Online-Videorekorder
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Online-Videorekorder ● Vortrag von Stephan Manske ● Veranstaltung Projektgruppe IT-Recht FU Berlin - FB Jura Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 1 Übersicht ● ● ● ● ● ● Einleitung Verschiedene Modelle Rechtsprechung – eine Übersicht Rechtliche Fragestellungen Aus Sicht des Nutzers Ausblicke Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 2 Einleitung ● Online-Videorekorder – was ist das? ● ● ● Anbieter stellt Hard- / Software für TVAufnahmen zur Verfügung Steuerung durch den Nutzer per Internet Nutzer sieht die Aufnahme per Stream oder nach Download Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 3 Verschiedene Modelle (Eigendarstellung!) ● save.tv / shift.tv ● ● ● (Teils) kostenpflichtig Gegenstand: virtuelle Aufnahmeeinheit + eigener Speicher „Nutzer ist Ersteller der Kopie“ Vortragender: Stephan Manske ● Onlinetvrecorder.com ● ● ● ● Keine „Miete“ Aufnahmen sind für jeden Nutzer identisch Daten sind verschlüsselt „OTR zeichnet im Auftrag auf“ Datum: 12.12.2006 Folie 4 save.tv / shift.tv ● (Teils) kostenpflichtig ● ● Teilweise sind kostenlose aber beschränkte Test-Accounts vorhanden Nutzer zahlt „Miete“ fürs Bereithalten der Hard- und Software – nicht für die Aufnahme als solche!? Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 5 save.tv / shift.tv ● Wer erstellt die Kopie(n)? ● ● ● Laut AGB: „Alleiniger Kopienhersteller im Sinne des Urheberrechts ist der Kunde. shift.tv hat keinerlei Nutzungs-, Vervielfältigungs- oder Verwertungsrechte.“ „individuelle Speicherung der Aufnahmen“ Vgl. Web-Hosting vs. Server-Housing / virtueller Server Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 6 save.tv / shift.tv - Kommentar „individuelle Kopie im eigenen Plattenplatz“: Ist dies eventuell zweifelhaft, weil nach 30 Tagen stets eine Löschung erfolgen soll? Spricht dies nicht für eine zentrale / gemeinsame Speicherung? Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 7 OnlineTVrecorder.com (OTR) ● Wie funktioniert OTR? ● ● ● ● OTR erstellt TV-Mitschnitt (fortlaufend) Mittschnitte in avi / wmv umgewandelt Mitschnitte werden auf dem eigenen Server sowie auf Mirrorn und in p2p-System bereitgestellt – jeder hat Zugriff ABER: Aufnahmen sind verschlüsselt – entschlüsseln können nur OTR-Nutzer, die vorher die Aufnahme beauftragt haben Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 8 OnlineTVrecorder.com (OTR) ● Wie bekommt der Nutzer seine Kopie? ● Direkter Download von OTR ● ● ● ● ● Kostenfrei 2 GB Traffic pro Tag, Warteschlange ab 1 Uhr ohne Traffic-Beschränkung 0,25 € bei Traffic-Überschreitung oder für SofortDownload Download von Mirrorn - kostenlos Über p2p-Systeme - kostenlos Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 9 OnlineTVrecorder.com (OTR) ● Buddy-System in OTR ● ● ● Bis zu 5 Freunde Eigene Aufnahmen können weitergegeben werden Erhaltene Kopien können (im System) nicht weitergegeben werden. Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 10 OnlineTVrecorder.com (OTR) ● Wie finanziert sich OTR? ● ● ● ● Keine Zahlung des Nutzers für den Dienst als solches 0,25 € für bevorzugte, schnelle Download Spenden OTR schaltet Werbung auf seinen Seiten Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 11 Übersicht Rechsprechung ● ● Noch sehr neues Feld Urteile / einstweilige Verfügungen gegen alle drei Anbieter ● ● ● gegen save.tv gegen shift.tv gegen OTR Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 12 Übersicht Rechtsprechung Urteile gegen save.tv LG Braunschweig (Urt. v. 07.06.2006 - Az.: 9 O 869/06 (148)) http://www.affiliateundrecht.de/lg-braunschweig-tv-online-rekorder-urheberrechtswidrig-9-O-869-06.html: Hersteller ist safe.tv; Entgelt ist schädlich; ausführliche Diskussion von § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG und S. 2. Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 13 Übersicht Rechsprechung Urteile gegen shift.tv - RTL LG Leipzig (05 O 4391/05): Als Sendeunternehmen besitzt RTL das ausschließliche Recht, Funksendungen weiterzusenden und öffentlich zugänglich zu machen. ... Weil Shift TV das Fernsehsignal zeitversetzt an seine Kunden übermittle, werde unbefugt in die Rechte von RTL eingegriffen. Dass der Nutzer selbst über die Aufnahme der Sendungen entscheide, ändere an dem Umstand nichts: "Das Werk wird auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dies steht bei einer Verbreitung im Internet außer Frage" heißt es in der Urteilsbegründung. ... Entscheidend ist, dass die eigentliche Kopiervorlage von der Erstbeklagten durch Abgreifen des Sendesignals erst beschafft und nicht etwa vom jeweiligen Nutzer zur Verfügung gestellt wird." ... "Sind die nachgefragten Fernsehsendungen der Klägerin über das Internet zu empfangen, liegt die Gefahr auf der Hand, dass Werbekunden der Klägerin zu der Erstbeklagten ganz oder teilweise abwandern." OLG Köln: Angebot zulässig , sofern kostenlos! (http://www.heise.de/newsticker/meldung/78811) Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 14 Übersicht Rechsprechung Urteile gegen shift.tv Pro7Sat1 LG Leipzig vom 12. Mai 2006, bestätigt vom OLG Dresden aktuell bestätigt: „Auch nach dem Urteil des Oberlandesgerichts ist es Shift TV untersagt, Programme zu speichern, um sie Dritten zu übermitteln. Das OLG Dresden folgte in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil der Auffassung des Landgerichts Leipzig. Dieses hatte entschieden, dass es sich bei den Diensten von Shift TV um eine Verletzung des Urheberrechts und eine unautorisierte Vervielfältigung handele.“ (http://www.heise.de/newsticker/meldung/83822) Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 15 Übersicht Rechsprechung Urteile gegen OTR August 2006, LG Leipzig: ProSiebenSat.1-Gruppe Das Urteil erging aber nicht gegen die Betreiber sondern den früheren Inhaber der Domain (05 O 1058/06) http://www.justiz.sachsen.de/lgl/docs/Presseinformation_Onlinetvrecorder.pdf Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 16 Rechtliche Fragestellungen am Beispiel von OTR ● ● ● Welche Normen spielen eine Rolle? Welche Kopiervorgänge gibt es? Entgeltlichkeit Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 17 Rechtliche Fragestellungen am Beispiel von OTR ● Welche UrhG-Normen spielen eine Rolle? ● ● ● ● ● § 16 Vervielfältigungsrecht § 17 Verbreitungsrecht § 19 a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung § 20 Senderecht / § 20 b Kabelweitersendung § 44 a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen ● § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 18 Rechtliche Fragestellungen am Beispiel von OTR ● § 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist. Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 19 Rechtliche Fragestellungen am Beispiel von OTR ● § 20 Senderecht Das Senderecht ist das Recht, das Werk durch Funk, wie Ton- und Fernsehrundfunk, Satellitenrundfunk, Kabelfunk oder ähnliche technische Mittel, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. ● § 20 b Kabelweitersendung (1) Das Recht, ein gesendetes Werk im Rahmen eines zeitgleich unverändert und vollständig weiterübertragenen Programms durch Kabelsysteme oder Mikrowellensysteme weiterzusenden (Kabelweitersendung), kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden. Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 20 Rechtliche Fragestellungen am Beispiel von OTR ● § 44 a UrhG Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist, 1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder 2. eine rechtmäßige Nutzung eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben. Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 21 Rechtliche Fragestellungen am Beispiel von OTR ● § 53 UrhG Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht ... Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 22 Rechtliche Fragestellungen am Beispiel von OTR ● Welche Kopiervorgänge gibt es? ● ● ● ● ● Erstellen der Aufnahme von dem ausgestrahlten TV-Signal Umwandlung der Aufnahme in ein abspielbares Format, gleichzeitig Verschlüsselung Verteilung auf Mirrorn etc. Download durch Nutzer Entschlüsselung der Aufnahme Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 23 Rechtliche Fragestellungen am Beispiel von OTR ● Erstellen der Aufnahme von dem ausgestrahlten TV-Signal ● ● Vervielfältigungshandlung Auf Nutzeranforderung: § 53? Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen ● Problem: Aufnahme ohne Nutzerauftrag? ● ● Praktisch vernachlässigbar da unwahrscheinlich § 44 a? „flüchtig“, „Teil eines technischen Verfahrens“ Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 24 Rechtliche Fragestellungen am Beispiel von OTR ● Erstellen der Aufnahme von dem ausgestrahlten TV-Signal ● Vgl. „notwendige Zwischenkopie“ (BGH, „Kopienversanddienst“) Teil der PrivatkopieErlaubnis Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 25 Rechtliche Fragestellungen am Beispiel von OTR ● Umwandlung der Aufnahme in ein abspielbares Format, gleichzeitig Verschlüsselung Entweder auch § 53 als Teil der Herstellung Auftragskopie oder § 44 a, da technisch notwendig zur rechtmäßigen Nutzung (=Privatkopie + Abspielbarkeit) Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 26 Rechtliche Fragestellungen am Beispiel von OTR ● Verteilung auf Mirrorn etc. ● Keine öffentliche Verbreitung trotz Anbietens an die Allgemeinheit: ● ● Daten sind verschlüsselt, die Allgemeinheit kann zwar die Daten runterladen, erhält damit aber kein Kopie des urheberrechtlichen Werkes, sondern nur „Datenmüll“ § 44 a: eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler ... keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 27 Rechtliche Fragestellungen am Beispiel von OTR ● Download durch Nutzer ● ● ● Nutzer ist selber Ersteller der Kopie auf seinem Rechner, zu privaten Zwecken: § 53 Keine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage Entschlüsselung der Aufnahme ● Wiederum § 53 Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 28 Rechtliche Fragestellungen am Beispiel von OTR ● Alternative Sicht ● ● Sind alle verschlüsselten Daten nur „Datenmüll“? Nur zwei Werkskopien? (Aufnahme und Entschlüsselung) Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 29 Was ist ein Entgelt? ● Problem: Entgeltlosigkeit der Auftragskopie ● ● ● Was ist die Auftragskopie? Wo wird Geld genommen? Unterschied Entgelt / Aufwandsersatz? Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 30 Was ist ein Entgelt? ● Problem: Entgeltlosigkeit der Auftragskopie ● Was ist die Auftragskopie? ● ● Erstellen der Aufnahme von dem ausgestrahlten TV-Signal Umwandlung der Aufnahme in ein abspielbares Format, gleichzeitig Verschlüsselung Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 31 Was ist ein Entgelt? ● Problem: Entgeltlosigkeit der Auftragskopie ● Wo / wie wird Geld eingenommen? ● ● ● ● ● Kein Geld für Aufnahme („Rekorder-Miete“ etc.) Geld für besondere Transport-Leistungen Stets kostenloser Download möglich (ab 1 Uhr, Mirror, p2p) Spenden Geschaltete Werbung Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 32 Was ist ein Entgelt? ● Problem: Entgeltlosigkeit der Auftragskopie – die 0,25 € ● ● Zusammenhang zwischen Zahlung und Erstellung der Kopie? Unterschied Entgelt / Aufwandsersatz Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 33 Was ist ein Entgelt? ● Problem: Entgeltlosigkeit der Auftragskopie – die 0,25 € ● Unterschied Entgelt / Aufwandsersatz? ● ● Im UrhG nicht definiert, andere Gesetze? vgl. Auftrag BGB § 662 § 770 Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 34 Was ist ein Entgelt? ● Unterschied Entgelt / Aufwandsersatz? ● Im UrhG nicht definiert, andere Gesetze? ● § 662 BGB Vertragstypische Pflichten beim Auftrag Durch die Annahme eines Auftrags verpflichtet sich der Beauftragte, ein ihm von dem Auftraggeber übertragenes Geschäft für diesen unentgeltlich zu besorgen. ● § 670 Ersatz von Aufwendungen Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet. Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 35 Was ist ein Entgelt? ● Problem: Entgeltlosigkeit der Auftragskopie – die 0,25 € ● ● Das UrhG kennt keine eigene Definition von Entgelt – Rückgriff auf allgemeines Zivilrecht (BGB) zeigt: Entgeltlosigkeit und Aufwandsersatz schließen sich nicht aus Zudem: die 0,25 € werden gerade nicht für die Auftragskopie gezahlt, diese erfolgt kostenlos und selbst ein kostenloser Download ist möglich. Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 36 Was ist ein Entgelt? ● Problem: Entgeltlosigkeit der Auftragskopie - Spenden ● ● ● Es liegt kein Entgelt für konkrete Vervielfältigungen vor Freiwilligkeit Dem Inhalte nach allenfalls zulässiger Aufwandungsersatz (Strom, Hardware ...) Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 37 Was ist ein Entgelt? ● Problem: Entgeltlosigkeit der Auftragskopie – Werbung ● ● ● Möglicherweise Einnahmeerzielung, kein reiner Aufwandsersatz Keine Verpflichtung der Nutzer zum Klicken der Werbung Keine Entgeltleistung durch den Auftraggeber im Sinne des § 53 – kein Entgelt durch diesen für die Erstellung der Kopie Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 38 Aus Sicht des Nutzers ● Vervielfältigungshandlung des Nutzers ● ● ● Auch Sicht von shift.tv / save.tv bereits der Mitschnitt bzw. die Auftragskopie Download Ggf. Entschlüsselung Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 39 Aus Sicht des Nutzers ● Vervielfältigungshandlung des Nutzers ● Auch Sicht von shift.tv / save.tv bereits der Mitschnitt bzw. die Auftragskopie Kopie zum privaten Gebrauch und keine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage (TV-Signal) Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 40 Aus Sicht des Nutzers ● Vervielfältigungshandlung des Nutzers ● Download Kopie zum privaten Gebrauch und keine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage (Auftragskopie ist – wie gezeigt – zumindestes nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt.) Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 41 Aus Sicht des Nutzers ● Vervielfältigungshandlung des Nutzers ● Ggf. Entschlüsselung ebenfalls Kopie zum privaten Gebrauch und keine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage (hier der als Privatkopie erstellte Download) Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 42 Ausblicke ● OTR-Mirror ● ● ● ● Werbung als Entgelt Anmeldung mit Beitrag / Zahlung Öffentliches Anbieten / Verschlüsselung Auftrag? § 44 a? Vortragender: Stephan Manske ● OTR – weitere Einnahmen ● Angedacht: eigene Werbeclips vor die Mitschnitte? Konkurrenz ==> Wettbewerb mit TV-Sendern? Datum: 12.12.2006 Folie 43 Ausblicke ● OTR-Ableger für Radio-Mitschnitte: onlinemusicrecorder.com (OMR) ● shift.tv / save.tv ● ● ● Vortragender: Stephan Manske Bezahlung für Auftragskopie? Oder nur für „Vermietung eines VCR“? Möglicherweise rechtlich problematisch Datum: 12.12.2006 Folie 44 Weiterführende Informationen Urteile ● ● BGH v. 25.02.1999 (I ZR 118/96) „Kopienversanddienst“ http://www.jurpc.de/rechtspr/19990113.htm Vortragender: Stephan Manske ● Artikel ● „Virtuelle Videorekorder vor dem Aus?“ in c't 7/2006, 2008. Datum: 12.12.2006 Folie 45 Meta Autor: Stephan Manske online: http://blog.stephan.manske-net.de/archives/ 139-TV-on-the-Net-Online-Videorekorderjuristisch-betrachtet.html Rechtliches: CC-Lizenz http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/de/deed.de Vortragender: Stephan Manske Datum: 12.12.2006 Folie 46