Online-Videorekorder

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Online-Videorekorder
Online-Videorekorder
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Vortrag von
Stephan Manske
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Veranstaltung
Projektgruppe IT-Recht
FU Berlin - FB Jura
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 1
Übersicht
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Einleitung
Verschiedene Modelle
Rechtsprechung – eine Übersicht
Rechtliche Fragestellungen
Aus Sicht des Nutzers
Ausblicke
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 2
Einleitung
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Online-Videorekorder – was ist das?
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Anbieter stellt Hard- / Software für TVAufnahmen zur Verfügung
Steuerung durch den Nutzer per Internet
Nutzer sieht die Aufnahme per Stream oder
nach Download
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 3
Verschiedene Modelle
(Eigendarstellung!)
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save.tv / shift.tv
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(Teils)
kostenpflichtig
Gegenstand:
virtuelle
Aufnahmeeinheit +
eigener Speicher
„Nutzer ist Ersteller
der Kopie“
Vortragender: Stephan Manske
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Onlinetvrecorder.com
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Keine „Miete“
Aufnahmen sind für
jeden Nutzer identisch
Daten sind
verschlüsselt
„OTR zeichnet im
Auftrag auf“
Datum: 12.12.2006
Folie 4
save.tv / shift.tv
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(Teils) kostenpflichtig
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Teilweise sind kostenlose aber beschränkte
Test-Accounts vorhanden
Nutzer zahlt „Miete“ fürs Bereithalten der
Hard- und Software – nicht für die Aufnahme
als solche!?
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 5
save.tv / shift.tv
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Wer erstellt die Kopie(n)?
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Laut AGB:
„Alleiniger Kopienhersteller im Sinne des
Urheberrechts ist der Kunde. shift.tv hat
keinerlei Nutzungs-, Vervielfältigungs- oder
Verwertungsrechte.“
„individuelle Speicherung der Aufnahmen“
Vgl. Web-Hosting vs. Server-Housing /
virtueller Server
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 6
save.tv / shift.tv - Kommentar
„individuelle Kopie im eigenen Plattenplatz“:
Ist dies eventuell zweifelhaft, weil nach 30 Tagen stets
eine Löschung erfolgen soll? Spricht dies nicht für eine
zentrale / gemeinsame Speicherung?
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 7
OnlineTVrecorder.com (OTR)
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Wie funktioniert OTR?
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OTR erstellt TV-Mitschnitt (fortlaufend)
Mittschnitte in avi / wmv umgewandelt
Mitschnitte werden auf dem eigenen Server
sowie auf Mirrorn und in p2p-System
bereitgestellt – jeder hat Zugriff
ABER: Aufnahmen sind verschlüsselt –
entschlüsseln können nur OTR-Nutzer, die
vorher die Aufnahme beauftragt haben
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 8
OnlineTVrecorder.com (OTR)
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Wie bekommt der Nutzer seine Kopie?
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Direkter Download von OTR
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Kostenfrei 2 GB Traffic pro Tag, Warteschlange
ab 1 Uhr ohne Traffic-Beschränkung
0,25 € bei Traffic-Überschreitung oder für SofortDownload
Download von Mirrorn - kostenlos
Über p2p-Systeme - kostenlos
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 9
OnlineTVrecorder.com (OTR)
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Buddy-System in OTR
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Bis zu 5 Freunde
Eigene Aufnahmen können weitergegeben
werden
Erhaltene Kopien können (im System) nicht
weitergegeben werden.
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 10
OnlineTVrecorder.com (OTR)
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Wie finanziert sich OTR?
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Keine Zahlung des Nutzers für den Dienst als
solches
0,25 € für bevorzugte, schnelle Download
Spenden
OTR schaltet Werbung auf seinen Seiten
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 11
Übersicht Rechsprechung
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Noch sehr neues Feld
Urteile / einstweilige Verfügungen gegen
alle drei Anbieter
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gegen save.tv
gegen shift.tv
gegen OTR
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 12
Übersicht Rechtsprechung
Urteile gegen save.tv
LG Braunschweig (Urt. v. 07.06.2006 - Az.: 9 O 869/06 (148))
http://www.affiliateundrecht.de/lg-braunschweig-tv-online-rekorder-urheberrechtswidrig-9-O-869-06.html:
Hersteller ist safe.tv; Entgelt ist schädlich;
ausführliche Diskussion von § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG und S. 2.
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 13
Übersicht Rechsprechung
Urteile gegen shift.tv - RTL
LG Leipzig (05 O 4391/05): Als Sendeunternehmen besitzt RTL das ausschließliche
Recht, Funksendungen weiterzusenden und öffentlich zugänglich zu machen. ... Weil
Shift TV das Fernsehsignal zeitversetzt an seine Kunden übermittle, werde unbefugt in
die Rechte von RTL eingegriffen. Dass der Nutzer selbst über die Aufnahme der
Sendungen entscheide, ändere an dem Umstand nichts: "Das Werk wird auch der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dies steht bei einer Verbreitung im Internet außer
Frage" heißt es in der Urteilsbegründung. ... Entscheidend ist, dass die eigentliche
Kopiervorlage von der Erstbeklagten durch Abgreifen des Sendesignals erst beschafft
und nicht etwa vom jeweiligen Nutzer zur Verfügung gestellt wird." ... "Sind die
nachgefragten Fernsehsendungen der Klägerin über das Internet zu empfangen, liegt
die Gefahr auf der Hand, dass Werbekunden der Klägerin zu der Erstbeklagten ganz
oder teilweise abwandern."
OLG Köln: Angebot zulässig , sofern kostenlos!
(http://www.heise.de/newsticker/meldung/78811)
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 14
Übersicht Rechsprechung
Urteile gegen shift.tv Pro7Sat1
LG Leipzig vom 12. Mai 2006, bestätigt vom OLG Dresden
aktuell bestätigt:
„Auch nach dem Urteil des Oberlandesgerichts ist es Shift TV
untersagt, Programme zu speichern, um sie Dritten zu
übermitteln. Das OLG Dresden folgte in seinem noch nicht
rechtskräftigen Urteil der Auffassung des Landgerichts
Leipzig. Dieses hatte entschieden, dass es sich bei den
Diensten von Shift TV um eine Verletzung des Urheberrechts
und eine unautorisierte Vervielfältigung handele.“
(http://www.heise.de/newsticker/meldung/83822)
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 15
Übersicht Rechsprechung
Urteile gegen OTR
August 2006, LG Leipzig: ProSiebenSat.1-Gruppe
Das Urteil erging aber nicht gegen die Betreiber sondern den
früheren Inhaber der Domain (05 O 1058/06)
http://www.justiz.sachsen.de/lgl/docs/Presseinformation_Onlinetvrecorder.pdf
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 16
Rechtliche Fragestellungen
am Beispiel von OTR
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Welche Normen spielen eine Rolle?
Welche Kopiervorgänge gibt es?
Entgeltlichkeit
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 17
Rechtliche Fragestellungen
am Beispiel von OTR
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Welche UrhG-Normen spielen eine Rolle?
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§ 16 Vervielfältigungsrecht
§ 17 Verbreitungsrecht
§ 19 a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
§ 20 Senderecht / § 20 b Kabelweitersendung
§ 44 a Vorübergehende
Vervielfältigungshandlungen
● § 53 Vervielfältigungen zum privaten und
sonstigen eigenen Gebrauch
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 18
Rechtliche Fragestellungen
am Beispiel von OTR
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§ 19a
Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das
Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise
zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von
Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 19
Rechtliche Fragestellungen
am Beispiel von OTR
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§ 20
Senderecht
Das Senderecht ist das Recht, das Werk durch Funk, wie Ton- und
Fernsehrundfunk, Satellitenrundfunk, Kabelfunk oder ähnliche
technische Mittel, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
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§ 20 b
Kabelweitersendung
(1) Das Recht, ein gesendetes Werk im Rahmen eines zeitgleich
unverändert und vollständig weiterübertragenen Programms durch
Kabelsysteme oder Mikrowellensysteme weiterzusenden
(Kabelweitersendung), kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft
geltend gemacht werden.
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 20
Rechtliche Fragestellungen
am Beispiel von OTR
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§ 44 a UrhG
Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen
Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die
flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen
Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger
Zweck es ist,
1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen
Vermittler oder
2. eine rechtmäßige Nutzung
eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und
die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 21
Rechtliche Fragestellungen
am Beispiel von OTR
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§ 53 UrhG
Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen
eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine
natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern,
sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen,
soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig
hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte
darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen
lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht ...
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 22
Rechtliche Fragestellungen
am Beispiel von OTR
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Welche Kopiervorgänge gibt es?
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Erstellen der Aufnahme von dem
ausgestrahlten TV-Signal
Umwandlung der Aufnahme in ein
abspielbares Format, gleichzeitig
Verschlüsselung
Verteilung auf Mirrorn etc.
Download durch Nutzer
Entschlüsselung der Aufnahme
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 23
Rechtliche Fragestellungen
am Beispiel von OTR
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Erstellen der Aufnahme von dem
ausgestrahlten TV-Signal
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Vervielfältigungshandlung
Auf Nutzeranforderung: § 53?
Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke
auch durch einen anderen herstellen lassen
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Problem: Aufnahme ohne Nutzerauftrag?
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Praktisch vernachlässigbar da unwahrscheinlich
§ 44 a? „flüchtig“, „Teil eines technischen
Verfahrens“
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 24
Rechtliche Fragestellungen
am Beispiel von OTR
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Erstellen der Aufnahme von dem
ausgestrahlten TV-Signal
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Vgl. „notwendige Zwischenkopie“ (BGH,
„Kopienversanddienst“) Teil der PrivatkopieErlaubnis
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 25
Rechtliche Fragestellungen
am Beispiel von OTR
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Umwandlung der Aufnahme in ein
abspielbares Format, gleichzeitig
Verschlüsselung
Entweder auch § 53 als Teil der Herstellung
Auftragskopie oder § 44 a, da technisch
notwendig zur rechtmäßigen Nutzung
(=Privatkopie + Abspielbarkeit)
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 26
Rechtliche Fragestellungen
am Beispiel von OTR
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Verteilung auf Mirrorn etc.
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Keine öffentliche Verbreitung trotz Anbietens
an die Allgemeinheit:
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Daten sind verschlüsselt, die Allgemeinheit kann
zwar die Daten runterladen, erhält damit aber kein
Kopie des urheberrechtlichen Werkes, sondern nur
„Datenmüll“
§ 44 a: eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten
durch einen Vermittler ... keine eigenständige wirtschaftliche
Bedeutung
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 27
Rechtliche Fragestellungen
am Beispiel von OTR
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Download durch Nutzer
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Nutzer ist selber Ersteller der Kopie auf
seinem Rechner, zu privaten Zwecken: § 53
Keine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage
Entschlüsselung der Aufnahme
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Wiederum § 53
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 28
Rechtliche Fragestellungen
am Beispiel von OTR
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Alternative Sicht
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Sind alle verschlüsselten Daten nur
„Datenmüll“?
Nur zwei Werkskopien? (Aufnahme und
Entschlüsselung)
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 29
Was ist ein Entgelt?
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Problem: Entgeltlosigkeit der
Auftragskopie
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Was ist die Auftragskopie?
Wo wird Geld genommen?
Unterschied Entgelt / Aufwandsersatz?
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 30
Was ist ein Entgelt?
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Problem: Entgeltlosigkeit der
Auftragskopie
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Was ist die Auftragskopie?
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Erstellen der Aufnahme von dem ausgestrahlten
TV-Signal
Umwandlung der Aufnahme in ein abspielbares
Format, gleichzeitig Verschlüsselung
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 31
Was ist ein Entgelt?
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Problem: Entgeltlosigkeit der
Auftragskopie
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Wo / wie wird Geld eingenommen?
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Kein Geld für Aufnahme („Rekorder-Miete“ etc.)
Geld für besondere Transport-Leistungen
Stets kostenloser Download möglich (ab 1 Uhr,
Mirror, p2p)
Spenden
Geschaltete Werbung
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 32
Was ist ein Entgelt?
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Problem: Entgeltlosigkeit der
Auftragskopie – die 0,25 €
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Zusammenhang zwischen Zahlung und
Erstellung der Kopie?
Unterschied Entgelt / Aufwandsersatz
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 33
Was ist ein Entgelt?
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Problem: Entgeltlosigkeit der
Auftragskopie – die 0,25 €
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Unterschied Entgelt / Aufwandsersatz?
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Im UrhG nicht definiert, andere Gesetze?
vgl. Auftrag BGB
§ 662
§ 770
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 34
Was ist ein Entgelt?
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Unterschied Entgelt / Aufwandsersatz?
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Im UrhG nicht definiert, andere Gesetze?
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§ 662 BGB Vertragstypische Pflichten beim Auftrag
Durch die Annahme eines Auftrags verpflichtet sich der
Beauftragte, ein ihm von dem Auftraggeber übertragenes
Geschäft für diesen unentgeltlich zu besorgen.
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§ 670 Ersatz von Aufwendungen
Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des
Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für
erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz
verpflichtet.
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 35
Was ist ein Entgelt?
●
Problem: Entgeltlosigkeit der
Auftragskopie – die 0,25 €
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Das UrhG kennt keine eigene Definition von
Entgelt – Rückgriff auf allgemeines Zivilrecht
(BGB) zeigt: Entgeltlosigkeit und
Aufwandsersatz schließen sich nicht aus
Zudem: die 0,25 € werden gerade nicht für
die Auftragskopie gezahlt, diese erfolgt
kostenlos und selbst ein kostenloser
Download ist möglich.
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 36
Was ist ein Entgelt?
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Problem: Entgeltlosigkeit der
Auftragskopie - Spenden
●
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●
Es liegt kein Entgelt für konkrete
Vervielfältigungen vor
Freiwilligkeit
Dem Inhalte nach allenfalls zulässiger
Aufwandungsersatz (Strom, Hardware ...)
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 37
Was ist ein Entgelt?
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Problem: Entgeltlosigkeit der
Auftragskopie – Werbung
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Möglicherweise Einnahmeerzielung, kein
reiner Aufwandsersatz
Keine Verpflichtung der Nutzer zum Klicken
der Werbung
Keine Entgeltleistung durch den Auftraggeber
im Sinne des § 53 – kein Entgelt durch
diesen für die Erstellung der Kopie
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 38
Aus Sicht des Nutzers
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Vervielfältigungshandlung des Nutzers
●
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Auch Sicht von shift.tv / save.tv bereits der
Mitschnitt bzw. die Auftragskopie
Download
Ggf. Entschlüsselung
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 39
Aus Sicht des Nutzers
●
Vervielfältigungshandlung des Nutzers
●
Auch Sicht von shift.tv / save.tv bereits der
Mitschnitt bzw. die Auftragskopie
Kopie zum privaten Gebrauch und keine offensichtlich rechtswidrig
hergestellte Vorlage (TV-Signal)
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 40
Aus Sicht des Nutzers
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Vervielfältigungshandlung des Nutzers
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Download
Kopie zum privaten Gebrauch und keine offensichtlich rechtswidrig
hergestellte Vorlage (Auftragskopie ist – wie gezeigt –
zumindestes nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt.)
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 41
Aus Sicht des Nutzers
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Vervielfältigungshandlung des Nutzers
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Ggf. Entschlüsselung
ebenfalls Kopie zum privaten Gebrauch und keine offensichtlich
rechtswidrig hergestellte Vorlage (hier der als Privatkopie erstellte
Download)
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 42
Ausblicke
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OTR-Mirror
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Werbung als Entgelt
Anmeldung mit
Beitrag / Zahlung
Öffentliches Anbieten
/ Verschlüsselung
Auftrag? § 44 a?
Vortragender: Stephan Manske
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OTR – weitere
Einnahmen
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Angedacht: eigene
Werbeclips vor die
Mitschnitte?
Konkurrenz ==>
Wettbewerb mit
TV-Sendern?
Datum: 12.12.2006
Folie 43
Ausblicke
●
OTR-Ableger für
Radio-Mitschnitte:
onlinemusicrecorder.com
(OMR)
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shift.tv / save.tv
●
●
●
Vortragender: Stephan Manske
Bezahlung für
Auftragskopie?
Oder nur für
„Vermietung eines
VCR“?
Möglicherweise
rechtlich
problematisch
Datum: 12.12.2006
Folie 44
Weiterführende Informationen
Urteile
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BGH v. 25.02.1999 (I ZR
118/96)
„Kopienversanddienst“
http://www.jurpc.de/rechtspr/19990113.htm
Vortragender: Stephan Manske
●
Artikel
●
„Virtuelle
Videorekorder vor
dem Aus?“ in c't
7/2006, 2008.
Datum: 12.12.2006
Folie 45
Meta
Autor: Stephan Manske
online: http://blog.stephan.manske-net.de/archives/
139-TV-on-the-Net-Online-Videorekorderjuristisch-betrachtet.html
Rechtliches: CC-Lizenz
http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/de/deed.de
Vortragender: Stephan Manske
Datum: 12.12.2006
Folie 46

Documents pareils