.03.2006 verwiesen: „ Eine Gemeinde, in deren Gebiet nahezu alle Außenbereichsflächen förmlich unter Landschaftsschutz stehen, muss der Windkraft nicht in gleicher Weise Raum eröffnen, wie dies in anders strukturierten Gemeinden im Einzelfall geboten sein mag, um die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB rechtfertigen zu können.“ Diese Sichtweise unterstreicht auch eine Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 11.11.2013 (Az. 12 LC 257/12). Das Urteil unterstreicht den Charakter von Landschaftsschutzgebieten als strikte Ausschlussgebiete für Windenergieanlagen. Diese Gebiete müssen auch dann nicht für Windenergieanlagen geöffnet werden, wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nur 0,21 Prozent eines Gemeindegebietes als Sondergebiet für Windenergie bereitgestellt worden sind. In dem Fall, werde trotz des geringen Flächenanteils der Windenergie substanziell Raum verschafft und es sei keine "Verhinderungsplanung". Mit freundlichen Grüßen Bürgerinitiative "Wir das Kalletal"