"Antrag für Zuschuß von Erdgasfahrzeuge"

Transcription

"Antrag für Zuschuß von Erdgasfahrzeuge"
Gültig bis 31.03.2017
Antrag für
Erdgasbetriebene Kfz
Zuschuss
Antragsteller:
Straße:
PLZ, Ort:
Tel.:
IBAN:
DE
bei
(genaue Bankbezeichnung)
Die Stadtwerke Bad Kissingen GmbH fördern im Rahmen des Projektes "Erdgas - Modellstadt Bayern"
ohne Präjudiz für die Zukunft und ohne entsprechende rechtliche Verpflichtung die Anschaffung von
neuen erdgasbetriebenen Fahrzeugen oder deren Umrüstung.
1.
500.- Euro
pro neu zugelassenen PKW
150 kg
ab 3 Fahrzeugen im Flottenbetrieb pro PKW
Voraussetzung
a) Förderbedingungen für Erdgasfahrzeuge der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH (siehe Rückseite)
b) Der Antrag kann erst zum Zeitpunkt der Zulassung gestellt werden.
Mit der Antragstellung ist die Rechnung der Umrüstung bzw. der Neuanschaffung und
der Fahrzeugschein in Kopie vorzulegen.
c) Die Gewährung des Zuschusses ist eine freiwillige Leistung der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH,
ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
d) Endet das Vertagsverhältnis zwischen Stadtwerke Bad Kissingen GmbH und dem Antragsteller für
seinen Erdgasfahrzeug vor einem Zeitraum von fünf Jahren nach Gewährung der Fördermittel so
verpflichtet sich der Antragsteller schon jetzt, den Förderbetrag zurück zu zahlen.
2.
Auszahlung des Zuschusses
a) der Zuschuss wird nur dem Fahrzeughalter, bzw. dem Besitzer gewährt, der die Kosten
für die Umrüstung bzw. die Neuanschaffung trägt.
3.
Dauer der Bewilligung für den Zuschuss
Die Gewährung des Zuschusses ist bis zum 31.03.2017 begrenzt.
4.
Fahrzeugdaten
Fabrikat:
Typ:
Kennzeichen:
Leistung:
kW / PS
Fahrgestellnummer:
Ort, Datum
Unterschrift
Wird von den Stadtwerken Bad Kissingen GmbH ausgefüllt
Die oben verlangten Voraussetzungen sind erbracht / nicht erbracht
Bemerkungen:
Der Antragsteller erhält den Zuschuss in Höhe von
i.O.
Datum:
€.- erstattet.
Förderbedingungen:
Die Abgabe kostenlosen Erdgases und oder der Investitionszuschuss ist an eine
Zulassung im Absatzgebiet der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH gebunden und wird
im Einzelfall unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden.
Diese Förderung gilt für alle PKW Neufahrzeuge, PKW mit Tageszulassung,
Jahreswagen und für PKW die im Auftrag des Fahrzeughalters umgerüstet werden
und wird an die Fahrgestellnummer gebunden. Die Förderung ist demgemäß nicht
übertragbar.
Der Investitionszuschuss beträgt pro Fahrzeug 500 Euro.
Ab 3 Fahrzeugen im Flottenbetrieb wird zusätzlich ein Zuschuss von 150 kg Erdgas je
PKW gefördert und muss innerhalb von zwei Jahren an der Erdgastankstelle der
Stadtwerke Bad Kissingen getankt werden.
Eine Doppelförderung seitens der Stadtwerke und anderer Gasversorger für ein
Fahrzeug ist nicht möglich. Die Fördergelder können nur in Anspruch genommen
werden wenn das Fahrzeug anderweitig noch nicht bezuschusst wurde.
Diese Förderung gilt bis zum 31.03.2017. Maßgeblich ist das Datum des
Kaufvertrages bzw. bei umgerüsteten Fahrzeugen die Eintragung des Umbaus in die
Fahrzeugpapiere.
[stwkg082-V 1.0]
Geschäftsführer
Sitz der Gesellschaft Bad Kissingen
Dipl.-Kfm. Manfred Zimmer
Registergericht Schweinfurt HRB 3336
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Steuernummer: 205 / 139 / 00040
Oberbürgermeister Kay Blankenburg
Banken
Sparkasse Bad Kissingen
IBAN: DE71 7935 1010 0000 0151 98
VR-Bank Bad Kissingen - Bad Brückenau eG IBAN: DE19 7906 5028 0005 7309 02
Postbank Nürnberg
IBAN: DE77 7601 0085 0011 3678 50
Swift-BIC: BYLADEM1KIS
Swift-BIC: GENODEF1BRK
Swift-BIC: PBNKDEFF

Documents pareils